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    Plenarprotokoll 11/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde in der Sitzungswoche ab 23. November 1987 2655 A Erweiterung der Tagesordnung 2655 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Rumpf 2655 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Rehabilitation und der wirtschaftlichen Eingliederung der Behinderten Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der sozialen Eingliederung und einer eigenständigen Lebensführung der Behinderten KOM (87) 342 endg. — Ratsdok. Nr. 7999/87 (Drucksachen 11/973 — Nr. 2.12, 11/1176) 2655 B Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/948, 11/1140) Müller (Wesseling) CDU/CSU 2655 D Andres SPD 2657 B Dr. Thomae FDP 2659 B Frau Krieger GRÜNE 2660 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 2661 A Hasenfratz SPD 2663 B Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/917, 11/1142, 11/1178) und b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/923, 11/1143, 11/1179) Straßmeir CDU/CSU 2665 B Daubertshäuser SPD 2666 D Gries FDP 2668 C Frau Brahmst-Rock GRÜNE 2669 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 2671 C Haar SPD 2672 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 2674 D Antretter SPD 2677 A Rauen CDU/CSU 2679 A Vizepräsident Frau Renger 2680 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksachen 11/862, 11/1006, 11/1158, 11/1159) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2681 B Frau Weiler SPD 2682 A Heinrich FDP 2683 B Frau Unruh GRÜNE 2684 A Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2684 C Nächste Sitzung 2685 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2687* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2687* C Anlage 3 Verstärkung der Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der Berufsbildung, insbesondere der Mitglieder in den Berufsbildungs- und -prüfungsausschüssen MdlAnfr 47, 48 06.11.87 Drs 11/1109 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 2687* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 2655 40. Sitzung Bonn, den 13. November 1987 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 11. Austermann 13. 11. Bachmaier 13. 11. Frau Beck-Oberdorf 13. 11. Bernrath 13. 11. Dr. Blens 13. 11. Böhm (Melsungen) * 13. 11. Börnsen (Ritterhude) 13. 11. Borchert 13. 11. Dr. Briefs 13. 11. Bühler (Bruchsal) 13. 11. Frau Bulmahn 13. 11. Dr. von Bülow 13. 11. Dr. Daniels 13. 11. Duve 13. 11. Ebermann 13. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 13. 11. Ehrbar 13. 11. Dr. Faltlhauser 13. 11. Gattermann 13. 11. Dr. Geißler 13. 11. Genscher 13. 11. Gerstein 13. 11. Dr. Götz 13. 11. Dr. Grünewald 13. 11. Frau Hämmerle 13. 11. Dr. Hauff 13. 11. Frau Dr. Hellwig 13. 11. Freiherr Heeremann von Zydtwyck 13. 11. Dr. Hitschler 13. 11. Dr. Holtz 13. 11. Horn 13. 11. Dr. Hüsch 13. 11. Huonker 13. 11. Ibrügger 13. 11. Kiechle 13. 11. Kleinert (Marburg) 13. 11. Dr. Kohl 13. 11. Koschnick 13. 11. Kretkowski 13. 11. Lamers 13. 11. Leidinger 13. 11. Frau Luuk ' 13. 11. Frau Dr. Martiny 13. 11. Petersen 13. 11. Paintner 13. 11. Reschke 13. 11. Reuschenbach 13. 11. Rixe 13. 11. Ruf 13. 11. Schmidt (Salzgitter) 13. 11. Schröer (Mülheim) 13. 11. Dr. Spöri 13. 11. Spranger 13. 11. Dr. Stavenhagen 13. 11. Dr. Stoltenberg 13. 11. Dr. Unland 13. 11. Voigt (Frankfurt) 13. 11. Dr. Voigt (Northeim) 13. 11. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vondran 13. 11. Dr. Waffenschmidt 13. 11. Dr. Warnke 13. 11. Wetzel 13. 11. Wieczorek 13. 11. von der Wiesche 13. 11. Wissmann 13. 11. Dr. Zimmermann 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 11/56 - zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Haushaltsausschuß Drucksache 11/779 Nr. 2.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/839 Nr. 2, 4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 3.162 Drucksache 11/439 Nr. 2.14 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 47 und 48): Ist die Bundesregierung bereit - wie vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mehrfach angekündigt - , die Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der beruflichen Bildung zu verstärken? Um welche Förderprogramme handelt es sich gegebenenfalls im einzelnen, und wird dazu auch - wie angekündigt - das Programm zur Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen gehören? 2688' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Zu Frage 47: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat von 1972 bis 1987 rund 59 Millionen DM für Maßnahmen zur Förderung des außerschulischen Personals in der beruflichen Bildung bewilligt. Damit konnten unter anderem ca. 10 000 Beauftragte in den Ausschüssen der beruflichen Bildung weiterqualifiziert werden und rund 1 500 Fachkräfte der beruflichen Bildung aus etwa 30 Ländern am internationalen Austauschprogramm teilnehmen. Die bereits laufenden Projekte des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Qualifizierung von Ausbildern werden in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung anderer Aufgaben in dem Rahmen fortgesetzt, in dem dies die Haushaltsansätze zulassen. Zu Frage 48: Zu diesen Maßnahmen gehören im einzelnen: — Die Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen einschließlich der Ausbildungsberater und Lehrlingswarte, — Projekte zum Erwerb weiterer fachlicher und berufspädagogischer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Blick auf die Einführung neuer Technologien und neuer Anforderungen durch die zunehmende Zahl von Abiturienten in der Berufsausbildung. Darüber hinaus das — Programm zum internationalen Erfahrungsaustausch von Fachkräften der beruflichen Bildung. Ferner ist eine ab 1988 bis voraussichtlich 1991 durchzuführende Maßnahme zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ausbildern und Berufsschullehrern vorgesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Hasenfratz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Stunde debattieren wir heute im Deutschen Bundestag über die Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wenn Sie sich beeilen, etwas kürzer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Darüber freue ich mich. Denn als Betriebsratsvorsitzender kenne ich die Probleme der Jugendlichen und Auszubildenden in den Betrieben nur zu gut. Ich finde es auch wichtig und gut, daß wir uns heute die Zeit für diese Diskussion nehmen. Aber noch wichtiger wäre es gewesen, wenn Sie sich, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wirklich einmal hingesetzt und ein Gesetz formuliert hätten, in dem die inhaltlichen Fragen neu geregelt werden. Dazu sind Sie, glaube ich, nicht imstande.

    (Beifall bei der SPD)

    Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird das Problem nur zum x-tenmal verschoben, wieder einmal auf die lange Bank gedrückt. Ihren Versprechungen, das nun in den nächsten zwei bis drei Wochen nachzuholen, sehe ich gespannt, aber auch skeptisch entgegen. Ich befürchte, daß es bei dieser Ankündigung bleiben wird.

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Das nehmen Sie sofort zurück!)

    Selbst wenn Sie aber einen Gesetzentwurf vorlegen
    werden, glaube ich nicht mehr daran, daß Ihnen daran
    gelegen ist, den Jugendlichen und Auszubildenden wirklich zu helfen.

    (Breuer [CDU/CSU]: Begründen Sie das doch einmal! Sie sagen immer nur: „Ich glaube "! )

    Wenn Sie das nämlich gewollt hätten, hätten Sie schon längst Gelegenheit dazu gehabt.

    (Beifall bei der SPD)

    Unsere Vorstellungen dazu liegen schon lange auf dem Tisch. Eine inhaltliche Auseinandersetzung zu diesem Thema haben Sie bis heute gescheut.
    Nach dem bisherigen Gesetz sind alle Jugendlichen unter 18 Jahren wahlberechtigt. Das führt zu kuriosen Ergebnissen. Eine Jugendvertreterin beispielsweise wollte in ihrem Betrieb eine Versammlung für alle 108 Auszubildenden anmelden. Sie erhielt von der Geschäftsführung jedoch eine Abfuhr, weil von den 108 Auszubildenden nur sieben unter 18 Jahren alt waren. Dabei liegt es doch auf der Hand, daß die Probleme aller Auszubildenden unabhängig von ihrem Alter die gleichen sind.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Wir fordern deswegen eine Regelung, die alle Jugendlichen unter 18 Jahren und alle Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu Wahlberechtigten für eine Jugend- und Auszubildendenvertretung macht.

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Diese Jugend- und Auszubildendenvertretung muß auch dann gewählt werden können, wenn in dem Betrieb — aus welchen Gründen auch immer — kein Betriebsrat besteht.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Die Jugendlichen und Auszubildenden müssen auch in diesem Fall ihre Interessen wahrnehmen können.
    Das ändert nichts daran, daß der Betriebs- bzw. Personalrat die zentrale Interessenvertretung aller Arbeitnehmer im Betrieb bzw. in der Dienststelle bleibt, dem die Jugend- und Auszubildendenvertretung zugeordnet ist.
    Wir möchten, daß die Jugend- und Auszubildendenvertretungen unabhängig von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten — nach geltendem Recht waren es mehr als 50 — Sprechstunden durchführen können, wenn sie das für nötig halten. Natürlich müssen Ort und Zeit wie bisher auch zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn kein Betriebsrat besteht, wird die Vereinbarung natürlich unmittelbar zwischen der Jugend- und Auszubildendenvertretung und dem Arbeitgeber getroffen.
    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung muß das Recht erhalten, beim Betriebsrat zu beantragen, zu klären, ob und inwieweit Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernonunen werden sollen.
    Damit die Jugend- und Auszubildendenvertretung ihrem Überwachungsrecht gerecht werden kann, braucht sie die Möglichkeit, nach Abstimmung mit



    Hasenfratz
    dem Betriebsrat Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu begehen.

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    Direkt am Arbeitsplatz sind viele Probleme schneller und unbürokratischer zu lösen als in einer Sprechstunde. Außerdem können sich die Vertreter der Jugendlichen und Auszubildenden so ein besseres Bild von der Situation am Ausbildungs- und Arbeitsplatz machen.
    Betriebsjugendversammlungen können ausdrücklich auch dann durchgeführt werden, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht vorhanden ist oder aber, wenn er zwar vorhanden ist, selbst aber kein Interesse an einer regelmäßigen Einberufung von Betriebsversammlungen hat. Das Bedürfnis hierfür kann bei den Jugendlichen und Auszubildenden sehr viel ausgeprägter sein.
    Das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit kennen wir alle. Diejenigen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, tragen hier die große Last. Der Druck, der durch diese große Arbeitslosigkeit entsteht, wirkt sich aber auch auf die Jugendvertretungen aus. Im letzten Jahr hat es eine Reihe von Beispielen gegeben, die deutlich gemacht haben, daß die Arbeitgeberseite die Arbeit der Jugendvertretungen in den Betrieben behindert und dabei die drohende Arbeitslosigkeit ausgespielt hat. Deshalb müssen die Schutzrechte der gewählten Jugend- und Auszubildendenvertreter verbessert werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Selbstverständlich sind dabei die Ersatzmitglieder einzubeziehen. Das war auch vom Gesetzgeber so beabsichtigt; denn im geltenden Recht gibt es noch einen entsprechenden Paragraphen. In der Praxis hat er sich jedoch nicht bewährt, da er von nicht wenigen Arbeitgebern unterlaufen wird.
    Wir wollen die im geltenden Recht enthaltene Frist von drei Monaten vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, innerhalb der ein Auszubildender vom Arbeitgeber schriftlich die Weiterbeschäftigung zu verlangen hat, streichen. Für den Fall, daß er den Auszubildenden nicht weiterbeschäftigen will und deswegen beim Arbeitsgericht einen Antrag stellt, soll die Entbindung von der Übernahmepflicht erst mit der Rechtskraft des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wirksam werden. Nur so ist nämlich gewährleistet, daß den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung tatsächlich ein realer Schutz gegeben wird. Ein gewonnener Prozeß nach mehreren Jahren kann diesen Schutz nicht geben, da eine Eingliederung in den Betrieb dann kaum noch möglich ist.
    Ich bin gespannt, ob Sie diese Anregung von uns aufgreifen. Konsequent wäre es. Denn in einem Gesetzentwurf aus der 7. Wahlperiode, nämlich im Entwurf zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes, haben Sie genau diese Regelung verlangt.
    Meine Damen und Herren, ich sagte schon zu Beginn meiner Rede, wie dringend die Jugendlichen und Auszubildenden in den Betrieben auf diese Gesetzesänderung warten. In dem Betrieb, in dem ich Betriebsratsvorsitzender bin, ist deswegen bereits im letzten Jahr eine Betriebsvereinbarung beschlossen worden, die den Auszubildenden diese Rechte gibt.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Insgesamt haben dies in der Bundesrepublik schon 46 Unternehmen getan. Absprachen über eine derartige Ausdehnung über das Gesetz hinaus gibt es aber sehr viel mehr.
    Sie sehen also, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, Sie laufen wieder einmal der Entwicklung hinterher. Ich finde es beschämend, daß Sie zwar auf der einen Seite den Jugendlichen immer wieder vorwerfen, kein Interesse am Staat zu haben, kein Demokratieverständnis zu haben, und gleichzeitig denjenigen jungen Leuten, die bereit sind, sich zu engagieren, keine Rechte einräumen.

    (Beifall bei der SPD)

    Setzen Sie sich endlich hin und arbeiten Sie und legen Sie den Gesetzentwurf vor! Ändern Sie aber nicht nur die Überschriften in den Paragraphen, und nennen Sie nicht nur die Jugendvertretung eine Jugend- und Auszubildendenvertretung! Was die Jugendlichen und Auszubildenden brauchen, sind Erweiterungen der Rechte statt Kosmetik.
    Meine Damen und Herren, wir werden der Bevölkerung, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, verdeutlichen, daß hier wieder einmal grundlos Zeit verstreicht. Vor allem aber den jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden wir sagen, daß sie als Feigenblatt herhalten sollen, damit die geplanten Verschlechterungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht so deutlich zutage treten.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP unverändert anzunehmen. Ich rufe die §§ 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe den Punkt 17 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
— Drucksache 11/917 —



Präsident Dr. Jenninger
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 11/1142 —
Berichterstatter: Abgeordneter Rauen
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 11/1178 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Purps Windelen
Zywietz
Frau Vennegerts

(Erste Beratung 33. Sitzung)

b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
— Drucksache 11/923 —
aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß)

— Drucksache 11/1143 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Daubertshäuser
bb) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 11/1179 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Purps Windelen
Zywietz
Frau Vennegerts

(Erste Beratung 33. Sitzung)

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 11/1180 vor.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die gemeinsame Beratung dieser Punkte 90 Minuten vorgesehen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Straßmeir.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Straßmeir


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit ich es am Ende im Eifer nicht vergesse: Natürlich bitten wir um Zustimmung zu dem Beschlußentwurf des Verkehrsausschusses, und selbstverständlich lehnen wir den Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ab.
    Wir lehnen den Gesetzentwurf der GRÜNEN ab, weil er realitätsfern ist. Zwei Gründe mögen genügen:
    In bezug auf das Finanzvolumen sind die Vorstellungen utopisch hoch. Sie würden das Finanzvolumen verdoppeln, 2 % des gesamten Steueraufkommens in Anspruch nehmen, und sie unternehmen den Versuch, die Gemeindeverkehrsfinanzierung von der Mineralölsteuer abzukoppeln. Die Vorstellungen über den kommunalen Straßenbau sind im wahren Sinne des Wortes abwegig. Sie wollen den kommunalen Straßenbau ganz aus der Förderung des Bundes herausfallen lassen. Dies ist ein Generalangriff gegen den Straßenverkehr in der Fläche.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Keineswegs!)

    Er träfe den Individualverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und den Güterverkehr gleichermaßen.
    Damit sei es genug, hier ist Ablehnung am Platze.
    Meine Damen und Herren, aber auch der Regierungsentwurf zu diesem Gesetz war nicht Anlaß zur reinen Freude. Ich will hier keine zündende Rede halten,

    (Zuruf von der SPD: Man merkt es!)

    sondern ich will in ruhiger Sachlichkeit begründen, weil dies ein Zustimmungsgesetz ist, und dazu brauchen wir den Bundesrat.
    Den erfreulichen Bestandteil des Gesetzentwurfes der Bundesregierung haben die CDU/CSU- und die FDP-Bundestagsfraktion übernommen. Das ist die Einführung der Busförderung aus dem ÖPNV-Anteil der Mittel und nicht nur die Neubeschaffung, sondern auch die Ersatzbeschaffung. Das erweitert die Möglichkeit von kommunaler Gestaltung im ÖPNV. Diese Regelung ist unbefristet und betrifft ein Volumen bis zu 100 Millionen DM jährlich. Das hilft den Gemeinden.
    Die weniger erfreulichen Inhalte des Gesetzes haben wir abgeändert. Das sind die Plafondierung bei 2,5 Milliarden DM jährlich und der Verteilungsschlüssel von 57 : 43 zugunsten des ÖPNV.

    (Frau Brahmst-Rock [GRÜNE]: Das war das einzig Gute an dem Entwurf!)

    Ich mache ein paar Bemerkungen zu dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgestz. Dieses Gesetz hat zwei Ziele: Es soll die Infrastruktur in der Fläche durch die Förderung des kommunalen Straßenbaus stärken, und es ermöglicht uns den Auf- und Ausbau der unbedingt notwendigen, aber kostspieligen Nahverkehrssysteme bei den Großstädten und in den Ballungsgebieten.
    Dieses Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hat in der Vergangenheit wahrlich segensreich gewirkt. Seit 1967 flossen vom Bund an die Länder 20,1 Milliarden DM für den öffentlichen Personennahverkehr, 18,5 Milliarden DM für den kommunalen Straßenbau und 0,1 Milliarden DM für die Forschung. Deswegen, meine Kollegen, hatten die Verkehrspolitiker überhaupt keinen Anlaß, dieses Gesetz zu andern.
    Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz muß darüber hinaus natürlich auch im engen Zusammenhang mit dem Fernstraßenausbaugesetz gesehen werden. Ortsumgehungen und die Verknüpfung von Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen ergeben die



    Straßmeir
    richtige Infrastruktur, die wir für unser Wirtschaftsleben brauchen.
    Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurde jetzt aber durch die Vereinbarungen mit den Ländern zum Bestandteil des allgemeinen Bund-Länder-Finanzausgleiches. Wegen der Erhöhung der allgemeinen Finanzmittel haben die Ministerpräsidenten der Länder mehrheitlich die Plafondierung der zweckgebundenen Mittel aus dem Mineralölsteueraufkommen hingenommen. Der Begründung, daß dies möglich war, weil der Bedarf absinkt, vermag ich nicht zu folgen.
    Ich möchte aber auch deutlich hervorheben, daß die Plafondierung nichts mit der Steuerreform zu tun hat. Es wäre unredlich, so zu argumentieren. Ich möchte an die Adresse der Kollegen von der SPD gleich sagen, bevor Sie hier flammenden Protest entfalten

    (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das, Herr Straßmeir?)

    — aus dem Ausschuß — : Auch Sie haben auf diesem Felde bereits schwer einstecken müssen. Ich darf nur daran erinnern, daß 1975 auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes eine 10 %ige Kürzung der GVFGMittel vorgenommen worden ist. 1981 hatten wir wiederum auf Grund eines Haushaltsstrukturgesetzes den Wegfall der Gasöl-Betriebsbeihilfe zu verzeichnen. Durch beide Maßnahmen wurden dem Verkehrsbereich Milliarden entzogen.
    Wenn das GVFG jetzt als Haushaltsbegleitgesetz novelliert werden mußte, dann haben wir, die Koalitionsfraktionen, die Chance ergriffen, in ihm moderne Strukturen zu finden, die die Erfüllung der Aufgaben in den kommenden Jahren möglich machen. Die Bundesregierung hat mit 2,5 Milliarden DM eine Plafondierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes vorgenommen, die im Bund-Länder-Finanzausgleich einen teilweisen Ausgleich gefunden hat.
    Durch diese Plafondierung aber war die Bundesregierung in Zugzwang gekommen. Sie mußte, um ihre Verpflichtungen im ÖPNV erfüllen zu können, den Schlüssel ändern, und zwar im Verhältnis nicht 50 : 50, sondern 57 : 43 zu Lasten des kommunalen Straßenbaus. Durch diesen Aufteilungsschlüssel war es zwar möglich, einen Engpaß im ÖPNV zu finanzieren, aber er hat zugleich das Ungleichgewicht zwischen Straßenbau und ÖPNV-Maßnahmen nicht nur für eine Übergangszeit, sondern für die Dauer festgeschrieben. Deswegen war diese Lösung aus der Sicht der Verkehrspolitiker nicht gerade optimal.
    Wir hatten für die Verbesserung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zwei Vorausetzungen zu erfüllen: Die erste grundlegende war die Aufstockung der Mittel insgesamt. Es ist erfreulich, daß es dem Parlament, insbesondere dem Haushalts- und dem Verkehrsausschuß, gelungen ist, ein jährliches Mehr von 100 Millionen DM für die verkehrlichen Zwecke der Gemeinden zu sichern und somit eine Ausgangsbasis von 2,6 Milliarden DM zu haben. Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen aus dem Haushaltsausschuß ein ganz besonders herzliches Wort des Dankes sagen, daß sie das gestern noch möglich gemacht haben.
    Die zweite Voraussetzung ist: Wir mußten sicherstellen, daß die ÖPNV-Maßnahmen abgewickelt werden konnten, und wir mußten zugleich das Gleichgewicht zwischen kommunalem Straßenbau und ÖPNV dauerhaft sichern.
    Wir haben deshalb zwei Pakete geschnürt: Einmal die Aufstockung um 100 Millionen DM jährlich auf die Dauer, zweitens für den ÖPNV zusätzlich einen Vorwegabzug von jährlich 100 Millionen DM für vier Jahre zur Förderung von U-Bahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen, damit es keine Bauruinen gibt. Darüber hinaus haben wir den Wünschen des Bundesrates nach mehr Flexibilisierung Rechnung getragen und deshalb die Umschichtungsmöglichkeit vom Straßenbau zum ÖPNV von 15 % auf 30 To erhöht. Des weiteren haben wir aus dem Anteil der Busförderung kein starres System gemacht, sondern wir haben bis zu 100 Millionen DM Busförderungen vorgenommen. Im Ernstfall aber kann man natürlich auch diesen Anteil zugunsten anderer ÖPNV-Maßnahmen strecken oder verkleinern.
    Mit anderen Worten: ÖPNV-Maßnahmen können abgewickelt werden, insbesondere da, wo wir rechtliche Verpflichtungen eingegangen sind: grundsätzlich 100 Millionen DM mehr, 100 Millionen DM zusätzlich für vier Jahre, dann die Umschichtungsmöglichkeit von 15 % auf 30 % und dazu noch die Möglichkeit, innerhalb des Busanteils zu rangieren.
    Für die Straße haben wir ein ähnliches Sicherungssystem eingebracht. Wir haben den Schlüssel 50 : 50 ab sofort wieder wirksam werden lassen. Ab 1992 gibt es die Möglichkeit, daß insbesondere die Länder, die einen geringen ÖPNV-Anteil haben, nun auch aus dem ÖPNV-Anteil Straßenbaumittel bekommen können. Mit anderen Worten: Aus der Einbahnstraße ist eine Zweibahnstraße geworden.
    Meine Damen und Herren, bei diesen Regelungen war sicherlich die Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Verkehr entbehrlich geworden. Ich glaube, daß nunmehr der Handlungsspielraum für die Bundesländer größer geworden ist. Diese Gesetzesvorschläge sind finanziell abgesichert. Sie folgen weitgehend den Vorstellungen des Bundesrates. Es liegt nunmehr an den Ländern, in diesem Sinne zu handeln und ihre originären Aufgaben ausgewogen zwischen kommunalem Straßenbau und ÖPNV zu gestalten. Die Zustimmung war bereits empfohlen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)