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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5717B Dr. Bötsch CDU/CSU 5718 A Jahn (Marburg) SPD 5718 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5718D Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksache 11/2482) 5737 C Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Berichts des Petitionsausschusses betr. Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 (Drucksache 11/2346) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 11/983) c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 11/984) Dr. Pfennig CDU/CSU 5719D Frau Seuster SPD 5721B Frau Dr. Segall FDP 5723 B Präsident Dr. Jenninger 5726C, 5737 B Frau Nickels GRÜNE 5726 D Dr. Grünewald CDU/CSU 5729 A Fuchtel CDU/CSU 5730 A Frau Bulmahn SPD 5731 A Zeitlmann CDU/CSU 5732 D Jung (Limburg) CDU/CSU 5733 D Hiller (Lübeck) SPD 5734 B Frau Limbach CDU/CSU 5735 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5736 C Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Drucksachen 11/955, 11/2474) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/1134, 11/2474) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksachen 11/2264, 11/2480) Andres SPD 5738B, 5742 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 5739 D Hoss GRÜNE 5740 B Dr. Thomae FDP 5741 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Dr. Kappes CDU/CSU 5742 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5743 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksachen 11/1004, 11/2460) Frau Limbach CDU/CSU 5745 C Haack (Extertal) SPD 5746 B Heinrich FDP 5747 B Hoss GRÜNE 5748 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5749 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1985 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1985) und zu der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1987 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1985) (Drucksachen 10/6753, 11/872, 11/2443) Zywietz FDP 5751 A Kühbacher SPD 5753 D Dr. Friedmann CDU/CSU 5756 C Frau Vennegerts GRÜNE 5758 D Deres CDU/CSU 5761 A Diller SPD 5762 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 5764 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 5765 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (Drucksachen 11/1897, 11/2461) . . . 5766D Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer (Drucksachen 11/1898, 11/2464) 5767 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht (Drucksachen 11/2028, 11/2481) Kühbacher SPD 5767 B Bauer CDU/CSU 5767 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/2320) . 5767 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/2151, 11/2374) 5768A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2433) . . . . 5768A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2467) 5768 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2244) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2333) 5768 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksache 11/2344) . . 5768 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/2493) 5768 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Tabak und Tabakerzeugnisse (Drucksache 11/1198 [neu]) 5768 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Alkohol (Drucksache 11/1199 [neu]) 5768D Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Zucker und Süßigkeiten mit Kindern und für Kinder (Drucksache 11/1200 [neu]) . . 5768D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Becker-Inglau, Dr. Hoffacker, Frau Männle, Mischnick, Frau Saibold, Schmidt, Frau Wilms-Kegel, Frau Würfel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN: Berichtspflicht zu den Erkrankungen Asthma und Aller gie (Drucksache 11/2494) 5768D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission an den Rat für Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über I. Spritzverhinderungsvorrichtungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und II. seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) bestimmter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 11/2097) 5769 C Nächste Sitzung 5769 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5771* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 5771* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5772* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5717 85. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 84. Sitzung, Seite 5699 D: Das endgültige Ergebnis lautet richtig: Abgegebene Stimmen 317 (statt 316); davon ja: 37 nein: 280 (statt 279) Seite 5700 D: In die Namensliste der SPD ist der Name „Frau Ganseforth" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 6. Dr. Bangemann 17. 6. Dr. Böhme (Unna) 17. 6. Frau Brahmst-Rock 17. 6. Dr. Dollinger 17. 6. Ebermann 17. 6. Ehmke 17. 6. Eimer (Fürth) 17. 6. Francke (Hamburg) 17. 6. Dr. Gautier 17. 6. Gerster (Mainz) 16. 6. Dr. Hauff 16. 6. Dr. Häfele 16. 6. Frau Dr. Hartenstein 17. 6. Hedrich 17. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 17. 6. Jung (Düsseldorf) 17. 6. Jungmann 17. 6. Frau Kelly 17. 6. Kiechle 17. 6. Kittelmann ** 17. 6. Dr. Kohl 17. 6. Frau Luuk * 16. 6. Marschewski 16. 6. Meyer 16. 6. Dr. Niese 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Dr. Riesenhuber 16. 6. Sauer (Salzgitter) 17. 6. Dr. Scheer** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Seiters 17. 6. Frau Dr. Sonntag-Wolgast 17. 6. Steiner ** 17. 6. Frau Trenz 17. 6. Dr. Voigt (Northeim) 17. 6. Frau Wollny 17. 6. Frau Würfel 16. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben: CDU/CSU Austermann Bauer Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin) Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Anlagen zum Stenographischen Bericht Breuer Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels (Bonn) Frau Dempwolf Deres Dörflinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fellner Fischer (Hamburg) Dr. Friedmann Dr. Friedrich Fuchtel Funk (Gutenzell) Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. von Geldern Gerstein Glos Dr. Göhner Dr. Götz Gröbl Dr. Grünewald Günther Dr. Häfele Harries Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Hörster Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb Kalisch Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kossendey Kraus Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lemmrich Lenzer Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Louven Lowack Lummer Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Möller Dr. Müller Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Niegel Dr. Olderog Oswald Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Scheu Schmidbauer Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Seehofer Seesing Spilker Spranger Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Straßmeir Strube Stücklen Susset Tillmann Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Fräu Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel 5772* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm) Frau Will-Feld Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Würzbach Dr. Wulff Zeitlmann Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Frau Adler Andres Bachmaier Bamberg Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Börnsen (Ritterhude) Brück Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Buschfort Frau Conrad Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Fischer (Homburg) Frau Ganseforth Gansel Frau Dr. Götte Großmann Grunenberg Dr. Haack Haack (Extertal) Frau Hämmerle Dr. Hauchler Heimann Heyenn Hiller (Lübeck) Ibrügger Jahn (Marburg) Dr. Jens Kastning Kiehm Kißlinger Kolbow Koltzsch Kühbacher Lambinus Lohmann (Witten) Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müntefering Nagel Frau Dr. Niehuis Dr. Nöbel Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Paterna Pauli Dr. Penner Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Reimann Frau Renger Reuter Rixe Schäfer (Offenburg) Dr. Scheer Scherrer Schluckebier Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Dr. Schmude Schütz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Stahl (Kempen) Frau Steinhauer Stiegler Stobbe Frau Dr. Timm Toetemeyer Urbaniak Vahlberg Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) Weiermann Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Dr. Wieczorek Wiefelspütz von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Zander FDP Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Engelhard Frau Folz-Steinacker Funke Gattermann Gries Grünbeck Grüner Frau Dr. Hamm-Brücher Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Irmer Kohn Dr.-Ing. Laermann Dr. Graf Lambsdorff Lüder Mischnick Neuhausen Nolting Richter Rind Ronneburger Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Thomae Timm Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zywietz DIE GRÜNEN Brauer Frau Flinner Frau Garbe Frau Hensel Frau Hillerich Kleinert (Marburg) Dr. Knabe Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover) Frau Nickels Frau Oesterle-Schwerin Frau Saibold Schily Frau Schoppe Sellin Stratmann Frau Unruh Frau Vennegerts Weiss (München) Frau Wilms-Kegel Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) Elftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (11. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) Der Bundesrat hat zum Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) folgende Entschließung gefaßt: In ihrer Regierungserklärung vom 18. März 1987 hat die Bundesregierung der Kriegsopferversorgung einen besonders hohen Rang im Rahmen der sozialen Sicherung zugesprochen und die Absicht geäußert, während der laufenden Legislaturperiode die Kriegsopferversorgung strukturell fortzuentwickeln. Die bisherigen Verbesserungen reichen nicht aus, um die Leistungen auf ein sozial ausgewogenes Niveau zu bringen. Der Bundesrat hat daher bereits in seiner Stellungnahme vom 18. März 1988 zum Entwurf eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BR-Drucksache 53/88) mehrheitlich weitere Verbesserungen gefordert. Wegen des hohen Durchschnittsalters der versorgungsberechtigten Kriegsopfer dulden die im Sinne einer gerechteren Entschädigung notwendigen Verbesserungen im Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes keinen weiteren Aufschub. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, nunmehr beim Entwurf eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zumindest die als besonders dringend empfundenen folgenden strukturellen Änderungen vorzunehmen: Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5773* 1. Verdoppelung des Zeitraums, innerhalb dessen Pflegepersonen nach dem Tod des Pflegezulageempfängers Kuren erhalten können, 2. Wegfall der zeitlichen Einschränkung von Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes im Rahmen der KriegsopferfürSorge, 3. Generelle Anrechnungsfreiheit und Unpfändbarkeit der Grundrente, 4. Einführung einer besonderen Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern, 5. Besondere Erhöhung der Elternrente, 6. Erhöhung des Mindestzahlbetrages bei der Elternrente, 7. Weitere Anhebung der Abgeltungsquote beim Berufsschadensausgleich und beim Schadensausgleich. Der Bundesrat hat zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 6. November 1987 (Drucksache 381/87 [Beschluß]) unter Ziffer 2 eine ergänzende Regelung vorgeschlagen, nach der bei der Gewährung des Bedarfs für auswärtige Unterbringung nicht auf die Wohnung eines Elternteiles abzustellen ist, der eine so nachhaltige Störung des Eltern-KindVerhältnisses herbeigeführt hat, daß eine Verweisung des Schülers auf die Wohnung dieses Elternteils unzumutbar ist. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde der Anregung des Bundesrates widersprochen. Zwar hat der Bundestag den Formulierungsvorschlag des Bundesrates nicht übernommen. Er hat jedoch eine Ermächtigung eingefügt, den Bedarf für auswärtige Unterbringung aufgrund einer Rechtsverordnung auch in Fällen zu gewähren, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. Diese Verordnungsermächtigung geht über das Anliegen des Bundesrates, bei einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung untragbare Härten zu vermeiden, weit hinaus. Gleichwohl wird begrüßt, daß nun die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, in den vom Bundesrat aufgegriffenen Fällen Abhilfe zu schaffen. Im Interesse der benachteiligten Betroffenen erwartet der Bundesrat, daß — unter Berücksichtigung der Auflage des Haushalts- ausschusses des Deutschen Bundestages — möglichst rasch im Laufe des Jahres 1989 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird. Damit die finanziellen Auswirkungen übersehbar und gering bleiben, sollte sich die zu treffende Neuregelung auf die vom Bundesrat beschriebenen Härtefälle beschränken. 2. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes unter Ziffer 8 weiter auf seinen Beschluß vom gleichen Tage zum Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (Drucksache 253/87 [Beschluß]) hingewiesen. Er hat damit nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die dort aufgezeigten Bedenken nicht nur gegen die geltenden Regelungen über den leistungsabhängigen Teilerlaß, sondern weitgehend auch gegen die im vorgenannten Zweiten Bericht bereits angesprochene und im Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes vorgesehene Änderung dieser Regelungen bestehen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung gibt Veranlassung, auf den Beschluß des Bundesrates vom 6. November 1987 nochmals hinzuweisen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Lösungen zu unterbreiten, die nicht zu den aufgezeigten Problemen führen. Dabei sollen die Vorschläge des Beirates für Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1656 Nr. 3.6 Drucksache 11/2198 Nr. 2.2-2.4 Drucksache 11/2266 Nr. 2.3-2.10 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1998 Nr. 2.7, 2.8 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/1938 Nr. 11 Drucksache 11/2089 Nr. 33, 34 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2198 Nr. 2.11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Dabei bezog sich Ihre Zwischenfrage, Herr Kollege Bötsch, nur auf den anwesenden Vertreter der Bundesregierung.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ich gehe davon aus, daß nicht die gesamte Bundesregierung so brennend an dem Thema interessiert sein muß!)



Rede von Dr. Inge Segall
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nach dieser langen Debatte über die Frage der Präsenz von Regierungsvertretern möchte ich nun allerdings darauf zurückkommen, daß wir auch im Petitionsausschuß immer wieder feststellen, daß es leider Gottes, wenn ich auch die Regelungswut beklagt habe, auch noch Regelungsbedarf gibt. So lag z. B. schon 1985 dem Petitionsausschuß eine Beschwerde von Bürgern über Heizkostenabrechnungen auf Grund der Heizkostenverordnung vor. Dieses Problem ist also bekannt. Ich möchte darauf hinweisen, daß wirklich sehr finanzschwache Bevölkerungskreise betroffen sind. Sie sind insbesondere deshalb betroffen, weil die Novellierung der Heizkostenverordnung „Ewigkeiten" in Anspruch nimmt. Ganz bewußt habe ich das Wort „Ewigkeiten" gewählt. Nicht nur bei solchen legislativen Handlungen, sondern ganz allgemein kann festgestellt werden, daß die Dauer der Verfahren den Bürger häufig sehr belastet.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Sie tragen doch die Regierung mit!)

Auch finanziell können extrem lange Bearbeitungszeiten einschneidende Folgen haben. Bei den Arbeitsämtern kommt es z. B. sehr häufig zu unvertretbar langen Wartezeiten, insbesondere bei der Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Man stelle sich einmal vor, in welche Situation man geraten kann, wenn man sieben Monate auf eine Entscheidung über die Bemessung des Arbeitslosengeldes warten muß! Sie sehen, in welch vielfältiger Weise eine überlange Verfahrensdauer den Bürger beeinträchtigen kann. Die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, aber auch von Gesetzgebungsverfahren, wo dies nötig ist, muß darum eine Priorität staatlichen Handelns werden.
Aber auch für die hier Zuflucht suchenden Asylbewerber ist es ein Gebot der Menschlichkeit, die Bearbeitungszeit ihrer Anträge zu verkürzen. Je länger der Schwebezustand zwischen Abweisung oder Zusprechen des Asyls besteht, desto größer wird die Gefahr kultureller und damit existenzgefährdender Entfremdung.
Bei geplanten Reformvorhaben sollte sich die Bundesregierung mehr den von Bürgern vorgebrachten Anliegen und den Empfehlungen des Petitionsausschusses und damit ja solcher des Bundestages bedie-



Frau Dr. Segall
nen. Schon vor drei Jahren hatte der Bundestag die Bundesregierung um Prüfung gebeten, welche dienstrechtlichen Maßnahmen zu erwägen seien. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf die Probleme, die mit der Absenkung der Eingangsbesoldung verbunden sind, hingewiesen. Bislang liegt der Strukturbericht der Bundesregierung nicht vor, oder sollte ich genauer sagen: Er liegt vor, aber er wird nicht vorgelegt? Denn soviel ich weiß, beinhaltet der Bericht eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts und weist darüber hinaus darauf hin, daß ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern in den Bereichen Forschung, auswärtiger Dienst, Wirtschaft und Verkehr besteht. Erklärt wird dieser Umstand insbesondere mit der besagten Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst. Hier schlägt, soviel ich weiß, das BMI einen schrittweisen Abbau vor. Allerdings — nur hier liegt das eigentliche Problem — stehen sämtliche Maßnahmen, soviel ich weiß, auf Grund der Koalitionsvereinbarungen unter dem Genehmigungsvorbehalt des Bundesministers der Finanzen. Offenbar konnte in diesem Zusammenhang noch keine endgültige Klärung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesinnenminister erfolgen. Soviel ich weiß, können interministerielle Schwierigkeiten aber nicht rechtfertigen, einer Aufforderung des Bundestages nicht nachzukommen. Damit man endlich und endgültig Genaues weiß, muß der Strukturbericht unabhängig von interministeriellen Unstimmigkeiten vorgelegt werden.
In engem Zusammenhang mit der Problematik des Strukturberichts stehen Beschwerden von Bürgern, die von § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes betroffen sind. Obwohl es wahrscheinlich allen klar ist, worum es geht, möchte ich noch einmal kurz den Inhalt der Regelung erklären.
Durch den § 55 Beamtenversorgungsgesetz wird dafür gesorgt, daß beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten durch bestimmte Höchstgrenzen einer „Überversorgung" vorgebeugt wird. Diese Vorschrift ist heftig umstritten, und erst vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 55 verfassungsgemäß ist.
Nun könnten wir Politiker uns ja zurücklehnen und uns auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Die FDP ist hier jedoch der Ansicht, daß Nachbesserungsbedarf besteht. Wie ich eingangs sagte, sollte mit dem § 55 einer „Überversorgung" vorgebeugt werden. Petenten machten demgegenüber geltend, daß dieses Argument der Überversorgung als Konsequenz zweier Bezüge nicht stichhaltig sei, da erst diese doppelten Bezüge ein ausreichendes Versorgungsniveau sichern würden. Zwischen diesen beiden Polen — sprich: zwischen dem berechtigten gesetzgeberischen Interesse, einer wirklichen Überversorgung vorzubeugen, und dem wiederum berechtigten Interesse der betroffenen Bürger, ein gerechtes Versorgungsniveau sichergestellt zu wissen — muß gesetzlich ein Ausgleich gefunden werden.

(Frau Unruh [GRÜNE]: Machen Sie erst einmal eine anständige Grundversorgung!)

Hier schließt sich nun der Kreis; denn ohne die Vorlage des Berichts ist die nötige Nachbesserung des
§ 55 nicht möglich. Der zeitliche Verzug der Vorlage des Strukturberichts hat also einschneidende Konsequenzen. Die FDP ist nicht länger willens, die verständlichen Ressortschwierigkeiten auf dem Rücken der Bürger austragen zu lassen.
Der Petitionsausschuß hat sich aber nicht nur mit Einzelschicksalen oder den Anliegen von Gruppen — wie denen der Beamtenschaft — zu befassen, sondern es gab auch Anliegen, die weiteste Bevölkerungskreise betrafen. So hat sich der Petitionsausschuß mit einem Vorschlag zur Verschärfung des geltenden § 218 StGB zu befassen. Davon wären zuvorderst Frauen betroffen. Es dürfte bekannt sein, daß eine Änderung des § 218 ansteht. Eine Koalitionsvereinbarung gibt es dazu; das ist richtig. Falsch ist es aber, anzunehmen, die FDP-Frauen würden einer solchen Vereinbarung Vorrang vor dem Wohl der Frauen einräumen.
Der Schutz des ungeborenen Lebens und das Wohl der Frau können gleichzeitig nur gesichert sein, wenn folgendes bei der Novellierung berücksichtigt wird: Die nun vorgesehene Beratung der Schwangeren darf nicht dazu führen, daß ihr zu der bestehenden Konfliktsituation weitere seelische Probleme bereitet werden. Die Beratung muß ihr vielmehr bei der Bewältigung des Konflikts helfen.
Da ist Hilfe geboten, und zwar Hilfe, auf die Verlaß ist, Hilfe, die sich nicht in der entscheidenden Situation, vor allem in den Folgejahren, wenn der neue Erdenbürger da ist, in Luft auflöst.
Gleichfalls ist es nicht hinnehmbar, wenn der Gesetzentwurf aus dem Hause Süssmuth vorsieht, daß die Länder selbständig das Verfahren zur Anerkennung von Beratungsstellen regeln. Diese Formulierung kollidiert mit der Forderung der FDP, daß alle im Paritätischen Wohlfahrtsverband zusammengeschlossenen Beratungsstellen, also auch Pro Familia, anerkannt werden müssen.
Weiterhin möchte ich noch zwei Sachverhalte nennen, die staatspolitisch relevant sind. Eine Petition zur Volkszählung 1987 fiel mir durch ihre zum Teil aggressive Diktion auf. Bedenklich stimmte mich, daß die Petenten die zwangsweise Durchsetzung des Volkszählungsgesetzes als staatliche Disziplinierungsmaßnahme bezeichneten. Sie diffamierten die Bundesrepublik Deutschland als Erfassungsstaat, der seine Bürgerinnen und Bürger zu Puppen an unsichtbaren Drähten der Politik mit Mitteln der modernen Datenverarbeitung machen will.
Was haben wir Parlamentarier falsch gemacht, daß auch nur bei einer Minderheit dieses völlig realitätsfremde Staatsverständnis von der Bundesrepublik Deutschland aufkommen konnte? Wie ist es zu erklären, daß bei jungen Menschen die zwangsweise Durchsetzung eines demokratisch beschlossenen Gesetzes nicht als Pflicht der Exekutive und damit als Garant der Realisierung demokratisch gefaßter Beschlüsse verstanden wird? Hier ist es erforderlich, im Bewußtsein der Bürger eine Veränderung zu bewirken.
Auch im Bewußtsein anderer Bürger scheint sich eine etwas merkwürdige Vorstellung eingestellt zu haben. Dies betrifft nun das Petitionsrecht im engeren



Frau Dr. Segall
Sinne. Dem Ausschuß sind Fälle bekannt, wo insbesondere Dienstvorgesetzte auf die Eingabe einer Petition, also auf die Wahrnehmung eines Grundrechts, mit der Androhung von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schritten reagierten.
Ein besonders krasser Fall ereignete sich bei der Deutschen Bundesbahn. Der Petent beschwerte sich über das seiner Ansicht nach ungerechte Verhalten eines Prüfers. Im Rahmen der vom Petitionsausschuß veranlaßten Stellungnahme wurde auch dem besagten Prüfer die Akte zugeleitet. Dieser hatte nichts Eiligeres zu tun, als die Petitionsunterlagen zu kopieren und seinem Anwalt zuzuleiten, der den Petenten unter Androhung zivil- und strafrechtlicher Schritte zum Widerruf seines Vorhabens anhielt.
Vorgesetzte, sei es in der Wirtschaft oder sei es im öffentlichen Dienst, die so reagieren, haben ein erhebliches Defizit in der Bewertung von Grundrechten, hier des Petitionsrechts.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ein Bürger, der sein Petitionsrecht wahrnimmt, muß vor straf- und zivilrechtlichen Schritten, gleich, welchen Wortlaut seine Petition hat, sicher sein.
Wir Parlamentarier müssen der Staatsverdrossenheit der Jugend einerseits und dem offensichtlich immer noch vorhandenen obrigkeitsstaatlichen Denken andererseits entgegentreten. Die Arbeit im Petitionsausschuß kann dazu wertvolle Hilfe leisten.
Zum Schluß möchte ich ein weiteres Mal für die Entpolitisierung des Petitionsausschusses eintreten. Zugleich wende ich mich deshalb gegen den Antrag der GRÜNEN, ein Minderheitsrecht im Petitionsausschuß einzuführen. Gefordert wird dieses Recht, damit die jeweilige Minderheit verlangen kann, Rechte des Ausschusses, wie Aktenvorlage, Zutritt zu Einrichtungen und ähnliches, wahrzunehmen.

(Frau Nickels [GRÜNE]: Das wollte die CDU 1975 auch schon!)

Ich befürchte, daß ein solches Recht mehr dazu geeignet ist, politische Petitionen künstlich aufzuwerten, als einzelnen Bürgern zu helfen.
Es verärgert mich immer wieder, wenn über den Petitionsausschuß versucht wird, Gesetzesvorhaben zu diskutieren. Denn so fehlt wichtige Zeit, die man Petitionen, die Einzelanliegen zum Gegenstand haben, widmen müßte. Andererseits kann es Fälle geben, wo die Vielzahl von Petitionen tatsächlich auf gesetzlichen Handlungsbedarf hinweist. Zwischen diesen beiden Punkten muß durch das Petitionsverfahrensrecht ein gerechter Ausgleich geschaffen werden.
Meines Erachtens könnte dieser Ausgleich auf folgende Weise bewirkt werden: Dem Petitionsausschuß sollte die Möglichkeit gegeben werden, Petitionen, die für ein neues Gesetz oder ein Novellierungsverfahren eintreten, an die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen. Durch eine Überweisung könnte dafür Sorge getragen werden, daß sich die zuständigen politischen Organe mit einem Novellierungsvorhaben fachlich auseinandersetzen. Vielfach ist es heute ja noch so, daß den Ministerien die Petitionen, die sich als Material eignen, zugeleitet werden. Gerade bei den Petitionen, die berechtigt ein Gesetzes- oder Novellierungsvorhaben anstreben, halte ich es für richtiger, sie beim Parlament — sprich: beim zuständigen Ausschuß — zu belassen, richtiger deshalb, weil so eine Verfahrensverkürzung eintreten würde, und vor allem deswegen, weil so das Organ, das für die Gesetzgebung zuständig ist, nämlich das Parlament, entscheiden würde und nicht die Ministerien.
Blickt man auf das vergangene Jahr der Ausschuß-arbeit zurück, so kann gesagt werden, daß versucht wurde, in dem Bewußtsein, daß jeder einzelne Bürger ein Grundrecht wahrnimmt, allen Fällen gerecht zu werden. Die Datenverarbeitung, insbesondere aber die Novellierung des Petitionsverfahrensrechts werden in Zukunft dafür sorgen, diesem Grundrecht noch stärker Geltung zu verschaffen.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter gebe, darf ich eine kurze Anmerkung zu Ihrer Eingangsbemerkung, Frau Kollegin Segall, machen. Ich habe Verständnis dafür, daß Sie hier auf die Schwierigkeiten hingewiesen haben, die sich aus der Verlagerung der Abteilung „Petitionen" aus der unmittelbaren Nähe des Bundeshauses ergeben haben. Das war aber keine willkürliche oder böswillige Entscheidung; vielmehr war sie einerseits durch die Bauvorhaben — Sie haben darauf hingewiesen — notwendig geworden, andererseits aber auch durch den gewachsenen zunehmenden Raumbedarf der Fraktionen und der Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
    Ich darf Ihnen nur zur Kenntnis geben, daß die Verwaltung des Deutschen Bundestages mittlerweile auf '75 Liegenschaften im Großraum Bonn verteilt werden mußte, um diesen Wünschen auch der Damen und Herren Abgeordneten Rechnung tragen zu können. Nur damit keine falschen Vorstellungen entstehen und keine falschen Berichte aus dieser Beratung in die Öffentlichkeit gelangen, will ich diese Klarstellung vornehmen.
    Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Nickels.