Rede von
Dr.
Dieter
Thomae
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betreffend eine Umwandlung der Jugendvertretung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wird der erste Teil der Koalitionsvereinbarung zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes realisiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben Wort gehalten und dafür gesorgt, daß der schleichende Schrumpfungsprozeß bei den Jugendvertretungen gestoppt wird.
Die Gründe für diese Änderungen sind: Erstens. Das Durchschnittsalter der Jugendlichen auf Grund verlängerter Schulzeit steigt, und damit fallen immer mehr Jugendliche schon nach kurzer Ausbildungszeit aus der Jugendvertretung heraus.
Zweitens. Die Situation und die Interessenlage der Auszubildenden unter 18 Jahre und über 18 Jahre ist sehr ähnlich, so daß es gerechtfertigt ist, diesen Personenkreis einheitlich zu behandeln.
Zweck einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist für uns, die Anliegen dieses Personenkreises gegenüber dem Betriebsrat zu formulieren und ihn gleichzeitig mit den Gegebenheiten der innerbetrieblichen Demokratie bekanntzumachen.
Auf Grund der Anhörung plädieren wir für die Anhebung der Altersgrenze. Wir haben uns jedoch allen Versuchen widersetzt, die Jugendvertretung schleichend zu einem selbständigen Organ heranzubilden und aufzuwerten. Deshalb mußten wir die Vorschläge ablehnen, die vorsehen, unabhängig von der Existenz eines Betriebsrates die Einrichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung zu erlauben. Ansprechpartner für die Jugendvertretung ist und bleibt der Betriebsrat.
Wie bisher schon nach dem Personalvertretungsgesetz wird es auch künftig nach dem Betriebsverfassungsgesetz möglich sein, daß volljährige Auszubildende sowohl der Jugend- und Auszubildendenvertretung als auch dem Betriebsrat angehören.
Es sei daran erinnert, daß gerade unter der Sozialdemokratie, als das Arbeitsministerium von einem sozialdemokratischen Minister geführt wurde, dies immer wieder unter dem Schlagwort „Doppelwahlrecht" abgelehnt wurde.
Die von der Opposition geäußerte Kritik an der Einführung des Verhältniswahlrechts teilt die FDP nicht.
Denn es erscheint uns sehr gerechtfertigt, daß auch kleinere Gruppen ihre Chancen im Betrieb haben.
Dafür spricht auch, daß wir mit diesem Gesetzentwurf nicht nur mehr Jugend- und Auszubildendenvertretungen erlauben, sondern auch die Zahl der Mitglieder aufstocken.
Dies wird gerade in größeren Unternehmen die Leistungsfähigkeit dieses Gremiums erhöhen.
Im übrigen ist künftig auch das Mehrheitswahlrecht möglich, nämlich immer dann, wenn nur eine Liste zustande kommt.
Mehr Flexibilität wird auch durch die Entkoppelung von Jugend- und Auszubildendenversammlung und Betriebsversammlung ermöglicht, und zwar immer dann, wenn der Arbeitgeber und der Betriebsrat zustimmen.