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    Plenarprotokoll 11/80 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr Emmerlich 5351 A Erweiterung der Tagesordnung 5351 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5351 B Begrüßung ehemaliger Mitglieder des Haushaltsausschusses 5352 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments von Mosambik 5388 A Begrüßung des britischen Staatsministers David Mellor 5421 B Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988 — KOVAnpG 1988) (Drucksachen 11/2042, 11/2122, 11/2315, 11/2316) Louven CDU/CSU 5351 D Kirschner SPD 5352 D Dr. Thomae FDP 5354 C Frau Unruh GRÜNE 5355 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5356 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 11/2175) Häfner GRÜNE 5357 D Dr. Blens CDU/CSU 5359 D Wartenberg (Berlin) SPD 5361 B Dr. Hirsch FDP 5362 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Fraktion der SPD: Lage im südlichen Afrika (Drucksache 11/1753) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Siebte Zusammenfassung der Berichte von in Südafrika engagierten deutschen Unternehmen über die bei der Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika erzielten Fortschritte und Bewertung durch die Bundesregierung (Drucksache 11/1531) c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Neue Namibia-Initiative der Bundesregierung (Drucksache 11/1845) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkten 1 bis 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufkündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika (Drucksache 11/2310) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Hermesbürgschaften für Südafrika-Geschäfte (Drucksache 11/2311) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Kreditvergabe der Kreditanstalt II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 für Wiederaufbau (MW) an Südafrika (Drucksache 11/2313) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Stopp der Kohleimporte aus Südafrika (Drucksache 11/2312) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Repression in Südafrika (Drucksache 11/2326) Verheugen SPD 5366 A Dr. Hornhues CDU/CSU 5369 B Frau Eid GRÜNE 5372 C, 5385 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5373 C Schäfer, Staatsminister AA 5374 D Toetemeyer SPD 5377 C Kittelmann CDU/CSU 5379 C Duve SPD 5381 B Dr. von Wartenberg, Parl. Staatssekretär BMWi 5383 A Irmer FDP 5384 B Lowack CDU/CSU 5386 D Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" (Drucksache 11/2274) 5388 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (Drucksache 11/2276) 5388 B Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL Bank-Gesetz) (Drucksache 11/2169) 5388 B Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Pick, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Dreßler, Klein (Dieburg), Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Kretkowski, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung und des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (ZPOÄndG 1988) (Drucksache 11/1704) 5388 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksachen 11/891, 11/2258) . . . . 5388 C Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksachen 11/1832, 11/2319) 5388 D Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/87 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine im Sinne von Nummer 15 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3309/85 zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure (Drucksachen 11/1785 Nr. 2.21, 11/2142) 5389 A Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Drucksachen 11/1656 Nr. 3.36, 11/2256) 5389 B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 III Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Sammelübersicht 59 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/2252) . . . . 5389 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/2279) . 5389 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebenter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 11/2020) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 über die Ernährungssituation in Äthiopien (Drucksache 11/2070) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über die Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1987 „Ernährungssicherung in Hungerregionen" (Drucksache 11/2071) d) Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 17. bis 25. September 1986 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. bis 30. Januar 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. bis 8. Mai 1987 in Straßburg zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 1. bis 8. Oktober 1987 in Straßburg (Drucksachen 10/6296, 11/47, 11/478, 11/1398, 11/1989) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bekämpfung der Hungersnot in Eritrea und Tigray (Drucksache 11/2314) Klein, Bundesminister BMZ 5399 B Dr. Holtz SPD 5401 B Höffkes CDU/CSU 5404 C Frau Eid GRÜNE 5406 D, 5417 C Frau Folz-Steinacker FDP 5409 B Schanz SPD 5412 B Dr. Pinger CDU/CSU 5414 A Großmann SPD 5415 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 5418 A Tagesordnungspunkt 18: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Giftgaseinsätze der irakischen Regierung gegen die im Irak lebenden Kurden (Drucksache 11/2247) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD : Irakisch-iranischer Krieg (Drucksache 11/629) Gansel SPD 5419 B Frau Olms GRÜNE 5421 B Lummer CDU/CSU 5423 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5424 A Schäfer, Staatsminister AA 5425 D Wüppesahl fraktionslos 5427 B Koschnick SPD 5428 B Dr. Riedl, Parl. Staatssekretär BMWi . . 5430 A Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/1468, 11/2287) b) Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/458, 11/2287) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe zu dem Antrag der Abgeordneten Klein (Dieburg), Frau Dr. Däubler-Gmelin, Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Drucksachen 11/802, 11/459, 11/2287) Dr. de With SPD 5432 D Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU . . . 5434 B Frau Olms GRÜNE 5435 A Dr. Hirsch FDP 5436 A Engelhard, Bundesminister BMJ 5436 D Dr. Schmude SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5437 B Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (Drucksache 11/1942) Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 5437 D Gilges SPD 5438 B Eimer (Fürth) FDP 5439 D Frau Beer GRÜNE 5441 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 5441 D Jaunich SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5442 D Tagesordnungspunkt i (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/2303 vom 13. Mai 1988 — Berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Arbeitsamtes Hannover MdlAnfr 63 13.05.88 Drs 11/2303 Bulmahn SPD Antw PStSekr Vogt BMA 5390 A ZusFr Frau Bulmahn SPD 5390 C ZusFr Andres SPD 5391 A ZusFr Frau Ganseforth SPD 5391 B Vom Dienstleistungsabend betroffene Bundesbehörden MdlAnfr 64 13.05.88 Drs 11/2303 Hinsken CDU/CSU Antw PStSekr Vogt BMA 5391 D ZusFr Hinsken CDU/CSU 5391 D ZusFr Frau Ganseforth SPD 5392 B ZusFr Andres SPD 5392 B Förderung von Jugendreisen nach Polen durch das Bundesministerium für innerdeutsche Fragen; Zuständigkeit MdlAnfr 8, 9 13.05.88 Drs 11/2303 Frau Terborg SPD Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 5392 C, 5392 D ZusFr Frau Terborg SPD . . . . 5392 D, 5393 A ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 5393 D, 5394 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 5394 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5394 C ZusFr Frau Bulmahn SPD 5394 C ZusFr Lambinus SPD 5394 D Förderprogramme für Windkraftanlagen und Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff; Abbau im Rahmen der Steuerreform 1990 MdlAnfr 43, 44 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Emmerlich SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5395 A, 5396 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD . . . . 5395 C, 5396 A ZusFr Frau Bulmahn SPD . . . . 5395 D, 5396 B Ermittlungsverfahren wegen illegaler Lieferungen von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern in den letzten fünf Jahren MdlAnfr 56 13.05.88 Drs 11/2303 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5396 D ZusFr Gansel SPD 5397 A Nutzung steuerbefreiten Flugbenzins für private Kraftfahrzeuge; Zollkontrollen auf Sport- und Privatflughäfen MdlAnfr 45, 46 13.05.88 Drs 11/2303 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 5397 B ZusFr Lattmann CDU/CSU 5397 C Einheitliche Regelung für die Mineralölsteuerbefreiung zu Hobbyzwecken MdlAnfr 47, 48 13.05.88 Drs 11/2303 Lambinus SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . 5397D, 5398 B ZusFr Lambinus SPD 5397 D Nächste Sitzung 5443 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5444' A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 V Anlage 2 Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit in Düsseldorf und Mönchengladbach durch Nichtübernahme ausgebildeter Fernmeldehandwerker in den Postdienst; Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Senkung der Auftragsvergabe an Fremdfirmen MdlAnfr 21, 22 13.05.88 Drs 11/2303 Pesch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 5444 * B Anlage 3 Zahlungen der EG-Kommission an südafrikanische Oppositionsgruppen seit 1986; Verwendungsnachweis MdlAnfr 28, 29 13.05.88 Drs 11/2303 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* A Anlage 4 Angabe des Datums der „Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" in Visaanträgen von Heimatvertriebenen für Reisen nach Polen; Zurückweisung des Begriffs „Auswanderung" MdlAnfr 30 13.05.88 Drs 11/2303 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 5445* B Anlage 5 Reduzierung von Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften, insbesondere in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 41, 42 13.05.88 Drs 11/2303 Weiss (Kaiserslautern) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5445* C Anlage 6 Übernahme von Auszubildenden in bundeseigenen Betrieben, insbesondere in den Stahlwerken Peine-Salzgitter MdlAnfr 49 13.05.88 Drs 11/2303 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 5446* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5351 80. Sitzung Bonn, den 19. Mai 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 20. 5. Dr. Ahrens 20. 5. Dr. von Bülow 20. 5. Catenhusen 20. 5. Frau Conrad 19. 5. Ebermann 19. 5. Fellner 20. 5. Frau Fischer 19. 5. Dr. Götz 20. 5. Haack (Extertal) 19. 5. Frau Hämmerle 19. 5. Dr. Hauff 20. 5. Hauser (Krefeld) 20. 5. Dr.-Ing. Laermann 20. 5. Leidinger 20. 5. Dr. Miltner 19. 5. Möllemann 20. 5. Dr. Müller 20. 5. Paintner 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Scheu 20. 5. Frau Schilling 20. 5. Frau Schmidt-Bott 20. 5. Schreiner 19. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 20. 5. Spilker 20. 5. Stiegler 19. 5. Stobbe 20. 5. Dr. Unland 20. 5. Frau Will-Feld 20. 5. Wilz 19. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Pesch (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 2303 Fragen 21 und 22): Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf bestehende und durch die Strukturkrise dieses Raumes, einschließlich Mönchengladbach, noch verschärft aufgetretene hohe Jugendarbeitslosigkeit nicht noch durch die Nichtübemahme von ausgebildeten Fernmeldehandwerkern erhöht wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch eine Absenkung des prognostizierten Vergabeanteils an Fremdfirmen zusätzliche Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost bereitzustellen und die dafür notwendigen Löhne in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts aus dem Posthaushalt bereitzustellen? Zu Frage 21: Die Unterbringung der auslernenden Fernmeldehandwerker ist wie in den vergangenen Jahren für den gesamten Bereich der Deutschen Bundespost problematisch, weil die Deutsche Bundespost aus bildungs- und beschäftigungspolitischen Gründen besonders für diesen gewerblich-technischen Beruf seit Jahren wesentlich mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt, als sie selbst zur Deckung des eigenen Nachwuchsbedarfs benötigt. Die Folge dieser überhöhten Ausbildungsquoten ist es, daß nicht für alle Ausgebildeten nach Abschluß der Ausbildung ausbildungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage wird die Deutsche Bundespost sich jedoch bemühen, möglichst allen Nachwuchskräften des gewerblichtechnischen Bereichs, für die es bei der Deutschen Bundespost im ausbildungsgerechten Bereich keine Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und die auch außerhalb der Deutschen Bundespost keine entsprechende Beschäftigung finden, freie und besetzbare Arbeitsplätze im ausbildungsfremden Bereich anzubieten. Dies kann nicht immer im Heimatort oder im Heimatbezirk sein und setzt deshalb fachliche und örtliche Mobilität voraus. Nach den vorliegenden Daten muß allerdings auch erwogen werden, nicht alle Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zu übernehmen. Bei der Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Tatsache, daß aufgrund der veränderten Ausbildung unserer Fernmeldehandwerker zum Kommunikationselektroniker im Jahr 1990 keine Auszubildenden zur Übernahme heranstehen, zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden der zu erwartende technische Fortschritt der nächsten Jahre, der Wandel der Deutschen Bundespost hin zu einem Dienstleistungsanbieter mit einem Bedarf an Fachkräften im DV-Bereich, sowie die demographische Entwicklung in die Überlegungen einbezogen. Eine abschließende Entscheidung wird in Kürze erfolgen. Zu Frage 22: Die Gesamtleistungen in der Ortslinientechnik wird zu 70 bis 75 v. H. als Eigenleistung und zu 25 bis 30 v. H. durch Auftragnehmer erbracht. Dies ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten. Unter diesen Randbedingungen wird die Quote für den Vergabeteil in Kürze festgesetzt. Im übrigen wirkt sich die Verschiebung in der Arbeitsaufteilung zwischen Eigenkräfteeinsatz und Auftragnehmereinsatz hinsichtlich der Gesamtbeschäftigungslage in Nordrhein-Westfalen nicht aus, da die hier eingesetzten mittelständischen Firmen größtenteils in der gleichen Region ansässig sind. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 5445 * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 28 und 29) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß (nach Mitteilung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Natali, im Europäischen Parlament) die Europäische Gemeinschaft in den vergangenen zwei Jahren etwa 60 Millionen DM an südafrikanische Oppositionsgruppen bezahlt hat und für 1988 plane, weitere 20 Millionen ECU zu zahlen? An welche „Oppositionsgruppen" werden diese Zahlungen geleistet, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß ein Verwendungsnachweis für diese Zahlungen erfolgt, nachdem es sich um öffentliche Gelder, u. a. auch deutsche Steuergelder, handelt? Zu Frage 28: Bei dem von Ihnen angesprochenen Programm handelt es sich um das EG-Sonderprogramm für Apartheidsopfer in Südafrika. Dieses EG-Programm der sog. „Positiven Maßnahmen" geht zurück auf die Luxemburger Erklärung der Außenminister der Zehn, Spaniens und Portugals vom 10. September 1985. Dieses Programm wurde vom Europäischen Rat am 27. Juni 1986 ausdrücklich befürwortet. Seit Juli 1986 läuft das Programm über die vier Partnerorganisationen in Südafrika. Diese sind: Der Südafrikanische Kirchenrat, die Südafrikanische Katholische Bischofskonferenz, die Gewerkschaften und der eigens zu diesem Zweck gegründete Kagiso-Trust. Diese Partnerorganisationen arbeiten wiederum mit europäischen Nicht-Regierungs-Organisationen zusammen. Die bislang ausgewählten Projekte sind überwiegend in den Bereichen „Humanitäre Hilfe, Sozialdienste, Rechtsberatung, medizinische Vorsorgung, Aus- und Fortbildung einschließlich Stipendienvergabe" angesiedelt. Zuwendungsempfänger sind eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, Rechtsberatungsbüros, soziale Hilfsdienste und andere Institutionen, die sich für Opfer der Apartheid einsetzen. Politische Organisationen sind als Zuwendungsempfänger ausdrücklich ausgeschlossen. Bislang hat die Kommission 34,7 Mio ECU für Projekte zugesagt. Bis zum Jahresende stehen noch 15 Mio ECU zur Verfügung. Falls ein entsprechender Vorschlag des Europäischen Parlaments realisiert wird, kämen noch weitere 5,5 Mio ECU hinzu (1 ECU entspricht 2,07 DM). Zu Frage 29: Wie die Kommission die Zahlungen abwickelt, wie die Gelder verwendet werden und mit welchen Partnerorganisationen die Kommission zusammenarbeitet, habe ich bereits dargelegt. Die Nicht-RegierungsOrganisationen müssen der Kommission einen Verwendungsnachweis geben, der nach den geltenden Bestimmungen von der Kommission geprüft wird. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Frage 30): Ist es richtig, daß Heimatvertriebene in einem Visumantrag für einen Aufenthalt in der Volksrepublik Polen auch die Rubrik „Datum der Auswanderung aus der Volksrepublik Polen" ausfüllen müssen, und falls ja, ist die Bundesregierung bei den zuständigen polnischen Behörden vorstellig geworden, um die Bezeichnung von Vertriebenen als Auswanderer zurückzuweisen bzw. eine Änderung dieser Praxis herbeizuführen? Nach den dem Auswärtigen Amt bekannten Anträgen auf Einreisevisen der Volksrepublik Polen ist unter anderem auch eine Spalte mit der Frage nach dem „Datum der Auswanderung aus der VR Polen" zu beantworten. Diese Anträge gelten für jedermann, nicht nur für die Heimatvertriebenen. Im übrigen beziehe ich mich auf die Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die inhaltlich nahezu gleiche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka vom 5. Dezember 1986: Die Formulierung der Fragen im Sichtvermerksantrag obliegt dem Staat, in den die Einreise begehrt wird und der dazu die Erlaubnis erteilen muß. Die Bundesregierung ist sich bewußt, welche Gefühle für heimatvertriebene Antragsteller entstehen müssen, wenn ihre Vertreibung aus der Heimat als „Auswanderung" etikettiert wird. Die Bundesregierung hat die Angelegenheit wiederholt mit der polnischen Seite aufgenommen. Sie wird sie bei geeigneter Gelegenheit erneut ansprechen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Weiß (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache 11/2303 Fragen 41 und 42): Kann die Bundesregierung den Inhalt der Aussage des Bundesvorstandsmitgliedes der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Christian Zahn, die dieser in Kaiserslautern gemacht hat (siehe Ausgabe „Die Rheinpfalz", Nr. 101, vom Samstag, dem 30. April 1988, Seite ,Kaiserslauterer Rundschau' und Seite ,Südwestdeutsche Zeitung'), als zutreffend bestätigen, wonach in den kommenden Jahren rund 5 000 Stellen, vorwiegend durch Verzicht auf Wiederbesetzung, bei den Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte, davon allein etwa 2 000 in Rheinland-Pfalz, eingespart werden sollen? Trifft es zu, daß im Haushalt .der Vereinigten Staaten von Amerika im Haushaltsjahr 1987/88 insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland (davon allein in Rheinland-Pfalz 1 308) gestrichen worden sind? Zu Frage 41: Die Bundesregierung kann diese Aussage nicht bestätigen. Nach Mitteilung des Hauptquartiers der US-Armee in Europa steht noch nicht fest, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts erforderlich sind. Die Verringerung des Personalbestandes soll auf jeden Fall wesentlich geringer sein. Die fälschlich genannten Zahlen hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereits am 30. April 1988 dementiert. Zu Frage 42: Dies trifft so nicht zu. Das amerikanische Hauptquartier hat im Januar 1988 aufgrund der Kürzungen 5446* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Mai 1988 im US-Verteidigungshaushalt 1987/88 entschieden, daß bis zum 30. September 1988 bundesweit insgesamt 3 209 Stellen für Zivilbeschäftigte wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 1 308 Stellen mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Davon werden in Rheinland-Pfalz 979 Stellen wegfallen, von denen am 31. Dezember 1987 noch 481 mit örtlichen Arbeitnehmern besetzt waren. Es kann damit gerechnet werden, daß durch die geltenden Einstellungsbeschränkungen Entlassungen nur in geringem Umfange erforderlich sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) (GRÜNE) (Drucksache 11/2303 Frage 49): Inwieweit will die Bundesregierung über die Aufsichtsräte Einfluß nehmen, damit jetzt vor dem Abschluß ihrer Lehre stehende Auszubildende übernommen werden, wie z. B. derzeit 341 Auszubildende in den staatseigenen Stahlwerken PeineSalzgitter? Die Unternehmen des industriellen Bundesvermögens werden privatwirtschaftlich geführt. Der Einflußnahme über die Aufsichtsräte auf die Unternehmensleitungen sind durch das geltende Recht enge Grenzen gesetzt, die im Interesse eigenverantwortlicher unternehmerischer Entscheidungen beachtet werden müssen. Die Stahlwerke Peine-Salzgitter AG haben trotz schwieriger Anpassungsmaßnahmen mit erheblichem Belegschaftsabbau aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf ausgebildet. Sie bemühen sich auch, trotz der noch fortlaufenden Anpassungsmaßnahmen den Auslernenden — soweit unternehmerisch vertretbar — eine Anschlußbeschäftigung im eigenen Unternehmen oder bei anderen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns zu ermöglichen. Dabei werden neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen auch Übernahmen auf der Grundlage von Zeitverträgen angestrebt. Es kann aber nicht erwartet werden, daß ein Unternehmen, welches aus gesellschaftspolitischer Verantwortung weit über den Eigenbedarf hinaus ausbildet, später auch alle Ausgebildeten übernimmt. Infolge ihrer guten Ausbildung ist aber zu hoffen, daß alle Auslernenden — wenn auch vielleicht nicht sofort — einen Arbeitsplatz finden und sich so die Frage der Weiterbeschäftigung entschärft. Dies setzt allerdings auch eine Bereitschaft zur räumlichen und fachlichen Beweglichkeit voraus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Ich danke Ihnen, Herr Präsident.
    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung aus aktuellen Anlaß. Willy Brandt hat sich vor fast zwanzig Jahren einmal hier vor dieses Haus hingestellt und hat gesagt: „Wir müssen mehr Demokratie wagen! " Gefolgt ist dieser Ankündigung gar nichts, eher das Gegenteil. Wir haben seither einen ständigen Abbau von demokratischen Rechten, einen Ausbau der staatlichen Überwachung und Kontrolle zu beklagen. Den traurigen Gipfel hat die Koalition gestern mit der Verabschiedung der sogenannten Sicherheitsgesetze gesetzt. Ich denke, das Schlimme daran ist, daß Sie genau das, was Sie vorgeben zu erreichen, nämlich Sicherheit, inneren Frieden, nicht erreichen — denn das geht nur durch eine Stärkung der Demokratie, der demokratischen Beteiligungsrechte der Bevölkerung — , sondern daß Sie die Spirale der Gewalt weiter anheizen. Indem Sie kriminalisieren, indem Sie vorbeugend in Haft nehmen wollen usw., schaffen Sie ein Klima der Angst und auch der Gewaltbereitschaft, übrigens auch indem Sie z. B. die Polizei zwingen, gegen friedliche Demonstranten einzuschreiten, auch wenn die Situation das überhaupt nicht verlangt.
    Aber lassen Sie mich zu der Frage des Datenschutzes kommen, die damit sehr eng zusammenhängt. Im Zeichen zunehmender Automatisierung, Verdatung und Speicherung aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens bekommt der Schutz des einzelnen Menschen vor dem allzu selbstverständlichen Datenzugriff von Verwaltungen, Betrieben und sonstigen Stellen einen immer höheren Stellenwert in der Sicherung individueller Freiheitsrechte. Auch das Bundesverfassungsgericht — das ist allen im Hause bekannt — hat festgestellt und hat es der Regierung wie auch dem Parlament ins Stammbuch geschrieben, daß jede Bürgerin und jeder Bürger ein elementares, sich aus der Verfassung herleitendes Recht darauf hat, zu erfahren, wer was wann wo und zu welchem Zweck über sie oder ihn weiß.
    Das Amt des oder der Bundesdatenschutzbeauftragten hat hier eine sehr wichtige Aufgabe. Es wurde geschaffen, um im Namen und Auftrag der betroffenen Bürger für die volle Beachtung und Anwendung der Datenschutznormen Sorge zu tragen, den Umgang mit Daten in datenverwendenden Stellen zu kontrollieren, Rechtsverletzungen zu untersuchen, festgesetzte Rechtsverstöße zu beanstanden und an der ständigen Fortentwicklung und Verbesserung des Datenschutzes in der Gesetzgebung und im Bereich der Verwaltungspraxis mitzuwirken.
    Herr Hirsch, Ihr Zuruf „Da gab es die GRÜNEN noch nicht" trifft mich überhaupt nicht. Der Mangel an Vollzug in diesem Bereich und der Abbau von Demokratie sind eine Ursache für die Gründung der GRÜNEN. Sie sollten sich weniger auf Ihre Verdienste in den teilweise sinnvollen Programmforderungen von vor 20 Jahren zurückziehen, sondern sollten hier im Parlament demokratische Praxis beweisen, wo dies gefordert ist, z. B. in der Koalition.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Herr Hirsch, die Debatten um Sie in der letzten Zeit würden es sinnvoll erscheinen lassen, daß Sie auch dieser Debatte folgen.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Ich sage sogar etwas dazu!)

    — Das freut mich sehr.
    Was ich eben zum Datenschutz dargestellt habe, erfordert eine möglichst starke und unabhängige Stellung des oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, unabhängig natürlich vor allem von denen, die er oder sie kontrollieren soll. Bisher ist es nicht so. Das Verfahren zur Benennung des Bundesdatenschutzbeauftragten, das wir gerade wieder mit Schauder und mit Scham verfolgen können, beweist das genaue Gegenteil. Bisher nämlich wird der Bundesdatenschutzbeauftragte vom Innenminister und der Bundesregierung vorgeschlagen und dann vom Bundespräsidenten ernannt. Das heißt, die zu Kontrollierenden bestellen sich selbst ihre Kontrolleure. Diejenigen, in deren Verantwortungsbereich die größten Datensauereien passieren, wie beispielsweise die Speicherung von Volkszählungsgegnern in einer Datei für schweren Terrorismus und Staatsschutz beweist, sollen jetzt selbst die Leute benennen, die ihnen auf die Finger gucken und solche Schweinereien öffentlich machen sollen.
    Das derzeitige Verfahren, der Ablauf des Verfahrens beweist es. Seit langer Zeit schon ist der Bundesregierung bekannt, daß die Amtszeit des Bundesdatenschutzbeauftragten ausläuft. Die Bundesregierung hat es bisher nicht für nötig gehalten, das Parlament über ihre Absichten für einen Nachfolger von Herrn Dr. Baumann in irgendeiner Weise zu informieren. Inzwischen ist die Amtszeit sogar abgelaufen; es ist nichts geschehen. Die Namen, die derzeit im Gespräch sind, machen uns erst recht angst. Statt dessen kursieren Spekulationen und Kolportagen an Stelle eines öffentlichen Verfahrens. Und bei dem Verfahren, wie es in der Bundesregierung abläuft, scheint die Frage nicht zu sein: „Wer ist der beste Datenschützer?’’, sondern: „Bei wem kann sich der Innenminister seiner Loyalität am sichersten sein?".

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Bayern hat das mit der Benennung von Herrn Oberhauser vorgemacht, was Herr Zimmermann offenbar in Bonn nachmachen will. Herr Oberhauser schützt bekanntlich nicht mehr die Daten vor den Behörden, sondern schützt die Behörden vor dem Informationsbegehren und den Beschwerden der Bürger.
    Was liegt bei einem solchen Verständnis von Datenschutz, wie es auch der Bundesinnenminister hat — er hat z. B. in der „Stuttgarter Zeitung" am 10. April 1987 erläutert, der Datenschutz dürfe keinerlei Vorrang vor den Erfordernissen der inneren Sicherheit haben; innere Sicherheit ist also offenbar als das Gegenteil von Datenschutz —, was liegt da näher, als gleich den Leiter der Abteilung Innere Sicherheit aus dem eigenen Hause, dem Bundesministerium des Innern, als Strohmann für den Datenschutz zu benennen? Genau das



    Häfner
    scheint mit Herrn Einwag zu geschehen. Ich frage Sie: Wollen Sie jetzt, wo wir schon die Axt im Walde haben, auch noch den Bock zum Gärtner machen? Würden Sie z. B. einen Kettenraucher zum Nichtraucherbeauftragten ernennen und den Chef des größten Tabakkonzerns als denjenigen betrachten, der diese Ernennung vorschlägt?
    Uns hat das nicht nur zu einem eigenen Vorschlag für das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz veranlaßt, übrigens einen sehr ernsthaften und ausgewiesenen Kandidaten in diesem Bereich, sondern vor allen Dingen auch zu vorliegendem Gesetzentwurf. Wir halten es für sinnvoll und für geboten, die Stellung des Bundesdatenschutzbeauftragten aus der Abhängigkeit des Bundesinnenministeriums herauszulösen und ihn wie z. B. auch den Bundesrechnungshof zu einer unabhängigen Behörde mit einem eigenen Etat zu machen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Dies würde den jahrelangen Streit und die Versuche beenden, den Bundesbeauftragten insbesondere seitens des Innenministeriums zu disziplinieren und seine Kompetenzen zu beschneiden.
    Für genauso entscheidend halten wir, daß der oder die Bundesbauftragte für den Datenschutz durch das Parlament, und zwar mit Zweidrittelmehrheit, gewählt wird, um zu sichern, daß er oder sie nicht zur einseitigen Vertretung politischer Interessen gedrängt werden kann. Dies würde sein oder ihr öffentliches Ansehen, und seine/ihre Stellung und Unabhängigkeit nachhaltig stärken. Es gibt hierzu im übrigen gute Erfahrungen in den Bundesländern.
    Mit unserem Entwurf wollen wir ein Verfahren schaffen, das Transparenz ermöglicht, das öffentliche Beteiligung ermöglicht und das vor allen Dingen eine demokratische Wahl durch das Parlament sichert. Wir wollen eine öffentliche Anhörung der Kandidaten oder Kandidatinnen, in der sie auf ihre Qualifikation im Bereich des Datenschutzes befragt werden können, und zwar hier im Deutschen Bundestag.
    Die Stellung des Datenschutzbeauftragten sollte — das habe ich schon gesagt — der Stellung des Bundesrechnungshofes vergleichbar sein. Das hat seinen guten Grund, denn die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes hat sich bewährt, gerade weil er in die Bücher gucken und die Verwendung der Steuergelder durch die Bundesregierung kontrollieren muß. Ebenso unabhängig, wie der Bundesrechnungshof der Bundesregierung gegenübersteht, muß auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, der ja überall in die Verwaltung und Verwendung der Daten hineinschauen können muß, gestellt sein.
    Es würde uns übrigens freuen, wenn schon jetzt der Nachfolger von Herrn Baumann vom Deutschen Bundestag gewählt werden könnte, denn ich denke, wir als Bürgerinnen und Bürger, alle Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, wer für den Datenschutz zuständig ist.
    Wir denken im übrigen, daß unser Vorschlag nur ein sehr kleiner Schritt sein kann, um das Recht auf Selbstbestimmung bei der Erfassung und Verwendung personenbezogener Informationen an die Betroffenen zurückzugeben. Es gibt weitere Dinge, die hier von wesentlicher Bedeutung sind. Ich nenne nur das Akteneinsichtsrecht im Umweltbereich, aber auch darüber hinaus.
    Ich möchte hier noch einen letzten Gedanken anführen. Seit dem Entstehen von Parlamenten, seit Jahrzehnten, teilweise Jahrhunderten ist eine der zentralen und wichtigsten Traditionen des Parlaments die Erweiterung seiner Rechte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist auch ein Stück Parlamentsreform. Wenn Sie sich weigern, Ihre eigenen Rechte — das sage ich jetzt Ihnen allen als Abgeordnete, unabhängig davon, welcher Partei und Fraktion Sie angehören — zu erweitern, so ist das in meinen Augen nicht nur die Umkehr parlamentarischer Traditionen, sondern es ist auch eine Schwächung, eine Selbstentmachtung des Parlaments, der schon seit langem nicht mehr ersten Gewalt im Staat. Ein Parlament, das es ablehnt, sich einzumischen, Einblick zu nehmen, kann sich meines Erachtens die Diskussionen um Parlamentsreform sparen. Hier wie an anderen Stellen im Zusammenhang mit Parlamentsreform sind wir selbst gefordert, ist unser Selbstverständnis gefordert. Ein Parlament das solches ablehnt, würde Arbeitsverweigerung praktizieren und den Auftrag der Bürger verkennen.
    Was wir hier vorschlagen ist keine Zumutung, sondern es ist eine Selbstverständlichkeit. Daß dies noch nicht selbstverständlich ist, das ist in meinen Augen die eigentliche Zumutung. Helfen Sie, diese Zumutung zu beseitigen! Haben Sie Mut für das Selbstverständliche — in Ihrem eigenen Interesse!
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heribert Blens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN begründen ihren Vorschlag, den Bundesbeauftragten in Zukunft mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages wählen zu lassen und ihn zu einer Obersten Bundesbehörde zu machen, damit, daß das derzeitige Verfahren, die derzeitige Anbindung an den Bundesinnenminister, eine unabhängige und unbeeinflußte Aufgabenerfüllung durch den Datenschutzbeauftragten nicht zulasse; so die Begründung. Die Wirklichkeit ist natürlich völlig anders.
    Wir haben hier vor 14 Tagen den 10. Datenschutzbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert. Wir haben hier über die Amtszeit des Herrn Baumann, die ja abgelaufen ist, wenn er sein Amt zur Zeit auch noch weiterführt, gesprochen. Drei Fraktionen dieses Hauses waren sich darüber einig, daß die Amtszeit des Herrn Baumann ausgezeichnet ist durch die Unabhängigkeit seiner Amtsführung, durch die parteipolitische Unabhängigkeit, durch die Unabhängigkeit von der Regierung, durch die Unabhängigkeit vom Bundesminister des Innern. Jeder, der lesen kann, der Zeitung lesen kann, der Unterlagen des Bundestages lesen kann, weiß, daß sich dieser Bundesbeauftragte immer wieder mit Vorschlägen des Bundesinnenministers sehr kritisch — auch öffent-



    Dr. Blens
    lich — auseinandergesetzt hat. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, daß das derzeitige Verfahren eine unabhängige Amtsführung des Bundesbeauftragten nicht zulasse. Die Wirklichkeit spricht gegen Ihre Behauptungen.
    Meine Damen und Herren, Sie sagen ferner als Begründung, durch die Wahl mit einer Zweidrittelmehrheit sei gewährleistet, daß der Bundesbeauftragte in Zukunft seine Aufgaben weniger von parteipolitischen Erwägungen beeinflußt wahrnehmen könne. Ich muß Ihnen sagen, zunächst einmal auf das verweisend, was ich vor 14 Tagen hier zu Herrn Baumann gesagt habe: Der Datenschutzbeauftragte, Herr Baumann, war ein parteipolitisch unabhängiger Mann. Ich habe damals gesagt und wiederhole heute: Auch sein Nachfolger sollte ein parteipolitisch unabhängiger Mann sein. Ich würde es sehr begrüßen, wenn ein parteipolitisch unabhängiger Mann sein Nachfolger würde. Ich habe gute Hoffnung, daß es so wird.