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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Emmerlich 5351 A Erweiterung der Tagesordnung 5351 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5351 B Begrüßung ehemaliger Mitglieder des Haushaltsausschusses 5352 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Mosambik 5388 A Begrüßung des britischen Staatsministers David Mellor 5421 B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) (Drucksachen 11/2042, 11/2122, 11/2315, 11/2316) Louven CDU/CSU 5351 D Kirschner SPD 5352 D Dr. Thomae FDP 5354 C Frau Unruh GRÜNE 5355 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5356 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/2175) Häfner GRÜNE 5357 D Dr. Blens CDU/CSU 5359 D Wartenberg (Berlin) SPD 5361 B Dr. Hirsch FDP 5362 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktion der SPD: Lage im südlichen Afrika (Drucksache 11/1753) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte und Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/1531) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksache 11/1845) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkten 1 bis 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksache 11/2310) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Hermesbürgschaften für Südafrika-Geschäfte (Drucksache 11/2311) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Kreditvergabe der Kreditanstalt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 für Wiederaufbau (MW) an Südafrika (Drucksache 11/2313) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Kohleimporte aus Südafrika (Drucksache 11/2312) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksache 11/2326) Verheugen SPD 5366 A Dr. Hornhues CDU/CSU 5369 B Frau Eid GRÜNE 5372 C, 5385 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5373 C Schäfer, Staatsminister AA 5374 D Toetemeyer SPD 5377 C Kittelmann CDU/CSU 5379 C Duve SPD 5381 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5383 A Irmer FDP 5384 B Lowack CDU/CSU 5386 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 11/2274) 5388 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 11/2276) 5388 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz) (Drucksache 11/2169) 5388 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Dreßler, Klein (Dieburg), Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (Drucksache 11/1704) 5388 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksachen 11/891, 11/2258) . . . . 5388 C Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/1832, 11/2319) 5388 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 15 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.21, 11/2142) 5389 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Drucksachen 11/1656 Nr. 3.36, 11/2256) 5389 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2252) . . . . 5389 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2279) . 5389 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/2020) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien (Drucksache 11/2070) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 „Ernährungssicherung in Hungerregionen" (Drucksache 11/2071) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 17. bis 25. September 1986 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1. bis 8. Oktober 1987 in Straßburg (Drucksachen 10/6296, 11/47, 11/478, 11/1398, 11/1989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Hungersnot in Eritrea und Tigray (Drucksache 11/2314) Klein, Bundesminister BMZ 5399 B Dr. Holtz SPD 5401 B Höffkes CDU/CSU 5404 C Frau Eid GRÜNE 5406 D, 5417 C Frau Folz-Steinacker FDP 5409 B Schanz SPD 5412 B Dr. Pinger CDU/CSU 5414 A Großmann SPD 5415 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 5418 A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksache 11/2247) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Irakisch-iranischer Krieg (Drucksache 11/629) Gansel SPD 5419 B Frau Olms GRÜNE 5421 B Lummer CDU/CSU 5423 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5424 A Schäfer, Staatsminister AA 5425 D Wüppesahl fraktionslos 5427 B Koschnick SPD 5428 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5430 A Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/1468, 11/2287) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/458, 11/2287) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe zu dem Antrag der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/802, 11/459, 11/2287) Dr. de With SPD 5432 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 5434 B Frau Olms GRÜNE 5435 A Dr. Hirsch FDP 5436 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5436 D Dr. Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5437 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (Drucksache 11/1942) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5437 D Gilges SPD 5438 B Eimer (Fürth) FDP 5439 D Frau Beer GRÜNE 5441 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 5441 D Jaunich SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5442 D Tagesordnungspunkt i (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/2303 vom 13. Mai 1988 — Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover MdlAnfr 63 13.05.88 Drs 11/2303 Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 5390 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 5390 C ZusFr Andres SPD 5391 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 5391 B Vom Dienstleistungsabend betroffene Bundesbehörden MdlAnfr 64 13.05.88 Drs 11/2303 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 5391 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5391 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 5392 B ZusFr Andres SPD 5392 B Förderung von Jugendreisen nach Polen durch das Bundesministerium für innerdeutsche Fragen; Zuständigkeit MdlAnfr 8, 9 13.05.88 Drs 11/2303 Frau Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 5392 C, 5392 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5392 D, 5393 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 5393 D, 5394 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5394 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5394 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 5394 C ZusFr Lambinus SPD 5394 D Förderprogramme für Windkraftanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff; Abbau im Rahmen der Steuerreform 1990 MdlAnfr 43, 44 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5395 A, 5396 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 5395 C, 5396 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 5395 D, 5396 B Ermittlungsverfahren wegen illegaler Lieferungen von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 56 13.05.88 Drs 11/2303 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5396 D ZusFr Gansel SPD 5397 A Nutzung steuerbefreiten Flugbenzins für private Kraftfahrzeuge; Zollkontrollen auf Sport- und Privatflughäfen MdlAnfr 45, 46 13.05.88 Drs 11/2303 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5397 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5397 C Einheitliche Regelung für die Mineralölsteuerbefreiung zu Hobbyzwecken MdlAnfr 47, 48 13.05.88 Drs 11/2303 Lambinus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5397D, 5398 B ZusFr Lambinus SPD 5397 D Nächste Sitzung 5443 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5444' A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 V Anlage 2 Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit in Düsseldorf und Mönchengladbach durch Nichtübernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerker in den Postdienst; Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Senkung der Auftragsvergabe an Fremdfirmen MdlAnfr 21, 22 13.05.88 Drs 11/2303 Pesch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5444 * B Anlage 3 Zahlungen der EG-Kommission an südafrikanische Oppositionsgruppen seit 1986; Verwendungsnachweis MdlAnfr 28, 29 13.05.88 Drs 11/2303 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* A Anlage 4 Angabe des Datums der „Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" in Visaanträgen von Heimatvertriebenen für Reisen nach Polen; Zurückweisung des Begriffs „Auswanderung" MdlAnfr 30 13.05.88 Drs 11/2303 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* B Anlage 5 Reduzierung von Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften, insbesondere in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 41, 42 13.05.88 Drs 11/2303 Weiss (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5445* C Anlage 6 Übernahme von Auszubildenden in bundeseigenen Betrieben, insbesondere in den Stahlwerken Peine-Salzgitter MdlAnfr 49 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5446* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5351 80. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Frau Conrad 19. 5. Ebermann 19. 5. Fellner 20. 5. Frau Fischer 19. 5. Dr. Götz 20. 5. Haack (Extertal) 19. 5. Frau Hämmerle 19. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Leidinger 20. 5. Dr. Miltner 19. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Schreiner 19. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stiegler 19. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wilz 19. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pesch (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 2303 Fragen 21 und 22): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf bestehende und durch die Strukturkrise dieses Raumes, einschließlich Mönchengladbach, noch verschärft aufgetretene hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht noch durch die Nichtübemahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkern erhöht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Absenkung des prognostizierten Vergabeanteils an Fremdfirmen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost bereitzustellen und die dafür notwendigen Löhne in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts aus dem Posthaushalt bereitzustellen? Zu Frage 21: Die Unterbringung der auslernenden Fernmeldehandwerker ist wie in den vergangenen Jahren für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost problematisch, weil die Deutsche Bundespost aus bildungs- und beschäftigungspolitischen Gründen besonders für diesen gewerblich-technischen Beruf seit Jahren wesentlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, als sie selbst zur Deckung des eigenen Nachwuchsbedarfs benötigt. Die Folge dieser überhöhten Ausbildungsquoten ist es, daß nicht für alle Ausgebildeten nach Abschluß der Ausbildung ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage wird die Deutsche Bundespost sich jedoch bemühen, möglichst allen Nachwuchskräften des gewerblichtechnischen Bereichs, für die es bei der Deutschen Bundespost im ausbildungsgerechten Bereich keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die auch außerhalb der Deutschen Bundespost keine entsprechende Beschäftigung finden, freie und besetzbare Arbeitsplätze im ausbildungsfremden Bereich anzubieten. Dies kann nicht immer im Heimatort oder im Heimatbezirk sein und setzt deshalb fachliche und örtliche Mobilität voraus. Nach den vorliegenden Daten muß allerdings auch erwogen werden, nicht alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Tatsache, daß aufgrund der veränderten Ausbildung unserer Fernmeldehandwerker zum Kommunikationselektroniker im Jahr 1990 keine Auszubildenden zur Übernahme heranstehen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden der zu erwartende technische Fortschritt der nächsten Jahre, der Wandel der Deutschen Bundespost hin zu einem Dienstleistungsanbieter mit einem Bedarf an Fachkräften im DV-Bereich, sowie die demographische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen. Zu Frage 22: Die Gesamtleistungen in der Ortslinientechnik wird zu 70 bis 75 v. H. als Eigenleistung und zu 25 bis 30 v. H. durch Auftragnehmer erbracht. Dies ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unter diesen Randbedingungen wird die Quote für den Vergabeteil in Kürze festgesetzt. Im übrigen wirkt sich die Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus, da die hier eingesetzten mittelständischen Firmen größtenteils in der gleichen Region ansässig sind. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5445 * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 28 und 29) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß (nach Mitteilung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Natali, im Europäischen Parlament) die Europäische Gemeinschaft in den vergangenen zwei Jahren etwa 60 Millionen DM an südafrikanische Oppositionsgruppen bezahlt hat und für 1988 plane, weitere 20 Millionen ECU zu zahlen? An welche „Oppositionsgruppen" werden diese Zahlungen geleistet, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ein Verwendungsnachweis für diese Zahlungen erfolgt, nachdem es sich um öffentliche Gelder, u. a. auch deutsche Steuergelder, handelt? Zu Frage 28: Bei dem von Ihnen angesprochenen Programm handelt es sich um das EG-Sonderprogramm für Apartheidsopfer in Südafrika. Dieses EG-Programm der sog. „Positiven Maßnahmen" geht zurück auf die Luxemburger Erklärung der Außenminister der Zehn, Spaniens und Portugals vom 10. September 1985. Dieses Programm wurde vom Europäischen Rat am 27. Juni 1986 ausdrücklich befürwortet. Seit Juli 1986 läuft das Programm über die vier Partnerorganisationen in Südafrika. Diese sind: Der Südafrikanische Kirchenrat, die Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz, die Gewerkschaften und der eigens zu diesem Zweck gegründete Kagiso-Trust. Diese Partnerorganisationen arbeiten wiederum mit europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. Die bislang ausgewählten Projekte sind überwiegend in den Bereichen „Humanitäre Hilfe, Sozialdienste, Rechtsberatung, medizinische Vorsorgung, Aus- und Fortbildung einschließlich Stipendienvergabe" angesiedelt. Zuwendungsempfänger sind eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, Rechtsberatungsbüros, soziale Hilfsdienste und andere Institutionen, die sich für Opfer der Apartheid einsetzen. Politische Organisationen sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Bislang hat die Kommission 34,7 Mio ECU für Projekte zugesagt. Bis zum Jahresende stehen noch 15 Mio ECU zur Verfügung. Falls ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments realisiert wird, kämen noch weitere 5,5 Mio ECU hinzu (1 ECU entspricht 2,07 DM). Zu Frage 29: Wie die Kommission die Zahlungen abwickelt, wie die Gelder verwendet werden und mit welchen Partnerorganisationen die Kommission zusammenarbeitet, habe ich bereits dargelegt. Die Nicht-RegierungsOrganisationen müssen der Kommission einen Verwendungsnachweis geben, der nach den geltenden Bestimmungen von der Kommission geprüft wird. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Frage 30): Ist es richtig, daß Heimatvertriebene in einem Visumantrag für einen Aufenthalt in der Volksrepublik Polen auch die Rubrik „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" ausfüllen müssen, und falls ja, ist die Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig geworden, um die Bezeichnung von Vertriebenen als Auswanderer zurückzuweisen bzw. eine Änderung dieser Praxis herbeizuführen? Nach den dem Auswärtigen Amt bekannten Anträgen auf Einreisevisen der Volksrepublik Polen ist unter anderem auch eine Spalte mit der Frage nach dem „Datum der Auswanderung aus der VR Polen" zu beantworten. Diese Anträge gelten für jedermann, nicht nur für die Heimatvertriebenen. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die inhaltlich nahezu gleiche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka vom 5. Dezember 1986: Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welche Gefühle für heimatvertriebene Antragsteller entstehen müssen, wenn ihre Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit wiederholt mit der polnischen Seite aufgenommen. Sie wird sie bei geeigneter Gelegenheit erneut ansprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung den Inhalt der Aussage des Bundesvorstandsmitgliedes der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Christian Zahn, die dieser in Kaiserslautern gemacht hat (siehe Ausgabe „Die Rheinpfalz", Nr. 101, vom Samstag, dem 30. April 1988, Seite ,Kaiserslauterer Rundschau' und Seite ,Südwestdeutsche Zeitung'), als zutreffend bestätigen, wonach in den kommenden Jahren rund 5 000 Stellen, vorwiegend durch Verzicht auf Wiederbesetzung, bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, davon allein etwa 2 000 in Rheinland-Pfalz, eingespart werden sollen? Trifft es zu, daß im Haushalt .der Vereinigten Staaten von Amerika im Haushaltsjahr 1987/88 insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland (davon allein in Rheinland-Pfalz 1 308) gestrichen worden sind? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Nach Mitteilung des Hauptquartiers der US-Armee in Europa steht noch nicht fest, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts erforderlich sind. Die Verringerung des Personalbestandes soll auf jeden Fall wesentlich geringer sein. Die fälschlich genannten Zahlen hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereits am 30. April 1988 dementiert. Zu Frage 42: Dies trifft so nicht zu. Das amerikanische Hauptquartier hat im Januar 1988 aufgrund der Kürzungen 5446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 im US-Verteidigungshaushalt 1987/88 entschieden, daß bis zum 30. September 1988 bundesweit insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 1 308 Stellen mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Davon werden in Rheinland-Pfalz 979 Stellen wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 481 mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Es kann damit gerechnet werden, daß durch die geltenden Einstellungsbeschränkungen Entlassungen nur in geringem Umfange erforderlich sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/2303 Frage 49): Inwieweit will die Bundesregierung über die Aufsichtsräte Einfluß nehmen, damit jetzt vor dem Abschluß ihrer Lehre stehende Auszubildende übernommen werden, wie z. B. derzeit 341 Auszubildende in den staatseigenen Stahlwerken PeineSalzgitter? Die Unternehmen des industriellen Bundesvermögens werden privatwirtschaftlich geführt. Der Einflußnahme über die Aufsichtsräte auf die Unternehmensleitungen sind durch das geltende Recht enge Grenzen gesetzt, die im Interesse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen beachtet werden müssen. Die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG haben trotz schwieriger Anpassungsmaßnahmen mit erheblichem Belegschaftsabbau aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf ausgebildet. Sie bemühen sich auch, trotz der noch fortlaufenden Anpassungsmaßnahmen den Auslernenden — soweit unternehmerisch vertretbar — eine Anschlußbeschäftigung im eigenen Unternehmen oder bei anderen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen auch Übernahmen auf der Grundlage von Zeitverträgen angestrebt. Es kann aber nicht erwartet werden, daß ein Unternehmen, welches aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf hinaus ausbildet, später auch alle Ausgebildeten übernimmt. Infolge ihrer guten Ausbildung ist aber zu hoffen, daß alle Auslernenden — wenn auch vielleicht nicht sofort — einen Arbeitsplatz finden und sich so die Frage der Weiterbeschäftigung entschärft. Dies setzt allerdings auch eine Bereitschaft zur räumlichen und fachlichen Beweglichkeit voraus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Höffkes.


Rede von Peter Wilhelm Höffkes
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Dr. Holtz, Sie haben eben einiges über die Nord-SüdKampagne des Europarates gesagt. Ich möchte dazu bemerken: Diese Kampagne wird als Maßnahme zu einer noch breiteren Bewußtseinsbildung in weiten Schichten der europäischen Bevölkerung begrüßt. Ich kann nur hoffen, daß Ihre Erwartungen, die ja sehr hoch geschraubt sind, in Erfüllung gehen.
Meine Damen und Herren, mit dem Siebten Bericht zur Entwicklungspolitik gibt die Bundesregierung Auskunft über ihre Tätigkeit, derjenigen der Europäischen Gemeinschaft, anderer staatlicher Träger und der nichtstaatlichen Entwicklungshilfeorganisationen in den Jahren 1985 und 1986. Struktur und Umfang des Berichts entsprechen dem Wunsch des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei der Diskussion des sechsten Berichts.
Zu danken ist der Bundesregierung, daß sie bei der Gestaltung die Forderungen des Bundestages vom Oktober 1984 beachtet hat und der Aufforderung nachgekommen ist, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Entwicklungspolitik, Bilanz und Perspektiven" zu berücksichtigen.
Des weiteren hat die Bundesregierung die Forderungen des Bundestages erfüllt, nämlich in einem gesonderten Kapitel die entwicklungspolitischen Aufgaben und Leistungen der Nicht-Regierungsorganisationen darzustellen. Hierauf wird in den Ausschußberatungen näher einzugehen sein.
An dieser Stelle scheint es mir aber angebracht, einmal darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung mit den Vorlagen des fünften, sechsten und siebten Berichts, zusammen mit den in den Berichten beigefügten Zahlen und Tabellenwerken gute Arbeit geleistet hat, eine Arbeit, die es jedem entwicklungspolitisch Interessierten erlaubt, sich sachkundig zu machen.
Die erwähnten Berichte und die jeweils dazu ergangenen Beschlußempfehlungen des Ausschusses stellen ein Kompendium, ein Nachschlagewerk für Entwicklungspolitik von — so meine ich — hohem Rang sowie äußerster Präzision und Aussagekraft dar. Es ist wohl angebracht, hier einmal ein herzliches Dankeschön all denen zu sagen, die mit großem Fleiß, Sachkunde und Einfühlungsvermögen, eben mit Engagement, am Zustandekommen mitgewirkt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es ist und war keine Arbeit für die Ablage in LeitzOrdnern oder Archiven, sondern eine lebendige Darstellung von politischen und wirtschaftlichen Ereignissen und Maßnahmen, die Anlaß und Ursache waren, um Aktivitäten zur Förderung der Staaten der Dritten Welt zu ergreifen, oftmals zur Überlebenshilfe gegenüber benachteiligten oder gefährdeten Menschen in der Dritten Welt, und zwar in partnerschaftlicher Solidarität, solchen Ansprüchen nachzukommen.
Wer den Siebten Bericht nüchtern liest, muß unbestreitbar feststellen, daß sich die Bundesregierung in



Höffkes
den Jahren 85/86 bemüht hat, allen Anforderungen gerecht zu werden, Anforderungen, die wegen Unterentwicklung aller Art berechtigt waren, aber oft auch heraufbeschworen durch Uneinsichtigkeit, Unfähigkeit und allgemeines Unvermögen von Regierungen und Staaten in der Dritten Welt. Allzuoft waren aber auch Kriege und Bürgerkriege Ursache von Hunger, von Flüchtlingsströmen, von Verelendungen und von riesigen ökologischen Zerstörungen.
Zur Situation der Entwicklungsländer heute, zu den zentralen Problemen wie Armut, Verelendung, Selbsthilfefähigkeit, Nahrungsmittelknappheit, zu den ökonomischen und ökologischen Grenzen der Ernährungssicherung, zur Agrarpolitik und zum Agrarhandel, zu Bevölkerungs- und zu Frauenfragen in der Dritten Welt werden noch eingehende Erörterungen in der Ausschußarbeit erforderlich sein. Jetzt darauf einzugehen, erlaubt die Zeit nicht.
Aber einige Anmerkungen zum Problem der Verschuldung.
Erstens. Die Verschuldung hat die schon fast unvorstellbare Summe von 1,2 Billionen US-Dollar überschritten.
Zweitens. Die Verschuldung der Entwicklungsländer hat sich zu einer globalen Herausforderung entwickelt. Sie belastet die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, beeinträchtigt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Ländern und gefährdet das internationale Finanzsystem. In vielen Entwicklungsländern blockiert sie den sozialen Fortschritt und gefährdet die politische Stabilität und demokratische Entwicklung. Sie verschärft die Konflikte zwischen Entwicklungs- und Industrieländern und belastet die internationalen Beziehungen.
Seit dem Ausbruch der Verschuldungskrise im Jahre 1982 haben die Gläubiger, nämlich Banken, Regierungen und internationalen Finanzierungsorganisationen, in Zusammenarbeit mit den Schuldnern die Stabilität des internationalen Finanzsystems bewahrt und ein Übergreifen der Krise auf das internationale Währungs- und Handelssystem verhindert.
Die Strategie zur Überwindung des internationalen Schuldenproblems zielt darauf ab, in den Schuldnerländern dauerhaftes Wachstum bei wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität zu sichern und wieder zu normalen Finanzbeziehungen zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gelangen und dies in sozial verträglicher Weise zu erreichen.
Dabei müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Die verschuldeten Entwicklungsländer müssen ihrer Eigenverantwortung gerecht werden und durch eine Politik innerer Reformen ihre strukturellen Verzerrungen und sozialen Ungleichgewichte abbauen und damit ihre Voraussetzungen für inländische Ersparnisbildung, produktive Investitionen, ausländische Direktinvestitionen und die Rückkehr von Fluchtkapital schaffen.
Die Industrieländer tragen eine Mitverantwortung, durch Sicherung günstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, ein nachhaltiges nicht inflationäres Wirtschaftswachstum, Wechselkursstabilität, niedrige Zinsen und offene Märkte für die Ausfuhren der Entwicklungsländer, deren Integration in den Weltmarkt zu erleichtern.
Die internationalen Finanzierungsorganisationen müssen durch Politikberatung und Finanzierung den Entwicklungsländern bei der Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme helfen. Die Geschäftsbanken bleiben aufgefordert, ausreichende Finanzierungsmittel zu angemessenen Bedingungen bereitzustellen.
Trotz der mit dieser Strategie bisher erzielten Erfolge hat sich die Lage vieler Schuldnerländer nicht verbessert. Hoher Schuldendienst, wirtschaftliche Ungleichgewichte und soziale Spannungen gefährden ihre Anstrengungen um Demokratisierung und Wachstum.
Eine umfassende Ursachen- und Zustandsbeschreibung unter Aufzählung der Maßnahmen, die zur Bewältigung der Schuldenkrise zu ergreifen sind, haben die beiden großen Kirchen in dieser Woche der Öffentlichkeit vorgestellt. Es handelt sich um sehr verdienstvolle, gründliche Sachverhaltsdarstellungen mit Lösungsvorstellungen, und zwar um die Studie der Evangelischen Kirche in Deutschland, um eine Stellungnahme der Kammer für Kirchlichen Entwicklungsdienst, zweitens um die Studie Nr. 7 der deutschen Bischöfe der Kommission Weltkirche über „Die internationale Schuldenkrise — eine ethische Herausforderung" und drittens um eine Arbeit der päpstlichen Kommission Justitia et Pax „Im Dienste der menschlichen Gemeinschaft — ein ethischer Ansatz zur Überwindung der internationalen Schuldenkrise " .
Ich empfehle allen, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und sie als Orientierungslinien zu würdigen. Namens der CDU/CSU-Fraktion danke ich den beiden Kirchen für diese guten und fundierten Handreichungen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gleichzeitig kann ich für meine Fraktion erklären, daß die Aussagen der Kirchen mit unseren Überlegungen parallel laufen und wir hier von einem guten Konsens der Kirchen mit den Auffassungen unserer Fraktion sprechen können. Wir werden die Anregungen erneut aufnehmen und in die Praxis umsetzen.
Zur Verschuldungskrise liegen dem Bundestag Anträge aus allen Fraktionen vor. Die CDU/CSU hofft, daß bei der Behandlung dieser Anträge ein möglichst breiter Konsens zwischen den Parteien erreicht werden kann. Wir alle wissen, daß sich dieses ernste Thema nicht eignet, um Polemik zu betreiben, und auch nicht zur politischen Profilierung dienen kann. Es geht hier um Leben und Überleben von Millionen von Menschen.

(Schluckebier [SPD]: Sehr richtig!)

An dieser Stelle noch einige Worte über die Ernährungssituation in Äthiopien. Nach den Hungerjahren 1983 bis 1985, als das Ausmaß der Katastrophe sehr spät erkannt wurde und Hilfsmaßnahmen ebenfalls sehr spät — leider für viele zu spät — anlaufen konnten, war die Katastrophe diesmal frühzeitig absehbar. Aber gerade das bringt neue Probleme. In einer Hungersnot sind viele zum Helfen bereit, vor einer solchen Not bleiben viele abwartend. Stichwort: Vietnam.



Höffkes
Hinzu kommt, daß sich die marxistisch-leninistische Regierung, die umstrittenen Umsiedlungs- und Verdorfungsprogramme und der Bürgerkrieg negativ auswirkten. Eine namhafte Organisation stellte die rhetorische Frage: Darf man Äthiopien noch helfen? Und die selbstgegebene Antwort lautete: Es ist moralisch unverantwortlich, Mengistu und seiner Clique zu helfen, ihre Schandtaten fortzusetzen.
Gründliche Erkundigungen vor Ort haben ergeben, daß die Zuordnung, meine Damen und Herren, von „gut" und „böse", von „hilfreich" und „schädlich" so plakativ gar nicht möglich ist. Auf die Frage „Darf man Äthiopien noch helfen?" gebe ich ebenfalls selbst die Antwort: Es ist amoralisch und erst recht unchristlich, unverantwortlich, nicht zu helfen. Denn wer hier nicht hilft, trägt keinen politischen Streit aus, sondern verurteilt faktisch ungezählte Männer, Frauen und Kinder zum Tode.

(Feilcke [CDU/CSU]: Richtig!)

In Würdigung der Unterrichtung durch die Bundesregierung über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestags vom Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien muß ich feststellen, daß die Bundesregierung in kooperativer Zusammenarbeit mit der internationalen Gebergemeinschaft und den NGOs alles ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um allen bedrohten Menschen in Äthiopien zu helfen. Für diese Leistungen möchte ich seitens der CDU/CSU-Fraktion ausdrücklich Dank und Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es ist unverantwortlich und sachlich falsch, meine Damen und Herren, wenn — wie heute in einem Beitrag des Rundfunks — die Dinge so dargestellt werden, als ob die Bundesregierung, wie es dort hieß, der Bevölkerung von Tigray und Eritrea Nahrungsmittelhilfe „aus diplomatischen Gründen" verweigert habe.

(Feilcke [CDU/CSU]: Das war der Rotfunk! — Frau Eid [GRÜNE]: Was ist denn wahr?)

Auch der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN baut falsche Fronten auf und erweckt den unzutreffenden Eindruck mangelnder Hilfsbereitschaft der Bundesregierung. Er fordert die Bundesregierung auf, zur Bekämpfung der Hungersnot in Äthiopien umgehend jeweils 10 Megatonnen Getreide und 10 Lkw an die humanitären Hilfsorganisationen ERA und REST zu liefern; das Getreide soll im Sudan gekauft werden.

(Frau Eid [GRÜNE]: Ja!)

Tatsache ist: Durch Fortsetzung und teilweise Verstärkung ihrer Kampfhandlungen gegen die äthiopische Zentralregierung haben die äthiopischen Widerstandsbewegungen in den letzten Monaten die Versorgung der Bevölkerung mit Hilfsgütern bedauerlicherweise erheblich erschwert. Die eritreische Befreiungsfront, die EPLF, hat Ende Oktober 1987 und Mitte Januar dieses Jahres zwei große Hilfsgüterkonvois angegriffen, die Lastwagen zerstört und das transportierte Getreide verbrannt,

(Frau Eid [GRÜNE]: Sagen Sie einmal etwas zu den Napalm-Bombardierungen der äthiopischen Regierung!)

obwohl zumindest einer der Konvois eindeutig als Hilfsgütertransport ausgewiesen war. Insgesamt sind bei derartigen Anschlägen der EPLF bisher 93 Lastwagen zerstört worden. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Europäische Gemeinschaft haben diese Anschläge der EPLF auf Hilfsgütertransporte in entsprechenden Erklärungen verurteilt und die Einstellung der Kampfhandlungen gefordert. Die äthiopische Regierung kann auf Grund der militärischen Lage nicht garantieren, daß die Nahrungsmittel ungefährdet in die von ihr nicht kontrollierten Gebiete Eritreas und Tigrays gelangen. Hier sind die Widerstandsbewegungen und die äthiopische Regierung aufgefordert, im Interesse der Versorgung der Bevölkerung ihre politischen Ziele gewaltfrei zu verfolgen. Dies sollte um so leichter möglich sein, als inzwischen Autonomieangebote der äthiopischen Zentralregierung für die Nordregionen Eritrea und Tigray vorliegen.
Der freie Zugang für die internationalen humanitären Hilfsorganisationen zu den bedürftigen Bevölkerungsgruppen in den von der äthiopischen Zentralregierung kontrollierten Gebieten ist gewährleistet. Das IKRK versucht seit geraumer Zeit, in allen Gebieten Äthiopiens eine open-roads-policy durchzusetzen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen haben aber das Internationale Rote Kreuz und die Nicht-RegierungsOrganisationen von dem von der äthiopischen Regierung kontrollierten Territorium aus keinen freien und ungehinderten Zugang zu den von der EPLF und der TPLF kontrollierten Gebieten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, darf ich Sie unterbrechen. Werfen Sie mal einen Blick rechts auf das leuchtende rote Licht?