Rede von
Prof. Dr.
Eckhart
Pick
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben interfraktionell verabredet, es möglichst kurz zu machen. Ich denke, daß das in Anbetracht der heutigen Vorgänge auch angemessen ist. Es fällt schwer, sozusagen zur Tagesordnung überzugehen.
Wir haben es heute in zweiter und dritter Lesung mit zwei Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen einerseits und der SPD-Fraktion andererseits zu tun. In der ersten Lesung haben wir schon die unterschiedlichen Auffassungen und auch die Begründungen dargestellt. Auch aus diesem Grunde können wir es heute kurz machen.
Es ist festzuhalten, daß der Entwurf der Koalitionsfraktionen materiell darin besteht, das Gesetz über
den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren um ein Jahr zu verlängern. Wir sind der Auffassung — das kommt in unserem Antrag zum Ausdruck —, daß wir hier ein Dauerrecht zu schaffen haben, das diese Ansprüche der Arbeitnehmer verstetigt und festmacht. Darüber hinaus sollten auch die Einschränkungen, die Gegenstand des Entwurfs der Koalitionsfraktionen sind, nicht durchgeführt werden.
Wir haben es in der Beratung im Rechtsausschuß immerhin erreicht — mit auf unseren Antrag —, daß den noch bestehenden bergrechtlichen Gewerkschaften eine weitere Atempause von fünf Jahren verschafft wird, daß sie also nicht zwangsweise zum 1. Januar 1989 aufgelöst werden. Wir begrüßen das ausdrücklich im Interesse der Betroffenen, insbesondere der Arbeitnehmer, die bei dieser zwangsweisen Umwandlung bzw. Auflösung um ihre Arbeitsplätze hätten bangen müssen.
Wir sind nicht zufrieden mit der bloßen Verlängerung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs. Wir denken, daß sich diese Verlängerung des Gesetzes noch einige Male wiederholen wird, zumindest bis zum Ende der Legislaturperiode; denn wir sind der Auffassung, daß diese Reform des Insolvenzrechts wie vieles, was sich diese Koalition vorgenommen hat, in die Mühlsteine verschiedenster Interessen geraten und wieder in der Versenkung verschwinden wird. Wir denken auch, daß die Begründung schon seit dem Februar 1985 verbraucht ist, als das Gesetz über den Sozialplan erstmals verabschiedet wurde.
Meine Damen und Herren, wir beantragen, den Beschluß des Rechtsausschusses dahin gehend zu ändern, daß an Stelle des Art. 1 der Ausschußempfehlung die Art. 1 und 2 des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung der SPD — Drucksache 11/2065 — treten.
Danke schön.