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ID1109807300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
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    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hatte Ende 1984 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren verabschiedet. Das Gesetz hat die vorher sehr schlechte Position der Sozialplanfor-



    Bundesminister Engelhard
    derungen im Konkurs der Arbeitgeber entscheidend verbessert. Es hat ihnen den gleichen Vorrang eingeräumt, wie ihn die Lohnforderungen genießen.
    In dem Gesetz ist aber auch dafür gesorgt worden, daß es nicht mehr vorkommen kann, daß der Sozialplan allein die Konkursmasse des Unternehmens völlig aufzehrt. Der Umfang des Sozialplans im Konkurs ist angemessen begrenzt worden.
    Wir haben uns das sehr gut überlegt. Hier ist eine sehr sachbezogene und richtige Entscheidung getroffen worden. Es hat eine Begrenzung stattgefunden, nämlich auf zweieinhalb Monatsverdienste der entlassenen Arbeitnehmer und auf ein Drittel der vorhandenen Teilungsmasse.
    Das Sozialplangesetz ist nun ein Zeitgesetz für nur vier Jahre gewesen. Damit sollte unterstrichen werden, daß es sich um eine Übergangsregelung bis zur Gesamtreform des Insolvenzrechts handelt. Es sollten keine Besitzstände geschaffen werden, die später eine Gesamtreform präjudizieren würden.
    Zwischenzeitlich hat die Gesamtreform ganz erhebliche Fortschritte gemacht. Ende August dieses Jahres konnte ich den interessierten Kreisen einen ausformulierten und begründeten Diskussionsentwurf zuleiten. Sie wissen, daß dieses Papier den Titel ,,Diskussionsentwurf" deshalb trägt, weil innerhalb der Bundesregierung noch nicht schlußendlich alle Abstimmungen vorgenommen werden konnten. Ansonsten ist dies ein Papier, das sich den Titel Referentenentwurf zu tragen später sehr schnell verdienen wird. Denn das Echo im Lande auf diesen Entwurf war querbeet sehr, sehr positiv.
    Der Entwurf schafft ein einheitliches Insolvenzverfahren, das unserer marktwirtschaftlichen Ordnung entspricht und soziale Gesichtspunkte nicht vernachlässigt. Für den Sozialplan im Insolvenzverfahren ist dort eine Lösung vorgesehen, die in der rechtlichen Konstruktion etwas vom jetzigen Sozialplangesetz abweicht, die aber zu ähnlichen Ergebnissen führt.
    Die Sozialplanforderungen werden nicht mehr als Konkursforderungen eingeordnet. Sie werden vielmehr völlig ungekürzt aus der Masse bezahlt. Damit dann das Gleichgewicht wieder stimmt, ist man mit der Neuregelung darangegangen, bewirkte Besserstellungen der Sozialplangläubiger durch eine Absenkung der Höchstgrenzen für das Sozialplanvolumen wieder auszugleichen.
    Bei allem Nachdruck, mit dem nun die Gesamtreform vom Bundesministerium der Justiz und von den sie unterstützenden Fraktionen der Koalition und, wie ich hoffe, auch von der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei vorangetrieben wird: Es ist klar, bis zum Ende dieses Jahres haben wir es selbstverständlich nicht geschafft. Eine Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialplangesetzes ist daher erforderlich. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stellt diese Verlängerung sicher.
    Demgegenüber, meine Damen und Herren, hat der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion das alte Sozialplangesetz durch eine inhaltlich ganz andere Regelung zu
    ersetzen gesucht. Die angemessene Begrenzung des Sozialplanvolumens und die rangmäßige Gleichstellung von Sozialplanforderungen und Lohnforderungen sollen durch eine Lösung ersetzt werden, die auch im Konkurs keinerlei Begrenzung der Höhe von Sozialplänen vorsieht und die zusätzlich den Sozialplanforderungen den Vorrang vor allen anderen Konkursforderungen einräumt.
    Es ist ja richtig, wie Sie in Ihrer Begründung schreiben, daß diese Lösung dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 entspricht — aber unvollständig, Herr Kollege de With. Denn Sie hätten hinzufügen müssen, daß das Bundesverfassungsgericht als es diesen Beschluß 1983 als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung aufhob, es dabei nicht belassen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung auch Zweifel an der inhaltlichen Angemessenheit einer solchen Lösung geäußert, und es hat zu Recht die Frage aufgeworfen, ob die sozialen Gewichte richtig verteilt sind, wenn die Sozialplanforderungen gegenüber allen anderen Forderungen, auch gegenüber den Lohnforderungen der Arbeitnehmer, derart uneingeschränkt privilegiert werden.
    Mit den Vorschlägen der Kommission für Insolvenzrecht zum Sozialplan im Konkurs und mit dem Sozialplangesetz ist die Entwicklung ja endgültig über den Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts hinweggegangen. Für die Insolvenzrechtsreform kann sich jetzt wohl niemand mehr einen so uneingeschränkten Vorrang der Sozialplanforderungen vorstellen, offensichtlich auch die Opposition nicht, denn die hat ja wiederholt eine zügige Umsetzung der Vorschläge der Kommission für Insolvenzrecht gefordert. Aber dann ist es doch widersinnig, jetzt als Zwischenlösung eine derart extreme Regelung vorzusehen. Ich bin fast versucht, Herr Kollege Professor Pick, nach unserer damals gereimten Kontroverse um den Wildschütz Jennerwein heute wie folgt zu formulieren: Verehrter Herr Professor Pick, nun üben Sie mal Selbstkritik!
    Wir müssen das Gesetz über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren zeitlich verlängern, aber im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht inhaltlich ändern. Die Regelung, die wir bisher hatten und die jetzt verlängert werden soll, hat sich voll und ganz bewährt. Sie führt nicht zu irgendwelchen praktischen Schwierigkeiten. Das Gesetz hat jenen Rechtsfrieden in einem Bereich gebracht, in dem vorher stets großer Streit herrschte.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende dieser Debatte.
Wir haben nun über zwei Überweisungsvorschläge abzustimmen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung der Konkursordnung an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es dazu weitere Vorschläge? — Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist dies beschlossen.



Vizepräsident Cronenberg
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Antrag der CDU/CSU und FDP an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. — Auch dies findet die Zustimmung des Hauses. Dann ist das auch beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Schluß der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 12. Oktober 1988, 13 Uhr ein.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.