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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5717B Dr. Bötsch CDU/CSU 5718 A Jahn (Marburg) SPD 5718 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5718D Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksache 11/2482) 5737 C Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Berichts des Petitionsausschusses betr. Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 (Drucksache 11/2346) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 11/983) c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 11/984) Dr. Pfennig CDU/CSU 5719D Frau Seuster SPD 5721B Frau Dr. Segall FDP 5723 B Präsident Dr. Jenninger 5726C, 5737 B Frau Nickels GRÜNE 5726 D Dr. Grünewald CDU/CSU 5729 A Fuchtel CDU/CSU 5730 A Frau Bulmahn SPD 5731 A Zeitlmann CDU/CSU 5732 D Jung (Limburg) CDU/CSU 5733 D Hiller (Lübeck) SPD 5734 B Frau Limbach CDU/CSU 5735 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5736 C Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Drucksachen 11/955, 11/2474) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/1134, 11/2474) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksachen 11/2264, 11/2480) Andres SPD 5738B, 5742 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 5739 D Hoss GRÜNE 5740 B Dr. Thomae FDP 5741 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Dr. Kappes CDU/CSU 5742 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5743 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksachen 11/1004, 11/2460) Frau Limbach CDU/CSU 5745 C Haack (Extertal) SPD 5746 B Heinrich FDP 5747 B Hoss GRÜNE 5748 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5749 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1985 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1985) und zu der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1987 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1985) (Drucksachen 10/6753, 11/872, 11/2443) Zywietz FDP 5751 A Kühbacher SPD 5753 D Dr. Friedmann CDU/CSU 5756 C Frau Vennegerts GRÜNE 5758 D Deres CDU/CSU 5761 A Diller SPD 5762 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 5764 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 5765 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (Drucksachen 11/1897, 11/2461) . . . 5766D Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer (Drucksachen 11/1898, 11/2464) 5767 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht (Drucksachen 11/2028, 11/2481) Kühbacher SPD 5767 B Bauer CDU/CSU 5767 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/2320) . 5767 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/2151, 11/2374) 5768A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2433) . . . . 5768A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2467) 5768 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2244) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2333) 5768 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksache 11/2344) . . 5768 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/2493) 5768 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Tabak und Tabakerzeugnisse (Drucksache 11/1198 [neu]) 5768 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Alkohol (Drucksache 11/1199 [neu]) 5768D Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Zucker und Süßigkeiten mit Kindern und für Kinder (Drucksache 11/1200 [neu]) . . 5768D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Becker-Inglau, Dr. Hoffacker, Frau Männle, Mischnick, Frau Saibold, Schmidt, Frau Wilms-Kegel, Frau Würfel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN: Berichtspflicht zu den Erkrankungen Asthma und Aller gie (Drucksache 11/2494) 5768D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission an den Rat für Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über I. Spritzverhinderungsvorrichtungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und II. seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) bestimmter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 11/2097) 5769 C Nächste Sitzung 5769 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5771* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 5771* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5772* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5717 85. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 84. Sitzung, Seite 5699 D: Das endgültige Ergebnis lautet richtig: Abgegebene Stimmen 317 (statt 316); davon ja: 37 nein: 280 (statt 279) Seite 5700 D: In die Namensliste der SPD ist der Name „Frau Ganseforth" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 6. Dr. Bangemann 17. 6. Dr. Böhme (Unna) 17. 6. Frau Brahmst-Rock 17. 6. Dr. Dollinger 17. 6. Ebermann 17. 6. Ehmke 17. 6. Eimer (Fürth) 17. 6. Francke (Hamburg) 17. 6. Dr. Gautier 17. 6. Gerster (Mainz) 16. 6. Dr. Hauff 16. 6. Dr. Häfele 16. 6. Frau Dr. Hartenstein 17. 6. Hedrich 17. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 17. 6. Jung (Düsseldorf) 17. 6. Jungmann 17. 6. Frau Kelly 17. 6. Kiechle 17. 6. Kittelmann ** 17. 6. Dr. Kohl 17. 6. Frau Luuk * 16. 6. Marschewski 16. 6. Meyer 16. 6. Dr. Niese 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Dr. Riesenhuber 16. 6. Sauer (Salzgitter) 17. 6. Dr. Scheer** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Seiters 17. 6. Frau Dr. Sonntag-Wolgast 17. 6. Steiner ** 17. 6. Frau Trenz 17. 6. Dr. Voigt (Northeim) 17. 6. Frau Wollny 17. 6. Frau Würfel 16. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben: CDU/CSU Austermann Bauer Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin) Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Anlagen zum Stenographischen Bericht Breuer Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels (Bonn) Frau Dempwolf Deres Dörflinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fellner Fischer (Hamburg) Dr. Friedmann Dr. Friedrich Fuchtel Funk (Gutenzell) Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. von Geldern Gerstein Glos Dr. Göhner Dr. Götz Gröbl Dr. Grünewald Günther Dr. Häfele Harries Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Hörster Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb Kalisch Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kossendey Kraus Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lemmrich Lenzer Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Louven Lowack Lummer Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Möller Dr. Müller Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Niegel Dr. Olderog Oswald Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Scheu Schmidbauer Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Seehofer Seesing Spilker Spranger Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Straßmeir Strube Stücklen Susset Tillmann Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Fräu Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel 5772* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm) Frau Will-Feld Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Würzbach Dr. Wulff Zeitlmann Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Frau Adler Andres Bachmaier Bamberg Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Börnsen (Ritterhude) Brück Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Buschfort Frau Conrad Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Fischer (Homburg) Frau Ganseforth Gansel Frau Dr. Götte Großmann Grunenberg Dr. Haack Haack (Extertal) Frau Hämmerle Dr. Hauchler Heimann Heyenn Hiller (Lübeck) Ibrügger Jahn (Marburg) Dr. Jens Kastning Kiehm Kißlinger Kolbow Koltzsch Kühbacher Lambinus Lohmann (Witten) Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müntefering Nagel Frau Dr. Niehuis Dr. Nöbel Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Paterna Pauli Dr. Penner Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Reimann Frau Renger Reuter Rixe Schäfer (Offenburg) Dr. Scheer Scherrer Schluckebier Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Dr. Schmude Schütz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Stahl (Kempen) Frau Steinhauer Stiegler Stobbe Frau Dr. Timm Toetemeyer Urbaniak Vahlberg Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) Weiermann Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Dr. Wieczorek Wiefelspütz von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Zander FDP Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Engelhard Frau Folz-Steinacker Funke Gattermann Gries Grünbeck Grüner Frau Dr. Hamm-Brücher Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Irmer Kohn Dr.-Ing. Laermann Dr. Graf Lambsdorff Lüder Mischnick Neuhausen Nolting Richter Rind Ronneburger Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Thomae Timm Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zywietz DIE GRÜNEN Brauer Frau Flinner Frau Garbe Frau Hensel Frau Hillerich Kleinert (Marburg) Dr. Knabe Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover) Frau Nickels Frau Oesterle-Schwerin Frau Saibold Schily Frau Schoppe Sellin Stratmann Frau Unruh Frau Vennegerts Weiss (München) Frau Wilms-Kegel Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) Elftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (11. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) Der Bundesrat hat zum Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) folgende Entschließung gefaßt: In ihrer Regierungserklärung vom 18. März 1987 hat die Bundesregierung der Kriegsopferversorgung einen besonders hohen Rang im Rahmen der sozialen Sicherung zugesprochen und die Absicht geäußert, während der laufenden Legislaturperiode die Kriegsopferversorgung strukturell fortzuentwickeln. Die bisherigen Verbesserungen reichen nicht aus, um die Leistungen auf ein sozial ausgewogenes Niveau zu bringen. Der Bundesrat hat daher bereits in seiner Stellungnahme vom 18. März 1988 zum Entwurf eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BR-Drucksache 53/88) mehrheitlich weitere Verbesserungen gefordert. Wegen des hohen Durchschnittsalters der versorgungsberechtigten Kriegsopfer dulden die im Sinne einer gerechteren Entschädigung notwendigen Verbesserungen im Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes keinen weiteren Aufschub. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, nunmehr beim Entwurf eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zumindest die als besonders dringend empfundenen folgenden strukturellen Änderungen vorzunehmen: Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5773* 1. Verdoppelung des Zeitraums, innerhalb dessen Pflegepersonen nach dem Tod des Pflegezulageempfängers Kuren erhalten können, 2. Wegfall der zeitlichen Einschränkung von Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes im Rahmen der KriegsopferfürSorge, 3. Generelle Anrechnungsfreiheit und Unpfändbarkeit der Grundrente, 4. Einführung einer besonderen Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern, 5. Besondere Erhöhung der Elternrente, 6. Erhöhung des Mindestzahlbetrages bei der Elternrente, 7. Weitere Anhebung der Abgeltungsquote beim Berufsschadensausgleich und beim Schadensausgleich. Der Bundesrat hat zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 6. November 1987 (Drucksache 381/87 [Beschluß]) unter Ziffer 2 eine ergänzende Regelung vorgeschlagen, nach der bei der Gewährung des Bedarfs für auswärtige Unterbringung nicht auf die Wohnung eines Elternteiles abzustellen ist, der eine so nachhaltige Störung des Eltern-KindVerhältnisses herbeigeführt hat, daß eine Verweisung des Schülers auf die Wohnung dieses Elternteils unzumutbar ist. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde der Anregung des Bundesrates widersprochen. Zwar hat der Bundestag den Formulierungsvorschlag des Bundesrates nicht übernommen. Er hat jedoch eine Ermächtigung eingefügt, den Bedarf für auswärtige Unterbringung aufgrund einer Rechtsverordnung auch in Fällen zu gewähren, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. Diese Verordnungsermächtigung geht über das Anliegen des Bundesrates, bei einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung untragbare Härten zu vermeiden, weit hinaus. Gleichwohl wird begrüßt, daß nun die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, in den vom Bundesrat aufgegriffenen Fällen Abhilfe zu schaffen. Im Interesse der benachteiligten Betroffenen erwartet der Bundesrat, daß — unter Berücksichtigung der Auflage des Haushalts- ausschusses des Deutschen Bundestages — möglichst rasch im Laufe des Jahres 1989 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird. Damit die finanziellen Auswirkungen übersehbar und gering bleiben, sollte sich die zu treffende Neuregelung auf die vom Bundesrat beschriebenen Härtefälle beschränken. 2. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes unter Ziffer 8 weiter auf seinen Beschluß vom gleichen Tage zum Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (Drucksache 253/87 [Beschluß]) hingewiesen. Er hat damit nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die dort aufgezeigten Bedenken nicht nur gegen die geltenden Regelungen über den leistungsabhängigen Teilerlaß, sondern weitgehend auch gegen die im vorgenannten Zweiten Bericht bereits angesprochene und im Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes vorgesehene Änderung dieser Regelungen bestehen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung gibt Veranlassung, auf den Beschluß des Bundesrates vom 6. November 1987 nochmals hinzuweisen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Lösungen zu unterbreiten, die nicht zu den aufgezeigten Problemen führen. Dabei sollen die Vorschläge des Beirates für Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1656 Nr. 3.6 Drucksache 11/2198 Nr. 2.2-2.4 Drucksache 11/2266 Nr. 2.3-2.10 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1998 Nr. 2.7, 2.8 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/1938 Nr. 11 Drucksache 11/2089 Nr. 33, 34 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2198 Nr. 2.11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir sind am Schluß der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
    Als Präsident des Hauses will ich, was etwas ungewöhnlich ist, am Schluß dieser Debatte den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses ebenfalls besonderen Dank für ihre Arbeit sagen. Dies ist angebracht, weil ich immer wieder feststelle, wie schwer es in Anbetracht des begrenzten oder eingeschränkten Zeitbudgets, über das jeder von uns verfügt, ist, es trotzdem zu ermöglichen, daß diese wichtige, für das Ansehen des Parlaments notwendige Arbeit geleistet werden kann. Ich appelliere an alle Mitglieder des Hauses, insbesondere auch an die Fraktionen, diese wichtige Arbeit — sie ist klassische, ureigenste Arbeit des Parlaments; selbst das Grundgesetz sieht ja die Einrichtung dieses besonderen Ausschusses vor — in entsprechender Weise zu würdigen und zu werten.
    Ich möchte insbesondere für zwei Dinge danken, zum einen dafür, daß ich wiederholt von dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, aber auch von Präsidenten anderer Parlamente im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft auf die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages und dem Europäischen Parlament hingewiesen worden bin — ich möchte ganz besonders erwähnen, daß das überall großen Eindruck hinterlassen hat — , und zum anderen dafür, daß sich die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses — das hat der Bericht dieses Jahres ergeben — besonders große Mühe gemacht haben, nicht alle Streitfragen hier durch das Plenum entscheiden zu lassen, sondern daß sie sich in besonderer Weise selbst bemüht haben, im Ausschuß Lösungen zu finden.
    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Fraktion DIE GRÜNEN an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es andere Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
    Bevor wir die Beratungen fortsetzen, kommen wir zurück zu Tagesordnungspunkt 1. Ich gebe das Wahlergebnis für die Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt. Es wurden 351 Stimmen abgegeben. Davon sind 351 gültig. Es gab 10 Enthaltungen. Keine Stimme war ungültig. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Abgeordneten Dr. Laufs 312 Stimmen und auf den Abgeordneten Weiss (München) 29 Stimmen.
    Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Dr. Laufs hat die nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes erforderliche Mehrheit von 260 Stimmen erreicht. Er ist damit als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.
    Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen
    — Drucksache 11/955 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksache 11/2474 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Müller (Wesseling) Andres
    Heinrich
    Hoss

    (Erste Beratung 33., 46. Sitzung)

    b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben
    — Drucksache 11/1134 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksache 11/2474 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Müller (Wesseling) Andres



    Präsident Dr. Jenninger
    Heinrich Hoss

    (Erste Beratung 46. Sitzung)

    c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend-und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen
    — Drucksache 11/2264 —
    Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache 11/2480 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Lutz Frau Schmidt-Bott Dr. Hirsch
    Dr. Kappes

    (Erste Beratung 81. Sitzung)

    Zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP liegen Änderungsanträge auf den Drucksachen 11/2489 und 11/2491 vor.
    Im Ältestenrat ist vereinbart worden, für die gesamte Beratung dieses Tagesordnungspunktes 30 Minuten vorzusehen. Sind Sie damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Andres.

    (V o r s i t z : Vizepräsident Frau Renger)



Rede von Dr. h.c. Gerd Andres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben wird in zweiter und dritter Lesung beraten. Diesen haben der federführende Ausschuß und die mitberatenden Ausschüsse zur Annahme empfohlen, während der hier ebenfalls zur Beratung anstehende Gesetzentwurf der SPD, der eine zusätzliche Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen gesetzlich verankern will, nicht die entsprechende Mehrheit fand.
Dies ist besonders für die Betroffenen ein Trauerspiel. Die Koalitionsfraktionen hatten nach Einbringung ihres Gesetzentwurfes der interessierten Fachöffentlichkeit gegenüber immer wieder beteuert, daß Verbesserungen im Beratungsverfahren noch möglich und zu erwarten seien.

(Heyenn [SPD]: Scharrenbroich war das!)

Allerorten wurde der Eindruck erweckt, als ginge es in den Podiumsdiskussionen, in Gesprächen mit Verbandsvertretern, im Hearing, im Schriftverkehr mit betroffenen Jugendvertretern und interessierten Jugendlichen der Gewerkschaften darum, nur die nötigen Argumente zu sammeln, damit man die Verbes-
serungen des eigenen Gesetzentwurfes auch ordentlich begründen könne.
Den von der SPD eingebrachten Gesetzentwurf, der die Forderungen der Gewerkschaften und vieler betroffener Jugendlicher und Auszubildender weitestgehend beinhaltet, zu übernehmen wurde aus parteiund koalitionspolitischen Gründen abgelehnt.
Ich will hier festhalten: Der bessere und den Problemen angemessenere Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde von der SPD-Fraktion vorgelegt.

(Beifall des Abg. Heyenn [SPD] — Zuruf von der CDU/CSU: Wer sagt das?)

— Ich sage das.
Veränderungen haben nun die fachkundigen Damen und Herren aus den Fraktionen von CDU/CSU und FDP an ihrem eigenen Gesetzentwurf vorgenommen? Die Altersgrenze für das passive und aktive Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wurde von 24 auf 25 Jahre angehoben. Ich kann nur sagen: Welch eine Leistung! Schon diese Altersgrenze, die von den Gewerkschaften und von der SPD-Fraktion seit Jahren für sinnvoll erachtet wurde, schien doch ein größerer koalitionspolitischer Kraftakt gewesen zu sein.
Zweitens. Die Zahl der zu wählenden Jugend- und Auszubildendenvertreter und -vertreterinnen wurde von bisher 9 auf 13 erhöht. Das ist zu begrüßen, unserer Auffassung nach aber unzureichend. Dies ist offensichtlich für die Koalitionsfraktionen das Bonbon, mit dem man die insgesamt mangelhafte gesetzliche Regelung nach außen verkaufen möchte.
Die dritte Änderung, die durch die Ausschußberatungen zustande kam, muß man als weiße Salbe bezeichnen. Hier wird geregelt, daß künftig Jugend-und Auszubildendenvertretungen im Einvernehmen mit Betriebsrat und Arbeitgeber den Termin von Jugendversammlungen auch abweichend von der gesetzlichen Regelung bestimmen können. Ich muß sagen: Eine solche Regelung war auch nach dem bisherigen Recht und der entwickelten Rechtsprechung jederzeit möglich, weil Gesetze ja sozusagen immer nur die Konfliktfälle regeln sollen. Wenn sich im Betrieb alle einig sind, kann man die Versammlung machen, wann man will.
Das, was die Fachleute — so sage ich jetzt hier einmal — als Beratungsergebnis zustande gebracht haben, wird in den Gewerkschaften, bei Arbeitgeberverbänden und insbesondere in der Arbeitsgerichtsbarkeit schallendes Gelächter hervorrufen.
Damit sind nun schon alle Änderungen des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen erschöpfend behandelt. Ich muß sagen, wer die Beratungen verfolgt hat, kann nur festhalten: welch ein erbärmliches Ergebnis!

(Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

Mir klingen die freundlichen Beteuerungen der Abgeordneten Thomae, der ja sicherlich auch noch sprechen wird, und Müller, der auch spricht, noch mächtig in den Ohren. Bei verschiedenen Diskussionsgelegenheiten versprachen sie, zur Verbesserung des Ent-



Andres
wurfs beizutragen. Wie müssen sich all die am Hearing, bei den Diskussionen und sonstigen Veranstaltungen Beteiligten jetzt, nach Abschluß der Beratungen, vorkommen? Kann man sagen, daß sie auf den Arm genommen wurden, oder muß man es eigentlich noch drastischer formulieren?
Mir liegt ein Beschluß der sogenannten Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor, den diese am 14. April 1988 verabschiedet und an Gewerkschaften und Beteiligte verschickt hat,

(Heyenn [SPD]: Gibt's die denn noch?)

unterschrieben vom Abgeordneten Scharrenbroich; er sitzt ja da und wird dazu sicherlich Stellung nehmen. In diesem Beschluß werden eine Sprechstundenregelung unabhängig von der Zahl der Wahlberechtigten, ein Recht auf vier eigenständige, von der Betriebsversammlung unabhängige Jugendversammlungen sowie ein verbesserter Schutz der Jugend- und Auszubildendenvertretung gefordert. Nichts ist aus all dem geworden. Der Vorgang offenbart, welchen politischen Einfluß die Arbeitnehmergruppe in der Koalition hat, nämlich gar keinen.

(Dreßler [SPD]: Null!)

Was für die SPD die Gesetzesvorlage ganz und gar unerträglich macht, ist eine gravierende Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Recht. Seit Bestehen des Betriebsverfassungsgesetzes wurde die Jugendvertretung in den Betrieben nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Dies bedeutete: Die Jugendlichen und Auszubildenden konnten demjenigen unmittelbar ihre Stimme geben, von dem sie meinten, daß er oder sie ihre Interessen am besten vertreten würde. Die Veränderungen dieses Wahlrechts ist der FDP zu verdanken, die hier ihr 5-%-Syndrom an einer gesetzlichen Regelung auslebt, bei der sie gar nicht zur Wahl steht.

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Schon mal was von Minderheitenschutz gehört?)

„Mit der FDP wird es keinerlei Regelung eines Mehrheitswahlverfahrens geben, egal, um welche Wahlen es geht" , diese Aussage eines FDP-Kollegen in diesem Hause klingt mir nach wie vor in den Ohren. Da wird die Angst der Partei mit den drei Pünktchen um den Einzug in Kommunal-, Landes- und Bundesparlamente der entscheidende Begründungszusammenhang für eine massive Veränderung eines Wahlrechts, das sich in nahezu 40 Jahren nach einhelliger Auffassung von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Betroffenen bewährt hat.
Wir wollen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, die mehr und bessere Rechte hat, wie sie in unserem Entwurf enthalten sind.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung für Personen bis zum Alter von 25 Jahren. Das veränderte Wahlverfahren und die absolute Unfähigkeit der Regierungskoalition, der neu zu schaffenden Jugend- und Auszubildendenvertretung auch entsprechende Rechte zu verleihen, haben meine Fraktion zu der Überzeugung gebracht, daß wir in der Endabstimmung über diesen mangelhaften Gesetz-
entwurf, den CDU/CSU und FDP hier vorlegen, mit Nein stimmen müssen.

(Sehr gut! bei der SPD)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Koalition zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen verweise ich darauf, daß die Bundestagsfraktion der SPD einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat, den wir für geeigneter halten, eine wirkungsvolle Arbeit dieser Vertretungen garantieren zu können. Unser Entwurf fand in den Ausschußberatungen keine Mehrheit, so daß der von der Regierungskoalition eingebrachte Entwurf hier zur Abstimmung steht. Im Beratungsverfahren wurden neben der Ausweitung zur Jugend- und Auszubildendenvertretung verbesserte Schutzrechte der Vertretung sowie eine Veränderung des Zeitraums der regelmäßigen Wahlen beschlossen. Da gegenüber dem bisherigen Recht keine Verschlechterungen vorgenommen werden, stimmt die SPD dieser Gesetzesvorlage zu, auch wenn ausdrücklich darauf hingewiesen werden muß, daß die zu verabschiedende Regelung unzureichend ist.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Mein lieber Mann, das ist aber ein Eiertanz! Lang lebe die SPD in der Opposition!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Wesseling).