Rede von
Dr.
Franz-Hermann
Kappes
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Alfons Müller hat hier eben bereits ausgeführt, welche Grundüberlegungen für die Ihnen nun zur zweiten und dritten Beratung vorliegenden Gesetzentwürfe der CDU/CSU und der FDP zur Bildung von Jugend- und Ausbildungsvertretungen in den Betrieben und in den Verwaltungen maßgebend waren.
Ich will das für das Personalvertretungsrecht nicht ausführlich wiederholen. Nur soviel: Auch hier soll das aktive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeübt werden können. Auch hier soll die Zuordnung dieser Vertretungen zum „Betriebsrat", also zum Personalrat erhalten bleiben. Auch hier sollen die Volljährigen das Recht zur Wahl des Personalrates behalten.
Daß in den Betrieben einerseits und den Verwaltungen andererseits nicht alles gleich geregelt ist und geregelt sein wird, halten wir für unschädlich bzw. zum Teil sogar für sinnvoll. So bleibt es im Bundespersonalvertretungsgesetz bei der bewährten Altersgrenze von 26 Jahren für das passive Wahlrecht. Auch an der Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben wir — zumindest vorerst — nichts geändert.
Wie ich bereits bei der Einbringung des Gesetzes angeregt hatte, sollen nach dem Willen des federführenden Innenausschusses die Auszubildenden in der Krankenpflege wieder in den Geltungsbereich des Personalvertretungsgesetzes einbezogen werden. Außerdem soll nach Auslaufen der Wahlzeit der im Herbst dieses Jahres zu wählenden Jugend- und Auszubildendenvertretungen von 1991 an die Wahl wieder im Frühjahr stattfinden. Das hat den Vorzug, daß die im Spätsommer neu Eingestellten — nach sechsmonatiger Dienststellenzugehörigkeit — das passive Wahlrecht haben, was nach unserer Auffassung zur Verjüngung der Vertretungen auf den verschiedenen Stufen der Verwaltung beiträgt.
Meine Damen und Herren, alles in allem ist dies eine Vorlage, der Sie alle — ich sage ausdrücklich „alle" — guten Gewissens zustimmen können. Wir tun damit im Interesse der Auszubildenden einen wichtigen Schritt voran.
Noch eine Bemerkung: Dieser Schritt ist im einzelnen wohl überlegt, was weitere Überlegungen in der Zukunft nicht ausschließt.
Ich sage das aus folgendem Grund: Herr Kollege Lutz von der SPD-Fraktion hat bei unserer ersten Lesung — ich konnte darauf nicht mehr antworten — gemeint, wir hätten zu lange überlegt, und hat dann gleich einige von Ihnen, meine Damen und Herren der SPD, selbst noch zu wenig durchdachte Vorschläge für weitere Gesetzesänderungen angefügt, zugleich unter der Überschrift, man wolle doch damit nur mehr Klarheit schaffen; die Welt werde dies alles nicht verändern. Natürlich tut sie dies nicht. Aber wer die Praxis der Verwaltung kennt, sollte auch darauf bedacht sein, daß nicht unnötiger Sand ins Getriebe kommt. Das hat mit der grundsätzlichen Zustimmung zur Weckung von Mitentscheidungsfreude und Mitverantwortung bei den jungen Leuten nichts zu tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, werden wir noch im Laufe dieses Jahres eine weitere — und natürlich ebenso gut überlegte — Novelle zum Bundespersonalvertretungsgesetz beraten,
bei der es zwar vor allem um die Verbesserung des Minderheitenschutzes gehen wird, aber auch andere Fragen zur Diskussion stehen. Sinnvolle weitere Verbesserungen beim Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen sind aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen. Zunächst sollten wir aber den Ihnen vorliegenden Entwurf zum Gesetz machen, damit die Vorbereitungen zu den Wahlen der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretungen gleich nach den Sommerferien beginnen können.
Ich danke Ihnen.