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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
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    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Ja, bitte.


Rede von Ingrid Matthäus-Maier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Sie krank waren, was wir wissen: Meinen Sie nicht, Ihre Ausführungen im Plenum wären glaubwürdiger, wenn während der vielen Stunden der entscheidenden Beratungen im Finanzausschuß ein einziger GRÜNER auch nur zehn Minuten dabei gewesen wäre?

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Hüser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Ich war mir ziemlich sicher, daß diese Frage kommt. Wenn wir uns hier gegenseitig vorhalten, wer wann in welchen Ausschüssen und im Plenum ist, können wir den Laden hier sofort dicht machen. Ich könnte diese Frage ebenfalls stellen. Im Rechtsausschuß gab es beispielsweise dieselbe Situation. Eine Mehrheit zusammen mit der SPD wäre möglich gewesen, aber es war überhaupt nicht möglich, SPD-Abgeordnete in den Ausschuß zu bekommen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau MatthäusMaier [SPD]: Sie waren im Finanzausschuß nicht da! Keiner! — Dr. Apel [SPD]: Ebermann war auch nicht da! Der war in der Hafenstraße!)

    — In dieser Sitzung waren wir nicht da. Aber wir haben uns an anderen Diskussionen beteiligt. Deswegen werden meine Ausführungen hier aber nicht falscher.

    (Bohl [CDU/CSU]: Sie kommen nur, wenn das Fernsehen da ist!)

    Ich war bei der Umverteilung des Umsatzsteueraufkommens stehengeblieben. Es ist offensichtlich, daß sich die Situation zuungunsten der Länder und Kommunen entwickelt hat.
    Ebenso ist auch ein größerer Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer notwendig, damit sie ihre
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3277
    Hüser
    Aufgaben, die notwendig sind, bei den Investitionen und im Sozialbereich vornehmen können und die kommunale Selbstverwaltung nicht zur Farce wird. Dies ist auch eine Forderung, die die Kollegen, auch die Kollegen Ihrer Partei, aus dem Deutschen Städtetag erhoben haben.
    Aber nichts in dieser Richtung wird von der Regierung in Erwägung gezogen. Im Gegenteil: Durch die Steuerreform erleiden die Länder und Gemeinden Steuerverluste in Milliardenhöhe. Allein der Ausfall der Gemeinden in Höhe von über 6 Milliarden DM — diese Berechnungen sind erst kürzlich angestellt worden, es sind keine 5 Milliarden DM, sondern es sind über 6 Milliarden DM —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warten Sie es doch erst einmal ab!)

    — es kann höchstens noch mehr werden — ist ungefähr zehnmal so hoch wie der Betrag, um den die Bundesregierung die Bundesergänzungszuweisungen zu erhöhen bereit ist.
    Dieser gewollte Steuerausfall belastet die sowieso schon krisengeschüttelten Regionen weitaus stärker als die reichen Länder, da sie auf keine Mark mehr verzichten können. Da die Steuersenkungen zudem auch noch unsozial verteilt sind, entfällt auf die Krisenregionen mit extrem vielen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die von einer Steuersenkung sowieso nicht profitieren, der weitaus kleinere Teil der sogenannten Stärkung des privaten Konsums.
    Dies bewirkt wiederum, daß auch durch die Steuerpolitik die Disparitäten zwischen Nord und Süd noch verschärft werden und damit alles andere getan wird, als einheitliche Lebensverhältnisse herzustellen.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)

    — Nein, ich werde auch dabei bleiben.
    Meine Damen und Herren, der isolierte Vorschlag der Bundesregierung mit den von den CDU-Ländern ausgehandelten Änderungen ist unter den vorgenannten Punkten nichts weiter als der Versuch, den minimalsten Anforderungen der Verfassung gerecht zu werden. Mit Ansätzen von Strukturpolitik hat der Entwurf überhaupt nichts zu tun, da diese Regierung überhaupt keine Strukturpolitik machen will.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Mit unserem Gesetzentwurf erheben wir natürlich nicht den Anspruch, einen Vorschlag zu machen, der die Strukturprobleme im ganzen und auf einmal löst. Dazu sind viele Komponenten nötig, die wir aber an anderer Stelle schon genannt haben und die alle den Schwerpunkt haben, Arbeitsplätze in ökologischen und sozial verträglichen Bereichen zu schaffen, z. B. Investitionen zur Reinhaltung der Luft, in der Energieeinsparpolitik, im öffentlichen Nahverkehr, im Abfallbereich, die Schaffung von regionalen Entwicklungsfonds und auch direkte staatliche Maßnahmen gegen Massenentlassungen bei Stahl und Kohle.
    In dieser Situation können wir nichts weniger gebrauchen als Steuergeschenke für die Wohlhabenden und Einnahmeverluste für die öffentliche Hand, die dann nicht mehr in der Lage ist, die nötigen Maßnahmen zu bezahlen.
    Der Gesetzentwurf ist aber ein wichtiger Baustein, um dem verfassungsrechtlichen Postulat dieser Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse dadurch Rechnung zu tragen, daß einerseits der Bund finanziell stärker in die Pflicht genommen wird als bisher und andererseits der Ausgleich der Länder untereinander sich stärker an den objektiven Merkmalen der Strukturschwächen orientiert.
    Im einzelnen fordern wir eine geänderte Umverteilung des Umsatzsteueraufkommens. Durch die 1988 in Kraft tretende Steuertarifänderung sind die Länder-und Gemeindehaushalte mit nahezu 8 Milliarden DM Mindereinnahmen betroffen gegenüber knapp 6 Milliarden DM beim Bund. Um die notwendige Finanzkraft der Länder und Gemeinden im Verhältnis zum Bund zumindest zu erhalten, ist eine Anhebung des Umsatzsteueranteils um einen Prozentpunkt nötig. Dies sind Mehreinnahmen von ungefähr 1,3 Milliarden DM für Länder und Gemeinden.
    Bei dem Finanzausgleich der Länder untereinander betrifft unsere wichtigste Änderung die volle Berücksichtigung der Steuereinnahmen der Gemeinden zur Feststellung der Finanzkraft der Länder. Es ist offensichtlich, daß die Einnahmen der Gemeinden einen erheblichen Anteil an der Finanzkraft eines Landes haben. Dies spiegelt sich z. B. an dem daraus resultierenden notwendigen Umfang eines kommunalen Finanzausgleichs wider.
    Der angesehene Grundgesetzkommentar MaunzDürig schreibt hierzu:
    Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden nach § 8 Abs. 5 Finanzausgleichsgesetz allerdings nur zur Hälfte angesetzt. Diese Regelung dürfte über den Ermessensspielraum hinausgehen, der durch die Forderung nach „Berücksichtigung" der Finanzkraft der Gemeinden eingeräumt wird. Sie begünstigt die ausgleichspflichtigen Länder, ohne daß ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Aus dem Sinn und Zweck des Art. 107 Abs. 2 Satz 1 ergibt sich vielmehr, daß die Steuerkraft der Gemeinden voll in den horizontalen Finanzausgleich einbezogen werden muß.
    Somit ist die Argumentation, eine volle Einbeziehung der Gemeindesteuern wäre verfassungswidrig, nicht stichhaltig. Es ist vielmehr eine politische Entscheidung, wie gerecht diese Vorschrift geregelt werden soll, und wir haben uns durch die volle Einbeziehung der Gemeindesteuern für die wohl gerechteste Lösung entschieden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ebenso schreibt der Art. 107 des Grundgesetzes ausdrücklich vor, daß neben der Finanzkraft auch der Finanzbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen ist. So spiegeln die von den Kommunen kaum beeinflußbaren Sozialhilfeausgaben einen für alle Kommunen dem Grunde nach gleichen Finanzbedarf wider, der aber in der Höhe je nach Strukturschwäche der Region sehr unterschiedlich ist. Es ist nicht übertrieben, wenn wir davon sprechen, daß für viele Kommunen die Sozialhilfe zum Sprengsatz des Gemeindehaus-
    3278 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Hüser
    halts geworden ist. So sind z. B. in Duisburg die Sozialhilfeausgaben allein für die Unterstützung von Arbeitslosen zwischen 1982 und 1986 von 7 Millionen DM auf über 35 Millionen DM explodiert.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Furchtbar!)

    Dies führt zu einem finanziellen Teufelskreis. Was die Kommunen auf der einen Seite für die Folgen der Arbeitslosigkeit aufwenden müssen, fehlt ihnen auf der anderen Seite für soziale, ökologische und beschäftigungssichernde Investitionen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    An dieser Todesspirale dreht ja der Kruppkonzern aktuell wieder kräftig mit.
    Unsere Konsequenz aus diesem Sachverhalt ist, daß wir die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden als Finanzbedarf anerkennen und somit von den Steuereinnahmen der Gemeinden abziehen und damit eine für alle einheitliche Grundlage schaffen, die natürlich denen zugute kommt, die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und als Folge davon auch mit hohen Sozialhilfeausgaben haben.

    (Zustimmung der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Einen Punkt im Rahmen der Bundesergänzungszuweisungen, der sich von der Regierungsvorlage unterscheidet, möchte ich am Schluß noch hervorheben. Die Regierungsvorlage sieht vor, nach Abzug von Vorabbeträgen die Bundesergänzungszuweisungen nur als Anpassung der allgemeinen Finanzkraft zu verwenden.
    Wie schon vorher erläutert, spiegelt die Arbeitslosigkeit sehr genau die Strukturunterschiede der Länder wider. Die Arbeitslosigkeit ist auch ein Indikator dafür, daß überproportional Finanzmittel notwendig sind, um hier arbeitsplatzschaffende Maßnahmen zu tätigen. Von daher halten die GRÜNEN es für notwendig, einen erheblichen Teil der Bundesergänzungszuweisungen, nämlich 30 %, nach Maßgabe der Arbeitslosigkeit zu verteilen.
    Meine Damen und Herren, Sie zu bitten, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, werde ich mir verkneifen, da ich in den Vordiskussionen gemerkt habe, daß Sie gar nicht gewillt sind, sich mit den Ansätzen, die wir in die Diskussion gebracht haben, auseinanderzusetzen. Hier hätte ich auch diese Zwischenfrage eigentlich mehr erwartet.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Zur Diskussion waren Sie ja eben nicht da!)

    Aber eines kann ich Ihnen versichern, meine Damen und Herren von der Koalition, mit Ihrer Politik treiben Sie die Lebensverhältnisse der Länder immer weiter auseinander, als sie auszugleichen. Ich bin sicher, die betroffenen Menschen werden dies nicht länger tatenlos hinnehmen. Die Unruhen im Ruhrgebiet sind nur ein erstes Anzeichen dafür.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Ausreichende Finanzmittel und eine gerechtere Verteilung bei den Ländern und Gemeinden sind natürlich nicht zwangsläufig Garantie dafür, daß diese Mittel auch sinnvoll eingesetzt werden.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Beispiele gibt es hier genug wie der Dollart-Hafen in Niedersachsen oder ökologisch schädliche und ökonomisch sinnlose Hafenerweiterungen und vieles mehr.

    (Dr. Grünewald [CDU/CSU]: Oder die Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen!)

    Ein paar Worte zu den SPD-Anträgen: Grundsätzlich finde ich es bedauerlich, daß Sie sich mit den Ansätzen in unserem Gesetzantrag überhaupt nicht befaßt haben, auch wenn ich im Hintergrund schon positive Stimmen dazu gehört habe, was die Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit und auch Sozialhilfekomponenten betrifft.
    Nun habe ich Verständnis dafür, daß Sie in der prekären Situation, in der sich die meisten SPD-regierten Länder befinden, versuchen, den Entwurf der Bundesregierung durch Änderungsanträge gerechter zu gestalten. Wir werden Ihren Anträgen auch zustimmen, da sie in sich gerechtfertigte Punkte enthalten, deren nochmalige Begründung ich mir hier erspare.
    Auch wenn ich nochmal betone, daß die großen Strukturprobleme durch andere politische Mittel gelöst werden müssen und der Länderfinanzausgleich hier nur unterstützend wirken kann, so möchte ich nochmal darauf hinweisen, daß wir es für zwingend notwendig halten, daß zumindest in der Richtung, die unser Gesetzentwurf zeigt, weitere Diskussionen stattfinden. Der Entwurf der Bundesregierung mit den Kompromissen aus den Koalitionsländern wird mit Sicherheit keine Unterstützung darstellen, um diese Strukturprobleme zu lösen. Zu Einzelproblemen wird nachher meine Kollegin noch weitere Ausführungen machen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei den GRÜNEN)