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    Plenarprotokoll 11/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Emmerlich 5351 A Erweiterung der Tagesordnung 5351 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5351 B Begrüßung ehemaliger Mitglieder des Haushaltsausschusses 5352 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Mosambik 5388 A Begrüßung des britischen Staatsministers David Mellor 5421 B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) (Drucksachen 11/2042, 11/2122, 11/2315, 11/2316) Louven CDU/CSU 5351 D Kirschner SPD 5352 D Dr. Thomae FDP 5354 C Frau Unruh GRÜNE 5355 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5356 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/2175) Häfner GRÜNE 5357 D Dr. Blens CDU/CSU 5359 D Wartenberg (Berlin) SPD 5361 B Dr. Hirsch FDP 5362 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktion der SPD: Lage im südlichen Afrika (Drucksache 11/1753) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte und Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/1531) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksache 11/1845) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkten 1 bis 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksache 11/2310) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Hermesbürgschaften für Südafrika-Geschäfte (Drucksache 11/2311) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Kreditvergabe der Kreditanstalt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 für Wiederaufbau (MW) an Südafrika (Drucksache 11/2313) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Kohleimporte aus Südafrika (Drucksache 11/2312) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksache 11/2326) Verheugen SPD 5366 A Dr. Hornhues CDU/CSU 5369 B Frau Eid GRÜNE 5372 C, 5385 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5373 C Schäfer, Staatsminister AA 5374 D Toetemeyer SPD 5377 C Kittelmann CDU/CSU 5379 C Duve SPD 5381 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5383 A Irmer FDP 5384 B Lowack CDU/CSU 5386 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 11/2274) 5388 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 11/2276) 5388 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz) (Drucksache 11/2169) 5388 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Dreßler, Klein (Dieburg), Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (Drucksache 11/1704) 5388 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksachen 11/891, 11/2258) . . . . 5388 C Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/1832, 11/2319) 5388 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 15 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.21, 11/2142) 5389 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Drucksachen 11/1656 Nr. 3.36, 11/2256) 5389 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2252) . . . . 5389 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2279) . 5389 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/2020) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien (Drucksache 11/2070) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 „Ernährungssicherung in Hungerregionen" (Drucksache 11/2071) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 17. bis 25. September 1986 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1. bis 8. Oktober 1987 in Straßburg (Drucksachen 10/6296, 11/47, 11/478, 11/1398, 11/1989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Hungersnot in Eritrea und Tigray (Drucksache 11/2314) Klein, Bundesminister BMZ 5399 B Dr. Holtz SPD 5401 B Höffkes CDU/CSU 5404 C Frau Eid GRÜNE 5406 D, 5417 C Frau Folz-Steinacker FDP 5409 B Schanz SPD 5412 B Dr. Pinger CDU/CSU 5414 A Großmann SPD 5415 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 5418 A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksache 11/2247) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Irakisch-iranischer Krieg (Drucksache 11/629) Gansel SPD 5419 B Frau Olms GRÜNE 5421 B Lummer CDU/CSU 5423 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5424 A Schäfer, Staatsminister AA 5425 D Wüppesahl fraktionslos 5427 B Koschnick SPD 5428 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5430 A Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/1468, 11/2287) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/458, 11/2287) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe zu dem Antrag der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/802, 11/459, 11/2287) Dr. de With SPD 5432 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 5434 B Frau Olms GRÜNE 5435 A Dr. Hirsch FDP 5436 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5436 D Dr. Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5437 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (Drucksache 11/1942) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5437 D Gilges SPD 5438 B Eimer (Fürth) FDP 5439 D Frau Beer GRÜNE 5441 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 5441 D Jaunich SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5442 D Tagesordnungspunkt i (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/2303 vom 13. Mai 1988 — Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover MdlAnfr 63 13.05.88 Drs 11/2303 Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 5390 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 5390 C ZusFr Andres SPD 5391 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 5391 B Vom Dienstleistungsabend betroffene Bundesbehörden MdlAnfr 64 13.05.88 Drs 11/2303 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 5391 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5391 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 5392 B ZusFr Andres SPD 5392 B Förderung von Jugendreisen nach Polen durch das Bundesministerium für innerdeutsche Fragen; Zuständigkeit MdlAnfr 8, 9 13.05.88 Drs 11/2303 Frau Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 5392 C, 5392 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5392 D, 5393 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 5393 D, 5394 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5394 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5394 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 5394 C ZusFr Lambinus SPD 5394 D Förderprogramme für Windkraftanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff; Abbau im Rahmen der Steuerreform 1990 MdlAnfr 43, 44 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5395 A, 5396 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 5395 C, 5396 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 5395 D, 5396 B Ermittlungsverfahren wegen illegaler Lieferungen von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 56 13.05.88 Drs 11/2303 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5396 D ZusFr Gansel SPD 5397 A Nutzung steuerbefreiten Flugbenzins für private Kraftfahrzeuge; Zollkontrollen auf Sport- und Privatflughäfen MdlAnfr 45, 46 13.05.88 Drs 11/2303 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5397 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5397 C Einheitliche Regelung für die Mineralölsteuerbefreiung zu Hobbyzwecken MdlAnfr 47, 48 13.05.88 Drs 11/2303 Lambinus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5397D, 5398 B ZusFr Lambinus SPD 5397 D Nächste Sitzung 5443 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5444' A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 V Anlage 2 Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit in Düsseldorf und Mönchengladbach durch Nichtübernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerker in den Postdienst; Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Senkung der Auftragsvergabe an Fremdfirmen MdlAnfr 21, 22 13.05.88 Drs 11/2303 Pesch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5444 * B Anlage 3 Zahlungen der EG-Kommission an südafrikanische Oppositionsgruppen seit 1986; Verwendungsnachweis MdlAnfr 28, 29 13.05.88 Drs 11/2303 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* A Anlage 4 Angabe des Datums der „Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" in Visaanträgen von Heimatvertriebenen für Reisen nach Polen; Zurückweisung des Begriffs „Auswanderung" MdlAnfr 30 13.05.88 Drs 11/2303 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* B Anlage 5 Reduzierung von Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften, insbesondere in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 41, 42 13.05.88 Drs 11/2303 Weiss (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5445* C Anlage 6 Übernahme von Auszubildenden in bundeseigenen Betrieben, insbesondere in den Stahlwerken Peine-Salzgitter MdlAnfr 49 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5446* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5351 80. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Frau Conrad 19. 5. Ebermann 19. 5. Fellner 20. 5. Frau Fischer 19. 5. Dr. Götz 20. 5. Haack (Extertal) 19. 5. Frau Hämmerle 19. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Leidinger 20. 5. Dr. Miltner 19. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Schreiner 19. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stiegler 19. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wilz 19. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pesch (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 2303 Fragen 21 und 22): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf bestehende und durch die Strukturkrise dieses Raumes, einschließlich Mönchengladbach, noch verschärft aufgetretene hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht noch durch die Nichtübemahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkern erhöht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Absenkung des prognostizierten Vergabeanteils an Fremdfirmen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost bereitzustellen und die dafür notwendigen Löhne in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts aus dem Posthaushalt bereitzustellen? Zu Frage 21: Die Unterbringung der auslernenden Fernmeldehandwerker ist wie in den vergangenen Jahren für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost problematisch, weil die Deutsche Bundespost aus bildungs- und beschäftigungspolitischen Gründen besonders für diesen gewerblich-technischen Beruf seit Jahren wesentlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, als sie selbst zur Deckung des eigenen Nachwuchsbedarfs benötigt. Die Folge dieser überhöhten Ausbildungsquoten ist es, daß nicht für alle Ausgebildeten nach Abschluß der Ausbildung ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage wird die Deutsche Bundespost sich jedoch bemühen, möglichst allen Nachwuchskräften des gewerblichtechnischen Bereichs, für die es bei der Deutschen Bundespost im ausbildungsgerechten Bereich keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die auch außerhalb der Deutschen Bundespost keine entsprechende Beschäftigung finden, freie und besetzbare Arbeitsplätze im ausbildungsfremden Bereich anzubieten. Dies kann nicht immer im Heimatort oder im Heimatbezirk sein und setzt deshalb fachliche und örtliche Mobilität voraus. Nach den vorliegenden Daten muß allerdings auch erwogen werden, nicht alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Tatsache, daß aufgrund der veränderten Ausbildung unserer Fernmeldehandwerker zum Kommunikationselektroniker im Jahr 1990 keine Auszubildenden zur Übernahme heranstehen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden der zu erwartende technische Fortschritt der nächsten Jahre, der Wandel der Deutschen Bundespost hin zu einem Dienstleistungsanbieter mit einem Bedarf an Fachkräften im DV-Bereich, sowie die demographische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen. Zu Frage 22: Die Gesamtleistungen in der Ortslinientechnik wird zu 70 bis 75 v. H. als Eigenleistung und zu 25 bis 30 v. H. durch Auftragnehmer erbracht. Dies ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unter diesen Randbedingungen wird die Quote für den Vergabeteil in Kürze festgesetzt. Im übrigen wirkt sich die Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus, da die hier eingesetzten mittelständischen Firmen größtenteils in der gleichen Region ansässig sind. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5445 * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 28 und 29) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß (nach Mitteilung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Natali, im Europäischen Parlament) die Europäische Gemeinschaft in den vergangenen zwei Jahren etwa 60 Millionen DM an südafrikanische Oppositionsgruppen bezahlt hat und für 1988 plane, weitere 20 Millionen ECU zu zahlen? An welche „Oppositionsgruppen" werden diese Zahlungen geleistet, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ein Verwendungsnachweis für diese Zahlungen erfolgt, nachdem es sich um öffentliche Gelder, u. a. auch deutsche Steuergelder, handelt? Zu Frage 28: Bei dem von Ihnen angesprochenen Programm handelt es sich um das EG-Sonderprogramm für Apartheidsopfer in Südafrika. Dieses EG-Programm der sog. „Positiven Maßnahmen" geht zurück auf die Luxemburger Erklärung der Außenminister der Zehn, Spaniens und Portugals vom 10. September 1985. Dieses Programm wurde vom Europäischen Rat am 27. Juni 1986 ausdrücklich befürwortet. Seit Juli 1986 läuft das Programm über die vier Partnerorganisationen in Südafrika. Diese sind: Der Südafrikanische Kirchenrat, die Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz, die Gewerkschaften und der eigens zu diesem Zweck gegründete Kagiso-Trust. Diese Partnerorganisationen arbeiten wiederum mit europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. Die bislang ausgewählten Projekte sind überwiegend in den Bereichen „Humanitäre Hilfe, Sozialdienste, Rechtsberatung, medizinische Vorsorgung, Aus- und Fortbildung einschließlich Stipendienvergabe" angesiedelt. Zuwendungsempfänger sind eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, Rechtsberatungsbüros, soziale Hilfsdienste und andere Institutionen, die sich für Opfer der Apartheid einsetzen. Politische Organisationen sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Bislang hat die Kommission 34,7 Mio ECU für Projekte zugesagt. Bis zum Jahresende stehen noch 15 Mio ECU zur Verfügung. Falls ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments realisiert wird, kämen noch weitere 5,5 Mio ECU hinzu (1 ECU entspricht 2,07 DM). Zu Frage 29: Wie die Kommission die Zahlungen abwickelt, wie die Gelder verwendet werden und mit welchen Partnerorganisationen die Kommission zusammenarbeitet, habe ich bereits dargelegt. Die Nicht-RegierungsOrganisationen müssen der Kommission einen Verwendungsnachweis geben, der nach den geltenden Bestimmungen von der Kommission geprüft wird. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Frage 30): Ist es richtig, daß Heimatvertriebene in einem Visumantrag für einen Aufenthalt in der Volksrepublik Polen auch die Rubrik „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" ausfüllen müssen, und falls ja, ist die Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig geworden, um die Bezeichnung von Vertriebenen als Auswanderer zurückzuweisen bzw. eine Änderung dieser Praxis herbeizuführen? Nach den dem Auswärtigen Amt bekannten Anträgen auf Einreisevisen der Volksrepublik Polen ist unter anderem auch eine Spalte mit der Frage nach dem „Datum der Auswanderung aus der VR Polen" zu beantworten. Diese Anträge gelten für jedermann, nicht nur für die Heimatvertriebenen. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die inhaltlich nahezu gleiche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka vom 5. Dezember 1986: Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welche Gefühle für heimatvertriebene Antragsteller entstehen müssen, wenn ihre Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit wiederholt mit der polnischen Seite aufgenommen. Sie wird sie bei geeigneter Gelegenheit erneut ansprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung den Inhalt der Aussage des Bundesvorstandsmitgliedes der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Christian Zahn, die dieser in Kaiserslautern gemacht hat (siehe Ausgabe „Die Rheinpfalz", Nr. 101, vom Samstag, dem 30. April 1988, Seite ,Kaiserslauterer Rundschau' und Seite ,Südwestdeutsche Zeitung'), als zutreffend bestätigen, wonach in den kommenden Jahren rund 5 000 Stellen, vorwiegend durch Verzicht auf Wiederbesetzung, bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, davon allein etwa 2 000 in Rheinland-Pfalz, eingespart werden sollen? Trifft es zu, daß im Haushalt .der Vereinigten Staaten von Amerika im Haushaltsjahr 1987/88 insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland (davon allein in Rheinland-Pfalz 1 308) gestrichen worden sind? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Nach Mitteilung des Hauptquartiers der US-Armee in Europa steht noch nicht fest, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts erforderlich sind. Die Verringerung des Personalbestandes soll auf jeden Fall wesentlich geringer sein. Die fälschlich genannten Zahlen hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereits am 30. April 1988 dementiert. Zu Frage 42: Dies trifft so nicht zu. Das amerikanische Hauptquartier hat im Januar 1988 aufgrund der Kürzungen 5446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 im US-Verteidigungshaushalt 1987/88 entschieden, daß bis zum 30. September 1988 bundesweit insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 1 308 Stellen mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Davon werden in Rheinland-Pfalz 979 Stellen wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 481 mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Es kann damit gerechnet werden, daß durch die geltenden Einstellungsbeschränkungen Entlassungen nur in geringem Umfange erforderlich sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/2303 Frage 49): Inwieweit will die Bundesregierung über die Aufsichtsräte Einfluß nehmen, damit jetzt vor dem Abschluß ihrer Lehre stehende Auszubildende übernommen werden, wie z. B. derzeit 341 Auszubildende in den staatseigenen Stahlwerken PeineSalzgitter? Die Unternehmen des industriellen Bundesvermögens werden privatwirtschaftlich geführt. Der Einflußnahme über die Aufsichtsräte auf die Unternehmensleitungen sind durch das geltende Recht enge Grenzen gesetzt, die im Interesse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen beachtet werden müssen. Die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG haben trotz schwieriger Anpassungsmaßnahmen mit erheblichem Belegschaftsabbau aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf ausgebildet. Sie bemühen sich auch, trotz der noch fortlaufenden Anpassungsmaßnahmen den Auslernenden — soweit unternehmerisch vertretbar — eine Anschlußbeschäftigung im eigenen Unternehmen oder bei anderen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen auch Übernahmen auf der Grundlage von Zeitverträgen angestrebt. Es kann aber nicht erwartet werden, daß ein Unternehmen, welches aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf hinaus ausbildet, später auch alle Ausgebildeten übernimmt. Infolge ihrer guten Ausbildung ist aber zu hoffen, daß alle Auslernenden — wenn auch vielleicht nicht sofort — einen Arbeitsplatz finden und sich so die Frage der Weiterbeschäftigung entschärft. Dies setzt allerdings auch eine Bereitschaft zur räumlichen und fachlichen Beweglichkeit voraus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ellen Olms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach offiziellen Untersuchungen der Vereinten Nationen setzt das irakische Regime seit etwa 5 Jahren die international geächteten chemischen Kampfstoffe Senfgas und Tabun im Krieg gegen den Iran und im Krieg gegen die überwiegend kurdische Zivilbevölkerung im Norden des Irak ein.
    Nachdem bereits tausende kleinerer Ortschaften und Dörfer im Nordirak entweder dem Erdboden gleichgemacht oder aber mit Giftgaseinsätzen unbewohnbar gemacht wurden, erregten die jüngsten Giftgaseinsätze der irakischen Luftwaffe gegen die kurdische Bevölkerung in der Stadt Halabscha Bestürzung und Entsetzen in der Weltöffentlichkeit. Ca. 5 000 Menschen, unter ihnen vor allem alte Menschen, Frauen und Kinder, starben qualvoll an den Folgen der eingesetzen Giftgase. Tausende wurden verletzt. Wiederum Tausende waren zur Flucht gezwungen. Die Stadt Halabscha, einst von rund 70 000 Menschen bewohnt, gleicht heute einer Geisterstadt, in der sich noch rund 200 Menschen aufhalten.
    Diese Giftgaseinsätze sind verabscheuungswürdig. Sie sind seit 1925 im Genfer Abkommen international geächtet, und auch die irakische Regierung hat dieses Abkommen im Jahre 1931 ratifiziert.
    Dennoch setzt das irakische Regime diese grauenvollen Waffen sowohl gegen die überwiegend kurdische Bevölkerung im Nordirak als auch im Krieg gegen den Iran ein. Und der irakische Außenminister hat erst kürzlich bei seinem Besuch in Brasilien den Einsatz von Giftgasen auch offiziell zugegeben.
    Das Hauptanliegen unseres Antrages ist die Verurteilung des irakischen Regimes durch die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Giftgaseinsätze gegen die überwiegend kurdische Bevölkerung im Nordirak, den an der kurdischen Bevölkerung begangenen Hinrichtungen und Massakern sowie den Zwangsvertreibungen und Umsiedlungen.
    Die Giftgaseinsätze gegen die nordirakische Stadt Halabscha waren die bisherige Spitze des Eisberges. Uns liegen Berichte — unter anderem von amnesty international und der Gesellschaft für bedrohte Völker — vor, aus denen eindeutig hervorgeht, daß die irakische Luftwaffe bereits im letzten Jahr, und zwar im Frühjahr 1987 und im September 1987, flächendeckende Bombardements mit Giftgas gegen die von Kurden bewohnten Ortschaften im Nordirak flog, daß zumindest in einem Fall bekannt ist, daß 426 namentlich bekannte Giftgas-Verletzte zunächst verschleppt wurden und seitdem als spurlos verschwunden gelten, daß am 26. März dieses Jahres, nur zwei Tage nach den Giftgas-Angriffen auf die Stadt Halabscha, ca. 400 verletzte Kurden aus dieser Stadt verschleppt und anschließend in einem Internierungslager in der Nähe von Sulaimaniya umgebracht wurden, daß bestimmten Nahrungsmitteln Rattengift beigemengt wurde, an denen die Menschen starben, daß — in der Summe der Politik der Massaker und der Vertreibung — eine halbe Million Kurden in den Iran fliehen mußten, zwischen 350 000 und 500 000 Kurden innerhalb des Irak zwangsumgesiedelt wurden und Tausende von Toten zu beklagen sind.
    Die Gesellschaft für bedrohte Völker spricht in diesem Zusammenhang von einer seit Jahren betriebenen „systematischen Vergasung kurdischer und assyrisch-christlicher Siedlungsgebiete" und einem „derzeit wohl einmaligen Kriegsverbrechen".



    Frau Olms
    Der Antrag zielt also speziell darauf ab, daß endlich Schluß sein muß mit dem Terror und den verbrecherischen Giftgaseinsätzen seitens des irakischen Regimes gegen die irakischen Kurden im eigenen Land.
    Selbstverständlich ist mir bekannt, daß die Kurdenfrage im Irak inzwischen sehr eng mit dem Golf-Krieg zusammenhängt. Und genau so selbstverständlich fordere ich eine unverzügliche Beendigung des Golf-Krieges und des Einsatzes chemischer Waffen in diesem Krieg.
    Mir kommt es aber gerade bei unserem Antrag darauf an, den Umgang des irakischen Regimes mit der nach Autonomie strebenden kurdischen Bevölkerungsminderheit zu verurteilen, weil die bevölkerungs- und menschenrechtsverachtende Politik des Iraks in dieser Frage durch die Ereignisse des GolfKrieges permanent überschattet wird.
    Das Problem der kurdischen Bevölkerung im Irak leitet sich keineswegs aus dem Golf-Krieg ab, sondern ist wesentlich älter als dieser schreckliche Krieg. Daß große Teile der kurdisch-irakischen politischen Opposition inzwischen den Schutz und das Bündnis mit dem iranischen Regime eingegangen sind, ist die Folge einer irakischen Politik, die die kurdische Bevölkerung geradezu in dieses Bündnis mit dem Iran getrieben hat.
    Umgekehrt erkennt das iranische Regime die Kurden im eigenen Land und im Irak keineswegs als eigenständigen Widerstand an und bezeichnet sie fälschlicherweise als islamische Kämpfer des Irak. Mehr noch: Das iranische Regime brachte vor sieben Jahren rund 10 000 iranische Kurden um und bedient sich der kurdisch-irakischen Widersprüche, um im Nordirak eine sogenannte zweite Front im Rahmen des Golf-Krieges zu eröffnen.
    Das Eindringen iranischer Truppen auf das Territorium des überwiegend von Kurden bewohnten Nordostirak dient dem irakischen Regime wiederum als Vorwand, von den Massakern und Zwangsumsiedlungen der irakischen Kurden abzulenken und diese mit dem Krieg gegen den Iran zu begründen. Wenn wir hier also die Verurteilung des irakischen Regimes durch die Bundesregierung fordern, so bedeutet das absolut keine Beschönigung oder gar Parteinahme für das iranische Regime.
    Auch der neuerliche Hungerstreik von kurdischen Gefangenen in der Türkei gegen die Folter und für verbesserte Haftbedingungen verweist auf die politische Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung in der Türkei.
    Worauf es mir aber mit unserem Antrag ankommt, ist, daß das irakische Regime wegen seiner Verbrechen an der kurdischen Bevölkerung im eigenen Land gewissermaßen im Schatten des Golf-Krieges verurteilt wird, zumal es an diesem Punkt an politischen Initiativen bisher mangelt.
    Anfang Mai dieses Jahres verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Initiative der Bundesrepublik den Einsatz chemischer Waffen im Golf-Krieg, ohne daß dabei jedoch Roß und Reiter genannt noch die Giftgaseinsätze gegen die kurdische Bevölkerung erwähnt wurden. Unseren Intentionen kommt da eine Dringlichkeitsentschließung des
    Europäischen Parlaments vom April dieses Jahres schon näher, in der neben der Verurteilung der Chemiewaffeneinsätze im Golf-Krieg und neben der speziellen Verurteilung des Irak auf die Kurdenproblematik im Irak hingewiesen wird.
    Die Dringlichkeit unseres Antrags ergibt sich daraus, daß das irakische Regime weitere Giftgaseinsätze angedroht hat, und zwar gegen die nordirakische Stadt Sulaimaniya mit rund 1 Million Einwohnern. Angesichts der bisherigen Erfahrungen muß also mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Daß das irakische Regime von der Bundesregierung und darüber hinaus auch international wegen seiner Giftgaseinsätze und der völkermordähnlichen Politik gegenüber der kurdischen Bevölkerung verurteilt wird, kann nur einen ersten Schritt bedeuten.
    Einer der Schlüssel zur Beendigung sowohl des Giftgaseinsatzes als auch des Golf-Krieges sowie den Massakern und Zwangsvertreibungen der irakischen Kurden liegt in den NATO-Staaten. Denn die nach wie vor laufenden Waffenlieferungen an die beiden kriegführenden Länder ermöglichen überhaupt erst die Fortsetzung des mittlerweile schon knapp acht Jahre andauernden Krieges.

    (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Sowjetunion!)

    Auch die Herstellung der chemischen Waffen wäre ohne die Hilfe seitens der NATO-Staaten nicht möglich.
    In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, geeignete Formen des Drucks wie Sanktionen gegen den Irak in Erwägung zu ziehen — wir haben uns da sehr vorsichtig ausgedrückt — und sie auch anzuwenden, wenn der Irak nicht unverzüglich die Giftgaseinsätze im Golf-Krieg und speziell gegen die irakischen Kurden unterläßt. Bislang aber sind massivere politische und diplomatische Aktivitäten seitens der Bundesregierung nicht erfolgt.
    Warum wurde z. B. der bundesdeutsche Botschafter nach den Giftgaseinsätzen in Halabscha nicht unverzüglich zur Berichterstattung nach Bonn abberufen? Warum — um ein weiteres Beispiel zu nennen — hat die Bundesregierung ihrerseits nicht den Besuch des irakischen Außenministers in Bonn — ebenfalls einige Tage nach den Gaseinsätzen in Halabscha — von sich aus abgesagt? Der irakische Außenminister erschien nicht in der Bundesrepublik, aber wegen einer kurzfristigen Absage seinerseits.
    Sanktionen, seien es politische, diplomatische oder wirtschaftliche, stellen immer das äußerste Mittel der Außenpolitik dar, wenn alle übrigen herkömmlichen Maßnahmen gescheitert sind. Das gilt für das Rassistenregime Südafrikas genauso wie für das irakische Regime. Ich fordere also die Bundesregierung auf, ihre Initiativen gegen die völker- und menschenrechtsverletzende Politik des Iraks gegen die irakischen Kurden zu verstärken.
    In Punkt 3 unseres Antrags fordern die GRÜNEN von der Bundesregierung, mit allen Mitteln die Lieferungen von Produktionsanlagen und Chemikalien, die zur Herstellung und Produktion chemischer Kampfstoffe dienen oder dienen könnten, zu unter-



    Frau Olms
    binden. Die Bundesregierung wird dieser unserer Forderung wahrscheinlich zustimmen, denn sie selbst hat eine Reihe von Maßnahmen in dieser Hinsicht getroffen. So unterliegen bestimmte Chemikalien, die zur Herstellung von Giftgasen dienen könnten, einem Genehmigungsvorbehalt.
    Der vorliegende Antrag der SPD ist von der Sache her zu unterstützen. Er bezieht sich jedoch stärker auf den Golf-Krieg und behandelt die Problematik unseres Antrags überhaupt nicht. Von der Sache her gesehen würden sich die beiden vorliegenden Anträge jedoch ergänzen, wobei mir unverständlich ist, daß der vorliegende SPD-Antrag erst heute auf die Tagesordnung gekommen ist.
    Wir erleben aber gerade in den letzten Wochen, daß sich die Bundesregierung des Themas Menschenrechte angenommen hat. Ich hoffe, daß die Stichworte Abschaffung der Todesstrafe, Ächtung der Folter, Verurteilung von Giftgaseinsätzen im Golf-Krieg nicht hohle Worte sind. Nur: Stille Diplomatie und internationale Appelle haben nicht bewirken können, daß das irakische Regime von den Giftgaseinsätzen Abstand nimmt. Hier werden nunmehr Taten verlangt.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Lummer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Lummer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nun das dritte Mal, daß sich der Bundestag heute mit einem Teil des Leides beschäftigt, das in unserer Welt vorhanden ist: zunächst das südliche Afrika, dann der Bericht über Entwicklungshilfe mit dem Schwerpunkt des Schicksals in Äthiopien und seiner Umgebung und nun die Golfregion. Dabei wird man sicher erkennen müssen, daß der Krieg zwischen dem Iran und dem Irak zu den schrecklichsten Erfahrungen unserer Tage gehört; dies kann natürlich niemanden kaltlassen.
    Chemische Waffen auf der einen und der Fronteinsatz von Kindern auf der anderen Seite machen es einem nun wirklich schwer, nach der größeren Hälfte der Schuld zu suchen. Aber sicher geht es auch nicht darum, für die eine oder die andere kriegführende Seite Partei zu ergreifen, sondern darum, Partei für die Menschen auf beiden Seiten zu ergreifen, die nichts anderes wollen als den Frieden.
    In der Verurteilung gerade des Einsatzes chemischer Waffen wird und will sich die Bundesrepublik Deutschland von niemandem übertreffen lassen. Ihre Politik ist konsequent darauf gerichtet, daß die chemischen Waffen aus den Arsenalen verschwinden. Wenn man aber den Begriff chemische Waffen hört und verwendet, ist zumindest mir unwohl dabei, weil die ganze Grausamkeit und Unmenschlichkeit in einem solchen Begriff nicht zum Ausdruck kommt. Es klingt geradezu wie eine Verharmlosung der Dinge, um die es wirklich geht. Schon die Bilder lassen die barbarischen Greuel und die Todesqualen erkennen, denen die Menschen dort zum Opfer fallen, aber alle Bilder fangen die ganze Dimension des Schreckens nicht ein, der doch Wirklichkeit ist. Mag das Ausmaß des Schreckens, der uns hier begegnet, nicht apokalyptisch sein — die Art und Weise ist es in jedem Fall.
    Obwohl ein Einsatz von chemischen Waffen schon jetzt dem Völkerrecht widerspricht, müssen alle Bemühungen fortgesetzt werden, ein weltweites Verbot der chemischen Waffen vertraglich zu sichern und Verifikationsmechanismen zu vereinbaren. Ich denke, die Bundesregierung muß sich hier nichts vorwerfen. Sie hat noch jüngst, im April 1988, in einer Verbalnote an die Teilnehmerstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz appelliert, dem weltweiten C-Waffen-Verbot nun allerhöchste Dringlichkeit zu geben. Zusammen mit Italien und Japan hat sie im Sicherheitsrat eine Resolution eingebracht, die den Einsatz von C-Waffen verurteilt und die Bemühungen um ein weltweites Verbot unterstreicht. Sie ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen. Wenn Sie, Herr Gansel, nicht damit zufrieden sind, daß der Irak nicht expressis verbis genannt wird, so sei doch darauf hingewiesen, daß der Giftgaseinsatz von seiten des Iraks der Anlaß für diese Aktion gewesen ist.
    Meine Damen und Herren, nach Lage der Dinge aber kann unser Ziel nicht nur darin bestehen, den Einsatz chemischer Waffen zu verhindern, den Kinderkrieg zu stoppen oder den Verzicht auf die Lieferung von Kriegsmaterial durchzusetzen. All dies ist wichtig, all dies ist nötig, und wir müssen auch alles dafür tun. Dennoch erscheint es wahrscheinlich, daß erst mit dem Ende des Golf-Krieges all dies erreicht werden kann.
    Die Vereinten Nationen haben in ihrer Resolution 598 die sofortige Beendigung des Golf-Krieges gefordert. Es hat auch Gespräche und Verhandlungen gegeben. Es bleibt schwer einzusehen, daß die Vorabfeststellung der Schuldfrage zur Voraussetzung des Endes des Mordens gemacht wird. Dafür haben sicher alle die kein Verständnis, die vom Tod bedroht sind: die Menschen auf beiden Seiten, die Besatzungen von Tankern und alle für den Frieden engagierten Menschen.

    (Frau Olms [GRÜNE]: Nicht die Opfer als Argument heranziehen!)

    In der Tat, darin ist dem Kollegen Gansel wiederum zuzustimmen: Auch wir fühlen uns verantwortlich für den Frieden in dieser Region. Die Vereinten Nationen hatten für den Fall des Scheiterns ihrer Bemühungen im Zusammenhang mit der Resolution 598 konkrete Schritte in Aussicht gestellt. Darauf warten wir noch.
    Meine Damen und Herren, wir haben viel über Sanktionen im Zusammenhang mit Südafrika und anderem geredet. Warum gibt es in bezug auf das Ende des Golf-Krieges nicht die wirklich brennende und lautstarke Frage nach Sanktionen? Hier müßte es doch möglich sein, einen breiten Konsens zu finden. Das Ziel wäre wahrlich lohnend. Es mag sein, daß die Welle des weltweiten Protestes nicht laut genug war, aber es ist nicht geschwiegen worden. Dennoch sehen wir uns in aller Hilflosigkeit dergestalt, daß alle Reden und alle Vereinbarungen nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt haben. Man fragt sich, was das für eine Völkergemeinschaft ist, die bestimmte Vereinbarun-



    Lummer
    gen trifft, an die sich bestimmte Glieder dieser Gemeinschaft nicht halten.
    Es stellt sich in der Tat die auch von den Vorrednern angesprochene Frage nach einem gemeinsamen Handeln der Vereinten Nationen und insbesondere auch der Großmächte, um unverzüglich einen Waffenstillstand zu erreichen. In der erwähnten Resolution der Vereinten Nationen heißt es zum Schluß:
    Der Sicherheitsrat beschließt, erforderlichenfalls erneut zusammenzutreten, um weitere Schritte zu erwägen, die die Befolgung dieser Resolution sicherstellen sollen.
    Meine Damen und Herren, auch wir sind der Meinung, diese Schritte sind überfällig. Es lohnt sich wirklich, den ehrlichen Versuch zu unternehmen, die beiden Anträge zu einer gemeinsamen Resolution zusammenzubringen, damit wir unseren Teil dazu beitragen, daß am Golf Frieden herrscht und die schrecklichen Zustände ein Ende finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)