Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen! Daß Politik verglichen werden kann mit dem Bohren dicker Bretter, ist eine Erfahrung, die wir Politiker täglich machen, aber es ist auch eine Erfahrung, die die Berufsgruppe der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter in den letzten zehn Jahren machen mußte. Nach mehreren Anläufen liegt nun endlich ein Gesetzentwurf vor, mit dem die Voraussetzungen für die rechtliche Absicherung des Berufes einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten geschaffen werden.
Wir begrüßen es außerordentlich, daß dieser Gesetzentwurf in enger Abstimmung mit den Rettungsorganisationen erarbeitet wurde. Angesichts der Bedeutung, die dem Rettungssanitäter bei der Einleitung der erforderlichen Maßnahmen wie auch bei der Reanimation im Notfall am Unfallort zukommt, und angesichts der bedeutsamen Fortschritte auf dem Gebiet der Notfallmedizin und der Reanimation ist die Verbesserung der Qualität der Ausbildung ein berechtigtes Anliegen.
Alle Fachleute — insbesondere die für das Rettungswesen zuständigen in den Bundesländern und hier insbesondere der Bund-Länder-Ausschuß Rettungswesen — sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der bisherigen Ausbildung von 520 Stunden zu dem Ergebnis gekommen, daß diese Ausbildung nicht ausreicht, um den gestiegenen Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten im Rettungswesen Rechnung zu tragen.
Daß wir in der Bundesrepublik Deutschland ein so hervorragend ausgebildetes Notfallrettungswesen haben, ist der hohen Bereitschaft zur ehrenamtlichen, aufopfernden Tätigkeit vieler Bürger im Dienste der Hilfsorganisationen zu verdanken. Dies war einer der wesentlichen Gründe für meine Fraktion, die Gesetzesinitiative der Bundesregierung von 1986 noch einmal einer ausführlichen Prüfung zu unterziehen. Da jetzt sichergestellt ist, daß auch in Zukunft ehrenamtliche Kräfte auf der Basis der alten 520-Stunden-Ausbildungsregelung weiter ausgebildet und auch eingesetzt werden können, ist ein wesentliches Bedenken gegen den ursprünglichen Entwurf weggefallen.
Die Zusage der Bundesländer, die landesrechtlichen Regelungen für die Besetzung von Rettungswagen so zu gestalten, daß neben den hauptamtlichen Kräften auch in Zukunft ein ehrenamtlicher nach der alten Regelung Ausgebildeter mitwirken kann, stärkt das ehrenamtliche Element im Rettungswesen und ist für die Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetzentwurf unverzichtbar.
Wir begrüßen auch die Übergangsregelungen, mit denen sichergestellt ist, daß all jene, die schon heute auf Grund langjähriger Erfahrung qualifiziert tätig sind, die Berechtigung zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung erhalten. Wir werden in den Ausschußberatungen noch einmal Einzelheiten des vorgesehenen Lehrgangs unter die Lupe nehmen. Es muß auf jeden Fall gewährleistet sein, daß sich keine Ausbildungsmonopole zu Lasten der privaten Unternehmen in diesem Bereich herausbilden.
Ob und inwieweit den Bedenken des Bundesrats hinsichtlich der Verwendung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent Rechnung getragen werden kann, sollte nach eingehender Erörterung im Ausschuß entschieden werden. Wir sind hier in keiner Weise festgelegt.
Das Ziel, jedem im Rettungswesen hauptberuflich Tätigen einen gesetzlich abgesicherten Berufsstatus zu geben und damit die im Rettungswesen Tätigen aus dem Status von Hilfsarbeitern herauszuholen, sollte durch diese Diskussion nicht gefährdet werden.