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    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Frau: 1
    3. Abgeordnete: 1
    4. Unruh.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/83 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 83. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Grubenunglücks in Borken 5525 A Verzicht des Abg. Dr. Miltner und des Abg Dr. Spöri auf die Mitgliedschaft im Deut- schen Bundestag 5525 B Eintritt des Abg. Funk (Gutenzell) und des Abg. Dr. Osswald in den Deutschen Bundestag 5525 B Erweiterung der Tagesordnung 5525 B Begrüßung des Präsidenten des Repräsentantenhauses von Neuseeland und einer Delegation 5525 D Abwicklung der Tagesordnung 5568 A Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 20. Juni 1988 . . . 5586A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5598 C Tagesordnungspunkt 2: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Wohngeld und Mietenbericht 1987 (Drucksachen 11/1583, 11/2394) Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 5526B Menzel SPD 5528 C Grünbeck FDP 5530 B Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 5532 A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 5533 A Müntefering SPD 5535 C Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hauchler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schuldenkrise der Dritten Welt zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesdeutsche Beiträge zu Lösungsansätzen für die internationale Verschuldungskrise zu dem Antrag des Abgeordneten Dr. Pinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie des Abgeordneten Dr. Solms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Überwindung der Verschuldungskrise der Entwicklungsländer (Drucksachen 11/826, 11/893, 11/905, 11/2342) Feilcke CDU/CSU 5537 D Dr. Hauchler SPD 5539 D Frau Folz-Steinacker FDP 5541 D Volmer GRÜNE 5543 C Dr. Wieczorek SPD 5545 D Klein, Bundesminister BMZ 5548 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksache 11/1808) Heyenn SPD 5550 B Kolb CDU/CSU 5552 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 Hoss GRÜNE 5555 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 5557 B Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 5560 B Frau Steinhauer SPD 5562 C Schemken CDU/CSU 5565 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur möglichen Verlängerung des Ausnahmezustands in Südafrika Frau Eid GRÜNE 5586 B Dr. Hornhues CDU/CSU 5587 A Verheugen SPD 5587 D Irmer FDP 5588 D Schäfer, Staatsminister AA 5589 C Dr. Holtz SPD 5591 B Frau Geiger CDU/CSU 5592 B Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 5593 A Frau Ganseforth SPD 5593 D Dr. Hirsch FDP 5594 D Frau Olms GRÜNE 5595 C Repnik CDU/CSU 5596 A Großmann SPD 5596 D Schwarz CDU/CSU 5597 D Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zweiten Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 (Drucksache 11/1821) . . . . 5598 C Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 11/1822) . . 5598D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache 11/2357) . 5598D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 11/2384) . 5598D Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (9. ÄndG KgfEG) (Drucksache 11/2436) 5599 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Bredehorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verbesserung der Gesundheits- und Umweltvorsorge im Chemikalienbereich (Drucksache 11/2348) 5599A Tagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/2112) 5599 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der bundeseigenen Wohnsiedlung in Mariental-Horst bei Helmstedt (Drucksache 11/2301) . . . 5599C Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksachen 11/892, 11/2145) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe (Ölschadengesetz) (Drucksachen 11/1108, 11/2145) 5599 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Sammelübersichten 61 und 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/2334, 11/2335) 5600 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 III Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Anträge auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksachen 11/2359, 11/2360, 11/2361) 5600C Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Überstundenabbau (Drucksachen 11/136, 11/1921, 11/2340) Sellin GRÜNE 5600 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 5603 A Schreiner SPD 5604 D Heinrich FDP 5607 D Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 5609 B Tagesordnungspunkt 15: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland (Zukunftsinitiative Montanregionen — Zukunftsprogramm Küste) (Drucksache 11/1551) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sofortprogramm „Arbeit, Umwelt und Investitionen" (Drucksache 11/1552) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Roth, Dreßler, Becker (Nienberge), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gemeinschaftsinitiative Montanregionen (Drucksache 11/1912) d) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Sechzehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 11/583) Dr. Jens SPD 5611 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 5613 C Stratmann GRÜNE 5616 D Austermann CDU/CSU 5620 A Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5621 C Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 5624 C Beckmann FDP 5627 A Hinsken CDU/CSU 5628 A Dr. Sperling SPD 5629 D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 5632 A Dr. Lammert CDU/CSU 5633 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . . 5634 C Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Neue PET-Einwegflasche) (Drucksache 11/1927 [neu]) Frau Saibold GRÜNE 5635 C Dr. Friedrich CDU/CSU 5637 B Frau Dr. Hartenstein SPD 5639 C Baum FDP 5641 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 5642 C Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (Drucksache 11/2420) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Verzicht auf Diätenerhöhung — statt dessen Förderung von Arbeitsloseninitiativen (Drucksache 11/2439) Becker (Nienberge) SPD 5644 C Bohl CDU/CSU 5645 D Stratmann GRÜNE 5646 D Frau Seiler-Albring FDP 5648 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Sammelübersicht 60 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2253) Frau Ganseforth SPD 5649 A Frau Limbach CDU/CSU 5649 D Frau Nickels GRÜNE 5650 B Funke FDP 5651 A Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Knabe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: 00-Raps und Wildsterben (Drucksache 11/1336) Dr. Knabe GRÜNE 5652 A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . . 5652 D Pfuhl SPD 5653 D Bredehorn 5654 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung): Fragestunde — Drucksache 11/2401 vom 3. Juni 1988 — Aussagen von Umweltminister Töpfer über die Möglichkeit massiver Wasserstoffbil- dung in deutschen und französischen Kernkraftwerken; Beurteilung der Sicherheit französischer Reaktoren nach dem Unfall in Tschernobyl MdlAnfr 15, 16 03.06.88 Drs 11/2401 Fischer (Hamburg) CDU/CSU Antw StSekr Stroetmann BMU . 5568B, 5569 A ZusFr Fischer (Homburg) SPD . 5568C, 5569 A ZusFr Schreiner SPD 5568D, 5569 C Behältertypen zur Langzeitlagerung von abgebrannteii Brennelementen; Ausfallkosten durch den Stillstand am Endlagerbau Gorleben MdlAnfr 17, 18 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Wollny GRÜNE Antw StSekr Stroetmann BMU 5569D, 5570D ZusFr Wollny GRÜNE 5569D, 5571 A ZusFr Sellin GRÜNE 5570B, 5571 C ZusFr Frau Saibold GRÜNE . . 5570B, 5571B ZusFr Wüppesahl fraktionslos 5570 C ZusFr Frau Unruh GRÜNE 5570 D Bevorzugung der Unternehmensgruppe Ernst & Kaaf durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beim geplanten Ministeriumsbau MdlAnfr 19, 20 03.06.88 Drs 11/2401 Pauli SPD Antw StSekr Stroetmann BMU 5571C, 5573 B ZusFr Pauli SPD 5572A, 5573 C ZusFr Stiegler SPD 5572B, 5573 D ZusFr Sellin GRÜNE 5572 C ZusFr Frau Unruh GRÜNE . . . 5572D, 5574 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 5572 D ZusFr Fischer (Homburg) SPD 5573 A ZusFr Schreiner SPD 5573 B ZusFr Frau Saibold GRÜNE 5574 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 5574B Beurteilung des Inhalts des Buches „Zeitgenössische Schriftsteller als Wegbereiter für Anarchismus und Gewalt" durch das Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung; Ankauf und Verteiler des vom deutschen PEN-Club als „rechtsextrem argumentierendes Pamphlet" eingestuften Buches MdlAnfr 21, 22 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw PStSekr Spranger BMI . . 5574 C, 5575D ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5574D, 5576A ZusFr Dr. Hirsch FDP 5575 A ZusFr Stiegler SPD 5575 A ZusFr Lüder FDP 5575 B ZusFr Sellin GRÜNE 5575 C ZusFr Fellner CDU/CSU 5575 C ZusFr Frau Unruh GRÜNE 5575 D Folgerungen aus den Leitsätzen Nr. 4 und 5 des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1987 zu § 2 des Asylverfahrensgesetzes MdlAnfr 23, 24 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI . . 5576B, 5577B ZusFr Dr. Hirsch FDP 5576C, 5577 B ZusFr Lüder FDP 5576D, 5577 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos . 5577A, 5578B ZusFr Fellner CDU/CSU 5578 A ZusFr Frau Olms GRÜNE 5578 A ZusFr Schreiner SPD 5578 B ZusFr Richter FDP 5578 C Höhe des Sterbegeldes für Angehörige von Beamten; Aufwendungen der öffentlichen Hand MdlAnfr 25, 26 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Unruh GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI . . 5578D, 5580 B ZusFr Frau Unruh GRÜNE . . 5579A, 5580 B ZusFr Sellin GRÜNE 5579B, 5580 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5579C, 5580 D ZusFr Schreiner SPD 5579 C ZusFr Dr. Hirsch FDP 5580 A ZusFr Lüder FDP 5580 A ZusFr Frau Wollny GRÜNE 5580 D Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten über alle Sportveranstaltungen MdlAnfr 27, 28 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. de With SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 5581A, 5581D ZusFr Dr. de With SPD 5581A, 5581 D ZusFr Sellin GRÜNE 5581 C, 5582 B ZusFr Baum FDP 5582 B ZusFr Frau Wollny GRÜNE 5582 C Praxis der Verfassungsschutzämter bei Ersuchen an Gemeinden um Auskunft aus den Paß- und Melderegistern MdlAnfr 31, 32 03.06.88 Drs 11/2401 Stiegler SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 5582D, 5583 C ZusFr Stiegler SPD 5583A, 5583 D ZusFr Wüppesahl fraktionslos . 5583B, 5584 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 V ZusFr Sellin GRÜNE 5584 A ZusFr Fellner CDU/CSU 5584 C Kopieren von Meldeunterlagen von Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen die geplante WAA Wackersdorf durch Verfassungsschutzbeamte, insbesondere in der Gemeinde Bruck MdlAnfr 35, 36 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI . . 5585A, 5585 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 5585B, 5585 D Nächste Sitzung 5655 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5657* A Anlage 2 Empfang des PLO-Repräsentanten durch den Bundesaußenminister; Aufnahme des Kontakts der EG mit der PLO noch während der deutschen Präsidentschaft MdlAnfr 7, 8 03.06.88 Drs 11/2401 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 5657* C Anlage 3 Planung einer Schnellbahnverbindung Berlin—Stendal—Hannover mit dem Grenzübergang Oebisfelde MdlAnfr 9, 10 03.06.88 Drs 11/2401 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 5657* D Anlage 4 Eingleisiger Bau einer Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe MdlAnfr 11, 12 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. Hitschler FDP SchrAntw StSekr Dr. Knittel BMV . . . . 5658* A Anlage 5 Einführung der Gen-Analysetechnik durch die Kriminalpolizei MdlAnfr 29, 30 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Schmidt-Bott GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 5658* C Anlage 6 Gesetzliche Grundlage für das Kopieren von Meldebögen von Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen die WAA Wackersdorf durch Verfassungsschutzbeamte, insbesondere in der Gemeinde Bruck MdlAnfr 33, 34 03.06.88 Drs 11/2401 Weiss (München) GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . . 5658* D Anlage 7 Berücksichtigung von Folgekosten des Bergbaus; Zielkonflikte bei der Nordwanderung des Ruhrbergbaus MdlAnfr 37, 38 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. Solms FDP SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5659* B Anlage 8 Einbeziehung der Schuhindustrie in den Strukturfonds der EG MdlAnfr 39 03.06.88 Drs 11/2401 Dr. Uelhoff CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5659* D Anlage 9 Zahl, Entwicklung und Förderung der Joint Ventures mit deutscher Kapitalbeteiligung in Osteuropa MdlAnfr 40, 41 03.06.88 Drs 11/2401 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi . . . . 5660* A Anlage 10 Finanzierung der zugesagten berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit; Vereinbarkeit einer Kontingentierung dieser Mittel mit dem Arbeitsförderungsgesetz MdlAnfr 42, 43 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5660* C Anlage 11 Dienstzeitregelung für Ärzte in Krankenhäusern MdlAnfr 44 03.06.88 Drs 11/2401 Wüppesahl fraktionslos SchrAntw PStSekr Vogt BMA 5661* A Anlage 12 Auffassung des Heeresinspekteurs über die Erfüllung des Auftrags der Bundeswehr ohne Aufstockung der im Bundeswehrplan 1989 bis 2001 eingeplanten Mittel MdlAnfr 51, 52 03.06.88 Drs 11/2401 Kolbow SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5661* C VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 Anlage 13 Entwicklungspläne der NATO, der amerikanischen und der britischen Regierung für luftgestützte atomare Kurzstreckenraketen MdlAnfr 57, 58 03.06.88 Drs 11/2401 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5662* A Anlage 14 Verbot von Flugtagen mit fliegerischen Darbietungen; finanzieller Zusatzbedarf zur Wiedererlangung der Vorneverteidigungsfähigkeit MdlAnfr 61, 62 03.06.88 Drs 11/2401 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5662* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 5525 83. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 10. 6. Antretter ** 10. 6. Dr. Bangemann 9. 6. Frau Blunck ** 9. 6. Böhm (Melsungen) * 10. 6. Frau Brahmst-Rock 10. 6. Brandt 10. 6. Büchner (Speyer) ** 10. 6. Bühler (Bruchsal) ** 10. 6. Conradi 10. 6. Duve ** 10. 6. Frau Fischer ** 9. 6. Dr. Glotz 10. 6. Gries 10. 6. Dr. Haack 10. 6. Dr. Hauff 10. 6. Frau Hensel 10. 6. Dr. Hitschler ** 9. 6. Ibrügger 10. 6. Jansen 10. 6. Jung (Düsseldorf) 9. 6. Kittelmann ** 10. 6. Dr. Klejdzinski ** 10. 6. Dr.-Ing. Laermann 10. 6. Lenzer ** 10. 6. Frau Luuk ** 10. 6. Dr. Mechtersheimer ** 9. 6. Dr. Müller ** 10. 6. Niegel ** 10. 6. Frau Pack ** 10. 6. Pesch 10. 6. Reddemann ** 10. 6. Reuschenbach 9. 6. Sauer (Salzgitter) 10. 6. Scharrenbroich 10. 6. Dr. Scheer ** 9. 6. Frau Schilling 10. 6. Schmidt (München) ** 10. 6. Dr. Schmude 9. 6. von Schmude ** 10. 6. Schröer (Mülheim) 9. 6. Dr. Soell ** 10. 6. Steiner ** 10. 6. Stobbe 10. 6. Frau Terborg 9. 6. Dr. Thomae 10. 6. Frau Dr. Timm ** 9. 6. Dr. Unland 9. 6. Dr. Vogel 10. 6. Voigt (Frankfurt) 10. 6. Vosen 9. 6. Weiss (München) 9. 6. Wischnewski 10. 6. Dr. Wörner 10. 6. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/2401 Fragen 7 und 8): Ist der Bundesminister des Auswärtigen bereit, den Bonner Repräsentanten der PLO in seinen Diensträumen zu empfangen? Ist die Bundesregierung bereit, sich noch während der deutschen Ratspräsidentenschaft der Europäischen Gemeinschaft dafür einzusetzen, daß die EG offiziell mit der PLO Kontakt aufnimmt, um die Dialogfähigkeit und den Friedensprozeß im Nahen Osten zu fördern? Zu Frage 7: Ein Empfang des Bonner Repräsentanten der PLO bei dem Bundesminister des Auswärtigen ist nicht in Aussicht genommen. Der Bundesminister des Auswärtigen beabsichtigt auf Wunsch der Arabischen Liga eine Delegation der Arabischen Liga zu empfangen, die unter Leitung des syrischen Außenministers Sharaa steht. Zu der Delegation gehört nach der Entscheidung der Arabischen Liga auch der Leiter der Informationsstelle Palästina in Bonn. Die Delegation soll die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrates über die Lage in den besetzten Gebieten informieren. Zu Frage 8: Eine derartige Absicht besteht nicht. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 11/2401 Fragen 9 und 10): Kann die Bundesregierung Pressemitteilungen bestätigen, wonach die neugeplante Trasse einer Schnellbahnverbindung zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zwischen Berlin und Hannover nach den Planungen der DDR über Stendal führen soll? Ist es richtig, daß bei den von der DDR bereits abgeschlossenen Planungen der Grenzübergang Oebisfelde gewählt wird? Zu Frage 9: Die anläßlich des Honecker-Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland am 8. September 1987 vereinbarten Gespräche sind mit der DDR am 16. Februar 1988 aufgenommen worden. Hinsichtlich der Frage der Trassenführung für eine Verbindung zwischen Berlin und Hannover gibt es noch keine Festlegung. Im übrigen ist Vertraulichkeit mit der DDR vereinbart. Zu Frage 10: Der für diese Verbindung in Frage kommende Grenzübergang steht ebenso noch nicht fest. 5658e Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Knittel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hitschler (FDP) (Drucksache 11/2401 Fragen 11 und 12): Trifft es zu, daß die geplante neue Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe eingleisig gebaut werden soll, und welche Gründe werden hierfür angeführt, insbesondere vor dem Hintergrund, daß eine Durchschleusung von bis zu 150 Zügen pro Tag auf der Brücke notwendig wird und mit Verspätungen und deren Fortpflanzung auf die Gegenrichtung zu rechnen ist, so daß eine Minderung der Angebotsqualität der Deutschen Bundesbahn eintreten wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Falle einer späteren Errichtung eines weiteren Tragwerks für den dann doch notwendigen zweigleisigen Brückenbau Mehrkosten in Höhe von 5 Mio. DM entstehen, da für einen Brückenbau mit einem zweigleisigen Tragwerk 4 Mio. DM und für einen Bau mit zwei eingleisigen Tragwerken 45 Mio. DM zu veranschlagen sind? Zu Frage 11: Die im Jahre 1945 zerstörte Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Karlsruhe-Maxau ist 1946 mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Materialien als eingleisiges Brückenbauwerk wieder errichtet worden. Es ist unbestritten, daß aus Sicherheitsgründen die Brücke unverzüglich erneuert werden muß. Eingehende betriebliche Untersuchungen bestätigen, daß für den Fern- und Nahverkehr der Deutschen Bundesbahn auch unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen ein eingleisiges Brückenbauwerk ausreicht. Die hierbei zugrunde gelegte maximale Leistungsfähigkeit von 150 Zügen/Tag liegt über den tatsächlichen verkehrlichen Erwartungen und entspricht den qualitativen Anforderungen. Zu Frage 12: Dieser Sachverhalt ist bekannt. Die Deutsche Bundesbahn geht von folgendem aus: a) Kosten für die eingleisige Brücke einschließlich Gleisanbindungen mit Vorwegmaßnahmen am Strompfeiler und an den Widerlagern für eine eventuelle künftige Erweiterung rd. 36 Mio DM b) Zusätzliche Kosten für Nachrüstung mit zweitem Brückenüberbau einschließlich zweigleisige Streckenanbindungen rd. 21 Mio DM c) Sofortige Herstellung der Brücke mit zweigleisigem Überbau und zweigleisigen Streckenanbindungen rd. 50 Mio DM Damit ergibt sich ein Kostenunterschied in Höhe von 7 Mio DM Mehrkosten bei späterer Herstellung der Zweigleisigkeit der Brücke. Andererseits würde die sofortige Herstellung einer zweigleisigen Rheinbrücke um rd. 14 Mio DM den gesicherten Finanzierungsrahmen übersteigen. Entscheidend ist jedoch, daß — derzeit nur ein Bedarf für ein eingleisiges Brückenbauwerk nachweisbar ist, — die Finanzierung nur für dieses eingleisige Bauwerk haushaltsmäßig abgesichert ist und — die unverzügliche Durchführung des Vorhabens aus Sicherheitsgründen geboten ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/2401 Fragen 29 und 30): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine im Mai 1987 gebildete Kommission von Experten der Bundes- und Landeskriminalämter zur Anwendung von gentechnischen Analyseverfahren in der Kriminaltechnik angeblich vereinbart hat, vorerst keine Informationen über den Stand der Entwicklung und Anwendung dieser Techniken an die Öffentlichkeit zu geben, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Praxis? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung dieser höchst umstrittenen Gen-Analysetechnik durch die Polizei angesichts der Tatsache, daß der Deutsche Bundestag sich über dieses Verfahren noch gar nicht informiert hat und eine von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragte Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema auf den Herbst verschoben wurde, weil die anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages sich nicht in der Lage sahen, die vorliegenden Informationen zur Formulierung eines Fragenkatalogs für die Sachverständigen auszuwerten? Zu Frage 29: Der Bundesregierung ist eine solche Vereinbarung nicht bekannt. Zu Frage 30: Die Polizeien von Bund und Ländern haben bisher keine Gen-Analyse im Bereich der Kriminaltechnik eingeführt. Eine im Mai 1987 gebildete Arbeitsgruppe prüft derzeit, ob ein auf Gen-Merkmale beruhendes Analyseverfahren eine Personenidentifizierung — ähnlich wie durch die Daktyloskopie — ermöglichen kann. Es handelt sich bei diesem sog. gentechnischen Fingerabdruck um die Zuordnungsmöglichkeit von Körpersekreten wie Blut, Speichel, Sperma zu einer bestimmten Person. Nach Abschluß der Prüfung werden Bund und Länder zu entscheiden haben, ob und unter welchen Voraussetzungen dieses Verfahren in die Kriminaltechnik eingeführt werden soll. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Weiss (München) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/2401 Fragen 33 und 34): Welche gesetzliche Rechtfertigung gibt es für das Verhalten von Verfassungsschutzbeamten in der Gemeinde Bruck, die nach einem Zeitungsbericht angeblich in der Paßkartei der Gemeindeverwaltung Meldebögen von Mitgliedern der Bürgerinitiative gegen die Wiederaufarbeitungsanlage fotokopiert und die vorhandenen Paßbilder abgelichtet haben, und haben ähnliche Aktionen des Verfassungsschutzes auch in anderen Gemeinden in Zusammenhang mit Mitgliedern in Anti-Atom-Initiativen stattgefunden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß alleine die Mitgliedschaft in einer Bürgerinitiative gegen die Wiederaufarbeitungsanlagen bereits eine verfassungsfeindliche Aktivität darstellt, die ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes gerechtfertigt erscheinen läßt, und welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung zugrunde gelegt werden bzw. lagen im speziellen Fall vor, um derartige Maßnahmen zu rechtfertigen? Zu Frage 33: Soweit sich Ihre Frage auf das Verhalten von Angehörigen der Bayerischen Landesbehörde für Verfas- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 5659* sungsschutz bezieht, ist darauf hinzuweisen, daß es ständiger Praxis der Bundesregierung entspricht, zu landesinternen Vorgängen nicht öffentlich Stellung zu nehmen. Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz — und nur insoweit kann die Bundesregierung Auskunft erteilen — sind keine Ermittlungen gegen Personen wegen deren Mitgliedschaft in AntiAtom-Initiativen durchgeführt und in diesem Zusammenhang auch keine personenbezogenen Daten in Meldebehörden erhoben worden. Zu Frage 34: Nach § 3 Abs. 1 des BVerfSchG ist es u. a. Aufgabe des Verfassungsschutzes, Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, zu sammeln und auszuwerten. Die Mitgliedschaft in einer Bürgerinitiative gegen die WAA allein unterliegt nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes, es sei denn, diese Bürgerinitative würde zur Verwirklichung ihrer Ziele selbst verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickeln. Da sich nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes in Bürgerinitiativen gegen Kernenergieanlagen auch Mitglieder extremistischer Organisationen betätigen und dort versuchen, Bürger für die Unterstützung verfassungsfeindlicher Aktivitäten zu gewinnen, ist zur Klarstellung darauf hinzuweisen, daß solche Bestrebungen von Extremisten selbstverständlich vom Verfassungsschutz zu beobachten sind. Die Gründe für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes in der Gemeinde Bruck sind der Bundesregierung weder konkret bekannt, noch sind sie zu bewerten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Solms (FDP) (Drucksache 11/2401 Fragen 37 und 38): In welcher Höhe werden die monetären und nicht-monetären künftigen Folgelasten des Bergbaus von der Bundesregierung veranschlagt, und in welcher Form werden sie in die Abwägung zu den bergbaulichen Planungsverfahren einbezogen? Sieht die Bundesregierung bei der Nordwanderung des Ruhrbergbaus ungelöste Zielkonflikte zwischen Landschafts- und Denkmalschutz und deren Bedeutung für die Standortqualität künftiger Neuansiedlungen im Rahmen des Strukturwandels auf der einen Seite und dem wirtschaftlichen Ertrag des Ruhrkohlenbergbaus auf der anderen Seite? Zu Frage 37: Der Bundesregierung liegen keine umfassenden, verläßlichen Untersuchungen über die künftigen monetären und nicht-monetären Folgelasten des Bergbaus vor. Wie jede industrielle Tätigkeit zieht auch der Kohlebergbau nicht unerhebliche Folgelasten nach sich. Sie sind im Verhältnis zum Beitrag des Bergbaus für die Sicherung der Energieversorgung und zu seiner Bedeutung für die Arbeits- und Regionalpolitik zu sehen und abzuwägen. Dies ist im einzelnen Aufgabe der Verfahren im Rahmen der Landesplanung und der Zulassung des konkreten bergbaulichen Vorhabens, die ausschließlich in der Verantwortung der Länder liegen. Im übrigen ist es Aufgabe der Unternehmen, die von ihnen zu tragenden Folgelasten — hierzu zählen insbesondere Bergschäden —, nach kaufmännischen Vorsichtsprinzipien und steuerlichen Richtlinien zu bewerten und hierfür — soweit bereits verursacht — entsprechende Rückstellungen in den Bilanzen vorzusehen. Auf diese Weise gehen Folgelasten in die Produktionskosten ein. Zu Frage 38: Die Bundesregierung schließt nicht aus, daß bei der Nordwanderung des Steinkohlenbergbaus im Einzelfall ein Zielkonflikt zwischen Standortqualität für Neuansiedlungen und bergbaulichen Einwirkungen entstehen kann. Sie ist aber nicht der Ansicht, daß bergbaulicher Abbau im Zuge der Nordwanderung die Chancen für Neuansiedlungen im Rahmen des Strukturwandels generell beeinträchtigt. Die Wahl des Standortes für Neuansiedlung wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Hierzu zählen u. a. auch die Verkehrsinfrastruktur, die plangerechte Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen, die Arbeitsmarktverhältnisse und das Wirtschafts- und Innovationsklima. Inwieweit in diesem Rahmen mögliche Beeinträchtigungen durch künftigen Bergbau eine Rolle spielen, kann nur von Fall zu Fall beurteilt werden. Für den Ruhrbergbau ist die Nordwanderung von lebenswichtiger Bedeutung. Über das von der Ruhrkohle gewählte Konzept des Anschlußbergwerks bietet die Nordwanderung die Chance, die Steinkohle als wichtigen heimischen Energieträger durch sinnvollen und planmäßigen Abbau der Lagerstätte unter größtmöglicher Schonung der Umwelt zu erhalten. Der Fortbestand des Bergbaus ist für das ohnehin von hoher Arbeitslosigkeit geprägte Ruhrgebiet von großer arbeitsmarkt- und regionalpolitischer Bedeutung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Uelhoff (CDU/CSU) (Drucksache 11/2401 Frage 39): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die unter schweren strukturellen Anpassungsproblemen leidende Schuhindustrie in die Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen und als förderungswürdig anerkannt wird? Die Strukturprobleme der deutschen Schuhindustrie sind der Bundesregierung bewußt. Wir haben uns bei den Verhandlungen in Brüssel darum bemüht, möglichst viele deutsche Regionen mit Strukturproblemen einzubeziehen. Da sich die Kriterien für die Förderung bestimmter Sektoren oder Regionen aus den Strukturfonds nach europäischen und nicht allein nach nationalen Maßstäben bemessen, war es jedoch nicht erreichbar, daß die Schuhin- 5660' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 dustrie im Rahmen der Strukturfonds als förderungswürdig anerkannt wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/2401 Fragen 40 und 41): Wieviel Joint Ventures mit welcher Höhe an Kapitalbeteiligungen deutscher Unternehmungen mit Betrieben in Osteuropa — jeweils nach Ländern aufgeschlüsselt — gibt es zur Zeit? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Joint Ventures, auch im Hinblick auf die Auslandsinvestitionen unserer Wirtschaft, und wie werden derartige Gemeinschaftsunternehmen seitens des Bundes gefördert? Zu Frage 40: Die Bestandsstatistik der Bundesbank (basierend auf den Bilanzangaben der Unternehmen) weist zum 31. Dezember 1986 in den europäischen RGW-Staaten insgesamt 21 Gemeinschaftsunternehmen aus. Die deutschen Investitionen betragen 51 Millionen DM, davon entfielen 26 Millionen DM auf Polen und 6 Millionen DM auf Ungarn. Nach neuesten östlichen Angaben gibt es in den europäischen RGW-Staaten eine erheblich höhere Zahl von Gemeinschaftsunternehmen mit deutscher Beteiligung, nämlich insgesamt 40. Davon entfallen 22 auf Ungarn, zehn auf die Sowjetunion, fünf auf Polen, zwei auf Bulgarien und eines auf Rumänien. Die östlichen Zahlen sind insbesondere deshalb höher, weil sie die 1987 und 1988 gegründeten Gemeinschaftsunternehmen mit einbeziehen und auch Gesellschaftsverträge erfassen, die in der Gründungsphase noch zu keinen Investitionen geführt haben. Zu Frage 41: Die Bundesregierung fördert Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern z. B. durch den Abschluß bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge, durch die Mitbeteiligungsmöglichkeit der Deutschen Finanzierungsgesellschaft für Beteiligungen in Entwicklungsländern GmbH (DEG) an den Gemeinschaftsunternehmen oder durch Gewährung zinsvergünstigter Darlehen an kleine und mittlere deutsche Unternehmen im Hinblick auf deren Auslandsinvestitionen. Die osteuropäischen Länder gehören nicht zu dem Kreis der Entwicklungsländer. Indessen kommt der Abschluß von Investitionsförderungs- und -schutzverträgen in Betracht, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine verstärkte Zusammenarbeit im Investitionsbereich verbessern. Solche Verträge sind bereits mit den Ländern Bulgarien, Rumänien und Ungarn abgeschlossen, mit Polen wird verhandelt. Mit der Sowjetunion hat ein erster Meinungsaustausch auf Expertenebene stattgefunden. Die Bundesregierung begrüßt alle Formen der industriellen Kooperation, die auf Dauer angelegte Kontakte zwischen Kaufleuten und Technikern schaffen und zusätzliche Außenhandelsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere im Verhältnis zu den europäischen RGW-Staaten werden deshalb auch Gemeinschaftsunternehmen positiv bewertet. Gemeinschaftsunternehmen sind allerdings die schwierigste Form der Wirtschaftskooperation. Sie setzen in der Regel langjährige Geschäftsbeziehungen und eine stufenweise Annäherung der Partner voraus. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 11/2401 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine nicht unbedeutende Zahl Jugendlicher, die jetzt die Schule verlassen, von der Bundesanstalt für Arbeit konkrete Zusagen für berufsvorbereitende Maßnahmen bereits vor längerer Zeit erhalten hat, und wie gedenkt die Bundesregierung diese rechtlichen Bindungen (die Nachbewilligung von 210 Millionen DM für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit erfaßt diese Maßnahme nicht, außerdem wird sie ohnehin nicht ausreichen) zu erfüllen? Ist eine Kontingentierung von Mitteln für berufsbildende Maßnahmen mit dem Rechtsanspruch nach dem Arbeitsförderungsgesetz vereinbar, oder sind Einschränkungen und Hinhaltungen schon Vorläufer für eine beabsichtigte 9. Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes? Die Bundesanstalt für Arbeit fördert berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften. Für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die nach den §§ 40 und 40a des Arbeitsförderungsgesetzes gefördert werden, sind Finanzierungsengpässe nicht aufgetreten. Die im Haushalt der Bundesanstalt hierfür eingesetzten 557,5 Millionen DM reichen aus, um die laufenden Maßnahmen und die im Laufe des Jahres 1988 zu erwartende Nachfrage nach neuen Bildungsmaßnahmen dieser Art zu finanzieren. Im Bereich der Förderung von berufsvorbereitenden Maßnahmen für jugendliche Behinderte ist sichergestellt, daß auch für behinderte Jugendliche des Schulentlaßjahrgangs 1988 erforderliche Maßnahmen im notwendigen Umfang gefördert werden und Rechtsansprüchen auf Förderung sowie bereits eingegangenen Verpflichtungen Rechnung getragen wird. Die bei der Förderung von Maßnahmen mit allgemeinbildenden Inhalten nach § 40b AFG aufgetretenen Engpässe werden beseitigt. Die Bundesregierung wird es der Bundesanstalt ermöglichen, im Rahmen des von Ihnen genannten Betrages von 210 Millionen DM zusätzlich 30 Millionen DM Förderungsmittel einzusetzen. Die von der Bundesanstalt vorgenommene Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Dienststellen berührt nicht den Rechtsanspruch des einzelnen Antragstellers auf finanzielle Förderung. Durch die Aufteilung der Mittel sollte den Arbeitsämtern bereits zu Beginn des Jahres ein Überblick über die nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gegeben werden, damit sie die auch im Bereich der Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung bestehenden Steuerungsmöglich- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 5661* keiten angemessen einsetzen konnten. So haben die Arbeitsämter z. B. nach dem Arbeitsförderungsgesetz die Möglichkeit, in ihrem Auftrag Bildungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Darüber hinaus können sie in gewissem Umfang Einfluß auf die Kosten der Lehrgänge nehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Wüppesahl (fraktionslos) (Drucksache 11/2401 Frage 44): Gibt es in der Bundesregierung Bestrebungen, Einfluß zu nehmen (z. B. durch die Gesundheitsministerkonferenz) auf die Dienstzeitregelungen für Ärzte in Krankenhäusern, die immer noch verpflichtet sind, durch ihre jeweiligen Bereitschaftsdienste bis zu drei Nächte und Tage ununterbrochen Dienst zu tun, was z. B. keinem Kraftwagenfahrer erlaubt ist? Die Bundesregierung hat zu Beginn dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes (Bundestags-Drucksache 11/360) vorgelegt. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, den öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutz einheitlich auf alle Arbeitnehmer auszudehnen und die Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegeanstalten vom 13. Februar 1924 aufzuheben. Danach soll die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten; sie kann bis auf zehn Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder innerhalb von 16 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Im Interesse eines praxisnahen, sachgerechten und effektiven Arbeitzeitschutzes werden den Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen auch den Betriebspartnern mehr Befugnisse und mehr Verantwortungen als bisher übertragen. So können die Tarifvertragsparteien die Arbeitszeitregelungen in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anpassen. In diesem Sinne hat auch die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder am 19./20. März 1980 in einer Entschließung zu den Arbeitszeitregelungen für Ärzte und Pflegepersonal Stellung genommen. Die Tarifvertragsparteien haben schon heute entsprechend den Bedürfnissen der Krankenhäuser die Verpflichtung der Ärzte zur Ableistung von Bereitschaftsdiensten in den Sonderregelungen 2.c zum Bundesangestelltentarifvertrag festgelegt. Sie waren in den Jahren 1982/83 Gegenstand intensiver Verhandlungen der Tarifvertragsparteien und haben zu den im 50. Änderungstarifvertrag zum Bundesangestelltentarifvertrag enthaltenen Regelungen geführt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 11/2401 Fragen 51 und 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des Heeresinspekteurs, daß das Heer der Bundeswehr ohne eine spürbare Aufstockung der im Bundeswehrplan 1989 bis 2001 eingeplanten Finanzmittel in den neunziger Jahren seinen Auftrag nicht mehr uneingeschränkt erfüllen kann (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 21./22./23. Mai 1988) und die vom früheren Bundesminister der Verteidigung, Dr. Wörner, eingeleitete Strukturreform des Heeres somit das Ende der Vorneverteidigung bedeuten könne? Teilt die Bundesregierung die in der Pfingstausgabe der Süddeutschen Zeitung berichtete Meinung des Heeresinspekteurs, daß für den Planungszeitraum der nächsten zwölf Jahre allein für das Heer 36,5 Milliarden DM vonnöten seien und deshalb bereits für 1989 2 Milliarden DM mehr als im Bundeswehrplan '89 vorzusehen sind, 1990 insgesamt 2,5 Milliarden DM und von 1991 bis 1999 dann jeweils 3 Milliarden DM pro .Jahr mehr? Zu Frage 51: Die Strukturreform des Heeres ist im wesentlichen durch die personelle Entwicklung in den 90er Jahren bestimmt. Das rückläufige Personalaufkommen zwingt dabei zu einer deutlich stärkeren Kaderung von Heeresverbänden. Dies wird die Mobilmachungszeit des Heeres erhöhen und deshalb Entscheidungen für die Mobilmachung früher als heute erfordern. Mit der neuen Struktur wird zugleich den konzeptionellen Konsequenzen aus den waffentechnologischen Entwicklungen der Zukunft Rechnung getragen. Verstärkte Nutzung der 3. Dimension, gesteigerte Sperrfähigkeit und weitreichende Feuerwirkung sollen im Verbund mit den gepanzerten Kampftruppen die Leistungsfähigkeit des Heeres für die Vorneverteidigung weiter erhalten. Inwieweit diese Absichten realisiert werden können, hängt entscheidend von den hierzu verfügbaren Finanzmitteln ab. Der frühere Bundesminister der Verteidigung hat sowohl im Verteidigungs- als auch Haushaltsausschuß auf die Risiken verwiesen, die sich aus den Vorhaben des 21. Finanzplans für die Kampfkraft des Heeres in den 90er Jahren ergeben könnten und deshalb im 22. Finanzplan entsprechende Anpassungen gefordert. Festzuhalten bleibt, daß die Strukturreform des Heeres von Personalentwicklungen einerseits und durch den Übergang in einen neuen Systemverbund andererseits geprägt ist. Unsere Bemühungen sind nun darauf gerichtet, die materielle Ausgestaltung der Struktur sicherzustellen, um das Heer auch weiterhin zur Durchführung seines Auftrages zu befähigen. Zu Frage 52: Der in der Pfingstausgabe der Süddeutschen Zeitung angesprochene Mehrbedarf für das Heer gibt Überlegungen wieder, die so im Bundeswehrplan 89 nicht enthalten sind. Dieser ist das verbindliche Planungsdokument des BMVg als Grundlage für die Anmeldung zum Haushaltsvoranschlag 89 und als Beitrag zum 22. Finanzplan. Bundeswehrplan orientiert sich zum einen an der Bedrohung, zum anderen aber an der politisch entschiedenen Finanzvorgabe. Der Inspekteur des Heeres bezog sich auf Vorhaben, die zwar anerkannt, in ihrer Priorität aber geringer eingestuft, und deshalb innerhalb geltender Finanz- 5662* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Juni 1988 grenzen nicht unterzubringen sind. Dabei ging er von einer pessimistischen Finanzerwartung aus. In der konzeptionellen Bewertung zum Planungsergebnis werden die aus den Vorgaben entstehenden Risiken für die Auftragserfüllung beurteilt. Über den Bundeswehrplan 1989 und der daraus abgeleiteten Anmeldung zum Haushaltsvoranschlag und 22. Finanzplan hinausgehende Daten sind nicht Gegenstand der Planung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 11/2401 Fragen 57 und 58): Gibt es Pläne der NATO für luftgestützte atomare Kurzstrekkenraketen? Sind der Bundesregierung Pläne der amerikanischen bzw. britischen Regierung für die Entwicklung einer luftgestützten atomaren Kurzstreckenrakete bekannt? Zu Frage 57: Das Bündnis hat 1983 in Montebello eine Reihe von möglichen Verbesserungen für das nach dem einseitigen Abbau von 1 400 nuklearen Gefechtsköpfen in Europa verbleibende Nuklearpotential identifiziert, um dessen glaubwürdige Abschreckungsfähigkeit zu erhalten. Dazu gehört auch längerfristig die Entwicklung eines nuklearen Abstandsflugkörpers für doppelfähige Flugzeuge. Damit soll vor allem die Eindringfähigkeit der Flugzeuge angesichts ständig wachsender Gefährdung durch Luftverteidigungssysteme des Warschauer Paktes erhalten werden. Abstandsflugkörper sollen längerfristig Nuklearbomben in reduzierter Zahl ersetzen. Entscheidungen hierzu sind weder im Bündnis noch durch die Bundesregierung getroffen. Sie stehen auch derzeit nicht an. Zu Frage 58: Ja. Die britische Regierung hat kürzlich öffentlich Interesse an der Entwicklung eines nuklearen Abstandsflugkörpers — vorzugsweise gemeinsam mit den USA — bekundet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2401 Fragen 61 und 62): Ist die Bundesregierung bereit, den Absturz eines Hubschraubers der Bundeswehr am 29. Mai 1988 bei Nürnberg bei einem Flugtag mit der Folge des Todes beider Piloten zum Anlaß zu nehmen, für die Bundeswehr ein Verbot von Flugtagen mit fliegerischen Darbietungen auszusprechen und die alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland zu gleichgerichteten Maßnahmen aufzufordern? Trifft es zu, daß der Führungsstab des Heeres oder einzelne maßgebliche Repräsentanten der Heeresführung in schriftlichen und mündlichen Äußerungen in den letzten Wochen angesichts der Bundeswehrplanung und ihrer mittelfristigen Finanzierung die Vorneverteidigung der Bundesrepublik Deutschland im bisherigen Sinne als nicht mehr zu gewährleisten dargestellt und finanziellen Zusatzbedarf zur Wiedererlangung der Vorneverteidigungsfähigkeit angemeldet haben? Zu Frage 61: Die Bundesregierung bedauert den Absturz mit seinen tödlichen Folgen sehr. Das Unglück ereignete sich beim Abflug des Hubschraubers zu seinem Heimatplatz. Die Bundeswehr will an einer gewissen — niedrigen — Zahl von Flugtagen festhalten. Zu Frage 62: Bei vielen Anlässen beschäftigten sich Heeresoffiziere mit den mittel- und langfristig zu erwartenden Änderungen der Rahmenbedingungen für die Heeresplanung (Bedrohung, Personalaufkommen, Ressourcen-Entwicklung). In diesem Zusammenhang ging der Inspekteur auch auf die geplante Heeresstruktur 2000 ein und stellte die bei ihrer Realisierung möglicherweise entstehenden personellen, finanziellen und materiellen Risiken sowie die aus seiner Sicht denkbaren Lösungsansätze dar. Dabei wies er auch auf die Auswirkungen auf die Auftragserfüllung — insbesondere auf die Vorneverteidigung — hin, sollten die erforderlichen Finanzmittel ausbleiben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 25 der Abgeordneten Frau Unruh auf:
    Wie hoch sind die Mindest-, Höchst- und Durchschnittsbeträge, die Beamte und Ruhestandsbeamte bzw. ihre Angehörigen als Sterbegeld erhalten?
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich nehme an, daß der Anlaß für Ihre Frage die Diskussion über den Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Es beträgt zur Zeit zur Deckung der Bestattungsaufwendungen gemäß § 201 der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit § 18 des IV. Buchs des Sozialgesetzbuches mindestens 2 000 DM und höchstens 5 700 DM. Das Pendant zu diesem Sterbegeld ist für Beamte, Ruhestandsbeamte und ihre Angehörigen die Pauschalbeihilfe in Höhe von maximal 1 300 DM zu den Bestattungsaufwendungen, auf die bestimmte andere Sterbe- und Bestattungsgelder etc. angerechnet werden, zuzüglich einer Beihilfe zu den Überführungskosten.
    In der Bundesregierung wird geprüft, welche Konsequenzen aus den Neuregelungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung für die Leistungen der Beihilfe zu ziehen sind.





Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Unruh.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gertrud Unruh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GRÜNE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Beabsichtigt denn die Bundesregierung, zur Gleichstellung der Beamten mit den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung den Sterbegeldparagraphen, § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes, ersatzlos zu streichen und die Beihilfevorschriften zu ändern?
    Spranger, Parl. Staatssekretär: Sie vermischen hier zwei verschiedene Komplexe: Was die Beihilfe anbelangt, habe ich in meiner Antwort zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung hier eine Neuregelung in Anpassung an die Regelung bei der Krankenversicherung erwägt. Was den § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes anbelangt, ist das Ausdruck eines eigenen Versorgungssystems, beispielsweise nach den Vorschriften des Tarifrechts, des Rentenrechts, des Kriegsopferversorgungsrechtes und des Beamtenversorgungsrechtes, das hier Sterbegelder und sterbegeldähnliche Leistungen vorsieht. Das ist von dem zu trennen, was in der Beihilfe und von der Krankenversicherung vom System her vorgesehen ist.