Rede von
Anton
Pfeifer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich davon ausgehe, daß wir über beide Anträge im zuständigen Ausschuß eine ausführliche und sorgfältige Diskussion führen werden, und zwar nicht in Form eines Pingpongspiels, Frau Wilms-Kegel, sondern durchaus im Sinne einer Beratung, die zu konstruktiven Ergebnissen führen soll, möchte ich mich auf drei kurze Bemerkungen beschränken.
Zunächst: In unserer Bevölkerung besteht in der Tat ein zunehmendes Bedürfnis nach naturheilkundlicher und erfahrungsmedizinischer Heilbehandlung, die von Ärzten und Heilpraktikern angeboten wird. Dem müssen und wollen wir Rechnung tragen. Darüber gibt es wohl keine Meinungsverschiedenheiten.
Zweitens. Das Heilpraktikergesetz eröffnet Menschen mit besonderen Begabungen und Fähigkeiten die Möglichkeit, die Heilkunde eigenverantwortlich auszuüben. Heilpraktiker müssen keine staatlich geregelte Ausbildung durchlaufen, sie müssen nicht anerkannte schulmedizinische Kenntnisse in einer gesonderten Prüfung nachweisen, müssen also keine Prüfung über ein in einem bestimmten Ausbildungsgang erworbenes Wissen ablegen, sondern sich einer Überprüfung unterziehen, durch die festgestellt werden soll, daß es keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß das Handeln und Praktizieren des einzelnen Heilpraktikers eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
Diese Überprüfung ist kein Examen im herkömmlichen Sinne, und auf dieser Grundlage hat sich ein Berufsbild des Heilpraktikers entwickelt, das offensichtlich den Bedürfnissen vieler Menschen in unserem Land entspricht. Frau Würfel hat dazu eine Zahl genannt. Ich weiß nun nicht — und das ist eine der Fragen, die wir im Ausschuß, wie ich meine, sorgfältig erörtern müssen — , ob wir klug beraten wären und ob es wirklich im Interesse auch der Heilpraktiker läge,
wenn wir dieses Berufsbild durch staatliche Prüfungsoder Ausbildungsregelungen verändern würden.
Die dritte Bemerkung. Auch ich verkenne nicht, Frau Kollegin Wilms-Kegel, daß die bisherige Praxis bei der Heilpraktikerüberprüfung — ich möchte einmal vorsichtig sagen — zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten geführt hat. Es ist in der Tat beispielsweise unbefriedigend, wenn die Durchführung dieser Heilpraktikerüberprüfung in den einzelnen Bundesländern zum Teil völlig unterschiedlich erfolgt, ja wenn zum Teil innerhalb eines einzelnen Bundeslandes die Praxis der Überprüfung uneinheitlich ist. Hier wäre eine stärkere Vereinheitlichung dringend notwendig, und die Bundesregierung unterstützt deshalb jede Entwicklung, welche die Überprüfungspraxis verbessert. Ich habe allerdings — das kann ich hier nicht verschweigen — erhebliche Zweifel, ob dies durch eine Rechtsverordnung des Bundes geschehen kann, weil ich bezweifle, daß die im vorliegenden Antrag der GRÜNEN genannte Ermächtigungsnorm für den Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung ausreichen würde. Auch darüber wird in den Ausschußberatungen im einzelnen zu sprechen sein.
Aber um so wichtiger ist es — das ist in meinen Augen die eigentliche Zielsetzung des Antrags der beiden Koalitionsfraktionen — , daß die Länder den Informationsaustausch über die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung verbessern und aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich und in möglichst enger Kooperation mit den Heilpraktikern einheitliche Schlußfolgerungen ziehen.
Meine Damen und Herren, ich denke, daß wir über die Beratung der vorliegenden Anträge auch in den Ausschüssen dazu vielleicht einen entscheidenden Beitrag leisten können und auch sollten.
Vielen Dank.