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ID1108106200

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. die jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Rupert Scholz, zum Verteidigungsetat und zu der Entwicklung in der Sowjetunion Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5448 C Koschnick SPD 5449 B Ronneburger FDP 5450 A Frau Beer GRÜNE 5450 D Francke (Hamburg) CDU/CSU 5451 B Erler SPD 5451 D Dr. Hoyer FDP 5452 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 5453 D Lowack CDU/CSU 5454 D Steiner SPD 5455 B Dr. Friedmann CDU/CSU 5456 B Jungmann SPD 5457 B Repnik CDU/CSU 5457 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksache 11/2264) Dr. Kappes CDU/CSU 5459 A Lutz SPD 5459 C Richter FDP 5461 B Frau Hillerich GRÜNE 5462 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte (Drucksache 11/2185) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (Drucksache 11/2186) Frau Teubner GRÜNE 5463 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 5465 B Müller (Düsseldorf) SPD 5467 A Frau Dr. Segall FDP 5468 C Frau Teubner GRÜNE (zur GO) 5470 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 5470 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) (Drucksache 11/ 2275) Werner (Ulm) CDU/CSU 5470 D Wittich SPD 5471 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Frau Würfel FDP 5473 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5473 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5474 D Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesunde Lebensmittel (Drucksache 11/616) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln (Drucksache 11/1745) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erlaß einer Verordnung über technische Hilfsstoffe — hier vornehmlich Extraktionslösungsmittel — und einer Extraktionslösungsmittel-Höchstmengen-Verordnung (Drucksache 11/ 2177) Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5476 A Frau Saibold GRÜNE 5477 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 5479 A Frau Würfel FDP 5481 A Frau Dr. Götte SPD 5482 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5483 D Nächste Sitzung 5486 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5487* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5487* C Anlage 3 Aufhebung der französischen Tiefflug-Trainingsstrecke Colmar—Verdun zur Umgehung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr 67, 68 13.05.88 Drs 11/2303 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5487* D Anlage 4 Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen MdlAnfr 69 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* A Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beendigung der Ausbildung 1988; Begleitung des Personalabbaus bei der Wehrverwaltung durch parallele Maßnahmen bei den Streitkräften MdlAnfr 70, 71 13.05.88 Drs 11/2303 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 5447 81. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Bahr 20. 5. Dr. Biedenkopf 20. 5. Bredehorn 20. 5. Bühler (Bruchsal) 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 20. 5. Fellner 20. 5. Frau Fuchs (Verl) 20. 5. Dr. Glotz 20. 5. Dr. Götz 20. 5. Dr. Haack 20. 5. Haar 20. 5. Frau Hämmerle 20. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Heyenn 20. 5. Hoss 20. 5. Dr. Hüsch 20. 5. Ibrügger 20. 5. Klose 20. 5. Koltzsch 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Dr. Laufs 20. 5. Leidinger 20. 5. Lüder 20. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Schäfer (Mainz) 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Dr. Schöfberger 20. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 5. Frau Simonis 20. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stahl (Kempen) 20. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Todenhöfer 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Volmer 20. 5. Vosen 20. 5. Dr. Warnke 20. 5. Frau Wieczorek-Zeul 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wissmann 20. 5. Zierer 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 10/6601 Drucksache 11/607 Drucksache 11/1491 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1338 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/3613 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/439 Nr. 2.6-2.8 Drucksache 11/1895 Nr. 2.11-2.32 Drucksache 11/1938 Nr. 7-9 Drucksache 11/1998 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/1998 Nr. 2.6 Drucksache 11/2089 Nr. 28 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/1895 Nr. 2.39 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 136 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 67 und 68) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine vom Institut Geographique National herausgegebene offizielle ICAO-Karte gibt, welche die Existenz eines Trainingsgebietes für Strahlflugzeuge (Restricted Area R 45) auf der Strecke ColmarLuneville- Cattenom -Mont Medy - Verdun ausweist (vgl. Trierischer Volksfreund vom 2. Mai 1988: Tiefflugschneise über dem Kernkraftwerk Cattenom)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit der französischen Regierung über eine sofortige Aufhebung dieser Trainingsstrecke zu verhandeln, weil es überhaupt nicht ausreicht, über dem Atomkraftwerk Cattenom die Flugbeschränkung lediglich von mindestens 250 Metern auf mindestens 450 Meter über Grund anzuheben? Zu Frage 67: Ja. Das französische Flugbeschränkungsgebiet LFR 45 ist in den entsprechenden zivilen und militärischen Luftfahrtsveröffentlichungen und Luftfahrtkarten enthalten. Die von Ihnen genannten Orte liegen in der Nähe bzw. innerhalb dieses Gebietes. Innerhalb des Gebietes werden Tiefflüge militärischer Strahlflugzeuge, d. h. Flüge unterhalb von 1 500 Fuß (ca. 450 m) über Grund durchgeführt. Zu Frage 68: Nein. Im weiteren Bereich um das Kernkraftwerk Cattenom ist die Mindestflughöhe auf 1 500 Fuß über 5488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Grund angehoben, d. h. Tiefflug ist in der Nähe des Kernkraftwerkes nicht zulässig. Insofern ist eine deutsche Initiative zur Aufhebung des Flugbeschränkungsgebietes weder angebracht noch erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerungen) (FDP) (Drucksache 11/2303 Frage 69): Hat die Bundesregierung die Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen, die auf Grund der seinerzeitigen Nagold-Affäre auf 25 herabgesetzt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der seither um 8 Stunden von 48 Stunden auf 40 Stunden verkürzten Wochenarbeitszeit verändert? Die verkürzte Wochenarbeitszeit reichte — auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Musterungsärzte — aus, selbst in gelegentlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine der Bedeutung der ärztlichen Feststellungen angemessene Tauglichkeitsuntersuchung zu gewährleisten. Anläßlich der Übertragung neuer Aufgaben auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens ist eine entsprechende Anrechnung auf die Musterungsquote angeordnet worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 70 und 71) : Wie viele Auszubildende im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erstreben nach Beendigung ihrer Ausbildung im Haushaltsjahr 1988 eine Übernahme als Facharbeiter/-in, als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Bürogehilfe/-in oder Beamter/-in im Vorbereitungsdienst bzw. auf Probe (z. A.), und wie viele davon können nicht übernommen werden, jeweils getrennt aufgeführt für die Wehrbereiche I bis VI? Läßt der Personalabbau bei der Wehrverwaltung durch Stellenkürzung und Wiederbesetzungssperre Schlüsse auf parallele Maßnahmen bei den Streitkräften zu — im Sinne der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung bei seiner Verabschiedung in Wiesbaden: „Ohne die Verwaltung findet Bundeswehr nicht statt — ohne Streitkräfte brauchten wir aber auch keine Wehrverwaltung. "? Zu Frage 70: Im Jahre 1988 werden voraussichtlich 2 909 Beamtenanwärter sowie Auszubildende ihre Abschlußprüfung ablegen. Hiervon haben bereits jetzt rund 1 830 ihr Interesse an einer Übernahme in den Dienst der Bundeswehr bekundet. Die Hauptprüfungstermine im Juni/Juli/August stehen noch aus. Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Zahl derer, die eine Einstellung als Soldat auf Zeit/GWDL anstreben und bis dahin eine Übergangsbeschäftigung suchen. Gegenwärtig steht der Übernahme nach der Abschlußprüfung in den Bundesdienst die gesetzliche Einsparauflage verbunden mit der Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1988 entgegen. Alle Wehrbereiche sind in gleicher Weise betroffen. Die Bundesregierung versucht, mit der Unterstützung des Haushaltsausschusses alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest einem Teil der Betroffenen die Weiterbeschäftigung zu eröffnen. Zu Frage 71: Die Bundesregierung setzt alles daran, den Personalbestand der Streitkräfte trotz sinkender Jahrgangsstärken auch in Zukunft sicherzustellen. BMVg hat ein Maßnahmenbündel vorgesehen, welches die Attraktivität weiterhin verbessern wird. Dazu gehören neben der Erhöhung des Kernbestandes beispielsweise auch finanzielle Anreize ebenso, wie eine moderne Laufbahngestaltung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie ein stetes Bemühen um eine zeitgemäße Dienstzeitgestaltung. Die Streitkräfte haben gegenwärtig den besten Personalbestand seit Einrichtung der Bundeswehr. Sie sind ausdrücklich von der Einsparung des Haushaltsgesetzes 1988 ausgenommen.
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    Rede von Heike Wilms-Kegel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die berufsrechtliche Situation des Rettungspersonals in der Bundesrepublik Deutschland und die Qualität seiner Ausbildung stehen im krassen Gegensatz zum technischen Standard, zum Know-how und zur Bedeutung unseres Rettungswesens. Die Beseitigung dieses Mißstandes und damit die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung im Notfall als ursprüngliches Ziel dieses Gesetzesentwurfs halten wir für begrüßenswert, für längst überfällig.
    Aber schauen wir uns doch einmal an, was mit diesem Entwurf zum Beruf des Rettungssanitäters nun eigentlich festgeschrieben werden soll. Nach einem Jahr rein theoretischer Ausbildung sollen die künftigen „Rettungsassistenten" und „Rettungsassistentinnen" eine staatliche Prüfung absolvieren, um dann in einem zweiten Ausbildungsabschnitt, dem praktischen Jahr, ohne Kontrolle, ohne Aufsicht, ohne staatliche Prüfung in einer Einrichtung des Rettungswesens tätig zu werden.



    Frau Wilms-Kegel
    Eine solche Regelung ist bei den Gesundheitsberufen wirklich einmalig. Kein Arzt, keine Ärztin, kein Krankenpfleger, keine Krankenpflegerin darf zu Beginn des praktischen Teils der Ausbildung bereits eigenverantwortlich und ohne Aufsicht tätig werden. Durch diese strikte und pädagogisch zudem völlig falsche Trennung von theoretischem und praktischem Ausbildungsteil wird dem mißbräuchlichen Einsatz eines Auszubildenden im zweiten Abschnitt Tür und Tor geöffnet.
    Wir haben andere Vorstellungen von der Ausbildung einer qualifizierten Berufsgruppe im Gesundheitswesen.
    Auch an diesem Gesetzesentwurf ist, meinen wir, die Handschrift der Kostendämpfer im Gesundheitswesen unverkennbar. Es ist ja viel billiger, wenn das Rettungspersonal nach der Hälfte der Ausbildung schon voll eingesetzt werden kann, aber noch nicht voll bezahlt werden muß.
    Dem Wildwuchs im Rettungswesen durch das Ausnutzen ehrenamtlicher Kräfte auf der einen Seite und durch das Profitstreben der Träger der Rettungsdienste auf der anderen Seite wird mit diesem Gesetzesentwurf kein Ende gemacht. Das Gegenteil ist eher der Fall. Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe und der Malteser-Hilfsdienst werden sich auch weiterhin zum Wohle ihrer Bilanzen und auf Kosten der gutmeinenden Ehrenamtlichen um das Rettungswesen kümmern. Wir GRÜNEN sind entschieden gegen die Ausbeutung ehrenamtlicher Kräfte auch im Bereich des Rettungswesens

    (Bohl [CDU/CSU]: Was soll denn das eigentlich? Das müssen Sie erklären!)

    und für die Ausbildung einer qualifizierten Berufsgruppe.
    Dies ist dringend notwendig;

    (Bohl [CDU/CSU]: Das ist überhaupt nicht notwendig!)

    denn nach den Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen werden fast 40 % der Gesamteinsätze nicht von hauptberuflichen Kräften, sondern von ehrenamtlichen Kräften und Zivildienstleistenden gefahren. Für zwölf Stunden ,Ehre' erhält diese Person dann 30 DM, während die Gebühren für den Einsatz selbst, die der jeweilige Träger kassiert, immer die gleichen sind.
    Ein Gesetz über den Beruf des Rettungssanitäters muß den Mißbrauch von Zivildienstleistenden und Auszubildenden verhindern und nicht legitimieren. Welche Bedeutung die gute oder schlechte Qualifikation des Rettungspersonals hat, möchte ich ganz kurz an ein paar Zahlen aufzeigen: Jedes Jahr werden 6,5 Millionen Einsätze von den Rettungsdiensten gefahren. Dabei geht es in 30 % der Fälle um Leben oder Tod. Aber nur bei etwa einem Drittel dieser schweren Notfälle ist auch ein Notarzt dabei. Zwei Drittel der betroffenen Menschen werden zunächst ausschließlich von Rettungssanitätern und Rettungssanitäterinnen versorgt, und das sind schließlich Hunderttausende von Menschen! Daß ein solcher Einsatz mehr
    voraussetzt als ein Jahr theoretische Ausbildung, sollte allen klar sein.
    Dieses Gesetzesvorhaben ist wieder eine typische Halbheit dieser Regierung. Es enthält in den Übergangsbestimmungen die Möglichkeit, daß alles so bleibt, wie es ist, daß lediglich die Etikette geändert wird. Ein Zitat aus den „Mitteilungen des Malteser Hilfsdienstes" vom Januar 1987 zur Verdeutlichung:
    Im Hinblick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Übergangsregelung ... ist es angeraten, in der verbleibenden Zeit — voraussichtlich bis 1. Januar 1990 — noch möglichst viele Mitarbeiter die jetzige Rettungssanitäterausbildung absolvieren zu lassen. Wir möchten deshalb dazu aufrufen, vor Ort in verstärktem Maße entsprechende Kurse anzubieten sowie diese Angebote anzunehmen.
    Sie sehen, meine Damen und Herren, nicht das Sicherstellen einer qualifizierten Ausbildung, sondern „Rette sich wer kann" in den Rettungsdienst — und sei es ohne Qualifikation —, das ist hier die Absicht.
    Die Träger des Rettungsdienstes werden sich am Rettungsdienst weiterhin sanieren.

    (Bohl [CDU/CSU]: Also, so ein Quatsch! — Werner [Ulm] [CDU/CSU]: Das ist doch eine Unterstellung!)

    — Schauen Sie sich doch einmal die Kosten im Verhältnis zu den Bezahlungen der Rettungssanitäter an.
    — Der Ausbau der Ehrenamtlichkeit und nicht etwa die Schaffung einer qualifizierten Berufsgruppe sind die eigentlichen Auswirkungen dieses Entwurfs. Er ist damit ein weiteres Beispiel für eine Politik, die für uns so nicht akzeptabel ist.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Bohl [CDU/ CSU]: Es darf nichts gut sein! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Welche ist für Sie überhaupt akzeptabel?)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Frau Dr. Süssmuth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über eine Gesetzesvorlage, die in der Tat einen langen und mühsamen Weg genommen hat und bei der bis zuletzt gerade Fragen der Professionalität und Ehrenamtlichkeit eine große Rolle gespielt haben und noch spielen. Auch angesichts dessen, was gerade gefragt worden ist, ob nämlich Ehrenamtlichkeit überhaupt noch eine Chance habe, war es uns wichtig, daß der Einsatz der in 520 Stunden ausgebildeten Ehrenamtlichen in den Länder-Regelungen abgesichert wird. Es ist zutreffend, daß durch dieses Gesetz auch Kosten auf die Länder zukommen.
    Mit den alten Regelungen treten vor allem zwei Probleme auf: die Frage der Qualität der Rettungssanitäter als im Rettungsdienst tätige Hilfskräfte des Arztes wie auch die Frage des hohen Einsatzes Nichtehrenamtlicher; dieser macht, wenn man nur einzelne Län-



    Bundesminister Frau Dr. Süssmuth
    der wie Berlin und Niedersachsen nimmt, heute schon im Verhältnis zu den Ehrenamtlichen den größeren Teil aus.
    Das Rettungswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten 20 Jahren insbesondere auf dem technischen Sektor zu einem hochqualifizierten System entwickelt worden. Moderne Rettungswagen, Notarztwagen und Rettungshubschrauber mit einer komplizierten apparativen Ausstattung befinden sich im Einsatz. Damit sind die technischen Voraussetzungen für eine wirksame und oft lebensrettende Hilfeleistung durch den Arzt und den Rettungssanitäter am Ort des Geschehens und beim Transport in das Krankenhaus geschaffen worden.
    Um so wichtiger ist deshalb für die Zukunft die ausreichende Qualifizierung, für die bisher eine gesetzliche Ausbildungsregelung fehlt. Eine solche gesetzliche Regelung ist aus fachlichen, gesundheitspolitischen und rechtlichen Gründen sowie aus sozialpolitischen Überlegungen unumgänglich geworden. Wir berücksichtigen dabei den Wunsch der das Rettungswesen tragenden Hilfsorganisationen, die bisherige und im wesentlichen von ihnen gestaltete 520-Stunden-Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. zur Rettungssanitäterin neben der neuen Ausbildung auch künftig weiter beizubehalten. Gerade über diesen Punkt ist lange mit den Rettungsorganisationen verhandelt worden; er entspricht dem ausdrücklichen Wunsch aller Beteiligten. Wir wollen damit die Motivation der zahlreichen ehrenamtlich tätigen Rettungssanitäter zum freiwilligen und kostenlosen Einsatz erhalten. Ich erwähne auch hier noch einmal: Von den Rettungsorganisationen ist immer wieder gefragt worden, ob wir gerade dieses Einsatzfeld den jungen Menschen, die hier in weitaus höherem Maße als in anderen Diensten aktiv sind, verschließen wollen, obwohl sie gerade hier Situationen mit Ernstcharakter erleben und hochmotiviert sind.
    Wir regeln aber andererseits die Ausbildung für den Rettungsdienst unter der neuen — wie ich für mich sagen muß: problematischen — Berufsbezeichnung des Rettungsassistenten bzw. der Rettungsassistentin. Ich sage das, weil wir an diesem Punkt mit den angehörten und mitwirkenden Organisationen keine Übereinstimmung erzielen konnten. Deswegen ist unsere Empfehlung, daß in weiteren Gesetzgebungsverfahren nach besseren Lösungen hinsichtlich der Bezeichnung Ausschau gehalten wird. Von der Logik her stimmt die Bezeichnung überhaupt nicht.
    Im Gesetzentwurf ist eine insgesamt zweijährige Ausbildung vorgesehen. Hier ist eben die Verschulung kritisiert worden. Das erste Jahr ist durch Theorie und klinische Anteile gekennzeichnet, das zweite Jahr ist ein Praxisjahr. Wir haben auch in anderen nicht medizinischen Heilberufen nach der theoretischen Ausbildung die Abschlußprüfung.
    Es wurde ferner kritisiert, daß das zweite Ausbildungsjahr ohne jegliche Aufsicht und Kontrolle ist. Ich möchte hierzu in der Kürze der Zeit sagen: Die qualitativen Anforderungen und die Regelungen, wie sie § 11 des Gesetzentwurfes vorsieht, sind mit den Ländern noch zu erarbeiten. Sobald wir diese Arbeit zum Abschluß gebracht haben werden, werden wir dem Parlament die Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    nachreichen. Auch für den praktischen Teil ist zwar keine staatliche, aber eine Aufsicht und Kontrolle vorgesehen, wie aus § 8 zu entnehmen ist und wie sie nach § 11 näher ausgeführt werden muß.
    Wichtig war uns auch eine großzügige Übergangsregelung. Wenn wir an die demographische Entwicklung denken, müssen wir zu dem Ergebnis kommen, daß es wichtig ist, langjährig tätige, erfahrene Rettungssanitäter, die weit mehr als 1 600 Stunden Ausbildung hinter sich haben, durch eine Übergangsregelung in diesen Beruf sozusagen übernehmen zu können; d. h. sie können auf Grund dieser Übergangsregelung die Berufsbezeichnung Rettungssanitäter führen.
    Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen: Es ist wichtig, daß auf diesem Feld der unmittelbaren Lebensrettung qualifizierte Kräfte tätig sind. Wir können diesen Bereich nicht von der Qualifikation ausnehmen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)