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ID1108104600

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Metadaten
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    4. Frau: 1
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    6. Segall.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. die jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Rupert Scholz, zum Verteidigungsetat und zu der Entwicklung in der Sowjetunion Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5448 C Koschnick SPD 5449 B Ronneburger FDP 5450 A Frau Beer GRÜNE 5450 D Francke (Hamburg) CDU/CSU 5451 B Erler SPD 5451 D Dr. Hoyer FDP 5452 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 5453 D Lowack CDU/CSU 5454 D Steiner SPD 5455 B Dr. Friedmann CDU/CSU 5456 B Jungmann SPD 5457 B Repnik CDU/CSU 5457 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksache 11/2264) Dr. Kappes CDU/CSU 5459 A Lutz SPD 5459 C Richter FDP 5461 B Frau Hillerich GRÜNE 5462 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte (Drucksache 11/2185) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (Drucksache 11/2186) Frau Teubner GRÜNE 5463 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 5465 B Müller (Düsseldorf) SPD 5467 A Frau Dr. Segall FDP 5468 C Frau Teubner GRÜNE (zur GO) 5470 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 5470 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) (Drucksache 11/ 2275) Werner (Ulm) CDU/CSU 5470 D Wittich SPD 5471 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Frau Würfel FDP 5473 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5473 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5474 D Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesunde Lebensmittel (Drucksache 11/616) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln (Drucksache 11/1745) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erlaß einer Verordnung über technische Hilfsstoffe — hier vornehmlich Extraktionslösungsmittel — und einer Extraktionslösungsmittel-Höchstmengen-Verordnung (Drucksache 11/ 2177) Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5476 A Frau Saibold GRÜNE 5477 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 5479 A Frau Würfel FDP 5481 A Frau Dr. Götte SPD 5482 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5483 D Nächste Sitzung 5486 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5487* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5487* C Anlage 3 Aufhebung der französischen Tiefflug-Trainingsstrecke Colmar—Verdun zur Umgehung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr 67, 68 13.05.88 Drs 11/2303 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5487* D Anlage 4 Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen MdlAnfr 69 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* A Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beendigung der Ausbildung 1988; Begleitung des Personalabbaus bei der Wehrverwaltung durch parallele Maßnahmen bei den Streitkräften MdlAnfr 70, 71 13.05.88 Drs 11/2303 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 5447 81. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Bahr 20. 5. Dr. Biedenkopf 20. 5. Bredehorn 20. 5. Bühler (Bruchsal) 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 20. 5. Fellner 20. 5. Frau Fuchs (Verl) 20. 5. Dr. Glotz 20. 5. Dr. Götz 20. 5. Dr. Haack 20. 5. Haar 20. 5. Frau Hämmerle 20. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Heyenn 20. 5. Hoss 20. 5. Dr. Hüsch 20. 5. Ibrügger 20. 5. Klose 20. 5. Koltzsch 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Dr. Laufs 20. 5. Leidinger 20. 5. Lüder 20. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Schäfer (Mainz) 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Dr. Schöfberger 20. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 5. Frau Simonis 20. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stahl (Kempen) 20. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Todenhöfer 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Volmer 20. 5. Vosen 20. 5. Dr. Warnke 20. 5. Frau Wieczorek-Zeul 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wissmann 20. 5. Zierer 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 10/6601 Drucksache 11/607 Drucksache 11/1491 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1338 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/3613 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/439 Nr. 2.6-2.8 Drucksache 11/1895 Nr. 2.11-2.32 Drucksache 11/1938 Nr. 7-9 Drucksache 11/1998 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/1998 Nr. 2.6 Drucksache 11/2089 Nr. 28 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/1895 Nr. 2.39 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 136 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 67 und 68) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine vom Institut Geographique National herausgegebene offizielle ICAO-Karte gibt, welche die Existenz eines Trainingsgebietes für Strahlflugzeuge (Restricted Area R 45) auf der Strecke ColmarLuneville- Cattenom -Mont Medy - Verdun ausweist (vgl. Trierischer Volksfreund vom 2. Mai 1988: Tiefflugschneise über dem Kernkraftwerk Cattenom)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit der französischen Regierung über eine sofortige Aufhebung dieser Trainingsstrecke zu verhandeln, weil es überhaupt nicht ausreicht, über dem Atomkraftwerk Cattenom die Flugbeschränkung lediglich von mindestens 250 Metern auf mindestens 450 Meter über Grund anzuheben? Zu Frage 67: Ja. Das französische Flugbeschränkungsgebiet LFR 45 ist in den entsprechenden zivilen und militärischen Luftfahrtsveröffentlichungen und Luftfahrtkarten enthalten. Die von Ihnen genannten Orte liegen in der Nähe bzw. innerhalb dieses Gebietes. Innerhalb des Gebietes werden Tiefflüge militärischer Strahlflugzeuge, d. h. Flüge unterhalb von 1 500 Fuß (ca. 450 m) über Grund durchgeführt. Zu Frage 68: Nein. Im weiteren Bereich um das Kernkraftwerk Cattenom ist die Mindestflughöhe auf 1 500 Fuß über 5488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Grund angehoben, d. h. Tiefflug ist in der Nähe des Kernkraftwerkes nicht zulässig. Insofern ist eine deutsche Initiative zur Aufhebung des Flugbeschränkungsgebietes weder angebracht noch erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerungen) (FDP) (Drucksache 11/2303 Frage 69): Hat die Bundesregierung die Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen, die auf Grund der seinerzeitigen Nagold-Affäre auf 25 herabgesetzt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der seither um 8 Stunden von 48 Stunden auf 40 Stunden verkürzten Wochenarbeitszeit verändert? Die verkürzte Wochenarbeitszeit reichte — auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Musterungsärzte — aus, selbst in gelegentlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine der Bedeutung der ärztlichen Feststellungen angemessene Tauglichkeitsuntersuchung zu gewährleisten. Anläßlich der Übertragung neuer Aufgaben auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens ist eine entsprechende Anrechnung auf die Musterungsquote angeordnet worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 70 und 71) : Wie viele Auszubildende im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erstreben nach Beendigung ihrer Ausbildung im Haushaltsjahr 1988 eine Übernahme als Facharbeiter/-in, als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Bürogehilfe/-in oder Beamter/-in im Vorbereitungsdienst bzw. auf Probe (z. A.), und wie viele davon können nicht übernommen werden, jeweils getrennt aufgeführt für die Wehrbereiche I bis VI? Läßt der Personalabbau bei der Wehrverwaltung durch Stellenkürzung und Wiederbesetzungssperre Schlüsse auf parallele Maßnahmen bei den Streitkräften zu — im Sinne der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung bei seiner Verabschiedung in Wiesbaden: „Ohne die Verwaltung findet Bundeswehr nicht statt — ohne Streitkräfte brauchten wir aber auch keine Wehrverwaltung. "? Zu Frage 70: Im Jahre 1988 werden voraussichtlich 2 909 Beamtenanwärter sowie Auszubildende ihre Abschlußprüfung ablegen. Hiervon haben bereits jetzt rund 1 830 ihr Interesse an einer Übernahme in den Dienst der Bundeswehr bekundet. Die Hauptprüfungstermine im Juni/Juli/August stehen noch aus. Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Zahl derer, die eine Einstellung als Soldat auf Zeit/GWDL anstreben und bis dahin eine Übergangsbeschäftigung suchen. Gegenwärtig steht der Übernahme nach der Abschlußprüfung in den Bundesdienst die gesetzliche Einsparauflage verbunden mit der Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1988 entgegen. Alle Wehrbereiche sind in gleicher Weise betroffen. Die Bundesregierung versucht, mit der Unterstützung des Haushaltsausschusses alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest einem Teil der Betroffenen die Weiterbeschäftigung zu eröffnen. Zu Frage 71: Die Bundesregierung setzt alles daran, den Personalbestand der Streitkräfte trotz sinkender Jahrgangsstärken auch in Zukunft sicherzustellen. BMVg hat ein Maßnahmenbündel vorgesehen, welches die Attraktivität weiterhin verbessern wird. Dazu gehören neben der Erhöhung des Kernbestandes beispielsweise auch finanzielle Anreize ebenso, wie eine moderne Laufbahngestaltung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie ein stetes Bemühen um eine zeitgemäße Dienstzeitgestaltung. Die Streitkräfte haben gegenwärtig den besten Personalbestand seit Einrichtung der Bundeswehr. Sie sind ausdrücklich von der Einsparung des Haushaltsgesetzes 1988 ausgenommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michael Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der krampfhaften Rhetorik und den Vorurteilen wieder zum Thema, nämlich Asbest. Asbest ist in der Tat ein Stoff, bei dem wie bei kaum einem anderen die gesundheitlichen Gefahren bekannt sind. Bereits 1936 ist die Asbestose als Berufskrankheit anerkannt worden, bereits 1943 — dies sind mit die frühesten Eingruppierungen — der asbestbedingte Krebs. In der Tat ist es auch heute so, daß das Bundesgesundheitsamt fordert, sowohl den Katalog der asbestbedingten Krankheiten im Berufskrankheitengesetz zu erweitern als auch für die Allgemeinbevölkerung entsprechende gesundheitliche Vorschriften und Vorsorgemaßnahmen zu erlassen. Von der Vertreterin der GRÜNEN — ich finde, das war kein Horror — ist immerhin die Zahl genannt worden, die im öffentlichen Bewußtsein nur unzureichend registriert ist. Das heißt, daß man in Amerika die Zahl der Asbesttoten auf 100 000 schätzt und daß man auf Grund der hohen Latenzzeit für die nächste Zeit immer noch davon ausgehen muß, daß es 350 000 weitere Menschen sind, die an asbestbedingten Tumoren sterben.
    Worauf ist das zurückzuführen? Das ist darauf zurückzuführen, daß Asbest eine ungeheuer lange Latenzzeit hat, nämlich von ungefähr 30 bis 40 Jahren, so daß man hier die Problematik der modernen Umweltvergiftungen in einer exemplarischen Weise nachvollziehen kann. Das heißt, daß selbst heutige Maßnahmen nicht verhindern, daß wir noch 30, 40 Jahre mit erheblichen Problemen fertigwerden müssen. Insofern finde ich es richtig, daß man auch auf solche Probleme immer hinweist; denn die asbestbedingten
    Krankheitsfälle von heute sind 1940, 1950 und vielleicht noch 1960 entstanden. Die Konsequenzen dessen, was wir heute freisetzen, werden wir erst nach dem Jahr 2000, 2010 sehen. Von daher finde ich es richtig, daß man die Vorsorge durch die Politik fordert.
    Hinzu kommt — das möchte ich als zweites erwähnen — die Untersuchung des Bundesgesundheitsamtes. Das Bundesgesundheitsamt weist darauf hin, daß es gerade bei Asbestfaserstoffen zu ganz kurzfristigen sehr hohen Ausstößen kommen kann, deren gesundheitliche Gefahren bisher nicht untersucht sind und von denen man auch nicht weiß, welche Synergismen sie erzeugen. Das heißt, gerade in dem Bereich der Innenraumkonzentration wissen wir über die Auswirkungen von kurzfristigen hohen Belastungen eigentlich nur wenig. Von daher hat das Bundesgesundheitsamt schon 1978 die Forderung erhoben, Asbest nicht nur im Arbeitsbereich, sondern für die Bevölkerung generell drastisch zu verringern, möglichst darauf zu verzichten.
    Der Kollege Lippold hat erwähnt, daß im März letzten Jahres die Arbeitsgruppe Toxikologie empfohlen hat, Asbest aus der Gruppe II der Gefahrstoffverordnung in die Gruppe I aufzunehmen. Dies bedeutet, wenn man es konsequent macht, in der Tat eine ganz entscheidende Verbesserung; denn hier gibt es dann nur noch radikale Verbote. Wir können deshalb nur fordern, daß die AGS das möglichst bald aufnimmt.
    Die Gefahren aus Asbest sind heute allgemein geworden. Wir erleben sie an verkehrsreichen Straßen, in der Nahumgebung von Produktionsstätten, im Tiefbau und immer mehr insbesondere in Innenräumen. Alleine in die Luft wurden 1985 ungefähr 500 Tonnen Asbestfasern abgegeben. Wir müssen einfach feststellen, daß wir nicht wissen, wo bei diesen Abgaben das gesundheitliche Risiko anfängt. Von daher ist es völlig zu Recht eine der entscheidenden Forderungen, daß wir schnell dazu kommen, daß es eine drastische Reduzierung insbesondere in den Innenräumen gibt. Wir fordern dafür eine Technische Anleitung Innenraum.
    Wir gestehen natürlich zu, daß die bisherigen Maßnahmen auf diesem Feld, sprich: Aufnahme in die Gefahrstoffverordnung bzw. freiwillige Vereinbarung mit der Faserzementindustrie, ein Schritt in die richtige Richtung waren. Aber wir gestehen ebenfalls zu, daß dies völlig unzureichend ist.
    Allein in den letzten Jahren sind die Importe drastisch angestiegen. Wir haben heute beispielsweise im Bereich der Asbestfasern eine Importzahl von 70 000 Tonnen. Das ist eine alarmierende Entwicklung, die zeigt, daß unter Umständen freiwillige nationale Vereinbarungen durch Importe völlig konterkariert werden. Das kann nicht der Sinn von Reduzierungsmaßnahmen sein.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und den GRÜNEN)

    Deshalb sagen wir auch deutlich: Es muß hier zu Verboten kommen, die generell gelten. Denn es ist ähnlich wie beispielsweise bei den Holzschutzmittelherstellern. Was nützen freiwillige Vereinbarungen,



    Müller (Düsseldorf)

    wenn sie sozusagen durch Importe unterlaufen werden?
    Bereits 1985 forderte die IG Chemie den Weg ohne Asbest. Besonders wichtig ist, daß sie zusammen mit dem Bundesumweltamt und anderen Gremien festgestellt hat, daß es zu der überwiegenden Zahl — die Zahl ist sicherlich bei weit über 95 % anzusetzen — Ersatzstoffe gibt, zum Teil natürlich teurere. Aber was ist uns teurer als die Gesundheit der Menschen?

    (Zustimmung der Abg. Frau Garbe [GRÜNE])

    Zu der Forderung, Asbest in den Anhang I der Gefahrstoffverordnung aufzunehmen: Was heißt das? Das heißt erstens, daß dann in Zukunft die zuständige Behörde die Verwendung von Asbest als Gefahrstoff überall dort untersagen kann, wo es Ersatzstoffe gibt. Ich sagte bereits, daß das faktisch in fast allen Bereichen der Fall ist. Es wäre ein Schritt nach vorne.
    Es bedeutet zweitens, daß Arbeitnehmer Asbest nicht mehr ausgesetzt werden dürfen. Was heißt das? Es bedeutet faktisch die Null-Exposition. Denn im Grunde genommen bedeutet eine solche Forderung, daß, wo überhaupt mit einer Asbestbelastung am Arbeitsplatz zu rechnen ist, dies zukünftig ausgeschlossen werden muß. Damit hätten wir zwei wesentliche Bereiche schon erreicht, nämlich erstens sozusagen die Verbotsmöglichkeiten der Behörden und zweitens, daß insbesondere Arbeitnehmer geschützt werden.
    Wir wollen als drittes eine Technische Anleitung Innenraum, in der klar bestimmt wird, daß Asbest in Zukunft auch in Innenräumen nicht mehr zu gesundheitlichen Schäden führen, was in erster Linie Verbote bedeutet.
    Aus dem Ganzen ergeben sich für uns elf Forderungen.
    Erstens. Wir wollen schon heute zum Schutz der Konsumenten eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle asbesthaltigen Produkte. Vielfach wissen wir nämlich nicht, daß sie Asbest enthalten.
    Zweitens. Wir wollen Asbesthöchstwerte in einer TA Innenraum.
    Drittens. Wir wollen ein Bundesprogramm zur Sanierungsförderung. Das Berliner Beispiel ist zu Recht angesprochen. Es ist in der Tat lächerlich, zu meinen, nach wenigen Wochen mit einigen organisatorischen Hinweisen das Problem für Kleinkinder lösen zu können. Gerade bei Kleinkindern und bei Jugendlichen sind die Probleme deshalb sehr groß, weil diese in der Regel noch schlechtere, also noch nicht voll ausgeprägte Atmungssysteme haben.
    Viertens. Wir wollen ein bundesweites Entsorgungsprogramm.
    Fünftens. Die Liste der anerkannten Berufskrankheiten soll um alle asbestbedingten Krankheiten erweitert werden.
    Sechstens. Wir wollen einen Sanierungsrichtwert gesetzlich festlegen.
    Siebtens. Wir wollen Asbestzementprodukte im Tiefbau aus Arbeits- und aus Umweltschutzgründen grundsätzlich verbieten. Dasselbe gilt für den Hochbau.
    Achtens. Wir wollen die Selbstverpflichtungserklärung ab 1. Januar 1991 in eine rechtliche Verbotsvorschrift umwandeln.
    Neuntens. Wir wollen einen Immissionswert für Asbest in der TA Luft festlegen.
    Zehntens. Wir unterstützen die Forderung der Aufnahme von Asbest in die Gruppe I der Gefahrstoffverordnung.
    Elftens. Wir wollen, daß die technische Richtkonzentration am Arbeitsplatz für Blauasbest und Weißasbest sofort reduziert wird.
    Wir glauben übrigens — deshalb unterstützen wir den Antrag, und wir finden ihn deshalb wichtig; wir werden auch selber dazu einen Antrag einbringen —, daß wir jetzt handeln müssen. Denn es wird in der Tat nach 1992 ungleich schwieriger, die Asbestbelastungen zu reduzieren. Deshalb ist heute Handlungsbedarf gegeben.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Segall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Inge Segall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Die Gefahren, die von der Bearbeitung und dem Einsatz von Asbest ausgehen, sind seit langem bekannt und durch Untersuchungen wissenschaftlich untermauert. Wieweit jedoch Asbestzementoberflächen durch Verwitterung zu Asbestimmissionen führen können, wird noch diskutiert. In jedem Fall ist es aber richtig, diesen Stoff so weit wie möglich aus Produktion und Verwendung herauszunehmen, und sei es — wie bei den Verwitterungserscheinungen — auch nur aus Gründen der Vorsorge.

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Tausend Tonnen im Jahr, das ist nachgewiesen!)

    Vorsorge ist ein Prinzip, das im Umweltschutz häufig die Maxime unseres Handelns darstellt, und zwar, wie ich meine, zu Recht. In der Politik muß ich zwar alle Auswirkungen einer Entscheidung in Erwägung ziehen und so bei Produktions- und Anwendungsverboten auch die ökonomischen Konsequenzen, z. B. den Verlust von Arbeitsplätzen in einem Industriezweig, bedenken; bei einer anerkannten Gefahr für Gesundheit und Leben muß jedoch gehandelt werden.
    In dieser Richtung hat die Bundesregierung schon vieles getan. Ich glaube, ich sollte diese Gelegenheit hier und heute dazu nutzen, dies den Bürgern unseres Landes einmal sehr deutlich zu sagen.

    (Frau Teubner [GRÜNE]: Die glauben Ihnen das aber nicht!)

    Denn unterschwellig erwecken die hier behandelten Anträge der GRÜNEN den Anschein, die Bundesregierung sei untätig geblieben. Dies ist nicht der Fall.

    (Gilges [SPD]: Besonders tätig war sie aber auch nicht!)




    Frau Dr. Segall
    Wir haben eine Gefahrstoffverordnung, und nach dieser wird ein Inverkehrbringen bestimmter asbesthaltiger Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse wie z. B. Anstrichstoffe, Spritzmaterialien und Bauasbest spätestens ab 30. Juni 1989 verboten sein. Für Asbestzement, Leichtbauplatten, asbesthaltige Isoliermaterialien und Dämmstoffe sowie für faserverstärkte Thermoplastmassen sieht die Gefahrstoffverordnung darüber hinaus Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen vor.
    In Umsetzung von EG-Richtlinien wurde im Anhang II der Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Asbestfasern der sogenannte Blauasbest verboten. Weitere Beschränkungen gelten für asbesthaltige Hitzeschutzkleidung. Es ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig, asbesthaltige Hitzeschutzkleidung einzusetzen.
    Ebenso hat die besagte Novellierung der Gefahrstoffverordnung Fortschritte bei asbesthaltigen faserverstärkten Thermoplastmassen gebracht. Danach konnte dieser Werkstoff inzwischen verboten werden, weil ausreichend erprobte Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Beläge in Bremsanlagen und Kupplungen von Fahrzeugen. Flankiert wurde diese Regelung durch laufende Bemühungen der deutschen Industrie. Zwar konnte auf Grund von EG-rechtlichen Vorschriften die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Bremsanlage asbestfrei ist. Inzwischen haben die deutschen Kraftfahrzeughersteller aber erklärt, bis Ende dieses Jahres Personenkraftfahrzeuge mit neuen, asbestfreien Bremsbelägen auszurüsten. Darüber hinaus hat die Industrie erklärt, auch für Kupplungen in allen Fahrzeugen Lösungen zu entwickeln, die die vollständige Zurückdrängung des Asbests aus der Fahrzeugproduktion erlauben.
    Dies halte ich für einen nicht zu unterschätzenden Fortschritt; denn leider passiert bei Umweltproblemen häufig eines: Ein Stoff wird verboten, es kommen Ersatzstoffe auf den Markt, und über kurz oder lang stellt sich heraus, daß der Ersatzstoff genauso gefährlich oder sogar noch gefährlicher ist. Dies ist bei Asbest glücklicherweise nicht der Fall. Wir haben vielfach Stoffe, die das gefährliche Asbest ersetzen können.
    Von den aufgeführten rechtlichen Regelungen ausgenommen sind bisher die Herstellung, Inverkehrbringung und Verwendung von hitzebeständigen Materialien aus Asbest im Hoch- und Tiefbau. Doch auch hier sind Fortschritte zu verzeichnen. Auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen von 1982 und 1984 hat sich die deutsche Asbest- und Faserzementindustrie dazu verpflichtet, bis Ende 1990 Asbest auch im Hochbau vollständig ersetzen zu wollen.
    Ich weiß, daß ich mich damit wieder einmal dem Vorwurf von seiten der Opposition — insbesondere der GRÜNEN, wie ja vorhin auch gerade geschehen — aussetze, durch grenzenloses Vertrauen in die Industrie notwendige Schritte zur Abwendung einer Gefahr zu unterlassen. Doch auch hier kann ich nur auf die Erfahrungen hinweisen. Insbesondere bei nur auf Verdachtsmomenten beruhenden Gefahren — wie z. B. bei der Verwitterung von Asbestzementoberflächen — können auf Grund der Zweifel rechtliche Schritte nur unter erheblichem administrativen Aufwand realisiert werden. Damit sind dann unabsehbare Verzögerungen bei ungewissem Ausgang zu befürchten. Da ziehe ich allemal die freiwillige Vereinbarung vor,

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    ganz abgesehen davon, daß Liberale immer noch an die Kraft der Vernunft glauben,

    (Frau Pack [CDU/CSU]: Nicht nur die Liberalen!)

    um auf der Basis freiwilliger Kooperation schnellere und bessere Ergebnisse zu erzielen, als durch die Gesetzesmaschinerie möglich wäre. Die Automobilindustrie hat beim Asbest insoweit Vorbildliches freiwillig geleistet.
    Sie sehen, daß Ihr Vorwurf unbegründet ist. Er ist aber auch unbegründet hinsichtlich der Entschlossenheit des Staates, im Notfall seine für richtig erachteten Entscheidungen gesetzlich durchzusetzen.
    Insoweit möchte ich darauf hinweisen, daß die Umweltministerkonferenz erwogen hat, ab Januar 1991 auch rechtliche Verbote aufzustellen, um einer etwaigen Nichteinhaltung der getroffenen Vereinbarungen entgegenzuwirken.
    Allerdings gibt es im Bereich des Asbests noch Probleme, über deren Lösung man sich auch auf Länderebene streitet. So konnte sich die Umweltministerkonferenz nicht auf einen Beschluß einigen, welche Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Asbest erforderlich sind.
    Das Bundesumweltministerium möchte ich insoweit bitten — Herr Grüner ist hier anwesend — , zu prüfen, ob auch im Tiefbau Asbest ersetzt werden kann, welche Sanierungsmaßnahmen insbesondere zur Sanierung von Spritzasbest empfohlen werden können und wie bei der Sanierung ein Arbeitnehmerschutz weitgehend hergestellt werden kann.
    Ich denke, die bisherigen Reaktionen der AsbestIndustrie zeigen, daß auch in diesem Bereich freiwillige Vereinbarungen z. B. zum Verzicht auf Asbest im Tiefbau möglich sind und so schneller als durch administrative Maßnahmen eine weitere Zurückdrängung des Asbests erreichbar ist.
    Da wir uns mit den hier behandelten Anträgen demnächst im Umweltausschuß beschäftigen werden, ergibt sich noch Gelegenheit, weitere Detailfragen zu disktutieren und zu ermitteln, welche Schritte sinnvoll zur schnellen Verminderung der Asbestemissionen möglich sind.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


    (Vorsitz Vizepräsident Frau Renger)