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ID1110109900

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    Plenarprotokoll 11/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Besorgnisse im In- und Ausland über die Wahrung der Presse- und Demonstrationsfreiheit bei unter Mitwirkung der Bundesregierung durchgeführten Tagungen und Großveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) Frau Olms GRÜNE 6929B, 6940 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 6930B, 6941D Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 6931 B Dr. Hirsch FDP 6932A, 6941 A Wüppesahl fraktionslos 6932 D Zeitlmann CDU/CSU 6934 A Wartenberg (Berlin) SPD 6934 D Klein, Bundesminister BMZ 6935 D Lutz SPD 6936 C Dr. Kewenig, Senator des Landes Berlin 6937 B Kalisch CDU/CSU 6938 D Bernrath SPD 6939 D Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) (Drucksache 11/ 2354) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen (Drucksache 11/2866) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksache 11/2904) Kolbow SPD 6942 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6944 B Frau Schilling GRÜNE 6945 C Dr. Hoyer FDP 6946 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6948 C Gerster (Worms) SPD 6949 D Lowack CDU/CSU 6951 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Auslegung des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens (Drucksache 11/2550) Dr. Ehmke (Bonn) SPD 6954 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6956 A Frau Beer GRÜNE 6957 C Ronneburger FDP 6958 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6960 D Kolbow SPD 6961 D Graf Huyn CDU/CSU 6963 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen zur Situation der Polizeien in Bund und Ländern (Drucksache 11/2243) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Graf SPD 6964 D Clemens CDU/CSU 6967 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6968 D Dr. Hirsch FDP 6970 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6971 D Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehr gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz) (Drucksachen 11/1789, 11/3074) Weiss (München) GRÜNE 6973 C Dr. Jobst CDU/CSU 6975 A Daubertshäuser SPD 6976 B Kohn FDP 6977 D Nächste Sitzung 6979 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6980* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6980* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 6929 101. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 10. Dr. Ahrens 14. 10. Dr. Bangemann 14. 10. Brandt 14. 10. Cronenberg (Arnsberg) 14. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 14. 10. Daweke 14. 10. Frau Dempwolf 14. 10. Erler 14. 10. Feilcke 14. 10. Dr. Feldmann 14. 10. Funk (Gutenzell) 14. 10. Gattermann 14. 10. Frau Garbe 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Glos 14. 10. Dr. Götz 14. 10. Haack (Extertal) 14. 10. Haar 14. 10. Dr. Hauff 14. 10. Hauser (Krefeld) 14. 10. Hedrich 14. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Dr. Hüsch 14. 10. Ibrügger 14. 10. Dr. Jahn (Münster) 14. 10. Frau Kelly 14. 10. Kiechle 14. 10. Kißlinger 14. 10. Klose 14. 10. Dr. Kreile 14. 10. Kuhlwein 14. 10. Dr.-Ing. Laermann 14. 10. Leonhart 14. 10. Lüder 14. 10. Dr. Mechtersheimer 14. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 10. Nelle 14. 10. Dr. Osswald 14. 10. Paintner 14. 10. Pauli 14. 10. Poß 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Frau Rönsch (Wiesbaden) 14. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheu 14. 10. Schluckebier 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Dr. Schneider (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Schulze (Berlin) 14. 10. Frau Dr. Segall 14. 10. Dr. Sperling 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stratmann 14. 10. Frau Teubner 14. 10. Tietjen 14. 10. Dr. Vondran 14. 10. Vosen 14. 10. Dr. Waigel 14. 10. Dr. Wieczorek 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 26. September 1988 mitgeteilt, daß sie den Entschließungsantrag auf Drucksache 11/ 1268 zurückzieht. Die Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 11/1300, 11/2630 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 11/2724 Nr. 6, 11/2899 (Berichtigung) Innenausschuß Drucksache 11/1107 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 11/2724 Nr. 2-5, 7, 9, 10 Drucksachen 11/2841 Nr. 1, 2 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2266 Nr. 2.21 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2841 Nr. 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD auf Drucksache 11/2550 enthält die Aufforderung an die Bundesregierung, durch eine verbindliche Erklärung eine Klarstellung herbeizuführen, die verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch ebenso geboten ist wie unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten. Ein formeller Antrag ist leider notwendig geworden, da diese Klarstellung in anderer Weise nicht erreicht werden konnte. Fast zwei Jahre lang haben wir uns bemüht, in Briefen, in mündlichen und schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung, in eingehenden Sacherörterungen im Auswärtigen Ausschuß und im Verteidigungsausschuß die Bundesregierung zu einer Klarstellung zu bewegen — vergeblich.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Ein Trauerspiel!)

    Die Bundesregierung ist durch unklare oder unvollständige Antworten die notwendige Klarstellung schuldig geblieben. Mein Kollege Kolbow wird die einzelnen Stationen dieser mühsamen, der Bundesregierung nicht zur Ehre gereichenden parlamentarischen Prozedur noch im einzelnen darstellen.
    In der Begründung unseres Antrags ist es mir zunächst wichtig, darauf hinzuweisen, daß der politischmilitärische Zweck des 1982 abgeschlossenen WHNS-Abkommens nicht umstritten ist. Es sieht militärische und zivile Unterstützung der Bundesrepublik für amerikanische Streitkräfte vor, die im Ernstfall zur Verstärkung der hier bereits stationierten amerikanischen Truppen in die Bundesrepublik gebracht werden sollen.
    Klärungsbedürftig sind aber die Voraussetzungen für die Anwendung des WHNS-Abkommens. Art. 1 knüpft dafür an die gemeinsame Feststellung der Vertragsparteien, d. h. der beiden Regierungen, an

    (Ronneburger [FDP]: Gemeinsam!)

    — das sagte ich ja — , daß eine Krise oder ein Krieg bestehe. Daß diese Vorschrift nicht an die im Grundgesetz verwandten Begriffe „Spannungsfall" und „Verteidigungsfall" anknüpft — das dort verwandte Vokabular ist dem amerikanischen War Power Act entnommen — , ist an sich nicht problematisch. Problematisch ist aber — das zeigt die inzwischen erschienene rechtswissenschaftliche Literatur ebenso wie das ausweichende Verhalten der Bundesregierung im bisherigen Verfahren — , daß die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Deutschen Bundestages bei Anwendung des WHNS-Abkommens in keiner Form sichergestellt ist.
    Daher fordern wir die Bundesregierung nunmehr durch einen formellen Antrag auf, hinsichtlich der Anwendung des WHNS-Abkommens verbindlich zu erklären, erstens, daß sie vor Feststellung einer Krise den Deutschen Bundestag so rechtzeitig unterrichten wird, daß seine Befugnis, den Spannungsfall festzustellen — Art. 80 a des Grundgesetzes — , in keiner Weise präjudiziert oder eingeengt wird; zweitens, daß die Feststellung eines Kriegs nach dem WHNS-Abkommen die Feststellung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a des Grundgesetzes voraussetzt. Sonst wa-



    Dr. Ehmke (Bonn)

    chen wir eines Tages auf und sind im Krieg, und keiner hat es gemerkt.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Und keiner geht hin!)

    Als eine zusätzliche verfahrensmäßige Absicherung fordern wir von der Bundesregierung, daß das im WHNS-Abkommen vorgesehene Konsultationsverfahren — nur zwischen den Regierungen — für die gemeinsame Feststellung einer Krise oder eines Krieges formalisiert wird. Eine derart schwerwiegende Feststellung kann von seiten der Bundesregierung nur in Fühlungnahme mit dem Bundestag als formelle Kabinettsentscheidung getroffen werden. Eine Zustimmung in NATO-Gremien, deren Konsultationen den Augen des Bundestags ebenso entzogen sind wie denen der deutschen Öffentlichkeit, kann hierfür nicht ausreichen.
    Wie notwendig unser Antrag und die in ihm geforderte verbindliche Erklärung der Bundesregierung ist, wird durch die Tatsache unterstrichen, daß noch nach Einbringung unseres Antrags das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß über den Entwurf eines deutsch-kanadischen WHNS-
    Abkommens unterrichtet hat, das in Kürze unterzeichnet werden soll.

    (Kolbow [SPD]: Hört! Hört!)

    In diesem Abkommensentwurf ist die gleiche, die Rechte des Deutschen Bundestages gefährdende Terminologie enthalten wie in dem deutsch-amerikanischen Abkommen, das Gegenstand unseres Antrags ist. Der Vorgang zeigt bedauerlicherweise, daß die lange bisherige Erörterung dieser Fragen die Bundesregierung offenbar in keiner Weise sensibilisiert hat.

    (Beifall bei der SPD)

    In seiner Ziffer I.3 fordert unser Antrag schließlich die Bundesregierung auf, „nachprüfbar sicherzustellen, daß deutsche Unterstützungsleistungen gemäß dem Vertragszweck des WHNS-Abkommens nur für amerikanische Streitkräfte erfolgen, die der Verstärkung der Vorneverteidigung in der Bundesrepublik Deutschland dienen". Die Bundesregierung ist demgegenüber nicht müde geworden, zu erklären, daß diese Beschränkung der deutschen Unterstützungsleistungen sich schon aus dem Text von Art. 1 des Abkommens ergebe. Das wissen wir natürlich; wir können ja lesen.
    Wir wissen aber auch, Herr Verteidigungsminister und Herr Staatsminister, daß selbst dieser klare Wortlaut des Abkommens unsere amerikanischen Verbündeten nicht abgehalten hat, z. B. im Juli vergangenen Jahres Unterstützungsleistungen nach dem WHNS-
    Abkommen für Transit-Transporte von amerikanischem Personal und Material in die Golfregion anzuregen. Meine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung vom 3. dieses Monats, wie denn die Bundesregierung auf dieses amerikanische Ersuchen geantwortet hat, ist bis heute leider noch nicht beantwortet worden, Herr Staatsminister.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Das ist immer so mit dieser Regierung!)

    Wir müssen diese Frage in einem größeren Zusammenhang sehen. Seit dem Luftangriff der Vereinigten
    Staaten auf die libysche Hauptstadt — ohne jegliche Konsultation mit der Bundesregierung, aber unter Inanspruchnahme von NATO-Einrichtungen — ist in unserer Öffentlichkeit die Sorge gewachsen, daß die Bundesrepublik ohne oder sogar gegen ihren Willen als amerikanischer Militärstützpunkt in Anspruch genommen werden könnte. Um so wichtiger ist es, klarzustellen, daß Unterstützungsleistungen nach dem WHNS-Vertrag allein der NATO und nicht nationalen Aktionen der Vereinigten Staaten dienen können.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Die öffentliche Meinung in unserem Land ist in dieser Frage zu Recht empfindlich. Sie sieht sie im Zusammenhang mit der sie ebenfalls immer stärker beschäftigenden Frage nach Einschränkung unserer Handlungsfreiheit durch fortbestehendes Besatzungsrecht. Unsere Öffentlichkeit empfindet es als widersprüchlich, daß die Bundesrepublik einerseits in der Rolle des verantwortlichen Bündnispartners besonders hohe Verteidigungslasten zu tragen hat, andererseits aber als Folge von Krieg und Besatzung immer noch einem spezifischen Rechtsstatus in Verteidigungsdingen unterworfen ist. Ob es um Erbenheim, um Ramstein, um die alliierten Tiefflüge oder die Verhängung von Todesurteilen durch alliierte Militärgerichte auf dem Boden der Bundesrepublik geht: Unsere öffentliche Meinung empfindet diesen Zustand mehr und mehr als anachronistisch. Wir fühlen in dieser Frage genauso wie die deutsche Offentlichkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Es wächst das Unverständnis, und es wächst die Kritik. Wir wollen Verbündete sein und keine Besetzten. Entgegenstehendes Recht muß daher durch neues Vertragsrecht weiter abgebaut werden. Das liegt nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse des guten Zusammenhalts des Bündnisses. Schließlich ist es ein unverzichtbares Element für die Herstellung einer neuen Friedensordnung in Europa. Eine neue Friedensordnung mit fortbestehendem Besatzungsrecht, das würde wohl nichts werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf diesem Hintergrund ist es um so wichtiger, daß jede grundgesetzwidrige Anwendung und jede vertragswidrige Inanspruchnahme des WHNS-Abkommens ein für allemal klar und deutlich ausgeschlossen wird. Wir bitten die Bundesregierung, die die Frage bisher leider nicht ernstgenommen hat — sie hätte das alles längst klarstellen können —, und wir bitten auch die Koalitionsparteien, diese Frage nicht unter parteipolitischen, sondern unter staatspolitischen Gesichtspunkten zu sehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Falls die Bundesregierung nicht bereit sein sollte, im Interesse unseres Landes und zur Wahrung der Rechte dieses Hohen Hauses eine verbindliche Erklärung in der von uns beantragten Art abzugeben, werden wir, wie in Ziffer II unseres Antrages angekündigt, auf eine Kündigung des WHNS-Abkommens in seiner jetzigen Form drängen. Eine solche Ände-



    Dr. Ehmke (Bonn)

    rungskündigung müßte mit dem Ziel erfolgen, die Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages sowie die Einhaltung des Vertragszwecks des Abkommens durch eine Änderung des Abkommenstextes in den fragwürdigen Passagen sicherzustellen. Das gilt für den Fall, daß die Bundesregierung, wie gesagt, nicht bereit ist, das in ihrer Kraft Stehende zu tun, um diese Gefahr nun endlich auszuräumen.
    Der politisch-militärische Zweck des Abkommens — deutsche Unterstützungsleistungen für amerikanische Verstärkungen zur NATO-Vorneverteidigung in der Bundesrepublik — ist, wie gesagt, unumstritten.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Francke (Hamburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Francke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen und Beiträge der Opposition zum gleichen Thema und gleichen Inhalt in der Vergangenheit habe ich mich gefragt: Was soll das eigentlich heute morgen hier? Ich bin jedoch zu dem Schluß gekommen, daß die Debatte in einer Hinsicht nützlich sein wird. Wann immer nämlich amerikanische Soldaten den Deutschen Bundestag besuchen oder Festveranstaltungen abgehalten werden, werden die Kollegen der SPD nicht müde, ihre Verbundenheit mit den Amerikanern zu rühmen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß das Verbleiben der amerikanischen Streitkräfte in Europa notwendig sei. Wenn es aber konkret wird, verweigern Sie sich bzw. — wie im vorliegenden Fall — versuchen Sie, sich davonzustehlen.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Wir vertreten deutsche Interessen! Verstehen Sie das doch mal!)

    Sie, Herr Kollege Ehmke, und die Damen und Herren der Opposition haben in Ihrer Regierungszeit den Vertrag ausgehandelt, Sie haben ihn gut ausgehandelt, und Sie haben ihn unterzeichnet. Wir, die damalige Opposition, haben dem Vertrag zugestimmt, und wir stehen auch heute noch zu ihm. Ihr Antrag, Ihre Debatte sind für mich ein weiterer Beweis für die These: Die Gemeinsamkeit in der Ausgestaltung der Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist von Ihnen aufgekündigt worden, sie wird auch gar nicht mehr gewollt.
    In einer Partnerschaft, auch einer politischen, muß es Diskussionen geben — das ist selbstverständlich — , und es gibt gelegentlich auch Differenzen.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Sagen Sie doch mal was zur Sache, Herr Kollege!)

    Aber es zerstört die Grundlagen jeder Partnerschaft, wenn mit steigender Intensität eine Nadelstichpolitik der SPD gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika betrieben wird, und dies praktizieren Sie durch diese Anträge und auch durch diese Debatte.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Wir dürfen unsere Interessen also nicht vertreten, sagen Sie!)

    Ich frage mich: Hat sich eigentlich seit der Verabschiedung im Jahr 1982 Grundlegendes geändert? Die gleichen Personen, nämlich Sie, Herr Kollege Dr. Ehmke, Herr Bahr, Herr Soell, Karsten Voigt, die am 3. März 1982 im Auswärtigen Ausschuß ja gesagt haben, um den Vertragsabschluß zum Teil auch gekämpft haben, insbesondere Sie, Herr Kollege Ehmke, sind heute letztlich entschlossen, den Vertrag zu kündigen. Sie haben es hier eben noch einmal gesagt.
    Meine Damen und Herren, Sie sind doch klug genug, zu wissen, daß Ihre Punkte 1 und 3 letztlich Nebelkerzen sind.

    (Zurufe von der SPD)

    Es geht Ihnen im Kern um die Ziffer II, nämlich die Kündigung.

    (Frau Dr. Timm [SPD]: Das ist eine bösartige Unterstellung!)

    Die konventionelle Verteidigungsfähigkeit in Europa basiert u. a. auf der Verpflichtung der USA und Kanadas, kurzfristig zusätzliche Truppen nach Europa zu entsenden. „Kurzfristig" heißt, daß das Material hier lagern muß, und die Menschen kommen dazu.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Wir sind doch nicht die Abgeordneten der Alliierten!)

    An dieser Situation hat sich nichts geändert und ändert sich auch so lange nichts, wie der Warschauer Pakt nicht bereit ist und den Vollzug mitgeteilt hat, daß er die zu seinen Gunsten bestehenden Disparitäten abgebaut hat und damit die Voraussetzungen für allgemeine Abrüstungsmaßnahmen im konventionellen Bereich vereinbart werden können.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Francke, mir graut vor dir!)

    Ich würde gern noch ein paar Bemerkungen zu der angeblich ungenauen Vertragsformulierung machen. Selbstkritik der SPD — wie auch immer — ist gut, nur in diesem Fall ist sie fehl am Platze. Alle in Ihrem Antrag aufgestellten Forderungen sind mehrfach ausführlich von der Regierung verfassungskonform und zufriedenstellend beantwortet worden. Sie waren auch, wie ich gesagt habe, bereits Gegenstand der Beratungen im Auswärtigen Ausschuß am 3. März 1982. Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen des Vertrages präjudizieren nicht Beschlüsse des Deutschen Bundestages nach Art. 80 a des Grundgesetzes, und das gleiche trifft auch für Art. 115 a des Grundgesetzes und folgende zu. Sie, Herr Kollege Ehmke, haben doch auf ähnliche kritische Fragen damals, d. h. im Jahr 1982 auf Fragen der Kollegen Czaja und Gansel, gesagt: Der Vertrag ist verfassungskonform, dies geschieht alles innerhalb des NATO-Vertrages über die Stationierung amerikanischer Truppen. Sie haben gesagt, in diesem Rahmen sei eine bilaterale Regelung getroffen worden. Sie, Herr Ehmke, waren der Ansicht, die wir heute noch teilen, daß das Abkommen die dem Inhalt gemäße Form hat. Sie, Herr Kollege Ehmke, waren es, der dem Kollegen Gansel seinerzeit Nachhilfeunterricht gegeben hat. Sie haben dabei von der Schwierigkeit der Verwechslung durch den Kollegen Gansel gesprochen und gesagt, beim Abgeordneten Gansel liege ein großer Irr-



    Francke (Hamburg)

    tum vor; mit den Begriffen „Spannungsfall" und „Verteidigungsfall" habe das gar nichts zu tun, haben Sie ihm entgegengehalten. Am Ende der Beratung hat der Auswärtige Ausschuß bei einer Stimmenthaltung zustimmend von dem Vertrag Kenntnis genommen, und zwar ausdrücklich unter Hinweis und unter Einschluß der Interpretation, die Sie, Herr Kollege Ehmke, seinerzeit gegeben haben.