Rede:
ID1104007400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Weiler.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde in der Sitzungswoche ab 23. November 1987 2655 A Erweiterung der Tagesordnung 2655 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Rumpf 2655 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Rehabilitation und der wirtschaftlichen Eingliederung der Behinderten Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der sozialen Eingliederung und einer eigenständigen Lebensführung der Behinderten KOM (87) 342 endg. — Ratsdok. Nr. 7999/87 (Drucksachen 11/973 — Nr. 2.12, 11/1176) 2655 B Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/948, 11/1140) Müller (Wesseling) CDU/CSU 2655 D Andres SPD 2657 B Dr. Thomae FDP 2659 B Frau Krieger GRÜNE 2660 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 2661 A Hasenfratz SPD 2663 B Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/917, 11/1142, 11/1178) und b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/923, 11/1143, 11/1179) Straßmeir CDU/CSU 2665 B Daubertshäuser SPD 2666 D Gries FDP 2668 C Frau Brahmst-Rock GRÜNE 2669 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 2671 C Haar SPD 2672 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 2674 D Antretter SPD 2677 A Rauen CDU/CSU 2679 A Vizepräsident Frau Renger 2680 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksachen 11/862, 11/1006, 11/1158, 11/1159) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2681 B Frau Weiler SPD 2682 A Heinrich FDP 2683 B Frau Unruh GRÜNE 2684 A Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2684 C Nächste Sitzung 2685 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2687* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2687* C Anlage 3 Verstärkung der Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der Berufsbildung, insbesondere der Mitglieder in den Berufsbildungs- und -prüfungsausschüssen MdlAnfr 47, 48 06.11.87 Drs 11/1109 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 2687* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 2655 40. Sitzung Bonn, den 13. November 1987 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 11. Austermann 13. 11. Bachmaier 13. 11. Frau Beck-Oberdorf 13. 11. Bernrath 13. 11. Dr. Blens 13. 11. Böhm (Melsungen) * 13. 11. Börnsen (Ritterhude) 13. 11. Borchert 13. 11. Dr. Briefs 13. 11. Bühler (Bruchsal) 13. 11. Frau Bulmahn 13. 11. Dr. von Bülow 13. 11. Dr. Daniels 13. 11. Duve 13. 11. Ebermann 13. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 13. 11. Ehrbar 13. 11. Dr. Faltlhauser 13. 11. Gattermann 13. 11. Dr. Geißler 13. 11. Genscher 13. 11. Gerstein 13. 11. Dr. Götz 13. 11. Dr. Grünewald 13. 11. Frau Hämmerle 13. 11. Dr. Hauff 13. 11. Frau Dr. Hellwig 13. 11. Freiherr Heeremann von Zydtwyck 13. 11. Dr. Hitschler 13. 11. Dr. Holtz 13. 11. Horn 13. 11. Dr. Hüsch 13. 11. Huonker 13. 11. Ibrügger 13. 11. Kiechle 13. 11. Kleinert (Marburg) 13. 11. Dr. Kohl 13. 11. Koschnick 13. 11. Kretkowski 13. 11. Lamers 13. 11. Leidinger 13. 11. Frau Luuk ' 13. 11. Frau Dr. Martiny 13. 11. Petersen 13. 11. Paintner 13. 11. Reschke 13. 11. Reuschenbach 13. 11. Rixe 13. 11. Ruf 13. 11. Schmidt (Salzgitter) 13. 11. Schröer (Mülheim) 13. 11. Dr. Spöri 13. 11. Spranger 13. 11. Dr. Stavenhagen 13. 11. Dr. Stoltenberg 13. 11. Dr. Unland 13. 11. Voigt (Frankfurt) 13. 11. Dr. Voigt (Northeim) 13. 11. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vondran 13. 11. Dr. Waffenschmidt 13. 11. Dr. Warnke 13. 11. Wetzel 13. 11. Wieczorek 13. 11. von der Wiesche 13. 11. Wissmann 13. 11. Dr. Zimmermann 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 11/56 - zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Haushaltsausschuß Drucksache 11/779 Nr. 2.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/839 Nr. 2, 4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 3.162 Drucksache 11/439 Nr. 2.14 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 47 und 48): Ist die Bundesregierung bereit - wie vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mehrfach angekündigt - , die Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der beruflichen Bildung zu verstärken? Um welche Förderprogramme handelt es sich gegebenenfalls im einzelnen, und wird dazu auch - wie angekündigt - das Programm zur Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen gehören? 2688' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Zu Frage 47: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat von 1972 bis 1987 rund 59 Millionen DM für Maßnahmen zur Förderung des außerschulischen Personals in der beruflichen Bildung bewilligt. Damit konnten unter anderem ca. 10 000 Beauftragte in den Ausschüssen der beruflichen Bildung weiterqualifiziert werden und rund 1 500 Fachkräfte der beruflichen Bildung aus etwa 30 Ländern am internationalen Austauschprogramm teilnehmen. Die bereits laufenden Projekte des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Qualifizierung von Ausbildern werden in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung anderer Aufgaben in dem Rahmen fortgesetzt, in dem dies die Haushaltsansätze zulassen. Zu Frage 48: Zu diesen Maßnahmen gehören im einzelnen: — Die Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen einschließlich der Ausbildungsberater und Lehrlingswarte, — Projekte zum Erwerb weiterer fachlicher und berufspädagogischer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Blick auf die Einführung neuer Technologien und neuer Anforderungen durch die zunehmende Zahl von Abiturienten in der Berufsausbildung. Darüber hinaus das — Programm zum internationalen Erfahrungsaustausch von Fachkräften der beruflichen Bildung. Ferner ist eine ab 1988 bis voraussichtlich 1991 durchzuführende Maßnahme zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ausbildern und Berufsschullehrern vorgesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In überaus kurzer Beratungszeit hat sich der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 8. Oktober mit dem Finanzsicherungsgesetz für die Künstlersozialversicherung befaßt. Nach einer internen Anhörung von Sachverständigen legen wir heute den in der Ausschußberatung einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor.
    Nach der Anhörung waren wir der Auffassung, daß letztmalig noch für das Jahr 1988 der einheitliche Künstlersozialabgabesatz von 5 % beibehalten werden muß, um die Finanzierung sicherzustellen.
    Wir danken all denjenigen, die getreu dem Gesetz ihre Leistungspflicht erfüllt haben, und bitten um Verständnis, daß erst ab 1989 die im Gesetz vorgesehene Abgabe nach getrennten Sätzen eintreten kann.
    Bei der Anhörung zeigte sich auch die Ursache für die Misere der Künstlersozialkasse. Sie war von der Anlage her falsch geplant. Die Kritiker hatten schon Ende der siebziger Jahre, als man glaubte, eine aktenlose Bearbeitung mit ca. 20 Mitarbeitern durchführen zu können, ihre Zweifel an der Funktionsfähigkeit einer solchen Clearing-Stelle. Denn gerade der Bereich Künstler ist sehr schwierig zu betreuen. Sie schreiben selten; dafür rufen sie eher an. Aber darauf war man nicht eingerichtet.
    In den letzten Jahren versuchten andere Behörden mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen bei der Aufarbeitung der gestapelten Akten zu helfen. So kam es, daß von ca. 30 000 gemeldeten Versicherten die meisten Konten noch ungeklärt sind. Viele haben sich gemeldet, auch als Selbstvermarkter, und noch nie oder nur ganz sporadisch einen Beitrag geleistet.
    Die Künstlersozialkasse mußte aber ihrerseits nach dem Gesetz Beiträge an die Rentenversicherung abführen. Da aber auch in der Künstlersozialversicherung der Grundsatz der Rentenversicherung „Leistung für Leistung" gilt, wurde jetzt im Gesetz eine Ergänzung aufgenommen, daß bei Nichtzahlung Ansprüche nicht entstehen. Eine zeitlich großzügig bemessene Übergangsregelung wurde für die Säumigen eingebaut.
    Aber auch auf Seiten der Kunstvermarkter blieben große Lücken offen. Von den bisher bei der Künstlersozialkasse als Vermarkter in Frage kommenden Erfaßten — es sind bisher 15 225 — haben nur 22 % Honorare überhaupt gemeldet, 42 % gar nicht reagiert, und 36 % haben sogenannte Null-Honorar-Meldungen abgegeben. Richtig gezahlt haben überhaupt nur 1 000.
    Wir begrüßen daher besonders, daß die Künstlersozialkasse jetzt einem in der Sozialversicherung bewährten Träger, eben der Landesversicherungsanstalt Oldenburg, angeschlossen wurde. Mit frischem Wind ging man dort an die Arbeit. Eine sogenannte Erinnerungsaktion brachte sehr bald Honorarmeldungen in Höhe von 281 Millionen DM ein. Auch Betriebsprüfungen hatten deutlich Erfolg. Ich kann die Landesversicherungsanstalt nur bitten, weiter auf diesem Weg fortzufahren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Wir werden jetzt in das Gesetz neue Regelungen einführen, mit denen die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beseitigung der Doppelbelastung von Vermarktern, wenn sie einen Zuschuß zur Lebensversicherung für die von der Versicherungspflicht befreiten Künstler und Publizisten zahlen, verwirklicht werden kann. Die professionell Eigenwerbung betreibenden Unternehmer werden in den Kreis der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten einbezogen. Der Bundeszuschuß wird auf die Höhe des Selbstvermarktungsanteils angehoben.
    Die Beratungen haben auch deutlich gemacht, daß eine Reihe von Problemen auftreten, die im kommenden Frühjahr bei der anstehenden Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu lösen sind. Eine ganze Reihe von Abgabepflichtigen ist noch zu erfassen. Der Katalog der nach dem Gesetz zur Abgabe Verpflichteten weist Lücken auf. Es muß auch überlegt werden, ob nicht zusätzliche Vermarktungstatbestände in den Katalog aufgenommen werden sollten. Das Problem der Berufsanfänger mit geringem Einkommen steht ebenso vor uns wie die Frage der Einbeziehung des Kunsthandwerks. Dasselbe gilt für die Förderung von Ausgleichsvereinigungen als relativ unbürokratische Hilfsorganisation auf der Vermarkterseite. Der Bundeszuschuß sollte meines Erachtens auch bereichsspezifisch aufgespalten werden können. Die strittige Abgrenzung von gemeldetem Bereich und abgabepflichtigem Bereich ist neu zu regeln. Dabei sollte auch die Frage der Mischkalkulation geprüft werden.



    Dr. Becker (Frankfurt)

    Nicht zuletzt sollten wir uns aber auch Gedanken machen, wie den älteren Künstlern, die nicht diesem Gesetz unterliegen können, geholfen wird. So kam die Anregung einer Stiftung Künstler in Not. Ich selbst gehöre einem Verein Frankfurter Künstlerhilfe an; eine Lion's-Gründung, die durch ihre Aktivitäten Jahr für Jahr je fünf Jahresstipendien für junge und für ältere in Not geratene Künstler in Höhe von je 6 000 DM ermöglicht. So gibt es viele Gruppierungen, die hier helfen wollen.
    Hier wartet im kommenden Jahr eine große Aufgabe auf uns. Packen wir sie gemeinsam an, damit wir das Ziel, den Künstlern wirklich zu helfen, auch erreichen!
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Weiler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Barbara Weiler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen! Die Fraktion der SPD stimmt dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Mit diesem Gesetz ist eine wichtige Voraussetzung für die Versorgung der Künstler im Alter und bei Krankheit geschaffen.
    Wir akzeptieren auch, daß der einheitliche Prozentsatz von bisher 5 % für die Künstlersozialabgabe für ein weiteres Jahr verlängert wird. Allerdings meinen wir, daß dies die letzte Verlängerung gewesen sein muß.

    (Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Die Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat uns davon überzeugt, daß es nicht vertretbar ist, bereits im kommenden Jahr den Abgabesatz nach den vier Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst zu differenzieren. Wir wissen sehr wohl, daß der Bereich Wort auch noch im nächsten Jahr Überzahlungen leistet, die in manchen Fällen echte Probleme verursachen. Aber der sofortige Übergang zum differenzierten Abgabesatz hätte in anderen Bereichen — besonders bei der bildenden Kunst — katastrophale Folgen.
    Wir sind ebenso damit einverstanden, daß die Künstlersozialkasse organisatorisch in die Landesversicherungsanstalt Oldenburg/Bremen eingegliedert wird, und erwarten, daß damit dann auch die administrativen Schwierigkeiten behoben werden.
    Das heute vorliegende Gesetz zeigt, daß die Künstlersozialversicherung bisher nicht zufriedenstellend funktioniert hat. Dennoch können wir feststellen, daß das Gesetz von den betroffenen Künstlern akzeptiert wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Gesetz in allen wesentlichen Punkten bestätigt worden ist, hat zur Stabilisierung beigetragen. Wir hoffen, nein, wir erwarten, daß nun auch die professionellen Vermarkter, die dieses Gesetz bislang boykottiert haben, eines Besseren belehrt sind und sich in Zukunft loyal und gesetzestreu verhalten.

    (Beifall bei der SPD)

    Andernfalls werden wir, meine Kollegen und Kolleginnen, im nächsten Jahr die Möglichkeit entsprechender Sanktionen überlegen müssen.
    Insgesamt möchte ich jedoch sagen, das Künstlersozialversicherungsgesetz ist nicht mehr wegzudenken aus der sozial- und kulturpolitischen Landschaft der Bundesrepublik. Es war sehr interessant, in der Anhörung sogar von seiten der Vermarkter zu hören, daß dieses Gesetz für viele Künstler und deren Familien ein existenzielles Gesetz gewesen ist und daß es aus dieser Sicht einer der größten Fortschritte der Kulturpolitik der letzten Jahrzehnte war.
    Wir Sozialdemokraten sind besonders stolz auf diese Leistung aus unserer Regierungszeit. Ich möchte an dieser Stelle zwei Vätern des Gesetzes für ihre hartnäckige Arbeit danken, Dieter Lattmann und Egon Lutz.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, um das Erreichte zu sichern, auszubauen und praktikabel zu machen, hält die SPD-Fraktion eine weiterreichende Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes für notwendig. Diese Reform hat zwei Ziele, sie muß dafür sorgen, daß das Finanzierungspotential der Künstlersozialabgabe tatsächlich ausgeschöpft wird und daß die insgesamt für die Künstlersozialversicherung zur Verfügung stehenden Finanzmittel gerechter verteilt werden. Wenn dies nicht geleistet wird, kann das im Gesetz vorgesehene Finanzierungsverfahren mit der nach Kunstbereichen differenzierten Abgabe nicht funktionsfähig werden.
    Es kann keinen Zweifel geben, daß die abgabepflichtigen Unternehmen bisher außerordentlich nachlässig erfaßt und sehr lasch zur Zahlung herangezogen worden sind. Die Anhörung im Ausschuß hat dazu deprimierende und, wie ich meine, auch empörende Zahlen ans Licht gebracht. Von den rund 15 000 bekannten abgabepflichtigen Unternehmen — dabei schätzt man, daß dies nur zwei Drittel der nach dem Gesetz heranzuziehenden Unternehmen sind — , zahlen nur ganze 1 000 ihre Künstlersozialabgabe korrekt. Um dies zu ändern, reichen nicht allein organisatorische Maßnahmen. Es müssen auch Gesetzeslükken geschlossen werden.
    Nach unserer Auffassung sollten für die notwendige Reform im nächsten Jahr vor allem fünf Punkte geprüft werden:
    Erstens. Heranziehung aller Unternehmen, die nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Leistungen gegen Entgelt für ihre unternehmerischen Zwecke verwerten, auch wenn sie nicht in den heute beschlossenen Katalog der typischen Kunstvermarkter nach § 24 passen. Das heißt, wir müssen vom heutigen eingeschränkten Vermarkterkonzept zum umfassenden Verwerterkonzept kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der Werbung hierzu schon einen wichtigen Akzent gesetzt, der in seiner Bedeutung aber auch über diesen Teilbereich hinausgehen dürfte.
    Zweitens. Die Umgehungsmöglichkeiten über das Ausland, die vor allem im Gemäldegroßhandel üblich geworden sind, müssen beseitigt werden.



    Frau Weiler
    Drittens. Der sogenannte Selbstvermarkterbereich muß eingeschränkt werden. Hier ist zu fragen, ob nicht ganz generell auch die öffentliche Hand abgabepflichtig werden sollte, wenn sie Leistungen von selbstvermarktenden Künstlern kauft.
    Viertens. Viele Künstler sind spartenübergreifend tätig. Dies muß bei der Berechnung der differenzierten Künstlersozialabgabe in Zukunft berücksichtigt werden.
    Fünftens. Der Bundeszuschuß zur Künstlersozialversicherung muß differenziert auf die vier Sparten Wort, Bildkunst, Musik und darstellende Kunst verteilt werden. Das ist notwendig, um die unterschiedlichen Selbstvermarktungsanteile auszugleichen und die extreme Diskrepanz in den Abgabesätzen für die Künstlersozialabgabe zu vermeiden.
    Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der SPD erwartet, daß die Bundesregierung in allernächster Zeit konkrete Daten vorlegt: eine Bestandsaufnahme zur Künstlersozialversicherung, ein Konzept zur besseren Erhebung der Künstlersozialabgabe und zur Neuverteilung des Bundeszuschusses.
    Zum Schluß möchte ich mich noch ganz besonders bei den Koalitionsfraktionen dafür bedanken, daß sie unsere Initiative im Ausschuß sofort unterstützt haben, bei diesem Gesetz bereits geschlechtsneutrale statt wie bisher einseitig männliche Bezeichnungen zu verwenden.
    Danke schön.

    (Beifall bei allen Fraktionen)