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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
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    Okay. Bitte sehr, Herr Lammert.
    3286 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987


Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Minister, würden Sie freundlicherweise einräumen, daß bei den von Ihnen zu Recht dargestellten Kohlelasten in jedem beliebigen Zeitraum, den man zugrunde legt, zwei Drittel des Gesamtbetrages vom Bund übernommen werden und ein Drittel vom Land Nordrhein-Westfalen, und wollen Sie mit der Argumentation, die Sie hier vortragen, ernsthaft den Vorschlag machen, daß für die Zukunft die Kohlevorrangpolitik im Land Nordrhein-Westfalen in der Rhetorik und im Bund im Haushalt stattfindet?

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    Herr Lammert, Ihre Annahme, daß der Bund zwei Drittel aus seinem Haushalt für die Steinkohle zahlt und das Land ein Drittel, ist falsch. Ich komme darauf im Zusammenhang mit der mit der Ihrigen übereinstimmenden Behauptung des Herrn Abgeordneten Grünewald im Verlauf meiner Ausführungen zurück.
    Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs werden — das unterstützen wir — die Seehafenlasten von Bremen und Hamburg — so ist uns von der Bundesregierung gesagt worden — zur Hälfte der angemeldeten Beträge angesetzt. Nach den Maßstäben, die da zur Anwendung gelangen, müßte Nordrhein-Westfalen verlangen, die Hälfte seiner Sonderlast in Höhe von 1,5 Milliarden DM, d. h. 750 Millionen DM, bei den Bundesergänzungszuweisungen berücksichtigt zu sehen.
    Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Gesetzgebungsverfahren eine bescheidenere Forderung gestellt. Sie hat ihre Forderung auf 450 Millionen DM begrenzt und zur Begründung dargelegt, daß in dieser Höhe den übrigen Ländern bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auf der Basis der sogenannten Deckungsquotenberechnung nach Art. 106 Abs. 3 GG ein Vorteil in gleicher Höhe entsteht. Leider war nicht einmal diese maßvolle Forderung mehrheitsfähig.
    Der Bundesrat hat allerdings die Problematik dieser Haushaltslast des Landes Nordrhein-Westfalen erkannt und ohne Gegenstimmen in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Land NordrheinWestfalen bei seinen Leistungen des Drittelanteils an seinen Kohlelasten, insbesondere bei der Kokskohlebeihilfe, entlastet wird. Ich habe mich im Bundesrat am 10. Juli dieses Jahres für diese Unterstützung bedankt. Ich möchte heute darum bitten, daß auch der Deutsche Bundestag dieses Votum des Bundesrates aufgreift. Es muß nun wirklich ein Ende damit haben, daß das Land Nordrhein-Westfalen mit diesem berechtigten Anliegen immer wieder vom Bund an die Länder und umgekehrt von den Ländern an den Bund verwiesen wird.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der GRÜNEN)

    Wiederholte Bemühungen, den Bund zu einer Entlastung des Landes bei der Finanzierung der Kohlelasten zu bewegen, sind ohne Erfolg geblieben. Der Bundesminister für Wirtschaft hat zuletzt mit Schreiben vom 12. Januar 1981 — deshalb hat das nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern geht um das Verhältnis von Bund und Land Nordrhein-Westfalen; das war schon bei der alten Bundesregierung so, mit Graf Lambsdorff als Wirtschaftsminister — die Forderung des Landes an den Bund auf Entlastung bei der Kokskohlebeihilfe abgelehnt und u. a. ausgeführt:
    Ich verstehe andererseits, daß das Land Nordrhein-Westfalen sich bemüht, die besonderen finanziellen Lasten aus der heimischen Steinkohle auf mehr Schultern zu verteilen. Die Bemühungen der Kohleländer sollten dabei auf die übrigen Bundesländer gerichtet werden, wobei eventuell an eine Entlastung im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zu denken wäre.
    Wir wissen heute, daß das im Länderfinanzausgleich nicht möglich ist. Aber bei der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen hätte dies möglich gemacht werden können.
    Wenn der Bund diesen Weg nicht für richtig hält, so ist er konsequenterweise gehalten, dem Land auf direktem Wege zu helfen. Der Bund hat sich sogar seit 1961 — davon haben Sie nicht gesprochen, Herr Abgeordneter Grünewald, obwohl Sie die Unterlagen von uns seit Ende August haben — mit der Heizölsteuer eine Quelle erschlossen, die ihm zweckgebundene Einnahmen zufließen läßt. Ursprünglich war die Zweckbindung dieser besonderen Steuer auf Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlebergbaus an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, ausgerichtet.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Dabei ergab sich in einigen Jahren die groteske Situation, daß die Einnahmen aus der Heizölsteuer um ein Mehrfaches höher waren als die gesamten Leistungen des Bundes für die Steinkohle, bis zum Vierfachen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Deshalb mußte die Zweckbindung im Jahre 1971 auf die, wie es heißt, „Finanzierung allgemein notwendiger energiewirtschaftlicher Maßnahmen" ausgedehnt werden.
    Dazu hat die Bundesregierung 1971 in der Gesetzesbegründung ausgeführt:
    Für energiepolitische Maßnahmen werden auch in Zukunft erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sein. Im Vordergrund stehen dabei die Maßnahmen zugunsten des Steinkohlebergbaus.
    Die formale Ausdehnung der Zweckbindung, die nötig war, weil ein Mehrfaches an Aufkommen gar nicht für die Kohle verbraucht wurde, hat also nichts daran ändern sollen, daß die Einnahmen aus dieser Steuer der deutschen Steinkohle die Anpassung an die veränderte Energiemarktlage erleichtern sollen. An dem Aufkommen der Heizölsteuer beteiligte und beteiligt der Bund Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht, obwohl es ein Drittel der Gesamtlasten für die Steinkohle zu tragen hat.
    Der Bund hat für die Kohle bis einschließlich 1986 28 649 500 000 DM gezahlt und bis einschließlich 1986 aus der Heizölsteuer eine Einnahme von 20 616 300 000 DM gehabt. Das heißt, aus der Bundeskasse sind 8 033 200 000 DM geflossen. Unser Land hat nicht ein Drittel gezahlt, sondern wir haben
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3287
    Minister Dr. Posser (Nordrhein-Westfalen)

    fast zwei Drittel aus Haushaltsmitteln gezahlt und der Bund fast nur ein Drittel. So ist die Lage.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Damit ist Ihre Frage beantwortet. Es stimmt ja nicht.
    Und nun erklären Sie weiter, jedes Land habe seine Sonderlasten. Wir haben ja die erste Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht gehabt. Kein Land — kein Land! — hat eine Sonderlast dieses Ausmaßes nennen können. Der in der Finanzverfassung — im X. Abschnitt des Grundgesetzes — verankerte Grundsatz der Ausgewogenheit von Lastenverantwortlichkeit und Finanzkraft wird eklatant verletzt, wenn ein Land mit höchstens noch durchschnittlichen Steuereinnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg derartige Sonderlasten, inzwischen — wenn man den Entwurf 1988, der in diesem Monat im Landtag verabschiedet werden wird, zugrunde legt — über 17 Milliarden DM, zu tragen hat, ohne daß ihm geholfen wird.
    Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 1987 im Jahre 1987 Steuereinnahmen von voraussichtlich 97,5 % des Länderdurchschnitts. Zieht man von den Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen die 1,5 Milliarden DM ab, die das Land für die Sicherung der nationalen Energie- und Rohstoffversorgung leisten muß, so verbleiben dem Land zur Erfüllung seiner gesamten sonstigen Aufgaben, wie sie auch in den übrigen Ländern erfüllt werden müssen, nur noch 95 % des Länderdurchschnitts. Das macht überdeutlich, wie weit heute das finanzverfassungsrechtliche System der Aufgaben- und Ertragszuweisung verfremdet wird und daß diese Verfremdungen korrigiert oder kompensiert werden müssen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Diesem Anliegen dient der Ihnen vorliegende Antrag, der mit dem Beschluß des Bundesrates in der Aufforderung an die Bundesregierung übereinstimmt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß das Land Nordrhein-Westfalen bei seinen Leistungen für Kohlelasten, insbesondere bei der Kokskohlenbeihilfe, deren Höhe sich aus dem Dollar-D-Mark-Verhältnis ergibt, entlastet wird. Ich bitte dieses Anliegen zu unterstützen. Ich bin erschüttert darüber, daß ich höre, daß die nordrhein-westfälischen CDU-Abgeordneten auch diesen Antrag, der noch nicht einmal quantifiziert ist, der nur Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen einleiten soll, nicht unterstützen werden.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Unglaublich!)

    Nehmen Sie sich mal an anderen Abgeordneten aus anderen Ländern ein Beispiel!

    (Anhaltender Beifall bei der SPD — Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])