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ID1110112200

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    Plenarprotokoll 11/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Besorgnisse im In- und Ausland über die Wahrung der Presse- und Demonstrationsfreiheit bei unter Mitwirkung der Bundesregierung durchgeführten Tagungen und Großveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) Frau Olms GRÜNE 6929B, 6940 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 6930B, 6941D Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 6931 B Dr. Hirsch FDP 6932A, 6941 A Wüppesahl fraktionslos 6932 D Zeitlmann CDU/CSU 6934 A Wartenberg (Berlin) SPD 6934 D Klein, Bundesminister BMZ 6935 D Lutz SPD 6936 C Dr. Kewenig, Senator des Landes Berlin 6937 B Kalisch CDU/CSU 6938 D Bernrath SPD 6939 D Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) (Drucksache 11/ 2354) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen (Drucksache 11/2866) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksache 11/2904) Kolbow SPD 6942 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6944 B Frau Schilling GRÜNE 6945 C Dr. Hoyer FDP 6946 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6948 C Gerster (Worms) SPD 6949 D Lowack CDU/CSU 6951 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Auslegung des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens (Drucksache 11/2550) Dr. Ehmke (Bonn) SPD 6954 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6956 A Frau Beer GRÜNE 6957 C Ronneburger FDP 6958 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6960 D Kolbow SPD 6961 D Graf Huyn CDU/CSU 6963 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen zur Situation der Polizeien in Bund und Ländern (Drucksache 11/2243) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Graf SPD 6964 D Clemens CDU/CSU 6967 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6968 D Dr. Hirsch FDP 6970 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6971 D Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehr gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz) (Drucksachen 11/1789, 11/3074) Weiss (München) GRÜNE 6973 C Dr. Jobst CDU/CSU 6975 A Daubertshäuser SPD 6976 B Kohn FDP 6977 D Nächste Sitzung 6979 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6980* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6980* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 6929 101. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 10. Dr. Ahrens 14. 10. Dr. Bangemann 14. 10. Brandt 14. 10. Cronenberg (Arnsberg) 14. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 14. 10. Daweke 14. 10. Frau Dempwolf 14. 10. Erler 14. 10. Feilcke 14. 10. Dr. Feldmann 14. 10. Funk (Gutenzell) 14. 10. Gattermann 14. 10. Frau Garbe 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Glos 14. 10. Dr. Götz 14. 10. Haack (Extertal) 14. 10. Haar 14. 10. Dr. Hauff 14. 10. Hauser (Krefeld) 14. 10. Hedrich 14. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Dr. Hüsch 14. 10. Ibrügger 14. 10. Dr. Jahn (Münster) 14. 10. Frau Kelly 14. 10. Kiechle 14. 10. Kißlinger 14. 10. Klose 14. 10. Dr. Kreile 14. 10. Kuhlwein 14. 10. Dr.-Ing. Laermann 14. 10. Leonhart 14. 10. Lüder 14. 10. Dr. Mechtersheimer 14. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 10. Nelle 14. 10. Dr. Osswald 14. 10. Paintner 14. 10. Pauli 14. 10. Poß 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Frau Rönsch (Wiesbaden) 14. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheu 14. 10. Schluckebier 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Dr. Schneider (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Schulze (Berlin) 14. 10. Frau Dr. Segall 14. 10. Dr. Sperling 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stratmann 14. 10. Frau Teubner 14. 10. Tietjen 14. 10. Dr. Vondran 14. 10. Vosen 14. 10. Dr. Waigel 14. 10. Dr. Wieczorek 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 26. September 1988 mitgeteilt, daß sie den Entschließungsantrag auf Drucksache 11/ 1268 zurückzieht. Die Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 11/1300, 11/2630 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 11/2724 Nr. 6, 11/2899 (Berichtigung) Innenausschuß Drucksache 11/1107 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 11/2724 Nr. 2-5, 7, 9, 10 Drucksachen 11/2841 Nr. 1, 2 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2266 Nr. 2.21 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2841 Nr. 14
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    Rede von Uwe Ronneburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das ist natürlich sichergestellt

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Wie denn?)

    durch die verfassungsrechtlichen Regelungen, die durch die Feststellungen nach dem WHNS-Abkommen in keiner Weise abgelöst werden und auch nicht abgelöst werden können.

    (Graf Huyn [CDU/CSU]: So ist es!)

    Aber ich glaube, Herr Professor Ehmke, wir sollten unser Zwiegespräch jetzt beenden, zumal ich sowieso zu einer für Sie etwas unangenehmen Feststellung kommen werde.
    Es besteht der Verdacht, als unterstellte der Antrag, der heute vorliegt, daß die gegenwärtige Bundesregierung weniger verfassungstreu sei und man ihr weniger zutrauen könne, daß sie sich an Bestimmungen der Verfassung hält, als etwa eine frühere sozialliberale Regierung. Es wird hier der Eindruck erweckt, als gäbe es eine Bundesregierung, der die Opposition mehr als einer früheren Bundesregierung vorschreiben muß, sie habe sich an die Verfassung zu halten. Es



    Ronneburger
    wird der Eindruck erweckt — das haben Sie ganz bewußt getan, Herr Kollege Ehmke —, als hätten die USA die Möglichkeit, die Bundesrepublik Deutschland mit den zur Verfügung gestellten militärischen Einrichtungen sozusagen wie einen Flugzeugträger in Anspruch zu nehmen und damit die Dienste der Bundeswehr zur Verfolgung eigener nationaler USA-Ziele. Sie haben Anforderungen der USA erwähnt. Ich frage Sie: Warum erwähnen Sie nicht gleichzeitig
    — was Sie ja wissen — , daß die Bundesregierung diese Anforderungen zurückgewiesen hat?

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Das wissen wir keineswegs! Die Regierung hat auf diese Frage nicht geantwortet!)

    — Herr Ehmke, soll ich wirklich unterstellen, daß Sie von solchen Vorgängen keine Kenntnis haben? Das wäre doch geradezu absurd.
    Hiermit sind zwei Dinge klargestellt, erstens daß die Bundesregierung bereit ist, sich an die Bestimmungen sowohl des WHNS-Abkommens wie an die eigene Verfassung — aber doch selbstverständlich — zu halten, und zweitens daß es nicht so ist, wie hier unterstellt wird, daß Anforderungen, die sich auf das WHNS-Abkommen beziehen, zu anderen Dingen verwandt werden könnten als zur Vorneverteidigung der Bundesrepublik Deutschland.
    Dann liegt in Ihren Äußerungen noch ein weiterer Trend, der etwa in die Richtung geht, mit der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sei es offenbar nicht weit her, und die Besatzungsmächte könnten mehr oder weniger tun, was sie wollten. Das geht bis hin zu Ihrer Eventualforderung einer Änderungskündigung des WHNS-Abkommens. Ich kann solchen Tendenzen überhaupt nicht zustimmen und kann Ihnen nur sagen: Es gibt einen klar gegliederten Handlungsablauf, einen Ablauf von Konsultationen, Unterrichtungen und Beschlüssen innerhalb der NATO in einer Krise. Aber es ist auch selbstverständlich, Herr Professor Ehmke, daß der Entscheidungsablauf innerhalb der NATO dann zu Maßnahmen in nationaler Souveränität im Rahmen unserer Verfassung führt.
    Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle noch gestattet. Ich wundere mich, daß ein solcher Antrag, wie er heute vorliegt, von Ihrer Fraktion gestellt wird. Ich habe vorhin auf Ihre Äußerungen im Auswärtigen Ausschuß hingewiesen. Ich weise zusätzlich auf eine Plenardebatte hin, die wir am 30. Januar 1986 geführt haben. Aus dieser Debatte möchte ich jetzt ein paar Sätze mehr Ihres Kollegen Gansel zitieren, der ja auch Antragsteller am heutigen Tag ist. Herr Gansel hat damals gesagt:
    ... es darf nicht erlaubt werden, dieses Abkommen
    — WHNS —
    zu benutzen, um der Bundeswehr eine Hilfsfunktion für militärische Aktionen der USA außerhalb des Vertrages zu unterstellen. Das wäre
    — so wörtlich —
    eine üble Dämonisierung.

    (Hört! Hört! bei der FDP)

    Dieses Abkommen enthält Rechte und Pflichten der USA und der Bundesrepublik nur zur Verteidigung des Territoriums der Bundesrepublik.
    — Ich erinnere an den dritten Absatz Ihres Antrags. —
    Es ist eng und unmißverständlich gefaßt. Aus dem Abkommen ergeben sich noch nicht einmal Rechte oder Pflichten für die USA oder die Bundesrepublik, wenn ein drittes NATO-Land angegriffen wird. Das Abkommen
    — so sagt Herr Gansel —
    ist insofern enger gefaßt als der NATO-Vertrag selbst. Es begründet keine neuen militärischen Beistandspflichten, sondern es konkretisiert die bestehenden zur Verteidigung der Bundesrepublik auf dem Territorium der Bundesrepublik. Es liegt in unserem Sicherheitsinteresse, daß an diesen völkerrechtlichen Regelungen nicht gedeutelt wird. Jedes andere Verhalten wäre unverantwortlich.
    Herr Kollege Ehmke, ich habe dem nichts hinzuzufügen außer vielleicht der Frage und der Mahnung, warum sich die SPD-Fraktion nicht an das hält, was ihr Sprecher Gansel damals gesagt hat.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Sie haben es immer noch nicht ganz verstanden!)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit auf zahlreiche Anfragen und Initiativen der SPD-Fraktion zur Auslegung des WHNS-Abkommens wiederholt verbindlich erklärt — ich erneuere das hier — , daß eine verfassungsgerechte, eine verfassungskonforme Anwendung des Abkommens und die Beschränkung deutscher Unterstützungsleistungen auf amerikanische Streitkräfte, die der Verstärkung der Vorneverteidigung in der Bundesrepublik dienen, sichergestellt sind. Hierzu enthält Ihr heutiger Antrag, wie ich meine, nichts Neues. Ich darf dennoch noch einmal auf die Lage eingehen.
    Nach Art. 1 des WHNS-Akommens stellen die Vertragspartner gemeinsam fest, ob eine Krise oder ein Krieg besteht. Dabei sind die Bereitstellung der Verstärkungskräfte und damit die Entscheidung zur Durchführung der NATO-Verteidigungsplanung für Westeuropa Gegenstand von Konsultationen zwischen den Vertragsparteien und der NATO nach dem Nordatlantikpakt.
    Die Konsultationsverfahren zur politischen Bewältigung einer krisenhaften Entwicklung — dazu gehört auch die Entscheidung über eine Zuführung von US-Verstärkungskräften — sind im Bündnis geregelt. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten, verfassungsrechtliche Verfahren werden dabei weder beeinträchtigt noch unterlaufen.
    Sie, meine Damen und Herren von der SPD, benutzen die Formulierung „Feststellung einer Krise", als ob eine Krise wie ein Spannungsfall festgestellt



    Bundesminister Dr. Scholz
    würde. Sie wissen aber ganz genau, daß das nicht so ist. Maßnahmen nach dem WHNS-Abkommen sind unabhängig von der Feststellung des Spannungsfalls oder des Verteidigungsfalls. Krieg im Sinne des WHNS-Abkommens ist der bewaffnete Konflikt im Sinne des Kriegsvölkerrechts. Selbst wenn ein derartiger Konflikt Teile des Bündnisgebietes trifft und die Bündnispflichten auslöst, bedeutet das nicht, daß auch der Verteidigungsfall nach Art. 115 a des Grundgesetzes festgestellt wird oder festgestellt werden muß.
    Gleichwohl kann diese Entwicklung es notwendig erscheinen lassen, auch die Entscheidung zur schnellen Verstärkung Europas und zur Anwendung des WHNS-Abkommens zu treffen, um die Streitkräfte in der Bundesrepublik in die Lage zu versetzen, auf eine Ausweitung des Konflikts angemessen reagieren zu können.
    In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, kommt auch wieder das Mißtrauen gegenüber unseren amerikanischen Verbündeten zum Ausdruck. Sie unterstellen den USA, das WHNS-Abkommen vertragswidrig auch für Out-of- area-Einsätze von US-Streitkräften nutzen zu wollen. Sie gehen hierbei von falschen Tatsachen und falschen Voraussetzungen aus.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Nein!)

    Ich darf Ihnen noch einmal die Mechanismen erläutern.
    Die zivilen Leistungen, die in Krise und Krieg erbracht werden sollen, werden bereits im Frieden über die zuständigen Dienststellen des Territorialheeres angemeldet, dort geprüft und an die für die Bedarfsdeckung zuständigen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung weitergeleitet.
    Durch die bestehenden und im einzelnen in Bearbeitung befindlichen Verfahren über die Inanspruchnahme von zivilen Leistungen ist sichergestellt, daß zivile Unterstützungsleistungen nach dem Abkommen nur den für die Vorneverteidigung verstärkten US-Streitkräften und deren zivilem Gefolge gewährt werden.
    Beim Einsatz militärischer WHNS-Verbände sind folgende Zusammenhänge zu beachten: In normalen Friedenszeiten ist eine Unterstützung der US-Streitkräfte allenfalls im Rahmen von Verstärkungsübungen und im Rahmen von Mobilmachungsübungen mit deutschen Reservisten möglich.
    In einer Krise werden deutsche WHNS-Verbände ausschließlich zur Unterstützung der verstärkten US-Verbände im Rahmen der NATO-Verstärkungspläne mobil gemacht. Sie verbleiben also ohne Ausnahme unter deutschem Kommando und werden nach deutschen Führungs- und Einsatzgrundsätzen eingesetzt. Das Zusammenwirken mit den US-Streitkräften ist über entsprechende Weisungen für die Zusammenarbeit geregelt. Ein Einsatz außerhalb des Vertragsgebietes oder ein Mißbrauch deutscher WHNS-Verbände zur Unterstützung von Out-of-area-Einsätzen der US-Streitkräfte ist damit schlechterdings unmöglich.
    Meine Damen und Herren, die Aufstellung der WHNS-Verbände ist im Bündnis stets — zuletzt am 5. Oktober 1988 durch den stellvertretenden amerikanischen Verteidigungsminister Taft — als besonders gelungenes Beispiel eines im Bündnis wirklich solidarisch praktizierten burden sharings hervorgehoben worden. In einer Zeit, in welcher die Frage der Lastenteilung zu einem der wichtigsten Themen im Bündnis insgesamt geworden ist und — auf Grund anhaltenden politischen Drucks gerade auch aus der amerikanischen Öffentlichkeit — auf absehbare Zeit wohl auch bleiben wird, wäre ein einseitiger Rückzug, wäre jede Kündigung der Bundesrepublik Deutschland des WHNS-Abkommens ein politisch absolut unangebrachtes, ein politisch absolut falsches Signal.
    Darüber hinaus — dies ist mir noch wichtiger — : Meine Damen und Herren, das WHNS-Abkommen dokumentiert unsere ganz besondere Verbundenheit mit unserem amerikanischen Partner. Ich darf an dieser Stelle sehr kurz und zusammengefaßt zum Ausdruck bringen: Die Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Europa ist unverzichtbarer Garant unserer gemeinsamen Sicherheit, und sie darf nicht in Frage gestellt werden. Das WHNS-Abkommen bildet einen besonderen und wichtigen Beitrag hierzu. Das WHNS-Abkommen ist auch in unserem ureigensten sicherheitspolitischen Interesse gerechtfertigt, angebracht, nützlich und nach wie vor zu bewahren.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)