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ID1110109700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Besorgnisse im In- und Ausland über die Wahrung der Presse- und Demonstrationsfreiheit bei unter Mitwirkung der Bundesregierung durchgeführten Tagungen und Großveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) Frau Olms GRÜNE 6929B, 6940 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 6930B, 6941D Frau Dr. Sonntag-Wolgast SPD 6931 B Dr. Hirsch FDP 6932A, 6941 A Wüppesahl fraktionslos 6932 D Zeitlmann CDU/CSU 6934 A Wartenberg (Berlin) SPD 6934 D Klein, Bundesminister BMZ 6935 D Lutz SPD 6936 C Dr. Kewenig, Senator des Landes Berlin 6937 B Kalisch CDU/CSU 6938 D Bernrath SPD 6939 D Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung der Tiefflüge der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) (Drucksache 11/ 2354) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einstellung von Tiefflügen (Drucksache 11/2866) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Beer, Dr. Lippelt (Hannover), Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einstellung von Flugveranstaltungen Abschaffung von Tiefflügen (Drucksache 11/2904) Kolbow SPD 6942 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6944 B Frau Schilling GRÜNE 6945 C Dr. Hoyer FDP 6946 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6948 C Gerster (Worms) SPD 6949 D Lowack CDU/CSU 6951 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Auslegung des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens (Drucksache 11/2550) Dr. Ehmke (Bonn) SPD 6954 C Francke (Hamburg) CDU/CSU 6956 A Frau Beer GRÜNE 6957 C Ronneburger FDP 6958 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg 6960 D Kolbow SPD 6961 D Graf Huyn CDU/CSU 6963 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Forderungen zur Situation der Polizeien in Bund und Ländern (Drucksache 11/2243) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 Graf SPD 6964 D Clemens CDU/CSU 6967 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 6968 D Dr. Hirsch FDP 6970 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 6971 D Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Berichts des Ausschusses für Verkehr gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz) (Drucksachen 11/1789, 11/3074) Weiss (München) GRÜNE 6973 C Dr. Jobst CDU/CSU 6975 A Daubertshäuser SPD 6976 B Kohn FDP 6977 D Nächste Sitzung 6979 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6980* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6980* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1988 6929 101. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 10. Dr. Ahrens 14. 10. Dr. Bangemann 14. 10. Brandt 14. 10. Cronenberg (Arnsberg) 14. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 14. 10. Daweke 14. 10. Frau Dempwolf 14. 10. Erler 14. 10. Feilcke 14. 10. Dr. Feldmann 14. 10. Funk (Gutenzell) 14. 10. Gattermann 14. 10. Frau Garbe 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Glos 14. 10. Dr. Götz 14. 10. Haack (Extertal) 14. 10. Haar 14. 10. Dr. Hauff 14. 10. Hauser (Krefeld) 14. 10. Hedrich 14. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Dr. Hüsch 14. 10. Ibrügger 14. 10. Dr. Jahn (Münster) 14. 10. Frau Kelly 14. 10. Kiechle 14. 10. Kißlinger 14. 10. Klose 14. 10. Dr. Kreile 14. 10. Kuhlwein 14. 10. Dr.-Ing. Laermann 14. 10. Leonhart 14. 10. Lüder 14. 10. Dr. Mechtersheimer 14. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 14. 10. Nelle 14. 10. Dr. Osswald 14. 10. Paintner 14. 10. Pauli 14. 10. Poß 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Frau Rönsch (Wiesbaden) 14. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheu 14. 10. Schluckebier 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Dr. Schneider (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Schulze (Berlin) 14. 10. Frau Dr. Segall 14. 10. Dr. Sperling 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stratmann 14. 10. Frau Teubner 14. 10. Tietjen 14. 10. Dr. Vondran 14. 10. Vosen 14. 10. Dr. Waigel 14. 10. Dr. Wieczorek 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 26. September 1988 mitgeteilt, daß sie den Entschließungsantrag auf Drucksache 11/ 1268 zurückzieht. Die Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksachen 11/1300, 11/2630 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Auswärtiger Ausschuß Drucksachen 11/2724 Nr. 6, 11/2899 (Berichtigung) Innenausschuß Drucksache 11/1107 Nr. 2.1 Haushaltsausschuß Drucksache 11/2580 Nr. 9 Ausschuß für Wirtschaft Drucksachen 11/2724 Nr. 2-5, 7, 9, 10 Drucksachen 11/2841 Nr. 1, 2 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/2266 Nr. 2.21 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/2841 Nr. 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ortwin Lowack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich bewerte diesen Hinweis so, daß sich der Kollege Müller an einer Debatte beteiligt, bei der er keine Ahnung von den Dingen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein Anheben von Flughöhen würde die Probleme kaum lösen, wie zahlreiche Proteste gegen die z. B. zur Mittagspause einzuhaltende Flughöhe von 450 Metern beweisen. Andererseits würde der Ausbildungswert durch derartige Flüge erheblich gesenkt, weil sie nicht annähernd den physischen und psychischen Belastungen von Tiefflügen entsprechen, wie sie im Ernstfall zu erwarten sind. Vergessen wir nicht — ich hatte vorhin bereits darauf hingewiesen — die ca. 8 000 Kampfflugzeuge im Warschauer Pakt, die ohne Rücksicht Tief- und Tiefstflüge im Rahmen von simulierten Angriffen auf unser Land üben.
    Wir hoffen, daß in den kommenden Jahren technologischer Fortschritt den weiteren Einsatz von Simulatoren ermöglicht. Es wäre aber ein Verhängnis, wenn im Vorgriff auf diese Entwicklung falsche Hoffnungen geweckt und vor allem die Verteidigungsbereitschaft insgesamt in Frage gestellt würde. Der Preis der Freiheit ist — darauf müssen wir in aller Klarheit hinweisen — in den letzten Jahren gesenkt worden, wie es der Anteil der Verteidigungsausgaben am Bundeshaushalt und am Bruttosozialprodukt, aber auch die drastische Reduzierung von Flugstunden zeigen. Eine weitere Senkung bedarf eines hohen Maßes an Verantwortung, der wir, und zwar alle Fraktionen, uns hier zu stellen haben.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das war eine durch die Zwischenfragen außerordentlich belebte Debatte. Aber irgendwann muß daran gedacht werden, daß auch andere heute noch drankommen wollen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich kurz vor Schluß eine Zwischenfrage nicht mehr angemerkt habe.
Wir sind damit am Ende dieser Aussprache; ich schließe sie.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Anträge an den Verteidigungsausschuß zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 21 auf: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Auslegung des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens
— Drucksache 11/2550 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Rechtsausschuß
Verteidigungsausschuß
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Beratung eine Stunde vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? — Nein, dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Professor Ehmke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD auf Drucksache 11/2550 enthält die Aufforderung an die Bundesregierung, durch eine verbindliche Erklärung eine Klarstellung herbeizuführen, die verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch ebenso geboten ist wie unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten. Ein formeller Antrag ist leider notwendig geworden, da diese Klarstellung in anderer Weise nicht erreicht werden konnte. Fast zwei Jahre lang haben wir uns bemüht, in Briefen, in mündlichen und schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung, in eingehenden Sacherörterungen im Auswärtigen Ausschuß und im Verteidigungsausschuß die Bundesregierung zu einer Klarstellung zu bewegen — vergeblich.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Ein Trauerspiel!)

    Die Bundesregierung ist durch unklare oder unvollständige Antworten die notwendige Klarstellung schuldig geblieben. Mein Kollege Kolbow wird die einzelnen Stationen dieser mühsamen, der Bundesregierung nicht zur Ehre gereichenden parlamentarischen Prozedur noch im einzelnen darstellen.
    In der Begründung unseres Antrags ist es mir zunächst wichtig, darauf hinzuweisen, daß der politischmilitärische Zweck des 1982 abgeschlossenen WHNS-Abkommens nicht umstritten ist. Es sieht militärische und zivile Unterstützung der Bundesrepublik für amerikanische Streitkräfte vor, die im Ernstfall zur Verstärkung der hier bereits stationierten amerikanischen Truppen in die Bundesrepublik gebracht werden sollen.
    Klärungsbedürftig sind aber die Voraussetzungen für die Anwendung des WHNS-Abkommens. Art. 1 knüpft dafür an die gemeinsame Feststellung der Vertragsparteien, d. h. der beiden Regierungen, an

    (Ronneburger [FDP]: Gemeinsam!)

    — das sagte ich ja — , daß eine Krise oder ein Krieg bestehe. Daß diese Vorschrift nicht an die im Grundgesetz verwandten Begriffe „Spannungsfall" und „Verteidigungsfall" anknüpft — das dort verwandte Vokabular ist dem amerikanischen War Power Act entnommen — , ist an sich nicht problematisch. Problematisch ist aber — das zeigt die inzwischen erschienene rechtswissenschaftliche Literatur ebenso wie das ausweichende Verhalten der Bundesregierung im bisherigen Verfahren — , daß die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Deutschen Bundestages bei Anwendung des WHNS-Abkommens in keiner Form sichergestellt ist.
    Daher fordern wir die Bundesregierung nunmehr durch einen formellen Antrag auf, hinsichtlich der Anwendung des WHNS-Abkommens verbindlich zu erklären, erstens, daß sie vor Feststellung einer Krise den Deutschen Bundestag so rechtzeitig unterrichten wird, daß seine Befugnis, den Spannungsfall festzustellen — Art. 80 a des Grundgesetzes — , in keiner Weise präjudiziert oder eingeengt wird; zweitens, daß die Feststellung eines Kriegs nach dem WHNS-Abkommen die Feststellung des Verteidigungsfalls nach Art. 115a des Grundgesetzes voraussetzt. Sonst wa-



    Dr. Ehmke (Bonn)

    chen wir eines Tages auf und sind im Krieg, und keiner hat es gemerkt.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Und keiner geht hin!)

    Als eine zusätzliche verfahrensmäßige Absicherung fordern wir von der Bundesregierung, daß das im WHNS-Abkommen vorgesehene Konsultationsverfahren — nur zwischen den Regierungen — für die gemeinsame Feststellung einer Krise oder eines Krieges formalisiert wird. Eine derart schwerwiegende Feststellung kann von seiten der Bundesregierung nur in Fühlungnahme mit dem Bundestag als formelle Kabinettsentscheidung getroffen werden. Eine Zustimmung in NATO-Gremien, deren Konsultationen den Augen des Bundestags ebenso entzogen sind wie denen der deutschen Öffentlichkeit, kann hierfür nicht ausreichen.
    Wie notwendig unser Antrag und die in ihm geforderte verbindliche Erklärung der Bundesregierung ist, wird durch die Tatsache unterstrichen, daß noch nach Einbringung unseres Antrags das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß über den Entwurf eines deutsch-kanadischen WHNS-
    Abkommens unterrichtet hat, das in Kürze unterzeichnet werden soll.

    (Kolbow [SPD]: Hört! Hört!)

    In diesem Abkommensentwurf ist die gleiche, die Rechte des Deutschen Bundestages gefährdende Terminologie enthalten wie in dem deutsch-amerikanischen Abkommen, das Gegenstand unseres Antrags ist. Der Vorgang zeigt bedauerlicherweise, daß die lange bisherige Erörterung dieser Fragen die Bundesregierung offenbar in keiner Weise sensibilisiert hat.

    (Beifall bei der SPD)

    In seiner Ziffer I.3 fordert unser Antrag schließlich die Bundesregierung auf, „nachprüfbar sicherzustellen, daß deutsche Unterstützungsleistungen gemäß dem Vertragszweck des WHNS-Abkommens nur für amerikanische Streitkräfte erfolgen, die der Verstärkung der Vorneverteidigung in der Bundesrepublik Deutschland dienen". Die Bundesregierung ist demgegenüber nicht müde geworden, zu erklären, daß diese Beschränkung der deutschen Unterstützungsleistungen sich schon aus dem Text von Art. 1 des Abkommens ergebe. Das wissen wir natürlich; wir können ja lesen.
    Wir wissen aber auch, Herr Verteidigungsminister und Herr Staatsminister, daß selbst dieser klare Wortlaut des Abkommens unsere amerikanischen Verbündeten nicht abgehalten hat, z. B. im Juli vergangenen Jahres Unterstützungsleistungen nach dem WHNS-
    Abkommen für Transit-Transporte von amerikanischem Personal und Material in die Golfregion anzuregen. Meine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung vom 3. dieses Monats, wie denn die Bundesregierung auf dieses amerikanische Ersuchen geantwortet hat, ist bis heute leider noch nicht beantwortet worden, Herr Staatsminister.

    (Frau Fuchs [Verl] [SPD]: Das ist immer so mit dieser Regierung!)

    Wir müssen diese Frage in einem größeren Zusammenhang sehen. Seit dem Luftangriff der Vereinigten
    Staaten auf die libysche Hauptstadt — ohne jegliche Konsultation mit der Bundesregierung, aber unter Inanspruchnahme von NATO-Einrichtungen — ist in unserer Öffentlichkeit die Sorge gewachsen, daß die Bundesrepublik ohne oder sogar gegen ihren Willen als amerikanischer Militärstützpunkt in Anspruch genommen werden könnte. Um so wichtiger ist es, klarzustellen, daß Unterstützungsleistungen nach dem WHNS-Vertrag allein der NATO und nicht nationalen Aktionen der Vereinigten Staaten dienen können.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Die öffentliche Meinung in unserem Land ist in dieser Frage zu Recht empfindlich. Sie sieht sie im Zusammenhang mit der sie ebenfalls immer stärker beschäftigenden Frage nach Einschränkung unserer Handlungsfreiheit durch fortbestehendes Besatzungsrecht. Unsere Öffentlichkeit empfindet es als widersprüchlich, daß die Bundesrepublik einerseits in der Rolle des verantwortlichen Bündnispartners besonders hohe Verteidigungslasten zu tragen hat, andererseits aber als Folge von Krieg und Besatzung immer noch einem spezifischen Rechtsstatus in Verteidigungsdingen unterworfen ist. Ob es um Erbenheim, um Ramstein, um die alliierten Tiefflüge oder die Verhängung von Todesurteilen durch alliierte Militärgerichte auf dem Boden der Bundesrepublik geht: Unsere öffentliche Meinung empfindet diesen Zustand mehr und mehr als anachronistisch. Wir fühlen in dieser Frage genauso wie die deutsche Offentlichkeit.

    (Beifall bei der SPD)

    Es wächst das Unverständnis, und es wächst die Kritik. Wir wollen Verbündete sein und keine Besetzten. Entgegenstehendes Recht muß daher durch neues Vertragsrecht weiter abgebaut werden. Das liegt nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse des guten Zusammenhalts des Bündnisses. Schließlich ist es ein unverzichtbares Element für die Herstellung einer neuen Friedensordnung in Europa. Eine neue Friedensordnung mit fortbestehendem Besatzungsrecht, das würde wohl nichts werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf diesem Hintergrund ist es um so wichtiger, daß jede grundgesetzwidrige Anwendung und jede vertragswidrige Inanspruchnahme des WHNS-Abkommens ein für allemal klar und deutlich ausgeschlossen wird. Wir bitten die Bundesregierung, die die Frage bisher leider nicht ernstgenommen hat — sie hätte das alles längst klarstellen können —, und wir bitten auch die Koalitionsparteien, diese Frage nicht unter parteipolitischen, sondern unter staatspolitischen Gesichtspunkten zu sehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Falls die Bundesregierung nicht bereit sein sollte, im Interesse unseres Landes und zur Wahrung der Rechte dieses Hohen Hauses eine verbindliche Erklärung in der von uns beantragten Art abzugeben, werden wir, wie in Ziffer II unseres Antrages angekündigt, auf eine Kündigung des WHNS-Abkommens in seiner jetzigen Form drängen. Eine solche Ände-



    Dr. Ehmke (Bonn)

    rungskündigung müßte mit dem Ziel erfolgen, die Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages sowie die Einhaltung des Vertragszwecks des Abkommens durch eine Änderung des Abkommenstextes in den fragwürdigen Passagen sicherzustellen. Das gilt für den Fall, daß die Bundesregierung, wie gesagt, nicht bereit ist, das in ihrer Kraft Stehende zu tun, um diese Gefahr nun endlich auszuräumen.
    Der politisch-militärische Zweck des Abkommens — deutsche Unterstützungsleistungen für amerikanische Verstärkungen zur NATO-Vorneverteidigung in der Bundesrepublik — ist, wie gesagt, unumstritten.

    (Beifall bei der SPD)