Rede von
Willi
Hoss
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Ihre Frage zielt nicht auf das, worauf ich mich gestützt habe. Natürlich muß diese Hilfe geleistet werden. Es kommt darauf an, aus welchem Topf es finanziert wird.
Hier wird eine Sache aus dem Topf der Bundesanstalt für Arbeit finanziert, die bisher aus anderen Töpfen — der Steuer — finanziert wurde.
Jetzt läuft meine Zeit; drei Minuten habe ich noch.
Bei der Bundesanstalt für Arbeit hatten sich 5,4 Milliarden DM durch die Kürzung von Leistungen angesammelt, die an die Arbeitslosen gezahlt worden waren. Das, was angesammelt wurde, wird jetzt zur Finanzierung des Stoltenbergschen Etats eingesetzt. Das muß einmal ganz klar herausgestellt werden.
In der Kürze der Zeit will ich noch sagen, daß sich die andere Seite des Gesetzentwurfs mit Maßnahmen gegen Leistungsmißbrauch beschäftigt. Das dient im Grunde dazu, ein Programm vorzulegen, das kein Programm zum Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist, sondern zum Kampf gegen Arbeitslose.
Wenn z. B. diejenigen Schüler und Studenten, die arbeitslos sind und die Zeit nutzen, sich in einer Fachschule, in einem Seminar einzuschreiben, von vornherein als unwürdig bezeichnet werden, Arbeitslosengeld zu beziehen, dann ist das ein Kampf gegen Arbeitslose.
— Herr Vogt, selbst diejenigen, die während ihrer Arbeitslosigkeit ein Studium beginnen, sich aber ausdrücklich bereit erklären, das Studium abzubrechen, wenn ihnen ein Arbeitsplatz zugewiesen wird, bekommen keine Arbeitslosenunterstützung mehr. Das ist ein Kampf gegen diejenigen, die am härtesten betroffen sind.
Genauso ist es mit der Neuregelung des Bemessungszeitraumes. In Ihrem Entwurf heißt es, daß bei denjenigen, die arbeitslos werden, das Einkommen der letzten drei Monate als Bemessungsgrundlage dient: Wenn in den letzten drei Monaten eine Steigerung des Entgeltes vorhanden war, wird dies berücksichtigt und die Bemessung des Arbeitslosengeldes reduziert. Mir fällt an Ihrem Entwurf auf, daß Sie nichts getan haben, um diejenigen Arbeitslosen, die in den letzten Monaten ihrer Arbeit Lohnrückstufungen erleiden mußten, in einen normalen Stand zu setzen, sondern da sagen Sie, das Arbeitslosengeld dieser Leute solle nach dem Geld bemessen werden, das sie zuletzt hatten.
Hier sieht man nämlich, daß Sie den Mißbrauch, der von seiten der Unternehmer getrieben wird, nicht angreifen, sondern daß Sie diejenigen angreifen, die die Unterstützung am nötigsten brauchen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf von A bis Z ab.
Danke schön.