Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Bundeszuschuß wird um 12 Millionen DM erhöht und beträgt dann 25 % der Ausgaben der Künstlersozialkasse.
Mit den übrigen Regelungen des Gesetzentwurfs kommt die Bundesregierung im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach.
Erstens soll die beanstandete Regelung gestrichen werden, daß Abgabepflichtige für von der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Künstler einen Zuschlag zu den Prämien für private Lebensversicherungsverträge zu zahlen haben. Wir kennen die Diskussion; sie hat eine wesentliche Rolle gespielt. Wir wissen auch, welche Auswirkungen sie gehabt hätte, wenn eine andere Regelung getroffen worden wäre.
Zweitens soll künftig die Pflicht zur Künstlersozialabgabe auf Unternehmer ausgedehnt werden, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung treiben und dabei wie professionelle Vermarkter tätig werden. Diese Neuregelung ist erforderlich, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Frau Kollegin Unruh hat den Entschließungsantrag angesprochen. Wenn er überwiesen wird, dann sind all diese Fragen zu behandeln. Ich darf nur, Frau Kollegin Unruh, darauf hinweisen: Was die Aufklärung der Künstler betrifft, so steht das jetzt schon im Gesetz. In § 47 ist festgehalten, daß die Aufklärungspflicht gegenüber den Künstlern wahrzunehmen ist.
Es ist erfreulich, daß sich alle Fraktionen über die Notwendigkeit dieses Gesetzes einig sind. Ich möchte für die intensive Mitarbeit und die zügige Beratung danken. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung und Fortentwicklung der Künstlersozialversicherung, zu einer Fortentwicklung, die heute in der Debatte schon einige Male hervorgehoben wurde.
Herzlichen Dank.