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    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Peter Struck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Breuel, Sie haben es mir und meinen niedersächsischen Kollegen mit der Rede, die Sie eben gehalten haben, nicht einfacher gemacht. Ich darf nur sagen: Die Äußerungen des Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg sind eine Wahrnehmung berechtigter Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg und nicht eine unangemessene Polemisierung in dieser Debatte gewesen. Ich weise diesen Vorwurf zurück.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Als niedersächsischer Bundestagsabgeordneter möchte ich hier für mich und eine Reihe von Kollegen, deren Namen ich gleich vortragen werden, erklären, warum wir anders als die SPD-Bundestagsfraktion insgesamt bei dem Gesetzentwurf über den Finanzausgleich abstimmen werden. Die Kollegen sind: Gerd Andres, Arne Börnsen, Edelgard Bulmahn, Alfred Emmerlich, Carl Ewen, Annette Faße, Monika Ganseforth, Fritz Gautier, Günter Graf, Ingomar Hauchler, Klaus-Dieter Kühbacher, Edith Niehuis, Jan Oostergetelo, Hermann Rappe, Wilhelm Schmidt, Dietmar Schütz, Bodo Seidenthal, Peter Struck, Margitta Terborg, Günther Tietjen und Peter Würz. Wir sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen fühlen uns angesichts der hier zu entscheidenden Frage berechtigt, aus der sonst von uns natürlich auch für sehr wichtig angesehenen Solidarität der Bundestagsfraktion der SPD ausscheren zu können.

    (Zuruf von der CDU/CSU) — Nun seien Sie doch mal ruhig!

    Die Finanzlage des Landes Niedersachsen ist katastrophal durch eine verfehlte Finanzpolitik, für die Sie, Frau Breuel, die Verantwortung tragen.

    (Beifall bei der SPD)

    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bedingt, ist allein 1987 insgesamt dreimal ein Haushalt in Hannover aufgestellt worden, bei dem die Nettokreditaufnahme von 2,1 Milliarden DM auf schließlich 3,3 Milliarden DM gestiegen ist.
    Wenn wir uns jetzt bei der Abstimmung über dieses Gesetz, das Niedersachsen hilft, der Stimme enthalten, dann tun wir das deshalb, weil wir glauben, daß auch dieses Gesetz, insbesondere, Herr Bundesminister der Finanzen, die Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen, ein geeigneter Beitrag ist, um das Süd-Nord-Gefälle, unter dem gerade wir Niedersachsen zu leiden haben, auszugleichen. Wir hätten es allerdings begrüßt, wenn dieses Volumen der Bundesergänzungszuweisungen auch noch so hätte ausgeweitet werden können, Herr Kollege Stoltenberg, daß man den Ländern Hamburg, Bremen, Saarland und Nordrhein-Westfalen mehr Hilfe hätte gewähren können, als das jetzt offenbar der Fall ist.
    Die Benachteiligung der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Saarland führt uns sozialdemokratische Abgeordnete aus Niedersachsen dazu, daß wir auf keinen Fall diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir haben auch Zweifel an dem verfassungsmäßigen Zustandekommen dieses Gesetzes. Ob es verfassungswidrig ist, wird das zuständige Organ zu klären haben, wenn es angerufen wird. Wir sehen uns deshalb nicht in der Lage, diesem Gesetzentwurf der Regierungskoalitionen zuzustimmen. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf aus den Gründen, die ich eben dargestellt habe, der Stimme enthalten.
    Wir stellen allerdings zuletzt eines fest, gerichtet an Sie, Frau Kollegin Breuel, und gerichtet an die niedersächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten hier in diesem Hause: Die katastrophale Finanzlage des Landes Niedersachsen ist offenbar. Sie wird verschärft, und zwar erheblich verschärft, durch die Zustimmung
    3284 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Dr. Struck
    der Landesregierung, zu den bereits verabschiedeten Steuersenkungsgesetzen. Sie wird sich noch erheblich verschärfen durch eine mögliche Zustimmung der Landesregierung Niedersachsens im Bundesrat zur sogenannten großen Steuerreform 1990, die wir für unsozial und ungerecht halten und die allein deshalb schon abgelehnt werden müßte.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber diese sogenannte große Steuerreform kostet das Land Niedersachsen jährlich 1,2 bis 1,4 Milliarden DM Mindereinnahmen in seinem Haushalt. Deshalb fordern wir die Kollegen der Union aus Niedersachsen auf, dann, wenn dieses Gesetz hier im Bundestag zur Entscheidung ansteht, mit uns dieses Gesetz abzulehnen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Posser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1986 hat die Grundlage für eine dauernde Befriedung beim bundesstaatlichen Finanzausgleich geradezu angeboten. In seinem Leitsatz Nr. 4 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:
    Art. 107 Abs. 2 GG entzieht den horizontalen Finanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen dem freien Aushandeln der Beteiligten, unterstellt sie gewissen normativen Vorgaben und gibt sie in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers.
    Mit diesem Leitsatz hat das oberste deutsche Gericht dem Bundesgesetzgeber den meines Erachtens einzig gangbaren Weg gewiesen. Nur so kann für die Auseinandersetzung der Länder untereinander ein tragfähiger Boden und ein gesicherter Rahmen geschaffen werden, orientiert an objektiven Kriterien und nicht an politischen Abhängigkeiten.
    „Die Ordnungsfunktion der Finanzverfassung", so hat das Bundesverfassungsgericht seinen Leitsatz erläutert, „schließt es aus, ihre Regelung — sei es insgesamt, sei es in Teilen — als Recht von minderer Geltungskraft anzusehen, das etwa bis zur Willkürgrenze abweichenden Kompromissen und Handhabungen zugänglich ist, sofern nur ein vertretbares Ergebnis erreicht wird. "
    Die Bundesregierung — das will ich ihr bescheinigen — war auf dem Wege, eine Lösung vorzubereiten, die eine breite Mehrheit hätte finden können. Mit der Erhöhung des Volumens der Bundesergänzungszuweisungen von 1,5 auf 2 % des Umsatzsteueraufkommens hatte sie einen Rahmen angeboten, der einen breiten Konsens hätte ermöglichen können. Leider ist sie auf halbem Wege stehengeblieben. Vertreter der Bundesregierung haben sich zwischen dem 2. und 13. Oktober dieses Jahres nur mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder beraten und so geeinigt, daß dem Bundesgesetzgeber überhaupt kein Spielraum für sachliche Änderungen blieb, wie die Beratungen im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 4. und 12. November dieses Jahres bewiesen haben. Kein Jota von dem, was die unionsregierte Ländergruppe mit der Bundesregierung bis zum 13. Oktober vereinbart hatte, durfte vom Bundesgesetzgeber abgeändert werden; denn diese Vereinbarung war Teil eines politischen Gesamtpakets, das vor allem die Verknüpfung mit der Zustimmung zum Steuerentlastungsgesetz 1990 einschloß,

    (Zuruf von der SPD: So ist es!) also eine sachfremde Erwägung.

    Ich kann hierfür den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Dr. Albrecht, als Zeugen zitieren. Er hat vor dem niedersächsischen Landtag am 14. Oktober, einen Tag vor der hier schon an anderer Stelle zitierten Landtagssitzung, ausgeführt, Niedersachsen könne jetzt der Steuersenkung 1990 zustimmen, weil — ich zitiere — „wir durch einen besseren Länderfinanzausgleich in eine bessere Position gebracht" worden sind.

    (Roth [SPD]: Stimmenkauf! — Weiterer Zuruf von der SPD)

    Ohne jede Änderung wurde dieser Kompromiß einer Ländergruppe mit der Bundesregierung zum Inhalt eines Antrages der Koalitionsfraktionen und zum Beschluß des Finanzausschusses des Bundestages. Das Kurzprotokoll der Finanzausschußsitzung vom 12. November 1987 enthält an fünf Stellen Erklärungen, daß an dem Kompromiß nicht das geringste geändert werden dürfe.
    Die Gründe, weshalb sich das Land Nordrhein-Westfalen in verfassungswidriger Weise bei der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen 1987 benachteiligt sieht, sind im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens oft genug, wenn auch vergeblich, vorgetragen worden: die Verwendung fiktiver statt der wirklichen Zahlen bei der Berücksichtigung der Finanzkraft der Länder. Das Land Niedersachsen wäre nicht schlechter gestellt gewesen, wenn man dem Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt wäre, das Ausgleichsjahr selbst zum Referenzjahr für die Berechnung der Bundesergänzungszuweisungen zu bestimmen. Dies war übrigens auch der Vorschlag des Bundesfinanzministers in seinem sogenannten Thesenpapier vom Oktober 1986. Warum der Bundesfinanzminister dann später von seinen eigenen Vorstellungen abgewichen ist und die beiden jeweils zurückliegenden Jahre als Referenzperiode vorgeschlagen hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Wenn aber zurückliegende Jahre die Referenzperiode bilden sollen für ein Jahr, für das nach den unmißverständlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts das neue, verfassungskonforme Recht anzuwenden ist, dann auch auf der Grundlage dieses verfassungskonformen Rechts.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Dann geht es nicht an, fiktive Finanzkraftmerkmale in diese Referenzperiode hineinzumanipulieren.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    In den Jahren 1985 und 1986 haben unstreitig die Einnahmen des Landes Niedersachsens aus der För-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3285
    Minister Dr. Posser (Nordrhein-Westfalen)

    derabgabe 3,6 Milliarden DM und nicht, wie im Unionskompromiß unterstellt, 2,4 Milliarden DM betragen. Der Abgeordnete Rind hat hier ausgeführt, ich selber habe gesagt, es sei verständlich, daß man Niedersachsen bei der Förderabgabe anders behandeln müßte, als es der Fall gewesen wäre, wenn man die Referenzperiode zurückverlegt hätte. Gerade deshalb haben wir einen eigenen Vorschlag gemacht, der Niedersachsen bei richtigen, echten, wirklichen Zahlen nicht schlechter gestellt hätte als die Manipulation mit fiktiven Zahlen.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Wir waren bei den Beratungen fairer, als man sich uns gegenüber verhalten hat.
    Ich halte es auch nicht für zutreffend, vom Ausgleichsjahr 1987 als einem Übergangsjahr zu sprechen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unmißverständlich dargelegt, daß mit Wirkung für das Jahr 1987 verfassungskonformes Recht anzuwenden ist. Da ist kein Raum für sogenannte Übergangsregelungen, in die man fiktive Finanzkraftmerkmale hineinrechnet, wie Sie es ja nicht nur mit den Einnahmen aus der Förderabgabe, sondern auch mit den Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich gemacht haben. Statt der tatsächlich erhaltenen 90,7 Millionen DM sind dem Lande Nordrhein-Westfalen 228 Millionen DM an Zuweisungen zugerechnet worden. Wir haben 90,7 Millionen DM bekommen, kriegen aber 228 Millionen DM zugerechnet! Umgekehrt haben Sie dem Land Niedersachsen statt der tatsächlich erhaltenen 1,68 Milliarden DM nur 1,15 Milliarden DM zugerechnet. Damit haben Sie die Fehlbetragsrechnung zum Nachteil von Nordrhein-Westfalen zusätzlich verfälscht.

    (Zuruf von der SPD: Absicht!)

    Aber damit nicht genug! Die Benachteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen wird fortgesetzt mit der Einführung des zuvor im Gesetzgebungsverfahren nicht vorgesehenen sogenannten Abstufungsmodells, wonach die Fehlbeträge oberhalb einer Finanzkraft von 99 v. H. nur noch zu einem Drittel angesetzt werden sollen. Dieser abgestufte Maßstab ist eindeutig zu Lasten Nordrhein-Westfalens zugeschnitten. Das wird von Ihnen, Herr Dr. Grünewald, auch nicht bestritten.
    Von einer derart maßgeschneiderten Sonderregelung sollte der Bundesgesetzgeber absehen, insbesondere nachdem das Volumen der Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 2 % des Umsatzsteueraufkommens für alle Empfängerländer einen Rahmen für angemessene Anteile bietet.
    Im übrigen will ich hier einmal sagen: Nordrhein-Westfalen hat bis heute noch nicht eine Mark Bundesergänzungszuweisung erhalten.
    Nachdem sich der Bundesgesetzgeber bei der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen für einen sogenannten Mischschlüssel entschieden hat, indem er sowohl die Sonderlasten einzelner Länder mit Pauschalbeträgen als auch die unterdurchschnittliche Finanzkraft der leistungsschwachen Länder als Verteilungskriterien festgesetzt hat, ist es für das Land
    Nordrhein-Westfalen besonders enttäuschend, daß die Kohlelast unseres Landes nicht in den Katalog der Sonderlasten aufgenommen worden ist.

    (Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Jahren von 1966 bis 1986 aus seinem Landeshaushalt mit rund 16 Milliarden DM die Lasten für die deutsche Steinkohle als nationale Energie- und Rohstoffreserve der Bundesrepublik Deutschland mitfinanziert. In den Landeshaushalten für die Jahre 1987 und 1988 sind jeweils rund 1,5 Milliarden DM vorgesehen, die bei dem anhaltenden Kursverfall des Dollars voraussichtlich nicht ausreichen werden.
    Eine derart konkret abgrenzbare Belastung mit einem Umfang, der rund 2,5 v. H. des gesamten nordrhein-westfälischen Haushaltsvolumens ausmacht, ist bei keinem anderen Land zu erkennen.