Rede von
Dr.
Burkhard
Hirsch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zunächst einmal: In Ihrem Antrag steht zu der Frage, wann die Polizei berechtigt ist, einen Täter zu erschießen, kein Wort. Diese Bemerkung ist von Frau Vollmer in die Debatte eingeführt worden. Ich muß Ihnen ehrlich sagen: Ich kann in der mir verbleibenden Zeit nicht das ganze Thema erschöpfen.
Wir haben damals in dem Entwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes — Maihofer für den Bund und ich für die Innenministerkonferenz der Länder — eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die in einzelnen Ländern, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, tatsächlich Gesetz geworden ist und das Bundesrecht unberührt läßt, so daß in der Tat ein Vorhalt der Kirchen berechtigt ist, den wir in Anhörungen entgegengehalten bekommen haben, nämlich daß diese gesetzliche Formulierung die Verantwortung des einzelnen Polizeibeamten rechtlich und moralisch völlig unberührt läßt und daß man den Polizeibeamten nicht über diese Lage hinwegtäuschen darf. Wir haben damals der gesamten deutschen Öffentlichkeit den Sinn dieser Regelung nicht klarmachen können, die einengender sind als das gegenwärtige Recht.
Man kann diese Frage rechtlich, auch verfassungsrechtlich einwandfrei in das Gesetz überführen. Ich habe aber den Eindruck, daß weder der Zeitpunkt der richtige ist noch daß die Diskussion im gesellschaftlichen Raum — damit meine ich insbesondere die Kirchen — den großen politischen Aufwand einer solchen Gesetzgebung rechtfertigt. Ich glaube, daß eine ausdrückliche gesetzliche Regelung dieser Frage angesichts der Wirklichkeit der polizeilichen Arbeit nicht zwingend erforderlich ist. Man kann das tun. Ich zweifle aber daran, ob es sinnvoll ist, das heute zu machen.
— Es ist meine Meinung. Und ich denke, daß, wenn man eine solche Regelung treffen will, man sie in der Tat nur in allen Ländern einheitlich treffen kann, wobei völlig unberührt bleiben muß, daß das Polizeirecht Sache der Länder ist.
Zu der Frage der Bewaffnung der Polizei gibt es in meiner Partei, in meiner Fraktion keine unterschiedlichen Meinungen. Da kann ich Sie völlig beruhigen.
Nach diesem etwas flüchtigen und notwendigerweise verkürzten Exkurs über eine spezielle Polizeirechtsfrage bleibt mir nur noch übrig, zu sagen, daß wir der Überweisung des Antrags an den Ausschuß zustimmen und dort auf weiterführende Diskussionen hoffen, insgesamt darauf, daß der Bundesminister des Innern seine Position über die Zukunft des BGS und über die Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherheitsprogramms von Bund und Ländern im Detail darstellen kann, damit darüber endlich Klarheit geschaffen werden kann.