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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Walther 7021 A Erweiterung der Tagesordnung . 7021A, 7081D Tagesordnungspunkt 3: Überweisung im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (Drucksache 11/3076) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Richtlinie zur Koordinierung des Rechts der Handelsvertreter (Drucksache 11/3077) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (Drucksache 11/3091) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Flüchtlings- und Asylkonzeption (Drucksache 11/3055) e) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnungsunternehmen (Drucksache 11/2199) 7021 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2218) 7022 B Zur Geschäftsordnung Wüppesahl fraktionslos 7022 C Tagesordnungspunkt 4: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 1988 (Drucksache 11/2032) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Dr. Böhme (Unna), Kastning, Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Andres, Bernrath, Gerster (Worms), Dr. Pick, Schanz, Seidenthal, Bulmahn, Ibrügger, Westphal, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten (Drucksache 11/2728) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Chancengleichheit zwischen Jungen und Mädchen im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung (Drucksache 11/2739) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Konzeption für die Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten (Drucksache 11/2824) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hillerich, Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Kooperation der Lernorte in der über- und außerbetrieblichen Berufsbildung beim Lernen mit neuen Technologien (Drucksache 11/3075) Möllemann, Bundesminister BMBW 7024D, 7045A Kastning SPD 7027 A Daweke CDU/CSU 7028 C Frau Hillerich GRÜNE 7031A, 7043 A Neuhausen FDP 7032 B Rixe SPD 7034 A Oswald CDU/CSU 7035 D Kuhlwein SPD 7038 B Schemken CDU/CSU 7040 B Frau Odertdahl SPD 7046 D Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission „Gefahren von AIDS und wirksame Wege zu ihrer Eindämmung" gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 1987 und vom 4. Februar 1988 (Drucksache 11/2495) Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 7049 B Frau Conrad SPD 7051 C Eimer (Fürth) FDP 7054 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 7056 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 7057D Großmann SPD 7059 A Dr. Blank CDU/CSU 7061 C Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 7064 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Berufssport (Drucksache 11/2669) Büchner (Speyer) SPD 7064 D Baum FDP 7066 C Brauer GRÜNE 7067 B Clemens CDU/CSU 7068 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 7069 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsreform (Drucksache 11/3138) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Enquete-Kommission „Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung" (Drucksache 11/3181) Dreßler SPD 7081 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 7083 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 7085 B Dr. Thomae FDP 7086A Wüppesahl fraktionslos 7087 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 7088 C Egert SPD 7091 D Dreßler (Erklärung nach § 31 GO) . . . 7093 C Namentliche Abstimmung 7094 B Ergebnis 7108A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. Hochtemperaturreaktor-Geschäft mit der Sowjetunion Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 7094 C Lenzer CDU/CSU 7095C, 7107B Schäfer (Offenburg) SPD 7096 C Timm FDP 7097 C Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 7098B Jung (Düsseldorf) SPD 7099 D Gerstein CDU/CSU 7100D Stahl (Kempen) SPD 7101 C Jäger CDU/CSU 7102B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 7103B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 7104 C Kittelmann CDU/CSU 7105B Vosen SPD 7106B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen: Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn gem. § 64 Abs. 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/2820, 11/3050) . 7109D Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 85 zu Petitionen (Drucksache 11/3098) 7109 D Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/3111) . 7109D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 III Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor radioaktiven Strahlen (Drucksache 11/2837) Frau Wollny GRÜNE 7110 A Dr. Friedrich CDU/CSU 7111B Schütz SPD 7113 A Baum FDP 7115 A Wüppesahl fraktionslos 7116 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 7117 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags der Abgeordneten Bachmaier, Gautier, Kiehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Reform des Umwelthaftungsrechts (Drucksache 11/2035) Bachmaier SPD 7119B Dr. Laufs CDU/CSU 7121 B Dr. Knabe GRÜNE 7122B Kleinert (Hannover) FDP 7123 C Engelhard, Bundesminister BMJ 7124 D Schütz SPD 7125D Eylmann CDU/CSU 7128 A Dr. Hüsch CDU/CSU 7129 A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vierter Immissionsschutzbericht der Bundesregierung (Drucksache 11/2714) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Brauer, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen gegen Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung durch photochemischen Smog (Drucksache 11/2872) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hartenstein, Bachmaier, Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Abgasentgiftung der Kraftfahrzeuge (Drucksache 11/2009) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren (Begrenzung der Partikelemissionen von Dieselmotoren) — KOM (86) 261 endg. — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen — KOM (86) 273 endg. —— Rats-Dok. Nr. 7969/86 — (Drucksachen 11/883 Nr. 135, 11/1103) Harries CDU/CSU 7130D Frau Dr. Hartenstein SPD 7132 B Baum FDP 7135 A Dr. Knabe GRÜNE 7136 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 7138 C Weiermann SPD 7140B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 7142 C Schmidbauer CDU/CSU 7144 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Irakisch-iranischer Krieg zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksachen 11/629, 11/2247, 11/2962) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp des Exports von Atomkraftwerksteilen in den Iran (Drucksachen 11/1171, 11/3002) Gansel SPD 7146B Lummer CDU/CSU 7148A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 7148D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 7149D Schäfer, Staatsminister AA 7150D Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 7151 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz Entwurf von Änderungen der Verfahrensordnung des Gerichtshofes im Hinblick auf die Errichtung eines Gerichts erster Instanz (Drucksachen 11/2090, 11/2479) 7152 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Öffnung des sozialen Wohnungsbaus für unverheiratete Paare, homosexuelle Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften (Drucksache 11/1955) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 7152 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 7153 C Müntefering SPD 7154 C Dr. Hitschler FDP 7155B Echternach, Parl. Staatssekretär BMBau 7156D Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft (Drucksache 11/2181) Bohl CDU/CSU (zur GO) 7157 C Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/3166 vom 21. Oktober 1988 — Benachteiligung weiblicher Bewerber bei der Vergabe von Studienplätzen nach Aufhebung des zentralen Zulassungsverfahrens an Hochschulen, z. B. in Baden-Württemberg und Hessen MdlAnfr 3, 4 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE Antw BMin Möllemann BMBW . 7070D, 7072 B ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . 7071 C, 7072 B ZusFr Frau Krieger GRÜNE 7072 A Zustimmung der Bundesregierung zur Vergabe des zweiten Weltbankkredits an Brasilien MdlAnfr 5 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 7073 B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 7073 C ZusFr Frau Olms GRÜNE 7074 B Verzögerte Bearbeitung von Anträgen auf Bewilligung von Zuschüssen aus Zonenrandmitteln durch die Bezirksregierung Braunschweig MdlAnfr 6, 7 21.10.88 Drs 11/3166 Seidenthal SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB 7074 C, 7075 B ZusFr Seidenthal SPD 7074D, 7075 C Auswirkungen von hormonhaltigem Fleisch auf das Wachstum des kindlichen Körpers und Folgen des Kalbfleischgenusses bei Kindern im Schulalter MdlAnfr 9, 10 21.10.88 Drs 11/3166 Reimann SPD Antw StSekr Chory BMJFFG . 7076A, 7077 C ZusFr Reimann SPD 7076B, 7077 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . 7076C, 7077 D ZusFr Michels CDU/CSU 7076 D ZusFr Eigen CDU/CSU 7077 A ZusFr Dr. de With SPD 7077 B ZusFr Dr. Emmerlich SPD 7078 A ZusFr Schmidt (Salzgitter) SPD 7078 B Gründe für die Auflösung der Generalvertretungen Güterverkehr und Personenverkehr der Bundesbahn in Bamberg MdlAnfr 13, 14 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. de With SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 7078C, 7079 A ZusFr Dr. de With SPD 7078D, 7079 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 7079 B Entsorgung deutschen Atommülls in der Sowjetunion MdlAnfr 21 21.10.88 Drs 11/3166 Brauer GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU 7079 D ZusFr Brauer GRÜNE 7079 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7079 D ZusFr Frau Wollny GRÜNE 7080 A Verbleib der aus bundesdeutschen Atomkraftwerken nach Schweden verbrachten abgebrannten MOX-Brennelemente zur Endlagerung; Widerspruch zum § 9a des Atomgesetzes; Nichteinhaltung der Informationspflicht gegenüber den Behörden MdlAnfr 22, 23 21.10.88 Drs 11/3166 Frau Wollny GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 7080B, 7081A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 V ZusFr Frau Wollny GRÜNE . . . 7080B, 7081 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7080 C ZusFr Brauer GRÜNE 7080 D Nichterwähnung des Verzichts der Sowjetunion auf den Bau kommerzieller Wiederaufarbeitungsanlagen im Bericht über die Reise von Vertretern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in die UdSSR im Juni 1988; Entsorgungskonzept der UdSSR für Atommüll MdlAnfr 28 21.10.88 Drs 11/3166 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Probst BMFT 7081 B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 7081 C Nächste Sitzung 7157 D Berichtigung 7157 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7159* A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft) 7159* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 7021 103. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 100. Sitzung, Seite 6883 C: Beim endgültigen Ergebnis ist unter „nein" statt „269" „271" und unter „ungültig" statt „3" „1" zu lesen. Auf Seite 6884 sind unter „Nein" bei der SPD die Namen „Pauli" und „Pfuhl" einzufügen. Die Berichtigung in der 102. Sitzung, Seite 7019, entfällt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 28. 10. Dr. Ahrens ** 27. 10. Frau Beck-Oberdorf 28. 10. Dr. von Bülow 28. 10. Frau Dempwolf 28. 10. Dr. Dregger 27. 10. Frau Garbe 28. 10. Dr. Geißler 28. 10. Dr. Glotz 28. 10. Dr. Hauff 28. 10. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 28. 10. Dr. Kappes 28. 10. Frau Karwatzki 27. 10. Dr. Kohl 27. 10. Dr. Kreile 28. 10. Leonhart 28. 10. Frau Dr. Martiny-Glotz 28. 10. Meyer 27. 10. Dr. Mitzscherling 28. 10. Dr. Müller * 28. 10. Frau Pack * 28. 10. Paintner 28. 10. Peter (Kassel) 28. 10. Pfeifer 28. 10. Repnick 28. 10. Reuschenbach 28. 10. Frau Rock 28. 10. Rühe 27. 10. von Schmude 28. 10. Frau Schoppe 28. 10. Dr. Soell * 28. 10. Dr. Stavenhagen 28. 10. Frau Steinhauer 28. 10. Frau Dr. Timm 28. 10. Frau Trenz 28. 10. von der Wiesche 28. 10. Wissmann 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zum Punkt 16 der Tagesordnung (Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Untersuchungshaft)*) : Frau Nickels (GRÜNE): Ich will mich bei der Erläuterung unseres Entwurfs hier auf zwei wesentliche *) Rede des Abg. Marschewski wird im Stenographischen Bericht über die 104. Sitzung als Anlage abgedruckt. Anlagen zum Stenographischen Bericht Punkte beschränken und die Beratung der Einzelheiten den Ausschüssen überlassen: Erstens. Wissen Sie eigentlich, daß Jugendliche und Heranwachsende immer noch schneller und häufiger als Erwachsene in unsere Gefängnisse eingesperrt werden, weil sie einer Straftat verdächtig sind? Ist Ihnen bekannt, daß diese jungen Leute durchschnittlich immerhin fast drei Monate - und häufig ja zum ersten Mal in ihrem Leben - dort verbringen müssen, bevor es dann endlich zur Gerichtsverhandlung oder auch zur Entlassung kommt? Übrigens, liebe Kollegen und Kolleginnen von der SPD, in den von Ihren Parteifreunden regierten Bundesländern liegen diese Zahlen bedauerlicherweise zum Teil noch erheblich höher als in den anderen: in Nordrhein-Westfalen bei durchschnittlich 3,2 Monaten, und im Saarland gar bei über 5 Monaten! Um so bedauerlicher ist es für mich, daß Sie in Ihrem U-HaftEntwurf, den wir hier im März dieses Jahres debattiert haben, keinerlei Anstalten gemacht haben, diesen - auch und vor allem in Ihren Ländern zu beobachtenden - Mißstand zu mildern, sondern mit einem Satz vertrauensvoll auf entsprechende Entwürfe des Hauses Engelhard warten. Daß wir hierauf sehr lange werden warten müssen, zeigt z. B. der Umstand, daß dort bereits 1983 ein Referentenentwurf zum JGG gebastelt wurde, der anschließend von den Verbänden derart verrissen wurde, daß man vor einem Jahr dann eine runderneuerte Fassung vorlegte. Währenddessen „fahren" weiterhin etwa 5 000 Jugendliche und Heranwachsende pro Jahr „ein" (wie viele von ihnen es wohl im mittlerweile gewohnten Knastjargon ausdrücken) und warten auf ihren Prozeß. Dieser ergibt dann eine Jugendstrafe, aber in nur der Hälfte aller Fälle, die vollstreckt - und nicht zur Bewährung ausgesetzt - wird. Was heißt das für den Jugendlichen? Es bedeutet, daß er/sie (Mädchen sind selten) in vielen Fällen nur einmal, aber gründlich mit dem Gefängnis in all seiner Härte und mit all seinen subkulturellen Erscheinungen in Berührung kommt und das als Unschuldige/r. Denn als solcher hat er nach unserer Verfassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung zu gelten, auch wenn viele Jugendrichter sich über diesen Grundsatz hinwegsetzen und sogenannte apokryphe Haftgründe konstruieren, weil sie meinen, die U-Haft sei als Erziehungsmaßnahme und „Schuß vor den Bug" auch ohne Haftgrund - also Flucht- oder Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr - gerechtfertigt. Im Gefängnis - und da sind sich alle Fachleute einig - lernt er dann die Verhaltensweisen, die im subkulturellen Milieu gefragt und ihm bisher noch nicht bekannt sind, ideale Voraussetzungen für den Beginn bzw. die Intensivierung einer kriminellen Karriere. So überrascht es auch nicht, daß die Rückfallrate bei Jugendlichen ca. 70 % beträgt. Weswegen sitzen diese immerhin verdächtigen, aber, wie gesagt, als unschuldig zu gelten habenden Jugendlichen und Heranwachsenden in U-Haft? Was sind es für „schwere Delikte", die dem Verfassungs- 7160* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 grundsatz Rechnung tragen, der besagt, daß besonders die U-Haft immer verhältnismäßig sein muß? Verdienstvollerweise haben wir ja das aktuelle Gutachten von Professor Pfeiffer zu dieser Frage vorliegen (im Auftrag von Frau Süssmuth erstellt), und da erfahren wir zu meinem Staunen, daß weit über die Hälfte aller Anlässe für Untersuchungshaft nicht etwa die schweren Gewalttaten oder Raub, sondern Diebstahlsdelikte sind! Wer sich all dies vor Augen führt und weiß, wie monoton und stur Untersuchungshaft auch gegenüber Jugendlichen vollzogen wird, darf sich nicht wundern, daß Selbstmorde von Jugendlichen in deren Verzweiflung über die plötzliche Haft immer wieder vorkommen. Wir meinen deshalb, daß auf Untersuchungshaft gegenüber Jugendlichen ganz verzichtet werden muß und notfalls andere Wege eingeschlagen werden sollten, um ihre Anwesenheit in der Hauptverhandlung — und nur darum geht es in erster Linie — sicherzustellen. Wir haben dazu einen dezidierten Vorschlag gemacht, der auf die in einzelnen Bundesländern schon jetzt geübte Praxis hinweist, Jugendliche nach §§ 71 und 72 JGG in Erziehungsheimen unterzubringen, wenn es gar nicht anders geht. Daß es anders geht, würde sich herausstellen, wenn unser Entwurf insgesamt — und der jugendpolitische Aspekt stellt ja nur einen, wenn auch wichtigen Teil unseres Gesamtkonzeptes zur Reform der Untersuchungshaft dar — hier eine Mehrheit finden würde. Und damit bin ich bei Punkt zwei meines Beitrags: In der Bundesrepublik ist die Chance für den Bürger/ die Bürgerin, schnell verhaftet und lange eingesperrt zu werden, immer noch sehr groß. Diese unter Fachleuten allgemein verbreitete Feststellung hat zahlreiche Ursachen, die wir mit unserem Entwurf angehen, z. B.: Die Voraussetzungen für die Annahme von Fluchtgefahr werden enger gefaßt. Untersuchungshaft darf nur noch ab einer Strafhöhe verhängt werden, die nicht mehr zur Bewährung aussetzbar wäre (also zur Zeit nach § 56 StGB zwei Jahre). Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr muß eingeschränkt und nicht wie auch die SPD es vorschlägt, ausgeweitet werden (§ 112a). Wichtig auch und durch empirische Untersuchungen als geeignete Maßnahme zur Einschränkung belegt: Die notwendige Verteidigung „von Anfang an", d. h. sobald Freiheitsentzug im Raum steht, sollte endlich eingeführt werden. Wirklich zurückdrängen läßt sich die Untersuchungshaft hierzulande aber nur, wenn sie unter dem Damoklesschwert der absoluten Höchstdauer steht. Nach Ablauf einer bestimmten Frist — wir haben in Anlehnung an die geltende Sechsmonatsfrist, nach der eine weitere Haft nur durch das OLG angeordnet werden kann, sechs Monate vorgeschlagen — muß der/die Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt werden, wenn die Hauptverhandlung bis dahin noch nicht begonnen hat. Der Deutsche Anwaltsverein fordert ebenso eine absolute Höchstdauer von sechs Monaten, allerdings nur bis zur Anklageerhebung. Hier werden die Beratungen sicher interessant werden. Funke (FDP): Nachdem wir bereits im Frühjahr über den Gesetzesvorschlag der Sozialdemokraten über die Änderung des Rechts der Untersuchungshaft gesprochen haben, liegt heute der Entwurf der GRÜNEN vor, und alsbald wird der Vorschlag der Bundesregierung vorliegen. Dabei haben es die Oppositionsparteien einfacher als die Bundesregierung, die notwendigerweise ihre Gesetzesvorschläge mit den Bundesländern abstimmen muß, weil diese auch die Durchführung aller Fragen, die mit der Untersuchungshaft zusammenhängen, wahrnehmen müssen. Auf diese Weise kann man sehr schön den Eindruck erwecken, man sei schneller als die Bundesregierung. Ob die Vorschläge jedoch durchdachter und im Ergebnis sinnvoller sind, wird sich bei den anschließenden Beratungen in den Ausschüssen noch herausstellen. Grundlage des Gesetzentwurfs der GRÜNEN ist die Auffassung, daß in der Bundesrepublik zu schnell, zu viel und zu lange verhaftet werde. Ziel ist demgemäß eine Reduzierung der Untersuchungshaft. Auch wir wollen eine Eindämmung vermeidbarer Untersuchungshaft erreichen, wobei die Betonung sehr wohl auf vermeidbar liegt. Während die GRÜNEN zu diesem Zwecke die Untersuchungshaft gegenüber Jugendlichen gänzlich abschaffen wollen, halten wir dies für unrealistisch — gerade in Hinblick auf jugendliche Gewaltkriminalität. In diesem Zusammenhang weise ich jedoch darauf hin, daß mehr denn je die Länder aufgefordert werden, geeignete Untersuchungshaftanstalten auch für Jugendliche zur Verfügung zu stellen, damit mögliche schädliche Auswirkungen für Jugendliche vermieden werden. Soweit die GRÜNEN vorschlagen, daß nur dann Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wenn für die vollstreckbare Freiheitsstrafe mehr als zwei Jahre Freiheitsentzug zu erwarten sind, halte ich diese Vorstellung für ebenfalls unrealistisch, weil in einem frühen Ermittlungsstadium darüber spekuliert werden müßte, welche Strafe später in der Hauptverhandlung verhängt werden wird. Im Ermittlungsstadium ist dieses überhaupt nicht absehbar. Dasselbe gilt für den Tatbestand der Fluchtgefahr. Darauf abzustellen, daß konkrete Anstalten zur Flucht getroffen werden, ist — gerade im Bereich von Wirtschaftskriminellen, die ansonsten von den GRÜNEN, im übrigen zu Recht, gegeißelt werden — eine geradezu naive Vorstellung. Der Vorschlag selbständiger Ersatzmaßnahmen an Stelle eines Haftbefehls scheint mir in der Praxis zu zweifelhaften Ergebnissen zu führen. Die Gefahr, daß in Zukunft Ersatzmaßnahmen auch dann angeordnet werden, wenn nicht die Voraussetzungen eines Haftbefehls gegeben sind, sind nicht von der Hand zu weisen. Die obligatorische Haftprüfung bereits nach 14 Tagen führt zu einer erheblichen Belastung der Strafjustiz. Dabei haben die GRÜNEN offenbar übersehen, daß die Beschuldigten bereits heute Anspruch auf Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 7161* Haftprüfung auf Antrag haben. Dasselbe gilt für die Forderung der GRÜNEN, eine Haftprüfung durch das OLG bereits nach drei Monaten vorzuschreiben, d. h. in einem häufig relativ frühen Ermittlungsstadium. Die vorgesehene absolute Höchstfrist in der Untersuchungshaft wird von uns abgelehnt, denn die Dauer der Untersuchungshaft muß die Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigen. Dies gilt insbesondere in Fällen schwerster Kriminalität. Sowohl der Antrag der SPD vom Frühjahr dieses Jahres als auch der jetzt vorliegende Entwurf der GRÜNEN werden als gutes Material mit dafür dienen, wenn der Regierungsentwurf in den nächsten Monaten vorgelegt wird. Wir begrüßen das Ziel, die Fälle der Untersuchungshaft zu beschränken, müssen dieses Bedürfnis aber auch an dem Grundsatz eines geordneten Strafverfahrens und der Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege messen. Diesen Grundsätzen trägt der Entwurf der GRÜNEN nicht ausreichend Rechnung. Dr. de With (SPD) : Wird zuviel verhaftet, diskreditiert das nicht nur das Gewaltmonopol des Staates, führt es nicht nur mit Recht zum Verdruß am Staat. Es geschieht tiefgreifendes Unrecht gegenüber dem Bürger, der sich nur im nachhinein wehren kann und oft den zugefügten Makel kaum abzustreifen in der Lage ist. Wird zu wenig verhaftet, kann sich möglicherweise eine ganze Anzahl von Straftätern dem Strafverfahren entziehen. Auch dies schadet dem Staat, führt zum Verdruß, läßt an der Richtigkeit des Gewaltmonopols des Staates zweifeln und führt zu Ungerechtigkeiten: „Den hängt man, die läßt man laufen." Individuelles Unrecht geschieht jedoch nicht, allerdings eine als allgemein empfundene Ungerechtigkeit. Deshalb steckt in dem Wort Wahrheit: „Lieber zehn schuldig laufen lassen, als einen unschuldig in Haft nehmen. " Deshalb bezeichnet der Bundesgerichtshof mit Recht die Untersuchungshaft als ein „Sonderopfer für die Allgemeinheit" . Wenn aus diesen Gründen von Zeit zu Zeit unsere Bestimmungen über die Untersuchungshaft überprüft werden, verbietet sich daran grundsätzliche Kritik, jedenfalls in einer Demokratie, die den Menschenrechten in besonderer Weise verpflichtet ist. Dies gilt erst recht, wenn auf Grund sorgfältiger Untersuchung deutlich Defizite des geltenden Rechts zutage getreten sind. Wenn die Hälfte derjenigen, die in Untersuchungshaft geraten sind, ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt erhalten, wenn noch immer bei Bagatellfällen formularhaft Untersuchungshaft verhängt wird und wenn die langjährige Untersuchungshaft nur sehr langsam zurückgedrängt werden kann, dann kann das Schlagwort, noch immer werde zu oft und zu viel verhaftet, nicht einfach weggewischt werden. Und wen rühren nicht die Selbstmorde Jugendlicher in Untersuchungshaft? Die SPD hat ihren Entwurf am 11. August 1987 vorgelegt. Die GRÜNEN sind am 21. April 1988 gefolgt. Diesen Entwurf beraten wir heute. Zu fragen ist: Wo bleibt der Entwurf der Bundesregierung? Am 11. März 1988 hat der Bundesminister der Justiz hier im Deutschen Bundestag aus Anlaß der ersten Lesung des SPD-Entwurfs noch verkündet: Ich sage nur: Es wird in aller Kürze seitens der Bundesregierung ein sehr fundierter und abgerundeter Entwurf vorgelegt werden, der dann alles, aber auch alles und insbesondere auch das, was wir in den Gesprächen mit den Ländern an zusätzlichem Wissen und an Kenntnissen erhalten haben, einbezieht. Herausgekommen war am 21. April 1988 nur ein „Diskussionsentwurf", der offenbar an besonders Auserwählte versandt wurde. Der Deutsche Anwaltsverein hat hierzu in seiner Stellungnahme kurz und bündig gesagt: „Der vorliegende Entwurf ist unbrauchbar". Denn im Grunde hatte der Bundesminister der Justiz nur die Rechtsprechung ins Gesetz geschrieben. Seitdem ist eine Menge Wasser den Rhein hinuntergeflossen, und es hat sich nichts getan. Der Minister hat angekündigt, wieder einmal. Wir warten auf das Wunder. Die GRÜNEN gehen mit ihrer Vorlage zum Teil den Weg der SPD. Auch sie wollen weiter eingrenzen und mehr präzisieren. Die GRÜNEN überziehen jedoch zum Teil. Die generelle Abschaffung der Untersuchungshaft für Jugendliche zugunsten eines Unterbringungsbefehls zum Zwecke der Unterbringung in einem Erziehungsheim ist keine Lösung: Wir fürchten, daß damit die alte Untersuchungshaft nur ein anderes Etikett erhält. Wir sollten den Mut haben, ernsthaft zu prüfen, ob bis zum Alter von 16 Jahren bzw. unterhalb der Ebene des Verbrechens überhaupt noch eine Festnahme in Betracht kommen darf und ob hier nicht im übrigen eine völlig neue Form der Sicherstellung des Täters bis zur Hauptverhandlung eingeführt werden sollte. Die GRÜNEN wollen ferner bei Mord, Totschlag, Völkermord und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion den bisherigen erleichterten Haftgrund ganz entfallen lassen. Wir meinen, es reicht eine Einschränkung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Beim Haftgrund der Wiederholungsgefahr lassen die GRÜNEN die Vermögensdelikte als Anknüpfungstatbestand entfallen. Sie sagen hierzu — man höre und staune — : „Setzt man dazu die Wandlungen in der öffentlichen Meinung wie auch im Verfassungsrecht in Beziehung, so nimmt sich der strafrechtliche Schutz von Eigentum und Vermögen wie ein Fossil aus. " Das können wir nicht nachvollziehen. Wohnungseinbrüche und Räubereien sind wahrhaftig kein Pappenstiel. Hier muß auch bei der Strafverfolgung mehr geschehen. Der Vorschlag schließlich, die grundsätzliche Beschränkung der Untersuchungshaft von sechs Monaten auf drei Monate zu kürzen, erscheint im Hinblick auf die steigende Zahl von Weiße-Kragen-Tätern nicht realistisch. Wir sind den Weg über eine weitere Einengung der Untersuchungshaft bis zu einem Jahr 7162* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1988 gegangen. Gleichwohl räume ich ein, daß hier weitergedacht werden muß. Dem Bundesminister der Justiz wünsche ich mehr Biß, den GRÜNEN mehr Ausgewogenheit, uns allen bald Bestimmungen, die die Untersuchungshaft ohne Einschränkung der Strafverfolgung weiter vermindern und einschränken. Engelhard, Bundesminister der Justiz: Die Diskussion zur Reform der Untersuchungshaft ist mit dem vorliegenden Entwurf um weitere und, um es gleich zu sagen, äußerst problematische Vorschläge angereichert worden. Alle diese Vorschläge verfolgen das Ziel, die Untersuchungshaft auf das unerläßliche Maß zu beschränken, weil sie schwerste Eingriffe in die Freiheit der Betroffenen mit sich bringt. Sosehr ich diese Bemühungen begrüße, sie dürfen nicht dazu führen, die Untersuchungshaft um jeden Preis zu beschränken. Die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege muß auf jeden Fall erhalten bleiben. Den richtigen Weg kann hier nur eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen weisen. Und da habe ich, um es sehr freundlich zu sagen, große Zweifel, ob die Vorschläge der GRÜNEN zu einem ausgewogenen Ergebnis kommen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Untersuchungshaft gegen Erwachsene soll überhaupt nur zulässig sein, wenn eine so hohe Freiheitsstrafe zu erwarten ist, daß sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. In allen Fällen, in denen höchstens die in § 56 Abs. 2 StGB benannte zweijährige Freiheitsstrafe verhängt werden könnte, dürfte also keine Untersuchungshaft angeordnet werden. Das geht zu weit: Die Untersuchungshaft könnte damit auch dort ihre Bedeutung verlieren, wo sie für eine funktionierende Strafrechtspflege unabdingbar ist. Auch von zahlreichen anderen Vorschlägen des Entwurfs befürchte ich, daß sie einem geordneten Strafverfahren im Wege stehen könnten. In dem sensiblen Bereich der Untersuchungshaft dürfen nicht Glaube und Überzeugung, mögen sie auch von noch so guten Absichten getragen sein, eine sorgfältige Bewertung ersetzen. Ich habe deshalb durch die Universität Göttingen eine Untersuchung durchführen und auf dieser Grundlage durch mein Haus einen Gesetzesvorschlag erarbeiten lassen. Die Arbeiten, die auch die Stellungnahmen der Länder und der Fachverbände berücksichtigen, sind bereits weit fortgeschritten. Ich werde daher schon in nächster Zeit einen fundierten und abgerundeten Entwurf vorlegen können. Im Gegensatz zu anderen Vorschlägen wird er sich auf praxisbezogene, durchsetzbare Schwerpunkte konzentrieren, die die Untersuchungshaft so weit wie möglich eindämmen sollen. Ich kann hier nur wiederholen, worauf ich schon früher hingewiesen habe: Ein solches Vorgehen läßt sich nur mit Augenmaß und Sorgfalt bewältigen. Worauf es ankommt, ist eine solide Weiterarbeit an dem Reformvorhaben. Das sollten wir im Auge behalten und uns nicht in immer neue Einfälle versteigen, die unser gemeinsames Anliegen am Ende nicht voranbringen.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Blank.


Rede von Dr. Joseph-Theodor Blank
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir nach einjähriger Beratungszeit im Juni dieses Jahres den Zwischenbericht der AIDS-Enquete-Kommission der Öffentlichkeit vorstellten, fand dieser entsprechend der Bedeutung des Themas große Resonanz. Das Ergebnis unserer Arbeit, der hier heute zu diskutierende Zwischenbericht, wurde durchweg als eine weitgehend gelungene Bestandsaufnahme des AIDS-Problems in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Na ja!)

Ich teile diese Bewertung — nicht nur aus dem Selbstverständnis eines Kommissionsmitglieds heraus, sondern auch weil ich mir vom Beginn unserer gemeinsamen Arbeit an darüber klar war, daß es einer Kommission aus 17 Personen unterschiedlichster politischer und fachlicher Herkunft nicht leichtfallen konnte, sich auf Gemeinsames zu verständigen.
Als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der AIDS-Kommission habe ich zunächst allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch den diesem Hause als Parlamentarier nicht angehörenden acht sachverständigen Kommissionsmitgliedern, für Engagement und Leidenschaft, für Konsensbereitschaft ebenso wie für das Deutlichmachen unterschiedlicher Standpunkte zu danken.
Ich danke aber ebenso dem Sekretär der Kommission und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unsere Arbeit in vielfältiger Hinsicht erleichtert und gefördert haben. Nicht zuletzt gilt mein Dank auch unserem Vorsitzenden, dem Kollegen Dr. Voigt, der das Enquete-Kommissions-Schiff nicht selten durch stürmische Gewässer zu leiten hatte.

(Dr. Bötsch CDU/CSU: Der hat es wirklich schwer gehabt!)

— Jawohl, Herr Kollege Bötsch, wenn Sie dabei gewesen wären, hätten Sie mitgelitten.
Dieser Zwischenbericht ist in der Tat eine Bestätigung der bisherigen AIDS-Politik der Bundesregierung und für das insbesondere von Bundesministerin Rita Süssmuth verfolgte Konzept der Aufklärung, der



Dr. Blank
Beratung, der Vorbeugung und der Intensivierung der Forschung.
Bei der Gelegenheit, Frau Conrad: Die 2 Millionen DM im Forschungsbereich sind nicht gestrichen, sondern nur in das Programm „AIDS und Drogen" umgeschichtet worden.
Frau Ministerin, Ihre Politik wird nicht nur durch den Zwischenbericht bestätigt, Sie verfügen bei Ihrer Politik auch über eine breite parlamentarische Unterstützung in diesem Haus, und zwar über die Regierungsfraktionen hinaus.
Beraten statt bestrafen, vorbeugen statt nachkarten: Diese Strategie einer breiten Aufklärung bei weitgehendem Verzicht auf Zwangsmaßnahmen oder Isolierung Infizierter bzw. Erkrankter ist nach meiner tiefen Überzeugung der richtige Weg, um dieser furchtbaren Krankheit und ihren Auswirkungen auf Menschen und Gesellschaft zu begegnen.
Ich weiß: Fast alles, was mit AIDS zusammenhängt, stößt in unserer Gesellschaft nach wie vor auf vielfältige Vorbehalte und wird entsprechend kontrovers diskutiert.
Das war bei der Arbeit unserer Kommission nicht anders. Es ist nicht nur ehrlich, dies hier auszusprechen, sondern es war auch wichtig, die unterschiedlichen Standpunkte dort, wo kein Konsens möglich war, in Mehrheits- und Minderheitsvoten deutlich zu machen.
Doch manche Diskussion in der Öffentlichkeit, aber auch in unserer Kommission war und bleibt mir unverständlich. An der heftigen Debatte, die um die AIDSKrankheit herum stattfindet und die so lange weitergehen wird, wie wir mit ihr zu tun haben, beteiligen sich sowohl hellhörige als auch träge, sowohl vorsichtige als auch unachtsame Menschen; zwischen Untergangspropheten und Bagatellisierern kann sich jeder seinen Standpunkt aussuchen, gegen den er Schattenboxen möchte.
Die zum Teil heftigen Diskussionen zum Thema AIDS sind nicht selten auch von persönlichen Angriffen begleitet gewesen, von markigen Worten und Behauptungen auch wissenschaftlich ausgewiesener Zeitgenossen. Bagatellisierungen wie etwa die: in Kürze werden wir den Erreger kennen; dann spricht keiner mehr von AIDS, haben die Debatte ebenso wie hysterische und panische Beiträge unangemessen belastet. Unnötig geschürte Ängste wie unangemessene Beschwichtigungen sind und werden leider immer noch durch bestimmte Darstellungsweisen in den Medien gestärkt. Wir alle kennen die zum Teil reißerisch aufgemachten irreführenden Berichte und Kommentare zu AIDS, Sensationsmeldungen über epidemisch irrelevante oder mit Sicherheit inexistente Übertragungswege — ich sage nur das Stichwort: AIDS durch Mücken — , die die Menschen durch konstruierte Situationen unnötig ängstigen, die letztlich jeden Begrüßungskuß unter tödliches Risiko stellen, statt darüber aufzuklären, daß AIDS bei Alltagskontakten nicht ansteckend ist.
Diese Beiträge waren und sind ebenso unerträglich wie Meldungen, die Krankheit sei zum Stillstand gekommen, Entwarnung sei zu vermelden, es sei alles gar nicht so schlimm, wie man vermutet habe.
Ich will aber nicht verkennen und möchte das ausdrücklich positiv hervorheben, daß uns allerdings zahlreiche Medien durch sachlich fundierte Berichte geholfen haben, die notwendigen Informationen für die Bevölkerung zu transportieren und damit Untergangsprophezeiungen und Bagatellisierungen gleichermaßen ad absurdum zu führen.
Es kann verständlicherweise keine Diskussion über AIDS stattfinden, ohne daß auch die Gesetzeslage, Gesetzesvorschläge, Gesetzesänderungen oder die Auslegung und Anwendung von geltenden Gesetzen diskutiert wird. Ich halte dabei überhaupt nichts von der Behauptung, es sei prinzipiell falsch, ein solches Problem mit Hilfe von Gesetzen und Verordnungen anzupacken.
Ich wende mich aber ebenso entschieden dagegen, zu behaupten, man könne auf Gesetze und Verordnungen in diesem Zusammenhang völlig und unter allen Umständen verzichten. Nicht ein Entweder-oder ist gefragt, sondern ein Sowohl-als-auch.
Meine Damen und Herren, eine Gesundheitspolitik, die auf eine Vermeidung weiterer Ansteckung zielt, muß nach meinem Dafürhalten von zwei Prämissen ausgehen.
Erstens. Sie darf nicht die Illusion erzeugen, daß sie den einzelnen durch staatliche Maßnahmen von der Verantwortung dafür befreit, was er sexuell tut.
Zweitens. Sexuelles Verhalten ist durch Angst nur kurzfristig veränderbar.
Daraus folgen für mich sieben Punkte:
Erstens. Präventiv orientierte Gesundheitspolitik kann nur zusammen mit sexueller Selbstverantwortung und nicht gegen sie arbeiten.
Zweitens. Eine weitere und intensivere Aufklärung in der AIDS-Politik ist richtig und notwendig.
Drittens. Wegen der Vielfalt sexueller Lebensformen muß eine entsprechende Vielfalt von Aufklärungs- und Beratungsmöglichkeiten gewährleistet werden.
Viertens. Das Netz der Beratungsdienste muß daher weiter ausgebaut werden.
Fünftens. Ärzte und Pflegepersonal müssen stärker fortgebildet werden.
Sechstens. Auf ein mehr symbolisch als praktisch wirksames Kampfprogramm gegen AIDS sollte auch weiterhin verzichtet werden, da sich ansonsten Mißtrauen und Ablehnungsgefühle gegen Risikogruppen, Testpositive und erst recht manifest Kranke verstärken würden.
Siebtens. Es ist, so denke ich, weiterhin die Erkenntnis zu fördern, daß alle Verantwortung füreinander tragen: der Gesunde für den Kranken und der Kranke für den Gesunden.
Meine Damen und Herren, ich begrüße in diesem Zusammenhang auch die Einstellung der beiden großen christlichen Kirchen zur AIDS-Problematik, die sich offensichtlich — jedenfalls nach dem, was wir in der Kommission gehört haben — wohltuend von dem



Dr. Blank
unterscheidet, was man sonst manchmal aus diesem Bereich hört.
Die katholische Kirche sagt zu Recht — ich zitiere — :
AIDS ist ein Prüfstein für die Solidarität und Humanität unserer Gesellschaft sowie ihrer Fähigkeit, in ethisch angemessener Weise auf eine schwerwiegende Bedrohung einzugehen. Das Gebot der Nächstenliebe und die Verantwortung für den Mitmenschen verpflichten die Gesunden, den Betroffenen Hilfe und Zuwendung zukommen zu lassen und sie nicht als Gefahrenquellen auszustoßen oder als Schuldige zu diskriminieren.
Gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS haben auch nach Auffassung der katholischen Kirche selbstverständlich die Menschenwürde der Betroffenen sowie das Verfassungsgebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Dei Staat muß Tendenzen zur Entsolidarisierung entgegentreten. Er soll sich selber aller gesetzlichen Maßnahmen enthalten, durch die Träger der HIV-Infektion gebrandmarkt oder ausgestoßen werden.
Deshalb ist z. B. eine HIV-Infektion einer werdenden Mutter nach Auffassung der katholischen Kirche kein Grund für eine Abtreibung, die Erkrankung an AIDS kein Anlaß für Sterbehilfe.
Auch dies scheint mir richtig. Deshalb rufe ich es in Erinnerung.
Das Thema AIDS eignet sich in der öffentlichen Diskussion nach Meinung der katholischen Kirche nicht zur Verfolgung politischer Ziele. Sachfremde Verharmlosung oder aber Dramatisierung würden dem Anliegen, die Krankheit zu stoppen, immer nur schaden und angesichts der Schwere des Schicksals von Betroffenen auf Unverständnis stoßen.
Auch die evangelische Kirche erklärt, daß bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS der Zielkonflikt zwischen bürgerlichen Freiheitsrechten und gesundheitspolitischen Erfordernissen der Gesellschaft gesehen werden muß.
Beide Kirchen halten es für verfehlt, die Angst vor AIDS für eine Änderung der Moralvorstellungen in der Gesellschaft zu nutzen, da generell eine durch Angst erzwungene Normenerfüllung eine positive Wertausrichtung und Sinnerfahrung sowie ein entsprechendes Handeln auf Dauer ohnehin nicht gewährleisten kann.
Sachgerechte und permanente Aufklärung und Information sind deshalb auch nach Auffassung beider Kirchen am ehesten geeignet, Verhaltensänderungen zu bewirken und so die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Verantwortungsvolles Verhalten verträgt sich aber weder mit einer Verdrängung der AIDSBedrohung noch mit Panik und Hysterie.
Meine Damen und Herren, um aber auch das deutlich zu machen: Ich stimme allerdings der katholischen Kirche auch zu, wenn sie die bloße Parole vom Safer Sex als höchst fragwürdig ansieht, soweit dadurch der mit der Menschenwürde unvereinbare Eindruck erweckt wird, daß sich die Geschlechtsbeziehungen auf freien Sexkonsum reduzieren ließen.
Auch ich sehe keinen Anlaß, für eine bloße Kondommoral zu plädieren, einer Konsum- und Wegwerfsexualität das Wort zu reden.
Sofern die Aufklärungsbotschaft aber lautet, daß, wenn ich nicht in einer festen Zweierbeziehung lebe, Kondome die zweitbeste Möglichkeit zur Infektionsvermeidung sind, dann hat selbst die katholische Kirche nach eigener Aussage mit dieser Form der Aufklärung keine Schwierigkeiten. Ich begrüße das.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar Worte zum Mehrheits- und Minderheitsvotum zum Thema Prävention verlieren.
Die AIDS-Bekämpfung in der Bundesrepublik ist von zwei konkurrierenden Auffassungen geprägt, die eine: Bekämpfung der weiteren Ausbreitung von AIDS vorrangig auf der Grundlage von Aufklärung, Beratung, sozialmedizinischen Hilfen und freiwilligem Selbstschutz und nur in Ausnahmefällen zu definierender Verantwortungslosigkeit, z. B. Böswilligkeit, Vorsatz, gegen die Betroffenen mit hoheitlichen Mitteln einzuschreiten. Das Gegenkonzept: Bekämpfung der weiteren Ausbreitung, wie gerade gesagt, und daneben ein spezieller Maßnahmenkatalog.
Die Mehrheit der Kommission hat sich in diesem Zwischenbericht nur mit dem Teil der Prävention beschäftigt, der sich mit Aufklärung und Beratung befaßt. Dem Endbericht ist vorbehalten, zum Thema „AIDS und Ethik" sowie zu den rechtlichen Maßnahmen bei der Umsetzung von Präventionsstrategien gegen AIDS Stellung zu nehmen. Die Kommissionsmehrheit hat hierzu ausdrücklich festgestellt: „Bei Unverantwortlichen ist in Einzelfällen eine Aktivierung der rechtlichen Gegebenheiten bis hin zu strafrechtlichen Mitteln des Staates nicht auszuschließen." Aber auch hier gilt: Der einzelne kann seine Eigenverantwortung nicht an den Staat delegieren, und der Staat darf nicht zulassen, daß sich der einzelne seiner Eigenverantwortung entzieht.
Das Minderheitenvotum zum Kapitel Prävention gibt schon jetzt Empfehlungen zur kurz- und mittelfristigen Orientierung staatlichen Handelns. Die Minderheit ist der Auffassung, daß staatliche Gesundheitspolitik nicht generell auf interventionistische Maßnahmen verzichten kann. Das ist für mich unbestritten.
Ein Schwerpunkt unserer Überlegungen über die Prävention muß deshalb im Endbericht notwendigerweise bei den Fragen nach dem Interventionsinstrumentarium und nach den Interventionsschwellen liegen. Auch das ist für mich unstrittig. Ob allerdings die im Minderheitenvotum schon jetzt im einzelnen gemachten Vorschläge so oder anders Grundlage der Empfehlungen der Gesamtkommission sein können, bleibt unseren weiteren Beratungen vorbehalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend einen Wunsch äußern, nämlich daß es uns im Interesse der betroffenen Menschen gelingen möge, auch den Abschlußbericht mit dem Willen zum Konsens zu erstellen und unterschiedliche Auffassungen mit Respekt vor der Meinung Andersdenkender nicht nur passiv zu ertragen, sondern sie als eine Bereicherung zu empfinden zu einer Frage, zu der wir Patentrezepte nicht anzubieten haben und wo



Dr. Blank
wir allesamt, Politiker und Wissenschaftler, der einzelne wie die Gesellschaft, immer wieder die unterschiedlichsten Lernprozesse zu durchlaufen haben.
Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Oesterle-Schwerin.