Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Worterteilung, und ich benutze die letzte Ausführung des Herrn Vorredners, um nicht nur die zügige Beratung im Ausschuß und im Parlament, sondern auch die zügige Beratung heute morgen lobend hervorzuheben. Ich hoffe, daß ich mich dem Stil der Herren Vorredner insoweit anpassen kann.
Unsere bürgerliche Rechtsordnung ist sehr zurückhaltend mit dem Ersatz des immateriellen Schadens. Zu meinem größten Bedauern ist die Rechtsprechung über meiner Ansicht nach zwingende Vorschriften in diesem Bereich — § 847 BGB — mit einer hier bekannten Entscheidung hinausgegangen.
Diese Zurückhaltung beim Ersatz des immateriellen Schadens hat doch wohl ihren Grund darin, daß man das, was der einzelne erleidet, vernünftigerweise nicht messen kann und daß man es auch nie äquivalent wird ausgleichen können, so daß man einerseits Leuten aufsitzen kann, die sich ausnahmsweise — das will ich gerne unterstellen — pudelwohl gefühlt haben und dafür erhebliche Beträge verlangen, während andererseits in der großen Mehrzahl aller Fälle niemand auf die Idee kommen wird, sich die Tatsache, daß er sich plötzlich seiner Freiheit beraubt fühlt — und dies zumeist unter recht mißlichen Umständen —, durch irgendeinen Betrag entgelten zu lassen.
Kollege Hirsch hat mich vorhin in einer Unterhaltung darauf aufmerksam gemacht, daß die einzige vernünftige Bemessungsmethode für dieses immaterielle Schmerzensgeld sein würde, zu prüfen, für welchen Betrag sich der einzelne freiwillig in Haft begeben würde. Das wäre dann der angemessene Betrag, um die erlittene Inhaftierung zu entschädigen.
Wir werden uns diesem Betrag mit der Verdoppelung von 10 auf 20 DM nicht nähern. Es ist uns nach wie vor unbehaglich bei dem Versuch, hier einen ganz kleinen Ausgleich für eine zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung oder für die Unbill bei anderen Strafverfolgungsmaßnahmen — der Herr Vorredner hat auf die Führerscheinproblematik hingewiesen — zu gewähren.
Die Verdopplung ist ja an sich eine statistisch gesehen großartige Tat. Dahinter verbirgt sich allerdings das in FDP-Kreisen bestens bekannte Geheimnis der kleinen Basiszahl; man kann leichter von 10 auf 20 verdoppeln, als von höheren Beträgen her eine Verdopplung vornehmen.
Deshalb wollen wir diese Ruhmestat hier nicht weiter feiern, sondern hoffen, daß auch der jetzt verdoppelte Betrag möglichst selten ausgezahlt werden muß, weil möglichst wenige Fälle vorkommen mögen, in denen Strafverfolgungsmaßnahmen zu Unrecht erlitten werden. Das ist eine Aufgabe, an der sicherlich unsere Rechtsprechnung täglich arbeitet, der sich alle bewußt sind, die aber nicht ernst genug genommen werden kann und für die hier auch nicht annähernd irgendeine Form von erleichterndem Ersatz gegeben werden kann.
Herzlichen Dank.