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ID1108104000

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    Plenarprotokoll 11/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. die jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Rupert Scholz, zum Verteidigungsetat und zu der Entwicklung in der Sowjetunion Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5448 C Koschnick SPD 5449 B Ronneburger FDP 5450 A Frau Beer GRÜNE 5450 D Francke (Hamburg) CDU/CSU 5451 B Erler SPD 5451 D Dr. Hoyer FDP 5452 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 5453 D Lowack CDU/CSU 5454 D Steiner SPD 5455 B Dr. Friedmann CDU/CSU 5456 B Jungmann SPD 5457 B Repnik CDU/CSU 5457 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksache 11/2264) Dr. Kappes CDU/CSU 5459 A Lutz SPD 5459 C Richter FDP 5461 B Frau Hillerich GRÜNE 5462 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte (Drucksache 11/2185) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (Drucksache 11/2186) Frau Teubner GRÜNE 5463 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 5465 B Müller (Düsseldorf) SPD 5467 A Frau Dr. Segall FDP 5468 C Frau Teubner GRÜNE (zur GO) 5470 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 5470 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) (Drucksache 11/ 2275) Werner (Ulm) CDU/CSU 5470 D Wittich SPD 5471 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Frau Würfel FDP 5473 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5473 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5474 D Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesunde Lebensmittel (Drucksache 11/616) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln (Drucksache 11/1745) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erlaß einer Verordnung über technische Hilfsstoffe — hier vornehmlich Extraktionslösungsmittel — und einer Extraktionslösungsmittel-Höchstmengen-Verordnung (Drucksache 11/ 2177) Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5476 A Frau Saibold GRÜNE 5477 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 5479 A Frau Würfel FDP 5481 A Frau Dr. Götte SPD 5482 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5483 D Nächste Sitzung 5486 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5487* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5487* C Anlage 3 Aufhebung der französischen Tiefflug-Trainingsstrecke Colmar—Verdun zur Umgehung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr 67, 68 13.05.88 Drs 11/2303 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5487* D Anlage 4 Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen MdlAnfr 69 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* A Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beendigung der Ausbildung 1988; Begleitung des Personalabbaus bei der Wehrverwaltung durch parallele Maßnahmen bei den Streitkräften MdlAnfr 70, 71 13.05.88 Drs 11/2303 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 5447 81. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Bahr 20. 5. Dr. Biedenkopf 20. 5. Bredehorn 20. 5. Bühler (Bruchsal) 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 20. 5. Fellner 20. 5. Frau Fuchs (Verl) 20. 5. Dr. Glotz 20. 5. Dr. Götz 20. 5. Dr. Haack 20. 5. Haar 20. 5. Frau Hämmerle 20. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Heyenn 20. 5. Hoss 20. 5. Dr. Hüsch 20. 5. Ibrügger 20. 5. Klose 20. 5. Koltzsch 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Dr. Laufs 20. 5. Leidinger 20. 5. Lüder 20. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Schäfer (Mainz) 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Dr. Schöfberger 20. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 5. Frau Simonis 20. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stahl (Kempen) 20. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Todenhöfer 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Volmer 20. 5. Vosen 20. 5. Dr. Warnke 20. 5. Frau Wieczorek-Zeul 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wissmann 20. 5. Zierer 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 10/6601 Drucksache 11/607 Drucksache 11/1491 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1338 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/3613 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/439 Nr. 2.6-2.8 Drucksache 11/1895 Nr. 2.11-2.32 Drucksache 11/1938 Nr. 7-9 Drucksache 11/1998 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/1998 Nr. 2.6 Drucksache 11/2089 Nr. 28 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/1895 Nr. 2.39 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 136 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 67 und 68) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine vom Institut Geographique National herausgegebene offizielle ICAO-Karte gibt, welche die Existenz eines Trainingsgebietes für Strahlflugzeuge (Restricted Area R 45) auf der Strecke ColmarLuneville- Cattenom -Mont Medy - Verdun ausweist (vgl. Trierischer Volksfreund vom 2. Mai 1988: Tiefflugschneise über dem Kernkraftwerk Cattenom)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit der französischen Regierung über eine sofortige Aufhebung dieser Trainingsstrecke zu verhandeln, weil es überhaupt nicht ausreicht, über dem Atomkraftwerk Cattenom die Flugbeschränkung lediglich von mindestens 250 Metern auf mindestens 450 Meter über Grund anzuheben? Zu Frage 67: Ja. Das französische Flugbeschränkungsgebiet LFR 45 ist in den entsprechenden zivilen und militärischen Luftfahrtsveröffentlichungen und Luftfahrtkarten enthalten. Die von Ihnen genannten Orte liegen in der Nähe bzw. innerhalb dieses Gebietes. Innerhalb des Gebietes werden Tiefflüge militärischer Strahlflugzeuge, d. h. Flüge unterhalb von 1 500 Fuß (ca. 450 m) über Grund durchgeführt. Zu Frage 68: Nein. Im weiteren Bereich um das Kernkraftwerk Cattenom ist die Mindestflughöhe auf 1 500 Fuß über 5488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Grund angehoben, d. h. Tiefflug ist in der Nähe des Kernkraftwerkes nicht zulässig. Insofern ist eine deutsche Initiative zur Aufhebung des Flugbeschränkungsgebietes weder angebracht noch erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerungen) (FDP) (Drucksache 11/2303 Frage 69): Hat die Bundesregierung die Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen, die auf Grund der seinerzeitigen Nagold-Affäre auf 25 herabgesetzt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der seither um 8 Stunden von 48 Stunden auf 40 Stunden verkürzten Wochenarbeitszeit verändert? Die verkürzte Wochenarbeitszeit reichte — auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Musterungsärzte — aus, selbst in gelegentlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine der Bedeutung der ärztlichen Feststellungen angemessene Tauglichkeitsuntersuchung zu gewährleisten. Anläßlich der Übertragung neuer Aufgaben auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens ist eine entsprechende Anrechnung auf die Musterungsquote angeordnet worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 70 und 71) : Wie viele Auszubildende im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erstreben nach Beendigung ihrer Ausbildung im Haushaltsjahr 1988 eine Übernahme als Facharbeiter/-in, als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Bürogehilfe/-in oder Beamter/-in im Vorbereitungsdienst bzw. auf Probe (z. A.), und wie viele davon können nicht übernommen werden, jeweils getrennt aufgeführt für die Wehrbereiche I bis VI? Läßt der Personalabbau bei der Wehrverwaltung durch Stellenkürzung und Wiederbesetzungssperre Schlüsse auf parallele Maßnahmen bei den Streitkräften zu — im Sinne der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung bei seiner Verabschiedung in Wiesbaden: „Ohne die Verwaltung findet Bundeswehr nicht statt — ohne Streitkräfte brauchten wir aber auch keine Wehrverwaltung. "? Zu Frage 70: Im Jahre 1988 werden voraussichtlich 2 909 Beamtenanwärter sowie Auszubildende ihre Abschlußprüfung ablegen. Hiervon haben bereits jetzt rund 1 830 ihr Interesse an einer Übernahme in den Dienst der Bundeswehr bekundet. Die Hauptprüfungstermine im Juni/Juli/August stehen noch aus. Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Zahl derer, die eine Einstellung als Soldat auf Zeit/GWDL anstreben und bis dahin eine Übergangsbeschäftigung suchen. Gegenwärtig steht der Übernahme nach der Abschlußprüfung in den Bundesdienst die gesetzliche Einsparauflage verbunden mit der Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1988 entgegen. Alle Wehrbereiche sind in gleicher Weise betroffen. Die Bundesregierung versucht, mit der Unterstützung des Haushaltsausschusses alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest einem Teil der Betroffenen die Weiterbeschäftigung zu eröffnen. Zu Frage 71: Die Bundesregierung setzt alles daran, den Personalbestand der Streitkräfte trotz sinkender Jahrgangsstärken auch in Zukunft sicherzustellen. BMVg hat ein Maßnahmenbündel vorgesehen, welches die Attraktivität weiterhin verbessern wird. Dazu gehören neben der Erhöhung des Kernbestandes beispielsweise auch finanzielle Anreize ebenso, wie eine moderne Laufbahngestaltung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie ein stetes Bemühen um eine zeitgemäße Dienstzeitgestaltung. Die Streitkräfte haben gegenwärtig den besten Personalbestand seit Einrichtung der Bundeswehr. Sie sind ausdrücklich von der Einsparung des Haushaltsgesetzes 1988 ausgenommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Imma Hillerich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte ja meinen, daß alte Dichterworte noch stimmen: „Was lange währt, wird endlich gut." Wir haben daran ganz große Zweifel. Es hat viel zu lange gedauert, bis den Forderungen von Jugendvertretungen jetzt teilweise Rechnung getragen worden ist. Diese ihre Forderungen nach Ausweitung der Jugendvertretungen zu Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind wirklich schon einige Jahre alt. Diese Verzögerungen haben eben mit dazu geführt, daß immer weniger Jugendvertretungen die Rechte der Jugendlichen in den Betrieben gerade in der Zeit des großen Mangels an Ausbildungsplätzen und der großen Schwierigkeiten während der Ausbildung tatsächlich haben vertreten können.

    (Andres [SPD]: Leider wahr!)

    Im Vorspann, in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs der Koalitionsparteien steht:
    Wesentliche Aufgabe der Jugendvertretung ist es auch, sich für die Interessen der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten einzusetzen.
    Aber Sie halten es dann offenbar für ausreichend, hierfür nur das Wahlalter heraufzusetzen und das Wort „Jugendvertretung" durch das Wort „Jugend- und Auszubildendenvertretung" zu ersetzen. Das sind wirklich nur rein redaktionelle Änderungen. Ihr Gesetzentwurf besteht aus fast nichts anderem.
    Wir meinen allerdings, daß zu dem Einsatz für die Interessen der in der beruflichen Ausbildung Befindlichen einiges mehr gehört, nämlich die tatsächliche Stärkung der Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretungen. So meinen wir, daß die Jugend- und Auszubildendenvertretungen etwa auf die Qualität der Ausbildung, die Ausbildungsformen, die Ausbildungsinhalte, den Einsatz auf Ausbildungsplätzen und durchaus auch auf die Einstellung von Ausbildern und Ausbilderinnen Einfluß haben sollten. Wir halten dies gerade angesichts der neu geordneten und neu zu ordnenden Ausbildungsberufe auch im Büro- und Verwaltungsbereich — dort steht die Neuordnung ja demnächst an — für dringend notwendig. Bei den neu geordneten industriellen Metall- und Elektroberufen
    ist inzwischen schon deutlich geworden, gerade für die Jugendvertretungen, welche große Schwierigkeiten es bei der Umsetzung in der Praxis gibt. Große Schwierigkeiten gibt es dort gerade auch gegenüber und mit den Ausbildern und Ausbilderinnen, weil nämlich in den Ausbildungsordnungen ausdrücklich Wert darauf gelegt wird, daß es ein anderes Verhältnis gibt: nicht mehr das alte Meister-Lehrling-Verhältnis. Es wird darauf hingewiesen, daß die Jugendlichen sehr viel mehr Eigenständigkeit benötigen, um ihre Ausbildung sinnvoll durchführen zu können. Dafür benötigen die Jugendlichen und Auszubildenden mehr Rechte, auch mehr Rechte, als im Gesetzentwurf bisher vorgesehen sind.
    Wir haben uns im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft einvernehmlich dafür entschieden, daß wir diesen Gesetzentwurf mitberaten wollen. Das steht aber im Überweisungsvorschlag bisher nicht drin; denn wir haben diesen Beschluß im Ausschuß erst diese Woche fassen können. Deswegen, Herr Präsident, möchte ich Sie bitten, auch darüber hier noch kurz abstimmen zu lassen.
    Zum Wahlalter: Wir sehen nicht ein, weshalb das Wahlalter auf 24 oder 25 Jahre begrenzt werden soll. Kriterium für Wahlberechtigung für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen sollte die Existenz eines Ausbildungsvertrages sein. Gerade die Tatsache, daß die Auszubildenden älter werden, daß auch Abiturienten in die betriebliche Ausbildung, daß auch Studenten nach vollendetem oder abgebrochenem Studium in die Ausbildung gehen, spricht unseres Erachtens dafür.
    Weitere Gesichtspunkte für die Stärkung der Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertretungen: Wir meinen, daß sie durchaus auch gegenüber dem Personalrat gestärkt werden müssen. Das heißt: Die Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen darf nicht an die Existenz von Personalräten gebunden werden. Gerade in Verwaltungen, in denen noch kein Personalrat besteht, kann es dringend nötig sein, daß eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet wird.
    Dann halten wir an den Forderungen der Jugendvertretung in den Betrieben fest. Die sagen nämlich ausdrücklich: Wir wollen eine Persönlichkeitswahl und keine Listenwahl, weil die Listenwahl die Jugendlichen und Auszubildenden in Interessengruppen aufspaltet und den sozialen Beziehungen der Jugendlichen und Auszubildenden überhaupt nicht entspricht.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Wenn die sich einigen, können die doch die Persönlichkeitswahl machen!)

    Des weiteren sind wir der Meinung, daß die Jugendlichen und Auszubildenden ein unabhängiges Begehungsrecht für Ausbildungs- und Arbeitsplätze benötigen und daß sie ihre Versammlungen, und zwar viermal im Jahr, unabhängig vom Personalrat durchführen sollten.
    Wir meinen, man sollte sogar mit einbeziehen, daß die Jugend- und Auszubildendenvertretungen eine Art Vetorecht gegenüber den Beschlüssen des Personalrats haben. Bisher bewirkt das Einspruchsrecht ge-



    Frau Hillerich
    genüber Beschlüssen des Personalrats nur die Verschiebung um eine Woche. Wir meinen, daß die Stellung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen in Kompromißlösungen, die damit angestrebt werden, gestärkt werden muß.
    Ganz kurz noch ein letzter Punkt: Wir halten es für außerordentlich wichtig, daß die Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen vor politischer Disziplinierung im Anschluß an ihre Ausbildung durch etwaige Nichtübernahme geschützt werden. Hier meinen wir, daß die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, die Auszubildenden drei Monate vor Ende der Ausbildungszeit davon in Kenntnis zu setzen, daß eine Weiterbeschäftigung auf unbestimmte Dauer nicht erwünscht ist. Falls der Auszubildende Widerspruch dagegen einlegt, muß der Arbeitgeber sie oder ihn weiterbeschäftigen, und das Verfahren, das dann einzuleiten wäre, muß vor dem Arbeitsgericht und nicht vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen werden; denn es handelt sich immerhin um Arbeitsplätze und nicht um Verwaltungsakte. Hier müssen für die Nichtübernahme ernsthafte Gründe vorgetragen werden. Allein der Hinweis auf die Unzumutbarkeit der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis reicht unserer Meinung nach nicht aus.
    Meine Redezeit ist leider zu Ende. Ich hätte gern noch etwas dazu gesagt, daß natürlich mehr Frauen in die Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssen und daß wir auch in dem Bereich an unserer Quotierung von mindestens 50 % der Plätze festhalten.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen.

(Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Und zusätzlich zur Mitberatung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft!)

— Zusätzlich soll der Gesetzentwurf zur Mitberatung an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte
— Drucksache 11/2185 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Verkehr
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden"
— Drucksache 11/2186 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Im Ältestenrat ist eine gemeinsame Beratung und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Teubner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Maria Luise Teubner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)

    Herr Präsident! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wahrscheinlich, meine Herrschaften von der Koalition — es sind nur Männer da — , erwarten Sie wieder eine Panikrede wie so oft, wenn sich die GRÜNEN in diesem Hause zu einem Umweltthema äußern. Ich kann Ihnen auch gleich versprechen: Ich werde Sie nicht enttäuschen. Sie können getrost in Ihren Manuskripten stehenlassen: „Frau Teubner hat wieder Katastrophenstimmung erzeugt."
    Es handelt sich wieder einmal um ein Fünf-nachzwölf-Thema, will sagen: ein Thema, das schon vor Jahren, wenn nicht Jahrzehnten zu einschneidenden politischen Eingriffen hätte führen müssen. Heute kann es leider fast nur noch um Begrenzung von weiteren Schäden gehen.
    Das Thema ist Asbest. Asbest ist ein Supergift. Der Länderausschuß für Immissionsschutz hat es vor Jahren schon als den nach Benzpyren gefährlichsten krebserzeugenden Schadstoff in der Außenluft bezeichnet. In der MAK-Liste ist es aufgeführt unter den Stoffen, „die beim Menschen erfahrungsgemäß bösartige Geschwülste zu verursachen vermögen". Die MAK-Liste enthält deshalb für diesen Stoff keine Konzentrations- oder zulässigen Grenzwerte, „da keine noch als unbedenklich anzusehende Konzentration angegeben werden kann".
    Weil ich trotz dieser völlig eindeutigen Aussagen der MAK-Sachverständigenkommission damit rechnen muß, daß meine Nachredner — oder wenigstens einige von ihnen — , die sich gut eingedeckt haben mit den Argumenten der Asbestindustrielobby, unsere Anträge gleich mit einer Grenzwertdiskussion als überflüssig oder lächerlich hinzustellen versuchen werden, möchte ich Ihnen noch ein Zitat aus der Broschüre vorlesen, die Ihnen hoffentlich inzwischen auch bekannt ist, zumindest denen, die sich damit im Baubereich beschäftigen. Da heißt es:
    Grundsätzlich geht von Asbestfaserstaub in Innenräumen eine konkrete Gesundheitsgefährdung (Krebsgefahr) für die Benutzer aus, insbesondere dann, wenn hohe Spitzenkonzentrationen möglich sind. Eine unbedenkliche Belastungskonzentration im Sinne eines Schwellen-



    Frau Teubner
    wertes für einen krebserzeugenden Stoff wie Asbest kann nicht angegeben werden.
    Das ist ein Zitat aus der Empfehlungsbroschüre zum Thema Asbest, herausgegeben vom Institut für Bautechnik mit Unterstützung — Herr Schneider ist auch nicht da — des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.
    Damit auch noch eins klar ist: Versuchen Sie bloß nicht — wie kürzlich bei dem großen Brand eines NATO-Lagers in England geschehen —, die Leute damit zu belügen, daß Sie sagen, es gibt schädliche und gesunde Asbestfasern. Auch hier sagt die MAK-Liste ganz klar: Egal, ob weißer, ob blauer, ob brauner Asbest, jede Sorte kann Asbestose oder Krebs hervorrufen. In den USA wurden bisher 100 000 asbestbedingte Todesfälle gezählt; für die Zukunft rechnet man dort mit 350 000. Auch in der Bundesrepublik steigt die Zahl der Erkrankungen dieser Art jedes Jahr, und vor allen Dingen muß man da mit einer ganz hohen Dunkelziffer rechnen.
    Ein Skandal ist zudem auch noch, daß viele dieser asbestbedingten Krankheiten bis jetzt gar nicht als Berufskrankheiten anerkannt werden. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis von der ersten Feststellung von Asbestkrankheiten durch medizinische Literatur hier Arbeitsschutzmaßnahmen gesetzlich vorgesehen wurden. Die ersten, die auf die Problematik reagiert haben, waren nicht die Gesetzgeber oder die Arbeitsschützer, sondern Versicherungsgesellschaften in den USA, die sich geweigert haben, den Asbestarbeitern Lebensversicherungen zu verkaufen.
    Asbestkrebs ist insofern besonders problematisch, als er eine extrem hohe Latenzzeit von bis zu 40 Jahren hat. Das heißt, eine enorme Häufung dieser Krankheitsfälle steht uns erst noch bevor; denn der Boom der Anwendung dieses Stoffes in der Bundesrepublik begann in den 50er Jahren und erreichte dann Ende der 60er Jahre einen Gipfel.
    Die harten Fakten mußte auch die Industrie spätestens vor einigen Jahren zur Kenntnis nehmen, als in Großbritannien ein Film über die Krankheit eines von Asbestose befallenen Arbeiters gezeigt wurde. Daraufhin sanken die Aktien in der Asbestindustrie. Da mußte man dann eben auch auf diese Weise reagieren. Heute hat die Industrie allerdings schon wieder die Unverfrorenheit, sich hinter atemberaubenden Verharmlosungen zu verstecken. Ich will Ihnen ein Zitat aus einem Brief vorlesen, den mir der oberste Lobbyverband der Asbestindustrie einen Tag, nachdem wir unsere Anträge hier vorgestellt haben, zugeschickt hat. Da schreiben die:
    Die Zahl der hypothetisch errechneten Krebstoten durch Asbest in der Umwelt wird beim gegenwärtigen Niveau der Umweltbelastung in der Bundesrepublik ... mit großer Wahrscheinlichkeit hypothetisch bleiben. Das Risiko ist so klein, daß es statistisch nicht signifikant ermittelt werden kann. Die Verbesserung der Statistik bliebe im Bereich ihrer jährlichen Schwankungen, sie ginge im statistischen „Rauschen" unter.
    Mit anderen Worten, da in diesem Lande inzwischen jeder fünfte Mensch, in Ballungsgebieten schon jede vierte Person an Krebs stirbt, sollen wir die Asbesttoten eben auch noch in Kauf nehmen, denn sie gehen sowieso, wie es hier so zynisch heißt, „im statistischen Rauschen unter" . Das ist menschenverachtend.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Welche Rolle spielt in diesem Skandal die Bundesregierung und unser oberster Krisenmanager Töpfer? In Sachen Asbest hat sich das grüne Aushängeschild — ich begrüße wenigstens seinen Vertreter, der gerade erschienen ist — bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Man kann ihm noch nicht einmal vorwerfen, er laufe wie sonst so oft den Ereignissen hinterher, nicht einmal das. Nein, man sieht überhaupt keinen Handlungsbedarf! Spritzasbest ist verboten, im Hochbau hat sich die Industrie verpflichtet, bis 1990 Asbest durch andere Stoffe zu ersetzen, und seit dem 1. Januar 1988, also erst seit ein paar Monaten, dürfen in der Bundesrepublik — und zwar nur hier — keine Brems- und Kupplungsbeläge aus Asbest mehr verwendet werden. Das ist es dann auch schon. Das heißt, dieses Teufelszeug darf noch weiterhin hergestellt und verwendet werden, und in ein paar Jahren haben wir dann auch den Binnenmarkt, und dann kann sich die Regierung wieder wie auch jetzt immer schon, wenn es gerade als Ausrede paßt, hinter der EG verstecken. Oder vielleicht hat der gute Töpfer auch tatsächlich vor, in Sachen Umweltschutz mal nicht nur den starken Mann in der EG zu markieren, sondern tatsächlich zu handeln. Wenn er auf Tagungen erscheint, klopft er da immer tolle Sprüche. Da habe ich jetzt in der „Welt" wieder einen gelesen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Dürfen Sie denn die „Welt" lesen?)

    Da sagte er in der saarländischen Universität, die deutsche Umweltpolitik müsse „vor allem innerstaatlichen Anforderungen und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gegenüber der Bevölkerung in diesem Lande Rechnung tragen." „Deutsch sein" , so Töpfer, „heißt, für mehr Umweltschutz sein".

    (Lachen bei den GRÜNEN)

    Weiter sagte er, auf die EG bezogen, „der Langsamste soll nicht länger das Tempo der umweltpolitischen Entwicklung in der Gemeinschaft bestimmen". Ich kann ihn da nur ermutigen.

    (Frau Garbe [GRÜNE]: Das hat er schon lange gesagt!)

    Vor ein paar Tagen wurde zwar erst mit großem Getöse mit Blick auf die unermüdlich anwachsende Giftmüllawine in der Bundesrepublik von einem „Entsorgungsinfarkt" gesprochen, der uns bevorsteht, aber trotz dieser vernichtenden Bilanz im Abfallbereich darf täglich weiter Asbest produziert und verwendet werden. Wir haben heute schon eine Altlast von 2 Millionen Tonnen davon, und das, obwohl inzwischen, wie gesagt, eindeutig erwiesen ist, daß eine absolute Gesundheitsgefährdung davon ausgeht — vor allen Dingen für die, die damit arbeiten, aber auch für die, die in Räumen leben, die damit versorgt sind — , und obwohl inzwischen auch erwiesen ist, daß dieses Material gegen Umwelteinflüsse nicht so resistent ist, wie man lange Zeit angenommen hat.



    Frau Teubner
    Haben Sie sich denn im letzten Monat eigentlich nie gefragt, als die Nachrichten von den massenhaft geschlossenen Schulen in Frankfurt, Berlin und Hamburg durch die Medien gingen, ob vielleicht auch die Schulen, in denen Ihre Kinder sind, betroffen sind? Das Zeug ist ja schließlich überall verbaut worden. Oder wollen Sie das einfach als zusätzliches Restrisiko in die Summe der Gifte einreihen, die uns durch die Feigheit dieser Regierung vor der Industrie sonst noch zugemutet werden?

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Oder meinen Sie wieder einmal, daß das ein Problem für die Kommunen ist, die mit der Sanierung eben irgendwie fertigwerden müssen? Auf der einen Seite wird ihnen durch die Steuerreform bis zum Geht-nicht-mehr das Geld aus der Tasche gezogen, auf der anderen Seite sagt man: Das Altlastenproblem müssen die Kommunen regeln, schließlich fällt das Zeug ja auch bei denen an.
    Das wird dann wie in Berlin geregelt mit solch hilflosen Anweisungen, wo die asbestverseuchten Schulen nach wenigen Tagen oder höchstens Wochen wieder geöffnet wurden mit der Anweisung, man solle „unkontrolliertes Spielen in den Pausen, das Erschütterungen (und damit ein Aufwirbeln von Asbestfasern) zur Folge hat, verhindern."
    Warum gibt es bei uns nicht längst eindeutige Regelungen für die Entsorgung und für die Sanierung? Warum zählt Asbest nicht zum Sondermüll?
    Wir fordern Sie dringend auf: Schaffen Sie wenigstens klare Richtlinien für die Asbestsanierung! Sorgen Sie vor allem mit einem sofortigen umfassenden Verbot dafür, daß nicht immer noch mehr Menschen einem Gesundheitsrisiko ausgesetzt werden, bei dem es nicht einmal eine Halbwertszeit gibt!

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)