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ID1107207600

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    Plenarprotokoll 11/72 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 72. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. April 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Frau Teubner, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/996) Frau Brahmst-Rock GRÜNE 4861 A Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU 4863 A Pauli SPD 4864 D Gries FDP 4866 B Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 4867 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Berufsbildungsbericht 1987 (Drucksachen 11/98, 11/522, 11/551, 11/1705) Oswald CDU/CSU 4869 B Frau Odendahl SPD 4871 B Neuhausen FDP 4873 A Frau Hillerich GRÜNE 4875B, 4882 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . 4877 D Rixe SPD 4880 B Schemken CDU/CSU 4881 D Kuhlwein SPD 4884 A Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Bachmaier, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Umweltkriminalität (Drucksachen 11/172, 11/1555) Bachmaier SPD 4886 D Eylmann CDU/CSU 4888 B Häfner GRÜNE 4889 D Kleinert (Hannover) FDP 4891 B Engelhard, Bundesminister BMJ 4892 A Schütz SPD 4893 B Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU 4895 B Nächste Sitzung 4896 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4897 A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4897 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1988 4861 72. Sitzung Bonn, den 15. April 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 4. Frau Beck-Oberdorf 15. 4. Dr. Biedenkopf 15. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Büchner (Speyer) 15. 4. Dr. von Bülow 15. 4. Buschbom 15. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann * * 15. 4. Erler * * 15. 4. Dr. Faltlhauser 15. 4. Frau Fischer * * 15. 4. Gattermann 15. 4. Frau Geiger * * 15. 4. Dr. Geißler 15. 4. Gröbl 15. 4. Frau Dr. Hartenstein * * 15. 4. Dr. Hauff 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Hiller (Lübeck) 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz * * 15. 4. Dr. Hüsch 15. 4. Ibrügger 15. 4. Irmer * * 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Jungmann 15. 4. Kalb 15. 4. Kalisch 15. 4. Kiechle 15. 4. Kiehm 15. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Kroll-Schlüter 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Dr. Müller * 15. 4. Müller (Wadern) 15. 4. Niegel 15. 4. Rappe (Hildesheim) 15. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Rühe 15. 4. Schäfer (Mainz) 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Frau Schmidt (Nürnberg) 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Solms 15. 4. Spilker 15. 4. Dr. Sprung 15. 4. Dr. Stercken * * 15. 4. Stobbe 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Dr. Todenhöfer 15. 4. Voigt (Frankfurt) 15. 4. Wartenberg (Berlin) 15. 4. Wischnewski 15. 4. Wissmann 15. 4. Würtz 15. 4. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Erstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV-Ausführungsgesetz) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 3. März 1988 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Beendigung der Stufenregelung", Drucksache 11/1857, zurückzieht. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/883 Nr. 125, 129, 132, 133 Drucksache 11/1107 Nr. 1.8 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Finanzausschuß Drucksache 11/883 Nr. 49 Haushaltsausschuß Drucksache 11/1707 Nr. 2 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/1785 Nr. 2.1 Drucksache 11/1895 Nr. 2.3 bis 2.10 Drucksache 11/1938 Nr. 1 bis 6 4898* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. April 1988 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 11/929 Nr. 2.12 bis 2.25 Drucksache 11/1107 Nr. 2.8, 2.9 Drucksache 11/1365 Nr. 3.3 bis 3.25 Drucksache 11/1450 Nr. 2.7 Drucksache 11/1526 Nr. 3.1, 3.2 Drucksache 11/1656 Nr. 3.14 bis 3.19 Drucksache 11/1707 Nr. 14 bis 23, 25 bis 27 Drucksache 11/1785 Nr. 2.2 bis 2.18, 2.20 Drucksache 11/1785 Nr. 2.19 wurde von der EG-Kommission zurückgezogen Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1656 Nr. 3.33 Drucksache 11/1707 Nr. 28 Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Drucksache 11/1938 Nr. 10 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/929 Nr. 2.30 Drucksache 11/973 Nr. 2.14, 2.15 Drucksache 11/1107 Nr. 2.12, 2.13 Drucksache 11/1181 Nr. 2.1 Drucksache 11/1365 Nr. 3.26, 3.27 Drucksache 11/1526 Nr. 3.5 Drucksache 11/1785 Nr. 2.23 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/779 Nr. 2.54 Drucksache 11/1107 Nr. 2.14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Da traf ein Schüler seinen alten Mathematiklehrer, Herr Häfner, und der fragte: Was machen Sie denn jetzt so? — Darauf der frühere Schüler: Ich handele mit gebrauchten Autos. — Und dann fragte der Lehrer: Ja, und wie geht so etwas? — Da sagte der frühere Schüler: Ja, ich kaufe die z. B. für 100 DM, und dann verkaufe ich sie für 200 DM, und von den 2 % lebe ich. —

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ähnlich sind Ihre Rechnungen hier auch ausgefallen. Ganz interessant an der Geschichte aber ist: Wenn man nicht richtig rechnen kann, kann man sich dieser zweifellos sehr bedeutenden Frage nicht richtig nähern.
    Auch die SPD hat hier allerdings ein Rechenexempel mit 26 Fragen abgeliefert. Zu jeder Frage hätte ich jetzt also etwas mehr als zehn Sekunden Zeit — so habe ich mir errechnet — , um das Wichtigste dazu herauszugreifen. Weniger wäre viel mehr gewesen, z. B. drei grundsätzliche Fragen.
    Warum tut sich die Rechtsprechung so schwer? Ich teile ja sehr viel von dem, was Sie, Herr Bachmaier, gesagt haben. Herr Eylmann hat einen Hinweis gegeben. Natürlich ist das alles ganz neu, und natürlich greifen erst allmählich die Mechanismen, genauso wie sich auch das Bewußtsein erst allmählich bildet, ein Bewußtsein, das übrigens von einem Innenminister, den zu stellen die Freien Demokraten die Ehre hatten, erstmals in mehreren Gesetzen sehr deutlich vorangebracht worden ist, nämlich von Hans-Dietrich Genscher, der z. B. das Benzinbleigesetz seinerzeit, als es von GRÜNEN noch nicht viel zu sehen und zu hören gab, gegen sehr starken Widerstand durchgesetzt hat. Und so, wie es sich entwickelt — es muß sich so entwickeln — wird es auch leichter werden, Verstöße aufzufangen. Ich bin übrigens persönlich ganz optimistisch, daß das Strafrecht wirklich die Ultima ratio in diesem Zusammenhang ist. Es gibt viele andere Mechanismen, mit denen man Umweltkriminalität oder Umweltbeschädigung entgegenwirken kann, die erheblich erfolgversprechender als die Perfektionierung des strafrechtlichen Instrumentariums sind.
    Sie haben z. B. den Kapitän an der Elbemündung erwähnt. Ich bin mit Ihnen in der Beurteilung, auch was die Bestrafung angeht, einig. Sie scheint mir in dem Fall nicht abschreckend genug ausgefallen zu sein. Aber Sie erleben hier Diskussionen — wir haben eine solche vor einem Jahr oder anderthalb Jahren gehabt —, ob man es verantworten kann, kostenlos Ölentsorgung in den Häfen anzubieten. Dann kommen die Fiskalisten und sagen: Das können wir nicht bezahlen; wieso müssen wir diesen Schlingeln helfen, kostenlos ihr Öl loszuwerden? — Ich bin nun mal der Meinung, daß es ein vernünftiger Weg ist, den Leuten Anreize zu geben, ihr Öl auf vernünftige Weise loszuwerden. Dazu gehören auch Kostenanreize. Sonst kommt man eben nicht damit zurecht.
    Es ist genauso wichtig — da sind wir bei einer etwas grundsätzlicheren Frage —, daß der zuständige Beamte sich auch mit einem Menschen, der durch seinen Betrieb so oder so die Umwelt schädigt, vergleichsweise einigen kann, daß man vernünftig miteinander spricht, daß der zuständige Beamte gescheite Ratschläge gibt und daß daraufhin die Umweltverschmutzung in dem speziellen Punkt unterbleibt. Dies würde man sehr gefährden, wenn man den Mann strafbar stellen würde, wenn er nicht anzeigt, was er da mit dem Täter bespricht.
    Ich meine durchaus: Es ist wichtiger, daß hier nachhaltig die Umweltverschmutzungen unterbleib en, als daß der einzelne bestraft wird, noch dazu der Beamte, der kein Vertrauensverhältnis mehr zu dem von ihm — ich sage es einmal so — auch zu beratenden Täter entwickeln kann, wenn feststeht, daß er sich strafbar macht, wenn er nicht als Ergebnis des Gesprächs den Mann anzeigt. Darüber muß man ja mindestens einmal ganz sorgsam nachdenken.

    (Beifall des Abg. Wolfgramm [Göttingen] [FDP])

    Ob der Strafrahmen in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, wie hier vermutet worden ist, wage ich besonders nachhaltig zu bezweifeln. Denn es kommt in erster Linie fast in allen strafrechtlichen Bereichen darauf an, daß die Täter gefaßt werden.

    (Dr. de With [SPD]: Sehr richtig! — Frau Nikkels [GRÜNE]: Und wenn sie gefaßt werden, muß man sie doch auch aburteilen, Herr Kleinert!)




    Kleinert (Hannover)

    Wenn Sie das wissen, dann kommt es auf den Strafrahmen nicht mehr so sehr an.
    Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Der Bundesjustizminister wird uns dazu noch einiges an Hand Ihrer Fragen sagen. Aber da Sie überall für Entkriminalisierung eingetreten sind — wie ich meine, aus guten Gründen —, sollten Sie nicht auf einmal hier, nur weil die Grünen derzeit noch in Mode sind, über das Ziel hinausschießen, sondern sollten über die vielen Möglichkeiten nachdenken, die sich außerhalb des Strafrechts aufdrängen, um Umweltschäden nachhaltig zu vermeiden. Da wollen wir dann auch gern alle zusammenarbeiten.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz, Herr Engelhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erörterungen zeigen, daß das 1980 neu gestaltete Umweltstrafrecht in bestimmten Teilbereichen Probleme aufwirft und deshalb der Fortentwicklung und Ergänzung bedarf. Dieses Ergebnis zeichnet sich auch bei den Prüfungen der aus Vertretern des Bundesjustiz- und Bundesumweltministeriums gebildeten interministeriellen Arbeitsgruppe ab. Diese Prüfungen haben auf Grund der besonderen Schwierigkeit, aber auch des Umfangs der Materie mehr Zeit in Anspruch genommen, als dies ehedem absehbar war. Im Arbeitskreis Umweltstrafrecht der Arbeitsgruppe stehen die Arbeiten jetzt aber vor dem Abschluß. Das endgültige Ergebnis des Berichts kann ich nicht vorwegnehmen, aber wie teilweise bereits in Tendenzaussagen in der Beantwortung der Großen Anfrage deutlich geworden ist, kann man, was die Richtung der Ergebnisse angeht, an dieser Stelle doch schon einiges sagen.
    Seit Jahren ist eine steigende Zahl von Ermittlungsverfahren zu beobachten. So stieg die Anzahl der polizeilich registrierten Fälle von 2 321 im Jahre 1973 auf 14 853 im Jahre 1986. Dieser Anstieg ist ganz wesentlich auf intensivere Strafverfolgung und auf das gestiegene Umweltbewußtsein zurückzuführen, das verstärkt zu Anzeigen geführt hat. Überdurchschnittlich hoch ist allerdings die Zahl der Verfahrenseinstellungen. Auffallend ist auch — Herr Kollege Bachmaier, ich gebe Ihnen hier ganz recht —, daß im Regelfalle Geldstrafen verhängt werden und nur sehr beschränkt, in Ausnahmefällen, zu der Möglichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe gegriffen wird.
    Diese oft kritisierten Ergebnisse dürften allerdings nur teilweise auf Mängel des materiellen Strafrechts zurückzuführen sein. Soweit solche Mängel gleichwohl festzustellen sind, wird die Bundesregierung nicht zögern, zu ihrer Behebung die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
    Ein erstes Ziel wird es sein, den strafrechtlichen Schutz von Wasser, Luft und Boden stärker anzugleichen. Die geringe Zahl von sieben bzw. zwölf Verurteilungen in den Jahren 1985 und 1986 läßt auf mangelnde Praktikabilität des Straftatbestandes der Luftverunreinigung und der Lärmverursachung schließen. Der Tatbestand ist wohl zu eng und bedarf daher der Erweiterung.
    Anzustreben ist auch eine Verbesserung des strafrechtlichen Bodenschutzes, die Schaffung eines neuen Tatbestandes gegen Bodenverunreinigung. Aus der Praxis sind mehrfach Fälle bekanntgeworden, in denen durch unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen der Boden erheblich verunreinigt wurde, Lücken des geltenden Rechts jedoch auch hier zur Einstellung der Verfahren geführt haben.
    Bei der näheren Ausgestaltung von Umweltstraftatbeständen ist künftig auf mehr Einheitlichkeit zu achten. Auf den engen Zusammenhang mit den Vorgaben des Umweltverwaltungsrechts, die sogenannte Verwaltungsakzessorietät, wird man dabei auch in Zukunft nicht verzichten können. Was das materielle Umweltverwaltungsrecht erlaubt, das kann ja schließlich das Strafrecht nicht verbieten. Verbesserungen haben also zunächst einmal das Umweltverwaltungsrecht zum Gegenstand der Bemühungen zu machen.
    Noch nicht voll ausdiskutiert ist das Problem der strafrechtlichen Erfassung von Amtsträgern. In dem interministeriellen Arbeitskreis Umweltstrafrecht wird vor allem daran Anstoß genommen, daß die Ausgestaltung von Tatbeständen als Allgemeindelikt oder aber als Sonderdelikt dann zur Ungleichbehandlung von Amtsträgern führt, die in verschiedenen Umweltbereichen tätig werden.
    Umstritten ist in diesem Zusammenhang ja auch die Einführung einer Anzeigepflicht von Umweltverwaltungsbehörden gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die Erkenntnis, daß vielfach nur Fachbehörden in der Lage sind, Fehlverhalten von Anlagebetreibern zu erkennen und aufzuklären, hat in den letzten Jahren in verschiedenen Bundesländern zu entsprechenden Erlassen geführt. Ehe eine weitergehende gesetzliche Regelung mit strafrechtlichen Konsequenzen eingeführt wird, sollte zunächst einmal abgewartet werden, ob und inwieweit sich solche Regelungen bewährt haben.
    Wir werden in diesem Zusammenhang auch Hinweise von Fachleuten nicht unbeachtet lassen können, die uns, so etwa auch aus dem Bereich des Umweltministeriums, mit großer Sorge sagen, daß den Behörden manchmal durchaus etwas zur Kenntnis gebracht wird, so daß vielleicht ein Ansatz dafür besteht, als Behörde selbst etwas zu erkennen, das Ganze aber nicht aufgedeckt werden kann, weil die Karten nicht offen auf den Tisch gelegt werden.
    Die Frage ist, ob dann, wenn eine Anzeigepflicht besteht, das Strafverfahren damit vorprogrammiert vor der Tür steht, so manche Behörde das Wissen, das ihr heute erfreulicherweise zuteil wird, auch von dem, der sich fehlverhalten hat, weiterhin noch wird zur Kenntnis nehmen können. Dies alles muß sorgfältig überlegt und gegeneinander abgewogen werden.
    Meine Damen und Herren, Schwierigkeiten der Aufklärung von Umweltdelikten in Unternehmen beruhen nicht zuletzt auf deren Organisationsstruktur



    Bundesminister Engelhard
    mit Arbeitsteilung und Aufgabendelegation. Die Bundesregierung hatte hierzu schon 1983 Vorschläge für eine behutsame Ausweitung allgemeiner Regelungen vorgelegt. Der Gesetzgeber hat sie bisher nur zu einem geringen Teil übernommen. Die Justizministerkonferenz hat demgegenüber letztes Jahr eine Überprüfung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Erleichterung des Nachweises der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Personen, Vereinigungen und juristischen Personen für erforderlich gehalten. Im Arbeitskreis sind die früheren Vorschläge in teilweise modifizierter Form wieder aufgegriffen worden. Sie bedürfen noch weiterer Konkretisierung und Erörterung.
    Zur Frage möglicher Strafverschärfung hat das Bundesministerium der Justiz letzten Monat in diesem Haus bereits näher Stellung genommen. Grundsätzlich hält die Bundesregierung das geltende Sanktionssystem für ausreichend, was allerdings — ich sage das sehr deutlich — Änderungen bei einzelnen Straftatbeständen nicht ausschließt.
    Große Bedeutung messe ich der Aktivierung der Vorschriften über die Abschöpfung von illegalen Vermögensvorteilen bei. Umweltdelikte dürfen sich nicht rentieren. Die Steuerzahler, die Millionen und abermillionen von Mark für den Umweltschutz aufzubringen haben, haben kein Verständnis dafür, daß Umweltstraftätern auch noch wirtschaftliche Vorteile aus ihren Taten verbleiben. Die bestehenden Vorschriften über Verfall und Einziehung im Strafgesetzbuch sind offenbar zu kompliziert, so daß sie in der Praxis bisher zu wenig angewandt werden. Auch wenn in der Rechtsprechung hier in jüngster Zeit ein gewisser Wandel zu beobachten ist, brauchen wir doch einfachere Regelungen. Es muß möglich sein, kriminelle Gewinne wirksamer abzuschöpfen, und zwar grundsätzlich zunächst auch ohne Rücksicht auf etwaige Ersatzansprüche von Geschädigten, denen die Gewinne dann in einem Nachverfahren zur Verfügung stehen. Die Reform ist dringlich, und sie wird sich nicht auf die Umweltdelikte beschränken.
    Zum Umweltstrafrecht selbst werden wir nach Vorlage des Berichtes und nach den einschlägigen Erörterungen auf dem Deutschen Juristentag im September dieses Jahres die rechtspolitischen Entscheidungen auch unter Berücksichtigung dieser Debatte konkretisieren. Eine Stärkung des Umweltschutzes auch durch eine verbesserte Bekämpfung der Umweltkriminalität bleibt weiterhin ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung dieser Bundesregierung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)