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    1079. Dank.\n: 1
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    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, daß ich die Erhöhung der Kilometerpauschale auf 50 Pfennig durchaus erwähnt habe, und zwar genau in dem Zusammenhang, in dem sie in den Debatten immer wieder angeführt wurde, nämlich als einen teilweisen Ausgleich für den Wegfall der beiden arbeitnehmerfreundlichen Freibeträge? Insofern habe ich dieses erwähnt, soweit ich mein Manuskript kenne und soweit ich geredet habe.
    Würden Sie mir zustimmen, daß dieser Zusammenhang aus der Debatte, die wir im Sommer geführt haben, korrekt ist?


Rede von Hermann Rind
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Wieczorek, ich habe Ihren Redebeitrag — vielleicht war es ein Hörfehler von mir — so verstanden, daß Sie gesagt haben: Ihr Ziel von 50 Pfennig erreichen Sie nicht; Sie erhöhen die Mineralölsteuer und belasten damit den Arbeitnehmer. Wenn es von mir falsch verstanden wurde, dann akzeptiere ich Ihre Erklärung.
Meine Damen und Herren, das Gesetzespaket, das wir hier beraten — ich möchte eigentlich mehr auf das
eingehen, was hier heute zur Beratung ansteht — , hat seine Grundlage in der Koalitionsvereinbarung, die wir im März 1987 geschlossen haben. Damit ist der direkte Zusammenhang mit der Verbesserung der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft gegeben. Zu einer Erhöhung von Verbrauchssteuern haben wir Freien Demokraten im März 1987 in diesem Zusammenhang unsere Zustimmung gegeben.
Im ersten Halbjahr 1988 kamen dann Dinge hinzu, die ich nur in einigen Stichpunkten skizzieren will: Finanzhilfen des Bundes für strukturschwache Länder, die Notwendigkeit von erhöhten Zuschüssen an die Bundesanstalt für Arbeit, die Problematik der Inanspruchnahme aus Hermes-Bürgschaften und die Notwendigkeit, weitere Mittel für Aussiedler bereitzustellen. Ich habe damit, glaube ich, nur einige der zusätzlichen Haushaltsinanspruchnahmen hier aufgeführt.
All diese Maßnahmen, meine Damen und Herren von der SPD, wurden von Ihnen im Grundsatz als notwendig anerkannt. Im Detail sind Sie meist anderer Meinung; das ist verständlich. Im Grundsatz aber fordern auch Sie all diese Ausgaben, und in vielen Fällen fordern Sie noch erheblich höhere Haushaltsmittel.
Der zweite Teil Ihres Szenarios ist dann, daß Sie mit trauriger Stimme die Nettoneuverschuldung beklagen. Da ist es in den letzten Wochen ein bißchen ruhiger geworden; aber ich erinnere an sehr viele Erklärungen, insbesondere des Kollegen Poß, die, glaube ich, am Ende schon bei einer jährlichen Nettoneuverschuldung von 50 Milliarden DM, wenn ich mich recht erinnere, geendet haben.

(Poß [SPD]: Ich habe immer sehr konservativ gerechnet!)

Mit diesem Meckern im Blick auf Sachverhalte, die Sie im Grundsatz alle auch selber befürworten, endet dieser Teil Ihrer Finanz- und Steuerpolitik.
Ein Weiteres kommt hinzu: Sie kommen dann mit Modellen der steuerneutralen Umverteilung, z. B. Frau Matthäus-Maier im Bereich des Familienlastenausgleichs oder Herr Hauff bei der Forderung nach noch stärkeren Verbrauchsteuererhöhungen, und zwar ebenfalls steuerneutral, d. h. unter Einbeziehung von Lohnsteuersenkungen. Umschichtungen, Umverteilungen und Mäkeln an einer Nettoneuverschuldung, die durch Ausgaben bedingt ist, die Sie selber im Grundsatz fordern — das ist Ihr steuerpolitischer Vortrag und Ihr steuerpolitisches Konzept.
Frau Matthäus-Maier, ich hätte Sie eigentlich ganz gerne — das spricht nicht gegen den Kollegen Wieczorek — heute als neue Sprecherin gehört. Sie sind um Ihre Aufgabe sicherlich nicht zu beneiden. Wenn Sie eine seriöse Oppositionspolitik darstellen wollen, müssen Sie auch irgendwann einmal für die Ausgabenforderungen Ihrer Fraktion Deckungsvorschläge beibringen. Sie dürfen sich nicht allein auf Umverteilungsdiskussionen beschränken.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Matthäus-Maier [SPD]: Wenn Sie sagen: Wir schichten um!)

Wir lassen Sie da nicht heraus. Nur eine Umverteilungsdiskussion ist zuwenig.



Rind
Ich traue Ihnen Frau Matthäus-Maier, da Sie ja eine gute Ausbildung in den Reihen meiner Fraktion hinter sich haben, durchaus zu, daß Sie Konzepte entwickeln können. Ich bezweifle aber, daß diese Konzepte auf Grund Ihrer nunmehr sozialdemokratischen Denkstruktur richtig sind; das sehen Sie mir sicherlich nach.

(Frau Matthäus-Maier [SPD]: Meine Denkstrukturen sind geblieben, Herr Kollege!))

— Ihr Kleid ist geblieben. Entschuldigung, sicherlich nicht das Kleid, aber die blaube Farbe Ihres Kleides ist geblieben. Aber die Denkstrukturen sind sicherlich nicht dieselben wie die der Liberalen.

(Beifall bei der FDP — Frau Schoppe [GRÜNE]: Ihr Schlips ist auch nicht mehr der neueste!)

— Das modische Interesse der GRÜNEN ist ja geradezu erheiternd. Ich werde doch demnächst einmal etwas mehr auf die Redner hier am Podium achten, die von den GRÜNEN kommen, und werde prüfen, ob sie wirklich den Erfordernissen morderner Kleidung entsprechen.

(Frau Matthäus-Maier [SPD]: Nun sagen Sie mal wieder etwas zur Sache! Das wäre ganz gut!)

— Ich komme schon wieder zur Sache.
Frau Matthäus-Maier, für unmöglich halte ich es aber, daß Sie dann, wenn Sie einmal eine solche Konzeption entwickelt haben, die, wie gesagt, über Umverteilung hinausgeht, in der Lage wären, diese in Ihrer Fraktion durchzusetzen. Die Diskussion in Münster hat dies deutlich gezeigt. Vielleicht kommt dies später einmal. Aber ich kann Ihnen versichern: Lassen Sie sich ruhig Zeit. Sie haben noch viel Zeit in der Opposition, sich ein finanzpolitisches Konzept zu überlegen, das den Ansprüchen gerecht wird, die wir hier in der Diskussion stellen sollten.
Meine Damen und Herren, die FDP steht zu den Verbrauchsteuererhöhungen. Dies geschieht nicht nur, weil wir zu den Koalitionsvereinbarungen stehen. Ein wichtiger Grund ist für uns, daß alle anderen Maßnahmen zum Ausgleich der zusätzlichen Ausgaben gesamtwirtschaftlich schädlicher wären. Die Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die mit zur Diskussion gestanden hat, wäre besonders schädlich gewesen, weil die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe empfindlich getroffen worden wäre.
Auch eine Mehrwertsteuererhöhung lehnen wir u. a. wegen der negativen Auswirkungen im Bereich der Schwarzarbeit und wegen der sozialen Härten, die sich gerade für die Schwächeren in unserer Gesellschaft ergeben würden, ab. Wenn eine Mehrwertsteuererhöhung in den 90er Jahren auf politischen Druck innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und bei Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts auf uns zukommen sollte, so wollen wir diese Mittel für eine Gemeindefinanzreform, für eine Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinden einschließlich der Abschaffung der Gewerbesteuer verfügbar halten.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden uns — damit hier kein falscher Zungenschlag hineinkommt — nach Kräften bemühen, auch in den 90er Jahren Mehrwertsteuererhöhungen zu vermeiden. Wenn sie uns aber von den europäischen Partnern im Wege der Verhandlungen aufgezwungen würden, wären uns die Mehreinnahmen zu schade, um sie ohne Zweckbindung etwa zum Stopfen von Haushaltslöchern zu verwenden.

(Zuruf von der FDP: So ist es!)

Nun wird hie und da vorgetragen, die Verbrauchsteuererhöhungen könnten doch ganz oder teilweise entfallen, da auf Grund der günstigen Wirtschaftsentwicklung die Steuereinnahmen ja wieder üppiger fließen würden. Meine Damen und Herren, in der Haushaltsdebatte Anfang September wurde vom Bundesfinanzminister und von Sprechern aller Fraktionen auf die Haushaltsrisiken hingewiesen. Ich habe zu Beginn dieser Rede wichtige Ausgabenbereiche noch einmal in Stichpunkten angesprochen. Zu diesen zusätzlichen Ausgaben kommt hinzu, daß wir Freien Demokraten die Haushaltskonsolidierung und den Plan, die Nettoneuverschuldung auf 25 Milliarden DM im Jahre 1990 zurückzuführen, nicht aus dem Auge verlieren können und wollen. Meine Damen und Herren, für unausweichliche Ausgaben, die wir schon kennen oder die wir schon absehen können — Stichwort: Bundeszuschuß zur Rentenversicherung — , reichen die Maßnahmen des Verbrauchsteueränderungsgesetzes 1988 und des Haushaltsbegleitgesetzes 1989, über die wir heute debattieren, alleine nicht aus.
Wir erinnern deshalb den Bundesfinanzminister an dieser Stelle an unsere Forderung, einen Subventionsabbau bei den direkten Finanzhilfen vorzunehmen. Die FDP-Fraktion wird hierzu in Kürze ihre Vorstellungen vorlegen. Zur Haushaltskonsolidierung und zur Zurückgewinnung von finanzpolitischen Spielräumen für die 90er Jahre ist der Einstieg in den Subventionsabbau bei den direkten Finanzhilfen nicht nur politisch notwendig, sondern aus unserer Sicht auch unvermeidbar.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber du sagst uns dann auch, wo!)

— Selbstverständlich. Wir werden Roß und Reiter nennen; das ist völlig klar. Es ist natürlich sehr viel populistischer zu erklären, man sei zwar generell für Subventionsabbau, es dann aber nicht zu tun, weil man nicht den Mut hat zu sagen, wo man eingreifen will. Aber wir werden diesen Mut aufbringen, weil uns dieses Anliegen einfach wichtig ist.

(Zustimmung bei der FDP) Befriedigt Sie diese Antwort? — Gut.

Meine Damen und Herren, bei der Abstimmung der einzelnen Maßnahmen zur Erhöhung der Verbrauchsteuern haben wir darauf Wert gelegt, den Rahmen der EG-Steuerharmonisierung nicht zu überschreiten. Wir haben dieses Ziel mit der Gesetzesvorlage erreicht. Wir werden bei der Mineralölsteuer auf bleifreies und verbleites Benzin ebenso wie bei der auf leichtes Heizöl und bei der Tabaksteuer noch unter dem durchschnittlichen Steuerniveau auf EG-Ebene liegen. Das sollte die Opposition hier doch einmal zur Kenntnis nehmen. Bei der Erdgassteuer



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verstoßen wir wegen der Befristung bis zum 31. Dezember 1992 nach unserer Überzeugung eben nicht gegen EG-Recht. Wir sind auf dem Weg zu einer einheitlichen Besteuerung in diesem Bereich ab 1993, so sie kommt, durch die Gesetzesmaßnahmen, über die wir heute beraten, nicht behindert.
Nun einige Anmerkungen zu einzelnen Sachverhalten des Gesamtpakets.
Zunächst zur Erdgassteuer. Es ist ja bekannt — ich will es hier noch einmal deutlich sagen — , daß die Zustimmung zur Erdgassteuer vielen in meiner Fraktion besonders schwergefallen ist und nach wie vor schwerfällt. Wenn wir der Einführung einer Erdgassteuer zugestimmt haben, dann insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten: Zum einen ist es gelungen, die Höhe dieser Steuer gegenüber den ursprünglichen Plänen in etwa zu halbieren. Zum anderen ist unser Ziel, den bisherigen Förderabstand im steuerlichen Bereich gegenüber dem leichten Heizöl zu erhalten. Bei einer Erhöhung der Steuer auf leichtes Heizöl ist es jedoch aus Wettbewerbsgründen eben nicht gerechtfertigt, das Erdgas weiterhin völlig steuerfrei zu lassen.
Unser Motto bei den Beratungen zum Bereich Erdgassteuer wird sein: steuerliche Begünstigung des Erdgases im bisherigen Umfang, aber nicht höher. Wir werden in den weiteren Beratungen nach dieser Maxime prüfen, ob die vorgesehenen drei Pfennige pro Kubikmeter der endgültige Wert sein werden. Diese drei Pfennige sind insoweit für uns kein Evangelium, sondern nur Verhandlungsgrundlage.
Wir werden jedoch auf der anderen Seite nicht hinnehmen, daß die mittelständische Mineralölwirtschaft durch die Steuerpolitik Nachteile hinnehmen muß, die wettbewerbsverzerrend und existenzbedrohend für viele kleine und mittlere Betriebe wären.
Die wahre Situation im Bereich des Handels mit Primärenergie zeigt die Bilanz des Jahres 1987 der Ruhrgas AG. Dieses Unternehmen konnte es sich leisten, für 1987 eine Dividende von 43,3 % an seine Aktionäre auszuschütten. Zu den Aktionären gehören so interessante Adressen wie BP, Esso, Shell, Mobil Oil, Preussag, um nur einige zu nennen. Die Aktionäre haben diese 43,3 % Dividende — das sind 477 Millionen DM, also knapp eine halbe Milliarde DM — erhalten. Wohlgemerkt: Ausschüttung an die Anteilseigner, und zwar des gesamten Jahresüberschusses. Bedienung von Rücklagen war nicht nötig, weil ausreichend Kapital vorhanden ist.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Aber jammern tun sie!)

Andersherum gesagt: Ein einziger Großhändler mit Erdgas hat in einem Jahr knapp 30 % des Betrags an seine Aktionäre ausgeschüttet, der 1989 von der ganzen Branche an Erdgassteuer an den Bundesfinanzminister abzuführen sein wird. Das ist die Situation.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Wer möchte da noch einer Verschiebung von Wettbewerbsvorteilen das Wort reden, wenn am Ende nicht der Verbraucher, sondern der Aktionär unverhältnismäßig daran verdient?

(Beifall bei der FDP)

Wenn diese Unternehmen bereit gewesen wären, diese Gelder innerhalb ihrer Möglichkeiten, die sie ja haben — sie haben ja immerhin durch Anschlußzwang und ähnliche Maßnahmen schon von vornherein einen enormen Wettbewerbsvorteil — , den Verbrauchern zugute kommen zu lassen, wäre es in der Gaswirtschaft hinsichtlich der Anschlüsse von Haushalten wesentlich besser bestellt, als es jetzt der Fall ist. Aber das geschieht ja nicht.

(Beifall bei der FDP)

Auf Sympathie stößt bei uns im Bereich Erdgassteuer eine Anregung des Bundesrats. Sie hat zum Inhalt bei der Erdgassteuer eine Härtefallregelung zu treffen. Bekanntlich ist Öl oder Gas als Rohstoff in der Industrie steuerbefreit. Wir wollen gerne prüfen, ob nicht auch Prozeßwärme befreit werden kann, soweit Erdgas dazu dient, Rohstoffe für den Produktionsprozeß aufzubereiten. Das betrifft insbesondere die Bereiche der Kalk-, Ziegel-, Fliesen-, Papier- und der Stahlindustrie. Wir wissen, daß diese Firmen im internationalen Wettbewerb möglicherweise Nachteile erleiden könnten. Wenn wir uns nicht in sehr sorgfältiger Prüfung — Fragen der Abgrenzbarkeit spielen hier eine Rolle — dieses Problems annehmen, würden wir unserem Auftrag gegenüber der gesamten Wirtschaft in diesem Bereich nicht gerecht werden.
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrats findet voraussichtlich unsere Unterstützung. Bei der Tabaksteuer empfiehlt der Bundesrat, es bei einem Verhältnis des steuerspezifischen Anteils und des proportionalen Anteils von 40:60 zu belassen. Die geplante Änderung — 30 To steuerspezifischer und 70 % proportionaler Steueranteil — fördert den Trend hin zu Niedrigpreiszigaretten und damit zur Importzigarette. Hier stehen fiskalische Überlegungen gegen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Überlegungen. Ich will keinen Hehl daraus machen, daß bei uns die letzteren Argumente, ähnlich wie beim Bundesrat, überwiegen.
Zum Thema Flugbenzin: Daß die Mehrheit unserer Fraktion — es wundert mich übrigens, daß das heute noch gar kein Thema gewesen ist; dazu gibt es doch Anträge; vielleicht kommt das dann noch von den GRÜNEN — die Steuerbefreiung des Flugbenzins nur mit äußerstem Zähneknirschen mitgemacht hat, um die Steuerreform insgesamt nicht zu gefährden, sei noch einmal für das Protokoll erwähnt.

(Dr. Faltlhauser [CDU/CSU] : Das ist doch Nachklappen!)

— Das ist richtig. Wir müssen darüber in den Ausschüssen beraten, und wir müssen darüber abstimmen. Das Thema ist mir schon wichtig genug, auch wenn es weh tut. Es ist richtig, daß mit der Initiative Bayerns im Bundesrat jetzt diejenigen tätig werden, die die Mineralölsteuerbefreiung damals durchgesetzt haben. Sie müssen die Sache auch wieder in Ordnung bringen. Wir von der FDP-Fraktion wollen nun einmal im einzelnen sehen, wie dies geschehen soll. Wir werden uns im Beratungsverfahren z. B. mit möglicher mißbräuchlicher Inanspruchnahme der Mineralölsteuerbefreiung über Genehmigungen nach § 20 des Luftverkehrsgesetzes beschäftigen müssen. Außerdem spielen Fragen der Kosten und des Verwal-



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tungsaufwands ebenso eine Rolle wie die Möglichkeit, durch einen kurzen Flug ins Ausland an billiges Flugbenzin heranzukommen. Mit diesen Themen werden wir uns intensiv auseinandersetzen müssen. Aber mögen sich zunächst diejenigen, die uns die Flugbenzin-Suppe eingebrockt haben, mal ihre eigenen Gedanken machen. Wir werden die endgültigen Vorschläge dann prüfen und behalten uns unsere Zustimmung insoweit vor. Sie ist abhängig von einer sauberen Regelung, die lediglich ein Minimum an Verwaltungsaufwand und Kosten erfordert.

(Vorsitz: Vizepräsident Cronenberg)

Meine Damen und Herren, für die Freien Demokraten habe ich zweierlei deutlich machen wollen, zum einen, daß wir zu den Verbrauchsteuererhöhungen insgesamt wie auch zu den einzelnen Maßnahmen stehen. Wir erhöhen Steuern nicht gerne. Politik ist aber immer eine Güterabwägung. Dabei sind die Erhöhungen der spezifischen Verbrauchsteuern das kleinere Übel gewesen.
Zum zweiten: Das Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988 und das Haushaltsbegleitgesetz 1989 lösen nicht alleine die bereits beschlossenen oder noch zu beschließenden Maßnahmen auf der Ausgabenseite, soweit sie zusätzlichen Bedarf darstellen. Sie lösen auch nicht alleine die Ziele der Haushaltskonsolidierung und der Wiedererlangung finanzieller Handlungsspielräume für die 90er Jahre. Sie machen außerdem nicht das Ziel überflüssig, auf der Ausgabenseite des Haushalts weitere Einsparungen vorzunehmen, insbesondere im Bereich der direkten Finanzhilfen. Weitere gesetzliche Maßnahmen im Bereich von Leistungsgesetzen soweit sie nicht unabwendbar sind, sind nicht realisierbar, solange nicht das in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Ziel einer Nettoneuverschuldung von 25 Milliarden DM erreicht ist.
Verbrauchsteuererhöhungen sind für uns Liberale in dieses Steuer- und finanzpolitische Konzept eingebettet. Unsere Zustimmung ist erfolgt und wird erfolgen, mit den Änderungen, die in den Beratungen stattfinden, immer unter dem Vorbehalt, daß das Gesamtkonzept eingehalten wird, das sich die Koalition gegeben hat.
Dies ist Finanzpolitik und Steuerpolitik, die bis zum Jahr 1990 tragen kann, wenn sich die Koalitionsparteien darüber einig und klar sind, und zwar alle Teile der Koalitionsparteien, daß der Zusammenhang zur Haushaltskonsolidierung, sprich: Nettoneuverschuldung, der Zusammenhang zu Verbrauchsteuererhöhungen, zu Steuerentlastungen bei den direkten Steuern und zu allen anderen Maßnahmen, die eventuell noch auf uns zukommen, gesehen werden muß, bevor wir an freiwillige Leistungen im sozialen Bereich oder wo auch sonst immer herangehen können.

(Beifall bei der FDP)

Diese Ziele müssen im Gesamtzusammenhang gesehen werden und werden auch nur im Gesamtzusammenhang einen Erfolg dieser Koalition ausmachen. Wir werden uns um diesen Erfolg bemühen. Wir sind zur Verhandlung über die Details der Verbrauchsteuererhöhungen bereit. Wir hoffen, daß am Schluß ein Konzept herauskommt, das wir dem Bürger in diesem
Gesamtzusammenhang darstellen und verwirklichen können.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Hüser.