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    Plenarprotokoll 11/85 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 85. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 5717B Dr. Bötsch CDU/CSU 5718 A Jahn (Marburg) SPD 5718 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5718D Tagesordnungspunkt 1: Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission (Drucksache 11/2482) 5737 C Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung des Berichts des Petitionsausschusses betr. Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 (Drucksache 11/2346) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 45 c) (Drucksache 11/983) c) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45 c des Grundgesetzes (Drucksache 11/984) Dr. Pfennig CDU/CSU 5719D Frau Seuster SPD 5721B Frau Dr. Segall FDP 5723 B Präsident Dr. Jenninger 5726C, 5737 B Frau Nickels GRÜNE 5726 D Dr. Grünewald CDU/CSU 5729 A Fuchtel CDU/CSU 5730 A Frau Bulmahn SPD 5731 A Zeitlmann CDU/CSU 5732 D Jung (Limburg) CDU/CSU 5733 D Hiller (Lübeck) SPD 5734 B Frau Limbach CDU/CSU 5735 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5736 C Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und zur Weiterentwicklung in Jugend- und Auszubildendenvertretungen (Drucksachen 11/955, 11/2474) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/1134, 11/2474) c) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksachen 11/2264, 11/2480) Andres SPD 5738B, 5742 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 5739 D Hoss GRÜNE 5740 B Dr. Thomae FDP 5741 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Dr. Kappes CDU/CSU 5742 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5743 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksachen 11/1004, 11/2460) Frau Limbach CDU/CSU 5745 C Haack (Extertal) SPD 5746 B Heinrich FDP 5747 B Hoss GRÜNE 5748 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 5749 B Tagesordnungspunkt 5: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1985 — Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 1985) und zu der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1987 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1985) (Drucksachen 10/6753, 11/872, 11/2443) Zywietz FDP 5751 A Kühbacher SPD 5753 D Dr. Friedmann CDU/CSU 5756 C Frau Vennegerts GRÜNE 5758 D Deres CDU/CSU 5761 A Diller SPD 5762 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . . 5764 B Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 5765 D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (Drucksachen 11/1897, 11/2461) . . . 5766D Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer (Drucksachen 11/1898, 11/2464) 5767 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Apotheker-Richtlinien der EG (85/432/EWG und 85/433/EWG) in deutsches Recht (Drucksachen 11/2028, 11/2481) Kühbacher SPD 5767 B Bauer CDU/CSU 5767 C Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/2320) . 5767 D Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Neunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 11/2151, 11/2374) 5768A Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2433) . . . . 5768A Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2467) 5768 B Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2244) b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Plebiszit in Chile (Drucksache 11/2333) 5768 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (Drucksache 11/2344) . . 5768 C Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/2493) 5768 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Tabak und Tabakerzeugnisse (Drucksache 11/1198 [neu]) 5768 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Alkohol (Drucksache 11/1199 [neu]) 5768D Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbot der Werbung für Zucker und Süßigkeiten mit Kindern und für Kinder (Drucksache 11/1200 [neu]) . . 5768D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Becker-Inglau, Dr. Hoffacker, Frau Männle, Mischnick, Frau Saibold, Schmidt, Frau Wilms-Kegel, Frau Würfel und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DIE GRÜNEN: Berichtspflicht zu den Erkrankungen Asthma und Aller gie (Drucksache 11/2494) 5768D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission an den Rat für Richtlinien zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über I. Spritzverhinderungsvorrichtungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und II. seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) bestimmter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Drucksache 11/2097) 5769 C Nächste Sitzung 5769 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5771* A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben 5771* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5772* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5717 85. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 84. Sitzung, Seite 5699 D: Das endgültige Ergebnis lautet richtig: Abgegebene Stimmen 317 (statt 316); davon ja: 37 nein: 280 (statt 279) Seite 5700 D: In die Namensliste der SPD ist der Name „Frau Ganseforth" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 6. Dr. Bangemann 17. 6. Dr. Böhme (Unna) 17. 6. Frau Brahmst-Rock 17. 6. Dr. Dollinger 17. 6. Ebermann 17. 6. Ehmke 17. 6. Eimer (Fürth) 17. 6. Francke (Hamburg) 17. 6. Dr. Gautier 17. 6. Gerster (Mainz) 16. 6. Dr. Hauff 16. 6. Dr. Häfele 16. 6. Frau Dr. Hartenstein 17. 6. Hedrich 17. 6. Frau Hoffmann (Soltau) 17. 6. Jung (Düsseldorf) 17. 6. Jungmann 17. 6. Frau Kelly 17. 6. Kiechle 17. 6. Kittelmann ** 17. 6. Dr. Kohl 17. 6. Frau Luuk * 16. 6. Marschewski 16. 6. Meyer 16. 6. Dr. Niese 16. 6. Reuschenbach 17. 6. Dr. Riesenhuber 16. 6. Sauer (Salzgitter) 17. 6. Dr. Scheer** 17. 6. Frau Schilling 17. 6. Schröer (Mülheim) 17. 6. Seiters 17. 6. Frau Dr. Sonntag-Wolgast 17. 6. Steiner ** 17. 6. Frau Trenz 17. 6. Dr. Voigt (Northeim) 17. 6. Frau Wollny 17. 6. Frau Würfel 16. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Liste der Abgeordneten, die an der Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission teilgenommen haben: CDU/CSU Austermann Bauer Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Frau Berger (Berlin) Biehle Dr. Blank Dr. Blens Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Börnsen (Bönstrup) Dr. Bötsch Bohl Bohlsen Anlagen zum Stenographischen Bericht Breuer Carstens (Emstek) Carstensen (Nordstrand) Clemens Dr. Czaja Dr. Daniels (Bonn) Frau Dempwolf Deres Dörflinger Doss Dr. Dregger Echternach Ehrbar Eigen Engelsberger Eylmann Dr. Faltlhauser Feilcke Dr. Fell Fellner Fischer (Hamburg) Dr. Friedmann Dr. Friedrich Fuchtel Funk (Gutenzell) Ganz (St. Wendel) Frau Geiger Geis Dr. von Geldern Gerstein Glos Dr. Göhner Dr. Götz Gröbl Dr. Grünewald Günther Dr. Häfele Harries Frau Hasselfeldt Haungs Hauser (Esslingen) Hauser (Krefeld) Freiherr Heereman von Zuydtwyck Frau Dr. Hellwig Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinrichs Hinsken Höffkes Hörster Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Frau Hürland-Büning Dr. Hüsch Dr. Jahn (Münster) Dr. Jenninger Dr. Jobst Jung (Limburg) Jung (Lörrach) Kalb Kalisch Dr.-Ing. Kansy Dr. Kappes Frau Karwatzki Dr. Köhler (Wolfsburg) Kolb Kossendey Kraus Krey Kroll-Schlüter Dr. Kronenberg Dr. Kunz (Weiden) Lamers Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Lemmrich Lenzer Frau Limbach Link (Diepholz) Link (Frankfurt) Linsmeier Lintner Dr. Lippold (Offenbach) Louven Lowack Lummer Maaß Frau Männle Magin Dr. Mahlo Dr. Meyer zu Bentrup Michels Dr. Möller Dr. Müller Müller (Wadern) Müller (Wesseling) Nelle Dr. Neuling Neumann (Bremen) Niegel Dr. Olderog Oswald Frau Pack Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Dr. Pohlmeier Dr. Probst Rawe Regenspurger Repnik Frau Roitzsch (Quickborn) Dr. Rose Rossmanith Roth (Gießen) Rühe Dr. Rüttgers Ruf Sauer (Stuttgart) Sauter (Epfendorf) Dr. Schäuble Scharrenbroich Schartz (Trier) Scheu Schmidbauer Dr. Schneider (Nürnberg) Freiherr von Schorlemer Schreiber Dr. Schroeder (Freiburg) Schulhoff Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulze (Berlin) Schwarz Seehofer Seesing Spilker Spranger Dr. Sprung Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Stercken Straßmeir Strube Stücklen Susset Tillmann Dr. Uelhoff Uldall Dr. Unland Fräu Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogt (Duren) Dr. Vondran Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel 5772* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warrikoff Dr. von Wartenberg Weirich Weiß (Kaiserslautern) Werner (Ulm) Frau Will-Feld Wilz Wimmer (Neuss) Windelen Frau Dr. Wisniewski Wissmann Dr. Wittmann Würzbach Dr. Wulff Zeitlmann Zierer Dr. Zimmermann Zink SPD Frau Adler Andres Bachmaier Bamberg Becker (Nienberge) Frau Becker-Inglau Börnsen (Ritterhude) Brück Büchner (Speyer) Dr. von Bülow Frau Bulmahn Buschfort Frau Conrad Conradi Frau Dr. Däubler-Gmelin Diller Frau Dr. Dobberthien Duve Dr. Ehrenberg Dr. Emmerlich Fischer (Homburg) Frau Ganseforth Gansel Frau Dr. Götte Großmann Grunenberg Dr. Haack Haack (Extertal) Frau Hämmerle Dr. Hauchler Heimann Heyenn Hiller (Lübeck) Ibrügger Jahn (Marburg) Dr. Jens Kastning Kiehm Kißlinger Kolbow Koltzsch Kühbacher Lambinus Lohmann (Witten) Frau Dr. Martiny-Glotz Frau Matthäus-Maier Menzel Dr. Mertens (Bottrop) Dr. Mitzscherling Müller (Düsseldorf) Müller (Pleisweiler) Müller (Schweinfurt) Müntefering Nagel Frau Dr. Niehuis Dr. Nöbel Frau Odendahl Oesinghaus Oostergetelo Paterna Pauli Dr. Penner Peter (Kassel) Pfuhl Porzner Reimann Frau Renger Reuter Rixe Schäfer (Offenburg) Dr. Scheer Scherrer Schluckebier Frau Schmidt (Nürnberg) Schmidt (Salzgitter) Dr. Schmude Schütz Seidenthal Frau Seuster Sielaff Sieler (Amberg) Singer Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell Dr. Sperling Stahl (Kempen) Frau Steinhauer Stiegler Stobbe Frau Dr. Timm Toetemeyer Urbaniak Vahlberg Dr. Vogel Wartenberg (Berlin) Weiermann Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Wernitz Westphal Frau Weyel Dr. Wieczorek Wiefelspütz von der Wiesche Wimmer (Neuötting) Dr. de With Wittich Zander FDP Beckmann Cronenberg (Arnsberg) Engelhard Frau Folz-Steinacker Funke Gattermann Gries Grünbeck Grüner Frau Dr. Hamm-Brücher Heinrich Dr. Hirsch Dr. Hitschler Irmer Kohn Dr.-Ing. Laermann Dr. Graf Lambsdorff Lüder Mischnick Neuhausen Nolting Richter Rind Ronneburger Schäfer (Mainz) Frau Dr. Segall Frau Seiler-Albring Dr. Solms Dr. Thomae Timm Dr. Weng (Gerlingen) Wolfgramm (Göttingen) Zywietz DIE GRÜNEN Brauer Frau Flinner Frau Garbe Frau Hensel Frau Hillerich Kleinert (Marburg) Dr. Knabe Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover) Frau Nickels Frau Oesterle-Schwerin Frau Saibold Schily Frau Schoppe Sellin Stratmann Frau Unruh Frau Vennegerts Weiss (München) Frau Wilms-Kegel Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) Elftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (11. BAföGÄndG) Gesetz zu dem Abkommen vom 26. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie Gesetz zu den Änderungen vom 22. November 1980, 13. August 1982, 15. Juli 1983, 20. Oktober 1985 und 19. April 1986 der Anlage 1 und vom 28. Oktober 1980 und 20. Januar 1985 der Anlage 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens) Der Bundesrat hat zum Gesetz über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) folgende Entschließung gefaßt: In ihrer Regierungserklärung vom 18. März 1987 hat die Bundesregierung der Kriegsopferversorgung einen besonders hohen Rang im Rahmen der sozialen Sicherung zugesprochen und die Absicht geäußert, während der laufenden Legislaturperiode die Kriegsopferversorgung strukturell fortzuentwickeln. Die bisherigen Verbesserungen reichen nicht aus, um die Leistungen auf ein sozial ausgewogenes Niveau zu bringen. Der Bundesrat hat daher bereits in seiner Stellungnahme vom 18. März 1988 zum Entwurf eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BR-Drucksache 53/88) mehrheitlich weitere Verbesserungen gefordert. Wegen des hohen Durchschnittsalters der versorgungsberechtigten Kriegsopfer dulden die im Sinne einer gerechteren Entschädigung notwendigen Verbesserungen im Leistungssystem des Bundesversorgungsgesetzes keinen weiteren Aufschub. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, nunmehr beim Entwurf eines Gesetzes über die achtzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zumindest die als besonders dringend empfundenen folgenden strukturellen Änderungen vorzunehmen: Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1988 5773* 1. Verdoppelung des Zeitraums, innerhalb dessen Pflegepersonen nach dem Tod des Pflegezulageempfängers Kuren erhalten können, 2. Wegfall der zeitlichen Einschränkung von Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes im Rahmen der KriegsopferfürSorge, 3. Generelle Anrechnungsfreiheit und Unpfändbarkeit der Grundrente, 4. Einführung einer besonderen Ausgleichszulage für Witwen von Pflegezulageempfängern, 5. Besondere Erhöhung der Elternrente, 6. Erhöhung des Mindestzahlbetrages bei der Elternrente, 7. Weitere Anhebung der Abgeltungsquote beim Berufsschadensausgleich und beim Schadensausgleich. Der Bundesrat hat zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (11. BAföGÄndG) folgende Entschließung gefaßt: 1. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 6. November 1987 (Drucksache 381/87 [Beschluß]) unter Ziffer 2 eine ergänzende Regelung vorgeschlagen, nach der bei der Gewährung des Bedarfs für auswärtige Unterbringung nicht auf die Wohnung eines Elternteiles abzustellen ist, der eine so nachhaltige Störung des Eltern-KindVerhältnisses herbeigeführt hat, daß eine Verweisung des Schülers auf die Wohnung dieses Elternteils unzumutbar ist. In der Gegenäußerung der Bundesregierung wurde der Anregung des Bundesrates widersprochen. Zwar hat der Bundestag den Formulierungsvorschlag des Bundesrates nicht übernommen. Er hat jedoch eine Ermächtigung eingefügt, den Bedarf für auswärtige Unterbringung aufgrund einer Rechtsverordnung auch in Fällen zu gewähren, in denen die Verweisung des Auszubildenden auf die Wohnung der Eltern aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist. Diese Verordnungsermächtigung geht über das Anliegen des Bundesrates, bei einer gestörten Eltern-Kind-Beziehung untragbare Härten zu vermeiden, weit hinaus. Gleichwohl wird begrüßt, daß nun die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, in den vom Bundesrat aufgegriffenen Fällen Abhilfe zu schaffen. Im Interesse der benachteiligten Betroffenen erwartet der Bundesrat, daß — unter Berücksichtigung der Auflage des Haushalts- ausschusses des Deutschen Bundestages — möglichst rasch im Laufe des Jahres 1989 von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird. Damit die finanziellen Auswirkungen übersehbar und gering bleiben, sollte sich die zu treffende Neuregelung auf die vom Bundesrat beschriebenen Härtefälle beschränken. 2. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes unter Ziffer 8 weiter auf seinen Beschluß vom gleichen Tage zum Zweiten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen (Drucksache 253/87 [Beschluß]) hingewiesen. Er hat damit nochmals zum Ausdruck gebracht, daß die dort aufgezeigten Bedenken nicht nur gegen die geltenden Regelungen über den leistungsabhängigen Teilerlaß, sondern weitgehend auch gegen die im vorgenannten Zweiten Bericht bereits angesprochene und im Entwurf eines 11. BAföG-Änderungsgesetzes vorgesehene Änderung dieser Regelungen bestehen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung gibt Veranlassung, auf den Beschluß des Bundesrates vom 6. November 1987 nochmals hinzuweisen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Lösungen zu unterbreiten, die nicht zu den aufgezeigten Problemen führen. Dabei sollen die Vorschläge des Beirates für Ausbildungsförderung berücksichtigt werden. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1656 Nr. 3.6 Drucksache 11/2198 Nr. 2.2-2.4 Drucksache 11/2266 Nr. 2.3-2.10 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1998 Nr. 2.7, 2.8 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/1938 Nr. 11 Drucksache 11/2089 Nr. 33, 34 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2198 Nr. 2.11
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    Rede von Dr. Gero Pfennig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht Presse, Rundfunk und Fernsehen sehr kritisch die Beziehungen der Bürger zu ihrem Parlament und ihren Abgeordneten beleuchten. Immer wieder hört man den Vorwurf der Entfremdung von Bürger und Parlament. Ich meine, die heutige Debatte über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 1987 gibt Gelegenheit, dieser Auffassung zu widersprechen.
    Fast 11 000 Bürger haben sich in Einzeleingaben und weitere 21 000 in Massenpetitionen im Jahre 1987 an den Deutschen Bundestag und seinen Petitionsausschuß gewandt. Dies ist ein Zeugnis dafür, daß sie nicht nur Vertrauen zur Volksvertretung haben, sondern auch aktiv und mitgestaltend durch die Inanspruchnahme ihres Grundrechtes auf Bitten und Beschwerden am Staatswesen teilhaben wollen. Diese Menschen würden sich wohl kaum an den Petitionsausschuß gewandt haben, wenn sie nicht überzeugt gewesen wären, daß sie mit ihren Anregungen zur Gesetzgebung und vor allen Dingen mit ihren Beschwerden Gehör und aktiven Einsatz für ihre Bitten und Beschwerden finden würden.
    Wir werden im vergangenen Jahr gleichwohl bei dem einen oder anderen Enttäuschung ausgelöst haben. Dies liegt jedoch nicht an der Gleichgültigkeit des Ausschusses, sondern an den durch das Grundge-



    Dr. Pfennig
    setz gegebenen Schranken. Wir können nicht helfen, wenn z. B. die Forderung nach Aufhebung einer Gerichtsentscheidung auftaucht, wenn es sich um die Bitte um Unterstützung in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen handelt oder wenn um direkte finanzielle Unterstützung gebeten wird.
    Ich gehe aber davon aus, daß die Mehrheit der Betroffenen unsere Antworten richtig versteht und auch akzeptiert, daß das Parlament im Rahmen der Verf assungsordnung entscheiden muß. Auch in diesen Fällen versuchen wir aber wenigstens, durch Rat, Auskunft oder Hinweis weiterzuhelfen. Vielfach hilft hier bereits die Benennung der zuständigen Behörde oder einer Institution, an die sich ein Bürger wenden kann.
    In nicht wenigen Fällen — das muß ich allerdings sagen — steht auch der Petitionsausschuß ratlos und entmutigt vor der Tatsache, daß menschliches Leid und seelische Not nicht mit den dem Ausschuß zur Verfügung stehenden Mitteln gelindert werden können. Wir können nur hoffen, daß es in diesen Fällen den Menschen schon hilft, daß sie überhaupt einen Ansprechpartner haben, und zwar einen, der ihnen auch antwortet.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Die Gesetze müssen geändert werden!)

    Die dem Ausschuß gegebenen Beinamen wie „Kummerkasten der Nation" oder „Notrufsäule" drücken in etwa aus, wie diese Bürger den Ausschuß sehen.
    Wie verwurzelt das Petitionsrecht im Bewußtsein unserer Mitbürger ist, zeigt sich im übrigen auch darin, mit welcher Unbefangenheit und verblüffenden Ehrlichkeit manches Anliegen vorgetragen wird. Ich meine nicht nur die Tatsache, daß die Petenten schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, und kein Blatt vor den Mund nehmen. Ich meine auch solche Eingaben, die bei uns Erstauen oder manchmal Schmunzeln auslösen.
    Ich möchte als Beispiel nur daran erinnern, daß wir eine Eingabe mit dem Wunsch hatten, Weihnachten per Gesetz in den Sommer zu verlegen, weil man im Sommer in Ruhe einkaufen könne, bessere Straßenverhältnisse habe, um die Verwandten und Freunde zu besuchen. Wir haben höflich, aber bestimmt geantwortet, daß und warum wir dieser Anregung nicht zu folgen gedenken.
    Ein anderer, stellungsloser Bürger bat um die Erstattung von Reisekosten für eine geplante Goodwilltour durch Frankreich und England, wo er zum Wohle der deutsch-französischen und deutsch-englischen Völkerverständigung tätig werden wollte. Der Ausschuß hat ihm entsprechende Hinweise auf die Möglichkeiten gegeben, wie er seine Berufsausbildung und seine Sprachkenntnisse nutzen könnte, um wieder in eine Anstellung zu kommen.
    Wir haben als vielleicht bemerkenswertesten Vorschlag den einer Friedensinitiative bekommen, die Bundesrepublik solle militärische Ehrenformationen durch zivile Ehrenformationen bei Staatsbesuchen ablösen. Sie sollten z. B. aus Ärzten, Schornsteinfegern, Hausfrauen und Kindern bestehen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Guter Vorschlag!)

    Wir haben uns damit ernsthaft beschäftigt, wie Ihnen Frau Kollegin Nickels bestätigen wird, haben uns aber mehrheitlich die Meinung gebildet, daß ein derartiges weltweit unübliches Zeremoniell vom Staatsgast als beleidigend empfunden werden könnte. Sie können das unter dem Punkt 2.2.10 des Jahresberichts nachlesen.
    Ich habe Ihnen diese Beispiele, die ein bißchen zum Schmunzeln anregen, nur deswegen gegeben, um zu zeigen, mit welcher Vielfalt von Petitionen wir uns befassen müssen. Sie können dem zweiten Teil des Berichts entnehmen, daß Eingaben wieder aus allen Zuständigkeitsbereichen des Bundes kamen.
    Es ist keine neue Erfahrung, daß die meisten Eingaben aus dem Bereich der Sozialordnung kommen. Wir sind dort der Anwalt vor allem älterer, aber auch behinderter Bürger. Einen besonderen Schwerpunkt haben die Eingaben gebildet, die sich auf Leistungen für die Kindererziehung nach dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz gerichtet haben. Rund 10 % der Eingaben betrafen Vorgänge aus dem Bereich der Arbeitsverwaltung; meist waren es Beschwerden über die Arbeitsämter wegen verzögernder oder falscher Berechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.
    Wie in den vergangenen Jahren überrascht es auch nicht, daß eine Reihe von Bürgern sich durch die Steuergesetzgebung belastet fühlte oder über Versicherungen und das Kreditwesen Beschwerde führte. In diesem Bereich des Bundesministers der Finanzen hatten wir 13 % unserer Eingaben zu verzeichnen.
    Erfreulich ist, daß im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums eine rückläufige Tendenz der Eingaben festzustellen ist. Mitursächlich hierfür dürfte sein, daß das Verteidigungsministerium einer langjährigen Forderung des Petitionsausschusses nachkommt und die Berufs- und Ausbildungsinteressen der Wehrpflichtigen bei der Heranziehung zum Grundwehrdienst verstärkt berücksichtigt.
    Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen bereits angedeutet, daß wir nicht in allen Fällen unmittelbar helfen können. Gleichwohl können wir unsere Arbeit insgesamt wohl als erfolgreich betrachten. Der Petitionsausschuß des Bundestages konnte bei zwei Dritteln der eingebrachten Petitionen, da es sich bei ihnen um Angelegenheiten des Bundes handelte, eine inhaltliche Prüfung vornehmen. Bei diesen Petitionen wurde lediglich in einem Drittel der Fälle den Wünschen der Petenten nicht entsprochen. In fast 60 % der Fälle konnten wir den Petenten in der einen oder anderen Form helfen, sei es durch Rat, Hinweis oder Auskunft — das waren etwa 40 % der Fälle — oder dadurch, daß wir dem Anliegen direkt entsprechen konnten — das waren etwa 17 % der Fälle — . Lediglich bei 350 Petitionen mußte die Bundesregierung eingeschaltet werden, indem ihr Petitionen zur Berücksichtigung, zur Erwägung, als Material oder zur Kenntnis überwiesen wurden. Diese Zahlen belegen, glaube ich, sehr gut, wie oft der Ausschuß helfen konnte.
    Das Petitionsrecht kann deshalb nach meiner Meinung keineswegs als ein „unrentables Grundrecht" oder gar als „Betriebsluxus" der freiheitlichen Demokratie angesehen werden.



    Dr. Pfennig
    Ich gehe noch weiter. Auch die vergebliche Anrufung des Petitionsausschusses wird dann einen positiven Aspekt haben, wenn dem Bürger die Begründung für unsere Entscheidung zumindest die Überzeugung vermittelt, von der Verwaltung nicht ungerecht behandelt worden zu sein. Die Aufgabe des Ausschusses ist in diesem Fall die Aufgabe, die eine neutrale Instanz hätte, nämlich zwischen Bürger und Verwaltung Frieden zu stiften. Insofern kann auch ein in der Sache negativer Petitionsbescheid für den Bürger zu einer solchen Friedensstiftung beitragen.
    Inzwischen wissen die Bürger der Bundesrepublik, daß ihnen nicht nur die Petitionsausschüsse in Deutschland — sowohl des Bundestags als auch der Landtage — helfen können. Inzwischen sind sie auch mit der Möglichkeit vertraut, sich an das Europäische Parlament zu wenden. Durch das Zusammenwachsen der Staaten der Europäischen Gemeinschaft berühren immer mehr Lebenstatbestände sowohl das nationale Recht wie auch das EG-Recht. Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments stellt ein ständiges Wachsen der Zahl der Petitionen an das Europäische Parlament fest. 484 waren es im Berichtsjahr 1987/88. Das sind zwar weit weniger Petitionen, als der Deutsche Bundestag bekommt. Aber die Zahl steigt ständig. Übrigens nehmen die Deutschen dabei die Spitzenstellung ein. Das ist nach Meinung des Europäischen Parlaments darauf zurückzuführen, daß die Deutschen mit dem Petitionsrecht vertraut sind, da es im Grundgesetz verankert ist und durch den Petitionsausschuß des Bundstages ausgeübt wird, an dessen Geschäftsordnung sich übrigens die Bestimmungen des Europäischen Parlaments über Petitionen orientieren. Auch das dürfte nicht überraschen, wenn man die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Petitionsausschüssen kennt. Wir hatten gemeinsame Sitzungen sowohl hier in Bonn wie in Straßburg.
    Als kleinen Ausblick auf die laufende Arbeit teile ich Ihnen mit, daß wir in diesem Jahr zu einer Revision unserer Verfahrensgrundsätze kommen werden. Die Arbeiten im Ausschuß hierfür sind vorangeschritten. Wir beraten heute auch einen Antrag der GRÜNEN zu diesem Thema. Ich nehme an, die Kollegen werden dazu Stellung nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP, der SPD sowie der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Seuster.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lisa Seuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unserer heutigen Aussprache liegt der erste Bericht des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode zugrunde. Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es — wie für mich — der erste Tätigkeitsbericht, da wir Neulinge im Ausschuß sind.
    Insgesamt wandten sich 10 992, als fast 11 000 Bürger an den Petitionsausschuß mit Bitten und Beschwerden, die von allen anderen zuständigen Stellen als nicht so wichtig angesehen oder einfach abgelehnt worden waren. 11 000mal wurden große Erwartungen in unsere Arbeit gesetzt. Aber auch der Petitionsausschuß konnte in mehr als einem Drittel der sachlich geprüften Fälle dem Anliegen der Petenten nicht entsprechen.
    Deswegen müssen wir uns die Frage stellen: Sind wir unserer Aufgabe trotzdem gerecht geworden? Haben wir alle Möglichkeiten der Hilfe im Interesse des Petenten genutzt? Das sind Fragen, die jedes Mitglied des Ausschusses erst einmal für sich selbst beantworten muß. Ich glaube aber, mit gutem Recht sagen zu können, daß sich der Petitionsausschuß bei seinen Beratungen über die Fraktionsgrenzen hinweg redlich bemüht hat, die Anliegen der Bürger angemessen zu vertreten.
    Dazu trägt sicherlich auch das gute Arbeitsklima im Ausschuß bei, dazu tragen die Bemühungen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und der Obleute bei, die manchen schwierigen Fall nochmals eingehend beraten, um im Interesse des Petenten ein einvernehmliches Votum zu erreichen.
    Unsere Arbeit wäre ohne die Vorarbeit des Ausschußbüros nicht zu leisten, insbesondere nicht ohne das hartnäckige Nachfassen des Büros bei Stellungnahmen der Ministerien oder Bundesbehörden, wenn diese nicht umfassend oder präzise genug sind. Ohne diese Hartnäckigkeit könnten wir als Berichterstatter nicht zu einer sachgerechten Entscheidung gelangen. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich deshalb allen Mitgliedern des Petitionsbüros für ihre Arbeit und die gute Zusammenarbeit herzlich danken.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Auch zur Neugestaltung der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses haben die Mitglieder des Büros umfangreiche Vorarbeit geleistet. Die Fraktionen haben sich mit der Neugestaltung des Petitionsrechts in den letzten Jahren ja schon sehr intensiv beschäftigt. Ich hoffe, daß wir im Ausschuß in kurzer Zeit damit zum Abschluß gelangen werden.
    Im Berichtszeitraum konnte die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments vertieft werden; es fand eine gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse in Bonn statt. Diese Sitzung war zugleich die erste Sitzung eines Ausschusses des Europäischen Parlaments in Bonn überhaupt. Ich möchte dies als positives Zeichen auf dem Weg zur europäischen Integration werten. Denn es genügt nicht, ein Europa der Kaufleute zu schaffen, sondern wir brauchen auch das Zusammenrücken der Interessenvertretungen der Bürger. Wir wollen ein Europa der sozialen Solidarität. Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments kann der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel sein.
    Mit 24 Eingaben ist die Zahl der Petitionen, die wir zuständigkeitshalber zur Mitberatung oder Information an das Europäische Parlament überwiesen haben, noch recht klein. Doch wird sich das in den nächsten Jahren, nicht zuletzt durch die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes bis 1992, mit Sicherheit ausweiten. Ich möchte deshalb für die Erweiterung der Rechte des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments an dieser Stelle mit allem Nachdruck eintreten. Die SPD-Fraktion betont die Notwendigkeit, endlich eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die Rat und Kommission einerseits und die Mitgliedstaaten



    Frau Seuster
    andererseits zu ausreichender Information verpflichtet.
    Der Bericht des Petitionsausschusses weist aus, daß im Berichtsjahr 1987 34 Petitionen zur Berücksichtigung und 44 zur Erwägung an die Bundesregierung überwiesen wurden. Jedoch wurden nur 10 Berücksichtigungsfälle und 7 Erwägungsfälle positiv erledigt. In 4 Berücksichtigungs- und 4 Erwägungsfällen wurde dem Anliegen nicht entsprochen.
    Dieses Verfahren kann nicht kommentarlos hingenommen werden. Sicher ist die Regierung nach geltendem Recht nicht verpflichtet, einem Berücksichtigungsbeschluß des Petitionsausschusses zu entsprechen. Immerhin sollte die Achtung vor dem Verfassungsorgan Parlament und vor Parlamentsbeschlüssen die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung und zu einem respektvolleren Umgang mit wohlüberlegten und mühsam erzielten Beratungsergebnissen des Petitionsausschusses bewegen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich hoffe, die Regierung liest es nach; denn die Anwesenheit ist ja nicht sehr eindrucksvoll.

    (Peter [Kassel] [SPD]: Das kann man wohl sagen!)

    Wenn den Wünschen des Bundestages entsprochen wird, kommt die Bundesregierung in Berücksichtigungsfällen dem Ersuchen so — ich möchte es mal milde ausdrücken — zögerlich nach, daß sich die Angelegenheit in einigen Fällen bereits durch den Zeitablauf von selbst geregelt hat.

    (Peter [Kassel] [SPD]: Das ist das Prinzip des Aussitzens!)

    Auch hier besteht nach Auffassung der SPD-Fraktion Regelungsbedarf.
    Trotz dieser bedauerlichen Anmerkungen bleibt die Bilanz des Petitionsausschusses insgesamt positiv.
    Daß sich das Anrufen des Petitionsausschusses häufig auch finanziell auszahlt, läßt sich am Beispiel eines kriegsbeschädigten Wagenreinigers bei der Deutschen Bundesbahn zeigen, dem durch die Hilfe des Petitionsausschusses eine Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend ab Januar 1987 bewilligt wurde. Er erhielt eine Nachzahlung von 16 251,25 DM — ein schöner Erfolg für den Petenten und den Ausschuß, der potentiellen Bittstellern sicherlich Mut machen sollte.
    Schwerpunkt der Eingaben war auch in diesem Berichtsjahr wieder der Bereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Insbesondere das Rentenrecht gibt Anlaß zu Rückfragen und Beschwerden. Das komplizierte Versicherungsrecht ist für den Normalbürger oft überhaupt nicht mehr zu durchschauen, und selbst die Fachleute haben Schwierigkeiten.

    (Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Die Eingaben zeigen immer wieder, daß es in besonderen Härtefällen sehr hilfreich wäre, wenn die Paragraphen des Sozialgesetzbuchs dahin gehend geändert würden, daß ein Ermessensspielraum da wäre,
    um Erstattungen auch rückwirkend über die vier Jahre hinaus zu leisten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

    Zahlreiche Petitionen kamen von älteren Bürgerinnen, die über das Auseinanderklaffen von Versprechungen und realen Gegebenheiten bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung gleichermaßen verunsichert wie verärgert waren. Viele ältere Mütter, die auf Grund der Staffelung nach Geburtsjahrgängen noch keine Ansprüche geltend machen konnten, sahen hierin eine besondere Härte und verlangten die Änderung des Gesetzes. Wir können dem nur zustimmen.
    Die Mehrheit im Ausschuß sah es jedoch anders. Es wurde kein Änderungsbedarf festgestellt.
    Bei der Beratung des Berichtes des Petitionsausschusses über das Jahr 1986 sagte der Vorsitzende, Herr Dr. Pfennig:
    Die Auswertung von Petitionen verschafft dem Parlament einen Überblick über Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Regelungen und über Mängel im Verhältnis Bürger/Staat. Sie gibt dem Parlament Einblick in die Stimmungslage der Bevölkerung. Parlamentarische Petitionsinstanzen sind auf diese Weise ein politisches Fieberthermometer des Parlaments.
    Dieser Einsicht kann man sicher aus vollem Herzen zustimmen.
    Um im Bild zu bleiben: Bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung zeigte das Fieberthermometer bereits lebensbedrohende Werte an. Statt aber nun Schritte zur Heilung zu unternehmen, verläßt sich die Bundesregierung auf Gesundbeterei und die Geduld der Betroffenen bzw. auf deren Unfähigkeit, sich zu artikulieren. Aber verschleppte Krankheiten haben die Angewohnheit, sich an anderer Stelle zu manifestieren. Abwartende Haltung der Regierung bei so sensiblen Themen wie der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, also der Anerkennung der Lebensleistung, kann bei den Frauen nur Verbitterung auslösen.