Rede:
ID1109110900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/91 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989: (Haushaltsgesetz 1989) (Drucksache 11/2700) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1988 bis 1992 (Drucksache 11/2701) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt (Fortsetzung) : Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988: (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/2650) Roth SPD 6209 B Hauser (Krefeld) CDU/CSU 6214 C Sellin GRÜNE 6217D Dr. Graf Lambsdorff FDP 6219C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 6224 B Rossmanith CDU/CSU 6227 A Schäfer (Offenburg) SPD 6229 A Schmidbauer CDU/CSU 6232 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 6235 C Baum FDP 6238 B Lennartz SPD 6241 A Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 6243 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 6245 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 6254 C Dr. Penner SPD 6256 C Frau Seiler-Albring FDP 6262 C Frau Olms GRÜNE 6263 D Dr. Laufs CDU/CSU 6265 D Dr. Hirsch FDP 6268 D Wüppesahl fraktionslos 6270 D Gerster (Mainz) CDU/CSU 6273 A Engelhard, Bundesminister BMJ 6276 A Dreßler SPD 6276 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 6280 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 6282 A Frau Hasselfeldt CDU/CSU 6284 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 6287 D Heyenn SPD 6293 A Tagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Mariental-Horst bei Helmstedt (Drucksachen 11/2301, 11/2561) Roth (Gießen) CDU/CSU 6250 C Müntefering SPD 6251 B Zywietz FDP 6252 B Brauer GRÜNE 6252 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 6253 C Nächste Sitzung 6295 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6296* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. September 1988 6209 91. Sitzung Bonn, den 8. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 9. Dr. Becker (Frankfurt) 9. 9. Böhm (Melsungen)* 9. 9. Dr. von Bülow 8. 9. Gallus 8. 9. Gattermann 9. 9. Dr. Glotz 9. 9. Dr. Götz 9. 9. Dr. Hauff 9. 9. Hiller (Lübeck) 9. 9. Höpfinger 9. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 9. Ibrügger* * 9. 9. Dr.-Ing. Kansy* * 9. 9. Frau Karwatzki 9. 9. Frau Kelly 8. 9. Kiechle 9. 9. Klose 9. 9. Dr. Kreile 9. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Kroll-Schlüter 9. 9. Kuhlwein 9. 9. Dr. Kunz (Weiden)* * 9. 9. Dr. Meyer zu Bentrup 8. 9. Niegel* 9. 9. Oostergetelo 9. 9. Poß 8. 9. Dr. Probst 9. 9. Rappe (Hildesheim) 9. 9. Reuschenbach 9. 9. Schäfer (Mainz) 9. 9. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 9. 9. Frau Steinhauer 9. 9. Tietjen 9. 9. Toetemeyer 8. 9. Frau Weiler 9. 9. Westphal 9. 9. Frau Wilms-Kegel 9. 9. Wissmann 9. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ellen Olms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich schon manchmal ge-
    '

    Frau Olms
    fragt, wie Kultur und innere Sicherheit in einem Ministerium zusammenpassen. Die Antwort kam jetzt aus München. Dort ließen die beiden Sicherheitshelden Lang und Gauweiler die Sondereinsatzkommandos der Polizei kurzerhand zu Laienschauspielern umfunktionieren. Ihre makabre Aufführung: „Der finale Todesschuß". An den deutschen Stammtischen sproßen die Lynchphantasien, und am größten dieser Stammtische, mit Sitz in Bonn, haben von Heiner Geißler bis Jürgen Möllemann alle den Colt gezogen.
    Das Geiseldrama hat einen Teil der politischen Kultur bloßgelegt, u. a. die Kultur des Innenministeriums, gesellschaftliche Konflikte nicht politisch, sondern möglichst gewaltsam zu bearbeiten. Wer gewaltsame Strukturen aufbaut und perfektionieren will, der braucht knallharte Feindbilder. Der Bundesinnenminister geht davon aus, daß bereits jedes Kind zunächst einmal als ein potentielles Sicherheitsrisiko anzusehen ist, als ein potentieller Feind dieses Staates.
    Mit 13 oder 14 Jahren fängt das „Sicherheitsrisiko" mit dem Kiffen und der Auflehnung gegen das Elternhaus an. Mit 18 Jahren wird ein Haus besetzt, und ein paar Jahre später wird aus dem Kiffer ein böser Terrorist. Diese Wahnvorstellungen hat Innenminister Zimmermann unter anderem in der Zeitschrift des Bundesgrenzschutzes vom August dieses Jahres zum besten gegeben.

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Und daß der Feind in diesem Land seit eh und je links steht, offenbarte ein anderes Ereignis der letzten Wochen: Ein bundesdeutsches Gericht sprach den Mann mangels Beweisen frei, der beschuldigt wurde, den Kommunisten Ernst Thälmann in Buchenwald ermordet zu haben. Die Begründung: Eine direkte Tatbeteiligung konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
    Auf der anderen Seite sind etliche der sogenannten Terroristen zu mehrmaligen lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt worden, ohne daß ihnen eine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen zu werden brauchte. Der § 129a macht's möglich. Wie viele ehemalige SS-Sturmbann- und -Gruppenführer wurden aus gesundheitlichen Gründen von einem Prozeß verschont, während inhaftierte RAF-Mitglieder wie Bernd Rössner und Günter Sonnenberg schwerkrank in ihren Gefängnistrakten liegen und keine Haftverschonung erhalten?
    Besorgniserregend ist, daß in der letzten Zeit weite Teile der linken Opposition, die mit der RAF absolut nichts zu tun haben, unter den Bann des Terrorismus fallen. Dafür schuf das Innenministerium neue Tatbestände und einen neuen Begriff: die sogenannten anschlagsrelevanten Themen. Da wurden zwei Frauen, Ulla Penselin und Ingrid Strobl, verhaftet, weil sich die eine mit Freudinnen zur Erstellung einer Zeitung getroffen und die andere einen Wecker gekauft hatte. „Anschlagsrelevant" sind Themen, die sich kritisch mit den Gen- und Reproduktionstechnologien auseinandersetzen, und das probate Hausmittel zur Kriminalisierung jeglicher Opposition in diesem Land, der § 129a, macht aus den beiden Frauen Terroristinnen — die eine, weil ein Treffen mit Bekannten angeblich ein konspiratives Treffen war, und die andere, weil sie einen Wecker kaufte, der sich als Zeitzünder umfunktionieren ließe. Im Falle von Ursula Penselin brach die absurde und wahnhafte Konstruktion in sich zusammen; dennoch läßt die Bundesanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung nicht ab.
    Die neue Qualität der sogenannten Anti-TerrorGesetzgebung besteht schlicht und einfach darin, daß das Feindbild über die RAF hinaus erheblich erweitert werden mußte, um ein viel breiteres politisches Spektrum der Opposition in diesem Lande einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Daß nach den amtlichen Statistiken nur etwa 5 % der nach § 129 a Verfolgten auch verurteilt werden, belegt nachdrücklich, daß nicht Straftaten, sondern politische Gesinnung verfolgt werden.
    Meine Damen und Herren, in nunmehr rund 15 Gesetzesanläufen seit 1970 versucht die CDU/CSU, die Demonstrationsstrafvorschriften aus der Kaiserzeit wiederherzustellen. Als Zwischenschritt wurde ein Vermummungsverbot eingeführt, juristisch ein reiner Verdachtsparagraph, politisch ein Kleiderordnungsparagraph. Er gilt selbstverständlich nur für Menschen, die sich gern in schwarz kleiden — der Frack des Kollegen Möllemann ist damit natürlich nicht gemeint; wo ist eigentlich Möllemann? — , aber er gilt nicht für die vielen weißen Westen in unser Republik, die Steuern hinterziehen, illegale Waffengeschäfte abwickeln, Plutonium verschieben oder Dünnsäure verklappen.
    All die in Kraft getretenen und noch geplanten sogenannten Sicherheitsgesetze sollen dazu dienen, „das Problem der gestiegenen Demonstrationsbereitschaft" in den Griff zubekommen, wie Staatssekretär Spranger dies schon 1984 auszudrücken pflegte, der gleiche Herr Spranger übrigens, der neulich völlig unbehelligt die Hamburger Hafenstraße entlang promenieren konnte.

    (Frau Schmidt-Bott [GRÜNE]: So, wie war er denn vermummt?)

    Meine Damen und Herren, noch haben wir den alten Landfriedensbruchparagraphen nicht, aber der Countdown läuft, und wir können damit rechnen, daß die nächsten Initiativen ergriffen werden.
    Für 12 500 Polizisten und 1 000 Banker soll während der Jahreshauptversammlung des IWF und der Weltbank in West-Berlin Freizügigkeit herrschen, während auf kritische Bürger und Bürgerinnen dieses Landes mit präventiven Sicherheitsmaßnahmen und der Anwendung des Kontrollstellenparagraphen 111 StPO reagiert wird.
    Nicht nur, daß seriöse und aufklärende antiimperialistische Stadtrundfahrten in Berlin von der Polizei überwacht und deren Teilnehmer und Teilnehmerinnen kontrolliert werden, so wie es auch mir passiert ist. Mit den in Berlin und an den Grenzübergängen nach Berlin eingerichteten Kontrollstellen nach § 111 StPO werden auf dem Vorwege Menschen kontrolliert und in Verbindung mit § 163 StPO datenmäßig erfaßt.





Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lüder?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ellen Olms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Nein, diesmal nicht.
    Nach Ihren übersteigerten Sicherheitsplanungen wird es wohl Einreiseverbote für Bürgerinnen und Bürger aus der Bundesrepublik geben, die die Jahrestagung kritisch begleiten wollen.
    Meine Damen und Herren, die GRÜNEN lehnen die bereits bestehenden Antiterrorgesetze ebenso ab wie die noch geplanten Maßnahmen im Rahmen der Artikelgesetze.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das überrascht uns nicht!)

    Mit immer weiteren Sondergesetzen, weiterer Polizeiaufrüstung und der Perfektionierung staatlicher Überwachungsmaßnahmen haben Sie ein staatliches Gewaltpotential geschaffen, das völlig untauglich zur Lösung gesellschaftlicher Probleme ist.
    Meine Damen und Herren, ich möchte angesichts der kurzen Zeit nur noch auf den Bereich der Aussiedler- und Ausländerpolitik eingehen. Wenn in diesem Jahr 200 000 von Kanzler Kohl so definierte „Landsleute" zu uns kommen, dann ist das großartig. Wenn andererseits in diesem Jahr 100 000 Flüchtlinge zu uns kommen müssen, dann wird dieses Land angeblich überflutet und überfremdet. Der Unterschied zwischen einem 24jährigen Polen und einem gleichaltrigen Tamilen ist einzig und allein der, daß uns der Pole willkommen ist, wenn seine Vorfahren Deutsche in den Grenzen des alten Reiches gewesen sind.
    Doch wer und was ist eigentlich deutsch? Ich will hier die deutschen Sekundärmerkmale wie Treue, Fleiß, Sauberkeit, Ordnung usw. einmal beiseite lassen und zum Kern vorstoßen. Das Problem wurde nach dem Krieg durch den Art. 116 des Grundgesetzes gelöst, in dem zu der deutschen Staatsangehörigkeit noch die deutsche Volkszugehörigkeit eingebaut wurde. Unsere Volkszugehörigen sind also Flüchtlinge oder Vertriebene, die nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme im damaligen Reich gefunden haben. Leicht haben es also diejenigen Aussiedler, deren Vorfahren Nazis waren, vermeldete die „Zeit" in ihrer Ausgabe vom 12. August; denn in solchen Fällen sei die Reinheit der Rasse schnell über das Berlin Document Center in Erfahrung zu bringen.
    Deutsches Blut, also die Abstammung, und deutscher Boden mit dem Stand von 1937, um nicht auch noch unsere Landsleute aus Lateinamerika oder den USA bei uns aufnehmen zu müssen,

    (Fellner [CDU/CSU]: Zu solchen Reden kann man wirklich nichts mehr sagen!)

    definieren also den Status eines Aussiedlers, der bei uns willkommen ist.
    So ganz nebenbei gibt das Innenministerium auch zu, daß die Bundesrepublik in den fünfziger Jahren ein Einwanderungsland war, was immer bestritten wird, wenn Flüchtlinge ohne deutsche Ahnengalerie hierherkommen.
    Im Rahmen einer Politik der offenen Grenzen begrüßen die GRÜNEN es, wenn Menschen, ganz gleich welcher Staatsangehörigkeit, Hautfarbe und aus welchen Gründen auch immer in die Bundesrepublik kommen und kommen müssen. Wir begrüßen es auch, wenn den Aussiedlern, sei es auch unzureichend, geholfen wird. Der deutsch-nationale Pathos, den die Bundesregierung da angestimmt hat, ist jedoch entschieden zu bekämpfen. Denn die Betonung des Deutschtums schadet bereits einem Teil der Aussiedler selbst.

    (Frau Hämmerle [SPD]: Unsinn!)

    An vielen deutschen Stammtischen wird dieser rassistische Faden weitergesponnen, und polnische Aussiedler, die die deutsche Sprache nicht sprechen, werden als „falsche Deutsche" oder als Polen bezeichnet, die sich die Einwanderung nur erschlichen hätten. TÜV-überprüfte Aussiedler mit deutschem Ahnenpaß dürfen herein, Ausländer und Flüchtlinge außerhalb der Europäischen Gemeinschaft müssen draußen bleiben; so lautet die Philosophie aus dem Hause Zimmermann. Ihre Referenten, Herr Zimmermann, deutschen so deutsch, daß es deutscher schon gar nicht mehr geht. Ihr Ministerium zur Bewahrung des nationalen Charakters hat es auch ohne Ihr geplantes neues Ausländerabschreckungsgesetz erreicht, den Art. 16 Abs. 2 vollständig auszuhöhlen. Sie haben es tatsächlich geschafft, vor allem die Flüchtlinge aus den Ländern der Dritten Welt nicht hereinzulassen. Bekanntlich stammen die meisten Flüchtlinge jetzt aus Polen, Jugoslawien und der Türkei.
    Maßnahmen wie das Abkommen mit der DDR über eine faktische Einreisesperre für Flüchtlinge über den Flughafen Schönefeld, Paß- und Visazwang, verschärfte Grenzkontrollen, eine Beschleunigung sogenannter aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch Einrichtung von zentralen Abschiebestellen für Flüchtlinge im neuen Asylverfahrensgesetz usw. haben Sie bis jetzt schon dazu geführt, ein Ziel des geplanten Ausländerrechts im Vorwege zu realisieren, nämlich künftig den weiteren Zuzug von Ausländern aus der Dritten Welt zu begrenzen.
    Meine Damen und Herren, Aussiedler bekommen eine sofortige Arbeitserlaubnis, ihnen werden Wohnungen zugewiesen, und für sie gilt die diskriminierende Ausländergesetzgebung nicht. Flüchtlinge hingegen werden größtenteils nur geduldet. Die Ausländergesetze behandeln die Flüchtlinge aus einem reinen Gnadenakt. Zu einer demokratischen Kultur eines Landes gehört auch, eine multikulturelle und multinationale Gesellschaft als eine Bereicherung zu betrachten. Von einer solchen Kultur ist diese Republik noch meilenweit entfernt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)