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    Plenarprotokoll 11/64 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4345 A Tagesordnungspunkt 2: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1988 der Bundesregierung (Drucksache 11/1733) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1987/ 1988 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/1317) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Abbau der Massenarbeitslosigkeit (Drucksachen 11/18, 11/1708) Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 4345 D Roth SPD 4353 B Hauser (Krefeld) CDU/CSU 4358 D Sellin GRÜNE 4361 A Dr. Graf Lambsdorff FDP 4364 A Dr. Jens SPD 4366 C Wissmann CDU/CSU 4368 B Stratmann GRÜNE 4371 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 4372 D Dr. Spöri SPD 4375 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 4379 A Dr. Ehrenberg SPD 4382 C Kraus CDU/CSU 4384 C Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 4386 C Kittelmann CDU/CSU 4389 A Dr. Haussmann FDP 4391 A Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Drucksache 11/891) 4392 A Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken (Drucksache 11/1820) 4392 A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Juni 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 11/1832) 4392 A Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 53 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Oktober 1936 über das Mindestmaß beruflicher Befähigung der Schiffsführer und Schiffsoffiziere auf Handelsschiffen (Drucksache 11/1897) 4392 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 dem Übereinkommen Nr. 125 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Befähigungsnachweise der Fischer (Drucksache 11/1898) 4392 B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1985 — Einzelplan 20 — zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1986 — Einzelplan 20 — (Drucksachen 10/5470, 11/328, 11/1774) 4392 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksachen 11/1366, 11/1775) 4392 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dritte Änderung des Vorschlags für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Drucksachen 11/1450 Nr. 2.2, 11/1776) 4392 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Sammelübersichten 45, 46 und 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/1879, 11/1880, 11/1883) 4392 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung von Konfliktberatungsstellen für Schwangere Frau Dr. Dobberthien SPD 4412 A Frau Verhülsdonk CDU/CSU 4412 D Frau Krieger GRÜNE 4413D, 4422 B Frau Würfel FDP 4414 D Frau Weyel SPD 4416 A Frau Männle CDU/CSU 4416D Frau Becker-Inglau SPD 4417 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 4418D Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4420 B Hoffacker CDU/CSU 4421 B Funke FDP 4422 C Frau Limbach CDU/CSU 4423 B Frau Pack CDU/CSU 4424 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes (Drucksachen 11/1557, 11/1787) 4425 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 11. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen (Drucksache 11/1805) Wiefelspütz SPD 4426 A Buschbom CDU/CSU 4426 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Förderung von Frauen in Entwicklungsländern (Drucksache 11/859) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/1917) Frau Luuk SPD 4427 D Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU . . 4429 D Frau Schmidt-Bott GRÜNE 4431 D Frau Folz-Steinacker FDP 4432 C Frau Dr. Niehuis SPD 4434 A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . . 4435 B Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Maßnahmen zum Doping im Sport (Drucksache 11/457) Brauer GRÜNE 4437 B Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 4439 A Schmidt (Salzgitter) SPD 4440 C Baum FDP 4442 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 4444 C Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 III GRÜNEN: Lage in Panama (Drucksache 11/1934) Schreiber CDU/CSU 4446 C Wischnewski SPD 4448 A Irmer FDP 4449 C Volmer GRÜNE 4450 C Dr. Müller CDU/CSU 4451 C Schäfer, Staatsminister AA 4452 B Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN: Anwendung des Heimgesetzes auf Altenwohngemeinschaften (Drucksache 11/1598) Frau Unruh GRÜNE 4453 C Link (Diepholz) CDU/CSU 4454 D Frau Seuster SPD 4456D Eimer (Fürth) FDP 4458 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 4459 D Tagesordnungspunkt 1 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/1899 vom 26. Februar 1988 — Organisatoren der Reise der Parl. Staatssekretärin Frau Berger nach Südafrika und Namibia; Echo der Reise in den südafrikanischen Medien MdlAnfr 6, 7 26.02.88 Drs 11/1899 Verheugen SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 4393B, 4394 A ZusFr Verheugen SPD 4393C, 4394 A ZusFr Toetemeyer SPD 4393D, 4394 C ZusFr Frau Simonis SPD 4393D, 4394 D ZusFr Dr. Penner SPD 4394 B ZusFr Kuhlwein SPD 4394 C ZusFr Andres SPD 4394 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 4394 D ZusFr Bachmaier SPD 4395 A Art der in den Transparenz-Listen zusammengestellten Medikamente und Verteilung an die Ärzte; Nichtauslieferung einer fertiggestellten Liste durch das Bundesgesundheitsamt MdlAnfr 12, 13 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Würfel FDP Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 4395B, 4395 D ZusFr Frau Würfel FDP 4395C, 4395 D Berücksichtigung der schädlichen Auswirkungen der als Salzersatz zum Einsatz kommenden Ersatzstoffe für Hypertoniker in der Verordnung zur Änderung der NährwertKennzeichnungsverordnung und in der Verordnung über diätetische Lebensmittel MdlAnfr 14 26.02.88 Drs 11/1899 Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 4396 A ZusFr Eylmann CDU/CSU 4396 B Scheitern der Vorhaben zur Senkung des Kochsalzverbrauchs in den USA (1982) und in der Schweiz (1984) MdlAnfr 15 26.02.88 Drs 11/1899 Eylmann CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMJFFG 4396 C ZusFr Eylmann CDU/CSU 4396 D Strukturelle Nichtangriffsfähigkeit im Rahmen einer kooperativen Sicherheitspolitik MdlAnfr 33 26.02.88 Drs 11/1899 Heistermann SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 4397 B ZusFr Heistermann SPD 4397 C ZusFr Frau Traupe 4397 D ZusFr Dr. Penner SPD 4398 A ZusFr Jungmann SPD 4398 B ZusFr Frau Simonis SPD 4398 C ZusFr Andres SPD 4398 D Einstellung der Bundesregierung zum globalen Abrüstungsprozeß MdlAnfr 34 26.02.88 Drs 11/1899 Zumkley SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 4399 A ZusFr Zumkley SPD 4399 A ZusFr Heistermann SPD 4399 B ZusFr Dr. Penner SPD 4399 C ZusFr Jungmann SPD 4399 D ZusFr Frau Traupe SPD 4400 A ZusFr Erler SPD 4400 B Beurteilung der innenpolitischen Lage Südafrikas durch den Beauftragten des Bundeskanzlers; Einflußnahme der Bundesregierung auf Südafrika MdlAnfr 35, 36 26.02.88 Drs 11/1899 Toetemeyer SPD Antw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 4400 B ZusFr Toetemeyer SPD 4400 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . 4401 C ZusFr Jungmann SPD 4401 D ZusFr Kuhlwein SPD 4402 B ZusFr Dr. Penner SPD 4402 C Vorschläge der Arbeitsgruppe Umwelthaftungsrecht/Umweltstrafrecht zur Weiterentwicklung dieser Rechtsbereiche MdlAnfr 44, 45 26.02.88 Drs 11/1899 Bachmaier SPD Antw PStSekr Dr, Jahn BMJ . 4403A, 4404 A ZusFr Bachmaier SPD 4403 C, 4404 B Urteil des Berliner Landgerichts über die Betreuung von Kindern durch Schwule und Lesben MdlAnfr 46, 47 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ . . 4404D, 4405 B ZusFr Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 4405A, 4405 C Streichung der Investitionszulage für Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien ab 1990 und Erhebung einer Energiesteuer für nicht erneuerbare Energien MdlAnfr 48, 49 26.02.88 Drs 11/1899 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 4405 C, 4407B ZusFr Engelsberger CDU/CSU . 4406A, 4407 C ZusFr Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4406B, 4408 A ZusFr Jungmann SPD 4406 C ZusFr Uldall CDU/CSU 4406D, 4408 B ZusFr Sellin GRÜNE 4406D, 4408 B ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . . . 4407 A ZusFr Dr. Mechtersheimer GRÜNE . . . 4407 B Entlastung der Küstenländer, insbesondere Schleswig-Holstens, bei den Sozialhilfeleistungen sowie weitere Finanzhilfen MdlAnfr 50, 51 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . 4408C, 4409 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . 4408C, 4409 B ZusFr Jungmann SPD 4408D, 4409 C ZusFr Kuhlwein SPD 4409A, 4409 D ZusFr Andres SPD 4410A Maßnahmen zur Reduzierung der wirtschaftlichen und finanziellen Ungleichgewichte zwischen den Bundesländern laut Zusage des Bundeskanzlers MdlAnfr 54 26.02.88 Drs 11/1899 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4410B ZusFr Kuhlwein SPD 4410 B ZusFr Frau Simonis SPD 4410 C ZusFr Jungmann SPD 4410D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 4410D Finanzieller Aufwand des Bundes für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Küstenländern; Zusage nur für Niedersachsen MdlAnfr 55 26.02.88 Drs 11/1899 Jungmann SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4411A ZusFr Jungmann SPD 4411 A Angleichung der Besteuerung der Kapitalerträge in Luxemburg im Rahmen der EG-Steuerharmonisierung MdlAnfr 56 26.02.88 Drs 11/1899 Uldall CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4411 C ZusFr Uldall CDU/CSU 4411 C Nächste Sitzung 4461 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4463* A Anlage 2 Änderung der Fleisch-Verordnung mit dem Ziel der Zulassung von Agar-Agar zu Fleischerzeugnissen MdlAnfr 16 26.02.88 Drs 11/1899 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 4463* B Anlage 3 Bewertung der Ergebnisse einer Umfrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zum Interesse junger Frauen an einem Dienst in der Bundeswehr MdlAnfr 17 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMJFFG . . . 4463* C Anlage 4 Verzicht auf Einbeziehung von Frauen in die Bundeswehr auf Grund der Ergebnisse einer Umfrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit MdlAnfr 18 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4464* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 V Anlage 5 Einhaltung der Übereinkunft mit dem US-Präsidenten über den Abbau der C-Waffen und die Stationierung neuer binärer chemischer Kampfstoffe angesichts der Aussagen des Oberbefehlshabers der NATO MdlAnfr 32 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Adam-Schwaetzer AA 4464* B Anlage 6 Gewährung von Finanzhilfen für strukturschwache Länder gemäß Art. 104 a GG, insbesondere für Schleswig-Holstein; Bundesbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen finanz- und wirtschaftsschwacher Länder nach Wegfall der Gewerbesteuer MdlAnfr 52, 53 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4464* C Anlage 7 Erhöhung der Ausgaben für den Verteidigungshaushalt über die im Finanzplan ausgewiesenen Steigerungsraten hinaus MdlAnfr 57 26.02.88 Drs 11/1899 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4464* D Anlage 8 Einrichtung eines Zoll-Freihafens an der Donau MdlAnfr 58, 59 26.02.88 Drs 11/1899 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4465* A Anlage 9 Änderung des Zollgesetzes zur Errichtung eines Freihafens in Deggendorf analog zu Duisburg MdlAnfr 60, 61 26.02.88 Drs 11/1899 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4465* B Anlage 10 BMF-Erlaß über die Wertung von auf Gesellschafterdarlehen entfallende Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung MdlAnfr 62 26.02.88 Drs 11/1899 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4465* C Anlage 11 Verkauf bundeseigener Mietwohnungen in Stuttgart MdlAnfr 63, 64 26.02.88 Drs 11/1899 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4465* D Anlage 12 Zufluß von Bundesmitteln für mittelständische Unternehmen in strukturstarke an Stelle von strukturschwachen Gebieten, z. B. den norddeutschen Raum MdlAnfr 65 26.02.88 Drs 11/1899 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 4466* A Anlage 13 Mindestanforderungen regionaler Umstrukturierungsprogramme MdlAnfr 66, 67 26.02.88 Drs 11/1899 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Wartenberg BMWi 4466* B Anlage 14 Lance-Abschußgestelle, -Raketen und zugehörige atomare und konventionelle Sprengköpfe in Westeuropa und in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 68, 69 26.02.88 Drs 11/1899 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4467* A Anlage 15 Aufstockung und Modernisierung des amerikanischen Waffensystems Lance MdlAnfr 70, 71 26.02.88 Drs 11/1899 Frau Beer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4467* B Anlage 16 Widersprüchliche Aussagen über die Stationierung von Atomraketen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr MdlAnfr 72 26.02.88 Drs 11/1899 Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4467* C Anlage 17 Bildung einer Einsatzgruppe T 3 F im Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 73 26.02.88 Drs 11/1899 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4467* D VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 Anlage 18 Anpassung des NATO-Beschlusses von Montebello über die Modernisierung von Atomwaffen an das veränderte Ost-WestVerhältnis MdlAnfr 74 26.02.88 Drs 11/1899 Erler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4468* A Anlage 19 Entwicklung eines Geräteverbunds zur Messung von Vertikalprofilen von Temperatur, Feuchte und Wind in der Atmosphäre (ATMAS) sowie eines Datenverarbeitungssystems für die geophysikalische Beratung auf Flugplätzen für das Amt für Wehrgeophysik MdlAnfr 75, 76 26.02.88 Drs 11/1899 Diller SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 4468* B Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 4345 64. Sitzung Bonn, den 3. März 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Adler 3. 3. Dr. Ahrens * 4. 3. Bayha 3. 3. Frau Beck-Oberdorf 4. 3. Frau Eid 4. 3. Dr. Feldmann 4. 3. Dr. Fell 3. 3. Fellner 3. 3. Francke (Hamburg) * * 4. 3. Frau Geiger 3. 3. Genscher 3. 3. Gröbl 3. 3. Haack (Extertal) 4. 3. Dr. Hauchler 4. 3. Helmrich 4. 3. Frau Hensel 4. 3. Klein (Dieburg) 4. 3. Klein (München) 4. 3. Lamers 3. 3. Lemmrich * 4. 3. Lowack 4. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 4. 3. Dr. Mertens (Bottrop) 3. 3. Paintner 4. 3. Repnik 4. 3. Ronneburger * * 4. 3. Sauer (Salzgitter) * * 4. 3. Scheu 3. 3. Frau Schilling 4. 3. von Schmude 4. 3. Schreiner * * 3. 3. Seidenthal 4. 3. Dr. Vondran 3. 3. Dr. Warnke 3. 3. Dr. Wernitz 4. 3. Wilz 4. 3. Wittich 3. 3. Zierer * 4. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 11/1899 Frage 16) : Aus welchem Grund hat die Bundesregierung dem Bundesrat eine Veränderung der Fleischverordnung zwecks Zulassung von Agar-Agar zu Fleischerzeugnissen zugeleitet, zumal Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Verbraucher das Reinheitsgebot bei Wurst erhalten wollen? Die Zulassung des Zusatzstoffes Agar-Agar in der Fleisch-Verordnung ist als Geliermittel für Fleischerzeugnisse, die in luftdicht verschlossenen Behältnis- sen erhitzt werden, wie z. B. Corned beef oder Fleisch in Gelee, beantragt worden. Es betrifft demnach nur einen verschwindend kleinen Teil der Fleischerzeugnisse insgesamt. Durch die Änderung der Fleisch-Verordnung wird die Weiterführung des Prozesses zum Verbot von Agar-Agar für Fleischerzeugnisse vor dem Europäischen Gerichtshof und die als sicher zu erwartende Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland in diesem Verfahren vermieden. Ein negatives Urteil in dieser Angelegenheit hätte auf den ebenfalls noch anhängigen Prozeß zu den Paragraphen 4 und 5 der Fleisch-Verordnung und auf die in der deutschen Präsidentschaft vordringlich betriebene Rechtsharmonisierung zur Frage der Vermeidung von Imitationsprodukten in der Europäischen Gemeinschaft erhebliche nachteilige Auswirkungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 17): Wie bewertet die Bundesregierung die Umfrage-Ergebnisse in einem Bericht des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, in dem festgestellt wird, daß das Interesse junger Frauen an einem Dienst in der Bundeswehr stetig zurückgegangen ist und daß das Argument der Gleichberechtigung und der Emanzipation zu einer Befürwortung des freiwilligen Dienstes führt, wenngleich die Befragten weiblichen Soldaten ablehnend gegenüber stehen? Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat im Auftrag des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit einen Bericht über das Interesse junger Frauen an einem Dienst in der Bundeswehr erstellt. Dabei wurden vorhandene Untersuchungen der 80er Jahre nach den vom Bundestagsausschuß vorgegebenen Fragen, wie viele Mädchen sich für den Dienst in der Bundeswehr bisher interessiert haben, wie viele Nachfragen vorliegen, wie viele Bewerbungen darunter sind und welche Motive dabei angegeben werden, ausgewertet. Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse der verschiedenen Umfragen als eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der jeweiligen Befragung zur Kenntnis. Dabei hat sich gezeigt, daß von einem ansteigenden Interesse von Mädchen an einem Dienst in der Bundeswehr nicht ausgegangen werden kann. So waren 1984 nach einer Infas-Studie nur 17 % der Mädchen zur freiwilligen Meldung bereit, 1986 hatten nach einer EMNID-Umfrage nur 7 %. der 17 -19jährigen Frauen ein starkes Interesse an einem freiwilligen Dienst in der Bundeswehr. Davon unabhängig ist jedoch das Verhalten von Frauen zu sehen, wenn es primär um die Frage geht, ob Frauen aus Gründen der Gleichberechtigung Zugang zur Bundeswehr haben sollten. Vor diesem Hintergrund befürworteten 1984 43 % und 1986 34 % der Frauen die Öffnung der Bundeswehr. Die Bundesregierung bewertet dies so, daß ein größerer Anteil von 4464* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 Frauen für die Bundeswehr eintritt als bereit ist, selbst auch einen Dienst in der Bundeswehr abzuleisten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 18): Ist die Bundesregierung bereit, als Schlußfolgerung aus den Umfrage-Ergebnissen die Pläne zur Einbeziehung von Frauen in die Bundeswehr nicht weiter zu verfolgen? In allen ihren Äußerungen bzw. Stellungnahmen zur Frage der Einbeziehung von Frauen als weibliche Soldaten in die Bundeswehr hat die Bundesregierung darauf verwiesen, daß sie diese Thematik ausschließlich unter den Gesichtspunkten der Gleichberechtigung und Chancengleichheit behandelt. Die Anzahl möglicher weiblicher Interessenten für einen solchen Dienst hat bei den Überlegungen keine Rolle gespielt. Die Untersuchungen im Bundesministerium der Verteidigung werden daher von Umfrageergebnissen nicht beeinflußt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Adam-Schwaetzer auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 32): Hält die Bundesregierung an ihrem Beschluß fest und dringt sie auf Einhaltung der Übereinkunft mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, daß die chemischen Waffen vom Boden der Bundesrepublik Deutschland entfernt werden, und daß die neuen binären chemischen Kampfstoffe erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall und nur mit Zustimmung der Bundesregierung auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland stationiert werden, obwohl der Oberbefehlshaber der NATO in Europa die Beibehaltung der Lagerung von chemischen Kampfstoffen in der Bundesrepublik Deutschland gefordert hat? Der erste Teil der Frage ist mit Ja zu beantworten, wie dies der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 25. Februar 1988 gesagt hat. Ich zitiere: „Hinsichtlich der chemischen Waffen habe ich die klare Bestätigung erhalten, — daß die Vereinigten Staaten weiterhin konsequent auf ein weltweites, zuverlässig überprüfbares Verbot chemischer Waffen hinarbeiten, — daß meine Vereinbarung mit Präsident Reagan aus dem Jahre 1986 über den Abzug der Altbestände aus unserem Lande ohne Wenn und Aber gilt. " Was den zweiten Teil der Frage angeht, verweise ich auf die ausführlichen Erklärungen des Bundesministers der Verteidigung und des Bundesministers des Auswärtigen in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 15. Mai 1986. Ihren Erklärungen sowie den zahlreichen amtlichen Äußerungen der Bundesregierung danach (Fragestunden; Aktuelle Stunde; Ausschüsse) ist nichts hinzuzufügen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 11/1899 Fragen 52 und 53): Trifft es zu, daß die Niedersächsische Landesregierung sich nach § 104 a GG um besondere Ausgleichszahlungen beim Bund bemüht hat, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls auch anderen strukturschwachen Ländern, insbesondere Schleswig-Holstein, solche Hilfen zukommen lassen? In welchem Ausmaß will sich die Bundesregierung an der Finanzierung der vermehrten Sozialhilfeleistungen der finanz- und wirtschaftsschwachen Länder beteiligen, die heute schon mit 4,1 Milliarden DM belastet sind, wenn die geplanten Gewerbesteuerentlastungen durchgeführt werden? Zu Frage 52: Die Bundesregierung hat Schleswig-Holstein zusammen mit den anderen Küstenländern zur dauerhaften Verbesserung der Wirtschaftskraft nach Artikel 104 a Grundgesetz 1987 und 1988 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung steht mit den Landesregierungen in einem Gedankenaustausch über Probleme der strukturschwachen Länder. Bei derartigen Überlegungen muß angesichts des eigenen Finanzbedarfs des Bundes dabei allerdings die Finanzierbarkeit ganz wesentlich beachtet werden. Zu Frage 53: Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Gewerbesteuerentlastungen. Insofern erhebt sich die von Ihnen gestellte Frage nicht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 57): Ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß die im 21. Finanzplan ausgewiesenen Steigerungsraten für den Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) von je 1,1 v. H. in den Jahren 1989 und 1990 sowie 1,3 v. H. im Jahr 1991 eine Zuwachsobergrenze darstellen, oder ist sie bereit, den Verteidigungshaushalt auch darüber hinaus zu erhöhen? Die Bundesregierung mißt den Verteidigungsausgaben als unserem nationalen Beitrag im atlantischen Bündnis hohe Bedeutung zu. Sie hat am 16. Dezember 1987 zustimmend davon Kenntnis genommen, daß der Finanzrahmen für den Verteidigungshaushalt in der mittelfristigen Finanzplanung beginnend mit dem Jahre 1989 verstärkt wird. Sie wird deshalb den bisher in der Planung enthaltenen Aufwuchs bei den Beratungen zum Haushalt 1989 und Finanzplan bis 1992 überprüfen und unter Abwägung des geltend gemachten Bedarfs einerseits und der Erfordernisse des Gesamthaushalts andererseits hierüber in dem Verfahren der Haushaltsaufstellung entscheiden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 4465* Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 11/ 1899 Fragen 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung eines ZollFreihafens an der Donau? Welche Kriterien im Hinblick auf Wirtschaft, Verkehr und geographische Lage muß ein Zoll-Freihafen erfüllen? Zu Frage 58: Ob die Errichtung eines Freihafens an der Donau sinnvoll ist, kann erst dann beurteilt werden, wenn ein konkreter Vorschlag vorliegt. Das ist bisher nicht der Fall. Zu Frage 59: Bestimmte Kriterien, die ein Freihafen im Hinblick auf Wirtschaft, Verkehr und geographische Lage erfüllen müßte, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, daß ein gesamtwirtschaftliches Bedürfnis für die Errichtung eines neuen Freihafens zu bejahen und die zollrechtliche Überwachung mit vertretbaren Mitteln möglich ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1899 Fragen 60 und 61): Wird die von der Bundesregierung anläßlich der Ruhrkonferenz vom 24. Februar 1988 zugesagte Änderung des Zollgesetzes zur Errichtung eines Freihafens in Duisburg auch die aus regionalpolitischer Sicht ebenso notwendige Errichtung eines Freihafens in Deggendorf, für die sich die Bayerische Staatsregierung als Standort entschieden hat, zum Inhalt haben, da in dieser Region die Arbeitslosigkeit ebenfalls weit überdurchschnittlich hoch ist? Zu welchem Zeitpunkt ist mit der entsprechenden Änderung des Zollgesetzes zu rechnen, und wird die Errichtung des Freihafens Deggendorf ebenso wie in Duisburg in ausreichendem Umfang von der Bundesregierung gefördert werden? Zu Frage 60: Das zur Errichtung eines Freihafens in Duisburg notwendige Bundesgesetz könnte gleichzeitig vorsehen, daß ein Freihafen auch in Deggendorf geschaffen wird. Bisher liegt jedoch noch kein entsprechender Antrag der Bayerischen Staatsregierung vor. Zu Frage 61: Sobald ein konkreter Antrag zur Errichtung eines Freihafens an der Donau vorliegt, wird die Bundesregierung zusammen mit den zuständigen Stellen und den interessierten Wirtschaftskreisen prüfen, ob ein derartiges Vorhaben gesamtwirtschaftlich sinnvoll und die zollamtliche Überwachung des Freihafens mit vertretbaren Mitteln möglich ist. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird die Bundesregierung unverzüglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 11/1899 Frage 62): Trifft ein Bericht des Handelsblattes vom 15./16. Januar 1988 zu, wonach in einem Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. März 1987 Tatbestände zusammengestellt worden sind, bei deren Vorliegen Gesellschafter-Darlehen als verdeckte Zuführung von Eigenkapital anzusehen sind mit der Folge, daß darauf entfallende Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden müssen? Das angesprochene BMF-Schreiben vom 16. März 1987 soll den Finanzämtern eine Richtschnur dafür an die Hand geben, in welchen Fällen das einer Kapitalgesellschaft von ihren Gesellschaftern gewährte Kapital als verdecktes Nennkapital angesehen werden kann. Die angeführten Beispiele dienen der Erläuterung und geben lediglich Anhaltspunkte für die steuerliche Beurteilung, die von den Finanzbehörden im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung vorzunehmen ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/1899 Fragen 63 und 64): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, in Stuttgart bundeseigene Mietwohnungen zu verkaufen, und ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Verkauf mit nachfolgender Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen die angespannte Lage am Mietwohnungsmarkt Stuttgart weiter verschärfen wird? Gibt es in Stuttgart und Umgebung keine wohnungssuchenden Bediensteten von Bundesbehörden, die an der Anmietung einer bundeseigenen Mietwohnung interessiert wären? Zu Frage 63: Die Wohnungen werden verkauft, weil sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes nicht mehr benötigt werden. Es ist nicht Aufgabe des Bundes, entbehrliche Liegenschaften zu verwalten. Vielmehr soll der Besitz an Wohnungen auf den gebotenen Umfang beschränkt und die Verwaltung von sachfremden Aufgaben entlastet werden. Es handelt sich um Zweizimmer-Wohnungen, die 1898 errichtet wurden und den heutigen Wohnansprüchen nicht genügen, zum Beispiel verfügen nur wenige Wohnungen über ein Bad. Zur Zeit wohnt dort lediglich ein aktiver Bundesbediensteter. Auch zur Unterbringung der Bundesbediensteten, die im Augenblick eine Wohnung suchen, ist die Liegenschaft nicht geeignet. Diese Bewerber wünschen nämlich größere Wohnungen in guter Lage mit zeitgerechtem Zuschnitt und moderner Ausstattung. Dieser Bedarf kann im übrigen in angemessener Zeit aus dem Bestand von rund 1 400 bundeseigenen Wohnungen und rund 1 450 Bundesdarlehenswohnungen befriedigt werden. 4466* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 Bei einem Verkauf der Liegenschaft kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Aber selbst wenn dies geschähe, würden die Wohnungen dadurch dem Wohnungsmarkt nicht entzogen. Zu Frage 64: Gegenwärtig suchen etwa 35 sogenannte Trennungsgeldempfänger in Stuttgart und Umgebung eine Wohnung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 65): Trifft es zu, daß Leistungen und Hilfen aus dem Bundeshaushalt für den Mittelstandsbereich, wie z. B. Zuschüsse zu Personalkosten für Forschung und Entwicklung im mittelständischen Bereich, überwiegend in strukturstarke und nicht in strukturschwache Gebiete wie den norddeutschen Raum gehen? Die Hilfen des Bundes sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Es liegen jedoch keine Informationen vor, inwieweit die im Rahmen der Mittelstandsförderung gewährten Hilfen in sogenannte strukturschwache bzw. strukturstarke Gebiete fließen. Die Mittelstandsförderung hat im übrigen keine regionalpolitischen Ziele, sondern ist Hilfe zur Selbsthilfe, die größenbedingte Nachteile ausgleichen soll. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Wartenberg auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 11/1899 Fragen 66 und 67): Welche bisher in den letzten Jahren vorgelegten regionalen Umstrukturierungsprogramme haben die Kriterien erfüllt, die das Bundesministerium für Wirtschaft in der Drucksache 11/1709, Seite 16, aufgeführt hat? Welche die genannten Kriterien erfüllenden Umstrukturierungsprogramme hat die Bundesregierung bisher erarbeitet und vorgelegt? Zu Frage 66: Die Bundesregierung hat sich in den letzten Jahren an folgenden Umstrukturierungsprogrammen der Länder beteiligt: — Mit Finanzhilfen an das Saarland für besonders bedeutsame Investitionen des Landes und der Gemeinden in den Jahren 1985 —1987 in Höhe von 300 Millionen DM im Wege eines Bundesgesetzes nach Artikel 104 a, Abs. 4 des Grundgesetzes, — mit Finanzhilfen an die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen für besonders bedeutsame Investitionen dieser Länder und Gemeinden in den Jahren 1987 und 1988 in Höhe von 300 Millionen DM im Wege eines Bundesgesetzes nach Artikel 104 a, Abs. 4 des Grundgesetzes, — an Sonderprogrammen und Sondermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in Montanregionen, Schiffbauregionen und Schuhindustrieregionen seit 1978 in Höhe von 1,117 Milliarden DM nach Artikel 91 a des Grundgesetzes, davon als Ergebnis der Montankonferenz vom 24. Februar 1988 500 Millionen DM zur Verstärkung der regionalpolitischen Hilfen in den nächsten Jahren in Montanregionen. Die oben genannten Programme der Länder, an denen sich der Bund gemäß Artikel 104 a, Abs. 4 beteiligt hat, erfüllen weitgehend die in der Bundestagsdrucksache 11/1709 auf den Seiten 16/17 genannten Anforderungen. Die regionalpolitischen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllen ebenfalls die oben genannten Anforderungen. Mit ihrer Konzentration auf Investitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur stellen sie eine problemgerechte und wirksame Mittelverwendung sicher. Die eingespielten Entscheidungsverfahren und Verwaltungsabläufe der Gemeinschaftsaufgabe gewährleisten eine schnelle Umsetzung der politischen Beschlüsse über zusätzliche regionalpolitische Hilfen. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung in der Montankonferenz am 24. Februar 1988 zusätzlichen Hilfen für Montanregionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe den Vorzug vor Finanzhilfen nach Artikel 104 a, Absatz 4 des Grundgesetzes gegeben. Danach stellt die Bundesregierung in den nächsten Jahren zusätzliche Haushaltsmittel zur Schaffung neuer gewerblicher Arbeitsplätze und zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Montanregionen in Höhe von 500 Millionen DM zur Verfügung. Die Länder stellen Komplementärmittel in gleicher Höhe bereit, so daß zusätzliche regionalpolitische Hilfen in Höhe von 1 Milliarde DM gewährt werden können. Außerdem hat der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur am 14. Januar 1988 auf Vorschlag der Bundesregierung ein regionalpolitisches Sonderprogramm in der Gemeinschaftsaufgabe zur Flankierung des Anpassungsprozesses in den Kohleregionen Aachen und Jülich mit einem Mittelvolumen in Höhe von 200 Millionen DM (davon 50 % vom Bund) beschlossen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese zusätzlichen Hilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe der wirksamste Weg sind, die erforderliche Umstrukturierung der Montanregionen zu unterstützen. Zu Frage 67: Nach dem Grundgesetz liegt die kommunale bzw. regionale Wirtschaftsförderung in der Zuständigkeit der Gemeinden und der Länder. Die Bundesregierung kann daher keine regionalen Umstrukturierungsprogramme erarbeiten und vorlegen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 4467 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1899 Fragen 68 und 69): Auf Grund offizieller Kräftevergleiche des Bundesministeriums der Verteidigung, in denen der aktuelle Bestand des Waffensystems LANCE in Westeuropa mit 88 Systemen beziffert wird, und veranlaßt durch die jüngsten Darlegungen, nach denen in Westeuropa ca. 1 400 LANCE-Raketen mit konventioneller und ca. 600 LANCE-Raketen mit nuklearer Armierung lagern sollen, die von 88 Startgeräten, davon 76 in der Bundesrepublik Deutschland, abgefeuert werden können, frage ich die Bundesregierung, wie viele LANCE-Abschußgestelle, -Raketen und zugehörige atomare und konventionelle Sprengköpfe lagern in Westeuropa, und wie viele LANCE-Abschußgestelle, -Raketen und zugehörige atomare und konventionelle Sprengköpfe lagern in der Bundesrepublik Deutschland? Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß in Westeuropa bzw. in der Bundesrepublik Deutschland weitaus mehr LANCE-Raketen lagern als offiziell angegeben? Das Bündnis verfügt über 88 Waffensysteme LANCE in Westeuropa; die Mehrzahl davon ist in der Bundesrepublik Deutschland stationiert. Bei den Kurzstreckenraketensystemen der NATO und des Warschauer Paktes beziehen sich Zahlenangaben grundsätzlich auf einsatzbereite Waffensysteme. Ein System besteht jeweils aus einem Werfer, aus Rakete und Gefechtskopf. Bei den US-Truppen werden die LANCE-Systeme auch mit konventioneller Munition bereitgehalten. Die Systeme sind nachladefähig, das auf beiden Seiten bei Streitkräftevergleichen und anderen offiziellen Angaben verwendete Zählkriterium ist der Werfer. Im Bündnis werden Gefechtskopf- und Raketenzahlen aus Geheimhaltungsgründen nicht bekanntgegeben, sie sind der Bundesregierung bekannt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Beer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1899 Fragen 70 und 71): Worin bestehen die konkreten Modernisierungs- und Aufstockungspläne der Vereinigten Staaten von Amerika für das Waffensystem LANCE? Erfahren die vorhandenen LANCE-Bestände in Westeuropa bzw. der Bundesrepublik Deutschland derzeit technische Modifizierungen wie z. B. Erhöhung von Reichweiten, Zielgenauigkeit, Zuverlässigkeit? Zu Frage 70: Nach Kenntnis der Bundesregierung planen die Vereinigten Staaten von Amerika, das Waffensystem LANCE in den 90er Jahren zu ersetzen. Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, Aussagen zu konkreten nationalen Planungen der USA zu machen. Zu Frage 71: Technische Modifizierungen der LANCE zur Erhöhung der Reichweite oder der Zielgenauigkeit, d. h. Änderungen der Wirkungscharakteristika, finden nicht statt. Dagegen werden Maßnahmen der Materialerhaltung getroffen, wie sie zur Erhaltung der technischen Einsatzfähigkeit über die Zeit erforderlich sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 11/1899 Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß über Jahre hinweg von offiziellen amerikanischen und bundesdeutschen Stellen versichert wurde, daß auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr keinerlei Atomraketen stationiert seien, und wie erklärt sie sich die Aussage des Bayerischen Innenministers, der im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des IWF-Abkommens erklärte: „Auch wir ... sind erleichtert, wenn Raketen abgebaut werden, die von Grafenwöhr auf Dresden zielen." (siehe „Der neue Tag", vom 8. Januar 1988)? Der Bundesregierung sind die genannten Versicherungen offizieller amerikanischer und deutscher Stellen nicht bekannt. Es ist die Praxis aller bisherigen Bundesregierungen, in Übereinstimmung mit den Geheimhaltungsbestimmungen des Bündnisses Angaben zu nuklearen Stationierungs- und Lagerorten in der Bundesrepublik Deutschland weder zu bestätigen noch zu dementieren. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 73): Kann die Bundesregierung bestätigen, ob, und wenn ja, mit welchem Auftrag, im Bundesministerium der Verteidigung eine Einsatzgruppe mit dem Titel T-3 F gebildet worden ist? Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß bei der Entwicklung und Beschaffung des 3-Kappen-Sprungfallschirms T-3 F Vorschriften nicht eingehalten wurden. Deshalb wurde Anfang Februar bei der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung eine „Arbeitsgruppe 3-Kappen-Sprungfallschirm T-3 F" gebildet. Ihre Aufgabe ist die umfassende Aufklärung des Sachverhaltes, die eine Bewertung unter allen relevanten Gesichtspunkten ermöglichen soll, um erforderlichenfalls daraus Folgerungen ziehen zu können. 4468* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1988 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Erler (SPD) (Drucksache 11/1899 Frage 74): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die auf der Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe der NATO am 27./28. Oktober 1983 in Montebello beschlossenen Modernisierungen („Verbesserungen") bei nuklearen Trägersystemen und Gefechtsköpfen unverändert weiterbetrieben werden sollen, oder wird sie, z. B. bei der NATO-Sondersitzung am 2./3. März 1988 dafür eintreten, den Beschluß Montebello dem veränderten Ost-West-Verhältnis anzupassen, um damit einen Anreiz zu schaffen für das Abrüstungsziel einer deutlichen Reduzierung der amerikanischen und sowjetischen Kurzstreckenraketen und nuklearen Gefechtsfeldwaffen? Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß über Verbesserungen bei nuklearen Einsatzmitteln auf der Grundlage eines im Bündnis zu erarbeitenden Gesamtkonzepts entschieden wird. Sie sieht weder Anlaß noch Bedarf für eine isolierte Entscheidung. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang erneut, daß es für sie keine realistische Alternative zur Bündnisstrategie der Kriegsverhinderung durch Abschreckung gibt. Es kann daher kein Zweifel daran bestehen, daß die Streitkräfte des Bündnisses reaktionsfähig, überlebensfähig und wirksam gehalten werden müssen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Diller (SPD) (Drucksache 11/1899 Fragen 75 und 76) : Warum entwickelt die Bundeswehr seit über 25 Jahren einen Geräteverbund zur Messung von Vertikalprofilen von Temperatur, Feuchte und Wind in der Atmosphäre mit der Kurzbezeichnung ATMAS, gibt dafür mehr als 3 Millionen DM aus, wo doch andere NATO-Partner (z. B. Norwegen) ein finnisches System benutzen, das exakt den Bundeswehranforderungen genügt? Warum beschafft die Bundeswehr für das Amt für Wehrgeophysik ein Personalcomputersystem zur Entwicklung eines Datenverarbeitungssystems für die geophysikalische Beratung auf den Flugplätzen, obwohl noch keine Leistungsbeschreibung für dieses Gerät vorliegt und damit eine Geräteauswahl heute unmöglich ist und auf einem großen Datenverarbeitungssystem des Amtes genügend freie Kapazität für diese Entwicklung zur Verfügung steht? Zu Frage 75: Erst seit April/Mai 1987 wird von einer finnischen Firma die Neuentwicklung eines Radiosonden-Systems zur automatischen Messung von Vertikalprofilen der Temperatur, der Feuchte und des Windes angeboten. Mittlerweile wurde das System von Norwegen als einzigem NATO-Staat bestellt. Unmittelbar nach Kenntnis dieser Tatsachen wurden nähere Informationen über die Leistungsfähigkeit dieses Systems angefordert, um einen Vergleich aus fachlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht zwischen diesem System und der bundeswehreigenen Entwicklung ATMAS zu erarbeiten. Eine abschließende Bewertung steht zur Zeit noch aus. Zu Frage 76: Das Datenverarbeitungssystem für die geophysikalische Beratung auf den Flugplätzen ( „Beratungsterminal"), für das zur Zeit die Technische Forderung erstellt wird, benötigt Programme — für die Darstellung und Bearbeitung von Wettermeldungen und Wetterkarten und — für fachspezifische meteorologisch-geophysikalische Verfahren. Diese Verfahren erfordern eine kleinräumige Detaillierung, um dem Einsatzbedarf zu entsprechen. Gleichzeitig sind jedoch hohe Datenübertragungskosten und -risiken zu vermeiden. Somit müssen die Verfahren auf abgesetzten Kleinrechnern wie dem Beratungsterminal ablaufen. Zur Entwicklung und Anpassung dieser rein anwendungsbezogenen Verfahren an ein begrenztes Kleinrechner-Umfeld wurde für das Amt für Wehrgeophysik das in der Anfrage angesprochene Personalcomputersystem beschafft. Aufgrund der Verwendung eines weitverbreiteten Betriebssystems können die entwickelten Programme später leicht auf adäquate Rechner auch eines anderen Herstellers übertragen werden. Es sind somit realistische Rahmenbedingungen geschaffen worden, die auf einem Großrechner nicht gegeben wären. Durch diese Lösung sollen externe Entwicklungskosten gespart, das Entwicklungsrisiko klein gehalten und vorhandene personelle Kapazitäten genutzt werden. Die zu entwickelnden Verfahren können dann bereits bei Einführung der Beratungsterminals zur Verbesserung der geophysikalischen Beratung zur Verfügung stehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Bachmaier.


Rede von Hermann Bachmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Noch eine abschließende Frage: Herr Staatssekretär, werden in die Betrachtungen der Bundesregierung auch Möglichkeiten mit einbezogen, Arbeitnehmer, die eine Umweltstraftat in ihrem Betrieb entdecken, vor arbeitsrechtlichen Folgen zu schützen?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bachmaier, nach § 612a BGB darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausgeübt hat. Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, die gegen dieses Maßregelverbot verstößt, ist nach § 134 BGB bekanntlich nichtig.
Ob eine Strafanzeige eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dieses Arbeitnehmers wegen seines Verhaltens rechtfertigt, hängt nach der Rechtsprechung vom Ergebnis einer Abwägung der Drucksituation und Pflichtenkollision ab, in denen sich der Arbeitnehmer insgesamt befand einerseits, und der Situation, in die der Arbeitgeber durch die Strafanzeige geraten ist, andererseits.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Jetzt kommen wir zu Frage 46 der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin:
    Ist der Bundesregierung das Urteil des Berliner Landgerichts vom 14. Dezember 1987 bekannt, wonach es unverantwortlich ist, ein Kind „im noch schulpflichtigen oder gar pubertären Alter von einem homosexuellen Paar erziehen zu lassen" (taz vom 17. Februar 1988), und hält es die Bundesregierung wegen der zu befürchtenden Konsequenzen dieser Gerichtsentscheidung für die gesellschaftliche Bewertung von Homosexualität und somit für die gesellschaftliche Stellung der Schwulen und Lesben für notwendig, dem durch eine gesetzliche Regelung entgegenzuwirken?
    Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß die Drucksache 11/1899 einen sinnentstellenden Fehler enthält. Der Satz muß heißen: ,,... wonach es unverantwortlich ist, ein Kind ... "
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.
    Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Oesterle-Schwerin, die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 14. Dezember 1987 ist der Bundesregierung aus der von Ihnen zitierten Presse bekannt.



    Parl. Staatssekretär Dr. Jahn
    Von einer Stellungnahme zu dieser Entscheidung möchte ich absehen. Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, Entscheidungen unabhängiger Gerichte in Einzelfällen generell kritisch oder zustimmend zu würdigen.
    Allgemein ist darauf hinzuweisen, daß die Personensorge für ein Kind das Recht umfaßt, die Herausgabe •des Kindes von jedem zu verlangen, der das Kind dem Personensorgeberechtigten widerrechtlich vorenthält. Das Vormundschaftsgericht kann dieses Recht einschränken, wenn sich das Herausgabeverlangen als eine das Kindeswohl gefährdende, mißbräuchliche Sorgerechtsausübung darstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung dieser Rechtslage vorzuschlagen.