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ID1103706500

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    Plenarprotokoll 11/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. November 1987 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 8: Aktuelle Stunde betr. Ergebnisse des Waldschadenberichts 1987 Dr. Knabe GRÜNE 2497B, 2486 C Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 2480 B Lennartz SPD 2481 A Heinrich FDP 2481 D Vahlberg SPD 2482 D Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 2483 D Baum FDP 2484 D Kiechle, Bundesminister BML 2485 C Bayha CDU/CSU 2487 A Stahl (Kempen) SPD 2487 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2489 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2490 C Schmidbauer CDU/CSU 2491 C Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 2492 C Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott, Ebermann und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortiges Moratorium für die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (Drucksache 11/695) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 2493 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 2495 B Catenhusen SPD 2497 C Kohn FDP 2499 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2501 B Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksache 11/118) und b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Drucksache 11/860) und c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Männle, Frau Verhülsdonk, Frau Dempwolf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP: Geschlechtsbezogene Formulierungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (Drucksache 11/1043) Frau Dr. Dobberthien SPD 2502 D Frau Männle CDU/CSU 2503 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 2504 D Richter FDP 2506 B Engelhard, Bundesminister BMJ 2507 C Helmrich CDU/CSU 2508 B Frau Becker-Inglau SPD 2509 A Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2510A Vizepräsident Cronenberg 2511 B Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Frau Schmidt (Nürnberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des sexuellen Mißbrauchs in der Ehe (Drucksache 11/474) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1987 Dr. de With SPD 2511 D Eylmann CDU/CSU 2513 C Frau Schoppe GRÜNE 2515 B Lüder FDP 2516B Engelhard, Bundesminister BMJ 2517 A Frau Bulmahn SPD 2517 D Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFFG 2519C Nächste Sitzung 2520 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2521* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2521* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. November 1987 2479 37. Sitzung Bonn, den 6. November 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 6. 11. Frau Beck-Oberdorf 6. 11. Bernrath 6. 11. Frau Blunck 6. 11. Dr. Briefs 6. 11. Böhm (Melsungen) ** 6. 11. Brauer 6. 11. Frau Brahmst-Rock 6. 11. Clemens 6. 11. Conradi 6. 11. Dollinger 6. 11. Doss 6. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 11. Ewen 6. 11. Dr. Feldmann 6. 11. Dr. Fell 6. 11. Gattermann 6. 11. Geis 6. 11. Gerstein 6. 11. Dr. Götz 6. 11. Dr. Haack 6. 11. Haack (Extertal) 6. 11. Heistermann 6. 11. Frau Dr. Hellwig 6. 11. Dr. Jobst 6. 11. Dr. Klejdzinski * 6. 11. Kolbow 6. 11. Kretkowski 6. 11. Lenzer * 6. 11. Leonhart 6. 11. Linsmeier 6. 11. Louven 6. 11. Lowack 6. 11. Frau Dr. Martiny 6. 11. Meyer 6. 11. Michels 6. 11. Mischnick 6. 11. Dr. Möller 6. 11. Müller (Schweinfurt) 6. 11. Frau Pack * 6. 11. Paintner 6. 11. Pfeifer 6. 11. Reuschenbach 6. 11. Frau Schilling 6. 11. Schmidt (München) * 6. 11. Schmidt (Salzgitter) 6. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler) 6. 11. Dr. Schmude 6. 11. Dr. Schneider 6. 11. Schroer 6. 11. Sielaff 6. 11. Dr. Sperling 6. 11. Schwarz 6. 11. Wieczorek (Duisburg) 6. 11. Wischnewski 6. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 1987 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz) Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, daß sie ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/803) zurückzieht. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Innenausschuß Drucksache 11/779 Nr. 2.1 Finanzausschuß Drucksache 11/779 Nummern 2.5, 2.6 Haushaltsausschuß Drucksache 11/883 Nummern 64, 68 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/253 Nummern 2.5, 2.6, 2.7, 2.8 Drucksache 11/339 Nummern 2.1, 2.2 Drucksache 11/439 Nummern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 Drucksache 11/561 Nummern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 Drucksache 11/779 Nummern 2.8, 2.9, 2.10, 2.11, 2.12, 2.13, 2.14, 2.15, 2.16, 2.17, 2.18, 2.19, 2.22, 2.23 Drucksache 11/883 Nummern 73, 74, 75, 76, 77 Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/253 Nr. 2.26 Ausschuß für Verkehr Drucksache 11/253 Nr. 2.29 Drucksache 11/883 Nr. 116 Ausschuß für Forschung und Technologie Drucksache 11/883 Nr. 120 Drucksache 11/883 Nr. 121 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 3.159 Drucksache 11/138 Nr. 3.160 Drucksache 11/138 Nr. 3.161 Drucksache 11/561 Nr. 2.17
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    Rede von Manfred Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehen Sie, Herr Kollege, das ist genau das, was ich mit der typisch deutschen Gründlichkeit meine. Deshalb habe ich meiner Befürchtung Ausdruck gegeben, daß das zu schlechten Lösungen führt.

    (Beifall bei der FDP)

    Diese Schrägstrich-Wortungeheuer dienen weder der besseren Verständlichkeit noch der Lesbarkeit. Sie sind nur scheußlich und bringen uns zudem der Gleichberechtigung keinen Millimeter näher.

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Nur Männer sind scheußlich!)

    Auch geschlechtsneutrale Bezeichnungen bergen die Gefahr in sich — Stichwort: deutsche Gründlichkeit — , daß wir vor keiner, aber auch keiner sprachlichen Lächerlichkeit zurückschrecken und uns am Ende einreden, der Austausch der Begriffe hätte die Welt verändert.
    Natürlich gibt es auch Begriffe, die sich ohne Verrenkungen in beiden Formen verwenden lassen. Warum soll es nur einen „Obmann" geben und keine „Obfrau"? Warum soll man nicht statt „ Wahlmännergremium " einfach „Wahlgremium" sagen?
    Man muß sich aber davor hüten, es für die logische Konsequenz zu halten, daß man zukünftig dann auch nur noch von Weihnachtsmännern und -frauen reden darf.
    Wir sollten bei den neuen Gesetzen und Verordnungen darauf achten, daß dort, wo es sprachlich vertretbar ist und die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt,

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    geeignete Formulierungen gefunden werden, die entweder geschlechtsneutral sind oder die männliche wie die weibliche Form benennen. Das gleiche kann man bei grundlegenden Änderungen machen. Jetzt aber eine große Revision aller bestehenden Gesetze einleiten zu wollen, ist übereifrig und völlig unangemessen. Es stellt lediglich eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, und zwar eine unnötige, dar.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Marschewski [CDU/CSU]: Herr Präsident, war das eine ,,Jungfer"-Rede?)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gesetze gelten für alle, für Männer wie für Frauen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Richtig!)

    Anlaß zu Mißverständnissen hat die Gesetzessprache insoweit bisher nicht geboten. Und dennoch fragt man zu Recht: Ist unsere Gesetzessprache durchgängig noch zeitgemäß? Ist die Sprache unserer Gesetze, der Verordnungen und der Verwaltungsvorschriften männlich geprägt?

    (Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP]: Ja!)

    Kann sie dies bleiben, oder muß sie geändert werden?
    Es geht dabei nicht nur um die Sprache als

    (Schily [GRÜNE]: Fortbewegungsmittel!)

    bloße Form, sondern auch um das Selbstverständnis und die Stellung der Frau. Die Wirkung und der Stellenwert der Sprache für unsere gesellschaftlichen Verhältnisse sind nicht zu unterschätzen. Vielfach spiegelt die Sprache das Bewußtsein in unserer Gesellschaft wider,

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    und umgekehrt kann auch mit der Sprache das allgemeine Bewußtsein beeinflußt, ja, stellenweise sogar gesteuert werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie bei der SPD und den GRÜNEN)

    Das gilt auch für die Sprache in den Gesetzen, in den Verordnungen und in den Verwaltungsvorschriften. Andererseits ist die Vorschriftensprache von eigenen Gesetzlichkeiten bestimmt, die letztlich alle aus dem Prinzip der Rechtssicherheit folgen. Klarheit und Verständlichkeit stehen — ja, wäre es immer so, setze ich hinzu — obenan. Die Einheitlichkeit der Rechtsordnung muß beachtet, die Vorschriften dürfen nicht durch Überfrachtung unlesbar und damit schon vollends unverständlich werden.
    Und dennoch: Es gibt einen Spielraum für Änderungen der Gesetzessprache. Die größte Chance zur Verwirklichung — und dies ist hier heute bereits erwähnt worden — haben die Vorschläge, die auf Veränderung einzelner Rollenbezeichnungen zielen, etwa die Umschreibungen, die die Silbe „-mann" enthalten. Es ist gesagt worden, eine Frau wird sich als Vertrauensmann wirklich komisch vorkommen. Warum nicht statt „Wahlmännerausschuß" „Wahlausschuß" oder „Wahlleuteausschuß"?

    (Frau Unruh [GRÜNE]: Richtig!)

    Es gibt hier noch eine ganze Fülle weiterer Beispiele,
    die hier der Aufzählung nicht bedürfen. Für sie lassen
    sich mit etwas Phantasie, mit Sprachgefühl bessere



    Bundesminister Engelhard
    Umschreibungen finden. Sie werden voraussichtlich auch schnell in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen werden, so wie wir uns an die „Kauffrau" mittlerweile längst und vollends gewöhnt haben.

    (Beifall des Abg. Schily [GRÜNE])

    Vielleicht finden wir weitere neutrale oder für Frauen akzeptable Umschreibungen, so z. B. bei den Berufsbezeichnungen. Ich bin jedoch gegenüber allen Lösungsvorschlägen skeptisch, die Veränderungen nach einem abstrakt vorgegebenen Schema anstreben. Ich meine hier etwa den Vorschlag, männliche und weibliche Bezeichnungen jeweils gleichzeitig zu nennen. Es würde dann nicht mehr heißen: „Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen", sondern „Der Käufer und/oder die Käuferin ist/sind verpflichtet, dem Verkäufer und/oder der' Verkäuferin den Kaufpreis zu zahlen". Müßten die Frauen zuerst genannt werden? Oder müßte man vorschlagen, im Zuge des Gebots der Gleichberechtigung dies jeweils gesetzgeberisch auszuwürfeln oder abwechselnd in der Reihenfolge zu verfahren? Lassen wir dies beiseite. Die Sache ist mir und auch der Bundesregierung zu wichtig, als daß sie lächerlich werden oder lächerlich gemacht werden darf.

    (Zuruf der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

    Deshalb sollten wir sehr sorgfältig prüfen, was gesetzessprachlich möglich und notwendig ist. Für die Bundesregierung wird eine interministerielle Arbeitsgruppe die Vorarbeiten leisten und Vorschläge unterbreiten. Die Gesetzgebung der Bundesländer ist natürlich ebenfalls in diesem Zusammenhang maßgeblich. Wir müssen so weit wie irgend möglich hier die Einheitlichkeit wahren.
    Noch eines. Der Aufwand, der Nutzen und der Umfang eventueller Rechtsänderungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Man sollte uns nicht eines Tages vorhalten können, daß wir über den Änderungen unserer Rechtssprache verabsäumt hätten, viele Verbesserungen anderer Art zugunsten der Frauen zu leisten.

    (Beifall bei allen Fraktionen)