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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Inhalt: Gedenkworte für die bei einer Demonstration an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens am 2. November 1987 erschossenen Polizeibeamten Klaus Eichhöfer und Thorsten Schwalm sowie Genesungswünsche für die bei dieser Demonstration verletzten Polizeibeamten 2363 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Eigen und Dr. Czaja 2363 B Wahl des Abg. Dr. Hitschler zum Schriftführer als Nachfolger des Abg. Dr. Rumpf . . 2363 C Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2363D, 2421 C Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Dschibuti . . Bestimmung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit statt des Ausschusses für Wirtschaft zum federführenden Ausschuß bei der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betr. Ernährungssituation in den Hungerregionen (Drucksache 11/946) 2424 D Nachträgliche Überweisung der Anträge zur Schuldenkrise (Drucksachen 11/826, 11/893 und 11/905) an den Auswärtigen Ausschuß 2425 A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aussprache über den Mord an zwei Polizisten in Frankfurt Dr. Wallmann, Ministerpräsident des Landes Hessen 2364 B Dr. Vogel SPD 2367 D Mischnick FDP 2369 D Frau Schoppe GRÜNE 2371 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 2374 A Dr. Schnoor, Minister des Landes NordrheinWestfalen 2375 C Tagesordnungspunkt 2: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksachen 11/496, 11/1049 neu, 11/1050) Ganz (St. Wendel) CDU/CSU 2378 A Steiner SPD 2379 B Nolting FDP 2382 A Frau Beer GRÜNE 2383 A Frau Hürland-Büning, Parl. Staatssekretär BMVg 2384 B Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Vorsorge gegen Schadensfälle in der chemischen Industrie (Drucksache 11/714) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung der Störfallverordnung (Drucksache 11/1037) Müller (Düsseldorf) SPD 2386 B Frau Garbe GRÜNE 2388 C Dr. Laufs CDU/CSU 2390 A Baum FDP 2392 A Reimann SPD 2394 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU . . . . 2396 D Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 2398 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2399 A Schäfer (Offenburg) SPD 2402 B Frau Dr. Segall FDP 2404 A Dr. Friedrich CDU/CSU 2405 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes (Drucksachen 11/605, 11/960) 2406 C Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/73) 2406 D Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1988 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1988) (Drucksache 11/1000) 2406D Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vorschriften (Erstes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches) (Drucksache 11/1004) 2406 D Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache 11/389) . . 2407 A Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu (Drucksache 11/1001) 2407 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache 11/1038) 2407 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Übersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/904) . 2407 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1987 bei Kapitel 10 02 Titel 652 06 (Zuweisungen nach dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Betriebe der Landwirtschaft) (Drucksachen 11/315, 11/928) 2407 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Stuttgart-Feuerbach gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/903) 2407 C Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Sammelübersichten 25 und 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 11/965 und 11/ 966) 2407 D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kontrolle und Überprüfung des organisatorischen Ablaufs und der Bedingungen, unter denen Laboruntersuchungen zur außerklinischen Prüfung von Chemikalien geplant, durchgeführt, aufgezeichnet und gemeldet werden (Gute Laborpraxis) — KOM (86) 698 endg. — Rats-Dok. Nr. 11718/ 86 — (Drucksachen 11/138 Nr. 3.145, 11/ 1088) 2407 D Zur Geschäftsordnung Verheugen SPD 2421 C Seiters CDU/CSU 2422 B Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 2423 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 2424 A Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag des Abgeordneten Wetzel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung und zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Vosen, Heyenn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgenabschätzung und -bewertung und zu dein Antrag der Abgeordneten Lenzer, Maaß, Carstensen (Nordstrand), Dr. Kunz (Weiden) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, Kohn, Timm, Neuhausen, Dr. Thomae und der Fraktion der FDP: Gestaltung der technischen Entwicklung; Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung (Drucksachen 11/220, 11/311, 11/403, 11/979) Dr. Götz CDU/CSU 2425 B Schreiner SPD 2426 D Dr.-Ing. Laermann FDP 2428 D Wetzel GRÜNE 2430 B Tagesordnungspunkt 14: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz vom 21. September 1987 (Drucksache 11/ 878) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vorn 25. Mai 1984 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (Drucksache 11/ 892) und Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz (Drucksache 11/1048) Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 2432 D Schütz SPD 2434 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2437 A Frau Garbe GRÜNE 2438 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2440B Namentliche Abstimmungen 2442 C Ergebnisse 2448C, 2449D, 2451 A Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Beendigung der Arbeiten am Endlager Gorleben (Drucksache 11/511) und b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Entsorgung — Endlager (Gorleben) (Drucksache 11/581) Frau Wollny GRÜNE 2443 A Harries CDU/CSU 2444 A Lennartz SPD 2445 A Baum FDP 2446 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 2447 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Buschbom, Eylmann, Geis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Funke, Irmer, Kleinert (Hannover), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (Drucksachen 11/898, 11/ 1082) Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 2452 C Dr. de With SPD 2453 C Kleinert (Hannover) FDP 2454 B Häfner GRÜNE 2455 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2456 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Fellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Dr. Hirsch, Lüder, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung (Achtes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/952) Dr. Kappes CDU/CSU 2457 B Heyenn SPD 2457 D Dr. Hirsch FDP 2458 D Frau Unruh GRÜNE 2459 C Tagesordnungspunkt 16: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO) (Drucksache 11/816) und b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Zwangsverteidiger für Blinde (Drucksache 11/624) IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode. - 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Singer SPD 2460 C Eylmann CDU/CSU 2460 D Frau Nickels GRÜNE 2461 C Lüder FDP 2462 B Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 2462 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksache 11/1005) Schmidbauer CDU/CSU 2463 C Frau Dr. Hartenstein SPD 2464 B Frau Dr. Segall FDP 2465 B Dr. Knabe GRÜNE 2466A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes (Drucksache 11/1042) Doss CDU/CSU 2467 A Urbaniak SPD 2467 D Frau Folz-Steinacker FDP 2468 C Frau Saibold GRÜNE 2469 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Unterausschuß des Auswärtigen Ausschusses für Fragen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 11/927) 2471 A Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde — Drucksache 11/1033 vom 30. Oktober 1987 — Gutachten eines an Kernkraftwerken beteiligten Schweizer Ingenieurunternehmens über den SNR 300 in Kalkar MdlAnfr 56, 57 30.10.87 Drs 11/1033 Fischer (Homburg) SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2408C, 2409 C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2408D, 2409 D ZusFr Frau Ganseforth SPD . . . 2409B, 2410 B ZusFr Duve SPD 2410 A Gutachten der an Kernkraftwerken beteiligten Firma Motor Columbus Ingenieurunternehmung AG über den Schnellen Brüter in Kalkar; Folgen aus der voraussichtlichen Stillegung des Schnellen Brüters in Frankreich MdlAnfr 54, 55 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . 2410C, 2411D ZusFr Dr. Hirsch FDP 2410C, 2411D ZusFr Frau Ganseforth SPD 2411A ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . . 2411B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 2411C ZusFr Fischer (Homburg) SPD . . 2411C, 2412B Beeinflussung interner Angelegenheiten des Springer-Konzerns durch den Bundeskanzler MdlAnfr 60, 61 30.10.87 Drs 11/1033 Duve SPD Antw StMin Dr. Stavenhagen BK . . . 2412 D ZusFr Duve SPD 2413 A ZusFr Schily GRÜNE 2413 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2413 C ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2413D ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2413 D Aktivitäten von Bundeskanzler Dr. Kohl im Zusammenhang mit der Vergangenheit des österreichischen Bundespräsidenten Dr. Waldheim MdlAnfr 62, 63 30.10.87 Drs 11/1033 Schily GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen BK 2414A, 2414 B ZusFr Schily GRÜNE 2414A, 2414 B ZusFr Duve SPD 2414 C Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, insbesondere in Regionen mit schwacher Wirtschaftsstruktur MdlAnfr 67, 68 30.10.87 Drs 11/1033 Gerster (Worms) SPD Antw StMin Schäfer AA . . . . 2414D, 2416B ZusFr Gerster (Worms) SPD . . . 2414D, 2416C ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . . 2415B, 2417B ZusFr Frau Dr. Götte SPD . . . . 2415C, 2417 B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2415D, 2417 B ZusFr Reimann SPD 2416A, 2417 A Reaktion der Bundesregierung auf den Abbau von Arbeitsplätzen im zivilen und medizinisch-technischen Bereich der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz MdlAnfr 69, 70 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Uelhoff CDU/CSU Antw StMin Schäfer AA . . . . 2417C, 2418D ZusFr Dr. Uelhoff CDU/CSU . 2417D, 2419 A ZusFr Schily GRÜNE 2418A, 2419C ZusFr Frau Dr. Götte SPD 2418B ZusFr Müller (Pleisweiler) SPD 2418C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 V ZusFr Gerster (Worms) SPD 2418C ZusFr Reimann SPD 2419B Änderung der versicherungs- und versorgungsrechtlichen Bestimmungen zugunsten der in eine Teilzeitbeschäftigung wechselnden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes MdlAnfr 72 30.10.87 Drs 11/1033 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw StSekr Neusel BMI 2419D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 2420A Verpflichtung privater Bauherren zum Bau strahlensicherer Schutzräume auch für Katastrophenfälle in Friedenszeiten MdlAnfr 73, 74 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Niese SPD Antw StSekr Neusel BMI . . . . 2420B, 2420 C ZusFr Dr. Niese SPD 2420 D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 2421 A ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 2421 B Nächste Sitzung 2471 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2473* A Anlage 2 Verweigerung der Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen deutscher Staatsangehöriger in der DDR MdlAnfr 1 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . . 2473* C Anlage 3 Abschluß eines Rechts- und Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr 8 30.10.87 Drs 11/1033 Geis CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* A Anlage 4 Verzögerung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zum Demonstrationsstrafrecht und -ordnungswidrigkeitenrecht; rechtstatsächliche Absicherung geplanter Gesetzesänderungen MdlAnfr 11, 12 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. de With SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 B Anlage 5 Ausweitung der Ordnungswidrigkeitstatbestände für Vermummungen nach dem Versammlungsgesetz auf Ansammlungen und für den Weg zu Versammlungen MdlAnfr 13, 14 30.10.87 Drs 11/1033 Singer SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474 C Anlage 6 Zweck der Schaffung einer Strafvorschrift für schwere Störung öffentlicher Betriebe; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe bis Ende 1987 MdlAnfr 15, 16 30.10.87 Drs 11/1033 Wiefelspütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2474* D Anlage 7 Ausweitung der Strafbarkeit bei Menschenraub, Geiselnahme und Waffendiebstahl gemäß §§. 239 und 243 StGB MdlAnfr 17, 18 30.10.87 Drs 11/1033 Dr. Pick SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* B Anlage 8 Abstimmung zwischen dem Bundesinnen- und dem Bundesjustizminister über die Erweiterung der Tatbestände der §.§. 239 und 243 StGB und Schaffung einer Strafvorschrift für Sitzblockaden MdlAnfr 19, 20 30.10.87 Drs 11/1033 Bachmaier SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2475* D Anlage 9 Gesetze zur inneren Sicherheit unabhängig von den Arbeitsergebnissen der noch einzusetzenden Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 21, 22 30.10.87 Drs 11/1033 Schütz SPD SchrAntw StSekr Dr. Kinkel BMJ . . . . 2476* A VI Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 10 Entscheidung der Bundesregierung noch vor der ESA-Ministerratssitzung über eine bundesdeutsche Beteiligung an den Weltraumprojekten Columbus, Hermes und Ariane V, insbesondere Haltung zum französischen Projekt Hermes MdlAnfr 58, 59 30.10.87 Drs 11/1033 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 2476* B Anlage 11 Intervention der Bundesregierung für einen Waffenstillstand in Angola angesichts des sowjetischen Engagements MdlAnfr 64 30.10.87 Drs 11/1033 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 2476* D Anlage 12 Weiterentwicklung des Auslandsschulwesens und Besoldung des Lehrpersonals, insbesondere in Niedriglohnländern der Dritten Welt MdlAnfr 65, 66 30.10.87 Drs 11/1033 Frau Renger SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 2477* B Anlage 13 Herkunft und Bestimmungsland des vom BKA verhinderten Exports von Schnellfeuergewehren und Handgranaten MdlAnfr 71 30.10.87 Drs 11/1033 Gansel SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2477* D Anlage 14 Verbot der passiven Bewaffnung und Aufgabenstellung der geplanten „Gewaltkommission" MdlAnfr 75, 76 30.10.87 Drs 11/1033 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* A Anlage 15 Arbeitsauftrag und personelle Zusammensetzung der Kommission zur Erforschung der Gewalt MdlAnfr 77, 78 30.10.87 Drs 11/1033 Schmidt (München) SPD SchrAntw StSekr Neusel BMI 2478* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2363 36. Sitzung Bonn, den 5. November 1987 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 6. 11. Frau Beck-Oberdorf 6. 11. Bernrath 6. 11. Frau Blunck 6. 11. Böhm (Melsungen) * 6. 11. Brauer 6. 11. Frau Brahmst-Rock 6. 11. Brück 5. 11. Büchner 5. 11. Conradi 6. 11. Frau Dr. Däubler-Gmelin 5. 11. Dr. Dollinger 6. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 11. Ewen 6. 11. Dr. Feldmann 6. 11. Dr. Fell 5. 11. Grünbeck 5. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 5. 11. Heistermann 6. 11. Frau Dr. Hellwig 6. 11. Frau Hillerich 5. 11. Dr. Jobst 6. 11. Dr. Klejdzinski * 6. 11. Klose 5. 11. Kolbow 6. 11. Kretkowski 6. 11. Lamers 5. 11. Lenzer * 6. 11. Leonhart 6. 11. Linsmeier 6. 11. Louven 6. 11. Lowack 6. 11. Frau Dr. Martiny 6. 11. Dr. Möller 6. 11. Dr. Müller * 5. 11. Frau Pack * 6. 11. Paintner 6. 11. Pfeifer 6. 11. Reddemann * 5. 11. Reschke 5. 11. Dr. Scheer 5. 11. Frau Schilling 6. 11. Schmidt (München) * 6. 11. Schmidt (Salzgitter) 6. 11. Dr. Schmude 6. 11. Dr. Sperling 6. 11. Dr. Stoltenberg 5. 11. Frau Verhülsdonk 5. 11. Dr. Warrikoff 5. 11. Dr. von Wartenberg 5. 11. Wieczorek (Duisburg) 6. 11. Wischnewski 6. 11. Würzbach 5. 11. Zywietz * 5. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 1): In wie vielen Fällen ist der Bundesregierung bekanntgeworden, daß deutschen Staatsangehörigen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, die Durchsetzung ihrer Rechte in der DDR, beispielsweise in Erbschaftsangelegenheiten, verweigert wurde? Der Bundesregierung sind nur ganz vereinzelt Fälle bekannt geworden, in welchen die zuständigen Stellen in der DDR, also das örtliche Staatliche Notariat, aus nicht stichhaltigen Gründen die Erteilung eines Erbscheins mit der Begründung verweigert hat, dort sei kein zum Nachlaß gehörender Vermögensgegenstand vorhanden. In aller Regel können auch deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der DDR im Rahmen der in der DDR geltenden Gesetze und Vorschriften ihre Rechte wahrnehmen und im Streitfalle durchsetzen. Die Einschränkung „im Rahmen der in der DDR geltenden Gesetze und Vorschriften" besagt insbesondere: - Die Eigentumsordnung in der DDR unterscheidet sich in grundlegender Weise von derjenigen der Bundesrepublik Deutschland: Privateigentum genießt - im Unterschied zu „persönlichem" und „sozialistischem" Eigentum - nicht den vollen Schutz des sozialistischen Rechts. Persönliches Eigentum besteht im wesentlichen nur an Gegenständen, die der Befriedigung des persönlichen Bedarfs dienen. - Ganze Gruppen von Vermögenswerten sind unter staatliche Zwangsverwaltung gestellt worden, die praktisch auf den entschädigungslosen Entzug aller Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse hinausläuft. Dies gilt vor allem für sogenanntes Flüchtlingsvermögen. Aber auch die sogenannte vorläufige staatliche Verwaltung von Westbesitz, der schon vor dem Stichtag 10. Juni 1953 vorhanden war, ist immer noch nicht beseitigt. - Der Rechtsschutz in der DDR ist unterentwickelt. Dies kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß es keine Möglichkeit gibt, Verwaltungshandeln durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung bemüht sich nach Kräften um Verbesserungen auch in dem besonders schwierigen Bereich der Vermögensfragen. Im gemeinsamen Kommuniqué über den Besuch des Generalsekretärs Honecker in der Bundesrepublik Deutschland vom 7. bis 11. September 1987 ist festgehalten, daß beide Seiten bemüht bleiben, einschränkende Bestimmungen abzubauen und Verfügungsmöglichkeiten über Vermögen im Interesse der Menschen in beiden Staaten zu erleichtern. 2474* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Frage des Abgeordneten Geis (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 8) : Wann ist mit dem Abschluß eines Rechts- und Amtshilfeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu rechnen? Am 17. November 1987 werden die Verhandlungen in Bonn fortgesetzt. Dabei wird die im Gemeinsamen Kommuniqué vom 8. September 1987 erklärte Absicht aufgenommen, die Bemühungen um eine vertragliche Regelung des Rechtsverkehrs fortzusetzen. Über Voraussetzungen und Bedingungen einer vertraglichen Regelung, die so einfach und zweckmäßig wie möglich sein soll, bestehen bislang auf beiden Seiten sehr grundsätzliche Auffassungsunterschiede in der Staatsangehörigkeitsfrage und der Einbeziehung Berlins. In der nächsten Verhandlungsrunde in zwei Wochen wird zu prüfen sein, ob sich die Bedingungen durch den Besuch des DDR-Staatsratsvorsitzenden gebessert haben. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. de With (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 11 und 12): Warum war es der Bundesregierung nicht möglich, die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. August 1987 (Drucksache 11/692) nach dem Tatsachenmaterial zu den Tatbeständen des Demonstrationsstrafrechts sowie -ordnungswidrigkeitenrechts innerhalb der üblichen Frist von 14 Tagen (§ 104 Abs. 2 GO-BT) zu beantworten? Verfügt die Bundesregierung bereits über genügende rechtstatsächliche Erkenntnisse, die erneute Gesetzesänderungen im Bereich des Demonstrationsstrafrechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtfertigen und erforderlich machen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die in Aussicht genommenen Gesetzesänderungen keiner rechtstatsächlichen Absicherung bedürfen? Zu Frage 11: Wie dem Präsidenten des Deutschen Bundestages bereits mit Schreiben vom 24. August 1987 mitgeteilt worden ist, sind Gegenstand der Kleinen Anfrage zum überwiegenden Teil Fragen nach rechtstatsächlichen Erkenntnissen, die die Bundesregierung nur nach Beteiligung der Justiz- und Innenverwaltungen der Länder beantworten kann. Angesichts der differenzierten und auf Einzelheiten der praktischen Anwendung von Vorschriften bezogenen Fragen werden die obersten Landesbehörden die einschlägigen Rechtstatsachen bei nachgeordneten Behörden erheben müssen. Dieses Verfahren erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand. Zu Frage 12: Die Bundesregierung ist selbstverständlich der Auffassung, daß für gesetzliche Maßnahmen ausreichende rechtstatsächliche Erkenntnisse notwendig sind. Sie wird deshalb alle bereits jetzt vorhandenen Erkenntnisse und auch zukünftig gewonnene berücksichtigen. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Singer (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 13 und 14): Hat der Bundesminister der Justiz vorgeschlagen oder beabsichtigt er, bis Ende des Jahres 1987 einen Referentenentwurf vorzulegen, wonach für Vermummungen die Ordnungswidrigkeitstatbestände nach dem Versammlungsgesetz auf Ansammlungen sowie für den Weg zu Versammlungen ausgedehnt werden sollen? Gibt es insoweit, verglichen mit dem Erkenntnisstand vom September 1987, neue Erkenntnisse oder Argumente, die eine Ausweitung des Normenbereichs im obigen Sinne angezeigt erscheinen lassen? Zu Frage 13: Für das Versammlungsgesetz ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister des Innern federführend. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, daß der Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz Formulierungsvorschläge zur Erweiterung der einschlägigen Bußgeldtatbestände erarbeiten soll. Die diesbezüglichen Arbeiten sind im Gange. Zu Frage 14: Die Frage, ob das bußgeldbewehrte Verbot der Vermummung auf den Weg zu Versammlungen erstreckt werden soll, wird innerhalb der Bundesregierung seit langem erörtert. Wie sich aus der Antwort zu Frage 13 ergibt, sind die Arbeiten daran noch nicht abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Wiefelspütz (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 15 und 16) : Welcher rechtspolitische Zweck soll mit der beabsichtigten Strafvorschrift für besonders schwere Fälle der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) verfolgt werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Schaffung einer solchen Strafvorschrift eine Einschränkung des Streikrechts sowie eine strafrechtliche Disziplinierung der Gewerkschaften ermöglicht werden? Ist die Bundesregierung, nachdem in der letzten Legislaturperiode bereits Anhörungen vor dem Rechtsausschuß sowie im Bundesministerium der Justiz stattgefunden haben, bereit, bis Ende des Jahres 1987 einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe vorzulegen? Zu Frage 15: Mit der vorgesehenen Einführung besonders schwerer Fälle der Störung öffentlicher Betriebe mit einem erhöhten Strafrahmen soll dem Umstand Rechnung getragen werden, daß entsprechende kriminelle Anschläge in den letzten Jahren ganz erheblich zuge- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2475* nommen haben und daher auch in größerem Umfang als in der Vergangenheit damit gerechnet werden muß, daß es als Folge solcher Sabotageakte zu gravierenden Beeinträchtigungen der Bevölkerung kommen kann. Dabei sind Fallgestaltungen vorstellbar, bei denen die Strafwürdigkeit der Tat so deutlich über dem Durchschnitt von Störungshandlungen ohne besondere Auswirkungen liegt, daß die Androhung eines gegenüber dem geltenden Recht höheren Strafrahmens geboten erscheint. Der Tatbestand des § 316b StGB wird durch die Schaffung einer reinen Strafzumessungsregelung nicht geändert. Die vorgesehene Ergänzung läßt daher die geltende Rechtslage bezüglich Betriebsstörungen durch Streiks unberührt. Es wird also dabei bleiben, daß die Störung öffentlicher Betriebe dann nicht rechtswidrig ist, wenn sie durch einen legalen Streik erfolgt. Zu Frage 16: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der strafrechtliche Schutz von Ehegatten vor sexuellen Gewalthandlungen in der Ehe einer Ergänzung bedarf. Die konkrete Ausgestaltung einer entsprechenden gesetzlichen Reform bedarf noch eingehender Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und in der Folge einer Beteiligung der Länder und betroffener Verbände. Im Hinblick darauf kann ein Zeitpunkt für die Einbringung des beabsichtigten Gesetzentwurfes noch nicht genannt werden. Anlage 7 Antwort des Staatsekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Pick (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 17 und 18) : Auf welchen rechtstatsächlichen Erkenntnissen und wissenschaftlichen insbesondere kriminologischen Untersuchungen beruht die von der Bundesregierung beabsichtigte Erweiterung der Strafbarkeit bzw. der Erhöhung des Strafrahmens bei den Straftatbeständen der § 239 a, b StGB, § 243 Abs. 1 StGB (erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Diebstahl von Waffen, Munition und Sprengstoff)? Wie begründet die Bundesregierung kriminalwissenschaftlich und -politisch das Erfordernis einer ständigen Ausweitung der Strafbarkeit, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit? Zu Frage 17: Die in den Koalitionsverhandlungen im Bereich der inneren Sicherhiet vereinbarten Erweiterungen der Tatbestände der §§ 239 a, 239 b und 243 Abs. 1 StGB greifen Forderungen auf, die in der rechtspolitischen Diskussion und im Schrifttum seit langem erhoben werden. So sollen durch die vorgesehene Ergänzung des § 239 b StGB (Einbeziehung des Falles, daß der Entführte selbst genötigt werden soll; Erweiterung des Tatbestandes auf Fälle, in denen mit Freiheitsentzug gedroht wird) Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Die Erhöhung der Mindesstrafe in den Strafvorschriften über erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme führt dazu, daß diese Verbrechen, die in schwerwiegender Weise in die Individualsphäre des Opfers eingreifen, in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt zutreffender als bisher bewertet werden. Auch die Abschreckungswirkung soll erhöht werden. Durch die Einführung eines neuen Regelbeispiels für den Diebstahl von Waffen sollen diese besser vor einem unbefugten Zugriff geschützt und damit bereits im Vorfeld kriminelle Aktionen unter Einsatz von Waffen bekämpft werden. Zu Frage 18: Die Bundesregierung widerspricht der in der Frage enthaltenen Unterstellung einer ständigen Ausweitung der Strafbarkeit, insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit. Sie bekräftigt ihre Auffassung, daß das Strafrecht nur zum Schutz besonders wichtiger Individual- oder Gemeinschaftsgüter eingesetzt werden darf. Unter Beachtung dieses Grundsatzes ist der Gesetzgeber dann gehalten tätig zu werden, wenn bestimmten sozialschädlichen Verhaltensweisen mit den Mitteln des geltenden Rechts nicht mehr hinreichend begegnet werden kann. So hat er durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. 12. 1986 die vordringlichen Konsequenzen aus den zahlreichen Anschlägen politisch motivierter Straftäter der letzten Jahre gezogen. Die nunmehr von den Koalitionspartnern vereinbarten weiteren gesetzlichen Maßnahmen zielen darauf ab, das rechtliche Instrumentarium zu Schutz der inneren Sicherheit angemessen zu ergänzen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 19 und 20) : Trifft es zu, daß im Hinblick auf die von den Regierungsparteien fest vereinbarte Erweiterung der Tatbestände der §§ 239 a, b, 243 Abs. 1 StGB bereits jetzt die Abstimmung zwischen dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister des Innern erfolgt? Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung einer Strafvorschrift, die jedwede Sitzblockade unter Strafe stellt? Zu Frage 19: Bei den Koalitionsverhandlungen im Bereich der inneren Sicherheit ist eine Erweiterung der Tatbestände der §§ 239a, 239b und 243 Abs. 1 StGB vereinbart worden. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern erarbeiten derzeit Formulierungsvorschläge. Zu Frage 20: Nach Auffassung der Bundesregierung stellen Blockadeaktionen, durch die bestimmte Personen gezielt in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden, grundsätzlich strafwürdiges Unrecht dar. Die Bundesregierung prüft derzeit im Benehmen mit den zuständigen Ressorts der Länder, welche gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen. 2476* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Kinkel auf die Fragen des Abgeordneten Schütz (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 21 und 22): Hat sich die Bundesregierung der Zustimmung der beteiligten Ministerien dahin gehend versichert, daß die Gesetze zur inneren Sicherheit, die nach dem Koalitionsgespräch vom 6. Oktober 1987 ausformuliert und auf den Weg gebracht werden sollen, unabhängig von der Tätigkeit und den Ergebnissen der noch einzusetzenden „Gewaltkommission" im Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben werden? Um welche Gesetze handelt es sich hierbei im einzelnen? Die Koalitionsparteien haben sich bei dem Koalitionsgespräch vom 6. Oktober 1987, an dem auch die Bundesregierung beteiligt war, darauf geeinigt, daß bestimmte Gesetzesvorhaben bereits jetzt im Wege der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen durch die Bundesregierung vorbereitet werden. Das Bundesministerium der Justiz und der Bundesminister des Innern sind gegenwärtig damit befaßt, Gesetzgebungsvorschläge zu folgenden Bereichen auszuarbeiten: — Strafbewehrtes Verbot der passiven Bewaffnung; — Strafbarkeit der öffentlichen Befürwortung der Gewalt; — Erweiterung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr; — eine Kronzeugenregelung, die bei Mord nur Strafmilderung vorsieht; — Erweiterung und Strafverschärfung bezüglich der Tatbestände der §.§. 239a, 239b StGB; — Strafverschärfung für Diebstahl von Waffen, Munition und Sprengstoff; — Schaffung einer Strafvorschrift für besonders schwere Fälle der Störung öffentlicher Betriebe (Beeinträchtigung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern); — bußgeldbewehrtes Verbot der passiven Bewaffnung und der Vermummung auf dem Weg zu Versammlungen; — Strafbarkeit der Aufforderung zur Teilnahme an einer Versammlung, die verboten oder deren Auflösung angeordnet worden ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 11/ 1033 Fragen 58 und 59) : Wird die Bundesregierung, wie vom Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Riesenhuber, am 28. Juli 1987 angekündigt, noch vor der Ministerratssitzung der ESA Anfang November 1987 eine Kabinettsentscheidung über eine bundesdeutsche Beteiligung an den Großprojekten COLUMBUS, HER-MES und ARIANE V treffen, und teilt sie noch heute die Auffassung des Bundesministers für Forschung und Technologie vom 28. Juli 1987, daß die Großprojekte entscheidungsreif sind? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Auffassung von Wissenschaftlern ein, daß das französische Projekt HERMES im Grundsatz eine zu spät kommende Kopie des amerikanischen Space-Shuttle darstellt, auf Grund seiner geringen Transportkapazität zu geringe Einsatzmöglichkeiten bietet und auch nur zu einem geringen Teil die Entwicklung von Technologien ermöglicht, die für fortgeschrittene Raumtransportsysteme wie „Sänger" Verwendung finden können? Zu Frage 58: Die Bundesregierung hat am 3. November 1987 die Erörterungen über die künftige deutsche Weltraumpolitik erneut aufgenommen und in diesem Zusammenhang über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den drei Zukunftsprojekten COLUMBUS, ARIANE 5 und HERMES im Rahmen des Europäischen Langfristprogramms der Europäischen Weltraumorganisation ESA beraten. Sie wird bis zur ESARatskonferenz auf Ministerebene am 9./10. November 1987 ihre Meinungsbildung abgeschlossen und die erforderlichen Entscheidungen getroffen haben. Diese Beschlüsse bedürfen wegen ihrer Bedeutung nicht nur sehr sorgfältiger inhaltlicher Abwägungen, sondern sie müssen auch in einem abgestimmten Gleichklang mit den Entscheidungen der wichtigsten Partnerländer fallen. Auch dort hat die abschließende Meinungsbildung noch nicht stattgefunden. Grundsätzliche Beschlüsse über die 3 Zukunftsprojekte können nach Auffassung der Bundesregierung schon jetzt gefaßt werden. Zu Frage 59: Das künftige europäische Trägersystem trennt im Gegensatz zum amerikanischen Raumtransporter Space Shuttle aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Flexibilität die Transportaufgaben von den bemannten Raumflugoperationen, insbesondere für Aufbau, Wartung von Modulen und zum Experimentieren. Der europäische Raumgleiter HERMES ist im Unterschied zum amerikanischen SPACE SHUTTLE ausschließlich für diesen Verwendungszweck konzipiert. Bei seiner Entwicklung betritt Europa hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei orbitalen Operationen und vor allem beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre technologisches Neuland. Im Vordergrund stehen extrem leichte und hitzebeständige Bauweisen sowie konzeptionelle Auslegungen im Bereich der Hyperschall-Aerodynamik. Die Beherrschung dieser Technologiefelder muß gleichzeitig als notwendige Voraussetzung für spätere Transportsysteme der Luft-und Raumfahrt (z. B. Sanger) gewertet werden, die weitere Anforderungen insbesondere für luftatmende Antriebssysteme stellen werden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1033 Frage 64): Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsachen, daß die Sowjetunion dem marxistischen Regime in Luanda Waffenhilfe in Höhe von 4 Milliarden Dollar gewährt und die Zahl der kubanischen Truppen im Lande in letzter Zeit auf 37 000 Mann verstärkt worden ist, bereit, verstärkt aktiv dazu beizutragen, daß es zu einem Waffenstillstand in Angola kommt? Die Bundesregierung tritt weltweit für die friedliche Lösung von Konflikten ein. Sie verfolgt daher aufmerksam und mit großer Sorge die Entwicklungen in Angola, auf dessen Boden seit vielen Jahren ein grausamer Krieg geführt wird, an dem auf beiden Seiten fremde Truppen beteiligt sind. Die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 2477* ist der Auffassung, daß die Kampfhandlungen in Angola, die bereits zahllose Menschenleben gekostet haben und die die Existenzgrundlagen des angolanischen Volkes zu zerstören drohen, beendet werden müssen. Mein Besuch im Mai d. J. und der jüngste Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Luanda haben bestätigt, daß die angolanische Regierung sich im Rahmen der andauernden Verhandlungen mit den USA über einen Abzug angolanischer Truppen durchaus flexibel verhält. Die Bundesregierung bestärkt die angolanische Regierung in dieser Haltung. Sie hat allerdings auch Verständnis für die angolanische Auffassung, daß ein Zusammenhang besteht zwischen der Lösung dieser Frage und den permanenten Übergriffen südafrikanischer Truppen auf angolanisches Territorium sowie der Unterstützung der UNITA durch Südafrika. Soweit dies in ihrer Macht steht, ist die Bundesregierung bereit, aktiv zur Beendigung des Krieges in Angola und ausländischer Einmischung in diesen Konflikt beizutragen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 65 und 66) : Weshalb hat es die Bundesregierung im Gegensatz zu ihren Absichtsbekundungen von 1983 und 1985 unterlassen, das Auslandsschulwesen weiterzuentwickeln, so daß beispielsweise der Personalbestand deutscher Lehrer im Ausland nach einer Steigerung auf Grund der Rahmenplanung 1978 nunmehr erheblich zurückgegangen ist? Trifft es zu, daß seit einiger Zeit auch das in der Bundesrepublik Deutschland für die Auslandsschulen neuverpflichtete Lehrpersonal nach den Tarifen der jeweiligen Ortslehrkräfte entlohnt wird, was sich demzufolge insbesondere für die deutschen Lehrkräfte in sogenannten Niedriglohnländern der Dritten Welt auswirkt, und sie im Vergleich zu den früher eingestellten deutschen Lehrern benachteiligt? Zu Frage 65: Die Bundesregierung hat es nicht unterlassen, das Auslandsschulwesen weiterzuentwickeln. Die „Schulbeihilfe" ist 1987 wesentlich höher als 1983 (rd. 60 Mio DM im Vergleich zu 45,9). Obgleich 1983/84 60 Stellen für vermittelte Lehrer wegfielen, gibt es durch die „frei angeworbenen" Lehrer heute an den Auslandsschulen mehr Lehrkräfte aus der Bundesrepublik Deutschland als vor der Stellenkürzung. Uns ist bewußt, daß das Nebeneinander von amtlich Vermittelten und frei Angeworbenen problematisch sein kann. Es gibt auch verschiedene Auffassungen darüber, in welchem Zahlenverhältnis beide Gruppen vertreten sein sollten. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag in Kürze einen Bericht vorlegen, der den Rahmenplan von 1978 fortschreibt und dabei auch auf diese Frage eingeht. Zu Frage 66: Für die amtlich Vermittelten gelten die Ausgleichszulagen in der seit 1984 üblichen Höhe, und zwar im Durchschnitt und mit allen Nebenkosten pro Person insges. ca. 130 000 DM im Jahr. Die frei Angeworbenen haben zwar den Status und das Gehalt von Ortslehrkräften, werden jedoch über dem örtlichen Niveau vergütet. Über die Schulbeihilfe ermöglicht die Bundesregierung den Schulen, frei angeworbenen Lehrern zuzüglich zum örtlichen Gehalt zu zahlen: a) pauschalen Ausgleich für überhöhte Lebenshaltungskosten als Teil des laufenden Gehalts; b) zuzüglich zum pauschalen Ausgleich einen Ausgleich für überhöhte Lebenshaltungskosten, der die Mietkosten bis auf einen zumutbaren Teil abdeckt; c) einmalige Aufwendungen für Ausreise, Rückreise und bei bestimmter Vertragsdauer HeimaturlaubReisen. In sogenannten Niedriglohnländern liegt daher die Vergütung der frei angeworbenen Lehrer deutlich über vergleichbaren örtlichen Gehältern. Die jährlichen Kosten für einen frei angeworbenen Lehrer betragen z. Zt. im Durchschnitt 50 000 DM. Der Einsatz von gegenwärtig 160 frei Angeworbenen ist für das Auslandsschulwesen ein Positivum und zugleich ein — wenn auch nur kleiner — Beitrag zur Linderung der Lehrerarbeitslosigkeit. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/1033 Frage 71): Welcher Herkunft waren die 400 Schnellfeuergewehre und 2 000 Handgranaten, deren Lieferung ins Ausland das Bundeskriminalamt nach seinen eigenen Angaben in der letzten Woche verhindert hat, und in welches Land sollten sie geliefert werden? Die Pressemitteilung des BKA vom 29. Oktober 1987 betrifft ein bei der Staatsanwaltschaft Kassel anhängiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht nach § 4 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist nicht die illegale Ausfuhr von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland, sondern der Handel mit bzw. die Vermittlung von Kriegswaffen, die sich im Ausland befanden. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft kann über den Inhalt der Pressemitteilung hinaus derzeit nur noch erklärt werden, daß sowohl die Herkunft als auch das endgültige Abnehmerland nicht eindeutig bestimmt waren. Nach den bisherigen Feststellungen ist der Tatbestand der nicht genehmigten Vermittlung von Kriegswaffen erfüllt. 2478* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. November 1987 Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 75 und 76) : Über welche rechtstatsächlichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Begründung der nach den Koalitionsverhandlungen bis Ende des Jahres 1987 beabsichtigten Einführung eines allgemeinen strafbewehrten Verbotes der passiven Bewaffnung? Welchen Sinn und welche Aufgabe hat die von der Bundesregierung geplante „Gewaltkommission", wenn unabhängig von deren Ergebnissen Gesetzentwürfe zur Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts vorgelegt werden sollen? Zu Frage 75: Es entspricht der polizeilichen Erfahrung, daß Demonstrationen, an denen schutzbewaffneten Personen teilnehmen, zu einem wesentlich höheren Prozentsatz unfriedlich verlaufen als Demonstrationen ohne eine derartige Beteiligung. Dies kann auch niemanden verwundern, da derjenige, der Schutzwaffen mit sich führt, sich von vornherein auf einen unfriedlichen Verlauf und gewalttätige Auseinandersetzungen einstellt. Passiv bewaffnete Demonstranten sind in der Regel in hohem Maße dazu bereit, es auf eine physische Auseinandersetzung mit der Polizei ankommen zu lassen. Zudem bilden passiv bewaffnete Personen einen Rückhalt für aktive Gewalttäter, bestärken diese in ihrer Agressionsbereitschaft und tragen durch ihr nicht selten martialisches Erscheinungsbild zur Gewaltbereitschaft der gesamten Menschenmenge bei. Obwohl die Rolle der passiven Bewaffnung bei unfriedlichen Demonstrationen auf der Hand liegt, wird die Bundesregierung bemüht bleiben, dies auch anhand von statistischem Material — das bereits angefordert ist — deutlich zu machen. Zu Frage 76: Die Koalitionsparteien haben beschlossen, eine Unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die sich der Untersuchung über Ursachen der Gewalt sowie der Entwicklung von Konzepten zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt widmen soll. Ausdrücklich wurde dabei festgelegt, daß die Einsetzung dieser Regierungskommission parallelen gesetzlichen Maßnahmen nicht entgegensteht. Die auf dieser Grundlage von dem Bundesminister des Innern vorgeschlagene „Unabhängige Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)" hat den Auftrag, konkrete Vorschläge zur Prävention (Strafverhütung) und Repression (Strafbekämpfung) vorzulegen. Angesichts des weit gespannten Auftrages der „Gewaltkommission" erwartet die Bundesregierung die konkreten Vorschläge der Kommission nicht vor Ende 1989. Die bereits jetzt übereinstimmend für erforderlich gehaltenen gesetzlichen Regelungen zur Erhöhung der Inneren Sicherheit sollen unabhängig von der Arbeit der Gewaltkommission vorgenommen werden. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Neusel auf die Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 11/1033 Fragen 77 und 78): Welchen Arbeitsauftrag hat die Kommission zur Erforschung der Gewalt, die von der Bundesregierung eingesetzt werden soll? Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die personelle Zusammensetzung der Kommission? Zu Frage 77: Die Vorbereitungen für die Einsetzung der von der Bundesregierung geplanten „Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)" sind noch nicht abgeschlossen. Daher steht auch der entgültige Auftrag an diese Kommission noch nicht fest. Die entgültige Fassung des Arbeitsauftrages wird in Kürze von der Bundesregierung beschlossen werden. Zu Frage 78: Kriterien, nach denen die Bundesregierung die personelle Zusammensetzung der Kommission vornimmt, sind die wissenschaftliche sowie die beruflich-fachliche Qualifikation im Hinblick auf die Themenbereiche, die von der Kommission untersucht werden sollen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Nickels.


Rede von Christa Nickels
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon gesagt: Am 1. April 1987 trat eine Änderung der Strafprozeßordnung in Kraft. Ich finde es eigentlich bemerkenswert, daß es nur ein einziges kleines Wörtchen war, das man da eingefügt hatte. Das Wort „blind" , wurde hierin § 140 Abs. 1 Nr. 4 eingefügt. Aber dieses einzige kleine Wörtchen hatte doch ganz weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen, die vorher überhaupt nicht angehört worden waren.
Es beschämt mich, es beschämt uns — und wir haben das den Verbänden zu danken — , daß nicht wir das gemerkt haben, sondern daß erst die Verbände, die Vertretung der Betroffenen, hier Alarm schlagen und uns darauf aufmerksam machen mußten, was wir da eigentlich gemacht haben. Es ist so, daß die Einfügung dieses kleinen Wörtchens in der Konsequenz von 75 000 blinden Menschen in der Bundesrepublik als schwerwiegende Diskriminierung empfunden wurde — und ich meine, auch zu Recht.
Der geänderte § 140 der Strafprozeßordnung macht es nämlich dem blinden Beschuldigten zur Pflicht, sich im Strafverfahren und selbst im Ordnungswidrigkeitsverfahren einen Verteidiger zu nehmen. Er darf sich also nicht mehr wie ein sehender Mitbürger selbst verteidigen. Mit dieser Vorgehensweise offenbart sich eine falsch verstandene Fürsorglichkeit für behinderte Menschen, und zwar darin, daß hier Betroffene zu Unmündigen degradiert werden. Eine eigenständige Entscheidung darüber, was sie an Unterstützung für ihre speziellen Lebensbedürfnisse benötigen, wird ihnen unmöglich gemacht. Ich glaube, daß immer die Betroffenen selber am besten wissen, was sie brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das ist der Kernpunkt der Kritik, nicht daß man der Wohltaten zuviel tun könnte. Man muß alles an Unterstützung tun für Menschen, die eingeschränkt oder be-



Frau Nickels
hindert sind, aber man muß sie fragen. Sie selber wissen am besten, was sie brauchen.

(Beifall der Abg. Frau Unruh [GRÜNE])

Die Wirkung der Rechtsänderung ist diskriminierend, weil nämlich nicht einzusehen ist, daß man allen Blinden gesetzlich unterstellt, sie könnten sich nicht selbst verteidigen. Es gibt keinen einzigen Grund, anzunehmen, das Blinde nicht in der Lage sein sollten, selbst einzuschätzen, ob sie sich im Straf- oder Bußgeldverfahren verteidigen können. Es wurde schon darauf hingeweisen, daß es zahlreiche blinde Richter und Richterinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gibt. Das allein ist Beweis genug dafür, daß blinde Menschen sehr wohl selbstbewußt mit der Justiz umgehen können.
Es ist darüber hinaus von den Betroffenen die Angst geäußert worden, daß die Berufswahl und -ausübung Blinder als Juristen in der Zukunft eingeschränkt werden könnte, weil durch diese Änderung der Strafprozeßordnung bereits ausgeräumte Zweifel an den Fähigkeiten Blinder wieder neu entstehen könnten.
Wir als GRÜNE haben darum nach Rücksprache mit den Betroffenenverbänden einen Antrag eingebracht, und dies mit Bedacht. Es ist ein Unterschied, ob ich einen Antrag oder eine Gesetzesinitiative einbringe. Wir haben gedacht, wenn man hier schon den Fehler gemacht hat, ohne Anhörung der Betoffenen etwas zu verändern, sollte man in der Zurücknahme dieses Vorpreschens mehr Klugheit walten lassen und auch etwas besser machen, indem man vor einer erneuten Änderung diesmal die Betroffenenverände hört. Wir schlagen vor, hier auch die Verbände der Gehörlosen, Spätertaubten und Stummen anzuhören. Es könnte ja sein, daß diese aus den Erfahrungen mit den bisher geltenden Paragraphen neue Erkenntnisse und neue Wünsche haben, die ihnen helfen könnten. Es wäre z. B. denkbar, daß jemand aus diesem betroffenen Kreis, der z. B. taub oder stumm ist, lieber einen Dolmetscher hätte als einen Anwalt; ich weiß es nicht. Wir als GRÜNE maßen uns auch nicht an, das jetzt hier als Gesetzesantrag einzubringen. Wir bitten darum, ehe man zu Änderungen kommt, diese Betroffenenverbände noch einmal anzuhören.
Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Lüder.