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ID1106208300

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    Plenarprotokoll 11/62 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 62. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Februar 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur schriftlichen Kritik des Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern vom 9. Februar 1988 an Vorhaben der Bundesregierung Dr. Vogel SPD 4263 B Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . 4264 B Schily GRÜNE 4266C, 4276B Gattermann FDP 4276 C Dr. Apel SPD 4268 D Dr. Langner CDU/CSU 4269 D Frau Simonis SPD 4271 A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 4271D Stiegler SPD 4273 A Beckmann FDP 4273 D Lenzer CDU/CSU 4275 A Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 4276 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jugendhilfe und Familie — die Entwicklung familienunterstützender Leistungen der Jugendhilfe und ihre Perspektiven — Siebter Jugendbericht —; Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Jugendbericht (Drucksachen 10/6730, 11/1541) Frau Pack CDU/CSU 4278 A Dr. Böhme (Unna) SPD 4280 A Eimer (Fürth) FDP 4283 A Frau Krieger GRÜNE 4284 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 4286B Vizepräsident Cronenberg 4288 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen und Risiken der Anwendung neuer Methoden der künstlichen Befruchtung und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (Drucksache 11/ 1662) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Kabinettbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen (Drucksache 11/1856) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4289 A Seesing CDU/CSU 4292 B Frau Schmitt-Bott GRÜNE . . . 4294A, 4307 B Funke FDP 4296 A Engelhard, Bundesminister BMJ 4297 D Frau Conrad SPD 4299 B Frau Männle CDU/CSU 4301 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 4302 B Catenhusen SPD 4304 B Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4306 A Geis CDU/CSU 4308 A Nächste Sitzung 4309 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4310* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4310* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Februar 1988 4263 62. Sitzung Bonn, den 26. Februar 1988 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amling 26. 2. Austermann 26. 2. Frau Beck-Oberdorf 26. 2. Becker (Nienberge) 26. 2. Egert 26. 2. Dr. Ehmke (Bonn) 26. 2. Dr. Glotz 26. 2. Dr. Geißler 26. 2. Genscher 26. 2. Dr. Götz 26. 2. Gröbl 26. 2. Dr. Häfele 26. 2. Frau Hämmerle 26. 2. Hasenfratz 26. 2. Frau Hasselfeldt 26. 2. Hauser (Esslingen) 26. 2. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 26. 2. Helmrich 26. 2. Frau Hensel 26. 2. Jansen 26. 2. Jaunich 26. 2. Jungmann 26. 2. Frau Kelly 26. 2. Klein (Dieburg) 26. 2. Klose 26. 2. Lowack 26. 2. Lüder 26. 2. Frau Dr. Martiny-Glotz 26. 2. Dr. Mechtersheimer 26. 2. Dr. Mertens (Bottrop) 26. 2. Michels 26. 2. Dr. Mitzscherling 26. 2. Möllemann 26. 2. Paintner 26. 2. Poß 26. 2. Dr. Probst 26. 2. Rappe (Hildesheim) 26. 2. Regenspurger 26. 2. Repnik 26. 2. Reuschenbach 26. 2. Frau Rust 26. 2. Frau Schilling 26. 2. Frau Schoppe 26. 2. Schröer (Mülheim) 26. 2. Dr. Spöri 26. 2. Stratmann 26. 2. Frau Trenz 26. 2. Frau Vennegerts 26. 2. Wartenberg (Berlin) 26. 2. Dr. Wernitz 26. 2. Wieczorek (Duisburg) 26. 2. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Wieczorek-Zeul 26. 2. Wissmann 26. 2. Wolfgramm (Göttingen) 26. 2. Frau Wollny 26. 2. Zeitlmann 26. 2. Dr. Zimmermann 26. 2. Zink 26. 2. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Februar 1988 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1986 Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Dezember 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze Gesetz zu dem Vertrag vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Gesetz zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/138 Nr. 1.10, 1.28, 1.29 Drucksache 11/1181 Nr. 1.1 Drucksache 11/1656 Nr. 1.15, 1.16 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Haushaltsausschuß Drucksache 11/929 Nr. 2.6 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/929 Nr. 2.31
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karsten D. Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, in der Frage, ob Experimente an Embryonen oder gar in Keimbahnzellen durchgeführt werden sollen, sind wir uns hier im Parlament einig. Ich schließe mich denjenigen an, die aufgeführt haben, welche negativen Folgen aus diesen Experimenten abgeleitet werden können.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen Sie mir ab, daß es jemandem, der selbst 15 Jahre im Bereich der molekularen Genetik experimentell gearbeitet hat, nicht leichtfällt, diese Äußerung hier vor dem Deutschen Bundestag zu machen. Ich bin aber der Meinung, daß wir möglichst früh — zum gegenwärtigen Zeitpunkt und von jetzt an sehr schnell — durch eine Umsetzung zu rechtlichen Normen, zu einer Festlegung des ethisch Machbaren kommen müssen, um auch demjenigen, der weiter forscht — ich werde gleich noch darauf eingehen —, die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer er das tun darf, was sicherlich sinnvoll ist. Ich meine da vor allem — ich werde das am Ende meines kleinen Beitrags noch ausführlich erwähnen — , das, was gentechnisch in anderen Bereichen denkbar ist.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in Abwägung des Prozesses hochrangige Forschung und Menschenwürde zu der definitiven Entscheidung kommen, daß Experimente in der Keimbahn, daß Experimente an Embryonen verboten werden sollen, so ist das nicht Ausdruck einer Angst vor diesen gesamten Möglichkeiten, sondern es ist Ausdruck der Tatsache, daß wir der Menschenwürde ein sehr hohes Gewicht zumessen.
    Aus der Sicht der Naturwissenschaft beginnt artspezifisches menschliches Leben mit der Befruchtung, d. h. also in dem Augenblick, wo Samen und Ei im Kern verschmelzen. Ein Mensch wird also nicht Mensch, sondern ist es durch sein genetisches Programm von Anfang an — wenn Sie das auch anders interpretieren wollen, ist Individualität nicht auf eine
    kleinere Einheit zurückführbar, ohne ihre Qualität zu verlieren — und hat damit Lebensrecht und den Schutz aller zu genießen.
    Durch Experimente am Embryo und durch Eingriffe in die Keimbahn ist die Menschwerdung selbst Gegenstand des Versuches geworden, d. h. der Mensch selbst wird zum Objekt.
    Der Präsident der Bundesärtzekammer vertritt die Auffassung — Herr Catenhusen hat ja schon die Auffassung der DFG und der Max-Planck-Gesellschaft hier deutlich gemacht; ich teile seine Bewertung, daß wir dort dringend eine Diskussion brauchen, die auch die Stellungnahmen dieser Organisationen für uns durchsichtig macht — , daß die Kontrollkommission der Bundesärztekammer ausreiche, um ein Ausufern, einen Mißbrauch der Möglichkeiten zu verhindern. Ich persönlich bin nicht der Auffassung, daß das, was wir jetzt vorhaben, von vornherein der Wissenschaft, vor allem der ärtzlichen Wissenschaft, unethisches Handeln unterstellt. Wir sind aber der Meinung, daß im Interesse der Forschenden, im Interesse der medizinischen Wissenschaft Regeln notwendig sind, die zu ihrer eigenen Sicherheit ihr zukünftiges Handeln bestimmen und einen Entwurf für die Zukunft für sie darstellen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht unsere Absicht, mit einer Einschränkung in irgendeiner Form die Neugierde, die fruchtbringende Neugierde der Wissenschaft zu beschränken oder zu unterbinden. Sie ist die Triebfeder für viele wichtige Entscheidungen und Forschungsergebnisse gewesen. Sie hat uns immer an die Grenzen dessen geführt, was vorher denkbar gewesen ist, sie hat vertraute Vorstellungen in Frage gestellt und gesellschaftliche Tabus ad absurdum geführt. Sie hat aber auch — und das ist der wesentlichste Punkt unserer heutigen Diskussion — zu einer erneuten Sensibilisierung für das Leben beigetragen. Der Schutz des werdenden Lebens kann nicht nur der Schutz menschlichen Lebens im Frühstadium sein, sondern muß es in der Gesamtheit seiner Entwicklung sein.
    Auch wenn wir uns darüber im klaren sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß nicht jeder Versuch an Embryonen oder mit Embryonen unbedingt in den Versuch einfließen muß, das genetische Material zu verändern, gentechnische Experimente zu machen, so ist doch der Weg dorthin — Herr Catenhusen hat das hier deutlich aufgezeigt, und auch Frau Conrad hat darauf hingewiesen — sehr, sehr schnell machbar. Das heißt, das Tor ist geöffnet. Von daher ist ein Verbot der Forschung in diesen zwei Bereichen in meinen Augen dringend notwendig.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Das darf aber nicht dazu führen, daß die Beschäftigung mit der Gentechnik allgemein damit in Mißkredit gerät. Ganz im Gegenteil. Ich glaube, daß wir, wenn wir diesen Teil aus der gesamten Forschung herausziehen, eher eine Akzeptanz für diese Technik finden werden. Ich halte das für einen ganz wesentlichen Punkt, den zweifelsohne diejenigen, die die Gentechnik in ihren Chancen gegenüber den Risiken



    Dr. Voigt (Northeim)

    zum positiven Ergebnis hin bewertet haben, unterstreichen werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Wenn wir uns also entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren, Grenzen der Anwendbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzuzeigen, so geschieht das aus der Ehrfurcht vor dem Leben. Diese Ehrfurcht vor dem Leben ist keine Ehrfurcht aus Angst. Angst ist eine irrationale Größe, deren Stärke eher im Sichzurückziehen liegt als in der Lebensbejahung. Wenn wir versuchen wollen, eine positive Einstellung zum Leben und seiner Würde zu finden, so gibt es neben der Verneinung aus Angst und dem unkritischen Fortschrittsglauben auf der Basis des Dennoch und Trotzdem den Weg, den uns die jüdischchristliche Tradition aufzeigt. Das bedeutet: Hier wird die Natur nicht als natürlicher Automatismus verstanden und das Leben nicht als eine Form der Selbstorganisation.
    Es wäre allerdings eine völlig kurzschlüssige Reaktion, wollten wir die jüdisch-christliche Tradition unserer wissenschaftlich-technischen Welt im Sinne eines Entweder-Oder gegenüberstellen. Das letztere ist ohne die erstere nicht denkbar. Die Gen- und Fortpflanzungstechnologie erzeugt nicht Leben, sondern handhabt vorhandenes Leben. Leben ist aber nicht dazu da, um unnötig gequält und als leicht zu entledigendes Objekt benutzt zu werden. Leben ist auch nicht dazu da, um durch seine Manipulation unsere Neugierde zu befriedigen, obwohl uns das wissenschaftlich neugierige Eindringen in die Geheimnisse des Lebens den Lebenskontext besser zu verstehen lehrt und uns unsere verantwortliche Mitarbeit am Leben ermöglicht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns bei der Forschung an Embryonen und beim Eingriff in die menschliche Keimbahn zu einem Verbot und zu einer Beschränkung der Freiheit der Wissenschaft entscheiden, so geschieht das nicht aus der irrationalen Angst, sondern im Bewußtsein, daß vor dem grundsätzlich zu bejahenden Fortschrittsgedanken die Verantwortung für die Würde des Menschen zu stehen hat. Nicht die Methode der Gentechnik ist unmoralisch, sondern in diesem Fall die Anwendung am Menschen mit dem Ziel, Embryonen zu schädigen, das Erbgut, irreparabel zu verändern.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schmidt-Bott.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Regula Schmidt-Bott


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Voigt, Sie haben zum Schluß mit Ihrem Satz, nicht die Methode — Gentechnologie — ist zu verurteilen, sondern die Anwendung — also die Ziele — , genau wieder das gemacht, was man dabei generell nicht machen darf — bei der Gentechnologie wird es noch deutlicher — , nämlich Methode und Ziele zu trennen. Es gibt keine neutrale Technologie oder eine, die in gut und böse, sinnvoll und nicht sinnvoll zu trennen ist. Das gehört zusammen. Eine gute gentechnologische Methode werden Sie nicht hinkriegen.
    Damit bin ich im Grunde genommen beim Kern dessen, was die Debatte hier für mich zunehmend gespenstisch gemacht hat. Hier sind sich Regierung und SPD-Opposition einig.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Jetzt hören Sie doch auf!)

    — Ich weiß, daß Sie das ärgert, Frau Däubler-Gmelin.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Weil das so dumm ist, Frau Schmidt-Bott!)

    Das macht ja auch die Schwäche Ihrer Argumentation aus.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Es ist so dumm! Das sind Ihre persönlichen Probleme!)

    Es geht Ihnen darum, den rechtsfreien Raum zu beenden und Rechtsnormen zu schaffen. Die Gefahren sollen durch rechtliche Rahmenbedingungen weg sein.

    (Frau Conrad [SPD]: Wie geht es anders? — Catenhusen [SPD]: Wie wollen Sie es verbieten? — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Auch das ist nicht wahr!)

    — Frau Conrad, Ihr Beitrag hat mich durchaus beeindruckt. Sie haben das sehr stark aus der Frauensicht vorgetragen, wie ich finde: richtig. Das macht den Widerspruch um so deutlicher, daß Sie Ausnahmen zulassen wollen. Ich habe es vorhin schon gesagt: Wenn Sie Ausnahmen vom Verbot der künstlichen Befruchtung zulassen wollen, müssen Sie Forschung zulassen, mit allen Konsequenzen. Die Kontrolle ist nicht mehr möglich. Herr Catenhusen, das wissen Sie. Auf die Selbstkontrolle der betroffenen Forscher setze ich nicht.
    Frau Süssmuth, Sie haben kritisch angemerkt, daß auch Ihnen die Richtlinien der Bundesärztekammer nicht reichen. — Sie ist jetzt nicht mehr da.

    (Bohl [CDU/CSU]: Sie hat eine dienstliche Verpflichtung!)

    — Ich nehme es auch nicht übel. — Denn Frau Mettler aus Kiel ist z. B. Mitglied der Ethikkommission der Bundesärztekammer. Diese Wissenschaftler bestimmen selber die ethischen Normen.

    (Catenhusen [SPD]: Das wollen wir doch ändern!)

    Von daher muß die Stoßrichtung sein — hier helfen Verbote nicht; da sind wir uns wirklich einig —, die Entwicklung und Anwendung zu verhindern, in der Art und Weise, daß wir z. B. ganz konkret Boykotte organisieren, daß Frauen sich weigern, so etwas in Anspruch zu nehmen, daß wir alternative Gesundheitszentren, alternative medizinische Versorgung schaffen.

    (Seesing [CDU/CSU]: Es braucht ja auch keine zu tun!)

    Das ist dasjenige, was helfen wird, und nicht eine Rechtsnormenklarheit.

    (Beifall bei den GRÜNEN)