Herr Kollege, ich finde das eine ziemlich alberne Frage. Natürlich bin ich nicht dieser Meinung, sondern ich bin der Überzeugung, daß eine liberale Innenpolitik in dieser Koalition gemacht werden kann und gemacht werden sollte. Wir tragen nach Kräften dazu bei, daß das auch geschieht.
Ich möchte aus dieser ziemlich dumpfen Polemik heraus. Es muß möglich sein, auch im Bereich der inneren Sicherheit an die Zusammenarbeit zu appellieren, die wir über viele Jahre gehabt haben, die wir in der Innenministerkonferenz gehabt haben, auch über die Grenzen der Parteien hinweg. Das, was ich hier sagen will, ist doch, daß mit der Polarisierung Schluß sein muß, die zwischen den Ländern ein Maß erreicht hat, wie es niemals vorher der Fall war,
und daß der Bund seine Möglichkeit nutzen muß, zu einer besseren Zusammenarbeit und zu einer Harmonisierung der gemeinsamen Anstrengungen um die innere Sicherheit in unserem Lande zu kommen: heraus aus der Polarisierung, hin zur Zusammenarbeit, Überwinden der parteipolitischen Grenzen, mehr Rechtssicherheit auch im Bereich der polizeilichen informationellen Zusammenarbeit, mehr Rechtssicherheit für Bürger und Polizei.
Das heißt natürlich, daß aus dem Volkszählungsurteil, das eine enorme Bedeutung für das Vertrauensverhältnis des Bürgers zum Staat hat, Konsequenzen gezogen werden müssen, gesetzgeberische Konsequenzen, nicht, Herr Kollege Laufs, weil der Übergangsbonus anfängt auszulaufen, sondern weil der
Übergangsbonus nach dem Volkszählungsurteil vorbei ist. Er ist zu Ende.
Wir müssen endlich zu politischen Entscheidungen kommen.
Letzte Bemerkung: zum Beamtenrecht. Kollege Laufs, Sie haben die gemeinsamen Überlegungen dargestellt, die wir für die beamtenrechtliche Zukunft angestellt haben, also auch über das, was wir nun hoffen, offiziell von der Bundesregierung als Strukturbericht für den öffentlichen Dienst in absehbarer Zeit zu bekommen. Sie haben selbstverständlich recht — darüber kann es keinen Zweifel geben — , daß wir das Berufsbeamtentum nicht antasten werden. auch nicht antasten lassen, auch nicht in dem wichtigen Bereich der Versorgung. Denn es ist in der Tat ein Rückgrat unseres Rechtsstaates, und wir wollen den Standard unserer Verwaltung erhalten, um den uns viele andere Länder beneiden.
Vielen Dank.