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    Plenarprotokoll 11/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5717B Dr. Bötsch CDU/CSU 5718 A Jahn (Marburg) SPD 5718 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5718D Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksache 11/2482) 5737 C Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Berichts des Petitionsausschusses betr. Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 (Drucksache 11/2346) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 11/983) c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 11/984) Dr. Pfennig CDU/CSU 5719D Frau Seuster SPD 5721B Frau Dr. Segall FDP 5723 B Präsident Dr. Jenninger 5726C, 5737 B Frau Nickels GRÜNE 5726 D Dr. Grünewald CDU/CSU 5729 A Fuchtel CDU/CSU 5730 A Frau Bulmahn SPD 5731 A Zeitlmann CDU/CSU 5732 D Jung (Limburg) CDU/CSU 5733 D Hiller (Lübeck) SPD 5734 B Frau Limbach CDU/CSU 5735 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5736 C Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Drucksachen 11/955, 11/2474) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/1134, 11/2474) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksachen 11/2264, 11/2480) Andres SPD 5738B, 5742 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 5739 D Hoss GRÜNE 5740 B Dr. Thomae FDP 5741 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Dr. Kappes CDU/CSU 5742 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5743 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksachen 11/1004, 11/2460) Frau Limbach CDU/CSU 5745 C Haack (Extertal) SPD 5746 B Heinrich FDP 5747 B Hoss GRÜNE 5748 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5749 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1985 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1985) und zu der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1987 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1985) (Drucksachen 10/6753, 11/872, 11/2443) Zywietz FDP 5751 A Kühbacher SPD 5753 D Dr. Friedmann CDU/CSU 5756 C Frau Vennegerts GRÜNE 5758 D Deres CDU/CSU 5761 A Diller SPD 5762 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 5764 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 5765 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (Drucksachen 11/1897, 11/2461) . . . 5766D Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer (Drucksachen 11/1898, 11/2464) 5767 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht (Drucksachen 11/2028, 11/2481) Kühbacher SPD 5767 B Bauer CDU/CSU 5767 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/2320) . 5767 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/2151, 11/2374) 5768A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2433) . . . . 5768A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2467) 5768 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2244) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2333) 5768 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksache 11/2344) . . 5768 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/2493) 5768 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Tabak und Tabakerzeugnisse (Drucksache 11/1198 [neu]) 5768 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Alkohol (Drucksache 11/1199 [neu]) 5768D Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Zucker und Süßigkeiten mit Kindern und für Kinder (Drucksache 11/1200 [neu]) . . 5768D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Becker-Inglau, Dr. Hoffacker, Frau Männle, Mischnick, Frau Saibold, Schmidt, Frau Wilms-Kegel, Frau Würfel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN: Berichtspflicht zu den Erkrankungen Asthma und Aller gie (Drucksache 11/2494) 5768D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission an den Rat für Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über I. Spritzverhinderungsvorrichtungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und II. seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) bestimmter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 11/2097) 5769 C Nächste Sitzung 5769 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5771* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 5771* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5772* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5717 85. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 84. Sitzung, Seite 5699 D: Das endgültige Ergebnis lautet richtig: Abgegebene Stimmen 317 (statt 316); davon ja: 37 nein: 280 (statt 279) Seite 5700 D: In die Namensliste der SPD ist der Name „Frau Ganseforth" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 6. Dr. Bangemann 17. 6. Dr. Böhme (Unna) 17. 6. Frau Brahmst-Rock 17. 6. Dr. Dollinger 17. 6. Ebermann 17. 6. Ehmke 17. 6. Eimer (Fürth) 17. 6. Francke (Hamburg) 17. 6. Dr. Gautier 17. 6. Gerster (Mainz) 16. 6. Dr. Hauff 16. 6. Dr. Häfele 16. 6. Frau Dr. Hartenstein 17. 6. Hedrich 17. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 17. 6. Jung (Düsseldorf) 17. 6. Jungmann 17. 6. Frau Kelly 17. 6. Kiechle 17. 6. Kittelmann ** 17. 6. Dr. Kohl 17. 6. Frau Luuk * 16. 6. Marschewski 16. 6. Meyer 16. 6. Dr. Niese 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Dr. Riesenhuber 16. 6. Sauer (Salzgitter) 17. 6. Dr. Scheer** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Seiters 17. 6. Frau Dr. Sonntag-Wolgast 17. 6. Steiner ** 17. 6. Frau Trenz 17. 6. Dr. Voigt (Northeim) 17. 6. Frau Wollny 17. 6. Frau Würfel 16. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben: CDU/CSU Austermann Bauer Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin) Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Anlagen zum Stenographischen Bericht Breuer Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels (Bonn) Frau Dempwolf Deres Dörflinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fellner Fischer (Hamburg) Dr. Friedmann Dr. Friedrich Fuchtel Funk (Gutenzell) Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. von Geldern Gerstein Glos Dr. Göhner Dr. Götz Gröbl Dr. Grünewald Günther Dr. Häfele Harries Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Hörster Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb Kalisch Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kossendey Kraus Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lemmrich Lenzer Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Louven Lowack Lummer Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Möller Dr. Müller Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Niegel Dr. Olderog Oswald Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Scheu Schmidbauer Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Seehofer Seesing Spilker Spranger Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Straßmeir Strube Stücklen Susset Tillmann Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Fräu Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel 5772* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm) Frau Will-Feld Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Würzbach Dr. Wulff Zeitlmann Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Frau Adler Andres Bachmaier Bamberg Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Börnsen (Ritterhude) Brück Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Buschfort Frau Conrad Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Fischer (Homburg) Frau Ganseforth Gansel Frau Dr. Götte Großmann Grunenberg Dr. Haack Haack (Extertal) Frau Hämmerle Dr. Hauchler Heimann Heyenn Hiller (Lübeck) Ibrügger Jahn (Marburg) Dr. Jens Kastning Kiehm Kißlinger Kolbow Koltzsch Kühbacher Lambinus Lohmann (Witten) Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müntefering Nagel Frau Dr. Niehuis Dr. Nöbel Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Paterna Pauli Dr. Penner Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Reimann Frau Renger Reuter Rixe Schäfer (Offenburg) Dr. Scheer Scherrer Schluckebier Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Dr. Schmude Schütz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Stahl (Kempen) Frau Steinhauer Stiegler Stobbe Frau Dr. Timm Toetemeyer Urbaniak Vahlberg Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) Weiermann Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Dr. Wieczorek Wiefelspütz von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Zander FDP Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Engelhard Frau Folz-Steinacker Funke Gattermann Gries Grünbeck Grüner Frau Dr. Hamm-Brücher Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Irmer Kohn Dr.-Ing. Laermann Dr. Graf Lambsdorff Lüder Mischnick Neuhausen Nolting Richter Rind Ronneburger Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Thomae Timm Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zywietz DIE GRÜNEN Brauer Frau Flinner Frau Garbe Frau Hensel Frau Hillerich Kleinert (Marburg) Dr. Knabe Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover) Frau Nickels Frau Oesterle-Schwerin Frau Saibold Schily Frau Schoppe Sellin Stratmann Frau Unruh Frau Vennegerts Weiss (München) Frau Wilms-Kegel Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) Elftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (11. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) Der Bundesrat hat zum Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) folgende Entschließung gefaßt: In ihrer Regierungserklärung vom 18. März 1987 hat die Bundesregierung der Kriegsopferversorgung einen besonders hohen Rang im Rahmen der sozialen Sicherung zugesprochen und die Absicht geäußert, während der laufenden Legislaturperiode die Kriegsopferversorgung strukturell fortzuentwickeln. Die bisherigen Verbesserungen reichen nicht aus, um die Leistungen auf ein sozial ausgewogenes Niveau zu bringen. Der Bundesrat hat daher bereits in seiner Stellungnahme vom 18. März 1988 zum Entwurf eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BR-Drucksache 53/88) mehrheitlich weitere Verbesserungen gefordert. Wegen des hohen Durchschnittsalters der versorgungsberechtigten Kriegsopfer dulden die im Sinne einer gerechteren Entschädigung notwendigen Verbesserungen im Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes keinen weiteren Aufschub. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, nunmehr beim Entwurf eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zumindest die als besonders dringend empfundenen folgenden strukturellen Änderungen vorzunehmen: Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5773* 1. Verdoppelung des Zeitraums, innerhalb dessen Pflegepersonen nach dem Tod des Pflegezulageempfängers Kuren erhalten können, 2. Wegfall der zeitlichen Einschränkung von Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes im Rahmen der KriegsopferfürSorge, 3. Generelle Anrechnungsfreiheit und Unpfändbarkeit der Grundrente, 4. Einführung einer besonderen Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern, 5. Besondere Erhöhung der Elternrente, 6. Erhöhung des Mindestzahlbetrages bei der Elternrente, 7. Weitere Anhebung der Abgeltungsquote beim Berufsschadensausgleich und beim Schadensausgleich. Der Bundesrat hat zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 6. November 1987 (Drucksache 381/87 [Beschluß]) unter Ziffer 2 eine ergänzende Regelung vorgeschlagen, nach der bei der Gewährung des Bedarfs für auswärtige Unterbringung nicht auf die Wohnung eines Elternteiles abzustellen ist, der eine so nachhaltige Störung des Eltern-KindVerhältnisses herbeigeführt hat, daß eine Verweisung des Schülers auf die Wohnung dieses Elternteils unzumutbar ist. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde der Anregung des Bundesrates widersprochen. Zwar hat der Bundestag den Formulierungsvorschlag des Bundesrates nicht übernommen. Er hat jedoch eine Ermächtigung eingefügt, den Bedarf für auswärtige Unterbringung aufgrund einer Rechtsverordnung auch in Fällen zu gewähren, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. Diese Verordnungsermächtigung geht über das Anliegen des Bundesrates, bei einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung untragbare Härten zu vermeiden, weit hinaus. Gleichwohl wird begrüßt, daß nun die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, in den vom Bundesrat aufgegriffenen Fällen Abhilfe zu schaffen. Im Interesse der benachteiligten Betroffenen erwartet der Bundesrat, daß — unter Berücksichtigung der Auflage des Haushalts- ausschusses des Deutschen Bundestages — möglichst rasch im Laufe des Jahres 1989 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird. Damit die finanziellen Auswirkungen übersehbar und gering bleiben, sollte sich die zu treffende Neuregelung auf die vom Bundesrat beschriebenen Härtefälle beschränken. 2. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes unter Ziffer 8 weiter auf seinen Beschluß vom gleichen Tage zum Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (Drucksache 253/87 [Beschluß]) hingewiesen. Er hat damit nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die dort aufgezeigten Bedenken nicht nur gegen die geltenden Regelungen über den leistungsabhängigen Teilerlaß, sondern weitgehend auch gegen die im vorgenannten Zweiten Bericht bereits angesprochene und im Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes vorgesehene Änderung dieser Regelungen bestehen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung gibt Veranlassung, auf den Beschluß des Bundesrates vom 6. November 1987 nochmals hinzuweisen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Lösungen zu unterbreiten, die nicht zu den aufgezeigten Problemen führen. Dabei sollen die Vorschläge des Beirates für Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1656 Nr. 3.6 Drucksache 11/2198 Nr. 2.2-2.4 Drucksache 11/2266 Nr. 2.3-2.10 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1998 Nr. 2.7, 2.8 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/1938 Nr. 11 Drucksache 11/2089 Nr. 33, 34 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2198 Nr. 2.11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Vogt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD will von einer Tatsache ablenken, nämlich von der Tatsache, daß wir Wort halten: Die Jugendvertretung wird zu einer Jugend-und Auszubildendenvertretung ausgebaut,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und zwar geschieht das rechtzeitig, damit im Herbst dieses Jahres, wie wir angekündigt, wie wir versprochen haben, die Jugendlichen die Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen können. Ich meine, das ist eine gute Nachricht für die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Lande.
    Meine Damen und Herren, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich nämlich nicht um eine bloße semantische Übung, bei der das Wort Jugend-



    Parl. Staatssekretär Vogt
    vertretung durch Jugend- und Auszubildendenvertretung ersetzt wird. Es geht vielmehr darum, den jungen Arbeitnehmern den Wunsch nach einer eigenen betrieblichen Interessenvertretung zu erfüllen, und diesem Anliegen tragen wir Rechnung.
    Deshalb, Herr Kollege Andres, ist Ihre Kritik für mich völlig unverständlich. Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben seit Mitte der 70er Jahre die Umwandlung der Jugendvertretung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gefordert. Die SPD hätte bis 1982 Zeit gehabt, dieser Forderung Rechnung zu tragen. Sie haben es nicht getan. Wir tragen dieser Forderung der Jugendlichen Rechnung.
    Meine Damen und Herren, der von der CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit den Jugendlichen ausführlich diskutiert. Als Ergebnis dieses Dialogs mit den Jugendlichen ist der Gesetzentwurf in fünf Positionen geändert worden, und damit ist den Forderungen der Auszubildenden Rechnung getragen.
    Erstens. Die Altersgrenze für die Einbeziehung von Auszubildenden in die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird auf 25 Jahre statt auf 24 Jahre angehoben. Deshalb findet die Auszehrung der Jugendvertretung in der Zukunft nicht mehr statt. Die Jugendlichen und die Auszubildenden haben in der Zukunft das Sprachrohr, das sie haben wollen.
    Zweitens. Als Folge der ersten Änderung haben wir auch die Altersgrenze für die Wählbarkeit zur Jugend- und Auszubildendenvertretung auf 25 Jahre angehoben.
    Drittens. Mitglieder dieser Vertretung, die während der Amtszeit das 25. Lebensjahr vollenden, bleiben aus Gründen der Kontinuität bis zum Ende der Amtszeit Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
    Viertens. In Großbetrieben wird die Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter erhöht, und zwar gestaffelt bis auf 13 Vertreter.
    Der fünfte Punkt: Die Versammlung der Jugendlichen und Auszubildenden kann von der Betriebsversammlung abgekoppelt werden.
    Das heißt, wir machen einen Gesetzentwurf mit und für die Jugendlichen und nicht gegen sie.
    Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages waren und sind sich in dem Hauptanliegen einig, den Jugendlichen wieder eine effiziente Vertretung gegenüber dem Betriebsrat zu ermöglichen. Aber der gute Wille allein genügt nicht, er muß auch vernünftig umgesetzt werden. Deshalb kann ich den Vorschlag der SPD nicht akzeptieren, wonach Jugend- und Auszubildendenvertretungen auch in Betrieben ohne Betriebsrat gebildet werden sollen. Das wäre eine Abkehr von einem bewährten Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach die Jugendvertretung kein selbständiges, vom Betriebsrat unabhängiges Vertretungsorgan ist.
    Hinzu kommt, daß nach dem Vorschlag der SPD Bewährtes ohne Not aufgegeben würde. Denn nach der Anhebung der Altersgrenze kann ohnehin der überwiegende Teil der zur Jugend- und Auszubildendenvertretung Wahlberechtigten einen Betriebsrat wählen, der allein der Träger von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten ist. Ich bin sicher, die Jugendlichen, die die Initiative zur Wahl einer Jugend-und Auszubildendenvertretung ergreifen, können und werden auch die Initiative zur Wahl eines Betriebsrats ergreifen. Jedenfalls setzen wir dieses Vertrauen in die Jugend.
    Meine Damen und Herren, ich hatte eigentlich die Hoffnung und die Erwartung, daß die SPD ihren eigenen Anträgen nicht ein so großes Gewicht beimessen

    (Andres [SPD]: Es ist unglaublich, was Sie sagen!)

    und daß sie dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und der FDP zustimmen würde. Es wäre im Interesse der Jugendlichen, wenn es zu einem einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages gekommen wäre. Ich bedaure, daß die SPD diese Chance vergibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zunächst zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf Drucksache 11/955. Der Ausschuß empfiehlt, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Ich rufe die Art. 1 bis 7, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Damit unterbleibt nach § 83 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben auf Drucksache 11/1134.
Ich rufe Art. 1 auf. Dazu liegt auf Drucksache 11/2491 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Ich lasse zuerst über diesen Antrag abstimmen. Wer diesem Antrag der GRÜNEN zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für den Art. 1 in der Ausschußfassung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 in der Ausschußfassung ist angenommen.
Ich rufe die Art. 2 bis 6, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Diese Artikel sind mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung



Vizepräsident Frau Renger
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in der dritten Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen auf Drucksache 11/2264.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 11/2489 ein Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN vor. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer für Art. 1 in der Ausschußfassung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe die Art. 2 bis 5, die Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist der Gesetzentwurf angenommen. — Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches —1. SGBÄndG)

— Drucksache 11/1004 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 11/2460 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Haack (Extertal)


(Erste Beratung 36. Sitzung)

Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/2490 vor.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Frau Kollegin Limbach, Sie haben in dieser Aussprache als erste das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Editha Limbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute wichtige Änderungen des Sozialgesetzbuchs. Sie sind auch im Ausschuß sehr ausführlich beraten worden.
    Ich hebe die Punkte hervor, bei denen es um die Möglichkeit, oder wie ich sagen möchte, um die Gefahr geht, daß Geldleistungen gepfändet werden, die zur Erziehung von Kindern bezahlt werden. Wir möchten diese Pfändungsmöglichkeit ausschalten, weil die Geldleistungen nach dem Erziehungsgeldgesetz und aus der Stiftung „Mutter und Kind" nicht als Betrag zum allgemeinen Lebensunterhalt gehören, der bis zu einer bestimmten Grenze der Pfändung unterliegt. Gerade in den Fällen, wo es finanziell knapp ist, sollen Väter bzw. Mütter die Chance erhalten, ihre Kinder mit der Sorgfalt und der persönlichen Zuwendung zu erziehen, die in den ersten Lebensjahren besonders wünschenswert sind. Diesem Ziel entspräche es nicht, wenn die Pfändung von Geld nach dem Erziehungsgeldgesetz oder von Geld, das von der Stiftung „Mutter und Kind" gewährt wird, möglich wäre.
    Darüber hinaus haben wir bei den Beratungen beantragt, daß der Pfändung auch vergleichbare Leistungen der Länder entzogen bleiben, und zwar sowohl Erziehungsleistungen als auch Mittel, die aus anderen Stiftungen zum Schutz von Mutter und Kind gewährt werden.
    Darüber hinaus hat es einige Anregungen gegeben, Pfändungsbeschlüsse an bestimmte Formvorschriften zu binden. Hier waren wir der Auffassung, daß wir dem nicht folgen können, um das Ganze nicht zu komplizieren.
    Besonders heftige Diskussionen hat es im Ausschuß darüber gegeben, ob die Versicherungsnummer in der Gefahr stehe, eine Personenkennummer zu werden. Wir haben dazu auch eine Anhörung gehabt, haben uns mit den Problemen ausführlich auseinandergesetzt und sind dann zu dem Ergebnis gekommen — auch gestützt auf die Aussagen des Beauftragten für den Datenschutz — , daß auf Grund der Zusammensetzung der Versicherungsnummer und in dem Bereich, in dem wir sie zur Verwendung freigeben, eine Gefahr, wie sie von manchen befürchtet wurde, nicht besteht, zumal die verschiedenen Bereiche, in denen sie verwendet werden darf, sehr eingeengt werden.
    Insgesamt muß man sehen, daß wir hier einige Punkte angesprochen haben, die deshalb geregelt werden mußten, weil es bis dato keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Verwendung der Versicherungsnummer gab. Es war ja auch eine Anregung des Datenschutzbeauftragten, hier zu handeln.
    Wir haben mit diesem Gesetz, das wir hier heute verabschieden wollen, mit diesen Änderungen zum Sozialgesetzbuch wichtige Punkte angesprochen, die in der Diskussion schon länger anstanden, die zum Teil im Bundesrat aufgegriffen wurden, die von der Regierung vorgelegt wurden, die vom Parlament, insbesondere von meiner Fraktion, im Hinblick auf den Schutz der der Pfändung entzogenen Beträge, so will ich einmal sagen, aufgenommen wurden. Wir sind der Auffassung, daß wir dann, wenn wir diesem Gesetz heute zustimmen, einen Fortschritt in zweierlei Rich-



    Frau Limbach
    tung machen: zum einen in der Richtung, daß wir das, was wir Vätern und Müttern für die Erziehung ihrer Kinder zukommen lassen wollen, auch geschützt erhalten, und zum anderen in bezug auf den Gebrauch der Versicherungsnummer.
    Ich möchte zu dem Teil des Schutzes der Leistungen für Erziehung vor Pfändung noch ein paar Worte sagen, weil es in der Diskussion ja auch darum ging, wo die Grenze gezogen werden soll. Hier waren wir der Auffassung, daß diese Beträge zum Unterhalt von Kin-dern auch dann nicht gepfändet werden dürfen, wenn es nicht um den Betrag geht, der für das betreffende Kind zur Verfügung steht. Denn auch dann würde ja die Leistung, die dazu gedacht ist, die Erziehungskraft zu stärken, ihre Wirkung nicht mehr haben können.
    Ich bitte um Nachsicht, wenn ich jetzt etwas vor der Zeit zum Abschluß meines Beitrages komme. Aber wegen der Eile konnte ich mir nicht mehr mein Manuskript holen. Ich nehme aber an, daß die Kolleginnen und Kollegen dankbar sind, wenn sie heute eine Minute ihrer kostbaren Zeit gewinnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)