Rede von
Uwe
Hüser
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sozialpläne entstehen, weil die soziale Marktwirtschaft anscheinend gar nicht immer so sozial ist. Unternehmen wissen meist schon einige Jahre im voraus, daß ihr Unternehmen in Schieflage gerät. Es ist nicht selten, daß sie dann schon beginnen, Vermögenswerte beiseite zu schaffen, und dies natürlich ganz legal, versteht sich.
Das können Menschen, die als abhängig Beschäftigte vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben, nicht. Deshalb ist es eine Errungenschaft der Gewerkschaften, daß es heute Sozialpläne gibt. Doch Sozialpläne sind nur ein Notbehelf in einer wenig menschlichen Wirtschaftsordnung, in der Reichtum der Unternehmenden durchaus auch hier und da auf dem Arbeitsplatzverlust der Unternommenen beruht. Das Mindeste, was das Parlament daher tun muß, ist, in dieser Wirtschaftsordnung die wahrhaftig nicht glänzenden Ansprüche der Arbeitenden im Konkursfall dann auch entsprechend abzusichern.
Der Vorschlag der SPD, im Vorgriff auf die Neufassung des Insolvenzrechts Sozialplanansprüche zu bevorrechtigen, also zu Forderungen im Sinne des § 61 Abs. 1 der Konkursordnung zu machen, ist der bessere Weg unter den hier vorgeschlagenen. Die Fraktion der GRÜNEN wird daher dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.
Die von der FDP vorgeschlagene Verlängerung der bestehenden Regelung bis Ende 1989 läßt das Hintertürchen der weiteren Verschlechterung der Sozialplanregelung im Konkurs bei der Neufassung durchaus offen. Die Verlängerung dieser Regelung ist jedoch das Mindeste, was zum jetzigen Zeitpunkt getan werden muß.
Deshalb werden wir GRÜNEN trotz unserer Enthaltung im Rechtsausschuß diesem Antrag zustimmen.