Rede:
ID1107800000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 123
    1. und: 15
    2. für: 11
    3. des: 10
    4. der: 9
    5. Beratung: 6
    6. Erste: 5
    7. eingebrachten: 5
    8. Entwurfs: 5
    9. eines: 5
    10. Gesetzes: 5
    11. zur: 5
    12. Drucksache: 5
    13. Arbeit: 5
    14. den: 4
    15. —: 4
    16. Sozialordnung: 4
    17. die: 4
    18. ist: 3
    19. von: 3
    20. sowie: 2
    21. 5: 2
    22. im: 2
    23. —Überweisungsvorschlag:Ausschuß: 2
    24. Ausschuß: 2
    25. Jugend,: 2
    26. Familie,: 2
    27. Frauen: 2
    28. Gesundheit: 2
    29. mitberatend: 2
    30. §: 2
    31. 96: 2
    32. vom: 2
    33. Bundesrat: 2
    34. Änderung: 2
    35. —Überweisungsvorschlag: 2
    36. Vorschriften: 2
    37. über: 2
    38. in: 2
    39. Die: 1
    40. Sitzung: 1
    41. eröffnet.Meine: 1
    42. Damen: 1
    43. Herren,: 1
    44. ich: 1
    45. rufe: 1
    46. Punkt: 1
    47. 24: 1
    48. Zusatzpunkt: 1
    49. Tagesordnung: 1
    50. auf:a): 1
    51. Fraktionen: 1
    52. CDU/CSU: 1
    53. FDP: 1
    54. Strukturreform: 1
    55. Gesundheitswesen: 1
    56. 11/2237: 1
    57. WirtschaftAusschuß: 1
    58. Bildung: 1
    59. WissenschaftHaushaltsausschuß: 1
    60. gemäß: 1
    61. GO: 1
    62. InnenausschußFinanzausschußb): 1
    63. Reichsversicherungsordnung—: 1
    64. 11/280: 1
    65. Ältestenrates:Ausschuß: 1
    66. c): 1
    67. Krankenhausfinanzierungsgesetzes—: 1
    68. 11/1623: 1
    69. Ältestensrates:Ausschuß: 1
    70. d): 1
    71. Bundesregierung: 1
    72. Einordnung: 1
    73. Meldepflichten: 1
    74. Arbeitgebers: 1
    75. Kranken-: 1
    76. Rentenversicherung: 1
    77. Arbeitsförderungsrecht: 1
    78. Einzug: 1
    79. Gesamtsozialversicherungsbeitrags: 1
    80. das: 1
    81. VierteBuch: 1
    82. Sozialgesetzbuch: 1
    83. Gemeinsame: 1
    84. Sozialversicherung: 1
    85. ——: 1
    86. 11/2221: 1
    87. InnenausschußFinanzausschußZP: 1
    88. Abgeordneten: 1
    89. Frau: 1
    90. Unruh: 1
    91. Fraktion: 1
    92. DIE: 1
    93. GRÜNEN: 1
    94. Finanzierung: 1
    95. einer: 1
    96. besseren: 1
    97. Pflege: 1
    98. 11/1790: 1
    99. Überweisungsvorschlag:Ausschuß: 1
    100. FinanzausschußAusschuß: 1
    101. SozialordnungHaushaltsausschuß: 1
    102. gem.: 1
    103. GOIm: 1
    104. Ältestenrat: 1
    105. vereinbart: 1
    106. worden,: 1
    107. gemeinsame: 1
    108. vier: 1
    109. Stunden: 1
    110. vorzusehen.: 1
    111. Kein: 1
    112. Widerspruch?: 1
    113. Dann: 1
    114. so: 1
    115. beschlossen.Ich: 1
    116. eröffne: 1
    117. Aussprache.: 1
    118. Das: 1
    119. Wort: 1
    120. hat: 1
    121. Abgeordnete: 1
    122. Dr.: 1
    123. Blüm.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/78 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 78. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) (Drucksache 11/ 2237) b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Drucksache 11/280) c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Drucksache 11/1623) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte Buch Sozialgesetzbuch — Gemeinseme Vorschriften für die Sozialversicherung — (Drucksache 11/2221) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz) (Drucksache 11/1790 [neu]) Dr. Blüm CDU/CSU 5273 D Dreßler SPD 5281 A Dr. Blüm CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 5287 C Dreßler SPD (Erklärung nach § 30 GO) . 5288 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 5288 A Frau Wilms-Kegel GRÜNE 5292 D Günther CDU/CSU 5296 B Egert SPD 5299 B Seehofer CDU/CSU 5303 B Frau Unruh GRÜNE 5306B, 5324 A Dr. Thomae FDP 5308 A Heyenn SPD 5309 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 5311D Dr. Knies, Minister des Landes Niedersachsen, Beauftragter des Bundesrates . . . 5314 C Jaunich SPD 5316A Wüppesahl fraktionslos 5318D Zink CDU/CSU 5320 B Haack (Extertal) SPD 5321 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 5324 B Nächste Sitzung 5325 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5327* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5327* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Mai 1988 5273 78. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1988 Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 6. 5. Dr. Ahrens * 6. 5. Dr. Bangemann 6. 5. Frau Beck-Oberdorf 6. 5. Becker (Nienberge) 6. 5. Frau Blunck * 6. 5. Böhm (Melsungen) * 6. 5. Büchner (Speyer) * 6. 5. Bühler (Bruchsal) * 6. 5. Catenhusen 6. 5. Frau Conrad 6. 5. Daweke 6. 5. Dr. Dregger 6. 5. Frau Fischer * 6. 5. Frau Flinner 6. 5. Gallus 6. 5. Gattermann 6. 5. Frau Geiger 6. 5. Geis 6. 5. Dr. Geißler 6. 5. Dr Götz 6. 5. Dr. Hauff 6. 5. Dr. Haussmann 6. 5. Frhr. Heeremann von Zuydtwyck 6. 5. Hiller (Lübeck) 6. 5. Dr. Hitschler * 6. 5. Ibrügger 6. 5. Jansen 6. 5. Jungmann 6. 5. Klein (Dieburg) 6. 5. Klein (München) 6. 5. Dr. Klejdzinski 6. 5. Leidinger 6. 5. Lemmrich * 6. 5. Link (Diepholz) 6. 5. Frau Luuk * 6. 5. Meyer 6. 5. Dr. Müller * 6. 5. Dr. Neuling 6. 5. Niegel * 6. 5. Frau Pack * 6. 5. Pfeifer 6. 5. Dr. Probst 6. 5. Reddemann * 6. 5. Regenspurger 6. 5. Reuschenbach 6. 5. Dr. Riedl (München) 6. 5. Ronneburger 6. 5. Roth (Gießen) 6. 5. Frau Rust 6. 5. Dr. Scheer * 6. 5. Scheu 6. 5. Schmidt (München) * 6. 5. von Schmude * 6. 5. Dr. Schneider (Nürnberg) 6. 5. Schreiner 6. 5. Schröer (Mülheim) 6. 5. Frau Simonis 6. 5. Steiner * 6. 5. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Uelhoff 6. 5. Dr. Unland * 6. 5. Dr. von Wartenberg 6. 5. Wimmer (Neuss) 6. 5. Wissmann 6. 5. Würtz 6. 5. Zierer * 6. 5. Dr. Zimmermann 6. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. April 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1988 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1984 über den Beitritt der Republik Griechenland zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Gesetz zu der Änderung vom 16, Oktober 1985 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die Internationale Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT-Übereinkommen) Gesetz zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Rechtsausschuß Drucksache 10/5012 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/841 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2089 Nr. 3-8 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.35 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/929 Nr. 2.28 Drucksache 11/1107 Nr. 2.11 Drucksache 11/1707 Nr. 29 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/779 Nr. 2.55 Drucksache 11/1365 Nr. 3.30 Drucksache 11/1656 Nr. 3.39 Anlagen zum Stenographischen Bericht
Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich rufe den Punkt 24 sowie den Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz — GRG)

— Drucksache 11/2237 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Innenausschuß
Finanzausschuß
b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung
— Drucksache 11/280 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Innenausschuß
c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
— Drucksache 11/1623 —
Überweisungsvorschlag des Ältestensrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Innenausschuß
d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einordnung der Vorschriften über die Meldepflichten des Arbeitgebers in der Kranken- und Rentenversicherung sowie im Arbeitsförderungsrecht und über den Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in das Vierte
Buch Sozialgesetzbuch — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung —— Drucksache 11/2221 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Innenausschuß
Finanzausschuß
ZP 5 Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflegegesetz)

— Drucksache 11/1790 (neu)
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (federführend)

Finanzausschuß
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß mitberatend und gem. § 96 GO
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, für die gemeinsame Beratung vier Stunden vorzusehen. Kein Widerspruch? — Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blüm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf des Gesundheits-Reformgesetzes lösen die Koalitionsfraktionen die Koalitionsvereinbarung und die Ankündigung in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. März 1987 ein,

    (Frau Steinhauer [SPD]: Das ist aber alles!)

    eine Strukturreform im Gesundheitswesen unverzüglich einzuleiten. Wir halten, was wir versprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Lachen bei der SDP)

    Die Koalition hat sich auf einem schwierigen Feld als handlungs- und entscheidungsfähig erwiesen.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Beim Kassieren!)

    Wer auf Verzögern oder gar auf Scheitern setzt, hat sich verkalkuliert.



    Dr. Blüm
    Dies ist ein Rettungsversuch in letzter Minute. Während Rentenversicherung 1957, Unfallversicherung 1963 und Arbeitslosenversicherung 1969 schon eine Reform erfahren haben, blieben alle Versuche, die Krankenversicherung zu reformieren, stecken. Um so größer ist der Reformdruck heute. Das ist auch jedem bewußt, denn niemand bestreitet die Unausweichlichkeit der Reform. Jeder sagt, es muß etwas geschehen, aber keiner will selbst Opfer bringen.
    Vorschläge gibt es in Hülle und Fülle, aber meistens sind sie nach dem Sankt-Florians-Prinzip an andere gerichtet. Alle reden. Wir müssen handeln für die Versicherten, für die Patienten,

    (Dreßler [SPD]: Gute Besserung, Herr Blüm!)

    für die Beibehaltung unseres freiheitlichen Gesundheitssystems. Wir reden nicht, wir handeln gegen Widerstände, Geschmacklosigkeiten und Unwahrheiten. Es scheint ja nichts mehr heilig zu sein; selbst die Wartezimmer werden zur Agitation mißbraucht. Arzneimittelhersteller schüren die Angst von Versicherten, um sie vor den Karren ihrer Geschäftsinteressen zu spannen.
    Ist unsere Gesellschaft noch reformfähig oder befindet sich der Staat in der Gefangenschaft von Gruppenegoismen und Besitzstandswahrung? Diese Frage muß auch am Beispiel der Krankenversicherungsreform beantwortet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Über unsere Reformvorschläge kann und muß gestritten werden. Aber wer die Angst vor dem Tod einsetzt, um seine Interessen durchzusetzen, hat keine Argumente. Deshalb zurück zur Sache. Um was geht es? Was wollen wir?
    Unsere gute alte Krankenversicherung steht vor dem Zusammenbruch. Unsere gute alte Krankenversicherung muß vor Ausbeutung und Mißbrauch geschützt werden. Wir brauchen das Geld für die wirklich Kranken. Während von 1960 bis 1987 die Löhne und Gehälter um das Fünffache stiegen, fand im Gesundheitswesen im gleichen Zeitraum eine Kostenexplosion statt. Die Ausgaben der Krankenversicherung stiegen um fast das Vierzehnfache. Kluge Leute haben ausgerechnet, daß in hundert Jahren, wenn sich nichts ändern würde, das gesamte Sozialprodukt von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgezehrt würde. Sie sehen, wie irrational es wäre, einfach weiterzumachen und nicht eine Wende herbeizuführen.
    Zu den einzelnen Bereichen: Allein für Arzneimittel stiegen die Ausgaben von 4,2 Milliarden DM im Jahre 1970 auf 18,9 Milliarden DM im Jahre 1987.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Wer ist denn schuld?)

    Glaubt jemand, weil wir fünfmal mehr für Arzneimittel ausgeben, geht es unserer Gesundheit fünfmal besser?
    Für die zahnärztliche Behandlung gab die Krankenkasse 1970 2,5 Millarden DM aus, 17 Jahre später 13,6 Milliarden DM; mehr als fünfmal soviel.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sagen Sie doch einmal, warum!)

    Für das Krankenhaus 1970 6 Milliarden DM, 1987 39,3 Milliarden DM; eine Steigerung um mehr als das Sechsfache in 17 Jahren. Glaubt jemand, die Gesundheit ist sechsmal besser als vor 17 Jahren?
    Für Heil- und Hilfsmittel 1970 700 Millionen DM, 1987 7,8 Milliarden DM; eine Steigerung um mehr als das Zehnfache in 17 Jahren.

    (Zuruf von der SPD)

    — Rufen Sie nicht ständig dazwischen; sonst frage ich, wer von 1970 bis 1982 regiert und nichts gemacht hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    1984 lag der Beitrag bei 11,4 %. Hätten wir damals angesichts einer optimalen gesundheitlichen Versorgung die Beiträge festgeschrieben, hätten wir 14 Milliarden DM an Beitragssteigerungen gespart. 14 Milliarden DM sind aber genau der Betrag, den wir jetzt einsparen müssen. 1984 nur einen Beitragsstopp, dann hätten wir es uns jetzt ersparen können, 14 Milliarden DM zu sparen. Wer jetzt nicht spart, wird in drei Jahren nicht 14 Milliarden DM sparen müssen, sondern 30 oder 40 Milliarden DM. Und 14 Milliarden DM zu sparen fallen uns schon schwer. Deshalb: Dies ist der Rettungsversuch in letzter Minute.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist ein Irrtum, anzunehmen, mehr Geld bedeute mehr Gesundheit. Die Gleichung „Je teurer, desto besser" stimmt nicht; Gesundheit ist nicht lediglich Geldsache. Der Aberglaube „Mehr Geld — mehr Gesundheit" erlaubt den Anbietern jedes Geschäft und schützt die Kranken und Fleißigen nicht vor den Cleveren, die die Krankenversicherung ohne Rücksicht darauf ausnutzen, daß sie schließlich von denen bezahlt wird, die Tag für Tag zur Arbeit gehen und die Krankenversicherung mit ihren Beiträgen treu und brav unterhalten. Der kleine Handwerksmeister kann die hohen Beiträge nicht mehr zahlen. Er stellt Arbeitnehmer nicht ein, sondern entläßt sie. Deshalb ist die Krankenversicherungsreform auch ein Beitrag für die Arbeitslosen, für ihre Chance, wieder Arbeit zu finden, für den Mittelstand, für die Versicherten, für den Patienten.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Deshalb darf er nicht mehr in die Krankenkasse eintreten! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Wir sparen nicht für den Staat, wir sparen nicht für Millionäre, wir sparen für die, die in der Krankenversicherung Mitglieder sind. Keine Mark von dem, was wir sparen, geht den Beteiligten verloren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD)

    Alles, was wir machen, bleibt in der Krankenversicherung; keine Mark geht verloren: Entweder kommt es den Versicherten als Beitragssenkung zugute oder wird für neue, notwendige Leistungen ausgegeben, beispielswiese für die Pflege von Schwerpflegebedürftigen, für die Vorsorge. Keine Mark geht verloren, sondern das Geld wird für neue Notwendigkeiten, die bisher nicht berücksichtigt wurden, die bisher vorgessen waren, oder für Beitragssenkungen ausgegeben.



    Dr. Blüm
    Wir brauchen, meine Damen und Herren, ein neues Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Durch Abkassieren!)

    Wenn die Eigenverantwortung verkümmert, wird die Solidarität überfordert. Wer von der Krankenversicherung alles verlangt, was gesundheitlich wünschbar ist, der entzieht ihr das Geld, um den wirklich Kranken zu helfen. Gesundheit ist auch — nicht nur — das Ergebnis eigener Anstrengungen. Der Krankenschein kann nicht der allgemeine Zahlungsschein für jeden Gesundheitswunsch sein. Sonst müßten wir ja noch gesunde Ernährung auf Krankenschein finanzieren, müßten wir noch Reformhäuser finanzieren. Nein, er kann nur dazu da sein, über die Solidarbeiträge den Kranken zu helfen, nicht aber für alles, was gesundheitspolitisch erwünscht ist, die Finanzierung zu liefern.
    Dem, der krank ist, muß mit allen Mitteln geholfen werden, die notwendig und möglich sind. Aber die Krankenversicherung ist nicht für jede Bagatelle und jeden Luxus zuständig. Und vor allen Dingen: Sie darf den Preisforderungen von Produzenten und Anbietern nicht wehrlos ausgesetzt werden. Wenn die Krankenversicherung z. B. jeden — jeden! — Arzneimittelpreis bezahlt, ja, warum sollten dann nicht Höchstpreise verlangt werden?
    Deshalb: Wir müssen die Grenzen der Solidarität neu bestimmen und auf manches, was vor 100 Jahren unerläßlich war, heute verzichten, damit wir neue Notwendigkeiten abdecken können.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sie brauchen darauf nicht zu verzichten, andere Ärzte!)

    So verzichten wir schweren Herzens auf das Sterbegeld, allerdings mit einer langfristigen Übergangsregelung.

    (Dreßler [SPD]: „Schweren Herzens", man sieht es Ihnen an!)

    Die Solidarität, die wir für die Kranken brauchen, muß durch Eigenverantwortung der Versicherten und durch Wettbewerb unter den Anbietern unterstützt werden.
    Das Kernstück der Reform — das wichtigste der neuen Strukturelemente unserer erneuerten Krankenversicherung — sind die Festbeträge.

    (Anhaltende Unruhe — Glocke des Präsidenten)

    Wir verbinden damit den Schutz der Solidarität mit dem notwendigen Druck des Wettbewerbs. Das Notwendige wird voll bezahlt. Deshalb allen Versicherten: Niemand braucht Angst zu haben, das, was er braucht, werde die Krankenversicherung nicht mehr bezahlen. Der Festbetrag deckt das Notwendige ab: bei den Arzneimitteln, bei den Heil- und Hilfsmitteln.

    (Jaunich [SPD]: Das wird auch durch Wiederholung nicht richtiger, Herr Blüm!)

    Und das Wichtigste: Dort, wo Festbetrag eingeführt
    ist, fallen die bisherigen Zuzahlungen weg. Abkassiermodell? Es fallen mehr als 700 Millionen DM an
    Zuzahlungen für Versicherte weg. Das unterschlägt die SPD mit ihrem dummen Wort vom Abkassieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es fallen also Zuzahlungen weg. Und, meine Damen und Herren, wie merkwürdig: Wenn der Versicherte spart, ja, dann verlieren auch die Anbieter Einnahmen. Man kann doch nicht Versicherte und Anbieter auseinandernehmen. Der Festbetrag — um das noch einmal zu sagen — verlangt von den Patienten keine Zuzahlung, aber er löst einen Wettbewerbs- und Preisdruck auf die Anbieter aus.

    (Dreßler [SPD]: Gute Besserung, Herr Blüm!)

    — Das hätten Sie vor allen Dingen nötig, damit Sie endlich Ihre dumme Propaganda gegen dieses fortschrittliche Gesetz einstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Der Festbetrag ist originell, aber das Prinzip ist nicht neu.

    (Jaunich [SPD]: Sie sollten Ihre dummen Sprüche unterlassen!)

    Der Festbetrag konkretisiert nur das Wirtschaftlichkeitsgebot, das schon immer in unserer Reichsversicherungsordnung verankert war. Dort heißt es: „Die Krankenpflege muß ausreichend und zweckmäßig sein; sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Das war bereits das Gebot unserer Reichsversicherungsordnung. Nur hat sich niemand an das Maß gehalten,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Wen meinen Sie in dem Fall mit „niemand" , die Ärzte oder wen?)

    und deshalb machen wir eigentlich nichts anderes als das, was immer Sinn der Sozialversicherung war, jetzt handhabbar zu machen.
    Warum — so frage ich noch einmal — soll die Krankenkasse, wenn das eine Medikament 7,50 DM, das andere 39,40 DM kostet und in beiden der gleiche Wirkstoff ist, gleich gut, das teuerste Medikament bezahlen und damit Geld verlieren, das sie für andere wichtige Sachen braucht?
    Es sind Zweifel geäußert worden, ob der Arzneimittelbereich einen ausreichenden Betrag zum Sparen in der Krankenversicherung leistet. Die SPD versteigt sich da in die Behauptung, er sei gänzlich ausgeklammert. Die Pharmaindustrie, die Apotheker sehen das anders. Die Pharmaindustrie rechnet sogar mit einem Betrag von 3,4 Milliarden DM;

    (Jaunich [SPD]: So viel wollen Sie gar nicht!)

    das ist weit, weit übertrieben. Aber wir erwarten allein durch den Festbetrag bei Arzneimitteln eine Entlastung der Krankenkasse von 2 Milliarden DM, wozu die Arzneimittelhersteller rund 1 Milliarde DM — allerdings schrittweise — beitragen. Im ersten Jahr werden die Arzneimittelhersteller, so haben wir geschätzt, rund 400 Millionen DM von den erwarteten 1 Milliarde DM aufbringen. Zur zeitlichen Überbrükkung bis zum Sparziel verlangen wir einen Solidarbeitrag. Das hat nichts mit neuen Strukturen in der



    Dr. Blüm
    gesetzlichen Krankenversicherung zu tun, sondern das ist nur ein Überbrückungsbeitrag. So war das von Anfang an gedacht. Wenn die Arzneimittelhersteller allerdings schätzen, schon im ersten Schritt würden 2,5 Milliarden DM eingespart, dann würde der Druck auf den Solidaritätsbeitrag wegfallen. Dann wären wir über das Sparziel hinaus.
    Wir können das auch durch die Praxis entscheiden lassen. Wir bleiben bei unserer Schätzung. Ich will hinzufügen: Die Pharmahersteller haben noch ein dickes Polster zum Sparen, bevor überhaupt Forschung in Gefahr kommt. Wenn ich sehe, daß sie für diese Sammlung von Unwahrheiten allein in einer Zeitung 500 000 DM ausgeben — das ist eine Sammlung von Unwahrheiten —, dann muß ich sagen: Da scheint noch viel Geld bei der Pharmaindustrie zum Sparen vorhanden zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Von den Apothekern erwarten wir zusätzlich zu den Gesetzgebungsverfahren bei der Überprüfung der Arzneimittelpreisverordnung, die nichts mit diesem Gesetz zu tun hat, einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Krankenversicherung. Alle — jetzt wende ich mich an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Arzneimittelhersteller, Versicherte — leben von unserer Krankenversicherung,

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Und viele Betrüger!)

    und deshalb müssen alle helfen, damit die Krankenversicherung überlebt. Die Hilfe kann nicht mit Worten geschehen; jeder muß seinen Beitrag leisten.

    (Jaunich [SPD]: Herr Blüm, Sie auch!)

    Wir geben der Eigenverantwortung eine neue Chance. Das ist sozusagen auch die Grundlage unserer Sozialpolitik, die Solidarität mit Mitverantwortung zu entlasten. Eigenverantwortung und Solidarität sind doch keine Gegensätze. Eigenverantwortung schwächt die Solidarität nicht, sondern stärkt sie, weil sie die Solidarität vor Überforderung schützt. Wer durch Eigenverantwortung für seine Zukunft im Maße seiner Möglichkeiten die Solidarkasse schont, der sollte auch von der Solidarkasse belohnt werden. Deshalb wird derjenige, der durch regelmäßige Zahnvorsorge für seine Zahngesundheit sorgt, im Bedarfsfall des Zahnersatzes einen höheren Zuschuß als der von seiner Krankenversicherung erhalten, der es nicht getan hat.

    (Andres [SPD]: Ein Zahn Zulage!)

    Sie sehen auch an diesem Beispiel: Eigenverantwortung und Solidarität müssen sich wechselseitig stützen. Wir schlagen zum erstenmal eine Brücke von der Eigenverantwortung zur Solidarität, indem die Solidarität Eigenverantwortung auch belohnt.
    Ganz vorsichtig und um Erfahrungen mit neuen Modellen zu sammeln, erproben wir ein Rückvergütungssystem. Der Versicherte soll eine Beitragsrückgewährung bis zu einem Monatsbeitrag im Jahr bekommen, wenn er seine Krankenkasse geschont hat. Auf diesem Wege wollen wir einen Anreiz für mehr Kosteninteresse der Versicherten und für Mitverantwortung aller für unsere Krankenversicherung schaffen. Wer seine Pflichten als Beitragszahler Tag für Tag
    mit seinen Beiträgen treu erfüllt, wer diese Krankenversicherung finanziert und nicht wegen jeder Kleinigkeit die Krankenversicherung in Anspruch nimmt, wer auch einmal fragt, ob denn jede Leistung, z. B. noch eine zweite Röntgenaufnahme, notwendig ist, der sollte für diese Mitverantwortung und für das Interesse einen finanziellen Anreiz erhalten. Denn alle Appelle — ich sage es auch selbstkritisch — waren in die Luft geschrieben. Wir brauchen für die Appelle ein Instrument.
    Im Zahnbereich hat sich seit 15 Jahren eine unheilvolle Entwicklung Bahn gebrochen. Wir geben zuviel für Zahnersatz und zuwenig für Zahnerhaltung aus. Mit anderen Worten: Wir sind zu schnell beim Zahnersatz und nicht lange genug bei der Zahnbehandlung. Der Beweis dafür ist, daß in früheren Zeiten für Zahnersatz nur halb soviel ausgegeben wurde wie für Zahnbehandlung. Heute sind die Ausgaben in beiden Bereichen gleich hoch.
    Deshalb führen wir beim Zahnersatz eine Zuschußleistung ein, die zunächst auf 50 % begrenzt ist. Die Selbstverwaltung wird die Möglichkeit erhalten, die Zuschüsse nach oben wie nach unten zu differenzieren. So sollen beispielsweise 60 % bei einem einfachen, 50 % bei einem mittleren und 40 % bei einem aufwendigen Zahnersatz gezahlt werden. Je aufwendiger also der Zahnersatz ist, desto niedriger soll der Zuschuß sein. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse noch einmal 15 % dazu.