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    Plenarprotokoll 11/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 6751B Dr. Penner SPD 6752 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 6752C Austermann CDU/CSU 6753 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6753B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 6753 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6753D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 6754 A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 6754B Schäfer (Offenburg) SPD 6754 C Genscher, Bundesminister AA 6755 A Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 6755A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 6755B Roth SPD 6755 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6755 C Uldall CDU/CSU 6755 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 6756A Kohn FDP 6756 A Dr. Schäuble, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes . 6756B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Probleme bei der geplanten Außenstelle des Bundesamtes der Finanzen im Zusammenhang mit der kleinen Kapitalertragsteuer Frau Matthäus-Maier SPD 6770 D Glos CDU/CSU 6771 D Hüser GRÜNE 6772C, 6779 C Gattermann FDP 6773B, 6780B Börnsen (Ritterhude) SPD 6774 B Frau Will-Feld CDU/CSU 6775 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6775D Dr. Struck SPD 6777 D Dr. Fell CDU/CSU 6778 D Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 6781A Huonker SPD 6781D Uldall CDU/CSU 6782 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde -Drucksache 11/3080 vom 3. Oktober 1988 - Stärkere Belastung von Material und Maschinen durch den Lastfolgebetrieb von Atomkraftwerken und daraus entstehende Gefahren MdlAnfr 1 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 6756 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 6757A Zweifel des ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Strauß an der WAA Wakkersdorf MdlAnfr 2 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMU 6757 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 6757D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 6758B ZusFr Frau Wollny GRÜNE 6758 B ZusFr Frau Teubner GRÜNE 6758 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 Äußerung von Bundesminister Klein über die Arbeitsmoral seiner Beamten MdlAnfr 4, 5 07.10.88 Drs 11/3080 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 6758D, 6759 C ZusFr Toetemeyer SPD 6759A, 6759 C ZusFr Bindig SPD 6759 B Streichung der nicht vermittelbaren Arbeitslosen nach mehr als dreijähriger Arbeitslosigkeit aus der Statistik; Mißbrauch von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit durch Arbeitslose MdlAnfr 7, 8 07.10.88 Drs 11/3080 Dreßler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . 6759D, 6760A ZusFr Dreßler SPD 6760 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 6761A, 6762 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 6761 C ZusFr Bindig SPD 6761 D ZusFr Andres SPD 6762 B Anteil der nach § 8 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes vorgeschriebenen sogenannten ersten Anhörung der Asylbewerber an allen Asylverfahren; Begründung einer Nichterfüllung MdlAnfr 16, 17 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI . . 6763A, 6763 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 6763B, 6763 C Verbot von Kampfhunden der Rasse Pit-BullTerrier; staatliche Prüfung für Kampfhundehalter MdlAnfr 28, 29 07.10.88 Drs 11/3080 Frau Adler SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 6763D, 6764 A ZusFr Frau Adler SPD 6764 B Neu an der Börse eingeführte Aktiengesellschaften und Entwicklung der Zahl der Aktionäre in den letzten zehn Jahren MdlAnfr 32, 33 07.10.88 Drs 11/3080 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 6764D, 6765 A ZusFr Uldall CDU/CSU 6764D, 6765 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6765 C ZusFr Andres SPD 6765 D Verbesserung des Tiefseebergbauregimes des UN- Seerechtsübereinkommens MdlAnfr 36 07.10.88 Drs 11/3080 Grunenberg SPD Antw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi . 6766 A ZusFr Grunenberg SPD 6766 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 6766 D ZusFr Andres SPD 6767 A Anzahl der pensionierten Berufssoldaten, die im Rahmen einjähriger Wehrübungen auf ihren ehemaligen Stabsdienstposten eingesetzt wurden; Zahlung von Wehrsold und sonstige Vergünstigungen neben dem Ruhegehalt MdlAnfr 44, 45 07.10.88 Drs 11/3080 Kastning SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 6767B, 6767 D ZusFr Kastning SPD 6767 C, 6767 D Ahndung der Verstöße von militärischen Luftfahrzeugführern gegen die gesetzlichen Luftverkehrsbestimmungen durch das Bundesministerium der Verteidigung sowie Zahl der damit zusammenhängenden Bußgeld- und Disziplinarverfahren seit 1985 MdlAnfr 49, 50 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Mechtersheimer GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . 6768B, 6768 D ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE 6768C, 6769A Werbung der Bundesbahn für Kombinationsschmerzmittel; Reduzierung rezeptfreier Mittel auf 20 Tabletten MdlAnfr 53, 54 07.10.88 Drs 11/3080 Reimann SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 6769C, 6770 B ZusFr Reimann SPD 6769D, 6770 B Nächste Sitzung 6783 D Berichtigung 6783 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6784* A Anlage 2 Einbeziehung anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des JESSI-Projektes in die Förderung der SUBMIKRON-Technologie und Aufbau von Entwicklungszentren, z. B. für die Bereiche CAD, CAM und CIM MdlAnfr 3 07.10.88 Drs 11/3080 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 6784* B Anlage 3 Tötung „überzähliger" Mehrlinge in Fällen von Mehrlingsschwangerschaften nach Retortenbefruchtung und Hormonbehandlung MdlAnfr 6 07.10.88 Drs 11/3080 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 6784* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 III Anlage 4 Zulässigkeit der Besetzung von zwei nebeneinanderliegenden Sitzplätzen in Schulbussen mit drei Kindern; Ausrüstung dieser Busse mit zusätzlichen Sicherheitsgurten MdlAnfr 9 07.10.88 Drs 11/3080 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 6785* A Anlage 5 Beseitigung der im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes über das Technische Hilfswerk festgestellten Schwachstellen MdlAnfr 18, 19 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6785* A Anlage 6 Organisation des Technischen Hilfswerks MdlAnfr 20, 21 07.10.88 Drs 11/3080 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6785* C Anlage 7 Organisatorische Zusammenlegung der THW-Dienststellen und Übertragung von Aufgaben auf die Feuerwehren MdlAnfr 22, 23 07.10.88 Drs 11/3080 Frau Hämmerle SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6786* A Anlage 8 Lösung der Probleme des THW durch das Bundesministerium des Innern MdlAnfr 24 07.10.88 Drs 11/3080 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6786* C Anlage 9 Lösung der durch die organisatorische Verbindung des THW mit dem Bundesamt für Zivilschutz entstandenen Probleme MdlAnfr 25, 26 07.10.88 Drs 11/3080 Graf SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6787* A Anlage 10 Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesrechnungshofes zum Mitteleinsatz des THW im Zivilschutz; Mitteleinsparung bei Wahrnehmung derzeitiger Aufgaben des THW durch andere Organisationen MdlAnfr 27 07.10.88 Drs 11/3080 Wartenberg (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 6787* B Anlage 11 Steuerausfall bei Absetzbarkeit von Paketsendungen auch an Freunde und Bekannte in der DDR MdlAnfr 30, 31 07.10.88 Drs 11/3080 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6787* D Anlage 12 Stationierung zusätzlicher US-Hubschrauber in Erlensee MdlAnfr 34, 35 07.10.88 Drs 11/3080 Reuter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 6788* B Anlage 13 Änderung des Umrechnungsmodus für die Berechnung des Gasverbrauchs, z. B. beim Gaswerk Heilbronn MdlAnfr 37, 38 07.10.88 Drs 11/3080 Dr. Hitschler FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 6788* D Anlage 14 Genehmigung des Exports von Multisensorplattformen durch die Fa. MBB nach Südafrika angesichts des vereinbarten Rüstungsembargos und Ausführung einer Lieferung im Juni 1988 trotz der Bedenken des Auswärtigen Amtes MdlAnfr 39, 40 07.10.88 Drs 11/3080 Frau Eid GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 6789* B Anlage 15 Moderne Unterkünfte und zusätzliche Erschwerniszulage sowie Änderung im Reisekostengesetz für das Luftwaffenpersonal in Goose Bay (Labrador) MdlAnfr 46, 47 07.10.88 Drs 11/3080 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6789* C Anlage 16 Einstellung der Tiefflüge auch der Verbündeten angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Darmstadt MdlAnfr 48 07.10.88 Drs 11/3080 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6789* D Anlage 17 Verbot von 2 500 Präparaten der Naturheilkunde durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 51, 52 07.10.88 Drs 11/3080 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 6790* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 6751 99. Sitzung Bonn, den 12. Oktober 1988 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 96. Sitzung, Seite III und Seite 6567: Bei Anlage 6 und Anlage 7 ist statt Parl. Staatssekretär Dr. Jahn jeweils „Staatssekretär Dr. Kinkel" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 10. Dr. Ahrens 14. 10. Antretter 12. 10. Dr. Biedenkopf 13. 10. Brandt 14. 10. Frau Dempwolf 14. 10. Frau Garbe 14. 10. Großmann 12. 10. Dr. Hauff 14. 10. Hedrich 14. 10. Hiller (Lübeck) 14. 10. Dr. Hitschler 12. 10. Frau Kelly 14. 10. Kißlinger 14. 10. Klein (Dieburg) 12. 10. Klose 14. 10. Lüder 14. 10. Dr. Müller 13. 10. Dr. Olderog 12. 10. Poß 14. 10. Rühe 12. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Dr. Schmude 12. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Frau Dr. Segall 14. 10. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 12. 10. Stahl (Kempen) 12. 10. Dr. Todenhöfer 12. 10. Dr. Vondran 14. 10. Tietjen 14. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 3): Welche Überlegungen bestehen beim Bundesministerium für Forschung und Technologie, im Rahmen des JESSI-Projekts anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die Förderung der SUBMIKRON-Technologie einzubeziehen, und ist dabei auch an den Aufbau von Entwicklungszentren für Anwendung, etwa für die Bereiche CAD, CAM und CIM gedacht? Der BMFT ist der Auffassung, daß das Projekt JESSI auf Anwendung hin orientiert sein muß. Er ist der Auffassung, daß eine Einbeziehung der Elektronikanwender unter dem Gesichtspunkt des Erhaltes der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von ganz entscheidender Bedeutung ist. Aus diesem Grunde sind Anwender in die Planungsüberlegungen einbezogen, die unter Beteiligung von Industrie und Forschungseinrichtungen im europäischen Verbund angestellt werden. In zweierlei Hinsicht sollen Anwender nach den derzeitigen Planungsüberlegungen in die Forschungsarbeiten einbezogen werden: - An Anwendungsschaltkreisen, die für den praktischen Einsatz bestimmt sind, soll die SubmikronTechnologie erprobt und ihre Leistungsfähigkeit demonstriert werden. - Unter maßgeblicher Beteiligung der Anwender sollen Verfahren, Strategien und Werkzeuge für den Entwurf von Anwendungs-Schaltkreisen entwickelt werden. Ob und ggf. in welchem Umfang JESSI vom BMFT gefördert werden wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Auch der Aufbau von Forschungszentren mit öffentlicher Unterstützung ist noch nicht entscheidungsreif. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 6): Sind der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Fälle bekannt, wo bei Mehrlingsschwangerschaften, die durch Retortenbefruchtung und Hormonbehandlung herbeigeführt wurden, kranke oder auch gesunde „überzählige" Mehrlinge während der Schwangerschaft abgetötet wurden, und wie bewertet die Bundesregierung eine solche Strategie „selektiver Reduktion", die offensichtlich in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika in Einzelfällen praktiziert wird? Der Bundesregierung sind bisher lediglich Pressemitteilungen bekannt, nach denen die gezielte Tötung überzähliger Mehrlinge im Mutterleib nach hormoneller Sterilitätsbehandlung oder dem Embryotransfer nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert werden soll. Der „selektive Fetozid" wirft eine Fülle sowohl ethischer und medizinischer als auch rechtlicher Fragen auf. Die Bundesregierung begrüßt es deshalb, daß sich seit September 1988 ein Arbeitskreis der Bundesärztekammer mit den einschlägigen Problemen befaßt. Ausgangspunkt einer rechtlichen Bewertung ist, daß der Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 Abs. 1 StGB erfüllt ist. Ein derartiges Vorgehen ist daher nach den §§ 218 ff. StGB grundsätzlich strafbar. Eine Strafbarkeit der Beteiligten könnte nach den Grundsätzen der medizinischen Indikation nach § 218a Abs. 1 Nr. 2 StGB entfallen, wenn bei Mehrlingsschwangerschaften die Austragung aller Leibesfrüchte zu einer Lebens- oder Gesundheitsgefährdung der Schwangeren führen würde. Ob darüber hinaus Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe eingreifen könnten, läßt sich nur in bezug auf konkrete Einzelfälle beurteilen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 6785* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 9) : Trifft es zu, daß bei den im Schulbusverkehr eingesetzten Bussen zwei nebeneinanderliegende Sitzplätze mit drei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besetzt werden dürfen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um der täglichen Gefährdung der Schulkinder in Schulbussen durch das Fehlen zwingender Vorschriften in der StVZO für die Aus- bzw. Nachrüstung der Schulbusse, die vor dem 1. Mai 1984 erstmals zugelassen worden sind, mit Sicherheitsgurten für jedes Kind entgegenzuwirken? In Kraftomnibussen, die seit dem 1. Mai 1984 erstmals in den Verkehr kamen, ist die von Ihnen dargestellte Beförderungsart nicht mehr gestattet. Auch bei den älteren Omnibussen, die im sogenannten freigestellten Schülerverkehr eingesetzt werden, hat der zuständige Kostenträger rechtlich die Möglichkeit, diese Art der Beförderung zu untersagen. Deshalb sehen auch die für den Schulbusverkehr verantwortlichen Länder überwiegend keine Notwendigkeit, die geänderten Vorschriften auch auf die vor dem 1. Mai 1984 erstmals in den Verkehr gekommenen Kraftomnibusse auszudehnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 18 und 19) : Teilt die Bundesregierung die im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 29. April 1988 über das Technische Hilfswerk (THW) gemachte Feststellung, daß das THW „mit erheblichen Problemen belastet (ist), die sich aus ihrer Rechtsnatur, ihrer Aufgabenstellung und ihrer organisatorischen Stellung ergeben"? Wie gedenkt die Bundesregierung die im Prüfbericht des Bundesrechnungshofes über das Technische Hilfswerk (THW) aufgezeigten Schwachstellen zu beseitigen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls gewillt, die Aufgaben des THW den anderen Hilfsorganisationen zu übertragen? Zu Frage 18: Die Bundesregierung teilt insoweit nicht die Auffassung des Bundesrechnungshofes. Es ist zwar zutreffend, daß einzelne Verwaltungsgerichte in Zweifel gezogen haben, ob der Errichtungserlaß vom 25. August 1953 eine ausreichende Rechtsgrundlage, insbesondere für Disziplinarmaßnahmen gegen Helfer, sei. Es fehlt jedoch bislang an einer höchstrichterlichen Entscheidung. Die Aufgaben des THW im Zivilschutz ergeben sich aus dem Errichtungserlaß in Verbindung mit dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968. Die Aufgaben des THW auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr im Frieden sind dagegen nicht bundeseinheitlich geregelt. Sie werden im Rahmen der Katastrophenschutzgesetze der Länder sowie auf der Rechtsgrundlage von Verträgen mit den Ländern und Kommunen und als Amtshilfe wahrgenommen. Eine Umfrage bei den Ländern hat ergeben, daß sich insoweit keine Schwierigkeiten der Zusammenarbeit ergeben haben. Die seit knapp zwei Jahrzehnten praktizierte Verbindung des THW mit dem Bundesamt für Zivilschutz ist von Anfang an nicht ohne Probleme gewesen. Durch die im Jahre 1984 verfügte Neuordnung ist jedoch das Verhältnis zwischen Bundesanstalt THW und Bundesamt für Zivilschutz wesentlich verbessert worden. Zu Frage 19: Die Bundesregierung beabsichtigt, zur Herstellung der erforderlichen Rechtssicherheit in dem Entwurf eines „Gesetzes zur Ergänzung des Katastrophenschutzgesetzes und anderer Vorschriften — Katastrophenschutzergänzungsgesetz — (KatSErgG) " die Rechtsstellung und die Aufgaben des THW gesetzlich zu regeln. Darüber hinaus wird z. Zt. geprüft, ob weitere Änderungen im Verhältnis zwischen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und Bundesamt für Zivilschutz notwendig sind. Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings nicht, die Aufgaben des THW anderen Hilfsorganisationen zu übertragen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist derzeit keine andere Hilfsorganisation ohne weiteres in der Lage, die Aufgaben des THW wahrzunehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 20 und 21): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das Technische Hilfswerk in seiner gegenwärtigen Struktur der Forderung nach einem wirtschaftlichen und leistungsstarken Katastrophenschutz gerecht wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß die interne Gliederungs- und Prozeßstruktur im Technischen Hilfswerk Schwachstellen aufweise, die unnötige Kosten verursache, eine sachgerechte Organisation behindere und die Arbeit erschwere? Zu Frage 20: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß das Technische Hilfswerk in seiner gegenwärtigen Struktur der Forderung nach einem wirtschaftlichen und leistungsgerechten Katastrophenschutz gerecht wird. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist ein unverzichtbarer Bestandteil des erweiterten Katastrophenschutzes. Das THW ist vor allem der Träger von zwei wichtigen Fachdiensten, dem Instandsetzungsdienst und dem Bergungsdienst. Mit rd. 56 000 Helfern stellt es einen wesentlichen Teil des erweiterten Katastrophenschutzes, der vom Bund für den Verteidigungsfall vorgehalten und finanziert wird. Die Leistungsfähigkeit des THW wird im In- und Ausland anerkannt; sie ist in einer Vielzahl von Einsätzen unter Beweis gestellt worden. Da die Einheiten des THW unter dem Gesichtspunkt der Mehrfachnutzung auch den Ländern und Gemeinden für Hilfeleistungen im Frieden zur Verfügung stehen, leistet der Bund durch das Vorhalten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zugleich einen 6786* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 wichtigen und wirtschaftlich bedeutsamen Beitrag für den Katastrophenschutz der Länder. Die Länder haben wiederholt nach friedensmäßigen Einsätzen wie beispielsweise bei dem diesjährigen Frühjahrshochwasser zum Ausdruck gebracht, daß die Bewältigung der Katastrophen entscheidend von der Mitwirkung des THW abhing. Zu Frage 21: Gliederung und Prozeßstruktur der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die mit ihren rd. 56 000 Helfern die größte nachgeordnete Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern ist, bedürfen einer ständigen Überprüfung. Zwar teilt die Bundesregierung nicht die Beurteilung, daß es sich bei den vom BRH aufgezeigten Defiziten um schwerwiegende Schwachstellen handelt, sie wird jedoch die Empfehlungen des BRH in ihre laufenden Bemühungen um eine Verbesserung der Verwaltungsabläufe im THW einbeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Hämmerle (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 22 und 23): Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgen und die Dienststellen der Landesbeauftragten des Technischen Hilfswerks organisatorisch zusammenlegen, um hiermit Personalausgaben in Höhe von jährlich 2 Millionen DM einzusparen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, daß eine solide Haushaltspolitik die Übertragung der Aufgaben des Technischen Hilfswerks auf die Feuerwehren und den Verzicht der Vorhaltung einer eigenen Hilfsorganisation zwingend erforderlich macht? Zu Frage 22: Die Einrichtung von 11 Dienststellen für Landesbeauftragte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk entspricht dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Alle Länder legen großen Wert auf eine spezifisch auf ihr Gebiet zugeschnittene Bundespräsenz. Eine Zusammenlegung einzelner Dienststellen würde bei einer auf Freiwilligkeit basierenden Organisation wie dem THW zu Identifikationsproblemen und damit zu einer Effizienzminderung führen. Die Bundesregierung wird daher der Empfehlung des Bundesrechnungshofes auf Zusammenlegung der Dienststellen der Landesbeauftragten des Technischen Hilfswerks nicht folgen. Im übrigen ist zweifelhaft, ob durch eine Zusammenlegung wesentliche Ausgaben eingespart werden können, da die Betreuung einer größeren Zahl von Ortsverbänden eine entsprechend höhere Personalausstattung und höhere Sachmittel erfordert. Zu Frage 23: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß wirtschaftliche Überlegungen den Verzicht der Vorhaltung einer eigenen Hilfsorganisation zwingend erforderlich machen. Sie ist im übrigen vom Bundes- rechnungshof auch nicht in dieser absoluten Form geäußert worden. Eine Übertragung der Aufgaben des Technischen Hilfswerks auf andere Organisationen würde zur Voraussetzung haben, daß diese in der Lage wären, neben ihren derzeitigen und zukünftigen friedensmäßigen Aufgaben die spezifischen Zivilschutzaufgaben des Technischen Hilfswerks im Instandsetzungs- und Bergungsdienst wahrzunehmen. Dies ist derzeit nicht zu erkennen. Es erscheint in diesem Zusammenhang auch zweifelhaft, ob durch die Verlagerung von Aufgaben auf einen anderen Träger Kosten eingespart werden können. Die Länder und Kommunen werden nicht bereit sein, zusätzliche Belastungen ohne einen Kostenausgleich zu übernehmen. Der Bund müßte vielmehr alle entstehenden Personal- und Verwaltungskosten als Zweckausgaben im Sinne des Art. 104 a Abs. 5 GG in voller Höhe erstatten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 24): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes über das Technische Hilfswerk (THW) schwerste Mängel im THW und bei den entsprechenden Dienststellen des Bundesministers des Innern offenkundig gemacht hat und die vom Bundesminister des Innern angestrebte Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für das THW die eigentlichen Probleme nicht löse? Die Bundesregierung teilt die Meinung nicht. Sie entspricht auch in dieser dramatisierten Form nicht den Prüfmitteilungen des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof hat zwar Anmerkungen zu Schwachstellen im THW gemacht, die zum Teil berechtigt sind und für deren Abhilfe die Bundesregierung sorgen wird. In diesem Zusammenhang jedoch von schwersten Mängeln zu sprechen, entspricht weder einer angemessenen Gewichtung der Tatsachen noch der gebotenen differenzierenden Betrachtungsweise. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für das THW in dem geplanten Katastrophenschutzergänzungsgesetz soll Klarheit über die Rechtsnatur und die Aufgaben des THW geschaffen werden. Sie enthält keine detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des THW im friedensmäßigen Katastrophenschutz, weil der Bund insoweit keine abschließende Regelungskompetenz hat. Die Mitwirkung des THW ist jedoch in allen Katastrophenschutzgesetzen der Länder vorgesehen. Außerhalb von Katastrophenfällen erfolgt sie im Rahmen von Verträgen oder als Amtshilfe. Der tatsächliche Umfang dieser Mitwirkung muß den Ländern und den Gemeinden als den Trägern der Gefahrenabwehr im Frieden überlassen bleiben. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage bei den Ländern ergab, daß insoweit keine Probleme in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen bestehen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 6787 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Graf (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 25 und 26) : Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß die organisatorische Verbindung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit dem Bundesamt für Zivilschutz erhebliche Konflikte verursacht hat, und wie hat das Bundesministerium des Innern darauf reagiert? Wie gedenkt die Bundesregierung auf den Vorwurf des Bundesrechnungshofes im Prüfbericht über das Technische Hilfswerk zu reagieren, daß das Bundesministerium des Innern es versäumt habe, „ihm bekannte Schwachstellen der Ablauforganisation durch eindeutige und klare Regelungen zu beseitigen, den Einsatz der Informationstechnik einheitlich voranzutreiben und die in der Doppelgleisigkeit von Arbeitsabläufen zwischen dem Bundesstrang und der Auftragsverwaltung liegenden Schwierigkeiten durch Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zu minimieren"? Zu Frage 25: Die seit knapp drei Jahrzehnten praktizierte Verbindung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit dem Bundesamt für Zivilschutz ist von Anfang an nicht ohne Probleme gewesen. Der Bundesminister des Innern hat deshalb im Jahre 1984 eine Neuordnung verfügt, durch die das Verhältnis zwischen THW und BZS wesentlich verbessert worden ist. Zu Frage 26: Die in dem Prüfbericht des BRH aufgezeigten Schwachstellen werden, soweit sie aus der Sicht des Bundesministers des Innern berechtigt sind, im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Gegebenheiten sowie der personellen und organisatorischen Kapazitäten zügig abgebaut werden. Für 1988/89 ist geplant, die Informationstechnik in den Aufgabenbereichen der Bundesleitung THW einzuführen. Im Anschluß daran soll eine Untersuchung über Einsatzmöglichkeiten von Informationstechnik auch im nachgeordneten Bereich des THW durchgeführt werden. Die Doppelgleisigkeit zwischen dem organisationseigenen Verwaltungsstrang und der Bundesauftragsverwaltung ist keine spezifische Eigenart des THW, sondern besteht bei allen im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen. Allerdings ist mit dem BRH auch der Bundesminister des Innern der Ansicht, daß sorgfältig zu prüfen ist, ob der Verwaltungsstrang der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesanstalt THW in allen Fällen sinnvoll ist. Der Bundesminister des Innern wird daher die Bemerkungen des BRH zum Anlaß nehmen, mit den Ländern unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten Wege zur Verbesserung der gegenwärtigen Arbeitsabläufe zu suchen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 27): Welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesrechnungshofes zu ziehen, daß die Ausgaben des Bundes für das Technische Hilfswerk (THW) in Höhe von 160 Millionen DM (1987) erhebliche Zweifel an der richtigen Gewichtung des Mitteleinsatzes im Zivilschutz aufkommen lassen und bis zu 40 Millionen DM jährlich gespart werden könnten, wenn die derzeitigen Aufgaben des THW von anderen Organisationen wahrgenommen würden? Zu Frage 27: Die Bundesregierung teilt nicht die Zweifel des Bundesrechnungshofes an der richtigen Gewichtung des Mitteleinsatzes im Zivilschutz. Die im Haushaltsplan 1988 veranschlagten Gesamtkosten für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk betragen 138,7 Millionen DM, das sind rd. 17 % der für die zivile Verteidigung im Bereich des Bundesministers des Innern in Höhe von insgesamt 805,3 Millionen DM veranschlagten Mittel. Bei der Bewertung der Ausgaben für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist zu berücksichtigen, daß das THW mit seinen 56 000 Helfern einen wesentlichen Teil der Gesamtstärke des erweiterten Katastrophenschutzes stellt. Die Aufrechterhaltung der beiden Fachdienste Bergungsdienst und Instandsetzungsdienst setzt die Existenz der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk voraus. Jede Umverteilung der Mittel würde zu einer Schwächung dieser beiden Fachdienste führen, die für den Verteidigungsfall unerläßlich sind und für die nicht auf friedensmäßige Einheiten der Länder zurückgegriffen werden kann. Andere Organisationen sind nicht ohne weiteres in der Lage, die Trägerschaft für die beiden erwähnten Fachdienste zu übernehmen. Im übrigen erscheint es zweifelhaft, ob durch einen Wechsel der Trägerschaft bei unveränderter Aufgabenwahrnehmung Kosten eingespart werden können. Länder und Kommunen werden nicht bereit sein, die zusätzlichen Belastungen ohne einen Kostenausgleich zu übernehmen. Der Bund müßte vielmehr die entstehenden Personal- und Verwaltungskosten als Zweckausgaben im Sinne des Art. 104 a Abs. 5 GG in voller Höhe erstatten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 30 und 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Pakete und Päckchen an Verwandte in der DDR steuerlich abgesetzt werden können unabhängig von der Bedürftigkeit des betroffenen Personenkreises, während diese Regelung für Pakete an Freunde bzw. Bekannte nicht gilt? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle, die entstehen würden, wenn auch Geschenksendungen an Freunde und Bekannte steuerlich absetzbar wären? Zu Frage 30: Aufwendungen für den Unterhalt einer bedürftigen Person können bis zu 4 500 DM — ab 1990: bis zu 5 400 DM — jährlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, daß die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen, das heißt, 6788* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 daß der Steuerpflichtige sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Unterhaltsleistungen an Angehörige erwachsen entweder aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht aus rechtlichen oder zumindest aus sittlichen Gründen zwangsläufig. Demgegenüber erwachsen Unterhaltsleistungen an Freunde und Bekannte grundsätzlich nicht zwangsläufig. Sie sind nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige sich aus besonderen Gründen sittlich zur Hilfeleistung verpflichtet fühlen kann. Denn Ziel des Einkommensteuerrecht kann nicht sein, jede wünschenswerte, mit finanziellen Aufwendungen verbundene gute Tat mit einer Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob Unterhalt an Personen in der DDR oder in der Bundesrepublik Deutschland geleistet wird und ob dies in der Form von Paketsendungen oder in anderer Weise geschieht. Soweit Unterhaltsleistungen an Freunde oder Bekannte, in der DDR ausnahmsweise zwangsläufig erwachsen, sieht die Finanzverwaltung ebenso von einer Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Empfänger ab wie bei Unterhaltsleistungen an Angehörige in der DDR. Die Grundsätze, nach denen die Finanzverwaltung verfährt, hält die Bundesregierung wegen der besonderen Verhältnisse in der DDR für sachgerecht. Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Zu Frage 31: Die Steuerausfälle, die entstehen würden, wenn auch Geschenksendungen an Freunde und Bekannte in der DDR steuerlich absetzbar wären, werden auf rund 50 Millionen DM jährlich veranschlagt. Da jedoch aus Gründen der Gleichbehandlung Berufungen nicht abzuweisen wären, müßte auch in anderen Fällen eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung vorgesehen werden. Dadurch würden die Grenzen der außergewöhnlichen Belastung gesprengt und wären die haushaltsmäßigen Auswirkungen unabsehbar. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Reuter (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 34 und 35): Sind der Bundesregierung Pläne der Amerikaner bekannt, neue und zusätzliche Hubschrauber in Erlensee, Main-KinzigKreis, zu stationieren? Bejahendenfalls, um welchen Typ und um welche Anzahl handelt es sich? Zu Frage 34: Der Flugplatz Hanau-Erlensee ist den amerikanischen Streitkräften zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen sind die Gaststreitkräfte berechtigt, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgaben erforderlich sind und dem deutschen Recht nicht widersprechen. Dazu gehört selbstverständlich die Erneuerung des dort stationierten Fluggerätes. Der Einsatz von Kampfhubschraubern dient in besonderem Maße der Stärkung der konventionellen Verteidigungsfähigkeit. Auf dem Flugplatz Hanau-Erlensee sind bis zu 136 Hubschrauber stationiert. Die Zahl wird gelegentlich unterschritten, wenn Fluggeräte abgezogen werden, um durch modernere ersetzt zu werden. Das ist zur Zeit der Fall, so daß jetzt nur 114 Maschinen dort stationiert sind. Nach Auskunft der amerikanischen Streitkräfte ist nicht geplant, insgesamt mehr als 136 Maschinen in Hanau-Erlensee zu stationieren. Zu Frage 35: Im Zuge der Modernisierung der Heeresflieger werden die amerikanischen Streitkräfte auch die in Hanau-Erlensee stationierten Einheiten im Austauschwege mit modernem Gerät, darunter dem neuen Hubschrauber des Typs AH 64 APACHE, ausstatten, der der verbesserten Panzerbekämpfung dient. Diese Austauschplanung wird bis 1989 18 Maschinen und bis 1992 weitere 18 Maschinen umfassen, um insgesamt 2 Bataillone damit auszurüsten. Hierdurch wird jedoch die Zahl der stationierten Maschinen nicht erhöht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/3080 Fragen 37 und 38): Ist der Bundesregierung die von Dr. Siegfried Bluth im gp magazin 9/88 (Ausgabe Rheinland-Pfalz/Saarland der Zeitschrift der IG Chemie-Papier-Keramik, S. 15) geäußerte Vermutung bekannt, daß einige Gaswerke — beispielsweise das Gaswerk Heilbronn — auf Grund der für die Berechnung des Gasverbrauchs der Kunden entwickelten Umrechnungsformel von Kubikmetern in Kilowattstunden fakturieren, die jedoch, da sie u. a. den Druck des Gases, seine Temperatur, die Feuchtigkeit und den Brennwert des Gases berücksichtigt, Werte ergibt, die dazu führen, daß den Kunden insgesamt eine größere Gasmenge in Rechnung gestellt wird, als die Gaswerke von ihren Vorlieferanten erhalten haben, und trifft diese Vermutung nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu? Ist die Bundesregierung für den Fall, daß diese Vermutung zutrifft, gewillt und in der Lage, eine Veränderung des Umrechnungsmodus zu erwirken, und welche preissenkenden Auswirkungen hätte dies für den Erdgasbezug der Verbraucher? Mir ist bekannt, daß in Baden-Württemberg die Gasbilanzen einiger Gasversorgungsunternehmen einen gegenüber dem Gasbezug höheren Gasabsatz ausweisen. Worauf die Differenzen zwischen den von den Gasversorgungsunternehmen eingekauften und den gegenüber den Verbrauchern abgerechneten Mengen zurückzuführen, insbesondere ob sie im Abrechnungssystem begründet sind, kann noch nicht beurteilt werden. Eine vom Ministerium für Wirtschaft und Technologie des Landes Baden-Württemberg eingeleitete Erhebung der Gasbilanzen der letzten Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 6789* fünf Jahre bei allen Gasversorgungsunternehmen des Landes ist noch nicht abgeschlossen. Auch ein Ergebnis der in anderen Ländern laufenden Untersuchungen liegt noch nicht vor. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird das Bundesministerium für Wirtschaft gemeinsam mit den Wirtschaftsministerien der Länder prüfen, welche Konsequenzen aus den Differenzen bei der Abrechnung gezogen werden müssen. In diese Prüfung wird auch die Abrechnungsmethode beim Verbrauch von Erdgas einbezogen werden. Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Baden-Württemberg hat in einer ersten Stellungnahme zu den von Ihnen genannten Vorfällen bereits darauf hingewiesen, daß die bei der Gasabrechnung angewandte Umrechnungsmethode von Kubikmetern nach Wärmeeinheiten unter Anwendung verschiedener physikalischer Rechengrößen zu Ungenauigkeiten und Differenzen führen könne. Der Sachverhalt bedeute aber nicht zwangsläufig, daß die Gasversorgungsunternehmen hierdurch ungerechtfertigte zusätzliche Erlöse einnehmen. Angesichts dieses Verfahrensstandes sind zur Zeit noch keine Angaben darüber möglich, ob und ggf. welche preissenkenden Auswirkungen etwaige Konsequenzen aus dieser Prüfung haben werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 11/3080 Fragen 39 und 40): Hat die Bundesregierung den Export von Multisensorplattformen durch die Firma MBB nach Südafrika genehmigt, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit dem UNO-Rüstungsembargo und mit der Sicherheitsratsresolution 591/86, der zufolge keinerlei militärisch nutzbare Gegenstände nach Südafrika exportiert werden sollen? Trifft es zu, daß im Juni 1988 eine Multisensorplattform von MBB nach Südafrika exportiert wurde, obwohl zuvor bereits seitens des Auswärtigen Amtes Bedenken gegen diese Ausfuhr im Hinblick auf das Rüstungsembargo geäußert wurden? Das Bundesamt für Wirtschaft hat am 20. März 1985 die Ausfuhr von drei Multisensorplattformen genehmigt; die Firma MBB hatte eine nicht-militärische Verwendung der Plattformen dargelegt. Erste Hinweise, daß möglicherweise auch eine nicht-zivile Verwendung der Plattformen in Frage kommen könnte, lagen der Bundesregierung erst im Juni dieses Jahres vor. Die Bundesregierung prüft diese Hinweise, hat durch Vereinbarung mit der Firma MBB sichergestellt, daß sie die verbleibenden 2 Plattformen vorerst nicht ausführt und die endgültige Entscheidung der Bundesregierung abwarte. Bei diesem Gespräch zeigte sich, daß eine der drei Plattformen bereits ausgeführt war. Die Bundesregierung bekräftigt noch einmal, daß sie das mandatorische Waffenembargo gegenüber Südafrika strikt einhält. Die Bundesregierung wird ihre Entscheidung über die Plattformen durch das zuständige Gremium bald treffen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/3080 Fragen 46 und 47): Wann werden die vom Bundesminister der Verteidigung im Rahmen des geplanten verbesserten Betreuungskonzeptes für das Luftwaffenpersonal in Goose Bay angekündigten modernen Unterkünfte verfügbar sein? Wann kann mit der Realisierung einer zusätzlichen Erschwerniszulage und einer Änderung im Reisekostengesetz gerechnet werden, um die finanziellen Belastungen für das fliegende und technische Personal der Luftwaffe und ihrer Familien in Goose Bay zu reduzieren? Zu Frage 46: Zur Zeit arbeitet das Ministerium an der sogenannten militärischen Bedarfsforderung. Unsere Vorstellung ist, einen ähnlichen Standard wie in Docimomannu zu erreichen. Bei planmäßigem Ablauf auch der haushaltsmäßigen Anerkennung sollte die modernere Unterkunft ab 1993 zur Nutzung bereitstehen. Zu Frage 47: Eine Möglichkeit der Änderung des Reisekostengesetzes zur Ausgleichung auch von immateriellen Mehraufwendungen und Belastungen wird nach augenblicklichem Erkenntnisstand als skeptisch beurteilt, da durch eine entsprechende Sonderregelung für Goose Bay das bisher bewährte Gesamtsystem des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) berührt würde. Die Teilstreitkräfte prüfen zur Zeit in den Führungsstäben die Einführung einer sogenannten Erschwerniszulage, die bei vermehrter Abwesenheit dem fliegenden wie dem technischen Bodenpersonal als Anerkennung für die vielen nicht materiellen Belastungen zum Beispiel durch mehrmonatliche Abwesenheit oft unter schwierigen klimatischen Bedingungen gewährt werden kann. Ein zeitlicher Abschluß dieser Untersuchung und ein Termin für mögliche ressortübergreifende und anschließende parlamentarische Beratungen ist nicht abzusehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/3080 Frage 48): 6790 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Oktober 1988 Was will die Bundesregierung tun, um jetzt auch bei unseren Verbündeten die Einstellung aller militärischen Tiefflüge unter 300 Meter im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen, da das Verwaltungsgericht Darmstadt in einer abschließenden mündlichen Verhandlung am 6. Oktober 1988 zwei Klägern aus Hessen Recht gegeben hat mit dem Urteil, „daß die Bundesrepublik Deutschland militärische Tiefflüge mit Strahlflugzeugen im Luftraum von 150 bis 300 Metern über den Grundstücken der Kläger vor Eintritt des Spannungs- bzw. vor Feststellung des Verteidigungsfalles zu unterlassen hat" (Zitat aus der Pressemitteilung des Darmstädter Verwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1988) — unabhängig davon, daß eine entsprechende Klage auf Unterlassung auch der alliierten Tiefflüge vom Verwaltungsgericht abgetrennt worden ist und noch zur Entscheidung ansteht? Die Bundesregierung wird die Frage, ob und ggf. wie sie tätig werden müßte, erst beantworten können, wenn ihr das Urteil des Verwaltungsgerichtes Darmstadt vorliegt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 11/3080 Fragen 51 und 52): Ist es zutreffend, daß das Bundesgesundheitsamt beabsichtigt, 2 500 Präparate der Naturheilkunde zu verbieten? Wenn ja, mit welchen Gutachten und Sachverhalten wird diese für die Naturmedizin ruinöse Maßnahme begründet? Zu Frage 51: Das Bundesgesundheitsamt hat mit Schreiben vom 10. August 1988 und 5. September 1988 im Rahmen des Stufenplans zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken nach § 63 des Arzneimittelgesetzes den Herstellern von Pyrrolizidin-Alkaloiden enthaltenen Fertigarzneimitteln mitgeteilt, daß es aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die leberschädigende, mutagene und krebserregende Wirkung der in diesen Arzneimitteln enthaltenen Alkaloiden beabsichtigte, das Ruhen der Zulassung für ein Jahr anzuordnen. Die pharmazeutischen Unternehmer sind zur Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen aufgefordert worden. Von dem Inhalt der Stellungnahme und dem Ergebnis der Überprüfung wird es abhängen, ob und welche Maßnahmen zum Schutze des Verbrauchers aufgrund der geltenden Rechtslage vom Bundesgesundheitsamt getroffen werden. Bisher ist noch keine Entscheidung gefallen. Im übrigen möchte ich Ihnen mitteilen, daß Frau Ministerin Süssmuth beabsichtigt, Ärzte und andere Vertreter der besonderen Therapierichtungen und das Bundesgesundheitsamt zu einem Gespräch einzuladen, in dem die Grundlagen des laufenden Stufenplanverfahrens erörtert werden sollen. Zu Frage 52: Das Bundesgesundheitsamt hat in seinen Bescheiden an die pharmazeutischen Unternehmer ausführlich die Risikolage nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand dargestellt. Wie es im Einzelnen darlegt, ist die toxische Wirkung der Pyrrolizidin-Alkaloide nicht nur bei Tieren nachgewiesen und untersucht, sondern auch für den Menschen belegt. Hierzu werden im Bescheid des Bundesgesundheitsamtes die entsprechenden Literaturstellen angegeben. Außerdem liegen dem Bundesgesundheitsamt zwei neuere toxikologische Gutachten vor, die die leberschädigende, mutagene und krebserregende Wirkung der betroffenen Stoffe bestätigen. Diese Gutachten wurden den betroffenen pharmazeutischen Herstellerverbänden zur Verfügung gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer Frage hat das Wort die Abgeordnete Frau Oesterle-Schwerin.


Rede von Jutta Oesterle-Schwerin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Ich habe eine Frage an Herrn Bundesminister Schneider zum Sonderwohnungsprogramm für Aussiedler. Sie lassen ja in Ihrem Programm die Überbelegung von Wohnungen jetzt ausdrücklich zu, machen aber keinerlei Vorschriften darüber, wie groß die Wohnungen sein müssen, die im Rahmen dieses Sonderprogramms gebaut werden. Wie wollen Sie denn verhindern, daß Privatinvestoren diese günstige Gelegenheit dazu mißbrauchen, um z. B. 50 000 DM Zuschüsse für ein Ein-Zimmer-Appartement oder für eine sonstige kleine Wohnung zu kassieren? Meinen Sie nicht, daß der Mißbrauch durch die Zulassung der Überbelegung geradezu vorprogrammiert ist?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zur Antwort Herr Bundesminister Dr. Schneider.