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    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Poß, Sie haben hier den Vorwurf erhoben, es sei außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens so quasi hinter den Kulissen gekungelt worden. Demgegenüber möchte ich Sie doch einmal darauf aufmerksam machen, wie intensiv im Finanzausschuß am 4. November nicht nur um jedes einzelne Detail gerungen, sondern auch über die aktuellen Zahlen und Fakten, die dem Regierungsentwurf zugrunde lagen, gesprochen wurde und die Entscheidung nicht am 4. November gefällt wurde, sondern erst in der nachfolgenden Ausschußsitzung. Das war unser Beitrag dazu, genügend Gelegenheit zu geben, alle Argumente mit den Senatoren der Länder und mit den Finanzministern auch der SPD-geführten Länder auszutarieren und zu einem ausgewogenen Verhältnis zu kommen. So war das, und es wurde nicht hinter den Kulissen gekungelt, wie Sie behauptet haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, man muß dem Verfassungsgericht für sein Urteil vom 24. Juni 1986 eigentlich dankbar sein, dankbar deswegen, weil das Bundesverfassungsgericht relativ weit in die Einzelfragen des Länderfinanzausgleichs eingestiegen ist. Dies hat uns als Gesetzgeber in die Lage versetzt, ein Konzept vorzulegen, das, wenn überhaupt, nur noch punktuell angreifbar wäre und dann auch nur noch punktuell geändert werden müßte. Die Entscheidung am heutigen Tag und nachfolgend im Bundesrat stellt also die Weichen für Länderfinanzausgleiche und Bundesergänzungszuweisungen für eine längere Zeit. Unter diesem Aspekt ist der Kampf der Länder im Vorfeld der Gesetzgebung, unabhängig von der politischen Couleur, verständlich. Es kann nach dem Beschluß des Finanzausschusses des Bundesrates von gestern als sicher gelten, daß, wenn heute die parlamentarischen Hürden hier im Bundestag genommen sind, auch der Bundesrat dem Vorhaben zustimmen wird.
    Dieser große Erfolg hat sicherlich nicht nur einen, sondern mehrere Väter oder Mütter. Einen wichtigen, wenn nicht gar den wichtigsten Beitrag hat dabei der Bundesfinanzminister geleistet. Ohne die Aufstokkung der Bundesergänzungszuweisungen aus Haushaltsmitteln des Bundes um 689 Millionen für das Jahr 1988 wäre sicherlich ein für die Länder mehrheitsfähiger Kompromiß nicht gefunden worden.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir Freien Demokraten legen deshalb Wert auf diese Feststellung, weil eine solche Bereitschaft nicht selbstverständlich ist. Bei all der Kritik an einzelnen Regelungen sollte dazu auch einmal ein Wort des Dankes — ich denke hier nicht zuletzt an die SPDgeführten Länder — für diese Bundesmittel zu hören sein. Dies ist leider nicht der Fall.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3273
    Rind
    Es ist keine Selbstverständlichkeit, Frau Matthäus-Maier, daß der Bund aus Haushaltsmitteln hier um fast 700 Millionen aufstockt.
    Der horizontale Finanzausgleich geht den Bund ja nur insoweit etwas an, als er ihn zu reglementieren hat. Dazu, wie der Bund dies zu regeln hat, hat das Bundesverfassungsgericht grundlegende Ausführungen gemacht. Ich erwähne hier nur die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgaben in den Finanzausgleich und die volle Berücksichtigung der bergrechtlichen Förderabgaben.
    Nun gibt es neben diesen verfassungsrechtlichen Geboten unumstritten weiteren Regelungsbedarf, bei dem politischer Gestaltungsspielraum vorhanden war. Ich spreche hier summarisch die Abgeltungsbeträge für Hafenlasten, die Berücksichtigung der Gemeindesteuerkraft und die Einwohnerwertung an. In diesem disponiblen Bereich haben wir, wie ich glaube, gerechte und vertretbare Entscheidungen gefällt.
    Bei dem Thema Hafenlasten haben wir uns dem Votum des Bundesrates weitgehend angeschlossen. Dies geschah, weil der Bundesrat entgegen den Zahlen, die die Bundesregierung zugrunde gelegt hatte, mit den tatsächlich angefallenen Ausgaben für diesen Bereich gerechnet hat. Dies war die Entscheidungsgrundlage für unsere Regelung bei den Hafenlasten.
    Entgegen dem Votum des Bundesrates erschien es uns jedoch nicht gerechtfertigt, die besonderen Hafenlasten des Landes Niedersachsen für den Seehafen Emden unberücksichtigt zu lassen. Wir wollen — und ich dokumentiere dies ausdrücklich als unseren politischen Willen — Niedersachsen im Bereich seiner Seehäfen eine Hilfe in vertretbarer Höhe gewähren.
    Nun einige Ausführungen zu einem Thema, das uns im Finanzausschuß besonders bewegt hat, nämlich der Frage der Einwohnerwertung in den Stadtstaaten. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Einwohnerwertung der Hansestädte mit 135 nicht verworfen. Es hat nur den Auftrag gegeben, für die Einwohnerwertung verläßliche Daten zu erarbeiten. Dazu hat das Ifo-Institut ein Gutachten vorgelegt. Die darin enthaltenen konkreten Zahlen hat Kollege Dr. Grünewald korrekt zitiert. Sie sind zu Recht Grundlage der Einwohnerwertung der Stadtstaaten.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß nicht nur wir diese Meinung vertreten, sondern auch das Land Nordrhein-Westfalen, also ein SPD-geführtes Bundesland, höhere Einwohnerwerte für Hamburg und Bremen abgelehnt hat; dies allerdings — dies unterstelle ich wohl nicht zu Unrecht —, weil eine höhere Einwohnerwertung u. a. eben zu Lasten des Länderausgleichs auch für das Land NRW gegangen wäre. So läuft das ab, wenn hier Bundesländer mit Recht ihre eigenen Interessen vertreten.
    Ich habe auch bei den Diskussionen im Finanzausschuß von den Vertretern Hamburgs und Bremens nie eine Antwort auf das Argument gehört, daß Bürger aus dem Umland, die in den Hansestädten arbeiten, zur Wertschöpfung in den Hansestädten beitragen und man diese Wertschöpfung bei der Festsetzung der
    Einwohnerwertung eigentlich schon berücksichtigen sollte. Kein Wort dazu, weil dies nicht ins Konzept gepaßt hat.
    Nun einige Ausführungen zum § 11 a, den Ergänzungszuweisungen des Bundes. An dieser Stelle haben wir im Finanzausschuß über die Parteigrenzen hinweg einen einstimmigen Beschluß zustande gebracht, und zwar zur Aufstockung des Gesamtvolumens von 1,5 auf 2 v. H. des Umsatzsteueraufkommens für die Jahre 1988 bis 1993. Es ist klar, daß die Opposition hier zugestimmt hat. Aber nach diesem einstimmigen Beschluß hätte man eigentlich schon erwarten können, daß die Vertreter der SPD im Finanzausschuß Verständnis dafür gehabt hätten, daß weitere Forderungen auf Nachteilsausgleiche für NRW und Bremen im Rahmen der Bundesergänzungszuweisungen zu Lasten des Bundeshaushalts nicht mehr vertretbar waren. Sie, meine lieben Kollegen von der Opposition, haben ja wohl auch eine Verantwortung für den Bundeshaushalt, die Sie auch einmal als Oppositionspartei sehen sollten.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Apel [SPD]: Darum geht es doch gar nicht! Es geht um Ihre schlimmen verfassungswidrigen Manipulationen, Herr Kollege!)

    — Lieber Herr Kollege Apel, der Vorwurf der Manipulation wurde vom Kollegen Grünewald mit Recht zurückgewiesen. Ich bin der einzige Redner meiner Fraktion, ich möchte nicht zu ausführlich zu Lasten meiner Redezeit auf solch unqualifizierte Zwischenrufe eingehen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir haben bei den Ergänzungszuweisungen eine Haushaltsnotlage nur beim Saarland für die Jahre 1987 bis 1990 anerkennen können. Bremen ist nach unserer Auffassung durch Zahlung des Nachteilsausgleichs in den Jahren 1987 bis 1988 besser dargestellt, als es tatsächlich ist. Aber die Anerkennung einer Haushaltsnotlage darf wirklich nur die ultima ratio sein. Dieser außergewöhnliche Ausnahmefall ist eben in den Jahren 1987 bis 1988 für Bremen wegen der Nachzahlung des Nachteilsausgleichs nicht gegeben. Gleichwohl sind wir der Meinung, daß für Bremen ab 1989 eine gesetzliche Änderung notwendig wird, wenn sich die Haushaltslage in Bremen bis dahin nicht gravierend verbessert. Ich glaube, dies wird nach allen Anzeichen, die man hat, nicht der Fall sein.

    (V o r s i t z : Vizepräsident Cronenberg)

    Wir setzen uns daher dafür ein, daß Bremen nach Auslaufen des Nachteilsausgleichs ab 1989 ebenfalls Mittel zur Beseitigung der Haushaltsnotlage erhält.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)

    Nun gibt es einen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der die Bundesregierung auffordert, weitere Hilfen für das Land NRW im Bereich Kohlelasten zu gewähren. Was bei Debatten um diese Fragen immer unerwähnt bleibt, ist das, was der Bund zur Unterstützung der schwierigen Lage in den Kohlerevieren tatsächlich tut. Da gab es im Finanzausschuß eine interessante Debatte, bei der Herr Minister Pos-
    3274 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
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    ser von 10 Milliarden DM jährlicher Unterstützung für den Bergbau sprach, Herr Kollege Glos von der CDU/ CSU von 18 Milliarden DM. Wegen dieser unterschiedlichen Aussagen habe ich einmal nachrecherchiert. Ich darf hier an dieser Stelle zu Ihrem Entschließungsantrag einmal ganz pauschal feststellen: Alle direkten Unterstützungsleistungen im Bereich Kohlelasten betragen ca. 10 Milliarden DM. Das ist wohl die Zahl, die Herr Posser genannt hat. Hinzu kommen Zuschüsse des Bundes zur Knappschaftsversicherung in Höhe von 8,5 Milliarden DM. Das ergibt das Gesamtvolumen von 18,5 Milliarden DM.

    (Dr. Faltlhauser [CDU/CSU]: Also hat Herr Glos recht!)

    Die Zuschüsse zur Knappschaftsversicherung stärken die Haushaltsposition des Landes NRW nachhaltig. Denn das sind Gelder, die dort ausgegeben werden und in den Wirtschaftskreislauf fließen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Von diesen 18,5 Milliarden DM entfallen nach seriösen Schätzungen ca. 80 v. H. auf das Land NRW, so daß richtig 14 bis 15 Milliarden DM beim Land Nordrhein-Westfalen ankommen.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, Sie gestatten eine Zwischenfrage des Abgeordneten Westphal?

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    Rede von Hermann Rind


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich hoffe, es geht nicht zu Lasten meiner Redezeit, Herr Präsident.