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    Plenarprotokoll 11/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 5783 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den drastischen Verspätungen im Luftverkehr Daubertshäuser SPD 5800 B Tillmann CDU/CSU 5801 A Weiss (München) GRÜNE . . . 5802A, 5812B Gries FDP 5802D, 5812D Frau Faße SPD 5804 B Hinsken CDU/CSU 5805 A Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 5806 A Roth SPD 5807 C Jung (Limburg) CDU/CSU 5808 B Ibrügger SPD 5809 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 5810B Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 5811 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN: Menschenrechte in Rumänien (Drucksache 11/2538) Koschnick SPD 5813 B Lummer CDU/CSU 5814 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5815 B Irmer FDP 5816 A Schäfer, Staatsminister AA 5816 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und der Fraktion DIE GRÜNEN: Todesurteile in Südafrika (Drucksache 11/2539) Dr. Hornhues CDU/CSU 5817 C Toetemeyer SPD 5818A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5819 A Frau Olms GRÜNE 5820 A Schäfer, Staatsminister AA 5820 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/2502 vom 16. Juni 1988 — Aufforderung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU in Niedersachsen zur Entfernung von Deutschlandkarten aus den deutschen Auslandsvertretungen MdlAnfr 10, 11 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Terborg SPD Antw StMin Schäfer AA . . . . 5783B, 5783 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5783 B, 5783 D ZusFr Lutz SPD 5784 A Auswirkungen des Verkaufs von bundeseigenen Siedlungen in Neu-Ulm und anderen Orten auf den Mietwohnungsmarkt MdlAnfr 1, 2 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 5784C, 5785A ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE . . 5784D, 5785 B Kontrolle der termingerechten Flächenstillegungen in allen EG-Ländern gemäß Beschluß des Gipfels vom Februar 1988 MdlAnfr 3 16.06.88 Drs 11/2502 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 5786 A ZusFr Eigen CDU/CSU 5786 B Sicherstellung des Weideabtriebs 1988 zur Entwicklung des Rindfleischmarktes MdlAnfr 4 16.06.88 Drs 11/2502 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 5786 D ZusFr Eigen CDU/CSU 5786 D ZusFr Toetemeyer SPD 5787 B Vereinbarkeit der Weiterleitung von Personendaten aus den Paß- und Melderegistern der Gemeinden an die Verfassungsschutzämter mit dem Datenschutz MdlAnfr 12 16.06.88 Drs 11/2502 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Spranger BMI 5787 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5788 A Jugendgruppe „Heimatschutz" MdlAnfr 13 16.06.88 Drs 11/2502 Wüppesahl fraktionslos Antw PStSekr Spranger BMI 5788 C ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5788 D Differenzen zwischen dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesminister des Innern hinsichtlich des Berichtes der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Reform des Umwelthaftungsrechts; Vorschläge der Bundesregierung zur Fortschreibung des Umwelthaftungsrechts MdlAnfr 17, 18 16.06.88 Drs 11/2502 Bachmaier SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ . 5789A, 5789 C ZusFr Bachmaier SPD 5789A, 5789 C Generelle Heraufsetzung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld auf 18 Jahre MdlAnfr 27 16.06.88 Drs 11/2502 Reimann SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5790 A ZusFr Reimann SPD 5790 B Benachteiligung Zivildienstleistender durch Verzögerung des Studienbeginns wegen Verlängerung der Dienstzeit MdlAnfr 28 16.06.88 Drs 11/2502 Reimann SPD Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 5790 C ZusFr Reimann SPD 5790 D Im Auftrag Dritter erbrachte Leistungen des Bundesgesundheitsamtes und des Instituts für Wasser-, Boden- und Lufthygiene MdlAnfr 29, 30 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Garbe GRÜNE Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG . 5791A, 5792A ZusFr Frau Garbe GRÜNE . . . 5791B, 5792A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 5791D, 5792 B Fehlendes Platzangebot und Verspätungen im Intercity-Zugverkehr, z. B. auf der Strecke Dortmund—Bonn MdlAnfr 31, 32 16.06.88 Drs 11/2502 Toetemeyer SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 5792C, 5793 B ZusFr Toetemeyer SPD 5792D, 5793 B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 5793 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5793 D Definierung der Begriffe „Deponie" und „Altlasten" ; Beseitigung undichter Deponien und Altlasten zur Verhinderung der Verseuchung von Grundwasser und Boden MdlAnfr 35, 36 16.06.88 Drs 11/2502 Grünbeck FDP Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 5794A, 5794B ZusFr Grünbeck FDP 5794 C ZusFr Baum FDP 5794 D ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 5795A Kosten für die Sanierung undichter Deponien und die Altlastenbeseitigung; Lösung des Altlastenproblems durch Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und durch Pilotprojekte MdlAnfr 37, 38 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Dr. Segall FDP Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 5795B, 5796C ZusFr Frau Dr. Segall FDP 5795 B ZusFr Grünbeck FDP 5795D, 5796 D ZusFr Baum FDP 5796 A ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 5796B ZusFr Frau Traupe SPD 5797 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 III Probleme durch Schadstoffbelastungen des Bodens; Bedeutung für Strukturwandel, insbesondere im Ruhrgebiet und im Saarland MdlAnfr 39, 40 16.06.88 Drs 11/2502 Baum FDP Antw PStSekr Gröbl BMU . . 5797 B, 5797 D ZusFr Baum FDP 5797C, 5798A ZusFr Grünbeck FDP 5798 B Kosten der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf; Freisetzung großer Mengen Fluorchlorkohlenwasserstoffs durch die sogenannte Krypton-Zurückhaltung MdlAnfr 41, 42 16.06.88 Drs 11/2502 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Gröbl BMU . . . 5798C, 5799B ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . 5798D, 5799 C ZusFr Weiss (München) GRÜNE . 5799A, 5799D Nächste Sitzung 5821 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5823* A Anlage 2 Marktentwicklung der System-Holzhäuser, insbesondere mit dem Ifanorm-System MdlAnfr 5, 6 16.06.88 Drs 11/2502 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Echternach BMBau . . 5823*B Anlage 3 Stand des Forschungsprogramms Tropenwaldökologie; deutsch-argentinische Zusammenarbeit in den Forschungsstationen der Nationalparks MdlAnfr 7, 8 16.06.88 Drs 11/2502 Dr. Knabe GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 5823* C Anlage 4 Vereinbarungen von Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden mit Medienagenturen über die Initiierung redaktioneller Beiträge in den Medien MdlAnfr 9 16.06.88 Drs 11/2502 Dr. Nöbel SPD SchrAntw MinDir Dr. Liebrecht BPA . . . 5824 A Anlage 5 Erhöhung des Bundeszuschusses an die Gemeinden für die Volkszählung MdlAnfr 14, 15 16.06.88 Drs 11/2502 Dr. Blank CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 5824* B Anlage 6 Anstieg der Telefonüberwachungen von 1979 bis 1987 um ca. 400 v. H. MdlAnfr 16 16.06.88 Drs 11/2502 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . . . 5824 D Anlage 7 Einspeisungspreise für Energie aus regenerativen Energiequellen und Förderung regenerativer Energiequellen im Vergleich zur Steinkohle MdlAnfr 19, 20 16.06.88 Drs 11/2502 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5825* A Anlage 8 Anhebung der Mineralölsteuer ohne gleichzeitige Belastung des Erdgaspreises MdlAnfr 21 16.06.88 Drs 11/2502 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5825* D Anlage 9 Teilnahme südafrikanischer Rüstungsforscher an der 19. Jahreskonferenz des Fraunhofer-Instituts für Treib- und Explosivstoffe in Karlsruhe MdlAnfr 22 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Olms GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5826*A Anlage 10 Verzicht auf eine Erweiterung des Übungsplatzes in Roding MdlAnfr 23 16.06.88 Drs 11/2502 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5826' B Anlage 11 Vereinbarkeit der Teilnahme südafrikanischer Militärs und Rüstungswissenschaftler an der Jahrestagung des Fraunhofer-Instituts in Karlsruhe mit der UNO-Resolution 418 MdlAnfr 24 16.06.88 Drs 11/2502 Frau Eid GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5826*C Anlage 12 Reduzierung der militärischen Belastung von Schwäbisch Gmünd und Mutlangen nach Abzug der Pershing-Raketen; Berücksichtigung der Sicherheitsbelange der Bevölkerung MdlAnfr 25, 26 16.06.88 Drs 11/2502 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5826*D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 Anlage 13 Erhaltung der Bundesbahnstruktur im Zonenrandgebiet MdlAnfr 33 16.06.88 Drs 11/2502 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 5827* B Anlage 14 Einbeziehung der Lufthansa in den BerlinFlugverkehr MdlAnfr 34 16.06.88 Drs 11/2502 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 5827*D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 5783 86. Sitzung Bonn, den 22. Juni 1988 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 84. Sitzung, Seite 5715 C: Statt „Schröer (München)" ist „Schröer (Mülheim)" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 22. 6. Bahr 22. 6. Dr. Bangemann 22. 6. Büchner (Speyer) * 24. 6. Frau Bulmahn 22. 6. Bohlsen 24. 6. Dr. Böhme (Unna) 24. 6. Frau Brahmst-Rock 24. 6. Eimer (Fürth) 24. 6. Engelhard 24. 6. Feilcke 24. 6. Dr. Hauff 24. 6. Hedrich 23. 6. Frau Hensel 22. 6. Frau Kelly 24. 6. Kittelmann ** 22. 6. Dr. Klejdzinski 24. 6. Frau Matthäus-Maier 22. 6. Dr. Mechtersheimer 22. 6. Menzel 24. 6. Dr. Mertens (Bottrop) 22. 6. Dr. Müller * 24. 6. Ronneburger 22. 6. Rühe 22. 6. Ruf 22. 6. Sauer (Salzgitter) 24. 6. Frau Schilling 24. 6. Stahl (Kempen) 24. 6. Steiner ** 22. 6. Voigt (Frankfurt) 22. 6. Vosen 22. 6. Frau Wollny 24. 6. Zierer ** 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Echternach auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/2502 Fragen 5 und 6): Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Bauweise mit dem Ifanorm-System, und wie beurteilt sie diese Bauweise der System-Holzhäuser? Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Marktentwicklung für die System-Holzhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, und welchen Marktanteil halten diese Häuser? Zu Frage 5: Das Ifanorm-System ist im Einzelnen nicht bekannt. Es soll sich um ein Holzbausystem handeln, bei dem die Verbindungen der einzelnen Konstruktionsteile durch Zusammenstecken vorgenommen werden. Für das Ifanorm-System ist keine besondere bauaufsichtliche Zulassung erforderlich; es kann nach DIN 1052 Anlagen zum Stenographischen Bericht Holzbauwerke - Berechnung und Ausführung - beurteilt werden. Zu Frage 6: Der Fertigteilbau im Rahmen des gesamten Wohnungsbaues weist seit Jahren einen Marktanteil um 10 % auf. 1980 betrug der Anteil 13 %, 1987 ist er auf unter 9 % abgesunken. Innerhalb des Fertigteilbaues haben Holzhäuser eindeutig das Übergewicht gegenüber Massivbauverfahren. Ob sich der Markt für Holzhäuser in der Bundesrepublik Deutschland positiv, d. h. im Sinne einer Steigerung seines Anteiles am gesamten Wohnungsbau, entwickeln wird, erscheint ungewiß. Der derzeitige Rückgang in absoluten Zahlen ist verhältnisgleich dem Rückgang der Anzahl der Neubauvorhaben im Wohnungsbau. Diese Beobachtungen entsprechen auch dem Trend im übrigen Europa, mit Ausnahme der skandinavischen Länder, wo der Holzbau schon immer eine große Tradition hatte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Knabe (GRÜNE) (Drucksache 11/2502 Fragen 7 und 8): Wie ist der Stand des für den Schutz der Erdatmosphäre wichtigen Forschungsprogramms Tropenwaldökologie, insbesondere im Hinblick auf die von der argentinischen Regierung angebotene Zusammenarbeit in der Forschungsstation im Nationalpark Iguazü? Liegt der Bundesregierung ein Angebot der argentinischen Regierung vor, daß bei der Realisierung gemeinsamer Arbeiten in der Station in Iguazú auch alle anderen Nationalparks in Argentinien für Forscher aus der Bundesrepublik Deutschland zugänglich wären, und wie verläuft die Koordinierung von Verhandlungen und der Forschungsplanung zwischen den u. U. beteiligten Ressorts Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit? Zu Frage 7: Im Bundesministerium für Forschung und Technologie wird zur Zeit an der Konzeption für einen Forschungsschwerpunkt „Tropenökologie" gearbeitet. Das Konzept wird voraussichtlich im Herbst d. J. vorliegen. Ein offizielles Angebot der argentinischen Regierung für eine Zusammenarbeit im Nationalpark Iguazu liegt nicht vor; es gibt allerdings Pläne deutscher Wissenschaftler, sich am Aufbau einer Forschungsstation im Nationalpark Iguazu zu beteiligen. Im BMFT wird zur Zeit noch geprüft, ob diese Pläne im Rahmen des Forschungsschwerpunkts Tropenökologie gefördert werden sollen. 5824* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 Zu Frage 8: Der Bundesregierung liegt kein Angebot der argentinischen Regierung zur Zusammenarbeit im Nationalpark Iguazu und auch kein Angebot, alle anderen Nationalparks in Argentinien für Forscher aus der Bundesrepublik zugänglich zu machen, vor. Nach Abschluß seiner Konzeptarbeiten für den Schwerpunkt Tropenökologie wird der BMFT sein Konzept selbstverständlich im erforderlichen Rahmen mit den anderen beteiligten Bundesressorts abstimmen. Anlage 4 Antwort des stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, MD Dr. Liebrecht, auf die Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) Drucksache 11/2502 Frage 9): Haben neben dem Bundespresseamt auch andere Bundesministerien bzw. nachgeordnete Behörden gegenwärtig oder seit dem Antritt der Regierung Kohl Vereinbarungen mit einer Medienagentur gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeltes vereinbart, wonach diese Agenturen redaktionelle Beiträge in den Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Fernsehen) initiieren sollten? Wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, so unterhalten gelegentlich auch einzelne Bundesministerien im Rahmen der Aufgabenstellung „Erläuterung und Vertretung der Politik der Bundesregierung gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit" oder bei weiteren Fachaufgaben vertragliche Beziehungen zu Dritten. Die Bundesregierung beachtet dabei das Gebot der redaktionellen Unabhängigkeit und die Kennzeichnungspflicht für Anzeigen, die sich aus den Landespressegesetzen ergibt. Dies gilt gleichermaßen für den in Ihrer Frage genannten Zeitraum, wie auch für Zeiträume vor 1982. Einzelheiten solcher vertraglichen Abmachungen mit Privaten unterliegen dem Vertrauensschutz, wie er z. B. auch in der Verdingungsordnung für Leistungen geregelt ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Blank (CDU/CSU) (Drucksache 11/2502 Fragen 14 und 15): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für den Erfolg der Volkszählung ein wesentlich höherer Aufwand bei den kommunalen Erhebungsstellen erforderlich war, als man bei der Verabschiedung des Volkszählungsgesetzes und Festsetzung des Bundeszuschusses angenommen hatte? Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den gestiegenen Kosten von durchschnittlich 6,08 DM auf 9,90 DM je Einwohner, das sind 63 v. H., den Bundeszuschuß zu erhöhen? Zu Frage 14: Aus Mitteilungen der Länder und aus Stellungnahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kosten der Volkszählung 1987 in einer Reihe von Städten, Gemeinden und Kreisen höher waren, als dies bei der Verabschiedung des Volkszählungsgesetzes 1987 vom Gesetzgeber angenommen wurde. Eine Bewertung der Kostensteigerungen im einzelnen ist der Bundesregierung nicht möglich. Zu Frage 15: Nach dem geltenden Finanzverfassungsrecht Art. 83, 104 a GG haben die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände grundsätzlich die in ihrem Bereich anfallenden Kosten der Durchführung der Volkszählung selbst zu tragen. Für diese Verwaltungstätigkeit erhalten die Länder u. a. ihren Anteil am Gesamtsteueraufkommen. Im Hinblick auf die besondere finanzielle Belastung der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände im Zusammenhang mit der Volkszählung hat der Bund gleichwohl den Ländern — wie auch bei früheren Volkszählungen — eine Finanzzuweisung nach Art. 106 Abs. 4 GG gewährt. Zu berücksichtigen ist dabei, daß auch die Länder und Gemeinden erheblichen Nutzen aus den Ergebnissen von Volkszählungen ziehen. Die in § 19 Volkszählungsgesetz 1987 festgelegte Finanzzuweisung von 4,50 DM je Einwohner trägt nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt auch den im Vergleich zu früheren Volkszählungen gestiegenen Kosten Rechnung. Die Bundesregierung sieht aus diesen Gründen keine Möglichkeit, den Kostenanteil des Bundes durch eine Aufstockung der Finanzzuweisungen zu erhöhen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 11/2502 Frage 16): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Zahl der Telefonüberwachungen nach §§ 100a, 100b StPO von 1979 bis 1987 in der Bundesrepublik Deutschland von 443 auf 1 671, also um fast 400 % , gestiegen ist? Die Zahlen über das Ansteigen der im Rahmen der Strafverfolgung angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen in den Jahren 1979 bis 1987 treffen zu. Sie spiegeln allein nur die Anzahl der Anordnungen wider, lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die den Maßnahmen zugrundeliegenden konkreten Strafverfahren und mithin keine Bewertung der Entwicklung bzw. einzelner Maßnahmen zu. Um weitergehende Erkenntnisse bemüht wurde die Frage einer generellen Einführung von Berichtspflichten bereits im Jahre 1980 mit den für Strafverfolgungsmaßnahmen in erster Linie zuständigen Ländern erörtert. Die Länder haben sich jedoch gegen die Einführung genereller Berichtspflichten ausgesprochen. Das zu beobachtende Ansteigen der Telefonüberwachungsmaßnahmen bot Anfang dieses Jahres erneut Veranlassung, an die Länder heranzutreten und diese zu bitten, vorliegende Erkenntnisse über die Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 5825* Ursachen der Zunahme von Telefonüberwachungen mitzuteilen. Eine erste vorliegende Stellungnahme weist darauf hin, daß das quantitative Anwachsen der Maßnahmen auf die gleichzeitige Zunahme der Rauschgiftdelinquenz sowie der organisierten Kriminalität zurückzuführen sein dürfte. Kriminalitätsbereiche, in denen eine Telefonüberwachung oftmals ein wesentliches Erkenntnismittel zur Sachverhaltserforschung ist. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen weiterhin aufmerksam und wird im Gespräch mit den Ländern bleiben, um sicherzustellen, daß diese Maßnahme auf das für eine effektive Strafverfolgung unerläßliche Maß beschränkt bleibt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 11/2502 Fragen 19 und 20): Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, daß die Einspeisepreise für elektrischen Strom aus umweltfreundlichen, regenerativen Energiequellen ebenso zu behandeln seien wie bei fossilen Brennstoffen, obwohl bekannt ist, daß die Schadstoffemissionen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe jährlich Schäden in Millionenhöhe verursachen, und zwar durch die Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit, durch Zerstörung an Gebäuden, durch Schädigung der Natur (Waldsterben) und durch zu befürchtende Klimaveränderungen? Wie begründet angesichts dieser Tatsachen die Bundesregierung die Subventionierung der Steinkohle mit jährlich ca. 19 Milliarden DM, während andererseits umweltfreundliche und regenerative Energien in Zukunft keine Förderung erfahren, obwohl diese ebenfalls eine wichtige nationale Energiereserve darstellen? Zu Frage 19: Maßgebend für die Höhe der Einspeisepreise sind die bei den Elektrizitätsversorgungsunternehmen vermiedenen Kosten. Dieser Berechnungsmaßstab ist betriebswirtschaftlich allgemein anerkannt. Es ist deshalb nicht entscheidend, auf welche Weise der eingespeiste Strom erzeugt worden ist; entscheidend ist sein elektrizitätswirtschaftlicher Wert. Auch das Kartellrecht zwingt hier zur Gleichbehandlung. Soweit regenerative Energiequellen besondere gesamtwirtschaftliche Vorteile bieten, können diese jedenfalls bei der Einspeisevergütung nicht berücksichtigt werden. Es würde auch an einem verläßlichen Maßstab dafür fehlen, diese Vorteile im Rahmen der Einspeisevergütung zu quantifizieren. Die Belange einer umweltverträglichen Elektrizitätserzeugung werden durch spezielle Umweltgesetze geregelt (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz). Zu Frage 20: Im laufenden Haushaltsjahr betragen die finanziellen Hilfen des Bundes und der Bergbauländer an den deutschen Steinkohlenbergbau rd. 5 Milliarden DM. Außerdem wird der Einsatz der deutschen Steinkohle zur Stromerzeugung mit rd. 4,8 Milliarden DM aus dem Verstromungsfonds bezuschußt. Insgesamt belaufen sich die Hilfen 1988 also auf rd. 10 Milliarden DM. Die von Ihnen genannte Zahl erfaßt offenbar zusätzlich die Bundeszuschüsse an die Knappschaft; hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Begünstigung des Bergbaus, sondern um Mittel, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungen als Ausgleich der Gesamteinnahmen und -ausgaben nach dem Bundesknappschaftsgesetz zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich stimme Ihnen zu, daß öffentliche Haushalte und Verbraucher damit erhebliche Opfer zugunsten der deutschen Steinkohle erbringen. Diese Lasten mittel-und langfristig auf ein vertretbares Maß zurückzuführen, ist ein Ziel der Beschlüsse der letzten Kohlerunde. Die Bundesregierung ist allerdings nicht der Auffassung, daß die Subventionierung der Steinkohle das Maß für jede andere Energieförderung sein kann. Für die Unterstützung der deutschen Steinkohle liegen besondere Gründe vor, die sich nicht auf andere Energien übertragen lassen. Überdies hat die deutsche Steinkohle mit einer Förderung von derzeit rd. 75 Millionen DM t SKE einen ungleich höheren Anteil an unserer Energieversorgung als dies regenerative Energien selbst unter optimistischen Annahmen in absehbarer Zeit haben werden. Entscheidend für die Subventionierung der heimischen Steinkohle sind die Sicherung ihres auf Dauer wichtigen Beitrags zur Verminderung der Energieversorgungsrisiken sowie ihre beschäftigungs- und regionalpolitische Bedeutung für die von der angespannten Arbeitsmarktlage besonders betroffenen Bergbaureviere. Zur Förderung der erneuerbaren Energiequellen wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort auf die große Anfrage der Koalitionsfraktionen Stellung nehmen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich der Antwort nicht vorgreife. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2502 Frage 21) : Trifft es wirklich zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Anhebung der Mineralölsteuer, nicht aber auch gleichzeitig eine Belastung des Erdgaspreises zu initiieren, so daß in erster Linie die Sowjetunion, die Niederlande und Norwegen zu Lasten der deutschen Verbraucher und der deutschen Mineralölwirtschaft profitieren? Es ist richtig, daß in den Koalitionsgesprächen entschieden wurde, die Steuer auf leichtes Heizöl anzuheben und auf die zusätzliche Einführung einer Erdgassteuer zu verzichten. Es trifft auch zu, daß die ausländischen Erdgaslieferanten aufgrund der automatisch wirkenden Preisanpassungsklausel aus der Anhebung der Heizölsteuer Nutzen ziehen. Es ist aber nicht richtig, daß sie am stärksten an der Heizölsteueranhebung profitieren. Die Erhöhung der Heizölsteuer um 4 Pf würde das Importgas um rd. 660 Millionen DM jährlich verteuern; dem Bundeshaushalt 5826* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 würden aus der Steueranhebung aber 1,708 Milliarden jährlich zufließen. Im übrigen liegt die Anhebung der Heizölsteuer innerhalb der üblichen Schwankungsbreite der Heizölpreise. Die Steueranhebung wirkt nicht anders als z. B. ein Preisanstieg um 4 Pf in Rotterdam, wobei der deutsche Markt in den letzten Jahren auch mit erheblich größeren Preisveränderungen fertig werden mußte. Auch im Verhältnis zum Erdgas wirkt die Steuererhöhung nicht anders als eine marktbedingte Preisanhebung. Durch die Anbindung der Erdgaspreise an den Preis für leichtes und schweres Heizöl paßt sich der Erdgaspreis dem Heizölpreis wieder an, so daß mit einer spürbaren Auswirkung auf den Wettbewerb nicht zu rechnen sein dürfte. Die gleichzeitige Einführung einer Erdgassteuer würde deshalb für das Erdgas zu einer Doppelbelastung führen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Olms (GRÜNE) (Drucksache 11/2502 Frage 22) : Trifft es zu, daß auch an der diesjährigen, 19. Jahreskonferenz des Fraunhofer-Instituts für Treib- und Explosivstoffe in Karlsruhe neben Vertretern der bundesdeutschen Rüstungsforschung auch wieder südafrikanische Rüstungsforscher teilnehmen, und gilt in diesem Zusammenhang weiterhin die in gleicher Fragestellung geäußerte Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach: „Ein freier Austausch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse mit allen Ländern liegt im Interesse der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 10/1101 Frage 58)? Es handelt sich um eine rein wissenschaftliche Veranstaltung. Meine geäußerte Auffassung des gemäß Drucksache 10/1101, Frage 58, gilt. Der freie Austausch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse wird allerdings eingeschränkt durch internationale Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es trifft zu, daß sich Vertreter aus Südafrika zu dieser Jahrestagung angemeldet haben. Die Tagung steht Teilnehmern aus aller Welt offen. Der Institutsleiter hat jedoch die angemeldeten südafrikanischen Tagungsteilnehmer gebeten, der Tagung fernzubleiben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/2502 Frage 23): Wird die Bundesregierung im Hinblick auf die Ablehnung bei der Bevölkerung auf die Erweiterung des Übungsplatzes in Roding verzichten und Kapazitäten an anderen Standorten nutzen, die im Zuge der Heeresstrukturreform Freiwerden? Für die Ausbildung benötigt die Garnison einen Übungsplatz von —350 ha Größe. Dazu muß der bisher nur 164 ha große Standortübungsplatz erweitert werden. Die Bundeswehr wird alle im Anhörungsverfahren erteilten Auflagen einhalten. In direkten Vereinbarungen mit der Gemeinde hat die Bundeswehr zusätzliche Forderungen unter Inkaufnahme von Nachteilen für die Ausbildung erfüllt. Die Mitnutzung von Übungsplätzen an anderen Standorten wird nicht als Alternative angesehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Eid (GRÜNE) (Drucksache 11/2502 Frage 24): Hält die Bundesregierung die Teilnahme südafrikanischer Militärs und Rüstungswissenschaftler an der vom 29. Juni bis 1. Juli 1988 in Karlsruhe stattfindenden Jahrestagung des Fraunhofer-Instituts für Treib- und Explosivstoffe für vereinbar mit der völkerrechtlich verbindlichen UNO-Resolution 418 (1977), oder betrachtet sie die angekündigte Teilnahme von Somchem-Vertretern als Verstoß gegen Geist und Buchstaben dieser Resolution? Die Verantwortung für die Durchführung der ICT-Jahrestagungen liegt allein bei der Fraunhofer Gesellschaft e. V. Die Tagungen stehen Teilnehmern aus aller Welt offen. Eine Teilnahme von Vertretern der entsendenden Firma verstößt zwar nicht gegen die für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindliche Entschließung des VN Sicherheitsrates Nr. 418 (1977), da diese lediglich die Einfuhr von Waffen und damit zusammenhängendem Material verbietet; sie steht aber im Gegensatz zu der Entschließung des VN Sicherheitsrates Nr. 591 (1986), die eine Beendigung aller gegenseitigen Besuche durch Regierungspersonal fordert, die die Militär- oder Polizeimacht Südafrikas stärken können. Aus diesem Grunde wurden die angemeldeten südafrikanischen Tagungsteilnehmer telegrafisch gebeten, der Tagung fernzubleiben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 11/2502 Fragen 25 und 26) : Darf die Bürgerschaft der Stadt Schwäbisch Gmünd und der Gemeinde Mutlangen davon ausgehen, daß, nachdem insgesamt über zwanzig Jahre Pershing-Atom-Raketen „vor ihrer Haustüre" standen, die militärischen Belastungen im Anschluß an den stufenweisen Abzug der Pershing-Raketen reduziert und vor allem keine ABC-Waffensysteme stationiert werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei den entsprechenden amerikanischen Stellen darauf hinzuwirken, daß auf Grund der Wohnbebauung in Schwäbisch Gmünd und Mutlangen den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung sowohl bei der Lagerung wie bei der Zu- und Abfahrt von Waffen und Munition zum Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Juni 1988 5827* Pershing-Depot Rechnung getragen und auf die Stationierung von Kettenfahrzeugen auf Grund der dichten Besiedelung ganz verzichtet wird? Zu Frage 25: In Schwäbisch Gmünd und Mutlangen handelt es sich um weitgehend von der NATO finanzierte Anlagen. Über eine weitere militärische Nutzung ist deshalb im Rahmen des Bündnisses zu entscheiden. Die Bundesregierung wird im Rahmen des Zustimmungsverfahrens für die weitere Nutzung ihren Einfluß als Gastgebernation geltend machen. Die amerikanische Seite wird noch 1988 Verhandlungen über die weitere Nutzung mit uns aufnehmen. Es besteht Einvernehmen über die grundsätzliche Absicht, die infrastrukturellen Einrichtungen nach Abzug der Flugkörper militärisch weiterzunutzen. Es ist Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, zu Fragen der Stationierung von Nuklearwaffen gemäß den Geheimhaltungsvorschriften der NATO und aus Sicherheitsgründen nicht Stellung zu nehmen. Wie bekannt, ist der Abzug aller chemischen Waffen der USA aus der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 1992 zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten vereinbart worden. Eine Stationierung neuer chemischer Waffen ist nicht vorgesehen. Die NATO verfügt nicht über biologische Waffen und beabsichtigt dies auch in der Zukunft nicht. Im übrigen verweise ich darauf, daß alle Stationierungsbereiche der abzuziehenden Mittelstreckenwaffen dreizehn Jahre lang dem Inspektionsrecht durch die Sowjetunion unterliegen. Auch dies wird bei Überlegungen zur zukünftigen Nutzung der Standorte Berücksichtigung finden. Zu Frage 26: Zur künftigen Nutzung können z. Z. noch keine Aussagen gemacht werden. Die Bundesregierung wird natürlich insbesondere die Sicherheitsbelange der Bevölkerung bei den Abstimmungsgesprächen zur Geltung bringen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/2502 Frage 33): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Zonenrandgebiet (vgl. Untersuchungsarbeit der Bundesbahndirektion Nürnberg) nach der Auflassung von Wagenladungstarifpunkten für den Güterverkehr jetzt auch zahlreiche Reisezughalte einstellen wird, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Bundesbahnstruktur für das Zonenrandgebiet gegenüber solchen Plänen zu erhalten? Die von der Bundesbahndirektion Nürnberg eingeleitete Untersuchung einzelner Bahnhöfe ist keine „Auflassungsaktion", sondern eine in jedem Unternehmen von Zeit zu Zeit notwendige Prüfung. Sie soll die erforderlichen Grundlagen schaffen für die längerfristige Wirtschaftsplanung der Deutschen Bundesbahn und die Ausarbeitung von Zukunftskonzepten. Ziel ist es, den Bürgern in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Verkehrsträgern vor Ort verbesserte Angebote zu schaffen. Dies entspricht auch der zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein Rückzug der Deutschen Bundesbahn aus dem Zonenrandgebiet kann somit nicht unterstellt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2502 Frage 34): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß — im Rahmen der fortbestehenden Verantwortung der westlichen Schutzmächte für Berlin — in Zukunft auch andere Fluggesellschaften, z. B. auch die Deutsche Lufthansa, in den Berlin-Flugverkehr einbezogen werden? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten das mit der Reagan-Initiative vom Juni 1987 verfolgte Ziel, die Luftverkehrsverbindungen mit Berlin zu verbessern. Dabei wird insbesondere der Anflug der Flughäfen in Berlin (West) sowohl für alliierte als auch für nichtalliierte Luftverkehrsgesellschaften außerhalb der Luftkorridore angestrebt. Ein Flugverkehr nichtalliierter Gesellschaften durch die Luftkorridore kommt ebenso wie ein Parallelverkehr solcher Gesellschaften außerhalb der Luftkorridore zwischen Berlin (West) und Flughäfen des übrigen Bundesgebietes aus übergeordneten politischen Gründen sowie der Sicherheit des alliierten Korridorverkehrs als dem einzigen freien und unkontrollierten Zugang nach Berlin, nicht in Betracht. Im Rahmen dieser Voraussetzungen soll auch die Deutsche Lufthansa in den Berlin-Flugverkehr einbezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Egon Lutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Politikum, das der OMV angesprochen hat, ist Ihnen ja sicher gewärtig. Darf ich davon ausgehen, daß Sie in dieser Frage etwa die Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts teilen, der in diesem Haus am 17. Juni gesagt hat:
    Ich verfolge ... seit Jahren mit wachsendem Mißmut den Streit um die Einzeichnung der Grenze von 1937 in die Landkarten unserer deutschen Schulbücher, und ich will hier ganz deutlich sagen: So wie diese Karten heute aussehen, meine Damen und Herren, fallen mir für ihren Abdruck so wenig Argumente ein wie gegen ihren Abdruck.
    Schäfer, Staatsminister: Ich halte diese Bemerkung, Herr Kollege, alle Bemerkungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes für außergewöhnlich interessant. Ich gehe davon aus, daß der Streit, der hier — von wem auch immer — hervorgerufen werden soll, nicht neu ist. Ich habe gerade vor kurzem eine ähnliche Anfrage und eine ähnliche Antwort des Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Zimmermann, aus dem Jahre 1983 gelesen.
    Wir haben, um das noch einmal zu verdeutlichen, Herr Kollege, keinerlei Anlaß, irgendwelche neuen Karten aufzuhängen und alte abzuhängen. Im allgemeinen hängen Karten der Bundesrepublik Deutschland in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Dort hängen nicht Karten, die alle möglichen Gebiete umfassen, denn die Leute wollen sich dort informieren, wie die Bundesrepublik Deutschland aussieht. Wenn sie aber in unseren Konsulaten oder Botschaften auf die Rechtsproblematik der deutschen Ostgebiete Wert legen, steht ihnen dort eine Fülle von Material zur Verfügung.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Ich danke dem Staatsminister für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Voss steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß von ihr zum Verkauf vorgesehene Siedlungen, wie z. B. die Neu-Ulmer Elefantensiedlung mit 372 Wohnungen und 1 500 Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich im Neu-Ulmer Industriegebiet direkt gegenüber einem großen Möbelmarkt befindet, wenn sie von Sparkassen oder von einem Privatunternehmen gekauft werden, nach Ablauf der Kündigungsfrist von sechs Jahren abgerissen und das Gelände kommerziell genutzt wird, und welchen Einfluß würde der Verlust von preiswerten Wohnungen auf den Mietwohnungsmarkt haben, besonders der Verlust von 372 preiswerten Wohnungen auf den ohnehin sehr angespannten Neu-Ulmer Mietwohnungsmarkt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Voss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Bund veräußert nur die Wohnungen, Frau Kollegin, die er im Rahmen der Wohnungsfürsorge nicht mehr benötigt. Dazu gehört auch die Elefantensiedlung in Neu-Ulm.
    Über den Verkauf der Elefantensiedlung wird mit der Stadt Neu-Ulm verhandelt, die gemeinsam mit dem Landkreis Neu-Ulm und der von beiden Gebietskörperschaften getragenen Sparkasse eine Gesellschaft zum Erwerb der Siedlung gründen will. Dadurch soll gerade gewährleistet werden, daß die berechtigten Belange der Mieter auf Dauer gewahrt werden. Die Bundesregierung ist daher der Meinung, daß die von Ihnen beschriebene Gefahr, die Wohnungen könnten durch einen Verkauf verlorengehen und das Areal kommerziell genutzt werden, nicht gegeben ist. Diese Gefahr besteht selbst dann nicht, wenn die Wohnsiedlung an einen sonstigen Dritten veräußert würde. Denn auch nach Ablauf des vom Bund für regelmäßig sechs Jahre vereinbarten besonderen Kündigungsschutzes bleiben die Mieter durch das soziale Mietrecht vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt.