Rede von
Hermann
Rind
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Nun zurück zum Thema Bundesergänzungszuweisungen. Ich will mich hier mit der Übergangsregelung für das Jahr 1987 beschäftigen. Hier ging und geht es um die Streitfrage, welches von drei Berechnungsmodellen für die Verteilung der Zuweisungen 1987 zugrunde gelegt werden soll. Alle drei zur Diskussion stehenden Modelle sind nach unserer Überzeugung — das kam bei der Debatte im Finanzausschuß deutlich zum Ausdruck — verfassungskonform. Wir haben uns nun für das Modell entschlossen, bei dem die den Empfängerländern zufließenden Ergänzungszuweisungen in Anlehnung an die Finanzkraftverhältnisse 1985 und 1986 nach neuem Recht ermittelt werden.
Dabei haben wir insbesondere bei den Förderzinsen fiktive Beträge angesetzt. Das war notwendig, weil die Einnahmen aus Förderzinsen im Land Niedersachsen eben in erheblichem Umfang zurückgegangen sind, so daß bei Ansatz der tatsächlichen Förderzinsen 1985 und 1986 ein für Niedersachsen ungerechtes und unakzeptables Ergebnis herausgekommen wäre. Interessant ist, daß der Finanzminister von NRW bei der Sitzung am 12. November 1987 im Finanzausschuß ausweislich des Protokolls Verständnis dafür aufbrachte, daß die Förderzinsen eben nicht mit den tatsächlichen Beträgen angesetzt werden. Dieses Verständnis eines Betroffenen allein spricht schon gegen alle die anderen Standpunkte der SPD, die sie in dieser Frage im Finanzausschuß geäußert hat.
Da sich der Kollege Grünewald mit den Änderungsanträgen der SPD ausführlicher beschäftigt hat, möchte ich hier nur global anmerken: Die Annahme aller Anträge der SPD würde zu einem Ergebnis führen, das den Sinn des Länderfinanzausgleichs pervertieren würde.
Es gäbe am Schluß von zehn noch ein bis zwei Zahlerländer, die mit wesentlich höheren Beiträgen als bisher alle anderen acht Bundesländer alimentieren würden. Solche Ergebnisse kann nur eine SPD wünschen, die überzeugt ist, in den Hauptzahlerländern, nämlich in Baden-Württemberg, nicht und in Hessen nicht wieder so schnell an die Macht zu kommen.
Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß das, was im Länderfinanzausgleich einem Land zusätzlich gegeben wird, automatisch Abstriche bei den anderen Bundesländern zur Folge hat. Oder, um konkret zu werden, wenn sich die Zusatzförderung von NRW
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3275
Rind
oder Hamburg durchsetzte, würden strukturschwache Länder wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein das bezahlen. Wenn Sie schon die regionalen Ungleichgewichte zur Sprache bringen, dann aber bitte nicht einseitig die derjenigen Bundesländer, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Das ist das Gegenstück zu den Vorwürfen des Herrn Poß. Das will ich mal deutlich anmerken.