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ID1104000200

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    6. Andres.\n: 1
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    Plenarprotokoll 11/40 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 40. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde in der Sitzungswoche ab 23. November 1987 2655 A Erweiterung der Tagesordnung 2655 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Rumpf 2655 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der beruflichen Rehabilitation und der wirtschaftlichen Eingliederung der Behinderten Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der sozialen Eingliederung und einer eigenständigen Lebensführung der Behinderten KOM (87) 342 endg. — Ratsdok. Nr. 7999/87 (Drucksachen 11/973 — Nr. 2.12, 11/1176) 2655 B Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben (Drucksachen 11/948, 11/1140) Müller (Wesseling) CDU/CSU 2655 D Andres SPD 2657 B Dr. Thomae FDP 2659 B Frau Krieger GRÜNE 2660 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 2661 A Hasenfratz SPD 2663 B Tagesordnungspunkt 17: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/917, 11/1142, 11/1178) und b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Drucksachen 11/923, 11/1143, 11/1179) Straßmeir CDU/CSU 2665 B Daubertshäuser SPD 2666 D Gries FDP 2668 C Frau Brahmst-Rock GRÜNE 2669 D Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 2671 C Haar SPD 2672 B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 2674 D Antretter SPD 2677 A Rauen CDU/CSU 2679 A Vizepräsident Frau Renger 2680 C Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung (Drucksachen 11/862, 11/1006, 11/1158, 11/1159) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 2681 B Frau Weiler SPD 2682 A Heinrich FDP 2683 B Frau Unruh GRÜNE 2684 A Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . . 2684 C Nächste Sitzung 2685 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2687* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2687* C Anlage 3 Verstärkung der Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der Berufsbildung, insbesondere der Mitglieder in den Berufsbildungs- und -prüfungsausschüssen MdlAnfr 47, 48 06.11.87 Drs 11/1109 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMBW 2687* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 2655 40. Sitzung Bonn, den 13. November 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 13. 11. Austermann 13. 11. Bachmaier 13. 11. Frau Beck-Oberdorf 13. 11. Bernrath 13. 11. Dr. Blens 13. 11. Böhm (Melsungen) * 13. 11. Börnsen (Ritterhude) 13. 11. Borchert 13. 11. Dr. Briefs 13. 11. Bühler (Bruchsal) 13. 11. Frau Bulmahn 13. 11. Dr. von Bülow 13. 11. Dr. Daniels 13. 11. Duve 13. 11. Ebermann 13. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 13. 11. Ehrbar 13. 11. Dr. Faltlhauser 13. 11. Gattermann 13. 11. Dr. Geißler 13. 11. Genscher 13. 11. Gerstein 13. 11. Dr. Götz 13. 11. Dr. Grünewald 13. 11. Frau Hämmerle 13. 11. Dr. Hauff 13. 11. Frau Dr. Hellwig 13. 11. Freiherr Heeremann von Zydtwyck 13. 11. Dr. Hitschler 13. 11. Dr. Holtz 13. 11. Horn 13. 11. Dr. Hüsch 13. 11. Huonker 13. 11. Ibrügger 13. 11. Kiechle 13. 11. Kleinert (Marburg) 13. 11. Dr. Kohl 13. 11. Koschnick 13. 11. Kretkowski 13. 11. Lamers 13. 11. Leidinger 13. 11. Frau Luuk ' 13. 11. Frau Dr. Martiny 13. 11. Petersen 13. 11. Paintner 13. 11. Reschke 13. 11. Reuschenbach 13. 11. Rixe 13. 11. Ruf 13. 11. Schmidt (Salzgitter) 13. 11. Schröer (Mülheim) 13. 11. Dr. Spöri 13. 11. Spranger 13. 11. Dr. Stavenhagen 13. 11. Dr. Stoltenberg 13. 11. Dr. Unland 13. 11. Voigt (Frankfurt) 13. 11. Dr. Voigt (Northeim) 13. 11. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Vondran 13. 11. Dr. Waffenschmidt 13. 11. Dr. Warnke 13. 11. Wetzel 13. 11. Wieczorek 13. 11. von der Wiesche 13. 11. Wissmann 13. 11. Dr. Zimmermann 13. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zu dem Vertrag vom 25. März 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 12. April 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Fraktion der SPD hat mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Einsetzung von Ausschüssen" - Drucksache 11/56 - zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Haushaltsausschuß Drucksache 11/779 Nr. 2.7 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/839 Nr. 2, 4 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 3.162 Drucksache 11/439 Nr. 2.14 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 11/1109 Fragen 47 und 48): Ist die Bundesregierung bereit - wie vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mehrfach angekündigt - , die Förderprogramme zur Qualifizierung von Ausbildern in der beruflichen Bildung zu verstärken? Um welche Förderprogramme handelt es sich gegebenenfalls im einzelnen, und wird dazu auch - wie angekündigt - das Programm zur Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen gehören? 2688' Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 40. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. November 1987 Zu Frage 47: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat von 1972 bis 1987 rund 59 Millionen DM für Maßnahmen zur Förderung des außerschulischen Personals in der beruflichen Bildung bewilligt. Damit konnten unter anderem ca. 10 000 Beauftragte in den Ausschüssen der beruflichen Bildung weiterqualifiziert werden und rund 1 500 Fachkräfte der beruflichen Bildung aus etwa 30 Ländern am internationalen Austauschprogramm teilnehmen. Die bereits laufenden Projekte des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Qualifizierung von Ausbildern werden in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung anderer Aufgaben in dem Rahmen fortgesetzt, in dem dies die Haushaltsansätze zulassen. Zu Frage 48: Zu diesen Maßnahmen gehören im einzelnen: — Die Weiterbildung von Mitgliedern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen einschließlich der Ausbildungsberater und Lehrlingswarte, — Projekte zum Erwerb weiterer fachlicher und berufspädagogischer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Blick auf die Einführung neuer Technologien und neuer Anforderungen durch die zunehmende Zahl von Abiturienten in der Berufsausbildung. Darüber hinaus das — Programm zum internationalen Erfahrungsaustausch von Fachkräften der beruflichen Bildung. Ferner ist eine ab 1988 bis voraussichtlich 1991 durchzuführende Maßnahme zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Ausbildern und Berufsschullehrern vorgesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Alfons Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung der Amtszeit bestehender Jugendvertretungen eingebracht, den ich kurz begründen möchte.
    Bisher werden nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 in Betrieben, die mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren haben, Jugendvertretungen gewählt. Seit 1972 haben sich die Verhältnisse aber grundlegend geändert. Heute sind über 50 % aller neu auf den Arbeitsmarkt kommenden Menschen bereits über 18 Jahre alt. Schon 1985 waren nicht einmal mehr als 30 % aller Auszubildenden unter 18 Jahre. Es haben sich Bedingungen entwickelt, die klar zu Lasten der Jugendvertretungen gehen, wenn wir keine Änderungen vornehmen.
    Wenn wir jedoch die demokratische Gesinnung unserer jungen Bürger stärken wollen, dann müssen wir ihnen bereits frühzeitig in wesentlichen Bereichen der Unternehmen Mitspracherechte einräumen. Dann darf das aktive Wahlrecht nicht länger — wie nach der jetzigen Regelung — mit dem 18. Lebensjahr enden.
    Wenn alles so bleibt wie bisher, verringert sich die Möglichkeit rapide, nach dem alten Recht Jugendvertretungen arbeiten zu lassen. Es verwundert nicht,



    Müller (Wesseling)

    daß die Zahl der Jugendvertretungen in der Vergangenheit von 12 000 auf 7 000 zurückgegangen ist. Wo nur wenige Wahlberechtigte sind, können auch nur wenige Jugendvertreter gewählt werden.
    Bereits seit Ende der 70er Jahre ist dieser Rückgang zu beobachten, der sich in den 80er Jahren weiter verstärkt hat. Die Zahl der Jugendvertreter hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast halbiert. Dieser Trend, meine Damen und Herren, muß gestoppt werden;

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    denn die Probleme eines 19jährigen in der Erstausbildung sind fast identisch mit denen eines Arbeitnehmers unter 18 Jahren.
    Die Gründe für das immer spätere Eintreten Jugendlicher und junger Erwachsener in den Betrieb oder in ihre Dienststelle sind gesellschaftlich vorgegeben. Die Verlängerung von Schulzeiten, aber auch neue Schulformen, wie Vollzeitberufsschulen und Berufsgrundschuljahre, sind wesentliche Gründe für diese Entwicklung. Dazu kommt die Verlagerung der Schülerzahlen von der Haupt- zur Realschule und zu den Gymnasien. Zudem hat sich der Eintritt in das Arbeitsleben vom Frühjahr auf den Frühherbst verlagert. Es ist also sinnvoll, den Wahltermin in die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November zu verlegen. Mit dieser Änderung erfüllen wir eine wichtige Forderung des DGB und vor allem auch die Wünsche der betroffenen Jugendlichen; denn auch im nächsten Jahr würden wiederum Tausende von Jugendvertretern für diese Arbeit verlorengehen, würden die im Frühjahr fälligen Wahlen nach der bisherigen Rechtslage stattfinden. Dieses Ausbluten der Jugendvertretungen wirkt sich nachteilig aus, und zwar auch auf die Arbeit der Gewerkschaftsjugend, da die Amtsinhaber in der Regel auch in die gewerkschaftlichen Orts- und Kreisjugendausschüsse berufen werden und sich dort engagieren. Es macht also wenig Sinn, die für das Frühjahr 1988 gesetzlich vorgesehenen nächsten Wahlen stattfinden zu lassen. Die so gewählten Jugendvertretungen blieben dann nur ein halbes Jahr im Amt. Daher verlängern wir die Amtszeit der gegenwärtigen Jugendvertretungen bis Herbst 1988. Meine Damen und Herren, ich freue mich, daß alle Fraktionen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung diesem Vorhaben zustimmen.
    Nun wollte die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf heute schon die Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen und die Ausweitung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung beschließen lassen. Aber selbst wenn der Antrag der SPD-Fraktion heute angenommen würde, wäre der zeitliche Rahmen für die Jugendvertreterwahlen im ersten Halbjahr des nächsten Jahres zu kurz;

    (Dr. Klejdzinski [SPD]: Schlagt doch einen anderen Termin vor! — Weitere Zurufe von der SPD)

    denn bereits im März müßte das Gesetz verkündet werden, würde die Umwandlung ohne Vorschaltgesetz erfolgen. Wir brauchen auch zwei Monate Vorlaufzeit für die Vorbereitung der Wahlen in den Betrieben, um die Wahlvorstände gründen zu lassen. Eine Wahlordnung müßte neu beraten und entschie den werden. Meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht unnötig selbst unter Zeitdruck setzen und sehen unseren Weg als die sauberste Lösung an.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf von der SPD: Das haben Sie im letzten Jahr auch schon erzählt!)

    In der Koalitionsvereinbarung haben wir unsere Absicht bekundet, die Ausweitung der Jugendvertretung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung vorzunehmen. Wir folgen damit den Erkenntnissen der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat", die in ihrem Schlußbericht u. a. die Ausweitung der Jugendvertretung mit verstärkten Kompetenzen fordert. Meine Fraktion hat am Dienstag dieser Woche gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf formuliert und eingebracht. Wir beraten die Umwandlung der Jugendvertretungen in Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den nächsten Monaten. Dabei geht es nicht nur um ein paar redaktionelle Änderungen, sondern es geht um eine inhaltlich klare Ausgestaltung der Mitspracherechte junger Arbeitnehmer im Betrieb. Kurzatmiger Aktionismus ist daher fehl am Platz.

    (Reimann [SPD]: Na, na! — Zuruf von der SPD: Es ist unglaublich!)

    Wir brauchen Zeit, um für die Verankerung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen ein fundiertes und solides Konzept vorzulegen, das auch inhaltlich — das ist das Entscheidende, meine Damen und Herren von der SPD — mit dem Betriebsverfassungsgesetz in Einklang gebracht werden kann. Diesen gleichen Weg werden wir mit dem Personalvertretungsgesetz ebenfalls einschlagen. Denn Ihr Gesetz, meine Damen und Herren von der Opposition, macht deutlich, daß es im Detail von unseren Überlegungen abweichende Vorstellungen gibt. Ich darf die wichtigsten Punkte nennen.
    Erstens. Wir möchten an der Einheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit dem Betriebsrat festhalten.

    (Zuruf von der SPD: Wir auch!)

    — Nein, die SPD — das ist der entscheidende Unterschied — will auch dort, wo es keinen Betriebsrat gibt, eigenständige Jugend- und Auszubildendenvertretungen zulassen.

    (Zustimmung bei der SPD und des Abg. Scharrenbroich [CDU/CSU])

    Meine Damen und Herren, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ohne Betriebsrat ist für uns undenkbar.
    Zweitens. Wir sprechen uns für ein minderheitenfreundliches Verhältniswahlrecht aus, wogegen Sie am Mehrheitswahlrecht festhalten wollen.

    (Zurufe von der SPD: Richtig!)

    Drittens. Die SPD will die Einrichtung von Sprechstunden unabhängig von der Zahl der beschäftigten Jugendlichen und Auszubildenden. Wir aber halten am gültigen Gesetzestext fest, wonach erst ab 51 Jugendlichen und Auszubildenden Sprechstunden stattfinden können.



    Müller (Wesseling)

    Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihren Entwurf einmal ganz kritisch überprüfen, dann kommen Sie zu der Feststellung, daß Sie dabei sind, die Prinzipien des Betriebsverfassungsgesetzes zu verlassen. Sie setzen unnötigerweise die einheitliche Interessenvertretung durch den Betriebsrat aufs Spiel.

    (Frau Traupe [SPD]: So ein Unsinn hier heute morgen!)

    Damit uns solche Fehler nicht unterlaufen, nutzen wir die Frist, um über Inhalte und nicht über Formalitäten zu diskutieren.
    Meine Damen und Herren, wir werden die beiden Entwürfe — den der CDU/CSU und der FDP und den der SPD — in den nächsten Monaten sorgfältig beraten, und wir werden dabei die Vorschläge der Gewerkschaftsjugend und der CDA-Jugendorganisation „Junge Arbeitnehmerschaft" als wichtige Anregungen mit in unsere Beratungen einfließen lassen.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt der heute vorliegenden Koalitionsvorlage uneingeschränkt zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dreßler [SPD]: Das ist aber eine Überraschung!)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Andres.

(Frau Traupe [SPD]: Nun erzähl ihnen, was Gewerkschaften wissen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem die Amtszeit der zur Zeit bestehenden Jugendvertretungen, die gemäß Betriebsverfassungsgesetz zum 30. April 1988 enden würde, bis längstens 30. November verlängert wird.
    Die Möglichkeit zur Wahl einer Jugendvertretung besteht seit 35 Jahren. Bereits das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 sah die Wahl einer Jugendvertretung vor. Bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 durch die sozialliberale Koalition wurden die Organisation, die Aufgabenstellung und die Rechte der Jugendvertretung unter dem Gesichtspunkt der aktiven Teilnahme der Jugendlichen am betrieblichen Geschehen neu konzipiert und erstmals ein besonderer Abschnitt zur Jugendvertretung in das Gesetz aufgenommen.
    Der erhebliche Ausbau der Aufgaben und der Stellung der Jugendvertretung durch die Novellierung im Jahre 1972 hatte seine Ursache u. a. darin, daß gravierende Veränderungen in unserem dualen Ausbildungssystem stattfanden und die damalige Regierungskoalition gleichzeitig die erklärte Absicht verfolgte, die Beteiligungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in allen Bereichen unserer Gesellschaft auszubauen. Herr Müller, nach dem, was Sie hier gesagt haben, und nach den Diskussionen, die bisher zu diesen Thema geführt worden sind, kann ich diese Absicht bei der jetzigen Regierungskoalition nicht erkennen.
    War bereits 1972 eine Aktualisierung des Betriebsverfassungsgesetzes auch in bezug auf die Jugendvertretung notwendig geworden, weil sich die Grundlagen für die Arbeit geändert hatten, so gibt es heute weitere neue Bedingungen. Durch Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht, Ausbau der Vollzeitberuf s-schulen und des Berufsgrundbildungsjahres ist das Eintrittsalter der Jugendlichen beim Eintritt in die Betriebe erheblich angestiegen. Eine Beschäftigung von Jugendlichen nach der Entlassung aus der Schule als Jungarbeiter findet auf Grund der technologischen Entwicklung heute kaum noch statt. Nach einer Untersuchung des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen waren 1986 46 % der Auszubildenden 19 Jahre und älter. Im Jahre 1979 lag dieser Anteil noch bei 27 %. Diese Entwicklung hat bewirkt, daß sowohl die Zahl der jugendvertreterpflichtigen Betriebe als auch die Zahl der gewählten Jugendvertreter ständig rückläufig ist.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb bereits vor Jahren gefordert, die Jugendvertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz und nach dem Personalvertretungsgesetz in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung weiterzuentwickeln.

    (Dreßler [SPD]: Sehr richtig!)

    Trotz vieler Zusagen und Absichtserklärungen von FDP und Union befassen wir uns heute nicht mit einem Gesetz, das die Schaffung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung beinhaltet und die materiellen Rechte der Jugendvertretung neu regelt, sondern die Koalitionsfraktionen haben es lediglich geschafft, hier einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Amtszeit vorzulegen.

    (Dreßler [SPD]: Leider wahr!)

    Trotz aller Beteuerungen, Herr Kollege Müller, haben Sie es nicht geschafft, bis zum jetzigen Zeitpunkt der Öffentlichkeit gegenüber Ihre inhaltlichen Vorstellungen zur Schaffung und zur Regelung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen vorzustellen.

    (Dreßler [SPD]: Sie sind zerstritten!)

    Bereits 1983 hat die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" einmütig eine solche Jugend- und Auszubildendenvertretung gefordert. Wir haben bereits im Dezember 1985 einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Rechte der Jugendvertretungen hier im Bundestag eingebracht. Damals, Herr Kollege Müller, haben Sie an dieser Stelle, und zwar vier Monate später, eine Rede gehalten, in der Sie folgendes ausgeführt haben — ich will Sie einmal zitieren — :
    Meine Fraktion bereitet eine Gesetzesinitiative vor, die den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt und die die Jugendvertretung in eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ausweiten wird.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Genau das haben wir gemacht!)

    Auf eine Nachfrage des Abgeordneten Dreßler, ob diesem Begehren denn noch fristgemäß im letzten Jahr hätte entsprochen werden können, haben Sie geantwortet:



    Andres
    Ich gehe davon aus, daß die von uns vorbereitete Initiative rechtzeitig auf den Weg kommt.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Genau das haben wir gemacht!)

    Das war eine sehr sibyllinische Antwort. Ich muß Ihnen sagen: Sie haben eineinhalb Jahre gebraucht, um heute eine läppische Fristverlängerung hier vorzulegen; das ist ein Skandal.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Klejdzinski [SPD]: Eine beachtliche Schlamperei!)

    Ich will hier für die SPD-Bundestagsfraktion feststellen, daß die Koalitionsfraktionen außer einem dünnen Amtszeitverlängerungsgesetz bisher keine derartige Initiative ergriffen haben. Ich denke, daß dieser Tatbestand von den gewählten Jugendvertretern und von vielen Jugendlichen und Auszubildenden in den Betrieben und Verwaltungen entsprechend gewürdigt wird.

    (Breuer [CDU/CSU]: Das hätten Sie gern!)

    Ich stelle weiter fest, daß die Koalitionsfraktionen mehr als eineinhalb Jahre nach der damaligen Debatte vom 20. März 1986 nicht in der Lage sind, eine gesetzliche Regelung vorzulegen.