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    Plenarprotokoll 11/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Walther 7021 A Erweiterung der Tagesordnung . 7021A, 7081D Tagesordnungspunkt 3: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksache 11/3076) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter (Drucksache 11/3077) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (Drucksache 11/3091) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Flüchtlings- und Asylkonzeption (Drucksache 11/3055) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnungsunternehmen (Drucksache 11/2199) 7021 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2218) 7022 B Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 7022 C Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1988 (Drucksache 11/2032) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Dr. Böhme (Unna), Kastning, Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Andres, Bernrath, Gerster (Worms), Dr. Pick, Schanz, Seidenthal, Bulmahn, Ibrügger, Westphal, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten (Drucksache 11/2728) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Chancengleichheit zwischen Jungen und Mädchen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung (Drucksache 11/2739) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption für die Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten (Drucksache 11/2824) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hillerich, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kooperation der Lernorte in der über- und außerbetrieblichen Berufsbildung beim Lernen mit neuen Technologien (Drucksache 11/3075) Möllemann, Bundesminister BMBW 7024D, 7045A Kastning SPD 7027 A Daweke CDU/CSU 7028 C Frau Hillerich GRÜNE 7031A, 7043 A Neuhausen FDP 7032 B Rixe SPD 7034 A Oswald CDU/CSU 7035 D Kuhlwein SPD 7038 B Schemken CDU/CSU 7040 B Frau Odertdahl SPD 7046 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1987 und vom 4. Februar 1988 (Drucksache 11/2495) Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 7049 B Frau Conrad SPD 7051 C Eimer (Fürth) FDP 7054 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 7056 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 7057D Großmann SPD 7059 A Dr. Blank CDU/CSU 7061 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 7064 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Berufssport (Drucksache 11/2669) Büchner (Speyer) SPD 7064 D Baum FDP 7066 C Brauer GRÜNE 7067 B Clemens CDU/CSU 7068 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 7069 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsreform (Drucksache 11/3138) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Enquete-Kommission „Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung" (Drucksache 11/3181) Dreßler SPD 7081 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 7083 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 7085 B Dr. Thomae FDP 7086A Wüppesahl fraktionslos 7087 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 7088 C Egert SPD 7091 D Dreßler (Erklärung nach § 31 GO) . . . 7093 C Namentliche Abstimmung 7094 B Ergebnis 7108A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Hochtemperaturreaktor-Geschäft mit der Sowjetunion Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 7094 C Lenzer CDU/CSU 7095C, 7107B Schäfer (Offenburg) SPD 7096 C Timm FDP 7097 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 7098B Jung (Düsseldorf) SPD 7099 D Gerstein CDU/CSU 7100D Stahl (Kempen) SPD 7101 C Jäger CDU/CSU 7102B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 7103B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 7104 C Kittelmann CDU/CSU 7105B Vosen SPD 7106B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen: Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/2820, 11/3050) . 7109D Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 85 zu Petitionen (Drucksache 11/3098) 7109 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/3111) . 7109D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 III Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiven Strahlen (Drucksache 11/2837) Frau Wollny GRÜNE 7110 A Dr. Friedrich CDU/CSU 7111B Schütz SPD 7113 A Baum FDP 7115 A Wüppesahl fraktionslos 7116 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 7117 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Bachmaier, Gautier, Kiehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Umwelthaftungsrechts (Drucksache 11/2035) Bachmaier SPD 7119B Dr. Laufs CDU/CSU 7121 B Dr. Knabe GRÜNE 7122B Kleinert (Hannover) FDP 7123 C Engelhard, Bundesminister BMJ 7124 D Schütz SPD 7125D Eylmann CDU/CSU 7128 A Dr. Hüsch CDU/CSU 7129 A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vierter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 11/2714) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung durch photochemischen Smog (Drucksache 11/2872) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hartenstein, Bachmaier, Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abgasentgiftung der Kraftfahrzeuge (Drucksache 11/2009) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren (Begrenzung der Partikelemissionen von Dieselmotoren) — KOM (86) 261 endg. — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen — KOM (86) 273 endg. —— Rats-Dok. Nr. 7969/86 — (Drucksachen 11/883 Nr. 135, 11/1103) Harries CDU/CSU 7130D Frau Dr. Hartenstein SPD 7132 B Baum FDP 7135 A Dr. Knabe GRÜNE 7136 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 7138 C Weiermann SPD 7140B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 7142 C Schmidbauer CDU/CSU 7144 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Irakisch-iranischer Krieg zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksachen 11/629, 11/2247, 11/2962) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp des Exports von Atomkraftwerksteilen in den Iran (Drucksachen 11/1171, 11/3002) Gansel SPD 7146B Lummer CDU/CSU 7148A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 7148D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 7149D Schäfer, Staatsminister AA 7150D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 7151 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz Entwurf von Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichtshofes im Hinblick auf die Errichtung eines Gerichts erster Instanz (Drucksachen 11/2090, 11/2479) 7152 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Öffnung des sozialen Wohnungsbaus für unverheiratete Paare, homosexuelle Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften (Drucksache 11/1955) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 7152 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 7153 C Müntefering SPD 7154 C Dr. Hitschler FDP 7155B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 7156D Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft (Drucksache 11/2181) Bohl CDU/CSU (zur GO) 7157 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/3166 vom 21. Oktober 1988 — Benachteiligung weiblicher Bewerber bei der Vergabe von Studienplätzen nach Aufhebung des zentralen Zulassungsverfahrens an Hochschulen, z. B. in Baden-Württemberg und Hessen MdlAnfr 3, 4 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE Antw BMin Möllemann BMBW . 7070D, 7072 B ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . 7071 C, 7072 B ZusFr Frau Krieger GRÜNE 7072 A Zustimmung der Bundesregierung zur Vergabe des zweiten Weltbankkredits an Brasilien MdlAnfr 5 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 7073 B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 7073 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 7074 B Verzögerte Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung von Zuschüssen aus Zonenrandmitteln durch die Bezirksregierung Braunschweig MdlAnfr 6, 7 21.10.88 Drs 11/3166 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 7074 C, 7075 B ZusFr Seidenthal SPD 7074D, 7075 C Auswirkungen von hormonhaltigem Fleisch auf das Wachstum des kindlichen Körpers und Folgen des Kalbfleischgenusses bei Kindern im Schulalter MdlAnfr 9, 10 21.10.88 Drs 11/3166 Reimann SPD Antw StSekr Chory BMJFFG . 7076A, 7077 C ZusFr Reimann SPD 7076B, 7077 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 7076C, 7077 D ZusFr Michels CDU/CSU 7076 D ZusFr Eigen CDU/CSU 7077 A ZusFr Dr. de With SPD 7077 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 7078 A ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 7078 B Gründe für die Auflösung der Generalvertretungen Güterverkehr und Personenverkehr der Bundesbahn in Bamberg MdlAnfr 13, 14 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. de With SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 7078C, 7079 A ZusFr Dr. de With SPD 7078D, 7079 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 7079 B Entsorgung deutschen Atommülls in der Sowjetunion MdlAnfr 21 21.10.88 Drs 11/3166 Brauer GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU 7079 D ZusFr Brauer GRÜNE 7079 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7079 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 7080 A Verbleib der aus bundesdeutschen Atomkraftwerken nach Schweden verbrachten abgebrannten MOX-Brennelemente zur Endlagerung; Widerspruch zum § 9a des Atomgesetzes; Nichteinhaltung der Informationspflicht gegenüber den Behörden MdlAnfr 22, 23 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 7080B, 7081A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 V ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . . 7080B, 7081 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7080 C ZusFr Brauer GRÜNE 7080 D Nichterwähnung des Verzichts der Sowjetunion auf den Bau kommerzieller Wiederaufarbeitungsanlagen im Bericht über die Reise von Vertretern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in die UdSSR im Juni 1988; Entsorgungskonzept der UdSSR für Atommüll MdlAnfr 28 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 7081 B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7081 C Nächste Sitzung 7157 D Berichtigung 7157 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7159* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft) 7159* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 7021 103. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 100. Sitzung, Seite 6883 C: Beim endgültigen Ergebnis ist unter „nein" statt „269" „271" und unter „ungültig" statt „3" „1" zu lesen. Auf Seite 6884 sind unter „Nein" bei der SPD die Namen „Pauli" und „Pfuhl" einzufügen. Die Berichtigung in der 102. Sitzung, Seite 7019, entfällt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 28. 10. Dr. Ahrens ** 27. 10. Frau Beck-Oberdorf 28. 10. Dr. von Bülow 28. 10. Frau Dempwolf 28. 10. Dr. Dregger 27. 10. Frau Garbe 28. 10. Dr. Geißler 28. 10. Dr. Glotz 28. 10. Dr. Hauff 28. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 28. 10. Dr. Kappes 28. 10. Frau Karwatzki 27. 10. Dr. Kohl 27. 10. Dr. Kreile 28. 10. Leonhart 28. 10. Frau Dr. Martiny-Glotz 28. 10. Meyer 27. 10. Dr. Mitzscherling 28. 10. Dr. Müller * 28. 10. Frau Pack * 28. 10. Paintner 28. 10. Peter (Kassel) 28. 10. Pfeifer 28. 10. Repnick 28. 10. Reuschenbach 28. 10. Frau Rock 28. 10. Rühe 27. 10. von Schmude 28. 10. Frau Schoppe 28. 10. Dr. Soell * 28. 10. Dr. Stavenhagen 28. 10. Frau Steinhauer 28. 10. Frau Dr. Timm 28. 10. Frau Trenz 28. 10. von der Wiesche 28. 10. Wissmann 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft)*) : Frau Nickels (GRÜNE): Ich will mich bei der Erläuterung unseres Entwurfs hier auf zwei wesentliche *) Rede des Abg. Marschewski wird im Stenographischen Bericht über die 104. Sitzung als Anlage abgedruckt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Punkte beschränken und die Beratung der Einzelheiten den Ausschüssen überlassen: Erstens. Wissen Sie eigentlich, daß Jugendliche und Heranwachsende immer noch schneller und häufiger als Erwachsene in unsere Gefängnisse eingesperrt werden, weil sie einer Straftat verdächtig sind? Ist Ihnen bekannt, daß diese jungen Leute durchschnittlich immerhin fast drei Monate - und häufig ja zum ersten Mal in ihrem Leben - dort verbringen müssen, bevor es dann endlich zur Gerichtsverhandlung oder auch zur Entlassung kommt? Übrigens, liebe Kollegen und Kolleginnen von der SPD, in den von Ihren Parteifreunden regierten Bundesländern liegen diese Zahlen bedauerlicherweise zum Teil noch erheblich höher als in den anderen: in Nordrhein-Westfalen bei durchschnittlich 3,2 Monaten, und im Saarland gar bei über 5 Monaten! Um so bedauerlicher ist es für mich, daß Sie in Ihrem U-HaftEntwurf, den wir hier im März dieses Jahres debattiert haben, keinerlei Anstalten gemacht haben, diesen - auch und vor allem in Ihren Ländern zu beobachtenden - Mißstand zu mildern, sondern mit einem Satz vertrauensvoll auf entsprechende Entwürfe des Hauses Engelhard warten. Daß wir hierauf sehr lange werden warten müssen, zeigt z. B. der Umstand, daß dort bereits 1983 ein Referentenentwurf zum JGG gebastelt wurde, der anschließend von den Verbänden derart verrissen wurde, daß man vor einem Jahr dann eine runderneuerte Fassung vorlegte. Währenddessen „fahren" weiterhin etwa 5 000 Jugendliche und Heranwachsende pro Jahr „ein" (wie viele von ihnen es wohl im mittlerweile gewohnten Knastjargon ausdrücken) und warten auf ihren Prozeß. Dieser ergibt dann eine Jugendstrafe, aber in nur der Hälfte aller Fälle, die vollstreckt - und nicht zur Bewährung ausgesetzt - wird. Was heißt das für den Jugendlichen? Es bedeutet, daß er/sie (Mädchen sind selten) in vielen Fällen nur einmal, aber gründlich mit dem Gefängnis in all seiner Härte und mit all seinen subkulturellen Erscheinungen in Berührung kommt und das als Unschuldige/r. Denn als solcher hat er nach unserer Verfassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung zu gelten, auch wenn viele Jugendrichter sich über diesen Grundsatz hinwegsetzen und sogenannte apokryphe Haftgründe konstruieren, weil sie meinen, die U-Haft sei als Erziehungsmaßnahme und „Schuß vor den Bug" auch ohne Haftgrund - also Flucht- oder Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr - gerechtfertigt. Im Gefängnis - und da sind sich alle Fachleute einig - lernt er dann die Verhaltensweisen, die im subkulturellen Milieu gefragt und ihm bisher noch nicht bekannt sind, ideale Voraussetzungen für den Beginn bzw. die Intensivierung einer kriminellen Karriere. So überrascht es auch nicht, daß die Rückfallrate bei Jugendlichen ca. 70 % beträgt. Weswegen sitzen diese immerhin verdächtigen, aber, wie gesagt, als unschuldig zu gelten habenden Jugendlichen und Heranwachsenden in U-Haft? Was sind es für „schwere Delikte", die dem Verfassungs- 7160* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 grundsatz Rechnung tragen, der besagt, daß besonders die U-Haft immer verhältnismäßig sein muß? Verdienstvollerweise haben wir ja das aktuelle Gutachten von Professor Pfeiffer zu dieser Frage vorliegen (im Auftrag von Frau Süssmuth erstellt), und da erfahren wir zu meinem Staunen, daß weit über die Hälfte aller Anlässe für Untersuchungshaft nicht etwa die schweren Gewalttaten oder Raub, sondern Diebstahlsdelikte sind! Wer sich all dies vor Augen führt und weiß, wie monoton und stur Untersuchungshaft auch gegenüber Jugendlichen vollzogen wird, darf sich nicht wundern, daß Selbstmorde von Jugendlichen in deren Verzweiflung über die plötzliche Haft immer wieder vorkommen. Wir meinen deshalb, daß auf Untersuchungshaft gegenüber Jugendlichen ganz verzichtet werden muß und notfalls andere Wege eingeschlagen werden sollten, um ihre Anwesenheit in der Hauptverhandlung — und nur darum geht es in erster Linie — sicherzustellen. Wir haben dazu einen dezidierten Vorschlag gemacht, der auf die in einzelnen Bundesländern schon jetzt geübte Praxis hinweist, Jugendliche nach §§ 71 und 72 JGG in Erziehungsheimen unterzubringen, wenn es gar nicht anders geht. Daß es anders geht, würde sich herausstellen, wenn unser Entwurf insgesamt — und der jugendpolitische Aspekt stellt ja nur einen, wenn auch wichtigen Teil unseres Gesamtkonzeptes zur Reform der Untersuchungshaft dar — hier eine Mehrheit finden würde. Und damit bin ich bei Punkt zwei meines Beitrags: In der Bundesrepublik ist die Chance für den Bürger/ die Bürgerin, schnell verhaftet und lange eingesperrt zu werden, immer noch sehr groß. Diese unter Fachleuten allgemein verbreitete Feststellung hat zahlreiche Ursachen, die wir mit unserem Entwurf angehen, z. B.: Die Voraussetzungen für die Annahme von Fluchtgefahr werden enger gefaßt. Untersuchungshaft darf nur noch ab einer Strafhöhe verhängt werden, die nicht mehr zur Bewährung aussetzbar wäre (also zur Zeit nach § 56 StGB zwei Jahre). Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr muß eingeschränkt und nicht wie auch die SPD es vorschlägt, ausgeweitet werden (§ 112a). Wichtig auch und durch empirische Untersuchungen als geeignete Maßnahme zur Einschränkung belegt: Die notwendige Verteidigung „von Anfang an", d. h. sobald Freiheitsentzug im Raum steht, sollte endlich eingeführt werden. Wirklich zurückdrängen läßt sich die Untersuchungshaft hierzulande aber nur, wenn sie unter dem Damoklesschwert der absoluten Höchstdauer steht. Nach Ablauf einer bestimmten Frist — wir haben in Anlehnung an die geltende Sechsmonatsfrist, nach der eine weitere Haft nur durch das OLG angeordnet werden kann, sechs Monate vorgeschlagen — muß der/die Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden, wenn die Hauptverhandlung bis dahin noch nicht begonnen hat. Der Deutsche Anwaltsverein fordert ebenso eine absolute Höchstdauer von sechs Monaten, allerdings nur bis zur Anklageerhebung. Hier werden die Beratungen sicher interessant werden. Funke (FDP): Nachdem wir bereits im Frühjahr über den Gesetzesvorschlag der Sozialdemokraten über die Änderung des Rechts der Untersuchungshaft gesprochen haben, liegt heute der Entwurf der GRÜNEN vor, und alsbald wird der Vorschlag der Bundesregierung vorliegen. Dabei haben es die Oppositionsparteien einfacher als die Bundesregierung, die notwendigerweise ihre Gesetzesvorschläge mit den Bundesländern abstimmen muß, weil diese auch die Durchführung aller Fragen, die mit der Untersuchungshaft zusammenhängen, wahrnehmen müssen. Auf diese Weise kann man sehr schön den Eindruck erwecken, man sei schneller als die Bundesregierung. Ob die Vorschläge jedoch durchdachter und im Ergebnis sinnvoller sind, wird sich bei den anschließenden Beratungen in den Ausschüssen noch herausstellen. Grundlage des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ist die Auffassung, daß in der Bundesrepublik zu schnell, zu viel und zu lange verhaftet werde. Ziel ist demgemäß eine Reduzierung der Untersuchungshaft. Auch wir wollen eine Eindämmung vermeidbarer Untersuchungshaft erreichen, wobei die Betonung sehr wohl auf vermeidbar liegt. Während die GRÜNEN zu diesem Zwecke die Untersuchungshaft gegenüber Jugendlichen gänzlich abschaffen wollen, halten wir dies für unrealistisch — gerade in Hinblick auf jugendliche Gewaltkriminalität. In diesem Zusammenhang weise ich jedoch darauf hin, daß mehr denn je die Länder aufgefordert werden, geeignete Untersuchungshaftanstalten auch für Jugendliche zur Verfügung zu stellen, damit mögliche schädliche Auswirkungen für Jugendliche vermieden werden. Soweit die GRÜNEN vorschlagen, daß nur dann Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wenn für die vollstreckbare Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre Freiheitsentzug zu erwarten sind, halte ich diese Vorstellung für ebenfalls unrealistisch, weil in einem frühen Ermittlungsstadium darüber spekuliert werden müßte, welche Strafe später in der Hauptverhandlung verhängt werden wird. Im Ermittlungsstadium ist dieses überhaupt nicht absehbar. Dasselbe gilt für den Tatbestand der Fluchtgefahr. Darauf abzustellen, daß konkrete Anstalten zur Flucht getroffen werden, ist — gerade im Bereich von Wirtschaftskriminellen, die ansonsten von den GRÜNEN, im übrigen zu Recht, gegeißelt werden — eine geradezu naive Vorstellung. Der Vorschlag selbständiger Ersatzmaßnahmen an Stelle eines Haftbefehls scheint mir in der Praxis zu zweifelhaften Ergebnissen zu führen. Die Gefahr, daß in Zukunft Ersatzmaßnahmen auch dann angeordnet werden, wenn nicht die Voraussetzungen eines Haftbefehls gegeben sind, sind nicht von der Hand zu weisen. Die obligatorische Haftprüfung bereits nach 14 Tagen führt zu einer erheblichen Belastung der Strafjustiz. Dabei haben die GRÜNEN offenbar übersehen, daß die Beschuldigten bereits heute Anspruch auf Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 7161* Haftprüfung auf Antrag haben. Dasselbe gilt für die Forderung der GRÜNEN, eine Haftprüfung durch das OLG bereits nach drei Monaten vorzuschreiben, d. h. in einem häufig relativ frühen Ermittlungsstadium. Die vorgesehene absolute Höchstfrist in der Untersuchungshaft wird von uns abgelehnt, denn die Dauer der Untersuchungshaft muß die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Fällen schwerster Kriminalität. Sowohl der Antrag der SPD vom Frühjahr dieses Jahres als auch der jetzt vorliegende Entwurf der GRÜNEN werden als gutes Material mit dafür dienen, wenn der Regierungsentwurf in den nächsten Monaten vorgelegt wird. Wir begrüßen das Ziel, die Fälle der Untersuchungshaft zu beschränken, müssen dieses Bedürfnis aber auch an dem Grundsatz eines geordneten Strafverfahrens und der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege messen. Diesen Grundsätzen trägt der Entwurf der GRÜNEN nicht ausreichend Rechnung. Dr. de With (SPD) : Wird zuviel verhaftet, diskreditiert das nicht nur das Gewaltmonopol des Staates, führt es nicht nur mit Recht zum Verdruß am Staat. Es geschieht tiefgreifendes Unrecht gegenüber dem Bürger, der sich nur im nachhinein wehren kann und oft den zugefügten Makel kaum abzustreifen in der Lage ist. Wird zu wenig verhaftet, kann sich möglicherweise eine ganze Anzahl von Straftätern dem Strafverfahren entziehen. Auch dies schadet dem Staat, führt zum Verdruß, läßt an der Richtigkeit des Gewaltmonopols des Staates zweifeln und führt zu Ungerechtigkeiten: „Den hängt man, die läßt man laufen." Individuelles Unrecht geschieht jedoch nicht, allerdings eine als allgemein empfundene Ungerechtigkeit. Deshalb steckt in dem Wort Wahrheit: „Lieber zehn schuldig laufen lassen, als einen unschuldig in Haft nehmen. " Deshalb bezeichnet der Bundesgerichtshof mit Recht die Untersuchungshaft als ein „Sonderopfer für die Allgemeinheit" . Wenn aus diesen Gründen von Zeit zu Zeit unsere Bestimmungen über die Untersuchungshaft überprüft werden, verbietet sich daran grundsätzliche Kritik, jedenfalls in einer Demokratie, die den Menschenrechten in besonderer Weise verpflichtet ist. Dies gilt erst recht, wenn auf Grund sorgfältiger Untersuchung deutlich Defizite des geltenden Rechts zutage getreten sind. Wenn die Hälfte derjenigen, die in Untersuchungshaft geraten sind, ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt erhalten, wenn noch immer bei Bagatellfällen formularhaft Untersuchungshaft verhängt wird und wenn die langjährige Untersuchungshaft nur sehr langsam zurückgedrängt werden kann, dann kann das Schlagwort, noch immer werde zu oft und zu viel verhaftet, nicht einfach weggewischt werden. Und wen rühren nicht die Selbstmorde Jugendlicher in Untersuchungshaft? Die SPD hat ihren Entwurf am 11. August 1987 vorgelegt. Die GRÜNEN sind am 21. April 1988 gefolgt. Diesen Entwurf beraten wir heute. Zu fragen ist: Wo bleibt der Entwurf der Bundesregierung? Am 11. März 1988 hat der Bundesminister der Justiz hier im Deutschen Bundestag aus Anlaß der ersten Lesung des SPD-Entwurfs noch verkündet: Ich sage nur: Es wird in aller Kürze seitens der Bundesregierung ein sehr fundierter und abgerundeter Entwurf vorgelegt werden, der dann alles, aber auch alles und insbesondere auch das, was wir in den Gesprächen mit den Ländern an zusätzlichem Wissen und an Kenntnissen erhalten haben, einbezieht. Herausgekommen war am 21. April 1988 nur ein „Diskussionsentwurf", der offenbar an besonders Auserwählte versandt wurde. Der Deutsche Anwaltsverein hat hierzu in seiner Stellungnahme kurz und bündig gesagt: „Der vorliegende Entwurf ist unbrauchbar". Denn im Grunde hatte der Bundesminister der Justiz nur die Rechtsprechung ins Gesetz geschrieben. Seitdem ist eine Menge Wasser den Rhein hinuntergeflossen, und es hat sich nichts getan. Der Minister hat angekündigt, wieder einmal. Wir warten auf das Wunder. Die GRÜNEN gehen mit ihrer Vorlage zum Teil den Weg der SPD. Auch sie wollen weiter eingrenzen und mehr präzisieren. Die GRÜNEN überziehen jedoch zum Teil. Die generelle Abschaffung der Untersuchungshaft für Jugendliche zugunsten eines Unterbringungsbefehls zum Zwecke der Unterbringung in einem Erziehungsheim ist keine Lösung: Wir fürchten, daß damit die alte Untersuchungshaft nur ein anderes Etikett erhält. Wir sollten den Mut haben, ernsthaft zu prüfen, ob bis zum Alter von 16 Jahren bzw. unterhalb der Ebene des Verbrechens überhaupt noch eine Festnahme in Betracht kommen darf und ob hier nicht im übrigen eine völlig neue Form der Sicherstellung des Täters bis zur Hauptverhandlung eingeführt werden sollte. Die GRÜNEN wollen ferner bei Mord, Totschlag, Völkermord und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion den bisherigen erleichterten Haftgrund ganz entfallen lassen. Wir meinen, es reicht eine Einschränkung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Beim Haftgrund der Wiederholungsgefahr lassen die GRÜNEN die Vermögensdelikte als Anknüpfungstatbestand entfallen. Sie sagen hierzu — man höre und staune — : „Setzt man dazu die Wandlungen in der öffentlichen Meinung wie auch im Verfassungsrecht in Beziehung, so nimmt sich der strafrechtliche Schutz von Eigentum und Vermögen wie ein Fossil aus. " Das können wir nicht nachvollziehen. Wohnungseinbrüche und Räubereien sind wahrhaftig kein Pappenstiel. Hier muß auch bei der Strafverfolgung mehr geschehen. Der Vorschlag schließlich, die grundsätzliche Beschränkung der Untersuchungshaft von sechs Monaten auf drei Monate zu kürzen, erscheint im Hinblick auf die steigende Zahl von Weiße-Kragen-Tätern nicht realistisch. Wir sind den Weg über eine weitere Einengung der Untersuchungshaft bis zu einem Jahr 7162* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 gegangen. Gleichwohl räume ich ein, daß hier weitergedacht werden muß. Dem Bundesminister der Justiz wünsche ich mehr Biß, den GRÜNEN mehr Ausgewogenheit, uns allen bald Bestimmungen, die die Untersuchungshaft ohne Einschränkung der Strafverfolgung weiter vermindern und einschränken. Engelhard, Bundesminister der Justiz: Die Diskussion zur Reform der Untersuchungshaft ist mit dem vorliegenden Entwurf um weitere und, um es gleich zu sagen, äußerst problematische Vorschläge angereichert worden. Alle diese Vorschläge verfolgen das Ziel, die Untersuchungshaft auf das unerläßliche Maß zu beschränken, weil sie schwerste Eingriffe in die Freiheit der Betroffenen mit sich bringt. Sosehr ich diese Bemühungen begrüße, sie dürfen nicht dazu führen, die Untersuchungshaft um jeden Preis zu beschränken. Die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege muß auf jeden Fall erhalten bleiben. Den richtigen Weg kann hier nur eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen weisen. Und da habe ich, um es sehr freundlich zu sagen, große Zweifel, ob die Vorschläge der GRÜNEN zu einem ausgewogenen Ergebnis kommen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Untersuchungshaft gegen Erwachsene soll überhaupt nur zulässig sein, wenn eine so hohe Freiheitsstrafe zu erwarten ist, daß sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In allen Fällen, in denen höchstens die in § 56 Abs. 2 StGB benannte zweijährige Freiheitsstrafe verhängt werden könnte, dürfte also keine Untersuchungshaft angeordnet werden. Das geht zu weit: Die Untersuchungshaft könnte damit auch dort ihre Bedeutung verlieren, wo sie für eine funktionierende Strafrechtspflege unabdingbar ist. Auch von zahlreichen anderen Vorschlägen des Entwurfs befürchte ich, daß sie einem geordneten Strafverfahren im Wege stehen könnten. In dem sensiblen Bereich der Untersuchungshaft dürfen nicht Glaube und Überzeugung, mögen sie auch von noch so guten Absichten getragen sein, eine sorgfältige Bewertung ersetzen. Ich habe deshalb durch die Universität Göttingen eine Untersuchung durchführen und auf dieser Grundlage durch mein Haus einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen. Die Arbeiten, die auch die Stellungnahmen der Länder und der Fachverbände berücksichtigen, sind bereits weit fortgeschritten. Ich werde daher schon in nächster Zeit einen fundierten und abgerundeten Entwurf vorlegen können. Im Gegensatz zu anderen Vorschlägen wird er sich auf praxisbezogene, durchsetzbare Schwerpunkte konzentrieren, die die Untersuchungshaft so weit wie möglich eindämmen sollen. Ich kann hier nur wiederholen, worauf ich schon früher hingewiesen habe: Ein solches Vorgehen läßt sich nur mit Augenmaß und Sorgfalt bewältigen. Worauf es ankommt, ist eine solide Weiterarbeit an dem Reformvorhaben. Das sollten wir im Auge behalten und uns nicht in immer neue Einfälle versteigen, die unser gemeinsames Anliegen am Ende nicht voranbringen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Lieselotte Wollny


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde! Ich möchte mit einigen Meldungen und Schlagzeilen der letzten Tage beginnen: „Radon-Belastung in Häusern, Gefahr von Lungenkrebs", „Strahlenrisiko von Bahnarbeitern bei Atomtransporten, Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen", „Beim Pilzesammeln tickt der Geigerzähler, Maronenröhrlinge mit 3 300 Becquerel pro Kilogramm belastet", „Fleichfresserfrust, Reh in Norddeutschland mit 1 357 Becquerel belastet", „Stürzt Kosmos auf die Bundesbürger?", „Es erscheint sinnvoll, Häuser und Schutzräume aufzusuchen", „ 17 000 Kubikmeter radioaktives Abraummaterial bei Eilweiler in Straßen, Häuser und Sportplätze verbaut", „Drei ehemalige TN-Mitarbeiter verhaftet wegen Verklappung von Atommüll in Flüsse und Nordsee".
    Vor diesem Hintergrund diskutieren wir heute den Antrag der GRÜNEN: Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiven Strahlen. Sieht man sich die steten Beteuerungen der Bundesregierung in den letzten Jahren und besonders seit Tschernobyl an und wollte man den verbalen Kraftakten von vorsorgender Strahlenschutzpolitik Glauben schenken, dann könnten wir uns jede weitere Diskussion ersparen. Uns wird weisgemacht, es stünde alles zum besten. Nur sieht die Realität anders aus. Um es von vornherein klar und unmißverständlich zu sagen: Die Bundesregierung betreibt nach Kräften eine Atomanlagenbestandsschutzpolitik,

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    und alles, was uns als Strahlenschutzpolitik verkauft wird, dient allein diesem Zweck, hat mit Strahlenschutz so viel zu tun wie der Teufel mit dem Weihwasser.
    Grundsätzlich ist zu sagen: Atomenergienutzung und Strahlenschutz schließen einander aus. Wer die Bevölkerung und die Umwelt vor ionisierenden Strahlen schützen will, kann nicht gleichzeitig das goldene Kalb der Atomenergie anbeten.

    (Beifall der Abg. Frau Flinner [GRÜNE])

    Der Versuch, Atomkraftnutzung und Strahlenschutz in Einklang zu bringen, gleicht dem Versuch, in einem Drahtkorb Milch zu holen. Nur geht es bei der radioaktiven Strahlung leider nicht um verschüttete Milch, sondern um permanent zunehmende Verseuchung von Mensch und Umwelt, die zu langfristigen Gesundheitsschäden und Tod führt, wobei inzwischen jedem klar ist, daß es keine Schwellenwerte gibt, unterhalb derer Gesundheitsschäden auszuschließen sind.
    Ich will nicht sagen, daß die Bundesregierung gänzlich untätig ist. Im Gegenteil, neue Gesetze und Verordnungen sollen den Eindruck erwecken, daß hier Vorsorge getroffen wird. Mit Strahlenschutz hat das allerdings wenig zu tun. Im Gegenteil, der Atomindustrie wird der Rücken freigehalten, und der Bevölkerung werden die Verschlechterungen im Strahlenschutzbereich als Wohltaten verkauft.
    Man muß es Herrn Töpfer lassen, er hat es erreicht, Verwirrung zu stiften. Nehmen wir die Grenzwerte bei Lebensmitteln. Wer glaubte nicht, daß für durch Tschernobyl belastete Lebensmittel die Grenzwerte von 370 und 600 Becquerel gelten? In Wirklichkeit gelten diese Werte aber nur für Importe aus Drittländern. Für EG-Produkte und heimische Produkte gibt es überhaupt keine Grenzwerte, trotz nach wie vor zum Teil hochbelasteter Lebensmittel, wie Pilze und Wildfleisch. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Sie sah ihn auch nicht im Jahr nach Tschernobyl. Die tausend Mark Strafe, zu der ein türkischer Gemüsehändler in Hannover kürzlich verurteilt wurde, weil er hochbelastete Pilze verkaufte, müßten von der Regierung bezahlt werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Hier wurde wie so oft der Sack statt des Esels geschlagen. Nicht der Händler, sondern die Regierung hat fahrlässig gehandelt, weil es nämlich auch damals keine Grenzwerte gab. Und sie tut das noch immer.
    Zur Zeit steht die Novellierung der Strahlenschutzverordnung ins Haus. Auch hier schlägt sich dieses Verhalten der Bundesregierung nieder, obgleich hier von Vorsatz, nicht von Fahrlässigkeit gesprochen werden muß.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Einige Beispiele: Seit längerem sind offizielle amerikanisch-japanische Studien bekannt, nach denen die Wirkung radioaktiver Niedrigstrahlung um den Faktor 4 bis 14 unterschätzt wurde, d. h. die bisherigen Grenzwerte für strahlenexponierte Personen und die Normalbevölkerung müßten um denselben Faktor herabgesetzt werden. Die Bundesregierung nimmt diese Tatsache geflissentlich nicht zur Kenntnis. Die Werte bleiben unverändert.

    (Baum [FDP]: Die Diskussion ist doch völlig offen!)

    — Das stimmt doch nicht, Herr Baum.

    (Baum [FDP]: Doch!) Das wissen Sie genau.

    So werden die zulässigen Anteile an Kernbrennstoffen in Abfallgebinden um das zirka Sechsfache erhöht, nämlich auf 3 g pro 100-kg-Gebinde, weil es



    Frau Wollny
    — Zitat — „den praktischen Bedürfnissen entspricht". Das heißt im Klartext: In den sogenannten Mol-Fässern ist Plutonium enthalten, was eigentlich nicht sein darf. Da es aber nun einmal so ist und auch in Zukunft so bleiben wird, wird die entsprechende Verordnung angepaßt.
    Oder: Plötzlich soll die Einfuhr von Kernbrennstoff bis zu 15 g Plutonium oder 15 g Uran 235, auf 20 und mehr angereichert, genehmigungsfrei sein. So kann beliebig Kernbrennstoff ohne Kontrolle eingeführt werden. Auch das scheint den praktischen Bedürfnissen zu entsprechen.
    Da wird das Effektivdosismodell mit einem Wichtungsfaktor für die einzelnen Organe eingeführt. Gerechnet wird nur mit Toten. Krebserkrankungen, die Aussicht auf Heilung haben, bleiben unberücksichtigt, was zu einer wesentlichen Erhöhung der zugelassenen Grenzwerte führt.
    Das bedeutet z. B. für die Schilddrüse folgendes. Da Schilddrüsenkrebs als gut operabel gilt, wird der Mortalitätsfaktor 0,03 eingeführt, d. h. die Schilddrüse darf um ein Vielfaches höher mit radioaktivem Jod belastet werden als bisher. Wenn das Grundgesetz und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 noch Bestand haben — ich zitiere: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" — , dann ist die Einführung dieses Wichtungsfaktors schlicht verfassungswidrig.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die natürliche Radioaktivität findet keine Berücksichtigung, obwohl sich auch bei der Bundesregierung inzwischen herumgesprochen haben dürfte, daß jede Strahlung zu Schädigungen führt. Aber das kann man sich nicht erlauben, weil dann bei der Höhe der radioaktiven Belastung durch Atomanlagen der Vergleich mit der angeblich ungefährlichen natürlichen Strahlung nicht mehr möglich wäre.
    Erwiesen ist auch, daß strahlenexponierte Personen einem besonderen Risiko ausgesetzt sind. Wo wird dem Rechnung getragen? Und wo bleiben die Kriterien für die Anerkennung von strahlenbedingten Berufskrankheiten? Aber die Regierung weiß natürlich genau: Wenn sie die Ergebnisse der Niedrigstrahlungsforschung anwenden würde, wäre es um den Fortbestand der Atomindustrie schlecht bestellt. Eine Senkung der Werte um den Faktor 4 bis 14 würde statt des bisherigen 30-Millirem-Konzeptes ein 2- bis 7Millirem-Konzept bedeuten. Dann wäre es aus mit der schönen, heilen, atomaren Welt.
    Weil diese Novelle dem Ziel des Gesundheitsschutzes diametral zuwiderläuft, muß sie vom Tisch. Wir fordern eine Strahlenschutzverordnung, die ihren Namen verdient. Was hier vorliegt, ist eine Bestandsschutzverordnung für die Atomindustrie.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friedrich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Wollny hat uns soeben wieder daran erinnert, daß sie zur Arbeitsgemeinschaft der Freunde eines Ausstiegs aus der Kernenergie gehört. Frau Kollegin Wollny, Sie haben uns hier auch Ihren festen Willen bewußt gemacht, daß Sie die Probleme der Kernenergie mit der Lupe betrachten. Das ist an sich durchaus etwas Lobenswertes, wenn man etwas mit der Lupe untersucht. Dann entsteht ein vergrößertes, aufrechtes Bild, das man mit dem entspannten Auge betrachten kann, und Entspannung wünschen wir Ihnen manchmal, wenn wir Ihre Zwischenrufe hier hören.
    Aber auch die Lupe sollte in Maßen benutzt werden. Wenn man die nämlich nicht mehr absetzt, dann vergißt man mit der Zeit, daß die vom Auge erfaßte Vergrößerung mit den Maßen des untersuchten Gegenstandes natürlich nicht übereinstimmt. Man vergißt gleichzeitig, daß die Lupe zwar den Untersuchungsgegenstand vergrößert, aber ansonsten die Wirklichkeit natürlich verengt, nämlich einiges andere aus dem Blickfeld herausschiebt.
    Damit habe ich eigentlich zum Ausdruck gebracht, was wir von Ihrem Antrag halten: Bei den unbestreitbaren Risiken der Kernenergie — dazu komme ich nachher noch — übertreiben Sie, ja, Sie übertreiben maßlos. Da die GRÜNEN total auf das Feindbild einer Atomindustrie fixiert sind,

    (Jäger [CDU/CSU]: So ist es!)

    die tödliche Strahlen aussendet, nehmen sie die Risiken der Nutzung anderer Energiequellen, die technischen und wirtschaftlichen Probleme überhaupt nicht mehr zur Kenntnis.
    Ich komme zu den unbestreitbaren Risiken: Auch wir wissen natürlich — das ist übrigens auch bei den Sachverständigen nachweisbar, die Sie in Ausschöpfung Ihres Diffamierungspotentials als „Handlager der Atomindustrie" bezeichnen — , daß ionisierende Strahlung zufallsbedingt und damit auch in kleinen und kleinsten Dosen Zellenveränderungen auslöst, die zu Krebs und Erbschäden führen können.
    Ihre weitergehende Behauptung, daß Atomanlagen uns „nachhaltig" gefährden, ja, daß ihre Existenz einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit darstellt, haben Sie in Ihrem Antrag in gar keiner Weise präzisiert.

    (Jäger [CDU/CSU]: So ist es!)

    Es scheint für Sie ein ernstes Problem zu sein, daß Sie — anders als in den Agitationsbroschüren der AntiWAA-Bewegung — in diesem Haus nicht falsch zitieren können, daß Sie in diesem Haus nicht Abf allmengen mit Strahlenmengen gleichsetzen können, daß Sie von Strahlenmengen nicht undifferenziert auf die biologische Wirkung schließen können. Denn wenn Sie das hier tun würden, würde man Sie sofort erwischen.

    (Frau Wollny [GRÜNE]: Sie wissen genau, daß ich das nicht tue!)

    Ich möchte deshalb zu Ihrem Antrag einige fehlende Detailinformationen nachtragen, von denen Sie sich aber selbst offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung versprechen. Dabei habe ich auch das Hearing zum Kernenergie-Abwicklungsgesetz der SPD ausgewertet. Ich stütze mich also auch auf die



    Dr. Friedrich
    von der SPD und von den GRÜNEN in das Hearing eingeführten Sachverständigen. So hat z. B. der Strahlenbiologe Professor Köhnlein von der Universität Münster in völliger Übereinstimmung mit den Sachverständigen, die aus Ihrer Sicht „Erfüllungsgehilfen unserer Atompolitik" sind, festgestellt, daß man nur bei kleinen Dosen, bei Dosen ab etwa 0,2 Sievert, also 20 Rem, in Studien erhöhte Krebsraten feststellen konnte. Alles, was wir an Erkenntnissen haben, bezieht sich auf Dosen in dieser Größenordnung. Und dann sagt Professor Köhnlein, dessen Mitwirkung ja Sie beantragt haben, Herr Kollege Schäfer:

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das bestreite ich ja gar nicht!)

    Jeder Versuch, daraus rechnerisch die Wirkung niedrigerer Dosen abzuleiten, sei „eine Art Weltanschauung". Ich gebe zu, er hat sich dann an dieser weltanschaulichen Auseinandersetzung beteiligt und einiges gesagt, was uns nicht gefällt, was wir für falsch halten. Aber was von dieser Debatte insgesamt zu halten ist, hat er in einer sehr ehrlichen und anerkennenswerten Weise zum Ausdruck gebracht.
    Der heftige Streit über die Wirkung ganz kleiner Dosen verliert an Bedeutung, wenn man sich die Bandbreite vor Augen hält, in der sich die Angaben bewegen. Nach den umstrittenen, international aber immer noch anerkannten Berechnungen erhöht sich die normale Sterblichkeitsrate für Leukämie und Krebs, die bei 20 % liegt, dann, wenn ein Mensch einer Ganzkörperdosis von einem Rem ausgesetzt ist, um ein Tausendstel. Wenn wir es mit dem Betrieb von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland zu tun haben, geht es bei der Belastung der Bevölkerung im Umkreis dieser Anlage nicht um eine Zusatzbelastung von einem Rem, sondern um eine Zusatzbelastung von 30 Millirem.

    (Jäger [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Das erhöhte Risiko macht sich also irgendwo an vierter oder fünfter Stelle hinter dem Komma bemerkbar. Wir meinen, wenn man andere Lebensrisiken nicht völlig außer Betracht läßt, kann es doch überhaupt nicht entscheidungserheblich sein, ob man auf Grund neuer Erkenntnisse, die auch wir gelesen haben und die wir im Prinzip sogar anerkennen, das Risiko um zwei- bis dreimal höher ansetzen muß, wie es z. B. das Bundesgesundheitsamt — Institut für Strahlenhygiene — gesagt hat, oder ob man das Risiko um den Faktor zehn höher setzen muß. Mehr habe ich an Forderungen auch bei den sogenannten kritischen Wissenschaftlern nicht gehört.
    Ich meine auch, daß wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sagen müssen, daß man schnell falsche Schlüsse zieht, wenn man in Ihrem Antrag liest, daß es neue Erkenntnisse im Bereich der niedrigen Strahlendosen gibt. Wir reden nämlich bei diesen neuen Erkenntnissen von Untersuchungen der Folgen von Atombombenexplosionen in Japan, der Untersuchung und der Verfolgung des Lebensschicksals der etwa 90 000 Überlebenden. Wir wissen, daß sich inzwischen ein etwas niedrigerer Anteil an Neutronenstrahlung herausgestellt hat, der besonders gefährlich gewesen wäre. Wir wissen auch, daß sich zusätzliche
    Langzeitfolgen bemerkbar machen, mit denen man ursprünglich nicht gerechnet hatte.
    Wenn man von diesen Strahlendosen der Atombombe ausgeht und diese Dosen drei- bis viermal durch zehn teilt, sind wir noch lange nicht bei den Strahlendosen der Bevölkerung im Umkreis eines Atomkraftwerkes, sondern erst bei den Belastungen der Mitarbeiter in einem Atomkraftwerk. Diese relative Nähe reicht allerdings aus, um im Sinne einer Vorsorgepolitik, wie sie die Bundesregierung betreiben will — wir akzeptieren und unterstützen das —, zugunsten derjenigen, die beruflich belastet sind, Konsequenzen zu ziehen, indem die Lebensobergrenze auf etwa 400 Millisievert begrenzt wird. Das ist immerhin, so habe ich mir sagen lassen, eine Herabsenkung auf etwa ein Fünftel. Mit der Niedrigstrahlung im Umkreis eines Atomkraftwerkes hat diese Niedrigstrahlung von Atombomben in Japan aber beim besten Willen nichts mehr zu tun.
    In den Anhörungsprotokollen habe ich gefunden, daß der Atomenergiekritiker Dr. Kuni einen weitergehenden Vorschlag gemacht hat. Er meinte: Man muß nicht nur die Risikofaktoren um zehn erhöhen, sondern man muß zusätzlich auch den Grenzwert von 30 Millirem im Umkreis eines Atomkraftwerkes auf ein Zehntel senken. Das haben Sie inhaltlich als Forderung wiederholt. Auch wenn wir Herrn Dr. Kuni noch einmal anhören und wenn wir ihn meinetwegen zum Dauersachverständigen für den Ausstieg machen, bleibt aus meiner Sicht ein logischer Fehler in seiner Argumentation bestehen: Wenn wir auf Grund neuer Erkenntnisse etwas korrigieren müssen, nämlich die Ausgangsdaten und gleichzeitig vielleicht auch etwas an den Ableitungsmethoden, wenn man auf die Wirkung niedriger Dosen schließen will, kann man damit nur Grenzwerte in Frage stellen, die auf solchen Ableitungen beruhen.
    Frau Kollegin Wollny, ich bitte Sie herzlich, einmal nachzulesen, wie das 30 -Millirem-Konzept der Strahlenschutzverordnung für die Bevölkerung, das ja aus unserer Sicht bleiben soll, zustande kam. Das hat mit diesen Ableitungsversuchen überhaupt nichts zu tun.

    (Frau Wollny [GRÜNE]: Das stimmt nicht!)

    Man hat schlicht und einfach diese berechneten Grenzwerte, die sich z. B. auch in EG-Empfehlungen niederschlagen, in diesem Punkt gar nicht zur Kenntnis genommen. Man hat sie auf die Seite geschoben. Man hat überlegt: Wie sind denn die Menschen von Natur aus belastet, wenn sie sich bei uns irgendwo in der Landschaft bewegen? Man hat gesagt: Das sind etwa 100 Millirem. Das Ganze schwankt stark je nach Höhenverhältnissen und je nach Eßgewohnheiten. In Deutschland beträgt die Abweichung etwa 30 Millirem. Wir muten unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Umkreis einer Atomanlage eine Strahlendosis zu, deren maximale Größe der mittleren Schwankung der natürlichen Strahlenbelastung bei uns in der Bundesrepublik Deutschland entspricht.