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    Plenarprotokoll 11/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Emmerlich 5351 A Erweiterung der Tagesordnung 5351 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5351 B Begrüßung ehemaliger Mitglieder des Haushaltsausschusses 5352 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Mosambik 5388 A Begrüßung des britischen Staatsministers David Mellor 5421 B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) (Drucksachen 11/2042, 11/2122, 11/2315, 11/2316) Louven CDU/CSU 5351 D Kirschner SPD 5352 D Dr. Thomae FDP 5354 C Frau Unruh GRÜNE 5355 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5356 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/2175) Häfner GRÜNE 5357 D Dr. Blens CDU/CSU 5359 D Wartenberg (Berlin) SPD 5361 B Dr. Hirsch FDP 5362 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktion der SPD: Lage im südlichen Afrika (Drucksache 11/1753) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte und Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/1531) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksache 11/1845) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkten 1 bis 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksache 11/2310) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Hermesbürgschaften für Südafrika-Geschäfte (Drucksache 11/2311) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Kreditvergabe der Kreditanstalt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 für Wiederaufbau (MW) an Südafrika (Drucksache 11/2313) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Kohleimporte aus Südafrika (Drucksache 11/2312) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksache 11/2326) Verheugen SPD 5366 A Dr. Hornhues CDU/CSU 5369 B Frau Eid GRÜNE 5372 C, 5385 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5373 C Schäfer, Staatsminister AA 5374 D Toetemeyer SPD 5377 C Kittelmann CDU/CSU 5379 C Duve SPD 5381 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5383 A Irmer FDP 5384 B Lowack CDU/CSU 5386 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 11/2274) 5388 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 11/2276) 5388 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz) (Drucksache 11/2169) 5388 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Dreßler, Klein (Dieburg), Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (Drucksache 11/1704) 5388 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksachen 11/891, 11/2258) . . . . 5388 C Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/1832, 11/2319) 5388 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 15 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.21, 11/2142) 5389 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Drucksachen 11/1656 Nr. 3.36, 11/2256) 5389 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2252) . . . . 5389 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2279) . 5389 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/2020) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien (Drucksache 11/2070) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 „Ernährungssicherung in Hungerregionen" (Drucksache 11/2071) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 17. bis 25. September 1986 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1. bis 8. Oktober 1987 in Straßburg (Drucksachen 10/6296, 11/47, 11/478, 11/1398, 11/1989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Hungersnot in Eritrea und Tigray (Drucksache 11/2314) Klein, Bundesminister BMZ 5399 B Dr. Holtz SPD 5401 B Höffkes CDU/CSU 5404 C Frau Eid GRÜNE 5406 D, 5417 C Frau Folz-Steinacker FDP 5409 B Schanz SPD 5412 B Dr. Pinger CDU/CSU 5414 A Großmann SPD 5415 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 5418 A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksache 11/2247) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Irakisch-iranischer Krieg (Drucksache 11/629) Gansel SPD 5419 B Frau Olms GRÜNE 5421 B Lummer CDU/CSU 5423 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5424 A Schäfer, Staatsminister AA 5425 D Wüppesahl fraktionslos 5427 B Koschnick SPD 5428 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5430 A Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/1468, 11/2287) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/458, 11/2287) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe zu dem Antrag der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/802, 11/459, 11/2287) Dr. de With SPD 5432 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 5434 B Frau Olms GRÜNE 5435 A Dr. Hirsch FDP 5436 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5436 D Dr. Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5437 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (Drucksache 11/1942) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5437 D Gilges SPD 5438 B Eimer (Fürth) FDP 5439 D Frau Beer GRÜNE 5441 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 5441 D Jaunich SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5442 D Tagesordnungspunkt i (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/2303 vom 13. Mai 1988 — Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover MdlAnfr 63 13.05.88 Drs 11/2303 Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 5390 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 5390 C ZusFr Andres SPD 5391 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 5391 B Vom Dienstleistungsabend betroffene Bundesbehörden MdlAnfr 64 13.05.88 Drs 11/2303 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 5391 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5391 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 5392 B ZusFr Andres SPD 5392 B Förderung von Jugendreisen nach Polen durch das Bundesministerium für innerdeutsche Fragen; Zuständigkeit MdlAnfr 8, 9 13.05.88 Drs 11/2303 Frau Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 5392 C, 5392 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5392 D, 5393 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 5393 D, 5394 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5394 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5394 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 5394 C ZusFr Lambinus SPD 5394 D Förderprogramme für Windkraftanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff; Abbau im Rahmen der Steuerreform 1990 MdlAnfr 43, 44 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5395 A, 5396 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 5395 C, 5396 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 5395 D, 5396 B Ermittlungsverfahren wegen illegaler Lieferungen von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 56 13.05.88 Drs 11/2303 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5396 D ZusFr Gansel SPD 5397 A Nutzung steuerbefreiten Flugbenzins für private Kraftfahrzeuge; Zollkontrollen auf Sport- und Privatflughäfen MdlAnfr 45, 46 13.05.88 Drs 11/2303 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5397 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5397 C Einheitliche Regelung für die Mineralölsteuerbefreiung zu Hobbyzwecken MdlAnfr 47, 48 13.05.88 Drs 11/2303 Lambinus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5397D, 5398 B ZusFr Lambinus SPD 5397 D Nächste Sitzung 5443 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5444' A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 V Anlage 2 Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit in Düsseldorf und Mönchengladbach durch Nichtübernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerker in den Postdienst; Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Senkung der Auftragsvergabe an Fremdfirmen MdlAnfr 21, 22 13.05.88 Drs 11/2303 Pesch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5444 * B Anlage 3 Zahlungen der EG-Kommission an südafrikanische Oppositionsgruppen seit 1986; Verwendungsnachweis MdlAnfr 28, 29 13.05.88 Drs 11/2303 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* A Anlage 4 Angabe des Datums der „Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" in Visaanträgen von Heimatvertriebenen für Reisen nach Polen; Zurückweisung des Begriffs „Auswanderung" MdlAnfr 30 13.05.88 Drs 11/2303 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* B Anlage 5 Reduzierung von Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften, insbesondere in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 41, 42 13.05.88 Drs 11/2303 Weiss (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5445* C Anlage 6 Übernahme von Auszubildenden in bundeseigenen Betrieben, insbesondere in den Stahlwerken Peine-Salzgitter MdlAnfr 49 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5446* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5351 80. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Frau Conrad 19. 5. Ebermann 19. 5. Fellner 20. 5. Frau Fischer 19. 5. Dr. Götz 20. 5. Haack (Extertal) 19. 5. Frau Hämmerle 19. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Leidinger 20. 5. Dr. Miltner 19. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Schreiner 19. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stiegler 19. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wilz 19. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pesch (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 2303 Fragen 21 und 22): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf bestehende und durch die Strukturkrise dieses Raumes, einschließlich Mönchengladbach, noch verschärft aufgetretene hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht noch durch die Nichtübemahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkern erhöht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Absenkung des prognostizierten Vergabeanteils an Fremdfirmen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost bereitzustellen und die dafür notwendigen Löhne in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts aus dem Posthaushalt bereitzustellen? Zu Frage 21: Die Unterbringung der auslernenden Fernmeldehandwerker ist wie in den vergangenen Jahren für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost problematisch, weil die Deutsche Bundespost aus bildungs- und beschäftigungspolitischen Gründen besonders für diesen gewerblich-technischen Beruf seit Jahren wesentlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, als sie selbst zur Deckung des eigenen Nachwuchsbedarfs benötigt. Die Folge dieser überhöhten Ausbildungsquoten ist es, daß nicht für alle Ausgebildeten nach Abschluß der Ausbildung ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage wird die Deutsche Bundespost sich jedoch bemühen, möglichst allen Nachwuchskräften des gewerblichtechnischen Bereichs, für die es bei der Deutschen Bundespost im ausbildungsgerechten Bereich keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die auch außerhalb der Deutschen Bundespost keine entsprechende Beschäftigung finden, freie und besetzbare Arbeitsplätze im ausbildungsfremden Bereich anzubieten. Dies kann nicht immer im Heimatort oder im Heimatbezirk sein und setzt deshalb fachliche und örtliche Mobilität voraus. Nach den vorliegenden Daten muß allerdings auch erwogen werden, nicht alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Tatsache, daß aufgrund der veränderten Ausbildung unserer Fernmeldehandwerker zum Kommunikationselektroniker im Jahr 1990 keine Auszubildenden zur Übernahme heranstehen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden der zu erwartende technische Fortschritt der nächsten Jahre, der Wandel der Deutschen Bundespost hin zu einem Dienstleistungsanbieter mit einem Bedarf an Fachkräften im DV-Bereich, sowie die demographische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen. Zu Frage 22: Die Gesamtleistungen in der Ortslinientechnik wird zu 70 bis 75 v. H. als Eigenleistung und zu 25 bis 30 v. H. durch Auftragnehmer erbracht. Dies ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unter diesen Randbedingungen wird die Quote für den Vergabeteil in Kürze festgesetzt. Im übrigen wirkt sich die Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus, da die hier eingesetzten mittelständischen Firmen größtenteils in der gleichen Region ansässig sind. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5445 * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 28 und 29) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß (nach Mitteilung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Natali, im Europäischen Parlament) die Europäische Gemeinschaft in den vergangenen zwei Jahren etwa 60 Millionen DM an südafrikanische Oppositionsgruppen bezahlt hat und für 1988 plane, weitere 20 Millionen ECU zu zahlen? An welche „Oppositionsgruppen" werden diese Zahlungen geleistet, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ein Verwendungsnachweis für diese Zahlungen erfolgt, nachdem es sich um öffentliche Gelder, u. a. auch deutsche Steuergelder, handelt? Zu Frage 28: Bei dem von Ihnen angesprochenen Programm handelt es sich um das EG-Sonderprogramm für Apartheidsopfer in Südafrika. Dieses EG-Programm der sog. „Positiven Maßnahmen" geht zurück auf die Luxemburger Erklärung der Außenminister der Zehn, Spaniens und Portugals vom 10. September 1985. Dieses Programm wurde vom Europäischen Rat am 27. Juni 1986 ausdrücklich befürwortet. Seit Juli 1986 läuft das Programm über die vier Partnerorganisationen in Südafrika. Diese sind: Der Südafrikanische Kirchenrat, die Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz, die Gewerkschaften und der eigens zu diesem Zweck gegründete Kagiso-Trust. Diese Partnerorganisationen arbeiten wiederum mit europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. Die bislang ausgewählten Projekte sind überwiegend in den Bereichen „Humanitäre Hilfe, Sozialdienste, Rechtsberatung, medizinische Vorsorgung, Aus- und Fortbildung einschließlich Stipendienvergabe" angesiedelt. Zuwendungsempfänger sind eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, Rechtsberatungsbüros, soziale Hilfsdienste und andere Institutionen, die sich für Opfer der Apartheid einsetzen. Politische Organisationen sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Bislang hat die Kommission 34,7 Mio ECU für Projekte zugesagt. Bis zum Jahresende stehen noch 15 Mio ECU zur Verfügung. Falls ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments realisiert wird, kämen noch weitere 5,5 Mio ECU hinzu (1 ECU entspricht 2,07 DM). Zu Frage 29: Wie die Kommission die Zahlungen abwickelt, wie die Gelder verwendet werden und mit welchen Partnerorganisationen die Kommission zusammenarbeitet, habe ich bereits dargelegt. Die Nicht-RegierungsOrganisationen müssen der Kommission einen Verwendungsnachweis geben, der nach den geltenden Bestimmungen von der Kommission geprüft wird. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Frage 30): Ist es richtig, daß Heimatvertriebene in einem Visumantrag für einen Aufenthalt in der Volksrepublik Polen auch die Rubrik „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" ausfüllen müssen, und falls ja, ist die Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig geworden, um die Bezeichnung von Vertriebenen als Auswanderer zurückzuweisen bzw. eine Änderung dieser Praxis herbeizuführen? Nach den dem Auswärtigen Amt bekannten Anträgen auf Einreisevisen der Volksrepublik Polen ist unter anderem auch eine Spalte mit der Frage nach dem „Datum der Auswanderung aus der VR Polen" zu beantworten. Diese Anträge gelten für jedermann, nicht nur für die Heimatvertriebenen. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die inhaltlich nahezu gleiche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka vom 5. Dezember 1986: Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welche Gefühle für heimatvertriebene Antragsteller entstehen müssen, wenn ihre Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit wiederholt mit der polnischen Seite aufgenommen. Sie wird sie bei geeigneter Gelegenheit erneut ansprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung den Inhalt der Aussage des Bundesvorstandsmitgliedes der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Christian Zahn, die dieser in Kaiserslautern gemacht hat (siehe Ausgabe „Die Rheinpfalz", Nr. 101, vom Samstag, dem 30. April 1988, Seite ,Kaiserslauterer Rundschau' und Seite ,Südwestdeutsche Zeitung'), als zutreffend bestätigen, wonach in den kommenden Jahren rund 5 000 Stellen, vorwiegend durch Verzicht auf Wiederbesetzung, bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, davon allein etwa 2 000 in Rheinland-Pfalz, eingespart werden sollen? Trifft es zu, daß im Haushalt .der Vereinigten Staaten von Amerika im Haushaltsjahr 1987/88 insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland (davon allein in Rheinland-Pfalz 1 308) gestrichen worden sind? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Nach Mitteilung des Hauptquartiers der US-Armee in Europa steht noch nicht fest, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts erforderlich sind. Die Verringerung des Personalbestandes soll auf jeden Fall wesentlich geringer sein. Die fälschlich genannten Zahlen hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereits am 30. April 1988 dementiert. Zu Frage 42: Dies trifft so nicht zu. Das amerikanische Hauptquartier hat im Januar 1988 aufgrund der Kürzungen 5446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 im US-Verteidigungshaushalt 1987/88 entschieden, daß bis zum 30. September 1988 bundesweit insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 1 308 Stellen mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Davon werden in Rheinland-Pfalz 979 Stellen wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 481 mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Es kann damit gerechnet werden, daß durch die geltenden Einstellungsbeschränkungen Entlassungen nur in geringem Umfange erforderlich sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/2303 Frage 49): Inwieweit will die Bundesregierung über die Aufsichtsräte Einfluß nehmen, damit jetzt vor dem Abschluß ihrer Lehre stehende Auszubildende übernommen werden, wie z. B. derzeit 341 Auszubildende in den staatseigenen Stahlwerken PeineSalzgitter? Die Unternehmen des industriellen Bundesvermögens werden privatwirtschaftlich geführt. Der Einflußnahme über die Aufsichtsräte auf die Unternehmensleitungen sind durch das geltende Recht enge Grenzen gesetzt, die im Interesse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen beachtet werden müssen. Die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG haben trotz schwieriger Anpassungsmaßnahmen mit erheblichem Belegschaftsabbau aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf ausgebildet. Sie bemühen sich auch, trotz der noch fortlaufenden Anpassungsmaßnahmen den Auslernenden — soweit unternehmerisch vertretbar — eine Anschlußbeschäftigung im eigenen Unternehmen oder bei anderen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen auch Übernahmen auf der Grundlage von Zeitverträgen angestrebt. Es kann aber nicht erwartet werden, daß ein Unternehmen, welches aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf hinaus ausbildet, später auch alle Ausgebildeten übernimmt. Infolge ihrer guten Ausbildung ist aber zu hoffen, daß alle Auslernenden — wenn auch vielleicht nicht sofort — einen Arbeitsplatz finden und sich so die Frage der Weiterbeschäftigung entschärft. Dies setzt allerdings auch eine Bereitschaft zur räumlichen und fachlichen Beweglichkeit voraus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heribert Blens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich gebe zu, daß Sie das soeben gesagt haben. Ich aber sage: Die Wirklichkeit spricht dafür, daß das derzeitige Benennungsverfahren die nötige Unabhängigkeit gewährleistet. Das ist nun einmal die Wirklichkeit, mit der Sie sich auseinandersetzen müssen.
    Meine Damen und Herren, ich halte die parteipolitische Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten für wichtig, und zwar deshalb, weil sichergestellt sein muß, daß er bei seiner Kontrolltätigkeit auf keine Partei Rücksicht nehmen muß und daß er das Vertrauen aller Fraktionen dieses Hauses hat, insbesondere wenn es darum geht, hier schwierige Gesetze in Sachen Datenschutz zu beraten.
    Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein weiteres sagen: Die Annahme, daß bei einer Zweidrittelmehrheit in einer Wahl durch den Bundestag die parteipolitische Einflußnahme geringer sei, ist doch ausgesprochen blauäugig. Alle Erfahrungen mit solchen Wahlen sprechen für das Gegenteil. Sie können davon ausgehen: Wenn durch den Bundestag gewählt würde, dann würde der Datenschutzbeauftragte wahrscheinlich in irgendwelche Pakete eingeschnürt. Dann wäre die parteipolitische Bindung sicherer, als sie heute ist.
    Ich bin also der Überzeugung: Es gibt keinen zwingenden Grund, das Bestellungsverfahren zu ändern. Was Sie erreichen wollen, ist mit dem derzeitigen Verfahren — so zeigt es die Wirklichkeit — durchaus zu erreichen.
    Es gibt keinen Grund, das Verfahren ausgerechnet jetzt in einem besonderen Gesetz zu ändern. Sie wissen alle, daß wir vor der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes stehen. Wenn wir eine Änderung des Bestellungsverfahrens wollen, dann ist es sinnvoll, das zusammen mit der Gesetzesnovellierung insgesamt ins Werk zu setzen. Wenn wir eine Änderung des Verfahrens wollen, dann sage ich Ihnen gleich dazu: Mit Sicherheit nicht so, wie es die GRÜNEN vorschlagen, nämlich durch eine Wahl allein durch den Bundestag ohne jede Mitwirkung der Bundesregierung.
    Wenn Sie sich einmal das Verfahren, das zur Zeit in den Bundesdatenschutzgesetzen niedergelegt ist, ansehen, werden Sie feststellen, daß es zwei Datenschutzgesetze gibt, in denen der Datenschutzbeauftragte nur durch die Regierung bestellt wird. Das ist das Bundesgesetz und das niedersächsische Gesetz. In Rheinland-Pfalz haben wir eine Sondersituation. Da gibt es keinen Datenschutzbeauftragten; da gibt es eine Datenschutzkommission. In allen übrigen neun Landesgesetzen ist sichergestellt, daß der Datenschutzbeauftragte immer nur im Zusammenwirken zwischen der jeweiligen Regierung und dem jeweiligen Parlament bestellt wird, also im Zusammenwirken von Legislative und Exekutive.
    Das Zusammenwirken ist unterschiedlich organisiert. In fünf Ländern — Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen — wird der Vorschlag von der Regierung bzw. vom Senat gemacht. Auf Grund dieses Vorschlages wählt das Parlament. Es kann aber keinen anderen wählen als den, den die Regierung vorgeschlagen hat.
    In vier Ländern, nämlich in Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Schleswig-Holstein, wird der Datenschutzbeauftragte durch die Regierung bestellt. Die Regierung kann aber nur jemanden bestellen, der die Zustimmung des jeweiligen Parlaments hat.
    In keinem Fall ist bisher festgelegt, daß die Wahl nur durch das Parlament erfolgen sollte. Ich bin der Meinung, daß das nicht geht, und zwar deshalb, weil der Datenschutzbeauftragte nach dem Datenschutzgesetz — jedenfalls nach dem geltenden — auch Exekutivfunktionen wahrzunehmen hat, z. B. die Führung der Register über Dateien der Behörden. Dazu kommt, daß die GRÜNEN seine Stellung in der Exekutive noch dadurch stärken wollen, daß sie ihn zu einer obersten Bundesbehörde machen wollen.
    Nun haben wir den Grundsatz der Gewaltenteilung im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2, und Sie können die Legislative, das Parlament, nicht ermächtigen, in dieser Weise in die Exekutive einzugreifen, daß Sie der Legislative ohne Mitwirkung der Regierung die Möglichkeit geben, die Spitze einer obersten Bundesbehörde zu besetzen, die dann noch Exekutivaufgaben hat. Das verbietet einfach das Grundgesetz.
    Wenn Sie eine Wahl ausschließlich durch den Bundestag und ohne Mitwirkung und Zustimmung der Bundesregierung wollen, dann müssen Sie eine Konstruktion wie z. B. beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wählen; dann müssen Sie den Datenschutzbeauftragten zu einem Hilfsorgan des Bun-



    Dr. Blens
    destags machen. Allerdings bekommen Sie dann wieder Probleme: Dann müssen Sie auch sehen, daß Sie diesem Hilfsorgan nicht mehr Rechte übertragen können, als der Bundestag selbst hat; dann können Sie einem Datenschutzbeauftragten z. B. kein Akteneinsichtsrecht geben, denn das hat der Bundestag auch nicht. Das hat zwar der Wehrbeauftragte; das hat er aber nur deshalb, weil er Hilfsorgan des Verteidigungsausschusses ist und der Verteidigungsausschuß nach dem Grundgesetz Untersuchungsausschuß ist, also eine Sonderstellung innerhalb des Bundestages hat.
    Aus all diesen Gründen bin ich der Meinung: Das, was Sie vorschlagen, geht nicht, und wir werden dem so auch nicht zustimmen. Wenn wir über das Bestellungsverfahren im Rahmen der Novellierung des Datenschutzgesetzes insgesamt nachdenken, dann müssen wir allerdings auch die Diskussion wieder aufnehmen, die schon einmal geführt worden ist, ob es für den Datenschutz besser ist, eine externe Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten einzuführen oder eine interne, ob es besser ist, ihn gegenüber den Behörden oder in den Behörden zu installieren. Der Gesetzgeber hat sich bei Erlaß des Datenschutzgesetzes damals dafür entschieden, die interne Kontrolle einzurichten, den Datenschutzbeauftragten in den Behörden zu installieren. Ich muß Ihnen sagen: Nach allen Erfahrungen, die wir mit den Datenschutzberichten und mit der übrigen Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten haben, hat sich das bewährt. Es ist nun ein alter und, ich meine, vernünftiger Grundsatz, daß man das, was sich bewährt hat, nicht ohne Not ändert. Wer gegenüber der bewährten bestehenden Regelung etwas ändern will, der muß den Beweis dafür erbringen, daß das Alte, das Bestehende schlecht ist und das, was er an Änderung vorschlägt, besser ist. Für mich ist dieser Beweis noch nicht erbracht, gleich welche Neuregelung Sie auch vorschlagen.
    Ich sage Ihnen hier: Was Sie von den GRÜNEN vorgeschlagen haben, ist für uns meines Erachtens auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptabel. Über andere Dinge sind wir bereit nachzudenken. Aber ich sage noch einmal: Das Bestehende hat sich bewährt, und wer etwas anderes will, muß beweisen, daß es besser ist. Der Beweis ist für uns noch nicht erbracht.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Rose [CDU/ CSU]: Sehr vernünftig, Herr Kollege!)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wartenberg (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerd Wartenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Blens, daß sich das Bestehende bewährt hat, mag zum Teil stimmen, aber allein die Tatsache, daß Herr Dr. Baumann, den wir sehr herzlich begrüßen, hier heute noch sitzt, obwohl seine Amtszeit abgelaufen ist, zeigt wohl, daß das bestehende Verfahren keineswegs unproblematisch ist.
    Wir haben die Diskussion um die Neubestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten in den letzten Wochen in einer Art und Weise geführt, die nicht unbedingt zu Hoffnung Anlaß gibt. Das Kabinett hat die Neubestellung nur dreimal auf der Tagesordnung gehabt, und dreimal hat Herr Schäuble es von der Tagesordnung wieder abgesetzt, weil man sich innerhalb der Koalition nicht einigen kann. Nun ist nicht allein die Absetzung und die Nichteinigungsfähigkeit unser Problem, sondern die Tatsache, daß es eigentlich keine öffentliche qualifizierte Diskussion um die Neubesetzung dieses Amtes gibt. Darin liegt das eigentliche Problem. Die Diskussion findet auf der Hinterbühne der Koalition statt; es ist nichts weiter als ein Gemauschel und ein Gezerre. Das mindert die Wichtigkeit des Amtes des Bundesdatenschutzbeauftragten.
    Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat durch die technische Entwicklung, aber auch durch die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gestellt hat, in den letzten Jahren eine viel wichtigere Bedeutung bekommen als noch in der Anfangszeit, als dieses Amt geschaffen wurde. Auch den Bürgern innerhalb unserer Gesellschaft ist klargeworden, daß Datenschutz Grundrechtscharakter hat. Unter diesem Aspekt ist es legitim, darüber nachzudenken, ja gar zu fordern, ob die Bestellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht in einer anderen Weise geregelt werden soll.
    Unser Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Vogel, hat schon im März an den Bundeskanzler mit der Bitte geschrieben, einen breiten Konsens bei der Neubestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten herzustellen, ohne daß in diesem Augenblick eine Gesetzesänderung zur Neubestellung durchgesetzt werden kann. Die Regierung ist darauf überhaupt nicht eingegangen.

    (Jahn [Marburg] [SPD]: Wie üblich!)

    Das ist das Übliche. Ich glaube, hierin zeigt sich gerade nicht eine Stärke, sondern eine Schwäche der Regierung, daß sie es bei diesem wichtigen Amt vermeidet, einen breiten Konsens über die eigenen Koalitionsgrenzen hinaus zu schaffen.
    Wie schwach die Regierung ist, zeigt sich daran, daß die Koalitionsfraktionen gestern im Innenausschuß den legitimen Wunsch der Opposition, dieses Thema zu besprechen, abgesetzt haben.

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Nicht abgesetzt! Es stand nicht auf der Tagesordnung!)

    — Man hat nicht zugelassen, daß es auf die Tagesordnung kommt. Was ist das eigentlich für eine Koalition, die nicht einmal im zuständigen Fachausschuß wagt, darüber zu diskutieren? Das ist eigentlich ein bißchen zu armselig und zeigt, daß man die Besetzung des Amtes des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in der klassischen Mauschelform weiterführen will, wie man auf Ihrer Seite auch ansonsten Personalpolitik betreibt.
    Meine Damen und Herren, durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgelegt wurde, hat sich herauskristallisiert, daß der Datenschutz und damit die informationelle Selbstbestimmung Grundrechtscharakter haben. Dies muß dazu führen, daß der Datenschutzbeauftragte in unserer Gesellschaft eine andere Stellung bekommt.



    Wartenberg (Berlin)

    Dabei geht es nicht nur um den Akt der Bestellung, sondern es geht auch um das Zusammenspiel der rechtlichen Möglichkeiten, die er in seinem Amt hat.
    Insofern gebe ich Ihnen, Herr Blens, recht, daß die Frage der Bestellung eigentlich nicht isoliert diskutiert werden kann, sondern sie muß mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes angesprochen werden. Wir Sozialdemokraten werden deswegen auch mit unserer Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz ein Gesetz zur Veränderung der Bestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten vorlegen.
    Der Antrag der GRÜNEN, der heute hier vorliegt, ist ein interessanter Denkanstoß, aber er greift zu kurz, weil er wirklich nur diesen einen Punkt herausgreift. Daraus ergeben sich dann bestimmte Probleme, die noch nicht gelöst worden sind.
    Wir wollen den Datenschutzbeauftragten dem Wehrbeauftragten gleichstellen. Wir halten das für eine sinnvolle Lösung. Es ist übrigens nicht so, daß das, was Sie, Herr Blens, verfassungsrechtlich ausgeführt haben, so stimmt. Der Wehrbeauftragte wird weitestgehend ohne Auftrag des Parlaments tätig. Das Parlament hat ihm bis jetzt noch nicht einen einzigen Auftrag erteilt.
    Bekanntlich hat der Wehrbeauftragte zwei Funktionen. Zum einen soll er Grundrechtsschützer sein, zum anderen soll er parlamentarischer Kontrollhelfer des Bundestags sein. Im Falle des Datenschutzbeauftragten wäre es so zu formulieren, daß er die Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die öffentlichen Stellen des Bundes zu kontrollieren hat und den Bundestag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle in dieser Hinsicht unterstützen soll.
    Die Wahl durch das Parlament und die im Grundgesetz verankerte Stellung des Bundesdatenschutzbeauftragten würden eindeutig dazu führen, daß eine derartige Mauschelei, wie wir sie jetzt feststellen, nicht mehr möglich wäre. Bezüglich der Mauschelei beziehe ich die FDP übrigens mit ein. Ihre Kritik an den Vorstellungen des Innenministers stellt sich für die Öffentlichkeit nicht gerade als eine transparente Diskussion dar, in der über Qualifikationsmerkmale diskutiert wird, sondern das geschieht nach wie vor nur hinter der vorgehaltenen Hand und nicht offen.
    Insofern ist das, was Sie intern gegen den Innenminister vorbringen, für die öffentliche Auseinandersetzung relativ bedeutungslos.
    Durch die Wahl im Parlament wäre es notwendig, eine breite Vertrauensbasis für den Datenschutzbeauftragten zu schaffen. Deshalb müßte vorher natürlich eine öffentliche sachliche Diskussion geführt werden, die über die engen Parteigrenzen der jeweiligen Koalition hinausgeht.
    Die Berufungen der beiden ersten Datenschutzbeauftragten waren Glücksfälle. Ich möchte noch einmal auf den Wechsel von Herrn Bull zu Herrn Baumann eingehen, weil behauptet wurde — und weil wir auch selbst den Eindruck vermittelt haben — , daß damals allein der Wechsel auf Kritik gestoßen sei und daß die Sozialdemokraten Herrn Baumann mit großem Mißtrauen begegnet seien, als er nach Herrn Bull in dieses Amt berufen wurde. Ich erinnere an die Ausgangssituation, die damals eine wesentliche Rolle gespielt hat. Nicht die Tatsache, daß Herr Baumann berufen wurde, war der eigentliche Ausgangspunkt der Kritik, sondern die Tatsache, daß Herr Bull nicht wieder berufen wurde, obwohl er sein Amt in vorzüglicher Weise ausgeführt hatte.
    Ich erinnere an das, was der Kollege Schmude damals im Parlament mit Bezug auf den Standardkommentar zum Bundesdatenschutzgesetz ausgeführt hat, wo es heißt: „Die Bundesregierung wird bei dieser Entscheidung" — nämlich bei der Neubestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten — „nicht völlig frei sein. Sie kann einen Bundesbeauftragten, der sein Amt gewissenhaft im Interesse des Bürgers ausübt und der durch begründete Kritik Mißstände innerhalb der Bundesverwaltung aufgedeckt hat" — kurz: einen unbequemen Kontrolleur — „nach fünf Jahren nicht die Wiederbestellung verweigern, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, sich eines Kritikers entledigen zu wollen. "
    Das war damals die Diskussion: daß bei der Wende auch im Datenschutz eine Wende herbeigeführt werden sollte. Daß sich das anders entwickelt hat, daß die Opposition an dem Datenschutzbeauftragten mehr Freude gehabt hat als der Innenminister, der ihn bestellt hat, ist wiederum ein Glücksfall, zeigt aber trotzdem, daß der Mechanismus der Bestellung in dieser Art und Weise nicht akzeptabel ist, daß die Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, groß sind bzw. auch das, was einem Datenschutzbeauftragten vorab an Mißtrauen entgegengebracht wird, seine Arbeit behindern kann.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ihr habt doch jetzt eine angemessene Verwendung für Herrn Bull gefunden!)

    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der GRÜNEN wird in der Debatte, die wir noch zu führen haben, bestimmt eine Rolle spielen. Wir glauben aber, daß eine umfängliche Diskussion zum Bundesdatenschutzgesetz, die über die Bestellung hinausgeht, wichtiger ist und daß in diesem Zusammenhang unser Vorschlag, die Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und seine Stellung der des Wehrbeauftragten gleichzustellen, ein sinnvollerer Vorschlag ist. Damit könnte endlich erreicht werden, diesem Amt die angemessene Stellung zuzuordnen, die auch noch einmal durch das Volkszählungsurteil sehr deutlich geworden ist. Wenn wir in dieser Art und Weise vorgehen, haben wir, glaube ich, Chancen, etwas zu verbessern.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)