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ID1105602400

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    Vokabeln: 7
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    Plenarprotokoll 11/56 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. Januar 1988 Inhalt: Nachruf auf den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Werner Nachmann 3895 A Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/3/EWG über die Gewichte, Abmessungen und bestimmte andere technische Merkmale bestimmter Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs (Drucksachen 11/929 Nr. 2.26, 11/1007) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (Drucksachen 11/439 Nr. 2.10, 11/1008) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Personenverkehr mit Kraftomnibussen innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind (Drucksachen 11/138 Nr. 3.150, 11/1016) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat Ausschaltung der Verzerrungen der Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr, Untersuchung über Kraftfahrzeugsteuern, Mineralölsteuern und Straßenbenutzungsgebühren (Drucksachen 11/138 Nr. 3.147, 11/1017) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Zugang zum Markt im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 11/138 Nr. 3.146, 11/1196) Straßmeir CDU/CSU 3896 A Daubertshäuser SPD 3897 C Gries FDP 3899 B Frau Brahmst-Rock GRÜNE 3901 B Dr. Warnke, Bundesminister BMV 3903 A Dr. Niese SPD 3904 D Haungs CDU/CSU 3906 C Antretter SPD 3907 C Dr. Jobst CDU/CSU 3909 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1988 Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Anwendung der Begriffe „bio", „biologisch", „öko" und „ökologisch" zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Handel (Biokennzeichnungsgesetz für Lebensmittel) (Drucksache 11/1039) Frau Saibold GRÜNE 3911B Kroll-Schlüter CDU/CSU 3912B Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 3913 A Heinrich FDP 3913 D Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Berufung eines Ernährungsrates (Drucksache 11/856) Frau Saibold GRÜNE 3914 D Dr. Hoffacker CDU/CSU 3915 D Frau Dr. Götte SPD 3917 A Frau Würfel FDP 3918A Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 3919B Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1985 bis 1988 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (Elfter Subventionsbericht) (Drucksache 11/1338) Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF 3920 B Frau Simonis SPD 3921 D Roth (Gießen) CDU/CSU 3923 D Sellin GRÜNE 3925 A Beckmann FDP 3925 D Nächste Sitzung 3926 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3927* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 3927* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. Januar 1988 3895 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Beck-Oberdorf 22. 1. Dr. Bötsch 22. 1. Brandt 22. 1. Brück 22. 1. Büchner (Speyer) 22. 1. Carstens (Emstek) 22. 1. Clemens 22. 1. Daweke 22. 1. Dr. Dregger 22. 1. Ebermann 22. 1. Dr. Ehrenberg 22. 1. Frau Eid 22. 1. Francke (Hamburg) 22. 1. Gattermann 22. 1. Dr. Geißler 22. 1. Dr. Glotz 22. 1. Großmann 22. 1. Grünbeck 22. 1. Grüner 22. 1. Dr. Haack 22. 1. Dr. Haussmann 22. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 22. 1. Frau Dr. Hellwig 22. 1. Dr. Hitschler 22. 1. Frau Hoffmann 22. 1. Ibrügger 22. 1. Kißlinger 22. 1. Klein 22. 1. Dr. Kohl 22. 1. Kolbow 22. 1. Kreuzeder 22. 1. Lowack 22. 1. Dr. Mahlo 22. 1. Meyer 22. 1. Dr. Möller 22. 1. Petersen 22. 1. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Reschke 22. 1. Reuschenbach 22. 1. Dr. Rose 22. 1. Schäfer 22. 1. Dr. Scheer 22. 1. Frau Schilling 22. 1. Frau Schmidt (Nürnberg) 22. 1. Dr. Schmude 22. 1. Dr. Schöfberger 22. 1. Freiherr von Schorlemer 22. 1. Schwarz 22. 1. Frau Seiler-Albring 22. 1. Dr. Spöri 22. 1. Dr. Stoltenberg 22. 1. Vahlberg 22. 1. Frau Dr. Vollmer 22. 1. Vosen 22. 1. Dr. Wernitz 22. 1. Frau Weyel 22. 1. Wieczorek (Duisburg) 22. 1. von der Wiesche 22. 1. Wischnewski 22. 1. Wissmann 22. 1. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/973 Nr. 2.13 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/253 Nr. 2.30 Drucksache 11/439 Nr. 2.13 Drucksache 11/779 Nr. 2.57
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Gebiet der Lebensmittelkennzeichnung strotzt es nur so von Lükken, das muß man wirklich feststellen. Wenn es um Lebensmittel geht, gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherlich kaum ein Problem, welches sie stärker beschäftigt, als das, ob alles, was dort angekündigt ist, tatsächlich auch eingehalten wird.
    Trotzdem liegt dieser Gesetzentwurf in der Tendenz wahrscheinlich nicht ganz richtig. Soweit es nämlich um Irreführungen und Täuschungen geht, haben wir, denke ich, im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie im Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, UWG, die entsprechenden Grundlagen. Wir haben sie nicht bei der Kennzeichnung von biologischen oder ökologischen Anbaumethoden und auch Weiterverarbeitungsmethoden. Das ist sicherlich eine Frage, die wir lösen müssen. Ich denke, daß die Anhörung, die nächste Woche in Berlin stattfindet, wo in acht großen Fragenkomplexen mit einer ganzen Reihe von Sachverständigen, worunter auch solche sind, die der Tendenz nach den GRÜNEN nicht unangenehm sein dürften, eine ganze Menge Aufschluß geben wird.
    Der Gesetzentwurf wird uns, fürchte ich, nicht sehr viel weiterhelfen. Ich habe das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in den 70er Jahren mit beraten. Wir haben uns damals sehr bemüht, an allen Punkten, die strittig waren, so konkrete und genaue Formulierungen wie irgend möglich zu finden, was sehr schwierig ist.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Was heißt denn: frei von Schadstoffen?)

    An vielen Punkten konnten wir dann nur mit Verordnungen arbeiten, weil wir das im Gesetz gar nicht unterbringen konnten. Es wäre sonst noch viel spezieller und dadurch problematisch geworden. Mit Verordnungen zu arbeiten hat natürlich auch seine Haken — ich glaube, wir haben damals 64 Verordnungsermächtigungen gegeben —, denn an Verordnungen sind die Parlamentarier überhaupt nicht mehr beteiligt; diese werden zwischen Ministerium, Bundesrat und den entsprechenden Interessenverbänden geregelt. Das ist sicherlich extrem unbefriedigend.
    Aber der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, enthält zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Beispielsweise steht in § 8, daß bei der „Bearbeitung, Verarbeitung und der Behandlung von Lebensmitteln" Verfahren anzuwenden seien, „die möglichst schonend sind und die wertgebenden Inhaltsstoffe der Lebensmittel weitestgehend erhalten". Damit kommt man keinen Schritt weiter. Denn die Absicht von Leuten, die mit den Begriffen „ökologisch" oder „biologisch" täuschend arbeiten, ist es doch gerade, Gesetzeslücken und schwammige Begriffe zu ihren Gunsten auszunutzen.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Sie müssen im Gesetz weiterlesen!)

    Und diese Leute erwischt man nicht, wenn man mit „möglichst" oder „weitestgehend" gesetzgeberisch ansetzt. Damit kommt man überhaupt nicht weiter.
    Zum guten Schluß: Ich denke, daß wir aus der Anhörung eine Reihe von Hinweisen bekommen werden, die uns bei der Kennzeichnung solcher Anbaumethoden und der Methoden zur Behandlung von Nahrungsmitteln weiterhelfen. Vom Grundsatz her ist der Vorstoß der GRÜNEN sehr zu begrüßen, meine ich, Herr Kroll-Schlüter. Ungefähr haben Sie das auch erkennen lassen. Auch ich halte nicht besonders viel davon, alles auf die EG zu schieben; denn das ist wirklich ein großer Verschiebebahnhof. Auf der anderen Seite hilft es uns gar nichts: wir können in diesen Bereichen überhaupt nur noch EG-weit arbeiten, weil wir schließlich unter dem Druck stehen, den gemeinsamen Binnenmarkt bis 1992 zu vollenden. Daß wir in dem gesellschaftlichen Bewußtsein, was die Berücksichtigung ökologischer Fragestellungen angeht, wahrscheinlich am weitesten sind,

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Frankreich hat ein Gesetz!)

    wird uns die Position in der EG nicht erleichtern. Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heinrich.

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    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Derzeit werden in der Bundesrepublik Deutschland 0,2 % bis 0,3 % der landwirtschaftlichen Fläche im alternativen Landbau bewirtschaftet.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Und warum ist das so, Herr Heinrich? Warum?)

    Der Marktanteil dieser Produkte beträgt aber nach Aussagen der Forschungsinstitute ein Zigfaches dessen, was auf dieser Fläche erzeugt werden kann. Mit dieser Feststellung ist die ganze Problematik eigentlich schon umschrieben. Es gibt einen riesigen grauen Markt, auf dem häufig letztendlich der Händler entscheidet, was „Bio " und was nicht „Bio " ist. Wir haben es in der Tat mit einer riesigen Verbrauchertäuschung zu tun.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Das stimmt!)

    Schon allein die Bezeichnung „Bio" oder „Öko" ist irreführend. Es gibt kein nichtbiologisches Wachstum. Jeder Anbau von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen



    Heinrich
    basiert auf biologisch-chemischen Naturabläufen. Demzufolge ist auch eine Kennzeichnung von angeblich gesünderen Lebensmitteln mit „Bio" falsch. Die Wissenschaft kann uns bis heute noch keine signifikanten Unterschiede bezüglich der ernährungsphysiologischen Qualität nachweisen.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Das stimmt überhaupt nicht! Lesen Sie mal die Sache nach!)

    — Frau Kollegin, wir werden noch intensiv miteinander diskutieren. In einem Redebeitrag von fünf Minuten kann ich hierauf nicht eingehen. — Viel ausschlaggebender für die Gesundheit des Menschen ist die Art und Weise der Ernährung,

    (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Sehr richtig! — Frau Saibold [GRÜNE]: Dazu kommen wir doch gleich!)

    z. B.: ballastreiche Kost, wenig Fett, ebensowenig Salz, Zucker, viel frisches Obst und Gemüse.

    (Frau Flinner [GRÜNE]: Sehen Sie sich doch einmal die heute angebotenen Äpfel an!)

    — Ich darf Sie doch um Aufmerksamkeit bitten; denn Sie reden an der Sache vorbei. — Aus diesem Grund ist es logisch, daß man nicht das Produkt, sondern die Produktionsmethode für den Verbraucher klar kennzeichnen muß, so wie es im alternativen Anbau bei den Betrieben mit biologisch-organischer oder biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise unter Verwendung von Gütezeichen wir „Bioland" und „Demeter" ja geschieht.

    (V o r s i t z: Vizepräsident Westphal)

    Vereinigungen wie „Bioland" oder „Demeter" sind auf Grund ihrer guten Organisation auch in der Lage, die dringend notwendige Kontrolle der Betriebe durchzuführen.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Und all die anderen?)

    Die Betriebe bekommen dort Betriebsnummern und müssen sich streng an die vorgeschriebenen Produktionsmethoden halten.

    (Frau Saibold [GRÜNE]: Richtig!)

    Und hier sehen Sie, daß es gar keinen Sinn hat, wenn die Aufschrift „bio" bei der Qualität oder Nichtqualität entscheidend sein soll. Die Kontrolle ist vielmehr das Entscheidende, und die muß während des gesamten Produktionsablaufs, während der gesamten Vegetationsperiode auch stattfinden.

    (Beifall bei der FDP — Frau Saibold [GRÜNE]: Richtig, aber da geschieht doch der Mißbrauch von ,,bio"!)

    Dies ist auch im Hinblick auf eine einheitliche Regelung innerhalb der EG wichtig, die in Vorbereitung ist; der Kollege Kroll-Schlüter hat auch darauf hingewiesen.
    Die FDP lehnt die Forderung der GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf ab, einen staatlichen Apparat einzurichten, der viel Geld kostet und die notwendigen, genauen Kontrollen gar nicht leisten kann. Die Länder kommen ihren Pflichten in der Lebensmittelüberwachung ja heute schon nicht nach, wie die Lebensmittelskandale aus der letzten Zeit leider — leider! — belegen. Und hier haben wir es ja — ich betone es noch einmal — mit einer mehrmaligen Kontrolle während der gesamten Wachstumsperiode zu tun.
    Zusammenfassend möchte ich sagen: Eine Kennzeichnung mit „bio", „biologisch", „öko", „ökologisch" wäre nicht sachgerecht und erst recht nicht verbraucherfreundlich. Diese Bezeichnung sollte deshalb überhaupt nicht verwendet werden. Vielmehr sollte die alternative Produktion als solche in Form von Gütezeichen oder Markennamen dem Verbraucher klar erkennbar gemacht werden.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Dann können wir dem Verbraucher mit gutem Gewissen sagen: Das kannst du ohne Bedenken genießen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)