Rede:
ID1108103600

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    Plenarprotokoll 11/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde betr. die jüngsten Äußerungen des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Rupert Scholz, zum Verteidigungsetat und zu der Entwicklung in der Sowjetunion Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 5447 B Wimmer (Neuss) CDU/CSU 5448 C Koschnick SPD 5449 B Ronneburger FDP 5450 A Frau Beer GRÜNE 5450 D Francke (Hamburg) CDU/CSU 5451 B Erler SPD 5451 D Dr. Hoyer FDP 5452 D Dr. Scholz, Bundesminister BMVg . . . 5453 D Lowack CDU/CSU 5454 D Steiner SPD 5455 B Dr. Friedmann CDU/CSU 5456 B Jungmann SPD 5457 B Repnik CDU/CSU 5457 D Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Dr. Kappes, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, Gries, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Thomae, Heinrich, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen (Drucksache 11/2264) Dr. Kappes CDU/CSU 5459 A Lutz SPD 5459 C Richter FDP 5461 B Frau Hillerich GRÜNE 5462 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendungsverbot für Asbest und Verbot des Inverkehrbringens asbesthaltiger Produkte (Drucksache 11/2185) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sonderprogramm zur „Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (Drucksache 11/2186) Frau Teubner GRÜNE 5463 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . 5465 B Müller (Düsseldorf) SPD 5467 A Frau Dr. Segall FDP 5468 C Frau Teubner GRÜNE (zur GO) 5470 A Bohl CDU/CSU (zur GO) 5470 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) (Drucksache 11/ 2275) Werner (Ulm) CDU/CSU 5470 D Wittich SPD 5471 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Frau Würfel FDP 5473 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5473 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5474 D Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesunde Lebensmittel (Drucksache 11/616) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Radioaktive Bestrahlung von Lebensmitteln (Drucksache 11/1745) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erlaß einer Verordnung über technische Hilfsstoffe — hier vornehmlich Extraktionslösungsmittel — und einer Extraktionslösungsmittel-Höchstmengen-Verordnung (Drucksache 11/ 2177) Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5476 A Frau Saibold GRÜNE 5477 C Dr. Rüttgers CDU/CSU 5479 A Frau Würfel FDP 5481 A Frau Dr. Götte SPD 5482 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 5483 D Nächste Sitzung 5486 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5487* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5487* C Anlage 3 Aufhebung der französischen Tiefflug-Trainingsstrecke Colmar—Verdun zur Umgehung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr 67, 68 13.05.88 Drs 11/2303 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5487* D Anlage 4 Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen MdlAnfr 69 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* A Anlage 5 Übernahme von Auszubildenden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beendigung der Ausbildung 1988; Begleitung des Personalabbaus bei der Wehrverwaltung durch parallele Maßnahmen bei den Streitkräften MdlAnfr 70, 71 13.05.88 Drs 11/2303 Steiner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5488* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 5447 81. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Bahr 20. 5. Dr. Biedenkopf 20. 5. Bredehorn 20. 5. Bühler (Bruchsal) 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Dr. Ehmke (Bonn) 20. 5. Fellner 20. 5. Frau Fuchs (Verl) 20. 5. Dr. Glotz 20. 5. Dr. Götz 20. 5. Dr. Haack 20. 5. Haar 20. 5. Frau Hämmerle 20. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Heyenn 20. 5. Hoss 20. 5. Dr. Hüsch 20. 5. Ibrügger 20. 5. Klose 20. 5. Koltzsch 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Dr. Laufs 20. 5. Leidinger 20. 5. Lüder 20. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Schäfer (Mainz) 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Dr. Schöfberger 20. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 20. 5. Frau Simonis 20. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stahl (Kempen) 20. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Todenhöfer 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Volmer 20. 5. Vosen 20. 5. Dr. Warnke 20. 5. Frau Wieczorek-Zeul 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wissmann 20. 5. Zierer 20. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuß Drucksache 10/6601 Drucksache 11/607 Drucksache 11/1491 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1338 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 10/3613 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/439 Nr. 2.6-2.8 Drucksache 11/1895 Nr. 2.11-2.32 Drucksache 11/1938 Nr. 7-9 Drucksache 11/1998 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/1998 Nr. 2.6 Drucksache 11/2089 Nr. 28 Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/1895 Nr. 2.39 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/883 Nr. 136 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 67 und 68) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es eine vom Institut Geographique National herausgegebene offizielle ICAO-Karte gibt, welche die Existenz eines Trainingsgebietes für Strahlflugzeuge (Restricted Area R 45) auf der Strecke ColmarLuneville- Cattenom -Mont Medy - Verdun ausweist (vgl. Trierischer Volksfreund vom 2. Mai 1988: Tiefflugschneise über dem Kernkraftwerk Cattenom)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit der französischen Regierung über eine sofortige Aufhebung dieser Trainingsstrecke zu verhandeln, weil es überhaupt nicht ausreicht, über dem Atomkraftwerk Cattenom die Flugbeschränkung lediglich von mindestens 250 Metern auf mindestens 450 Meter über Grund anzuheben? Zu Frage 67: Ja. Das französische Flugbeschränkungsgebiet LFR 45 ist in den entsprechenden zivilen und militärischen Luftfahrtsveröffentlichungen und Luftfahrtkarten enthalten. Die von Ihnen genannten Orte liegen in der Nähe bzw. innerhalb dieses Gebietes. Innerhalb des Gebietes werden Tiefflüge militärischer Strahlflugzeuge, d. h. Flüge unterhalb von 1 500 Fuß (ca. 450 m) über Grund durchgeführt. Zu Frage 68: Nein. Im weiteren Bereich um das Kernkraftwerk Cattenom ist die Mindestflughöhe auf 1 500 Fuß über 5488* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1988 Grund angehoben, d. h. Tiefflug ist in der Nähe des Kernkraftwerkes nicht zulässig. Insofern ist eine deutsche Initiative zur Aufhebung des Flugbeschränkungsgebietes weder angebracht noch erforderlich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerungen) (FDP) (Drucksache 11/2303 Frage 69): Hat die Bundesregierung die Zahl der täglich von einem Musterungsarzt zu musternden Wehrpflichtigen, die auf Grund der seinerzeitigen Nagold-Affäre auf 25 herabgesetzt wurde, zu irgendeinem Zeitpunkt entsprechend der seither um 8 Stunden von 48 Stunden auf 40 Stunden verkürzten Wochenarbeitszeit verändert? Die verkürzte Wochenarbeitszeit reichte — auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgaben der Musterungsärzte — aus, selbst in gelegentlich schwierigen und zeitaufwendigen Fällen eine der Bedeutung der ärztlichen Feststellungen angemessene Tauglichkeitsuntersuchung zu gewährleisten. Anläßlich der Übertragung neuer Aufgaben auf dem Gebiet des Wehrersatzwesens ist eine entsprechende Anrechnung auf die Musterungsquote angeordnet worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Steiner (SPD) (Drucksache 11/2303 Fragen 70 und 71) : Wie viele Auszubildende im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung erstreben nach Beendigung ihrer Ausbildung im Haushaltsjahr 1988 eine Übernahme als Facharbeiter/-in, als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Bürogehilfe/-in oder Beamter/-in im Vorbereitungsdienst bzw. auf Probe (z. A.), und wie viele davon können nicht übernommen werden, jeweils getrennt aufgeführt für die Wehrbereiche I bis VI? Läßt der Personalabbau bei der Wehrverwaltung durch Stellenkürzung und Wiederbesetzungssperre Schlüsse auf parallele Maßnahmen bei den Streitkräften zu — im Sinne der Äußerung des Bundesministers der Verteidigung bei seiner Verabschiedung in Wiesbaden: „Ohne die Verwaltung findet Bundeswehr nicht statt — ohne Streitkräfte brauchten wir aber auch keine Wehrverwaltung. "? Zu Frage 70: Im Jahre 1988 werden voraussichtlich 2 909 Beamtenanwärter sowie Auszubildende ihre Abschlußprüfung ablegen. Hiervon haben bereits jetzt rund 1 830 ihr Interesse an einer Übernahme in den Dienst der Bundeswehr bekundet. Die Hauptprüfungstermine im Juni/Juli/August stehen noch aus. Hinzu kommt eine noch nicht bezifferbare Zahl derer, die eine Einstellung als Soldat auf Zeit/GWDL anstreben und bis dahin eine Übergangsbeschäftigung suchen. Gegenwärtig steht der Übernahme nach der Abschlußprüfung in den Bundesdienst die gesetzliche Einsparauflage verbunden mit der Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1988 entgegen. Alle Wehrbereiche sind in gleicher Weise betroffen. Die Bundesregierung versucht, mit der Unterstützung des Haushaltsausschusses alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zumindest einem Teil der Betroffenen die Weiterbeschäftigung zu eröffnen. Zu Frage 71: Die Bundesregierung setzt alles daran, den Personalbestand der Streitkräfte trotz sinkender Jahrgangsstärken auch in Zukunft sicherzustellen. BMVg hat ein Maßnahmenbündel vorgesehen, welches die Attraktivität weiterhin verbessern wird. Dazu gehören neben der Erhöhung des Kernbestandes beispielsweise auch finanzielle Anreize ebenso, wie eine moderne Laufbahngestaltung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie ein stetes Bemühen um eine zeitgemäße Dienstzeitgestaltung. Die Streitkräfte haben gegenwärtig den besten Personalbestand seit Einrichtung der Bundeswehr. Sie sind ausdrücklich von der Einsparung des Haushaltsgesetzes 1988 ausgenommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Egon Lutz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen — das möchte ich einleitend feststellen — haben diesem Haus schon schlechtere Gesetzentwürfe vorgelegt als den, über den wir heute diskutieren. Allerdings — und auch das gehört zur kritischen Würdigung — : Ein besonderer Markstein ihrer angeblichen Reformpolitik ist er nun auch wieder nicht.

    (Zuruf von der FDP: Nun untertreiben Sie mal nicht!)

    Sie raffen sich dazu auf, die Jugendvertretung in den Verwaltungen in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung umzuwandeln.

    (Bohl [CDU/CSU]: Darauf haben die Jugendlichen alle gewartet!)

    Es ist nicht zu verkennen, daß damit eine Aufgabenausweitung verbunden ist und daß sich damit auch deren Charakter verändert. Aber das war alles längst überfällig.
    Schon im Oktober 1987 haben wir mit unserem Gesetzentwurf — Drucksache 11/955 — den Weg gewiesen, nachdem unser Versuch, die Frage in der letzten Legislaturperiode zu lösen, an Ihrer Unlust oder Ihrer Schwerfälligkeit — Sie können es sich aussuchen — gescheitert war.

    (Andres [SPD]: An Ihrer Arbeitsunfähigkeit!)

    Damals argumentierten Sie, das Problem, daß die Jugendvertretung der schleichenden Auszehrung verfalle, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuere, sei sicher richtig, aber man müsse sich eine Lösung sorgfältig überlegen. — Dann haben Sie überlegt, viele Monate lang. Das Ergebnis Ihrer Kopfgeburt entspricht dem zeitlichen Aufwand bei weitem nicht. Die Veränderungen, die Sie vorschlagen, sind das allermindeste, was vom Gesetzgeber getan werden muß. Das hätten Sie mit uns auch schon in der letzten Legislaturperiode vereinbaren können.
    Die bisherige Beschränkung der Aufgaben der Jugendvertretung auf den Bereich der Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist, wie Sie richtig sagen, durch die Entwicklung längst überholt. Immer mehr Jugendliche treten erst mit 18 Jahren ins Berufsleben. In der Ausbildungsphase können sie



    Lutz
    folglich nicht mehr von der Jugendvertretung betreut werden. Deshalb war es nur logisch, die Altersbegrenzung für die in Ausbildung Stehenden auf das 25. Lebensjahr auszudehnen. Das wollen auch wir.
    Der DGB schlägt begründet vor, als Grenze für die Jugendvertreter und die Auszubildendenvertreter die Vollendung des 26. Lebensjahres zu nehmen. Das können wir uns zu eigen machen. Ich spüre, daß da auch bei Ihnen noch nicht alles festgefahren ist. Um so besser für das Vorhaben.
    Der ausgeweiteten Aufgabenstellung entspricht der neue Name. Keine Einwände. Den hatten wir vorgeschlagen.
    Verständigen sollte man sich auch über den Zeitpunkt, zu dem die Vertretungen zu wählen sind. Wir wollen zu dem alten Turnus zurückkehren, der nur durch die Verlängerung der Amtszeit der gegenwärtigen Jugendvertretung gestört wurde. Ich nehme an, auch hier läßt sich Übereinstimmung erreichen.
    Ich kann mir auch vorstellen, daß alle Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst, wie Sie sagen, auch die der Krankenpflege- und Hebammenberufe, einbezogen werden können. Unsere Zustimmung dazu hätten Sie. Sie müßten sich nur bewegen, wie Sie es angekündigt haben.
    Bis dahin also ein gewisses Maß an Gemeinsamkeit.
    Dann aber hören Sie mit dem Denken und mit Ihrem Reformeifer auf,

    (Andres [SPD]: So ist es immer bei denen!)

    Während wir bei dieser Gelegenheit weitere drängende Fragen lösen wollen.
    Wir wollen die Aufgabenstellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung präzise definieren und auch ihr Verhältnis zum Personalrat zweifelsfrei klären. Wir fragen uns, was Sie eigentlich dagegen haben können, daß etwa die Jugend- und die Auszubildendenvertreter das Recht haben sollen, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu begehen, um Bestimmungen, die zugunsten der Jugendlichen gelten, überwachen zu können. Was ist dagegen einzuwenden?
    Was ist dagegen einzuwenden, die noch in der Berufsausbildung sich befindenden volljährigen Arbeitnehmer mit dem Wahlrecht zum Betriebsrat und Personalrat zweifelsfrei auszustatten, so daß die personelle Zusammensetzung dieses Gremiums, das allein über Mitwirkungsrechte auch in Ausbildungsfragen verfügt, mit beeinflußt werden kann?
    Und was ist dagegen einzuwenden, daß wir neue Bestimmungen im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Jugend- und Auszubildendenvertretern verankern wollen, weil es ja hier gehapert hat, was Sie übrigens gar nicht bezweifeln?
    Wir wollen die Rechtsstellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung also der des Personalrats angleichen, sie also verbessern. Wir finden es schon bemerkenswert, daß Sie offensichtlich nicht bereit sind, uns auf diesem Wege zu folgen.
    Wir wollen festlegen, daß halbjährlich — und damit im Turnus — mit den Personalversammlungen eine Versammlung der Jugendlichen und der Auszubildenden einzuberufen ist. Es wundert uns schon sehr, daß Sie diese Anregung von uns nicht aufgegriffen haben.
    Das alles sind Vorschläge, die die Welt weiß Gott nicht verändern, aber es sind Vorschläge, die mehr Klarheit schaffen. Das kann für alle Beteiligten nur von Vorteil sein. Wenn man das nicht regeln will, dann leistet man — bewußt oder unbewußt — Mißdeutungen oder einer Einschränkung der Arbeitsmöglichkeit der Jugend- und Auszubildendenvertreter Vorschub.
    Man findet es in Ordnung, daß die Rechtsstellung der Jugend- und Auszubildendenvertreter nicht verbessert wird. Welchen Vorteil für den Dienstherrn sehen Sie darin, welche Benachteiligungen der Jugendlichen und Auszubildenden wollen Sie weiter bestehen lassen? Die Unlust zur Veränderung muß doch Gründe haben. Es wäre gut, wenn Sie sie offen auf den Tisch legen würden.
    Ich höre schon den Einwand, man wolle jetzt regeln, was unbedingt geregelt werden müsse. Alles andere wolle man sorgfältig überdenken

    (Zurufe von der SPD: Prüfen!)

    und in den Gesamtrahmen einer Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes stellen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    — Aber ich bitte Sie! Der Einwand sticht doch nicht, denn eine wirkliche Reform haben Sie ja gar nicht vor. Sie wollen die Personalvertretungen ja nur weiter atomisieren, indem Sie neben den Gruppenrechten jetzt neue Minderheitenrechte für konkurrierende Organisationen in den Personalräten verankern wollen.

    (Reimann [SPD]: Die Jugend wollen sie spalten!)

    In dieser Frage sind Sie von einer verdächtigen Beharrlichkeit. Das hat sich erst jetzt wieder im Anhörungsverfahren vor dem Bundestags-Innenausschuß gezeigt.

    (Andres [SPD]: Das ist wohl wahr!)

    Und Sie schweigen sich beharrlich aus, wenn es um eine Verbesserung der Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten der Personalräte geht. Die Parallelen zwischen beiden Gesetzesvorhaben sind nicht zu übersehen. Der sachliche Zusammenhang ist gegeben. Ihre politische Zielsetzung ist in beiden Fällen die gleiche. Deshalb bleibt Ihr gesetzgeberischer Eifer Flickwerk. Im Gesetzentwurf zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen richtet er wenigstens keinen Schaden an. Er ist nur unvollkommen ausgeprägt.
    Bei der Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes dagegen springen Sie nicht nur zu kurz, sondern Sie springen in die falsche Richtung.

    (Dr. Kappes [CDU/CSU]: Das sollen andere beurteilen!)




    Lutz
    Deshalb kann es in der Frage der ersten Vorlage ein Stück Gemeinsamkeit geben.

    (Bohl [CDU/CSU]: Wir springen wenigstens!)

    — Oder Sie springen gar nicht. Das ist Ihnen vielleicht eher angemessen. —Bei der zweiten ist unsere Beurteilung eine ungleich kritischere.
    Könnte es sein, so fragen wir uns natürlich, daß bei einem solchen Verhalten eine Grundmentalität der gegenwärtigen Koalition durchschlägt? Wir kommen zu der Ansicht: Sicher ist das so. Nicht alle, aber ganz sicher die, die in der gegenwärtigen Koalition das Sagen haben, haben ein sehr zwiespältiges Verhältnis zu allen Fragen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer,

    (Kuhlwein [SPD]: Sehr richtig!)

    sei das nun in den Betrieben der Privatwirtschaft oder in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Demokratie ist für Sie eine Sache des Feierabends, eine Angelegenheit, die im Sonntagsstaat oder in den von Ihnen gerade noch für satisfaktionsfähig gehaltenen Zirkeln abgehandelt gehört.

    (Dr. Kappes [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

    — Oh, ich weiß, daß Sie es so praktizieren. — Wie man mit einer solchen Einstellung junge Menschen — und von denen reden wir heute — an unsere Gesellschaft, an unseren Staat heranführen kann, wie man es vermag, in ihnen Mitentscheidungsfreude und Mitverantwortung zu wecken, bleibt Ihr Geheimnis.
    Mitentscheidung, Mitverantwortung haben peinlicherweise immer auch etwas mit Kritik zu tun. Die aber ist vielen von Ihnen lästig. Das schlägt sich, ob Sie es wollen oder nicht, auch in Ihrem Verhalten nieder. Dieses Defizit können wir bei Ihnen nicht abbauen. Wir können es nur zu mindern trachten, indem wir mit Ihnen den Millimeter gehen, den Sie gerade noch verantworten zu können glauben, und den politischen Boden für eine neue Mehrheit in diesem Hause vorbereiten, in dem aus Millimetern Meterstücke werden.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Richter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Herr Kollege Lutz hier begann und sagte, die Koalitionsfraktionen hätten schon schlechtere Entwürfe eingebracht, hat mich dieses Ausmaß an Lob aus Ihrem Mund, mein lieber Herr Lutz, fast schon beängstigt. Da war ich geradezu beruhigt, als Sie am Schluß doch noch die Kurve kriegten und mit allerlei negativen Begriffen das, was wir Ihnen heute in der ersten Lesung vorlegen, belegt haben. Damit stimmte wenigstens das Weltbild wieder.
    Ich glaube auch, daß Sie mit Ihrem, so will ich einmal sagen, volkspädagogischen Ansatz in Sachen Demokratieverständnis nun doch ein bißchen über das Ziel hinausgeschossen sind. Denn mit der Vorlage dieses Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Verwaltungen ziehen die Koalitionsfraktionen tatsächlich die Konsequenz daraus, daß es in der letzten Zeit einfach nicht mehr der Realität entsprach, daß die Auszubildenden lediglich bis zu einer Altersgrenze von 18 Jahren ihre Belange durch Jugendvertretung vertreten sahen. Die Schulzeiten werden länger. Immer mehr Auszubildende überschreiten diese Altersgrenze im Lauf ihrer Ausbildung. Gleichwohl bleibt die Tatsache der Ausbildung der Schwerpunkt ihrer Interessen, und zwar unabhängig davon, ob sie volljährig oder minderjährig sind.
    Deshalb soll die Jugendvertretung nun in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung umgewandelt werden. Damit diese Institution eine Vertretung junger Beschäftigter bleibt, wird das Wahlrecht zur Jugend- und Auszubildendenvertretung auf diejenigen begrenzt, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
    Ich will in diesem Zusammenhang nicht verschweigen, daß es für uns von großer Bedeutung ist, daß die Jugend- und Auszubildendenvertretung kein selbständiges und etwa neben dem Personalrat oder parallel zu ihm operierendes Organ der Personalverfassung ist.

    (Andres [SPD]: Das will doch überhaupt niemand!)

    Die Position des Personalrats bleibt durch diese Einrichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vollkommen unberührt. Denn der Personalrat nimmt die Interessen aller Beschäftigten wahr.

    (Lutz [SPD]: Soll er ja auch!)

    Dies ist auch der Grund, Herr Kollege, weswegen wir darauf Wert legen, daß die 18- bis 25jährigen, die jetzt neu von der Jugend- und Auszubildendenvertretung mitvertreten werden, gleichwohl das Wahlrecht zum Personalrat behalten. Das ist gerechtfertigt. Denn wenn man sie des Wahlrechts zum Personalrat verlustig gehen ließe, währen sie gegenüber dem geltenden Recht schlechter gestellt und erheblich benachteiligt. Denn die personelle Zusammensetzung des Personalrats, der ja allein über die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte verfügt, muß auch von ihnen beeinflußt werden.
    Die Grundkonzeption des Personalvertretungsgesetzes wird durch diese Umwandlung also nicht verändert. Beim Wahlverfahren kommt es uns sehr darauf an, die Chancen der Minderheiten zu wahren.

    (Reimann [SPD]: Mehr, aber nicht weniger!)

    Daß Sie sagen, Minderheitenschutz sei weniger demokratisch, spricht gegen Sie, Herr Kollege.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Deswegen sollen die Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach dem Grundsatz der Verhältniswahl gewählt werden.

    (Andres [SPD]: Wieviel Prozent?)

    Was die Änderung des Zeitraums anging, so ist der Hintergrund dafür, daß dem Datum der Schulentlassungen Rechnung getragen werden soll. Es gibt auch



    Richter
    andere Überlegungen. Kollege Dr. Kappes hat darauf hingewiesen. Ich meine, wir sollten das in ruhiger und sachlicher Diskussion im Ausschuß erörtern und überlegen, ob dies die richtige Lösung ist.
    Insgesamt gewährleistet der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf eine bessere Vertretung der Interessen der Auszubildenden in den Verwaltungen, und er trägt den neueren Entwicklungen Rechnung.
    Ich denke, wir sollten dem Deutschen Bundestag eine zügige weitere Behandlung in den Ausschüssen empfehlen, damit die Wahlen für die neuen Jugend-und Auszubildendenvertretungen tatsächlich in Kürze stattfinden können.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)