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    Plenarprotokoll 11/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Emmerlich 5351 A Erweiterung der Tagesordnung 5351 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5351 B Begrüßung ehemaliger Mitglieder des Haushaltsausschusses 5352 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Mosambik 5388 A Begrüßung des britischen Staatsministers David Mellor 5421 B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) (Drucksachen 11/2042, 11/2122, 11/2315, 11/2316) Louven CDU/CSU 5351 D Kirschner SPD 5352 D Dr. Thomae FDP 5354 C Frau Unruh GRÜNE 5355 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5356 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/2175) Häfner GRÜNE 5357 D Dr. Blens CDU/CSU 5359 D Wartenberg (Berlin) SPD 5361 B Dr. Hirsch FDP 5362 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktion der SPD: Lage im südlichen Afrika (Drucksache 11/1753) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte und Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/1531) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksache 11/1845) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkten 1 bis 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksache 11/2310) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Hermesbürgschaften für Südafrika-Geschäfte (Drucksache 11/2311) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Kreditvergabe der Kreditanstalt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 für Wiederaufbau (MW) an Südafrika (Drucksache 11/2313) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Kohleimporte aus Südafrika (Drucksache 11/2312) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksache 11/2326) Verheugen SPD 5366 A Dr. Hornhues CDU/CSU 5369 B Frau Eid GRÜNE 5372 C, 5385 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5373 C Schäfer, Staatsminister AA 5374 D Toetemeyer SPD 5377 C Kittelmann CDU/CSU 5379 C Duve SPD 5381 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5383 A Irmer FDP 5384 B Lowack CDU/CSU 5386 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 11/2274) 5388 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 11/2276) 5388 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz) (Drucksache 11/2169) 5388 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Dreßler, Klein (Dieburg), Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (Drucksache 11/1704) 5388 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksachen 11/891, 11/2258) . . . . 5388 C Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/1832, 11/2319) 5388 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 15 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.21, 11/2142) 5389 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Drucksachen 11/1656 Nr. 3.36, 11/2256) 5389 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2252) . . . . 5389 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2279) . 5389 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/2020) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien (Drucksache 11/2070) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 „Ernährungssicherung in Hungerregionen" (Drucksache 11/2071) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 17. bis 25. September 1986 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1. bis 8. Oktober 1987 in Straßburg (Drucksachen 10/6296, 11/47, 11/478, 11/1398, 11/1989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Hungersnot in Eritrea und Tigray (Drucksache 11/2314) Klein, Bundesminister BMZ 5399 B Dr. Holtz SPD 5401 B Höffkes CDU/CSU 5404 C Frau Eid GRÜNE 5406 D, 5417 C Frau Folz-Steinacker FDP 5409 B Schanz SPD 5412 B Dr. Pinger CDU/CSU 5414 A Großmann SPD 5415 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 5418 A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksache 11/2247) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Irakisch-iranischer Krieg (Drucksache 11/629) Gansel SPD 5419 B Frau Olms GRÜNE 5421 B Lummer CDU/CSU 5423 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5424 A Schäfer, Staatsminister AA 5425 D Wüppesahl fraktionslos 5427 B Koschnick SPD 5428 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5430 A Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/1468, 11/2287) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/458, 11/2287) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe zu dem Antrag der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/802, 11/459, 11/2287) Dr. de With SPD 5432 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 5434 B Frau Olms GRÜNE 5435 A Dr. Hirsch FDP 5436 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5436 D Dr. Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5437 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (Drucksache 11/1942) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5437 D Gilges SPD 5438 B Eimer (Fürth) FDP 5439 D Frau Beer GRÜNE 5441 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 5441 D Jaunich SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5442 D Tagesordnungspunkt i (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/2303 vom 13. Mai 1988 — Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover MdlAnfr 63 13.05.88 Drs 11/2303 Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 5390 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 5390 C ZusFr Andres SPD 5391 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 5391 B Vom Dienstleistungsabend betroffene Bundesbehörden MdlAnfr 64 13.05.88 Drs 11/2303 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 5391 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5391 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 5392 B ZusFr Andres SPD 5392 B Förderung von Jugendreisen nach Polen durch das Bundesministerium für innerdeutsche Fragen; Zuständigkeit MdlAnfr 8, 9 13.05.88 Drs 11/2303 Frau Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 5392 C, 5392 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5392 D, 5393 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 5393 D, 5394 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5394 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5394 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 5394 C ZusFr Lambinus SPD 5394 D Förderprogramme für Windkraftanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff; Abbau im Rahmen der Steuerreform 1990 MdlAnfr 43, 44 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5395 A, 5396 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 5395 C, 5396 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 5395 D, 5396 B Ermittlungsverfahren wegen illegaler Lieferungen von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 56 13.05.88 Drs 11/2303 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5396 D ZusFr Gansel SPD 5397 A Nutzung steuerbefreiten Flugbenzins für private Kraftfahrzeuge; Zollkontrollen auf Sport- und Privatflughäfen MdlAnfr 45, 46 13.05.88 Drs 11/2303 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5397 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5397 C Einheitliche Regelung für die Mineralölsteuerbefreiung zu Hobbyzwecken MdlAnfr 47, 48 13.05.88 Drs 11/2303 Lambinus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5397D, 5398 B ZusFr Lambinus SPD 5397 D Nächste Sitzung 5443 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5444' A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 V Anlage 2 Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit in Düsseldorf und Mönchengladbach durch Nichtübernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerker in den Postdienst; Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Senkung der Auftragsvergabe an Fremdfirmen MdlAnfr 21, 22 13.05.88 Drs 11/2303 Pesch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5444 * B Anlage 3 Zahlungen der EG-Kommission an südafrikanische Oppositionsgruppen seit 1986; Verwendungsnachweis MdlAnfr 28, 29 13.05.88 Drs 11/2303 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* A Anlage 4 Angabe des Datums der „Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" in Visaanträgen von Heimatvertriebenen für Reisen nach Polen; Zurückweisung des Begriffs „Auswanderung" MdlAnfr 30 13.05.88 Drs 11/2303 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* B Anlage 5 Reduzierung von Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften, insbesondere in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 41, 42 13.05.88 Drs 11/2303 Weiss (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5445* C Anlage 6 Übernahme von Auszubildenden in bundeseigenen Betrieben, insbesondere in den Stahlwerken Peine-Salzgitter MdlAnfr 49 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5446* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5351 80. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Frau Conrad 19. 5. Ebermann 19. 5. Fellner 20. 5. Frau Fischer 19. 5. Dr. Götz 20. 5. Haack (Extertal) 19. 5. Frau Hämmerle 19. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Leidinger 20. 5. Dr. Miltner 19. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Schreiner 19. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stiegler 19. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wilz 19. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pesch (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 2303 Fragen 21 und 22): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf bestehende und durch die Strukturkrise dieses Raumes, einschließlich Mönchengladbach, noch verschärft aufgetretene hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht noch durch die Nichtübemahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkern erhöht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Absenkung des prognostizierten Vergabeanteils an Fremdfirmen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost bereitzustellen und die dafür notwendigen Löhne in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts aus dem Posthaushalt bereitzustellen? Zu Frage 21: Die Unterbringung der auslernenden Fernmeldehandwerker ist wie in den vergangenen Jahren für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost problematisch, weil die Deutsche Bundespost aus bildungs- und beschäftigungspolitischen Gründen besonders für diesen gewerblich-technischen Beruf seit Jahren wesentlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, als sie selbst zur Deckung des eigenen Nachwuchsbedarfs benötigt. Die Folge dieser überhöhten Ausbildungsquoten ist es, daß nicht für alle Ausgebildeten nach Abschluß der Ausbildung ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage wird die Deutsche Bundespost sich jedoch bemühen, möglichst allen Nachwuchskräften des gewerblichtechnischen Bereichs, für die es bei der Deutschen Bundespost im ausbildungsgerechten Bereich keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die auch außerhalb der Deutschen Bundespost keine entsprechende Beschäftigung finden, freie und besetzbare Arbeitsplätze im ausbildungsfremden Bereich anzubieten. Dies kann nicht immer im Heimatort oder im Heimatbezirk sein und setzt deshalb fachliche und örtliche Mobilität voraus. Nach den vorliegenden Daten muß allerdings auch erwogen werden, nicht alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Tatsache, daß aufgrund der veränderten Ausbildung unserer Fernmeldehandwerker zum Kommunikationselektroniker im Jahr 1990 keine Auszubildenden zur Übernahme heranstehen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden der zu erwartende technische Fortschritt der nächsten Jahre, der Wandel der Deutschen Bundespost hin zu einem Dienstleistungsanbieter mit einem Bedarf an Fachkräften im DV-Bereich, sowie die demographische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen. Zu Frage 22: Die Gesamtleistungen in der Ortslinientechnik wird zu 70 bis 75 v. H. als Eigenleistung und zu 25 bis 30 v. H. durch Auftragnehmer erbracht. Dies ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unter diesen Randbedingungen wird die Quote für den Vergabeteil in Kürze festgesetzt. Im übrigen wirkt sich die Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus, da die hier eingesetzten mittelständischen Firmen größtenteils in der gleichen Region ansässig sind. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5445 * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 28 und 29) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß (nach Mitteilung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Natali, im Europäischen Parlament) die Europäische Gemeinschaft in den vergangenen zwei Jahren etwa 60 Millionen DM an südafrikanische Oppositionsgruppen bezahlt hat und für 1988 plane, weitere 20 Millionen ECU zu zahlen? An welche „Oppositionsgruppen" werden diese Zahlungen geleistet, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ein Verwendungsnachweis für diese Zahlungen erfolgt, nachdem es sich um öffentliche Gelder, u. a. auch deutsche Steuergelder, handelt? Zu Frage 28: Bei dem von Ihnen angesprochenen Programm handelt es sich um das EG-Sonderprogramm für Apartheidsopfer in Südafrika. Dieses EG-Programm der sog. „Positiven Maßnahmen" geht zurück auf die Luxemburger Erklärung der Außenminister der Zehn, Spaniens und Portugals vom 10. September 1985. Dieses Programm wurde vom Europäischen Rat am 27. Juni 1986 ausdrücklich befürwortet. Seit Juli 1986 läuft das Programm über die vier Partnerorganisationen in Südafrika. Diese sind: Der Südafrikanische Kirchenrat, die Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz, die Gewerkschaften und der eigens zu diesem Zweck gegründete Kagiso-Trust. Diese Partnerorganisationen arbeiten wiederum mit europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. Die bislang ausgewählten Projekte sind überwiegend in den Bereichen „Humanitäre Hilfe, Sozialdienste, Rechtsberatung, medizinische Vorsorgung, Aus- und Fortbildung einschließlich Stipendienvergabe" angesiedelt. Zuwendungsempfänger sind eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, Rechtsberatungsbüros, soziale Hilfsdienste und andere Institutionen, die sich für Opfer der Apartheid einsetzen. Politische Organisationen sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Bislang hat die Kommission 34,7 Mio ECU für Projekte zugesagt. Bis zum Jahresende stehen noch 15 Mio ECU zur Verfügung. Falls ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments realisiert wird, kämen noch weitere 5,5 Mio ECU hinzu (1 ECU entspricht 2,07 DM). Zu Frage 29: Wie die Kommission die Zahlungen abwickelt, wie die Gelder verwendet werden und mit welchen Partnerorganisationen die Kommission zusammenarbeitet, habe ich bereits dargelegt. Die Nicht-RegierungsOrganisationen müssen der Kommission einen Verwendungsnachweis geben, der nach den geltenden Bestimmungen von der Kommission geprüft wird. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Frage 30): Ist es richtig, daß Heimatvertriebene in einem Visumantrag für einen Aufenthalt in der Volksrepublik Polen auch die Rubrik „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" ausfüllen müssen, und falls ja, ist die Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig geworden, um die Bezeichnung von Vertriebenen als Auswanderer zurückzuweisen bzw. eine Änderung dieser Praxis herbeizuführen? Nach den dem Auswärtigen Amt bekannten Anträgen auf Einreisevisen der Volksrepublik Polen ist unter anderem auch eine Spalte mit der Frage nach dem „Datum der Auswanderung aus der VR Polen" zu beantworten. Diese Anträge gelten für jedermann, nicht nur für die Heimatvertriebenen. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die inhaltlich nahezu gleiche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka vom 5. Dezember 1986: Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welche Gefühle für heimatvertriebene Antragsteller entstehen müssen, wenn ihre Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit wiederholt mit der polnischen Seite aufgenommen. Sie wird sie bei geeigneter Gelegenheit erneut ansprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung den Inhalt der Aussage des Bundesvorstandsmitgliedes der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Christian Zahn, die dieser in Kaiserslautern gemacht hat (siehe Ausgabe „Die Rheinpfalz", Nr. 101, vom Samstag, dem 30. April 1988, Seite ,Kaiserslauterer Rundschau' und Seite ,Südwestdeutsche Zeitung'), als zutreffend bestätigen, wonach in den kommenden Jahren rund 5 000 Stellen, vorwiegend durch Verzicht auf Wiederbesetzung, bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, davon allein etwa 2 000 in Rheinland-Pfalz, eingespart werden sollen? Trifft es zu, daß im Haushalt .der Vereinigten Staaten von Amerika im Haushaltsjahr 1987/88 insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland (davon allein in Rheinland-Pfalz 1 308) gestrichen worden sind? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Nach Mitteilung des Hauptquartiers der US-Armee in Europa steht noch nicht fest, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts erforderlich sind. Die Verringerung des Personalbestandes soll auf jeden Fall wesentlich geringer sein. Die fälschlich genannten Zahlen hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereits am 30. April 1988 dementiert. Zu Frage 42: Dies trifft so nicht zu. Das amerikanische Hauptquartier hat im Januar 1988 aufgrund der Kürzungen 5446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 im US-Verteidigungshaushalt 1987/88 entschieden, daß bis zum 30. September 1988 bundesweit insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 1 308 Stellen mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Davon werden in Rheinland-Pfalz 979 Stellen wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 481 mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Es kann damit gerechnet werden, daß durch die geltenden Einstellungsbeschränkungen Entlassungen nur in geringem Umfange erforderlich sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/2303 Frage 49): Inwieweit will die Bundesregierung über die Aufsichtsräte Einfluß nehmen, damit jetzt vor dem Abschluß ihrer Lehre stehende Auszubildende übernommen werden, wie z. B. derzeit 341 Auszubildende in den staatseigenen Stahlwerken PeineSalzgitter? Die Unternehmen des industriellen Bundesvermögens werden privatwirtschaftlich geführt. Der Einflußnahme über die Aufsichtsräte auf die Unternehmensleitungen sind durch das geltende Recht enge Grenzen gesetzt, die im Interesse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen beachtet werden müssen. Die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG haben trotz schwieriger Anpassungsmaßnahmen mit erheblichem Belegschaftsabbau aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf ausgebildet. Sie bemühen sich auch, trotz der noch fortlaufenden Anpassungsmaßnahmen den Auslernenden — soweit unternehmerisch vertretbar — eine Anschlußbeschäftigung im eigenen Unternehmen oder bei anderen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen auch Übernahmen auf der Grundlage von Zeitverträgen angestrebt. Es kann aber nicht erwartet werden, daß ein Unternehmen, welches aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf hinaus ausbildet, später auch alle Ausgebildeten übernimmt. Infolge ihrer guten Ausbildung ist aber zu hoffen, daß alle Auslernenden — wenn auch vielleicht nicht sofort — einen Arbeitsplatz finden und sich so die Frage der Weiterbeschäftigung entschärft. Dies setzt allerdings auch eine Bereitschaft zur räumlichen und fachlichen Beweglichkeit voraus.
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    Rede von Konrad Gilges


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich eine Bemerkung machen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Pfeifer. In einer Zeitung, die in Hamburg erscheint, habe ich gelesen, daß der General Dr. Schäfer die Aussage gemacht hat — ich zitiere —:
    Sollte sich der Anteil der Wehrdienstverweigerer noch erhöhen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als zu dem alten Verfahren der Gewissensprüfung für Verweigerer zurückzukommen.
    Das paßt zu der Aussage, die der neue Verteidigungsminister gemacht hat, als er vom „wankenden Wehrwillen" sprach. Deswegen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wäre es an der Zeit, daß Ihre Frau Ministerin, Ihre Chefin, dazu endlich einmal öffentlich etwas sagt. Sie sagt ja sonst zu allem, was landauf, landab passiert, etwas, aber dazu hat sie bis heute überhaupt nichts gesagt. Also müssen wir vermuten, daß die Ministerin nicht Manns genug ist — oder nicht Frau genug ist, wie Sie wollen — , dem öffentlich zu widersprechen. Ich glaube, es wäre an der Zeit!

    (Zustimmung des Abg. Jaunich [SPD])

    Nun will ich zu dem Gesetz kommen. Es ist in einem Punkt gescheitert, nämlich insofern, als Sie mit dem Gesetz beabsichtigt haben, den Versuch zu unternehmen, eine Gewissensbeugung vorzunehmen. Diese Gewissensbeugung ist gescheitert, wie die Antragszahlen, die Sie selbst genannt haben, zeigen. Wir sind sehr froh darüber, daß sich kein Jugendlicher, kein junger Mann — so hoffen wir — hat einschüchtern lassen, sondern daß jeder seinem Gewissen gefolgt ist und seinen Antrag gestellt hat.
    Eines aber bleibt übrig: Die FDP hat in bezug auf die 24 Monate Zivildienst eine Täuschung vorgenommen. Sie hat vor dem Wahltag 1987 gesagt — insbesondere der Herr Bangemann und die Frau Adam-Schwaetzer haben das angedeutet — , sie wolle in den Koalitionsverhandlungen erreichen, daß man von den 24 Monaten herunterkomme. Das ist nicht geschehen. Diese 24 Monate werden nun mit Zustimmung der FDP für die Zukunft ein fester Bestandteil dieses Gesetzes sein. Ich glaube, diese Wählertäuschung sollte man offen ansprechen. Die FDP muß den jungen Menschen erklären, weshalb sie diese Wählertäuschung vorgenommen hat.

    (Zustimmung des Abg. Jaunich [SPD])

    Ich komme nun zu einem weiteren Punkt, der uns sehr beunruhigt. Es geht um die Drittelautomatik, also darum, daß diejenigen, die den Zivildienst am 1. Juni 1989 antreten, 24 Monate Dienst leisten müssen. Es gibt einen Antragsstau. Das bedeutet, daß diejenigen, die unter Umständen noch die Möglichkeit haben, auf 20 Monate ihren Zivildienst zu leisten, durch die Unfähigkeit der Regierung oder durch die mangelnden Kapazitäten des Bundesamtes für Zivildienst in die Gefahr kommen, 24 Monate Zivildienst leisten zu müssen.
    Wir werden in der Gesetzesberatung darauf noch einmal zurückkommen. Wir bitten Sie heute schon, darauf zu achten — das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein — , daß kein junger Mensch unnötigerweise 24 Monate Dienst leisten muß nur deswegen, weil die Kapazitäten beim Bundesamt oder sonst irgendwo nicht ausreichen.
    Ich komme zum nächsten Punkt: Sie sagen im Vorblatt, das Gesetz habe sich bewährt. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Es gibt viele Einzelpunkte, die nach wie vor sehr strittig sind. Ich beginne mit einem, der mir sehr am Herzen liegt: Für 10 bis
    Deutscher Bundestag — 1 i. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5439
    Gilges
    15 % der jungen Menschen findet nach wie vor die Gewissensprüfung statt, nämlich für die, die schon einmal bei der Bundeswehr waren oder die während der Bundeswehrzeit ihren Antrag auf Wehrdienstverweigerung stellen. Für diese gilt das.

    (Sauer [Stuttgart] [CDU/CSU]: Ein ganz geringer Teil!)

    — Entschuldigen Sie einmal, Herr Sauer: 10 bis 15 % der Antragsteller ist kein kleiner Teil, das sind jährlich einige zigtausende. Sprechen Sie hier also bitte nicht von einem kleinen Teil; ich glaube, daß das unnötig ist. Es wäre sinnvoll, daß auch für diese Betroffenen die Gewissensprüfung in der alten Form, wie sie heute noch existiert, abgeschafft wird.
    Das Gesetz hat sich z. B. auch nicht bei der Frage des Einsatzes bewährt. Wir stellen zunehmend fest, daß Sie beginnen, die Einsatzorte so zu strukturieren, daß ich manchmal den Eindruck habe, daß Sie zwei wichtige Punkte vernachlässigen: Das ist zum einen die Arbeitsmarktneutralität. Ich nenne hier den Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben. Ich habe weiterhin den Eindruck, daß sich der Zivildienst zunehmend zu einem Arbeitsdienst mausert. Ich glaube, daß da manch einem die Verhältnisse in der DDR im Kopf herumschwirren und daß man den Zivildienst nicht als Friedensdienst ausbauen will. Wir Sozialdemokraten wollen keinen Arbeitsdienst.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: Von Arbeitsdienst kann keine Rede sein!)

    Ich hoffe, daß auch Sie den Zivildienst nicht so ausweiten wollen.
    Ich will weiterhin auf die Probleme aufmerksam machen, die durch die Verlängerung entstehen: Durch den 24monatigen Zivildienst wird der Studienanfang der Betroffenen erschwert oder problematisch; wir werden im Ausschuß darauf noch einmal zurückkommen. Die Frage der Ausbildung und auch die Frage des Arbeitsplatzes werden zunehmend zu einem Problem, je länger die Zeit wird; Sie wissen das, Sie kennen das auch aus der Praxis.
    Ein nächster Punkt, der uns sehr am Herzen liegt und der uns große Schwierigkeiten macht, ist die Frage der Einführungslehrgänge. Für 50 % der Zivildienstleistenden finden heute keine Einführungslehrgänge statt. Das ist eine große Erschwernis, insbesondere wenn Sie berücksichtigen, daß die Verschärfung des Zivildienstes gerade in Einsatzbereichen stattfindet, die sehr problematisch sind. Ich halte es auf die Dauer nicht für zulässig, daß junge Menschen, die mit Schwerstbehinderten umgehen, die bei alten Menschen Einzelbetreuung vornehmen oder die im Rettungsdienst tätig sind, keinen Einführungslehrgang haben. Dies ist eine schlimme Geschichte, und es ist angebracht, daß sich das Bundesministerium nun einmal aufrafft und sich bemüht, diese Einführungslehrgänge grundsätzlich für alle Zivildienstleistenden sicherzustellen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das gilt auch für die Betreuung der Zivildienstleistenden während dieser Zeit. Es gibt ja schwierige Einsatzorte, die psychische Probleme mit sich bringen. Ich denke jetzt gerade wieder an Fälle, in denen ein junger Zivildienstleistender mit einem Schwerstbehinderten umgehen muß. Das ist ja keine einfache Geschichte. Auch da findet keine laufende Betreuung statt.
    Ich glaube, es ist auch angebracht, daß in der Ausgestaltung des Zivildienstes das Bundesministerium den Zivildienststellen — ob Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder Diakonie — die Möglichkeiten schafft, daß eine Betreuung während dieser schweren Arbeit stattfindet. Dazu muß auch Geld bereitstehen, und das Ministerium sollte da eine Lösungsmöglichkeit schaffen.
    Ich will zu einem nächsten Problem kommen, das Sie überhaupt nicht lösen wollen oder lösen können. Das ist die Frage der Totalverweigerung. Hier findet eine Doppelbestrafung statt. Ich meine, es wäre wirklich an der Zeit — Sie sagen ja, es sei jetzt abgeschlossen; so haben Sie das formuliert — , auch dieses Thema einmal abzuschließen und uns hier eine Lösung vorzulegen, mit der wir alle gemeinsam umgehen können.
    Unsinnig ist auch die Regelung, daß derjenige, der seinen Antrag später stellt, also nach der oder während der Bundeswehrzeit, noch sechs Monate nachdienen muß. Das ist schlicht und einfach eine bösartige Bestrafung desjenigen, der das macht. Ich weiß nicht, wer sich das ausdenkt und wer sich das ausgedacht hat. Ich muß Ihnen sagen: Man braucht schon viel Einfallsreichtum, um solche Bösartigkeiten zu erfinden; ich sage es einmal so. Es gibt überhaupt keinen Grund dafür, daß man das macht.
    Wir fordern, daß über dieses Gesetz in Zukunft hier jährlich berichtet wird, damit wir die Möglichkeit haben, im Deutschen Bundestag über all die Schwachstellen, die dieses Gesetz hat und auch in Zukunft noch haben wird, wenn es auf Dauer fortbesteht, zu debattieren.
    Abschließend mächte ich sagen: Anläßlich des 50. Todestages von Carl von Ossietzky will ich daran erinnern, daß er einmal gesagt hat: „Ich war Pazifist, und ich werde Pazifist bleiben. " Ich hoffe, daß sich auch in dieser Republik noch viele junge Männer dieser Aussage anschließen und in Zukunft ihr im Grundgesetz verbrieftes Recht zur Verweigerung des Wehrdienstes und des Kriegsdienstes in Anspruch nehmen werden.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Eimer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes wird die Befristung der Reform des Zivildienstes und des Anerkennungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer aufgehoben. Diese Befristung war vor allem auf Drängen der FDP vorgenommen worden, weil wir abwarten wollten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt, und uns, d. h. das Parlament, selber unter Druck setzen wollten, uns zur gegebenen Zeit wieder mit diesem Gesetz zu beschäf-



    Eimer (Fürth)

    tigen. Ich bin froh, daß wir dieses Thema nun endlich abschließend behandeln können. Damit wird eine Reform festgeschrieben, die sich in der Praxis bewährt hat.
    Die Auseinandersetzung um den Zivildienst und um die sogenannte Drittellösung ist neu aufgekommen durch die Verlängerung des Wehrdienstes von 15 auf 18 Monate. Dies bedeutet nach der Drittellösung eine Verlängerung des Zivildienstes von 20 auf 24 Monate. Anders ausgedrückt: Bei einer Wehrdienstzeit von 15 Monaten dient ein Zivildienstleistender fünf Monate, bei einer Wehrdienstzeit von 18 Monaten sechs Monate länger.
    Der ganze Streit und die gesamte Auseinandersetzung ging darum, ob die Zeit, die ein Zivildienstleistender länger dienen soll, bei fünf Monaten bleibt oder ob die Drittellösung beibehalten wird, d. h. ob er einen Monat länger dienen soll. Das bedeutet, es geht nur um einen Monat. Darüber kann es keine Grundsatzdiskussion geben.
    Wie Sie wissen, war die FDP der Meinung, daß fünf Monate genügt hätten.

    (Abg. Gilges [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich will die Zeit nicht verlängern. Wir haben noch genügend Zeit, darüber zu streiten.